Die Verankerung der Klassischen Sozialprinzipien im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland


Diplomarbeit, 2007

129 Seiten, Note: 1,9


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Frage- und Problemdarstellung
1.2. Forschungsstand
1.3. Aufbau der Diplomarbeit
1.4. Methode

2. Ethik und Recht

3. Die Klassischen Sozialprinzipien
3.1. Gegenstand, Aufgabe und Methode der (christlichen) Sozialethik
3.2. Personalität
3.3. Solidarität
3.4. Subsidiarität
3.5. Nachhaltigkeit
3.6. Gerechtigkeit
3.7. Gemeinwohl
3.8. Fazit / Schlussfolgerung

4. Das Grundgesetz und die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland
4.1. Verfassungsgeschichtlicher Überblick
4.1.1. Heiliges Römisches Reich Deutscher
Nation 962 – 1806
4.1.2 Entwicklungsphase 1806 – 1871
4.1.3. Deutsches Kaiserreich 1871 – 1914
4.1.4. Erster Weltkrieg 1914 – 1918
4.1.5. Weimarer Republik, II. Weltkrieg 1933 – 1945
4.2. Entstehung der Bundesrepublik Deutschland
4.3. Moderne Staatsformen
4.3.1. Sozialstaatlichkeit
4.3.2. Rechtsstaatlichkeit
4.3.3. Demokratie
4.4. Das Grundgesetz
4.4.1. Allgemeines zu den Grundrechten
4.4.2. Einzelne Grundrechte
4.4.2.1. Artikel 1 Grundgesetz
4.4.2.2. Artikel 2 Grundgesetz
4.4.2.3. Artikel 3 Grundgesetz
4.4.3. Artikel 20 Grundgesetz
4.4.4. Artikel 20a Grundgesetz

5. Implementierung der Sozialprinzipien im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
5.1. Der Mensch als Person im Grundgesetz
5.2. Ausprägungen der Sozialprinzipien in einzelnen Grundrechten und Artikeln des Grundgesetzes
5.3. Der normative Grundsatz der Christlichen Sozialethik

6. Zusammenfassung und Fazit
6.1. Stimmt das Grundgesetz mit den Sozialprinzipien überein?
6.2. Ausblick

7. Abkürzungsverzeichnis

8. Abbildungsverzeichnis

9. Literaturverzeichnis
9.1. Bücher, Artikel, Aufsätze
9.2. Kirchliche Dokumente
9.2.1. Sozialenzykliken
9.2.2. Weitere kirchliche Dokumente
9.3. Normative Texte
9.4. Zeitschriften, Zeitungsartikel
9.5. Internetadressen

1. Einleitung

1.1. Frage- und Problemdarstellung

Fragen der Ethik stoßen heute wieder auf ein größeres Interesse. Für die wiedererwachende Aufmerksamkeit gibt es mannigfaltige Indizien und auch Gründe. Dazu zählen die Rehabilitierung der praktischen Philosophie und die Diskussion um die Sinn- und Orientierungskrise fortgeschrittener Industriegesellschaften sowie die öffentlichen Debatten um die Grundwerte in Staat und Gesellschaft, um die Staatsrechtsreform, den Umweltschutz und den Begriff der Lebensqualität. Die Christliche Sozialethik ist dabei die Ethik der Gesellschaft und gleichzeitig eine Wissenschaft, die mit einer Vielzahl von Perspektiven arbeitet. Sie fragt nach einer gerechten Gestaltung der sozialen Ordnungen, Normen, Werte und Institutionen und nach den Bedingungen für ein gutes sorgenfreies Leben. Das Grundthema in der Sozialethik ist dabei der Mensch mit seiner Würde. Da die Menschen in ihrer Lebensgestaltung unterschiedlich sind, sie jedoch alle miteinander-leben, sind Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung Grundbegriffe dieses Zusammenlebens. Die Sozialethik sucht dabei nach Möglichkeiten, Strategien und gesellschaftlichen Prozessen sowie politischen, ökologischen als auch ökonomischen Entscheidungen, um diese auf das Ziel der sozialen und gesellschaftlichen Gerechtigkeit auszurichten.

Die Christliche Sozialethik geht traditioneller Weise von einer bestimmten Auffassung des Menschen aus, jene Auffassung verdichtet sich im Begriff der Person. Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Gerechtigkeit, Gemeinwohl und auch Nachhaltigkeit sind zentrale Begriffe, Elemente und Schlagwörter, die im 20. Jahrhundert sehr stark an Bedeutung gewannen und heutzutage aus dem Wortgebrauch eines jeden Menschen nicht mehr wegzudenken sind. Das oberste und wichtigste Prinzip, die Personalität, gilt dabei als das Grundprinzip sozialethischer Normierung – aus ihm werden die anderen Prinzipien hergeleitet. Die beiden eng miteinander verbundenen Prinzipien der Solidarität und der Subsidiarität ergänzen einander und konkretisieren den Anspruch, den das Personalitätsprinzip in der Gestaltung der Gesellschaft einnimmt.

Aber wo stammen diese Wörter her, wer hat sie geprägt, was bedeuten sie und wo sind diese Prinzipien festgeschrieben? Die Kernfrage der Diplomarbeit, die sich mit diesem Thema befasst, lautet wie folgt:

Sind die Klassischen Sozialprinzipien oder Ausprägungen dieser Grundsätze und Normen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland implementiert, und wenn ja, in welchen Artikeln des Grundgesetzes sind diese normativen Leitlinien verankert oder wiederzufinden?

Diese Fragestellung soll in der Diplomarbeit geklärt werden und anhand von Grundgesetzartikeln nachgewiesen werden. Ziel ist es explizit, die Sozialprinzipien ausführlich zu erläutern sowie deren Sinn und Zweck darzustellen und diese schließlich an ausgewählten Grundgesetzartikeln zu analysieren.

Die Probleme, die bei der Bearbeitung auftreten könnten werden sich im Kapitel 5 „Implementierung der Sozialprinzipien im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland“ ergeben. Daher ist es dabei wichtig, die einzelnen Sozialprinzipien und auch die Grundrechtsartikel sehr ausführlich und detailliert zu analysieren, um so die Kernaussagen richtig verstehen zu können und um diese dann richtig einzuordnen bzw. in Verbindung zu einander zu bringen. Aber auch bei den Sozialprinzipien sowie deren Normen und Werten, welche sie verinnerlichen, ist auf eine gründliche Bearbeitung zu achten, um so den präzisen und genauen Inhalt der jeweiligen Begriffe exakt darzustellen. Somit ist es sehr wichtig, bei der Bearbeitung der Sozialprinzipien auch die entscheidenden kirchlichen Dokumente der Päpste zu den einzelnen Enzykliken mit einzubeziehen. Genauso wichtig ist aber auch die richtige Analyse der Grundrechtsartikel und deren Inhalt. Entscheidend ist es dabei, die Primäraussagen der einzelnen Artikel herauszufiltern sowie deren rechtliche Stellung im Grundgesetz zu bestimmen.

1.2. Forschungsstand

Der aktuelle Forschungsstand ist im Bereich der Sozialprinzipien sehr weit fortgeschritten und entwickelt. Es gibt eine große Auswahl an Literatur und Quellen, die sich mit den einzelnen Prinzipien befassen und die Entwicklung der Christlichen Sozialethik charakterisieren, um so grundlegende Begriffserklärungen darzustellen als auch den Zugang zur Ethik und Sozialethik zu erleichtern. Klassische Werke wie das „Lexikon der Bioethik“ und auch das „Handbuch zur Wirtschaftsethik“, jeweils in mehreren Bänden von Wilhelm Korff, sind bei der Bearbeitung dieses Themas als Primärliteratur eine absolute Pflichtlektüre und erleichtern den Einstieg. Ethische Probleme in Politik, Ökologie, Wirtschaft und Medizin gewinnen zusehends an Bedeutung und werden in der Öffentlichkeit immer stärker und kritischer diskutiert. Eine umfassende Textsammlung mit den wichtigsten ethischen Begriffen, wie das „Lexikon der Ethik“ von O. Höffe beschreibt die bedeutsamen Termini, die Richtungen und Traditionen und erörtert den Zusammenhang der zugrunde liegenden Probleme und macht auf Schwierigkeiten und Lösungsvorschläge aufmerksam.

Um sich der Christlichen Sozialethik weiter anzunähren empfehlen sich die Werke von Arno Anzenbacher „Einführung in die Ethik“ und „Christliche Sozialethik“ sowie das Lehrbuch „Christliche Sozialethik“ von Marianne Heimbach-Steins. Ein Lexikon oder Handbuch bietet demjenigen, der sich mit ethischen Fragen befasst ein fundiertes und übersichtliches Hintergrundwissen. So erhält man einen guten Überblick über ethische Theorien, sowie einen Einblick in die Debatten und Einführungen der wichtigen Grundbegriffe der Ethik. Bei dem Lehrbuch von Heimbach-Steins handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk von Sozialethikern verschiedenster Universitäten, wie z. B. Prof. Dr. Alois Baumgärtner, Prof. Dr. Thomas Bohrmann und Prof. Dr. Thomas Hausmanninger. Didaktisch und inhaltlich ist dieses Lehrbuch eine sehr gute Basis für die Analyse sozialethischer Fragestellungen und Themen. Dabei werden verschiedene sozialethische Ansätze miteinander verknüpft und das eigenständige Denken und Folgern angeregt. Aber auch neue Forschungsfelder und Aspekte werden behandelt, die bisher in keinem sozialethischen Lehrbuch angesprochen wurden. Daher ist es ein ausführliches, hilfreiches und sehr aktuelles Werk. Aber auch das „Neue Handbuch Theologischer Grundbegriffe“ in 4 Bänden bietet einen guten Überblick über die einzelnen Sozialprinzipien.

