Sperrklauseln gelten in Verhältniswahlsystem als wichtiges Korrektiv, das die Zersplitterung von Parlamenten verhindert und dadurch deren Arbeitsfähigkeit gewährleistet. Die Fünf-Prozent-Hürde ist seit Gründung der Bundesrepublik - wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung - Bestandteil des Wahlrechts. Der Einfluss solcher Sperrklauseln auf das politische System ist vielfach diskutiert worden. Grundlegend für die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zu diesem Thema (allerdings nicht nur dazu) ist die Entscheidung 5. April 1952 (BverfGE 1, 208).
In dieser Arbeit soll es um die Frage gehen, welchen Einfluss diese Entscheidung auf die Wahlgesetzgebung hatte. Es handelt sich dabei um die erste Entscheidung des Gerichts zu der Problematik der Sperrklausel. In diesem frühen Urteil stellte der Zweite Senat erstmals Überlegungen zur Verfassungsmäßigkeit von Sperrklauseln und Grundmandatsklauseln an, die die Grundlage für die weiteren Entscheidungen bildeten.
Ich will zunächst die Ausgangslage für die Entscheidung, das Landeswahlgesetz von Schleswig-Holstein von 1951, und die Klage des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) darstellen. Anschließend soll die Argumentation des Gerichts aufgezeigt und analysiert werden. Im letzten Schritt soll dann die Entwicklung der Bundeswahlgesetzgebung von 1949 bis 1990 nachgezeichnet werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Ausgangslage und Klage des SSW
3 Argumentation des Gerichts
4 Analyse der Entscheidung des Gerichts
5 Sperrklausel und Grundmandatsklausel in der Wahlgesetzgebung der Bundesrepublik
5.1 Bundeswahlgesetz 1949
5.2 Bundeswahlgesetz 1953
5.3 Bundeswahlgesetz 1956
5.4 Bundeswahlgesetz 1990
6 Fazit und Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den Einfluss der ersten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel vom 5. April 1952 auf die nachfolgende deutsche Wahlgesetzgebung. Das zentrale Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Überlegungen des Zweiten Senats zur Verfassungsmäßigkeit von Sperrklauseln und Grundmandatsklauseln nachzuvollziehen und deren Wirkung auf die Gesetzgebungsprozesse der frühen Bundesrepublik zu analysieren.
- Rechtsgeschichte der Sperrklausel in der Bundesrepublik Deutschland
- Die "Grundtypenlehre" von Gerhard Leibholz und ihre Wirkung auf die Rechtsprechung
- Analyse der Wahlgesetzgebung von 1949 bis 1990
- Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die politische Entscheidungsfindung
Auszug aus dem Buch
3 Argumentation des Gerichts
Der Südschleswigsche Wählerverband hatte mehrere Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Schleswig-Holsteinischen Landeswahlgesetzes vorgebracht. Der erste Vorwurf des SSW war, dass es sich bei dem Gesetz um eine Willkürmaßnahme des Landtages handele (BverfGE 1, 208, 238f.). Das Gericht erkannte zwar, dass es „auffällig“ sei, dass der Landtag das Quorum „auf einen Satz erhöht hat, den der SSW aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr erreichen kann, während die FDP mit 7,4 Prozent bei der Bundestagswahl durchaus die Möglichkeit haben dürfte, dieses Quorum zu erreichen.“ (BverfGE 1, 208, 238). Allerdings habe sich das Gericht „nicht davon überzeigen können, daß eine eindeutige Kampfmaßnahme des Landtages gegen des SSW vorliegt“ (BverfGE 1, 208, 239). Als Beleg dafür führen die Richter an, dass die entsprechenden Protokolle des Landtages dafür keine Anhaltspunkte gäben.
Der SSW hielt das Wahlgesetz weiterhin deswegen für verfassungswidrig, weil es allgemeinen Regeln des Völkerrechts widerspreche, die nach Art. 25 Bestandteile des Bundesrechts seien. Die Richter widersprachen diesem Argument jedoch ebenfalls: Es gebe im Völkerrecht keinerlei Sonderrechte bei der Repräsentation im Parlament. Eine privilegierte Stellung für nationale Minderheiten im Wahlverfahren sei nicht vorgesehen.
