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Der Dualismus der Rechtsquellen

Eine historische Analyse

Title: Der Dualismus der Rechtsquellen

Seminar Paper , 2007 , 29 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: M.A. Stefan Pilz (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Der Begriff des Naturrechts steht für ein allgemeingültiges, zeitloses Idealrecht, das den Individuen von Natur aus vorgegeben ist. Dagegen ist das positive Recht, das von einer staatlichen Instanz gesetzte Recht . Über die Jahrhunderte galt das Naturrecht als überlegen, da es dem gesetzten Recht als „Richtschnur“ und „Schranke“ vorausgeht und somit übergeordnet ist. Die 1576 veröffentlichte Souveränitätslehre Jean Bodins, die die Gesetzgebung durch den Souverän zur zentralen Aufgabe des Staates erklärt, verbunden mit der Säkularisierung im 17./18. Jahrhundert, stellt den Wendepunkt der bis dato vorherrschenden Dominanz des Naturrechts und die Durchsetzung des wertfreien, positiven Rechts dar. „Aus dem vorher einheitlichen wird ein dualistischer Rechtsbegriff.“ Als Gegenbewegung zum Naturrecht dominierte daher im 19. Jahrhundert der Rechtspositivismus, nach dessen Auffassung allein das positiv gesetzte Recht, unabhängig seines Inhalts, gilt. ... Im Mittelpunkt dieser Seminararbeit soll, auf Grundlage der Anwendung der sog. Radbruch’schen Formel in der Mauerschützen-Judikatur Anfang der 90er Jahre, der Frage nachgegangen werden, inwieweit naturrechtliche Theorien im Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts Berücksichtigung finden bzw. finden sollen. Um diese Frage zu beantworten, bedarf es vorher einer historischen Analyse der Entwicklung des Verhältnisses von Naturrecht und Rechtspositivismus. [...] Zurückverfolgen lassen sich die Entwicklungslinien des Naturrechts bis in die Antike, von der aus es sich dann in drei Phasen entwickelt hat. Zu unterscheiden ist hier das Naturrecht der Spätantike, in der dem Recht ein transzendentaler Ursprung nachgesagt wird, das christliche Naturrecht der mittelalterlichen Theologie, das auf einen außerirdischen Schöpfergott Bezug nimmt und das Naturrecht des Zeitalters von Naturwissenschaften, Rationalismus und Aufklärung, also das Vernunftrecht. [...]

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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die Entwicklung des Naturrechts

B.I. Das Naturrecht in der Antike

B.I.1. Die Sophisten

B.I.2. Aristoteles

B.I.3. Die Lehren der Schule der Stoa

B.II. Das Naturrecht im Mittelalter (5. – 16. Jh.)

B.II.1. Augustinus

B.II.2. Thomas von Aquin

B.III. Das Naturrecht der Aufklärung (17. – 18. Jh.)

B.III.1. Thomas Hobbes

B.III.2. Samuel Pufendorf

B.III.3. Christian Wolff

B.IV. Ergebnis

C. Die Entwicklung des Rechtspositivismus

C.I. Der frühe Rechtspositivismus

C.I.1. Die Historische Rechtsschule

C.I.2. Georg Jellinek

C.II. Der Rechtspositivismus in der Weimarer Zeit

C.II.1. Der Höhepunkt des Rechtspositivismus: Die Reine Rechtslehre von Hans Kelsens

C.II.1.a Die Trennungsthese

C.II.1.b Die Lehre von der Grundnorm

C.II.1.c Fazit

C.II.2. Gustav Radbruch

C.III. Ergebnis

D. Die Anwendung der Radbruch’sche Formel in der Mauerschützen-Judikatur

D.I. Die Ausgangssituation

D.II. Die Beurteilung nach dem Recht der DDR

D.III. Die Argumentation in den Mauerschützen-Prozessen

D.IV. Wertung

E. Schlussbemerkungen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das historische Spannungsverhältnis zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus, um auf dieser Grundlage die Anwendbarkeit naturrechtlicher Theorien im modernen Rechtsstaat zu analysieren, wobei der Fokus auf der Radbruch’schen Formel in den Mauerschützen-Prozessen liegt.

  • Historische Entwicklungslinien des Naturrechts von der Antike bis zur Aufklärung.
  • Entwicklung und Ausprägung des Rechtspositivismus, insbesondere in der Weimarer Zeit.
  • Analyse der Radbruch’schen Formel und ihre Bedeutung für die Mauerschützen-Judikatur.
  • Kritische Würdigung der Strafbarkeitsfragen unter Berücksichtigung von Gerechtigkeit und Rechtssicherheit.