Selbstverständlich sind auch in diesem Zusammenhang die verschiedenen Sozialenzykliken der Päpste zu benennen, zu erläutern und bei der Analyse der einzelnen Sozialprinzipien zu nutzen. Wichtige Bezugstexte der Sozialverkündigung sind folgende kirchliche Dokumente:

a) Rerum novarum, 1891, Leo XIII.
b) Quadragesimo anno, 1931, Pius XI.
c) Mater et magistra, 1961, Johannes XXIII.
d) Pacem in terris, 1963, Johannes XXIII.
e) Gaudium et spes, 1965, II. Vatikanisches Konzil
f) Laborem exercens, 1981, Johannes Paul II.
g) Gerechtigkeit schafft Frieden, 1983, Deutsche Bischofskonferenz
h) Sollicitudo rei socialis, 1987, Johannes Paul II.
i) Centesimus annus, 1991, Johannes Paul II.
j) Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, 1997, Rat der EKD
k) Gerechter Friede, 2000, Deutsche Bischofskonferenz

All diese aufgeführten Sozialenzykliken a) bis i) sind zusammengefasst in „Texte zur Katholischen Soziallehre“. Dieses ist das Standardwerk für eine fundierte Kenntnis und Auseinandersetzung über die Entwicklung der Soziallehre der Kirche. Es enthält alle Rundschreiben der Päpste vom Erscheinen der ersten systematischen Sozialenzyklika „Rerum novarum“ von 1891 bis hin zu „Centesimus annus“ von 1991. Zudem werden weitere zentrale kirchliche Dokumente zur sozialen Frage dokumentiert. Des Weiteren erleichtert ein ausführliches Personen- und Sachregister den Zugriff auf zentrale Textstellen und die wichtigsten Aussagen werden in Dokumenten sichtbar gemacht. Diese Textsammlung leistet einen unverzichtbaren Beitrag dazu, die zentralen Aussagen der Kirche in der kirchlichen Sozialverkündigung zu verankern. In der Bildungsarbeit, in Forschung, Lehre und Wissenschaft sowie bei der Analyse von sozialethischen Problemen ist diese Textsammlung nicht mehr wegzudenken und eine sehr hilfreiche Quelle.

Neben den Sozialenzykliken gibt es aber auch weitere hilfreiche Quellen bzw. Dokumente der Kirche. Dazu zählen die zahlreichen Schriften der Deutschen Bischofskonferenz, welche in Druckschriften herausgegeben werden. Diese greifen aktuelle soziale, ökonomische und auch wirtschaftliche Probleme auf und äußern sich aus ihrer Sicht kritisch aber auch objektiv dazu. Um also einen aktuellen Bezug zwischen den heutigen Problemen der Gesellschaft und zur Meinung der Kirche zu schließen, eignen sich diese Schriften als Ausgangsargumentationsbasis. Des Weiteren ist es die Absicht der Kirche durch diese Schriften nicht nur auf die Probleme aufmerksam zu machen, sondern auch Grundorientierungen für Reform- und Verbesserungsvorschläge zu geben.

Aber auch klassische ältere Werke von Aristoteles, Platon oder Kant, wie z. B. die Metaphysik der Sitten sind bei der Bearbeitung zu nutzen, schwerpunktmäßig im Kapitel 3.2., welches sich ausführlich der Personalität widmet. Gerade diese klassischen Werke bieten oftmals einen guten Einstieg in das Thema und sind bei der Herleitung der Begriffe und deren Bedeutung eine gute historische Bezugsquelle.

Nach Abschluss des ethischen Kapitels sind nun im eher juristisch / rechtlichen Teil normative Texte, Quellen und Bücher im Schwerpunkt zu verwenden. Die Basis bildet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Um wiederum den Einstieg in das Thema zu erleichtern, bieten sich diverse verfassungsrechtliche Fachbücher an, um einen kurzen historischen Überblick geben zu können. Bei der Analyse der Grundrechte und der einzelnen Artikel des Grundgesetzes sind bereits mehrere Kommentare zum Grundgesetz erschienen, die die Arbeit mit diesem Kapitel auch für Nicht-Juristen etwas erleichtern sollten. Ebenfalls in den letzten Jahren sind auch mehrere aktuelle Fachbücher zum Thema „Staatsrecht und Grundrechte“ veröffentlicht wurden, die auch von Unterstützung im Schwerpunktkapitel sein können.

1.3. Aufbau der Diplomarbeit

Die Diplomarbeit zum Thema „Die Verankerung der Klassischen Sozialprinzipien im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ ist nach dem Standardschema Einleitung – Hauptteil – Schluss aufgebaut. Nach einer kurzen Einleitung, in der die Frage- und Problemdarstellung und der Forschungsstand zum Thema sowie die Methode und der Aufbau erläutert werden, folgt eine kurze Verhältnisbestimmung der Begriffe Recht und Ethik sowie eine knappe Abgrenzung zueinander. Der eigentliche Hauptteil der Diplomarbeit ist in drei Hauptkapitel gegliedert. Das erste Hauptkapitel beginnt mit einer Erörterung der Christlichen Sozialethik. Darin wird ein Überblick über den Gegenstand, die Aufgabe und Methode dieser gegeben. Im Anschluss daran stehen die Klassischen Sozialprinzipien im Mittelpunkt dieses Kapitels: Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Gerechtigkeit, Gemeinwohl und Nachhaltigkeit. Jeder dieser Grundsätze wird ausführlich dargestellt und erläutert, sowie Ursprung, Bedeutung und Ziel eines jeden Prinzips werden analysiert. Bei der Auseinandersetzung mit den Begriffen wird vom etymologischen Ursprung des jeweiligen Begriffs ausgegangen und übergegangen in die spezielle Bedeutung der Prinzipien.

Das zweite Kapitel des Hautteils befasst sich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Ein verfassungsgeschichtlicher Überblick soll dieses staatsrechtliche Kapitel einleiten. Beginnend beim Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation 962 – 1806, folgt die Entwicklungsphase bis 1871. Daran anschließend wird die Zeit der Bismarck – Ära von 1871 bis 1914 mit den ersten wichtigen Sozialgesetzgebungen betrachtet. Die Zeit des Ersten Weltkrieges 1914 – 1918 wird ebenfalls kurz angesprochen wie auch die Weimarer Republik mit ihren Höhen und Tiefen in den Jahren 1919 – 1933. Die nachfolgenden Jahre bis zum Untergang Deutschlands 1945 durch den Nationalsozialismus und die Entstehung der Bundesrepublik sollen überleiten zu den modernen Staatsformen des Grundgesetzes – Sozialstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Abschließend folgt in diesem Kapitel „Allgemeines zum Grundgesetz und zu den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland“ und einzelne ausgewählte Grundrechte und Artikel werden beschrieben sowie explizit erläutert.

Den eigentlichen Schwerpunkt der Diplomarbeit bildet das dritte Kapitel des Hauptteils, in dem die oben gestellte Frage beantwortet wird.

„Sind die Klassischen Sozialprinzipien oder Ausprägungen dieser Grundsätze und Normen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland implementiert, und wenn ja, in welchen Artikeln des GG sind diese normativen Leitlinien verankert oder wiederzufinden?“

Hier werden nun die aus den beiden ersten Hauptkapiteln erörterten Fakten zusammengefügt und verglichen. Einleitend in diesem Kapitel wird der Mensch als Person im Grundgesetz betrachtet. Im Anschluss daran wird nun explizit nachgewiesen in welchen Artikeln und Textpassagen des Grundgesetzes sich Ausprägungen der Sozialprinzipien befinden oder ob sich Strukturen und Merkmale der einzelnen Grundsätze in einigen Artikeln nachweisen lassen. Dabei wird jedes Sozialprinzip einzeln betrachtet und mit den ausgewählten Artikeln des Grundgesetzes verglichen bzw. in Bezug gebracht. Abschließend werden noch der normative Grundsatz der christlichen Sozialethik sowie die allgemeinen Menschenrechte dargestellt.

Den Schlussteil der Diplomarbeit bildet eine Zusammenfassung der Erkenntnisse und es soll nun resümierend die Frage beantwortet werden: Stimmt das Grundgesetz mit den Sozialprinzipien überein? Abschließend wird ein Ausblick gegeben und auch Kritik geübt ob das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Anbetracht der Sozialprinzipien verbesserungswürdig sei.

Im Anhang der Diplomarbeit befindet sich ein Abkürzungsverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge, ein Abbildungsverzeichnis sowie ein Literaturverzeichnis mit allen verwendeten Büchern, Quellen, Aufsätze, kirchlichen Dokumenten, normativen Texten und auch Internetadressen.

1.4. Methode

Die einzelnen Kapitel der Diplomarbeit sind nach dem methodischen Dreischritt Sehen – Urteilen – Handeln aufgebaut. Ziel ist es jeweils, die einzelnen Begriffe zu erklären und zu definieren, sie in das gesellschaftliche Teilsystem einzugliedern und auch deren Funktionslogik herauszuarbeiten. Wenn es sich anbietet, findet auch eine Abgrenzung der Begriffe zueinander statt. Eine erste Abgrenzung erfolgt im Kapitel 2 „Ethik und Recht“, um so eine Überleitung zum Hauptthema der Diplomarbeit zu schaffen. Um zum jeweiligen Thema hinzuführen ist des Weiteren eine Begriffsbestimmungen sowie ein historischer Überblick über die Entwicklung der einzelnen Fachbegriffe und Teilabschnitte der Diplomarbeit sehr hilfreich und erleichtert wiederum den Schritt hin zur Kernaussage des jeweiligen Themas. Ein Fazit der Erkenntnisse am Ende eines jeden Kapitels fasst alle wichtigen erörterten Fakten zusammen.