Das Gericht prüfte nun, ob durch das novellierte Wahlgesetz der Grundsatz der Gleichheit der Wahl verletzt wurde. Dazu stellte der Zweite Senat zunächst fest, dass die Gleichheit der Wahl ein Anwendungsfall des allgemeinen Gleichheitssatzes sei, ein Verstoß gegen die Wahlgleichheit mithin auch eine Verletzung des Art. 3 GG.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der Fünf-Prozent-Hürde als Korrektiv im Verhältniswahlsystem ein und formuliert die Fragestellung bezüglich des Einflusses der Entscheidung von 1952.
2 Ausgangslage und Klage des SSW: Das Kapitel beschreibt den historischen Kontext des schleswig-holsteinischen Wahlgesetzes und die Verfassungsklage des SSW gegen die Anhebung der Sperrklausel auf 7,5 Prozent.
3 Argumentation des Gerichts: Hier wird die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt, die sich mit dem Vorwurf der Willkür, dem Völkerrecht und dem Grundsatz der Wahlgleichheit befasst.
4 Analyse der Entscheidung des Gerichts: Dieses Kapitel analysiert die langfristige Bedeutung des Urteils, insbesondere die Etablierung der "Grundtypenlehre" von Gerhard Leibholz in der Rechtsprechung.
5 Sperrklausel und Grundmandatsklausel in der Wahlgesetzgebung der Bundesrepublik: Das Kapitel zeichnet die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen und die Debatten um Sperrklauseln in den Wahlgesetzen von 1949 bis 1990 nach.
6 Fazit und Ausblick: Diese Zusammenfassung stellt fest, dass die Grundsatzentscheidung von 1952 das deutsche Wahlrecht durch ihre Festlegungen zur Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Hürde maßgeblich geprägt hat.
Schlüsselwörter
Sperrklausel, Fünf-Prozent-Hürde, Bundesverfassungsgericht, Wahlrecht, Verhältniswahlrecht, Grundmandatsklausel, SSW, Verfassungsbeschwerde, Grundtypenlehre, Gerhard Leibholz, Wahlgleichheit, Bundeswahlgesetz, Parlamentswahl, Demokratie, Wahlsystem
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische Bedeutung und den Einfluss der ersten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1952 zur Sperrklausel auf die deutsche Wahlgesetzgebung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der verfassungsrechtlichen Bewertung von Sperrklauseln, der Entwicklung des Wahlrechts in der frühen Bundesrepublik und der theoretischen Begründung von Wahlsystemen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, nachzuweisen, wie das frühe Urteil des Gerichts den Rahmen für spätere Wahlgesetzgebungen setzte und welche Rolle die juristische Theorie dabei spielte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und politikwissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Urteilsbegründungen, Gesetzestexten und einschlägiger Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Klage des SSW, die Argumentation der Verfassungsrichter, eine kritische Analyse der Urteilsfolgen sowie die historische Nachzeichnung der Wahlgesetze von 1949 bis 1990.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Sperrklausel, Bundesverfassungsgericht, Verhältniswahlrecht, Wahlgleichheit und die Grundtypenlehre nach Gerhard Leibholz.
Warum war der Fall des SSW für das Gericht so bedeutend?
Der Fall war die erste Gelegenheit für das Bundesverfassungsgericht, sich grundlegend mit der Verfassungsmäßigkeit von Sperrklauseln zu befassen und somit eine Linie für zukünftige Entscheidungen vorzugeben.
Welche Rolle spielte Gerhard Leibholz?
Leibholz war Richter im erkennenden Senat und sein theoretisches Konzept der „Grundtypenlehre“ zur Trennung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht beeinflusste die Urteilsbegründung maßgeblich.
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- Sebastian Knoppik (Author), 2002, Die Entscheidung des Bundesverfasssungsgerichtes vom 5. April 1952 (Fünf-Prozent-Hürde), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8920