Auszug aus dem Buch

C.II.1.b Die Lehre von der Grundnorm

Durch die Theorie der Grundnorm beantwortet Kelsen die Frage nach dem Geltungsgrund des Rechts. Nach seiner Vorstellung kann der Geltungsgrund einer Norm nur wiederum eine höhere Norm sein und keine Tatsache. Seine Theorie besagt somit, dass die Geltung jeder Norm auf einer anderen beruht. Folglich muss jedoch die Geltung der Verfassung als der eigentlich höchsten Norm auf einer noch höheren beruhen. Diese lässt sich selbst aber nicht mehr im positiven Recht finden und wird von Kelsen als Grundnorm der rechtlichen Ordnung erkannt. Die Grundnorm ist es, die die Einheit einer Vielheit von Normen konstituiert, indem sie den Grund für die Geltung aller zu dieser Ordnung gehörigen Normen darstellt.“47 Er setzt sie als ein transzendentallogisches, normstiftendes Konstrukt voraus.48 Zwar kann man Kelsen an dieser Stelle vorwerfen, mit der Konstruktion der Grundnorm gegen sein eigenes Postulat bezüglich der Trennung von Sein und Sollen verstoßen zu haben, da er die Grundnorm als ein transzendentallogisches, normstiftendes Konstrukt, als ein Sein voraussetzt. Diese Kritik entzieht der Reinen Rechtslehre jedoch keinen tragenden Basisbaustein, da Kelsens Lehre davon unberührt bleibt. Schließlich stellt die Grundnorm ein fiktives, außerhalb der Realität stehendes Konstrukt dar. Innerhalb seines Modells gilt demgegenüber eine strikte Trennung von Sein und Sollen. Aufgabe der Grundnorm ist es, dass durch sie die Verfassung einer rechtlichen Ordnung als

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des dualistischen Rechtsbegriffs ein und definiert die Zielsetzung der Arbeit unter Berücksichtigung der Radbruch’schen Formel.

B. Die Entwicklung des Naturrechts: Das Kapitel beschreibt den historischen Wandel des Naturrechts von antiken kosmischen Vorstellungen über das mittelalterliche christliche Naturrecht bis hin zum rationalistischen Vernunftrecht der Aufklärung.

C. Die Entwicklung des Rechtspositivismus: Hier wird der Aufstieg des Positivismus analysiert, der das Recht als von staatlicher Autorität gesetzt definiert und in den strengen methodischen Formalismus von Kelsen und Radbruch mündet.

D. Die Anwendung der Radbruch’sche Formel in der Mauerschützen-Judikatur: Dieses Kapitel untersucht, wie die Radbruch’sche Formel genutzt wurde, um in Mauerschützen-Prozessen die Rechtfertigung durch DDR-Recht aufgrund von Gerechtigkeitsmängeln zu verwerfen.

E. Schlussbemerkungen: Das Fazit fasst das fortwährende Spannungsfeld zwischen Naturrecht und Positivismus zusammen und verweist auf die Integration naturrechtlicher Gedanken in moderne Rechtsordnungen.

Schlüsselwörter

Naturrecht, Rechtspositivismus, Radbruch’sche Formel, Mauerschützen, Reine Rechtslehre, Hans Kelsen, Gustav Radbruch, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit, Völkerrecht, Verfassungsrecht, Rechtsstaat, Grundnorm, DDR-Grenzgesetz, Rechtsgeschichte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das historische Spannungsfeld zwischen der Lehre des Naturrechts und dem Rechtspositivismus sowie deren Auswirkungen auf die moderne Rechtsprechung.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentral sind die philosophische Herleitung des Naturrechts, die Entwicklung des Positivismus im 19. und 20. Jahrhundert sowie die praktische Anwendung dieser Konzepte im Mauerschützen-Prozess.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit fragt, inwieweit naturrechtliche Theorien im Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts Berücksichtigung finden und ob diese Ansätze zur Lösung von Gerechtigkeitskonflikten angemessen sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine historische Analyse der Rechtsgeschichte, kombiniert mit einer rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Untersuchung der Quellen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil beleuchtet detailliert die Evolution des Naturrechts, die Theorie des Rechtspositivismus bei Kelsen und Radbruch sowie deren Anwendung im Kontext der Mauerschützen-Urteile.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Naturrecht, Rechtspositivismus, Radbruch’sche Formel, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit sind die prägenden Begriffe.

Wie unterscheidet sich die Auffassung von Thomas Hobbes von der scholastischen Tradition?

Hobbes begründet das Recht nicht mehr metaphysisch, sondern durch eine juristische Fiktion des Gesellschaftsvertrages und den Willen eines absoluten Monarchen zur Sicherung des Friedens.

Warum wird die Radbruch’sche Formel als „bedenklich“ eingestuft?

Der Autor hinterfragt, ob die rückwirkende Aberkennung der Rechtsqualität eines Gesetzes mit dem rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbot vereinbar ist.

Welche Rolle spielt die „Grundnorm“ in Kelsens Theorie?

Sie dient als transzendentallogisches Konstrukt, das die Einheit der Rechtsordnung bildet und die Geltung der Verfassung erst ermöglicht.

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Details

Title
Der Dualismus der Rechtsquellen
Subtitle
Eine historische Analyse
College
University of Erfurt  (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Course
Verfassungsfragen Demokratischer Herrschaft
Grade
1,0
Author
M.A. Stefan Pilz (Author)
Publication Year
2007
Pages
29
Catalog Number
V89135
ISBN (eBook)
9783638025751
ISBN (Book)
9783638924368
Language
German
Tags
Dualismus Rechtsquellen Verfassungsfragen Demokratischer Herrschaft
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
M.A. Stefan Pilz (Author), 2007, Der Dualismus der Rechtsquellen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89135
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