Die Art und Weise der Auseinandersetzung mit dem Thema baut einerseits auf den vorhanden kirchlichen Dokumenten der Päpste auf und richtet sich andererseits an den Grundrechtskommentaren bei der Erläuterung zu den einzelnen Grundrechten aus. Wichtig bei der Bearbeitung des Themas ist die ausführliche Auseinandersetzung mit den kirchlichen Dokumenten in Form der verschiedenen Sozialprinzipien und auch die exakte Analyse der Grundrechtsartikel. Dieses müssen einzeln betrachtet und erörtert werden, um so die Kernaussagen herausfiltern zu können. Nach der Einzelauswertung der Sozialprinzipien und der entscheidenden Grundrechtsartikel in den Kapiteln 3 und 4 der Diplomarbeit, werden diese dann im Kapitel 5 zusammengefasst. Dies geschieht systematisch, d.h. es wird nochmals jedes Sozialprinzip einzeln betrachtet und anhand der entscheidenden wichtigen Merkmale und Forderungen explizit in den Grundrechtsartikel nachgewiesen, in dem es genannt wird bzw. verankert ist. Somit bleiben die Übersicht und der rote Faden gewahrt. Ein Fazit und Ausblick im Kapitel 6 bilden den Abschluss der Diplomarbeit.

2. Ethik und Recht

Wie sich das Recht mit seinen Forderungen und Verboten grundlegend rechtfertigen lasse, ist seit je her eines der zentralen Probleme der Philosophie. Die Frage nach dem rechten Handeln steht dabei im Zentrum der Betrachtung. Kant betonte in diesem Zusammenhang, dass überhaupt Recht nicht aus dem bestehenden Recht als solchem abzuleiten ist, es entspringt vielmehr aus einem ethischen Postulat: „Das Rechthandeln mir zur Maxime zu machen, ist eine Forderung, die die Ethik an mich tut.“[1]

Womit setzt sich aber nun die Ethik auseinander, was kennzeichnet den Begriff des Rechts und wie lassen sich diese beiden Begriffe einerseits voneinander abgrenzen und auf der anderen Seite miteinander in Verbindung bringen. Der Begriff der Ethik leitet sich vom griechischen Wort ethos ab und steht für: gewohnter Ort des Lebens, Sitte und Charakter.[2] Als Ethik kann die wissenschaftliche Reflexion des menschlichen Urteilens und Handelns unter der Perspektive von Falsch und Richtig sowie Gut und Böse betrachtet werden. Des Weiteren ist Ethik eine wissenschaftliche Disziplin, die das Grundproblem des Handelns zu klären sucht, indem sie das gesellschaftliche Verhalten der Mitglieder einer Gemeinschaft und das individuelle Handeln und Urteilen von Menschen reflektiert. Die Ethik fragt also nach der richtigen Entscheidung oder dem richtigen Handeln. Eine richtige Entscheidung ist eine Entscheidung, die verantwortet werden kann. Daher stehen die Werte und Normen aber auch die Rechte und Pflichten des Menschen im Mittelpunkt der Betrachtung. Da Regeln einen Maßstabscharakter haben, geben sie an, wie etwas zu tun ist.[3] Normen und Regeln ordnen auf die Weise das Handeln, jedoch sind nicht alle Normen und Regeln an moralische Größen gebunden.

Das Recht im objektiven Sinn ist der Inbegriff von normativen Verbindlichkeiten, die – zu einer bestimmten Zeit und für eine konkrete politische Gemeinschaft gültig – das Zusammenleben formell regeln.[4] Aber auch auf der Seite der Juristen, wird in der Rechtstheorie, in der Gesetzgebung und in der Rechtssprechung, das Bedürfnis und die Forderung nach einer ethischen Fundierung des Rechts empfunden. Dieses wird deutlich an den ethischen Begriffen, wie „Sittengesetz“, „Ordnung der Werte“, „Person und Würde“ und auch „Verantwortung“, die in juristischen Beschlüssen, Bescheiden und Gesetzen eine immer größere Rolle spielen. So zeigt auch der Blick auf die gegenwärtigen Rechtstheorien, dass sie sich jeweils aus verschiedenen ethischen Grundauffassungen zusammensetzen. Sehr oft liegen dem ethischen Diskurs die philosophischen Werke von Thomas von Aquin und Kant zugrunde. Deren Werke und Argumentationen dienen oft der Basis, ein stabiles Fundament und auch Sicherheit in der Rechtsgestaltung zu geben. Somit haben der Rechtsdenker und der Philosoph den gleichen Anspruch: das Recht in einer ethischen Gewissheit zu gründen.[5]

Eines der entscheidenden Merkmale ist neben der sittlichen Selbstbestimmung, die Verantwortlichkeit, welche den Menschen achtet und ihm gleichzeitig einen wichtigen Auftrag gibt. Dieses beides verleiht dem Menschen den Charakter als Person und seine eigentümliche unverletzliche und unantastbare Würde. Weitere wesentliche Gründzüge, welche die Charakteristik von Recht und Ethik widerspiegeln sind: Freiheit als sittliche Selbstbestimmung, Gewissen, Personsein, menschliche Würde sowie auch die Verantwortlichkeit für den Mitmenschen. Aber auch die Gerechtigkeit, insbesondere die soziale Gerechtigkeit unter den Menschen wird gerade in der heutigen Zeit stärker gefordert und postuliert.

Die aufgeführten Rechtsnormen finden ihren Ausdruck vor allem in Rechtssätzen, einerseits den geschriebenen, aber auch den ungeschriebenen – im so genannten Gewohnheitsrecht. Recht im subjektiven Sinn heißen die Ansprüche, etwas zu tun, zu fordern oder zu besitzen, die jemandem durch das Recht im objektiven Sinn ausdrücklich zuerkannt sind. Das Recht bildet in seinem Aufbau einen sehr komplexen Zusammenhang. Es besteht zum einen Teil aus Regeln erster Ordnung mit bestimmten Geboten, Verboten und auch Verfahrensregeln sowie aus den Regeln zweiter Ordnung für die Entscheidung von Streitfällen und die Schaffung neuer Rechtsverhältnisse. Das Recht wurzelt in den fundamentalen Bedingungen des Menschseins und spiegelt einen wechselseitigen Einfluss wieder. Dieses begründet sich auf der einen Seite aus den Bedürfnissen, den Interessen und Sinnvorstellungen des einzelnen Menschen sowie auf der anderen Seite aus der Knappheit der Güter und den ständig auftretenden Konflikten. Das Recht stellt dabei jene Form dar, die wechselseitige Angewiesenheit und die Konflikte zu bewältigen, sie zu lösen oder eventuell ihr Entstehen vorzubeugen bzw. zu verhindern. Somit bleiben dem Recht die Friedensfunktion und die Wahrung aller Werte und Normen als wichtigste Aufgabe vorbehalten. Dieses dient der Gewährleistung subjektiver Rechte, u.a. zählen dazu die Grundrechte, die einen Raum der freien Entfaltung und eigenverantwortlichen Selbstverwirklichung bestimmen und garantieren.

Um den in den modernen Verfassungen gebotenen und garantierten Schutz der Menschenwürde konkret zu verwirklichen, hat sich der Staat als Antwort auf die wirtschaftlichen und sozialen Probleme fortgeschrittener Industriegesellschaften vom liberalen zum sozialen Rechtsstaat entwickelt, indem er im Recht neben der Friedens- und Freiheitssicherung zunehmend existenzsichernde und darüber hinaus wirtschafts- und sozialgestaltende Aufgaben übernimmt. Die Rahmen für soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit wurden durch Gesetze zur Sozialversicherung, -hilfe, -versorgung und -förderung gesetzt. Zusammenfassend beschreibt das Recht also ein kompliziertes und umfassendes Wechselverhältnis, und ist sowohl Bedingung für Staat und Gesellschaft als auch deren Resultat.[6]

Ein sehr enger Zusammenhang von Ethik und Recht ist in der heutigen Zeit in der Medizin vorzufinden. Dort geht es in der biotechnologischen Medizin um demokratische Legitimationen ethischer Entscheidungen. Mit dieser Abgrenzung jedoch befasst sich eine Enquetekommission des Deutschen Bundestages ausführlich, so dass auf dieses brisant aktuelle Thema nicht weiter eingegangen wird.

