Unter Grundherrschaft versteht die Mehrheit der Historiker heutzutage "eine Grundform mittelalterlicher Herrschaft (…), welche von der Verfügung über Grund und Boden ausgeht und die auf diesem Boden ansässigen Personen herrschaftlich erfasst" . Dieser Definition liegt die Annahme zugrunde, dass es sich bei der Grundherrschaft nicht um einen "Zustand freiwilliger Arbeitsteilung" handelte, sondern vielmehr um ein "Herrschafts- und Machtverhältnis".
Dieses System der Landleihe umfasst wirtschaftliche und soziale Faktoren, die ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis zwischen Grundherrn und Grundholden begründen. Grundvoraussetzung dafür ist der Landbesitz und die Vergabe des Nutzungsrechts an diesem Land. "Als Gegenleistung für die Nutzung von Grund und Boden schulden die damit Beliehenen ihrem Grundherrn Abgaben und vielfach auch Dienstleistungen".
Diese Hausarbeit soll sich mit der Frage beschäftigen, ob sich aus dem Landbesitz Herrschaftsrechte ableiten lassen und in wieweit diese willkürlich von dem Grundherrn ausgenutzt werden konnten, oder ob nicht das genossenschaftliche Element in der frühmittelalterlichen Grundherrschaft so stark ausgeprägt war, dass "für Herrschaft kein Raum war" .
Es soll näher untersucht werden, ob dem Grundherrn ein Ermessensspielraum bei der Ausübung von Herrschaft und bei der Festlegung der Abgaben bzw. bei der Setzung von Recht im Allgemeinen blieb, oder ob sich diese Einflussnahme im Gewohnheitsrecht auflöste und somit Herrschaft bzw. deren Missbrauch verhinderte.
Dazu soll zunächst näher auf das System der frühmittelalterlichen Grundherrschaft und insbesondere auf die Definition des darin enthaltenen Begriffes der Herrschaft eingegangen werden, um die daraus gewonnenen Ergebnisse anschließend anhand des Hofrechts Bischof Burchards von Worms als zeitgenössischer normativer Quelle zu überprüfen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung, Fragestellung, Quellen
2. Herrschaft und Recht in der Grundherrschaft
2.1 Das System der frühmittelalterlichen Grundherrschaft
2.2 Herrschaft und Gewohnheitsrecht
2.3 Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms
3. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der Ausübung von Herrschaft und der Bindung an das Gewohnheitsrecht in der frühmittelalterlichen Grundherrschaft, wobei insbesondere die Frage im Mittelpunkt steht, inwieweit Grundherren über Ermessensspielräume verfügten oder diese durch rechtliche Normierungen eingeschränkt wurden.
- Strukturen und Abhängigkeitsverhältnisse in der frühmittelalterlichen Grundherrschaft
- Die theoretische Debatte um das Herrschaftsverständnis im Mittelalter
- Die Rolle des Gewohnheitsrechts als Schranke der Willkür
- Analyse des Hofrechts des Bischofs Burchard von Worms als normative Quelle
- Die Funktion der Schutzherrschaft und die Machtstellung der Meier und Vögte
Auszug aus dem Buch
2.3 Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms
Das Wormser Hofrecht, abgefasst in der Zeit um 1023/1025 von dem bischöflichen Grundherrn Burchard, enthält 32 Rechtsbestimmungen für den Hörigenverband (familia) der Wormser Domkirche St. Peter, daher auch der seit dem 12. Jahrhundert gebräuchliche Name Lex familiae Wormatiensis ecclesiae. Da die Domkirche auch außerhalb der Stadt Worms grundherrlichen Besitz besaß, erstreckte sich der Geltungsbereich auch auf den Neckarraum, den südlichen Odenwald sowie auf Heidelberg und Weilburg.
