Die große Bedeutung des Sports sowohl in Deutschland als auch weltweit hat dazu geführt, dass sich die Welt des Sports immer mehr „verrechtlicht“ hat. Eine Folge davon ist, dass die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Sports permanent angestiegen ist und damit auch die Konfliktlösungsinstitutionen immer mehr in den Blickpunkt gerückt sind.
Sehr umstritten ist es, wann ein Verbandsgericht und wann ein Schiedsgericht vorliegt. Eine gesetzliche Definition liegt weder des einen noch des anderen vor. In der vorliegenden Arbeit soll unter Einbeziehung der verschiedenen vertretenen Meinungen in Literatur und Rechtsprechung versucht werden, die Kriterien der Abgrenzung zu erarbeiten und darzustellen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Verbandsgerichtsbarkeit
II. Schiedsgerichtsbarkeit
B. Abgrenzungskriterien
I. Bedeutung der Bezeichnung des Spruchkörpers
II. Ableitung von Abgrenzungskriterien aus § 1029 Abs. 1 ZPO
1. Entscheidung von Streitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis
2. Dauerhafter Rechtswegausschluss
3. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
C. Ergebnis
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die schwierige Abgrenzung zwischen Verbandsgerichten und Schiedsgerichten im Bereich des Sports zu analysieren. Da keine gesetzliche Definition vorliegt, untersucht die Arbeit unter Einbeziehung von Literatur und Rechtsprechung Kriterien, um diese beiden Institutionen voneinander zu unterscheiden.
- Rechtliche Einordnung und Struktur von Verbandsgerichtsbarkeit
- Entwicklung und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport
- Abgrenzung anhand von Befugnissen und dem Ausschluss des Rechtswegs
- Anforderungen an die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schiedsrichter
- Gewährleistung der prozessualen Waffengleichheit bei der Bildung von Schiedsgerichten
Auszug aus dem Buch
II. Schiedsgerichtsbarkeit
Neben dieser sog. Verbandsgerichtsbarkeit mit der Möglichkeit der Überprüfbarkeit durch die staatlichen Gerichte hat sich eine Schiedsgerichtsbarkeit im Sport entwickelt, deren Bedeutung in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Das bekannteste Schiedsgericht im Bereich des Sports ist das Internationale Sport- Schiedsgericht mit Sitz in Lausanne.
Ganz aktuell ist hier noch das Deutsche Sportschiedsgericht anzuführen, das am 1. Januar 2008 seine Tätigkeit aufgenommen hat und von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in Köln betrieben wird. Hiermit hat sich Deutschland der Praxis vieler anderer Staaten angeschlossen, in denen bereits nationale Schiedsgerichte bestehen.
Im Gegensatz zur sog. Verbandsgerichtsbarkeit sind die Schiedssprüche der Schiedsgerichte generell nicht mehr durch die staatlichen Gerichte überprüfbar, was zu einer einheitlichen Durchsetzung der Normen des Sportes führt. Weitere Vorteile von Schiedsgerichten sind außerdem die zumeist größere Sachnähe, als sie bei staatlichen Richtern regelmäßig vorhanden ist, die oftmals festgelegte Nichtöffentlichkeit der Verfahren sowie eine in der Regel kurzfristigere Verhandlung und Erledigung der Streitigkeit.
Sehr umstritten ist es, wann ein Verbandsgericht und wann ein Schiedsgericht vorliegt. Eine gesetzliche Definition liegt weder des einen noch des anderen vor. In der vorliegenden Arbeit soll unter Einbeziehung der verschiedenen vertretenen Meinungen in Literatur und Rechtsprechung versucht werden, die Kriterien der Abgrenzung zu erarbeiten und darzustellen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Verrechtlichung des Sports und die daraus resultierende Bedeutung von Konfliktlösungsinstitutionen, wobei sie zwischen der verbandsinternen Gerichtsbarkeit und der aufkommenden Schiedsgerichtsbarkeit unterscheidet.
B. Abgrenzungskriterien: Dieses Kapitel analysiert systematisch, anhand welcher rechtlichen Merkmale – etwa der Befugnisse, des dauerhaften Rechtswegausschlusses sowie der Anforderungen an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit – sich Verbandsgerichte von Schiedsgerichten abgrenzen lassen.
C. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass eine Abgrenzung primär über die Funktion des Spruchkörpers erfolgt, während Verstöße gegen die Unabhängigkeit nur in spezifischen Fällen zur Umqualifizierung vom Schiedsgericht zum Verbandsgericht führen.
Schlüsselwörter
Sportrecht, Verbandsgerichtsbarkeit, Schiedsgerichtsbarkeit, § 1029 ZPO, Rechtswegausschluss, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Schiedsrichter, Schiedsvereinbarung, Waffengleichheit, Sportschiedsgericht, Vereinsautonomie, Rechtsstreitigkeiten, Rechtsschutz, Sportverbände.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Abgrenzung zwischen der verbandsinternen Sportgerichtsbarkeit und der speziellen Sportschiedsgerichtsbarkeit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die rechtliche Natur von Verbandsgerichten, die Funktion von Schiedsgerichten sowie die Voraussetzungen für deren Unabhängigkeit und Neutralität.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erarbeitung von Kriterien zur Unterscheidung von Verbands- und Schiedsgerichten, da für beide keine eindeutige gesetzliche Definition existiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine dogmatische Analyse und Auslegung der einschlägigen Normen der ZPO sowie eine Aufarbeitung der existierenden Literatur und Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der Bedeutung der Spruchkörperbezeichnung, der Ableitung von Abgrenzungskriterien aus der ZPO, dem Rechtswegausschluss sowie den hohen Anforderungen an die personelle und institutionelle Unabhängigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Verbandsgerichtsbarkeit, Schiedsgerichtsbarkeit, § 1029 ZPO, Unabhängigkeit und Waffengleichheit.
Kann die Bezeichnung des Spruchkörpers als Abgrenzungsmerkmal dienen?
Nein, die Bezeichnung besitzt laut Arbeit lediglich Indizwirkung und ist allein kein taugliches Unterscheidungsmerkmal.
Warum ist die Waffengleichheit bei Schiedsgerichten so wichtig?
Sie ist notwendig, um zu verhindern, dass sportliche Monopolstellungen der Verbände zu einem prozessualen Übergewicht führen und somit die Neutralität der Schiedsgerichtsbarkeit gefährden.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die institutionelle Unabhängigkeit?
Ein solcher Verstoß führt in der Regel dazu, dass der Spruchkörper nicht als Schiedsgericht qualifiziert werden kann, sofern eine Korrektur durch schiedsverfahrensrechtliche Instrumente nicht möglich ist.
- Citation du texte
- Master of Law, Rechtsanwalt Niklas Korff (Auteur), 2008, Abgrenzung Verbands- und Schiedsgerichtsbarkeit im Sport, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89179