3. Die Klassischen Sozialprinzipien

Die Formulierung der Klassischen Sozialprinzipien in der christlichen Sozialethik ist ein Phänomen der späteren Neuzeit.[7] Prinzipien haben die Funktion und die Aufgabe, die Vielfalt von möglichen Entscheidungen und Erfordernissen auf das Einfachste zurückzuführen und diese in ihrer erkenntnis- und handlungsleitenden Bedeutung auf den Begriff zu bringen.[8] Der Begriff „Prinzip“ meint etwas Erstes, Ursprüngliches und Unteilbares, aus dem eine Sache entweder besteht oder erkannt wird. Prinzipien sind einheitsstiftende Grundsätze und Regeln, die der Begründung, Rechtfertigung und Kritik untergeordneter Normen dienen und auf Grund ihres allgemeinen Charakters der konkretisierenden Interpretation bedürfen, um normativ relevant zu werden. Auf der Suche nach unterstützenden Bestimmungsgründen, die der Erklärung, der Ordnung und der Gestaltung dienen, wird den Prinzipien zugleich der Charakter des Allgemeinen, eines grundsätzlich Gültigen und Maßgeblichen verliehen. Somit gelten Prinzipien als verfahrens- und strukturierungsrelevante Grundsätze und geben Grundausrichtungen für das Handeln des Menschen an.[9]

Die Sozialprinzipien gelten in der Ethik und besonders in der christlichen Sozialethik als zentrale normative Orientierungen, mit denen sich die Handlungsgrundsätze und Richtlinien komplexer Gesellschaften formulieren lassen. So können auch die Zusammenhänge zwischen Person und Gemeinschaft besser verstanden werden. Diese Prinzipien weisen eine neue Dimension auf und bringen eine veränderte Sichtweise der ethischen Fragestellung zum Ausdruck, die mit der Situation des sozialen Wandels der Normen, Institutionen und Ordnungen im Zusammenhang stehen. Sozialprinzipien sind die ethische Grammatik für den Strukturaufbau der Gesellschaftsordnung. Im Schwerpunkt dieses Kapitels stehen die zentralen normativen Orientierungen der christlichen Sozialethik, insbesondere die Triade Personalität – Solidarität – Subsidiarität. Diese Baugesetzlichkeiten sollen verdeutlichen, dass soziale Gebilde zu verantworten sind und dass es somit keine ethisch neutralen Strukturen gibt. Diese tragenden Leitbegriffe, die sowohl auf der heiligen Schrift als auf dem Naturrecht basieren, verkörpern Grundgewissheiten über Wesen und Bestimmung des Menschen, welche die Basis der Disziplin der sozialethischen Systematisierung bilden. Ziel der Prinzipien ist es, ein Abgleiten in individualistische und kollektivistische Menschenbilder zu verhindern sowie die Wahrung der rechten Mitte in der Bestimmung der Person- und Sozialnatur des Menschen. Ebenfalls kann es auch zu einer Ausprägung von neuen Prinzipien kommen. Dies zeigt sich sehr deutlich im Tatbestand der Ausprägung bestimmter neuer Rechtsprinzipien, wie sie der moderne Verfassungsstaat im Zuge seiner vom Anspruch der Unantastbarkeit der Menschenwürde bestimmter Grundoptionen entfaltet hat: so in den grundrechtlichen Prinzipien der Gleichheit und Freiheit, in den Strukturprinzipien der Demokratie, des Rechts- und des Sozialstaats sowie mit seinen weiteren Entfaltungen in den Verfassungsprinzipien des Föderalismus und des Schutzes der natürlichen Umwelt.[10]

3.1. Gegenstand, Aufgabe und Methode der (christlichen) Sozialethik

Die christliche Sozialethik, welche als Basis des christlichen Menschenbildes gesehen wird, kann von zwei Seiten betrachtet werden. In einem weitesten Sinn betrachtet untersucht sie nicht nur die vorhandenen sittlichen Werte und Prinzipien menschlichen Zusammenlebens, sondern sie hinterfragt auch die Normierung und das Handeln in Institutionen.

Die Sozialethik im engeren Sinn klammert teilweise die Pflichten aus, die jeder Mensch als Individuum gegenüber anderen hat und konzentriert sich so auf die wesentlichen und normalen Fragen der Grundinstitutionen: z. B. die sittliche Ordnung von Ehe und Familie, Eigentum und Wirtschaft, Recht, Strafe, Staat usw.[11]

Der Begriff sozial steht einerseits für die Tatsache, dass der Mensch ein Wesen ist, das nur in wechselseitigen Interaktionen mit seinesgleichen existieren und sich entfalten kann. Andererseits kann sozial aber auch für diejenigen Maßnahmen stehen, mit denen die Menschen ihre wechselseitigen Beziehungen gestalten. Dazu zählen Normen, Rechte, Strukturen, Institutionen und Systeme.[12]

Die Sozialethik beschreibt die Verantwortung des Individuums gegenüber dem Mitmenschen und sich selbst und untersucht ferner noch die Aufgaben der Gesellschaft gegenüber den Individuen. Aufgrund des Handelns und der Verantwortung, sowie der wechselseitigen Anerkennung der Menschen als Person gleicher Würde geht die Sozialethik davon aus, dass der Mensch von Natur aus ein soziales und politisches Wesen ist. Daher beschäftigt sich die Sozialethik mit konkreten ethischen Problemen im Hinblick auf die sozialen Gebilde und Strukturen. Hierzu zählen die verschiedenen Bereichsethiken wie die Wirtschaftsethik, die Politische Ethik, die Medienethik, die Familienethik, die Technikethik und auch die Sportethik.

Um sich mit der Sozialethik und besonders der christlichen Sozialethik zu befassen, ist es erforderlich sich mit der geschichtlichen und systematischen Einordnung des Begriffes auseinanderzusetzen. „Die Entwicklung der modernen Sozialethik zu einer nach Aufgabenstellung und Methoden funktional eigenständigen Disziplin innerhalb der Ethik muss geschichtlich betrachtet mit der Wende und dem Wandel zum Subjekt hin gesehen werden, die für das neuzeitliche Ethikverständnis bestimmend geworden ist.“[13] Dies bedeutet, dass die Sozialethik zu einer eigenständigen Disziplin geworden ist, und man hier von einer Art modernen Sozialethik sprechen kann. Die beschriebene „Wende zum Subjekt“[14] hin bedeutet, dass die Menschen sich in ihrem Handeln verändern. Darüber hinaus hat eine Ausdifferenzierung in bestimmte Kultursachbereiche stattgefunden und diese zum Teil mit völlig neuen ethischen Herausforderungen und Aufgabenstellungen konfrontiert. Hierzu zählen die bereits im oberen Teil aufgeführten Bereichs- oder Bindestrichethiken wie etwa die Wirtschaftsethik und die Politische Ethik.[15] Um diese Vielzahl der Bereichsethiken unterscheiden zu können, und um die Probleme individualethisch und sozialethisch eingrenzen zu können, ist seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts der umweltethische Strukturierungsfaktor dazugekommen. Denn die Umweltverträglichkeit ist nochmals ein Novum in Abgrenzung zur humanen Angemessenheit. So müssen die Individualethik, die Sozialethik und auch die Umweltethik einer Leitlinie folgen und als primäre Strukturierungsfaktoren des ethischen Anspruchsfeldes gesehen werden. Individualethik bezieht sich dabei auf die Praxis individueller Personen, auf eine persönliche Verantwortung und stellt das Verhältnis Mensch – Mensch in den Mittelpunkt. Die Sozialethik wiederum bezieht sich auf soziale Gebilde, zu denen sich Interaktionen verdichtet und verfestigt haben und sie stellt das Verhältnis Mensch – Gesellschaft in den Mittelpunkt. Die Umweltethik bezieht sich schließlich auf die natürliche Umwelt des Menschen und stellt das Verhältnis Mensch – Natur in seine zentrale Mitte. Ihren gemeinsamen Schnittpunkt haben sie in der persona humana, im Menschen als moralischem, der Wahrnehmung von Verantwortung fähigem Subjekt.[16] Das bedeutet, dass der Mensch im Mittelpunkt aller Betrachtungen stehen muss, und somit ist es das oberste Ziel der christlichen Sozialethik „in kritisch-stimulativer Weise und besonderer Solidarität mit den Armen an der Humanisierung des Lebens und der sozialen Verhältnisse durch Umwandlung ungerechter Strukturen und Förderung gerechter Verhältnisse mitzuwirken.“[17] Gegenstand zum Erreichen des Ziels sind die sozialen Gebilde wie Normen, Institutionen, Strukturen, Ordnungen, die sozialen Systeme der modernen Gesellschaften und die der internationalen Zusammenhänge. Sehr wichtig dabei sind die Strukturen der Menschenwürde und die, die der Entfaltung eines größeren Maßes an Menschlichkeit und Gerechtigkeit dienlich sind. Die Aufgabe der christlichen Sozialethik ist dabei die Prüfung, Kritik und Korrektur der geltenden Normen und sozialen Gebilde auf ihren humanen Aspekt hin und des in der Gesellschaft gelebten Ethos, der gesellschaftlichen Überzeugungen, Verhaltensmuster, Institutionen und sozialen Systeme.[18] Der Maßstab aller sozialethischen Entscheidungen ist dabei der „Mensch als Person“,[19] er steht im Mittelpunkt. Wesentlicher Bestandteil ist hier die Unterstützung der Armen und Hilfeleistung bei denjenigen, die von bestimmten gesellschaftlichen Institutionen ausgeschlossen werden. In den gesellschaftlichen Strukturen versucht die Sozialethik alternative Perspektiven und Modelle für soziale und wirtschaftliche Entwicklung aufzuzeigen und andererseits bemüht sie sich auch um die Bewahrung und Verteidigung wertvoller Strukturen, welche beseitigt zu werden drohen. Methodisch geht die Sozialethik kombinatorisch und auch interdisziplinär vor, sie ist „ein Gefüge offener Sätze.“[20] Auf dieser Basis des christlichen Menschenbildes muss die Sozialethik offen sein für Kritik und Korrektur, da es in der Gesellschaft notwendig ist, dass „alle Menschen guten Willens“ ethische Normen und deren Begründungen verstehen, einsehen und akzeptieren können. In Verbindung damit, bietet der erweiterte Dreischritt „Sehen – Urteilen – Handeln“ einerseits Antworten auf gesellschaftliche Probleme sowie andererseits eine wichtige Hilfestellung bei der Strukturierung des Vorgehens.[21]