Streben nach Rechtseinheit und Ordnung der Verhältnisse sowie die Spannung zwischen der Kirche und den weltlichen Mächten veranlassten den Bischof in einer Zeit, aus der bis heute nur wenige weitere Rechtsquellen aufzufinden sind, sein Hofrecht zu verfassen. Diese Quelle ist für die frühmittelalterliche Grundherrschaft in vielerlei Hinsicht aufschlussreich. Allein die Tatsache, dass sie existiert, weist darauf hin, dass herrschaftliche Rechtsetzung neben dem Gewohnheitsrecht möglich war. Außerdem zeigt die Festschreibung einer solchen Norm, dass offensichtlich ein Anlass bestand, bestehende Rechte festzuschreiben und sogar Neuerungen einzuführen, die bis dahin nicht gegolten hatten. Aus der Zielsetzung lässt sich wiederum entnehmen, welche Struktur des grundherrschaftlichen Systems erreicht werden sollte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung, Fragestellung, Quellen: Einführung in das Thema Grundherrschaft und Erläuterung der zentralen Forschungsfrage nach dem Ermessensspielraum der Grundherren gegenüber dem Gewohnheitsrecht.
2. Herrschaft und Recht in der Grundherrschaft: Untersuchung der ökonomischen und sozialen Faktoren des Abhängigkeitsverhältnisses sowie der historiographischen Debatte über die Natur der frühmittelalterlichen Herrschaft.
2.1 Das System der frühmittelalterlichen Grundherrschaft: Detaillierte Betrachtung der bipartiten Grundherrschaft, der Rolle des Fronhofs und der Bedeutung von Schutz und Schirm für die Grundholden.
2.2 Herrschaft und Gewohnheitsrecht: Diskussion der kontroversen Thesen von Historikern wie Brunner, Schlesinger und Vollrath zur Herleitung von Herrschaftsrechten und der Bedeutung von Rechtseinheit.
2.3 Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms: Analyse der normativen Bestimmungen des Wormser Hofrechts als Instrument zur Begrenzung von Machtmissbrauch durch Meier und Vögte.
3. Fazit: Zusammenfassung der Erkenntnisse, dass Herrschaft und Gewohnheit keine Gegensätze bildeten, sondern das Hofrecht eine bewusste normative Gestaltung der Rechtsbeziehungen darstellte.
Schlüsselwörter
Grundherrschaft, Frühmittelalter, Gewohnheitsrecht, Herrschaft, Bischof Burchard von Worms, Hofrecht, Landleihe, Schutzherrschaft, Villikationsverfassung, Rechtsgeschichte, Abhängigkeitsverhältnis, Grundbesitz, Adelsherrschaft, Rechtsnormen, Willkür.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem komplexen Rechtsverhältnis zwischen Grundherren und abhängigen Bauern im Frühmittelalter.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind das Wesen der Grundherrschaft, die Definition von Herrschaft sowie die Dynamik zwischen traditionellem Gewohnheitsrecht und schriftlicher Rechtssetzung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist zu klären, ob Grundherren über willkürliche Befugnisse verfügten oder ob das Gewohnheitsrecht ihre Macht effektiv einschränkte.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Es handelt sich um eine historische Analyse, die insbesondere auf dem Vergleich verschiedener historiographischer Ansätze und der Auswertung einer spezifischen normativen Quelle basiert.
Was steht im inhaltlichen Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil behandelt die theoretischen Debatten zur Entstehung der Grundherrschaft und analysiert das Wormser Hofrecht als konkretes Beispiel für herrschaftliche Normbildung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind Grundherrschaft, Gewohnheitsrecht, Hofrecht, Schutzherrschaft und die Rechtsverhältnisse der Familia.
Warum spielt das Wormser Hofrecht eine so zentrale Rolle?
Es dient als zeitgenössische, normative Quelle, an der sich zeigen lässt, wie der Grundherr aktiv in bestehende Rechtszustände eingriff, um Missstände zu korrigieren.
Was schlussfolgert der Autor bezüglich der "Willkür" der Grundherren?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Hofrecht dazu diente, die Willkür untergeordneter Funktionsträger wie Meier und Vögte zu begrenzen und damit eine Rechtseinheit zu schaffen.
- Quote paper
- Daniel Quadbeck (Author), 2002, Herrschaft und Recht in der frühmittelalterlichen Grundherrschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8919