Die Hauptaufgabe der christlichen Soziallehre ist die Ausrichtung des gesellschaftlichen Handelns auf das solidarische Gemeinwohl. Durch eine Vielzahl von Dokumenten, Stellungnahmen und Texten zu unterschiedlichsten Themen und Bereichen wird das Verhältnis von Kirche – Staat – Gesellschaft zum Ausdruck gebracht. Dies wird von Beginn an deutlich, mit der ersten großen Sozialverkündung, der Rerum novarum (RN), die im Jahre 1891 erschien.[22] Mit dieser Sozialenzyklika schlug Leo XIII. eine Brücke zwischen den sozialen Ideen der christlichen Frühzeit und des Mittelalters und den gewaltigen sozialen Problemen des anbrechenden Industriezeitalters, in dessen Vordergrund die Arbeiterfrage stand. Somit war das zentrale Thema von RN die Schaffung einer gerechten sozialen Ordnung in der frühen Industriegesellschaft. Zum 40-jährigen Gedenken der Rerum novarum veröffentlichte Pius XI. im Jahre 1931 unter dem Eindruck der schweren Weltwirtschaftskrise von 1929 die Enzyklika Quadragesimo anno (QA). Die QA greift die Probleme der Sozialen Arbeiterfrage erneut auf und fordert in Verbindung mit dem Subsidiaritätsprinzip eine bessere Integration und Mitwirkung der Arbeitnehmer im Wirtschaftsleben. Weitere entscheidende Dokumente waren die Enzykliken von Johannes XXIII.[23] Seine erste Enzyklika Mater et magistra (MM) erschien 1961 und wendete sich wirtschaftsethischen Fragestellungen und Problemen zu, es kam zu einer Internationalisierung der Sozialen Frage und die Betonung lag auf dem Solidaritätsbegriff. Die Enzyklika Pacem in terris (PT) aus dem Jahr 1963 wird dagegen als Enzyklika des Friedens unter allen Völkern in Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit verstanden und als Enzyklika der Menschenwürde bezeichnet und stellt dabei die globalen Dimensionen in den Vordergrund. Sie wird auch als „Menschenrechtscharta“ der kirchlichen Soziallehre gesehen und richtet sich als erste Enzyklika „an alle Menschen guten Willens“.[24] 90 Jahre nach RN reagierte Johannes Paul II. in seiner ersten Enzyklika Laborem exercens (LE) auf die Krise in der internationalen Wirtschaft. Auch wiederum steht hier die Arbeit im Kernpunkt der Sozialen Frage. Er sieht die Arbeit als ein grundlegendes Gut der Person an und somit als entscheidenden Schlüssel zur sozialen Frage. Die Aussagen von Johannes Paul II. widerspiegeln theologische Absätze und er spricht sogar von „Spiritualität der Arbeit.“[25] Zum 100. Jahrestag von RN erschien 1991 die vorerst letzte Sozialenzyklika Centesimus annus (CA). In diesem Schreiben setzt sich Johannes Paul II. mit dem Wandel nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Staaten in Ost- und Mitteleuropa auseinander und zeigt dabei die weltweite Bedeutung der Ereignisse des Jahres 1989 für die gesamte Menschheit auf.

Die kirchlichen Sozialverkündigungen bezeichnen den Kernbestand an Texten, welche das Bemühen um gesellschaftliche und soziale Orientierung aus christlichem Verständnis der Kirche widerspiegeln. Dabei wird auf gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Probleme eingegangen. Aus den Sozialverkündigungen hat sich eine lehramtliche Tradition herausgebildet, die nun in der Schwerpunktbetrachtung der Sozialethik steht.[26] Dieser kurze Überblick zeigt bereits recht deutlich, dass die jeweilige gesellschaftliche und historische Situation Ausgangspunkt der kirchlichen Soziallehre ist.

3.2. Personalität

Der etymologische Ursprung des Personenbegriffs ist eher unklar. Begriffsgeschichtlich leitet sich Person vom lateinischen Ausdruck persona ab.[27] Das bedeutete zunächst die Maske des Schauspielers, dann die Rolle, die der Schauspieler darstellt und schließlich allgemein die Rolle, die ein Mensch in der sozialen Gesellschaft spielt.[28] Dies gilt als erster Ausdruck für den in einer bestimmten Weise handelnd in Erscheinung tretenden Menschen. Der Ursprung des modernen Personenbegriffs ist die christliche Trinitätsspekulation.[29] In diesem Kontext definierte der römische Philosoph Boethius (480-542) eine wirkungsgeschichtlich richtungsweisende Definition: „Person ist die individuelle Substanz einer vernunfthaften Natur“ (persona est naturae rationabilis individua substantia).[30] Bereits bei ihm und insbesondere bei Cicero[31] begegnet man der Lehre von der in der Natur jedes Menschen verankerten Würde. Aber spätestens seit der Personendefinition des Alexander von Hales[32] ist die Würde als ratio ultima personae, als „natürliches oder moralisches Akzidenz“ und als überragende Eigenschaft nicht mehr wegzudenken.[33] In der katholischen Theologie erlangten die Grundsätze von Thomas von Aquin[34] eine Schlüsselposition. In seiner Summa theologica stellt er fest, dass die Person eine Substanz ist in der Art eines qualifizierten Sich-Seins (Bezogenseins), und diese Beziehung kann – jedenfalls für die göttlichen Personen – nicht nur akzidentielle Bestimmtheit, sondern nur substantielle, subsistierende Relation sein.[35] Was das Individuum nun zu einer vernünftigen Substanz auszeichnet und es zum Vollkommensten in der ganzen Natur macht, ist vor allem die Verantwortlichkeit für das eigene Handeln, denn dem Menschen ist die Flucht in die Fremdverantwortung verwehrt.[36] Dadurch wird die Lehre von der Personenwürde in den christlichen Kontext integriert, denn der Mensch ist ein Geschöpf Gottes, „nach dem Bild Gottes“ geschaffen.[37]

Daraus ergeben sich für den mittelalterlichen Personenbegriff eine Vielzahl von Merkmalen: Vernunft, Bewusstsein, Selbstbewusstsein, sittliches Bewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Individualität, Nichtmittelbarkeit (Unhintergehbarkeit, Nicht-Reduzierbarkeit), Substantialität, Relationalität und Würde.[38] Zu den weiteren positiven Kriterien des Personseins zählen: Intelligenz, Selbstwahrung, Selbstkontrolle, Sinn für die Zeit, Sinn für die Zukunft, Sinn für die Vergangenheit, Beziehungsfähigkeit, Fürsorglichkeit, Existenzkontrolle, Neugier, Veränderbarkeit, Gleichgewicht zwischen Rationalität und Gefühl, Überlegungs- und Problemlösungskompetenz, Schmerzempfindung, selbstmotivierte Aktivität und die Ausbildung des Bewusstseins ein Individuum der Spezies zu sein.[39] Die relationale Sicht der Person blieb bis ins Spätmittelalter hinein der boethianischen Tradition untergeordnet. Ein verpflichtendes und darüber hinaus konsequent relationales Verständnis der menschlichen Person tritt erst wieder bei Martin Luther in den Vordergrund. Er greift auf den Personenbegriff zurück, um die allein von Gott gewirkte Rechtfertigung den guten Werken des Gerechtfertigten vorzuordnen. Person ist bei ihm der von Gott gerechtfertigte und zu hilfreicher Liebe befreite Sünder.[40]

Martin Luthers rechtfertigungstheologischer Personenbegriff, an dem die Zuwendung zu Gott festgemacht wurde, ließ sich auch rechtsphilosophisch auswerten: Person ist der Mensch nicht durch das, was er tut und wozu er sich selbst macht, sondern durch das, was er ist und worin er von all seinen Mitmenschen – ungeachtet der moralischen Qualitäten seines Handelns – zu achten ist. Person ist er – für Kant – als der die Gattung Mensch in individueller Weise repräsentierende Einzelne, als unersetzbare Ausprägung des Menschlichen, die um ihrer Unersetzlichkeit willen an sich Selbstzweck ist und niemals nur Mittel sein darf.[41]

Immanuel Kant greift in seinem Werk Metaphysik der Sitten den Personenbegriff des Rechts auf: Person ist dasjenige Subjekt, dessen Handlungen einer Zurechnung fähig sind.[42] Er sieht den Menschen als ein handlungsfähiges Wesen, dessen Erfahrungen aus reiner Vernunft entstanden und erbracht wurden und somit formulierte er den so genannten „Personenbegriff“ als Ausgangspunkt jeder Sozialethik.[43] Bei Kant geht es schließlich um die Frage „nach dem Endzweck der menschlichen Vernunft, dem, als dem obersten, alle anderen Zwecke subordiniert sind. Letztlich geht es um die vier berühmten Fragen:

1. Was kann ich wissen?
2. Was soll ich tun?
3. Was darf ich hoffen?
4. Was ist der Mensch?[44]

Aufbauend auf der griechischen und römischen Antike hatte Kant den Gedanken der Würde des Menschen und auch den Begriff der Person weiterentwickelt. In einem seiner Hauptwerke, dem Kategorischen Imperativ formulierte er die nachhaltigste und auch für das christliche Denken bestimmend gewordene Aussage, was personale Würde des Menschen bedeutet:

„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit als Zweck, und niemals bloß als Mittel brauchst.“ [45]

Dies bedeutet, dass ein vernünftiger Selbstbezug als Person folglich auch immer einen Akt der unbedingten Anerkennung anderer vernünftiger Wesen als Personen impliziert. Zu den Fähigkeiten, die den Menschen auszeichnen, zählen die freie Entscheidung selbstbestimmt zu handeln, und es bleibt ihm vorbehalten zwischen Gut und Böse sowie zwischen Gut und Schlecht zu differenzieren.

Aufbauend auf den Gedanken von Kant, führte Korff diese Fragestellung weiter aus. Seiner Ansicht nach, trägt der Mensch als Person Verantwortung für sein Handeln einerseits vor sich selbst sowie vor seinen Mitmenschen und vor Gott.[46] Dieses gute und schlechte Handeln kann sich aber auch in bestimmten gesellschaftlichen Strukturen mit ihren Normen, Institutionen, Gesetzen und Vorschriften widerspiegeln. Hier geht es nun nicht mehr um die sozialethische Fragestellung im Sinne der Tugend- und Interaktionsethik, sondern vielmehr um eine Sozialstrukturenethik.[47] Damit lassen sich auch die sozialen Strukturen nicht länger als ethisch neutral einstufen, denn sie sind auch Produkte des Menschen und daher unablösbarer Teil am Universalitätsanspruch der menschlichen Personenwürde. Aber auch der Anspruch auf die Sicherung von Gütern und die Wahrung von Rechten für jeden einzelnen Menschen sind damit verbunden. Daraus lässt sich wie folgt schlussfolgern und fordern: Menschenrechte suchen auf der gesellschaftlichen Ebene, auf der Ebene der sozialen Strukturen, Institutionen und Ordnungsgestaltungen das einzuordnen, was Menschenwürde gebietet.[48]

Diese Menschenrechte beziehen sich dann auf die Gestaltungsformen der Gesellschaft. Mit der Fort- und Weiterentwicklung der Gesellschaft, ihrer sozialen Institutionen und Ordnungen haben auch die Gedanken der Personenwürde Anklang gefunden. Dieser lange, aber auch noch nicht abgeschlossene geschichtliche Entfaltungsprozess bringt die individuellen Freiheitsrechte, die gesellschaftlichen und politischen Mitwirkungsrechte sowie die sozialen Anspruchsrechte in Form von Grundrechten zum Ausdruck.[49] Dieser ethische Begründungs- und Verweisungszusammenhang zwischen der menschlichen Personenwürde, den Menschenrechten und den sozialen Strukturen beschreibt den Anspruch und die Bedeutsamkeit, die der menschlichen Personenwürde zukommt. Denn erst in der Anerkennung der Menschenrechte wird die Achtung der Menschenwürde eingelöst, verinnerlicht und angewandt.

An oberster Stelle der christlichen Sozialethik steht der Mensch. Der Mensch ist Ebenbild Gottes, eine Person mit einer unveräußerlichen und damit unbedingt zu achtenden Würde.[50] Das Personenprinzip bildet daher den Handlungsrahmen, die Basis und das Fundament der Sozialprinzipien. Es umfasst die Individualität, Rationalität, Freiheit, Würde und Einzigartigkeit eines jeden Menschen. Nach dem obersten Grundsatz muss der Mensch der Träger, Schöpfer und das Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen sein[51], denn er – der Mensch – kann allein in die Welt eingreifen und sie nach seinen Vorstellungen gestalten. Das Prinzip der Personalität wird in der Sozialenzyklika Gaudium et spes zum Ausdruck gebracht:

„Wurzelgrund nämlich, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist und muss auch sein die menschliche Person, die ja von ihrem Wesen selbst her des gesellschaftlichen Lebens bedarf.“ [52]

Der Mensch ist „Träger“ der Gesellschaft, im Sinne, dass sich auf ihn alles andere aufbaut, da die Gesellschaft nur in ihren Gliedern besteht. Er ist „Schöpfer“ aller gesellschaftlichen Einrichtungen, da diese von seiner Sozialnatur sowie von seiner freien Initiative abzuleiten sind. Und er ist auch „Ziel“, da die Gesellschaft und alle gesellschaftlichen Gebilde um des Menschen Willen da sind. Schließlich sagt diese Definition etwas grundsätzliches über die Natur von sozialen Institutionen, gesellschaftlichen Strukturen und Ordnungsgestaltungen aus, nämlich dass sie keine Naturbestände, keine biologisch vorgegebenen Programme, aber auch keine zeit- und geschichtsenthobenen Wesensordnungen darstellen, sondern aus vielfältigen Bedingungen gefügte menschliche Konstrukte sind.[53] Somit ist der Mensch als Person Träger von ursprünglichen Rechten aber natürlich auch von Pflichten, die ihm nicht von anderen Menschen, der Gesellschaft, dem Staat und auch nicht von Geschichts- oder Kulturprozessen verliehen werden und ihm deshalb auch nicht entzogen werden dürfen. Nach der christlichen Auffassung sind diese Rechte und Pflichten einem jeden Menschen unmittelbar von Gott, dem Schöpfer der Person, gegeben. Denn er, Gott, hat den Menschen „als Mann und Frau geschaffen“[54] und ihre Verbindung schafft die erste Form personaler Gemeinschaft. „Der Mensch ist nämlich aus seiner innersten Natur ein gesellschaftliches Wesen“[55], ein soziales Wesen, dass sich ohne Beziehung zu den anderen nicht entfalten kann.

Dieses an erster Stelle stehende Prinzip trägt und schützt die unantastbare Würde der menschlichen Person. Diese besteht darin, dass er als personales Ebenbild Gottes einen eigenen und einmaligen Wert besitzt.[56] Er, der Mensch ist fähig, „seinen Schöpfer zu erkennen und zu lieben“, er ist von ihm „zum Herrn über alle irdischen Geschöpfe gesetzt.“[57] Durch das Prinzip der Personalität will die Katholische Soziallehre dokumentieren und verdeutlichen, dass für eine christliche Gesellschaftspolitik die Würde des Menschen das unverzichtbare Richtmass für die Gestaltung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens darstellt und der Mensch als soziales Wesen und auch sein Wohl im Mittelpunkt stehen müssen, da der Mensch mehr als nur ein Individuum ist. Personalität gilt demzufolge als Grundlage menschlichen Zusammenlebens in der Gesellschaft.

Das Prinzip der Personalität kann daher als das Sozialprinzip bezeichnet werden, welches allen sozialen Prozessen und Strukturen zugrunde liegt. Letztendlich ist es das Prinzip, welches der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ein ethisches Fundament gibt und auf dem die gesamte Rechtsordnung mit allen Normen und Werten aufbaut.[58]

3.3. Solidarität

Anknüpfend an das Prinzip der Personalität regelt die Solidarität das soziale Zusammenleben und das wechselseitige Verhältnis der einzelnen Gesellschaftsmitglieder untereinander. Um den Begriff der Solidarität näher erläutern zu können muss man von der Wortbedeutung ausgehen. Etymologisch wird Solidarität vom lateinischen solidum hergeleitet, das Boden oder fester Grund bedeutet.[59] Heute steht Solidarität meist für eine zentrale sozialethische Orientierungsgröße der Bemühung um ein menschengerechtes Zusammenleben in der Gesellschaft, deren Beachtung jedem Einzelnen garantieren soll, als Person leben und sich verwirklichen zu dürfen.[60] Weitere begriffliche und inhaltliche Zugänge lassen sich von solidare (fest zusammenfügen) und solidus (fest, dicht, gediegen, ganz)[61] ableiten. Dies kennzeichnet die Verbundenheit und Gemeinsamkeit aber auch die Vielfalt als Einheit. Diese solidarische Verbundenheit mit anderen besagt, dass alle und jeder Einzelne für das Wohl und auch das Weh verantwortlich ist, und auch umgekehrt die Gesellschaft für alle und jedes seiner Mitglieder haftet. Demzufolge kann man Solidarität als das Bewusstsein verstehen, sich mit anderen in derselben Situation und Lage zu befinden, positiv wie auch negativ, und so Gemeinsamkeiten und Forderungen zu entdecken und schließlich daraufhin zu reagieren und zu handeln. Somit spielt die Solidarität in beide Richtungen ab, sie bietet dem Einzelnen Hilfe seitens von der Gemeinschaft und der Gemeinschaft von Seiten des oder der Einzelnen, sprichwörtlich gesagt: Einer für alle, alle für einen.[62] Daraus schließend kann Solidarität als ein wechselseitiger Indentifizierungsprozess verstanden werden, denn jeder trägt die Mitverantwortung und Mithaftung für sich selbst und für die Gruppe in der Gesellschaft. Die Erwartungen die sich daraus an den einzelnen und an die Gruppe ergeben, lassen sich mit folgenden Worten beschreiben: „beistehen“, füreinander „einstehen“ oder füreinander „eintreten“.[63]

Die große sozialethische Bedeutung gewann der Begriff der Solidarität im 19. Jahrhundert im Kontext mit der entstehenden Industriegesellschaft. Hoffnung in jener Zeit der gemeinsamen negativen Erfahrungen wie Nöte, Ungerechtigkeit und Bedrohungen, fand die Arbeiterbewegung seit der Mitte des 19. Jahrhundert im Schlüsselwort der Solidarität. Dort konnten sie gleichermaßen ihr Zusammengehörigkeitsgefühl, stolze Selbstbehauptung und politischen Kampfeswillen zum Ausdruck bringen und dieses in organisierten Arbeitervereinen umsetzen.[64] Daher kann gesagt werden, dass die Solidarität aus dem Kampfeswillen der Arbeiter heraus entstand, eine Art Solidarität des Proletariats.[65]

Für die Sozialethik und die kirchliche Verkündigung gilt die Solidarität als normatives Eckdatum einer Ordnung der Wirtschaft, die dem Menschen und seinen Belangen Vorrang vor dem Maximierungsinteresse des Kapitals einräumt.[66] So richteten auch die frühen Sozialenzykliken („Rerum novarum“ 1891 und auch „Quadragesimo anno“ 1931) ihren Blick zunächst auf die gesellschaftliche Proletarisierung der Arbeiterschaft. Durch die Enzyklika „Laborem exercens“ von 1981 entwickelte sich die Solidarität weiter und es kam zu einem Wandel und zu einer Forderung, welche Solidarität unter allen Menschen verlangte.[67] Die Grundlagen und erste Andeutungen einer Veränderung erfolgten durch das Solidarismus-Konzept[68] zu Beginn des 20. Jhd. durch Heinrich Pesch, der eine theoretische Durchdringung von Gesellschaft und Volkswirtschaft forderte. So kann gesagt werden, dass er dafür verantwortlich ist, dass die Solidarität in die Sozialethik integriert wird und für die weitere Ausgestaltung der katholischen Soziallehre prägend war. Als Ausgangspunkt nutzte er die Anthropologie und den Ansatz der Arbeitsteilung wie auch Emile Durkheim.[69] So steht auch bei Pesch der Mensch im Mittelpunkt der Betrachtung. Er versteht die Solidarität als tatsächliche wechselseitige Abhängigkeit des Menschen, den Begriff Person finden wir allerdings noch nicht. Eine Verbindung von Solidarität mit Nationalökonomie und katholischer Gesellschaftslehre lässt sich daraus schlussfolgern.

In der Solidarität, deren erste Ausprägungen im 19. Jahrhundert entstanden,[70] soll das Zusammengehörigkeitsgefühl sowie die Gesamtverantwortung für sich selbst und jeden anderen Menschen zum Ausdruck gebracht werden. Das bedeutet, dass einerseits die Person an die Gesellschaft gebunden ist, umgekehrt leben aber auch die Gesellschaft und das Ganze von der Person. Demzufolge basieren soziale Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Frieden auf dieser solidarischen Verbundenheit der Mitglieder, denn sonst besteht die Möglichkeit, dass ohne das solidarische Miteinander die Gesellschaft in Einzelgruppen zerfällt und sich auch die Interessen auseinander leben. Daher kann die Solidarität als einer der Grundpfeiler und als Baugesetz des menschlichen Lebens und der Gesellschaft bezeichnet werden.[71]

Insgesamt lassen sich drei Dimensionen der Bedeutung von Solidarität, im ethischen Sinn betrachtet, zueinander abgrenzen. 1. die bereits beschriebene Verbundenheit mit anderen; 2. das gemeinsame Agieren auf Basis des Bewusstseins gleicher Interessen von Subjekten und 3. die Identifikation und der Einsatz zugunsten schwächerer Mitglieder einer Gesellschaft oder Gemeinschaft.[72] Das gemeinsame Agieren setzt die Entschlossenheit voraus, zusammenzuhalten und kann als „Zusammenschluss zur Selbsthilfe“ betitelt werden.[73] Der Einsatz für Schwächere in der Gesellschaft kann teilweise mühsam und belastend, aber auch mit Kosten, persönlichen Opfern, Unterordnung und Unzufriedenheit verbunden sein. Alle drei Verständnisse von Solidarität stimmen jedoch in der Zielrichtung überein – Handeln zum Wohl anderer, dessen Basis die Erkenntnis einer Gemeinsamkeit ist. Daher ist es oberste Priorität: „(…) den Menschen als Persönlichkeit zu formen und zu entwickeln, ihn zu schützen und zu befähigen, in freiwilliger Mitarbeit und persönlicher Verantwortung zur Erhaltung und zur – ebenfalls persönlichen – Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens beizutragen.“[74] Es kommt zum „Schulterschluss“[75], man entwickelt „Korpsgeist“[76] und im Volksmund heißt es: „Wir sitzen alle in einem Boot“.[77] Damit meint Solidarität das Füreinander-Einstehen im Aufbegehren gegen Bedingungen, die der Entfaltung der conditio humana entgegenstehen.[78]

Weitere kennzeichnende Merkmale und Bestimmungen der Solidarität sind einerseits die personale Haltung der Mitmenschlichkeit, aber auch gesellschaftliche Strukturen, rechtliche Bestimmungen, Institutionen und staatliche Ordnungen der Bedingungen der Kommunikation, der Interaktion und des Partizipierens auf der anderen Seite. Hier deutet sich bereits eine Verflechtung des gesellschaftlichen und politischen Handelns an. Um die Bedingungen für ein solidarisches Leben zu stärken müssen elementare Lebensgüter, wie die sozialen Menschenrechte, gewährleistet werden. Weitere Bedingungen und Ziele sollten es sein, eine langfristige Sozialpolitik zu schaffen, die verhindert, dass aus Ungleichheiten soziale Spaltungen und Ausgrenzungen von Gruppen erwachsen. Aber auch die Bereitstellung personeller und materieller Hilfen kennzeichnet den Solidaritätsgedanken, um so die schweren Lasten der Betroffenen tragbarer zu machen. In diesem Sinn kann man hier von einem Existenzsicherungsgebot als gesellschaftliches Ausgrenzungsverbot sprechen.[79]

Theologisch betrachtet wird Solidarität in den zentralen Denkfiguren der Nächstenliebe, der aktiven Versöhnung, der Stellvertretung, der Befreiung, der Selbstentäußerung, der Gleichwerdung in Leid und Versuchung, der Teilhabe und in anderen gefasst.[80] Sehr wichtig dabei ist aber, dass die Solidarität von möglichst vielen, wenn nicht sogar von allen Mitgliedern in ihrer persönlichen Lebenshaltung anerkannt und geachtet wird. Konsequenterweise sollte die Kirche daher ein Ort sein, in dem die Menschen Solidarität erlernen können durch kommunikative Beziehungen und wechselseitige Anerkennung anderer Subjekte. Auftrag und Aufgabe der Kirche sollte die Veröffentlichung von Nöten sein, sowie die Aufdeckung von Ausblendungsmechanismen, der Protest gegen alle Formen stiller Ungerechtigkeit und die direkte Hilfe für Opfer und unmittelbar Betroffene. Zur gesellschaftlichen Diakonie von Kirche gehören schließlich auch das Eintreten und die Stärkung von Lebensweisen und Gemeinschaftsformen, die Solidarität fördern (Ehe, Familie, Gemeinde, Verbände, Selbsthilfeinitiativen und andere kleine Lebenswelten).[81] Daraus kann man dann ebenfalls auf die Forderungen an den Staat schließen. Dazu zählen die gerechte Teilhabe aller Beteiligten am erwirtschafteten Sozialprodukt sowie am Fortschritt der Produktivität, aber auch soziale Absicherung der Arbeitsunfähigen und der nicht mehr im Erwerbsleben Stehenden. Organisationsformen hierfür sind Regeln geordneter Tarifauseinandersetzungen, Sozialversicherungssysteme und die Sozialhilfegesetzgebungen,[82] um so einen sozialen Rechtsstaat gewährleisten zu können. Zusammenfassen kann man das Sozialprinzip der Solidarität in den Begriffen: Zusammengehörigkeitsgefühl, Mitgefühl, Konsens, Loyalität, Moralität, Hilfeleistung und auch Kooperation.[83]

[...]


[1] Kant, Immanuel; Metaphysik der Sitten, in: Vorländer, Karl (Hrsg.), Metaphysik der Sitten. 1. Teil: Anfangsgründe der Rechtslehre ; 2. Teil: Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre, Hamburg 1954, S. 231.

[2] Vgl. Höffe, Otfried (Hrsg.); Lexikon der Ethik, München 62002, S. 58.

[3] Vgl. Hausmanninger, Thomas; Ethik. Was ist das eigentlich?, in: Heimbach-Steins, Marianne (Hrsg.); Christliche Sozialethik. Ein Lehrbuch, Bd. 1, Regensburg 2004, S. 22.

[4] Vgl. Höffe; Lexikon der Ethik, S. 211.

[5] Vgl. Weischedel, Wilhelm; Ethik und Recht. Vortrag vor der Juristischen Studiengesellschaft in Karlsruhe am 11.11.1955, Karlsruhe 1956, S. 6.

[6] Vgl. Höffe; Lexikon der Ethik, S. 213.

[7] Vgl. Heimbach-Steins, Marianne (Hrsg.); Christliche Sozialethik. Ein Lehrbuch, Bd. 1, Regensburg 2004, S. 263.

[8] Vgl. Korff, Wilhelm u.a. (Hrsg.); Handbuch der Wirtschaftsethik, 1. Bd., Gütersloh 1999, S. 225.

[9] Vgl. Korff; Handbuch der Wirtschaftsethik, S. 226.

[10] Vgl. Korff; Handbuch der Wirtschaftsethik, S. 225.

[11] Vgl. Höffe, Otfried (Hrsg.); Lexikon der Ethik, München 62002, S. 240.

[12] Vgl. Hilpert, Konrad; Sozialethik, in: Eicher, Peter (Hrsg.), Neues Handbuch Theologischer Grundbegriffe, Bd. 4, München 2005, S. 160.

[13] Korff, Wilhelm; Sozialethik, in: Korff, Wilhelm / Beck, Ludmin / Mikat, Paul (Hrsg.), Lexikon der Bioethik, 3. Bd., Gütersloh 1998, S. 377.

[14] Vgl. Korff; Handbuch der Wirtschaftsethik, S. 226.

[15] Vgl. Korff; Sozialethik, S. 378.

[16] Vgl. Korff; Sozialethik, S. 378.

[17] Furger, Franz; Systematische Einführung in die christliche Sozialethik, in: Furger, Franz / Lienkamp, Andreas / Dahm, Karl-Wilhelm (Hrsg.); Einführung in die Sozialethik, Bd. 3, Münster 1996, S. 51.

[18] Vgl. Furger; Einführung in die Sozialethik, S. 52.

[19] II. Vatikanisches Konzil; Gaudium et spes, 1965, Art. 25, in: Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands - KAB (Hrsg.); Texte zur Katholischen Soziallehre. Die sozialen Rundschreiben der Päpste und andere kirchliche Dokumente, mit Einführungen von Nell-Breuning, von Oswald / Schasching, Johannes, Köln / Kevelaer 92007, S. 313.

[20] Furger; Einführung in die Sozialethik, S. 52.

[21] Vgl. Johannes XXIII.; Mater et magistra, 1961, Art. 218, in: KAB (Hrsg.); Texte zur Katholischen Soziallehre, S. 228.

[22] Vgl. Furger, Franz; Christliche Sozialethik. Grundlagen und Zielsetzung, Bd. 20, Stuttgart 1991, S. 31.

[23] Vgl. Hilpert; Sozialethik, S. 163.

[24] Heimbach-Steins; Christliche Sozialethik, S. 213.

[25] Vgl. Johannes Paul II.;Laborem exercens, 1981, Art. 24-27, in: KAB (Hrsg.); Texte zur Katholischen Soziallehre, S. 588-598.

[26] Vgl. Heimbach-Steins, Marianne; Kirchliche Sozialverkündigung – Orientierungshilfen zu den

Dokumenten, in: Heimbach-Steins, Marianne (Hrsg.); Christliche Sozialethik. Ein Lehrbuch, Bd. 1, Regensburg 2004, S. 201.

[27] Vgl. Höffe; Lexikon der Ethik, S. 198.

[28] Vgl. Anzenbacher, Arno; Christliche Sozialethik. Einführung und Prinzipien, Paderborn u.a. 1998, S. 179.

[29] Vgl. Höffe; Lexikon der Ethik, S. 198.

[30] Werbick, Jürgen; Person, in: Eicher, Peter (Hrsg.), Neues Handbuch Theologischer Grundbegriffe, Bd. 3, München 1985, S. 342.

[31] Vgl. Cicero, Marcus Tullius (106 – 43 v. Chr.) römischer Politiker, Anwalt und Philosoph.

[32] Vgl. Hales, Alexander von (1185 - 1245) Theologe, Scholastiker, Philosoph und Realist, befasste sich mit der Begründung der Dogmen.

[33] Lampe, Ernst-Joachim / Wildfeuer, Armin G.; Person, in: Korff, Wilhelm / Beck, Ludmin / Mikat, Paul (Hrsg.), Lexikon der Bioethik, 3. Bd., Gütersloh 1998, S. 5.

[34] Aquin, Thomas von (1225-1274), Philosoph, Theologe, katholischer Kirchenlehrer und Hauptvertreter der Philosophie des Mittelalters, Hauptwerk: Summa theologica.

[35] Vgl. Werbick; Person, S. 343.

[36] Vgl. Höffner, Joseph Kardinal; Christliche Gesellschaftslehre, Kevelaer 71978, S. 30.

[37] II. Vatikanisches Konzil; Gaudium et spes, 1965, Art. 12, in: KAB (Hrsg.); Texte zur Katholischen Soziallehre, S. 301-302.

[38] Vgl. Höffe; Lexikon der Ethik, S. 199.

[39] Vgl. Lampe; Person, S. 7.

[40] Luther, zitiert nach: Werbick; Person, S. 343.

[41] Vgl. Werbick; Person, S. 344.

[42] Vgl. Kant; Metaphysik der Sitten, in: Vorländer, Metaphysik der Sitten., S. 85.

[43] Vgl. Furger; Christliche Sozialethik, S. 135.

[44] Kant, zitiert nach: Heidegger; Kant und das Problem der Metaphysik, Frankfurt/M 1985, S. 207.

[45] Kant, zitiert nach: Ludwig, Ralf; Kategorischer Imperativ und Metaphysik der Sitten. Die Frage nach der Einheitlichkeit von Kants Ethik, Frankfurt/M. 1992, S. 36.

[46] Vgl. Heimbach-Steins; Christliche Sozialethik, S. 267.

[47] Vgl. Korff; Handbuch der Wirtschaftsethik, S. 228.

[48] Vgl. Korff; Handbuch der Wirtschaftsethik, S. 228.

[49] Vgl. Heimbach-Steins; Christliche Sozialethik, S. 268.

[50] Vgl. Furger; Einführung in die Sozialethik, S. 57.

[51] Vgl. Korff; Handbuch der Wirtschaftsethik, S. 227.

[52] II. Vatikanisches Konzil; Gaudium et spes, 1965, Art. 25 Abs. 1, in: KAB (Hrsg.); Texte zur Katholischen Soziallehre, S. 312-313.

[53] Vgl. Baumgartner, Alois / Korff, Wilhelm; Sozialprinzipien, in: Korff, Wilhelm / Beck, Ludmin / Mikat, Paul (Hrsg.), Lexikon der Bioethik, 3. Bd., Gütersloh 1998, S. 406.

[54] II. Vatikanisches Konzil; Gaudium et spes, 1965, Art. 12, in: KAB (Hrsg.); Texte zur Katholischen Soziallehre, S. 301-302.

[55] II. Vatikanisches Konzil; Gaudium et spes, 1965, Art. 12, in: KAB (Hrsg.); Texte zur Katholischen Soziallehre, S. 301-302.

[56] Vgl. II. Vatikanisches Konzil; Gaudium et spes, 1965, Art. 12, in: KAB (Hrsg.); Texte zur Katholischen Soziallehre, S. 301-302.

[57] Höffner; Christliche Gesellschaftslehre, S. 29.

[58] Vgl. Korff; Handbuch der Wirtschaftsethik, S. 229.

[59] Vgl. Baumgartner, Alois; Solidarität, in: Heimbach-Steins, Marianne (Hrsg.), Christliche Sozialethik. Ein Lehrbuch, Bd. 1, Regensburg 2004, S. 283.

[60] Vgl. Hilpert, Konrad; Solidarität, in: Eicher, Peter (Hrsg.), Neues Handbuch Theologischer Grundbegriffe, Bd. 4, München 2005, S. 152.

[61] Vgl. Anzenbacher; Christliche Sozialethik, S. 196.

[62] Vgl. Höffe; Lexikon der Ethik, S. 237.

[63] Vgl. Baumgartner; Solidarität, S. 284.

[64] Vgl. Hilpert; Solidarität, S. 155.

[65] Vgl. Hilpert; Solidarität, S. 156.

[66] Vgl. Hilpert; Solidarität, S. 156.

[67] Vgl. Hilpert; Solidarität, S. 156.

[68] Vgl. Anzenbacher; Christliche Sozialethik, S. 196.

[69] Durkheim, Emile (1858-1917), französischer Philosoph, Soziologe und Begründer der Soziologie als empirische Wissenschaft, Hauptwerk: Die soziale Arbeitsteilung (1893), er teilte die Gesellschaft in zwei Formen der Solidarität: mechanische Solidarität (= segmentäre Gesellschaft, in der die Arbeitsteilung nicht oder nur ein wenig ausgeprägt war) und organische Solidarität (= nichtsegmentäre Gesellschaft, die nach dem Prinzip der Arbeitsteilung aufgebaut ist).

[70] Vgl. Bohrmann, Thomas; Subsidiarität, in: Heimbach-Steins, Marianne (Hrsg.), Christliche Sozialethik. Ein Lehrbuch, Bd. 1, Regensburg 2004, S.293.

[71] Vgl. Nell-Breuning, Oswald von; Baugesetze der Gesellschaft, Freiburg 1990, S. 15.

[72] Vgl. Hilpert; Solidarität, S. 153.

[73] Vgl. Hilpert; Solidarität, S. 153.

[74] Vgl. Hilpert; Solidarität, S. 153.

[75] Vgl. Baumgartner, Alois / Korff, Wilhelm; Das Prinzip Solidarität. Strukturgesetz einer verantworteten Welt, in: Stimmen der Zeit 208, Freiburg 1990, S. 238.

[76] Vgl. Baumgartner / Korff; Das Prinzip Solidarität, S. 238.

[77] Korff; Handbuch der Wirtschaftsethik, S. 231.

[78] Vgl. Baumgartner / Korff; Sozialprinzipien, S. 408.

[79] Vgl. Hilpert; Solidarität, S. 154.

[80] Vgl. Hilpert; Solidarität, S. 157.

[81] Vgl. Hilpert; Solidarität, S. 159.

[82] Vgl. Baumgartner / Korff; Das Prinzip Solidarität, S. 243.

[83] Vgl. Orsi, Guiseppe u.a. (Hrsg.); Solidarität, in: Rechtsphilosophische Hefte. Beiträge zur Rechtswissenschaft, Philosophie und Politik, Bd. 4, Frankfurt am Main 1995, S. 45.

Ende der Leseprobe aus 129 Seiten

Details

Titel
Die Verankerung der Klassischen Sozialprinzipien im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg
Note
1,9
Autor
Jahr
2007
Seiten
129
Katalognummer
V89023
ISBN (eBook)
9783638030403
ISBN (Buch)
9783656057772
Dateigröße
880 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verankerung, Klassischen, Sozialprinzipien, Grundgesetz, Bundesrepublik, Deutschland
Arbeit zitieren
Diplom-Staatswissenschaftler Rene Pehlemann (Autor:in), 2007, Die Verankerung der Klassischen Sozialprinzipien im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89023

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Verankerung der Klassischen Sozialprinzipien im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden