Die Goodwill-Bilanzierung befindet sich einiger Zeit im Wandel. Im Rahmen des Projekts „Business Combinations“ hat das International Accounting Standards Board (IASB) die für die Bilanzierung des Goodwill zentralen Vorschriften in der Vergangenheit grundlegend geändert. Mit der Überarbeitung von IAS 36 und 38 und der Veröffentlichung von IFRS 3 am 31.03.2004 wurde die erste Phase des Projekts zur Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung abgeschlossen. Als zentrale Änderungen sind die Abschaffung der Interessenzusammenführungsmethode sowie der planmäßigen Abschreibungen zu nennen.
Die vorliegende Arbeit befasst sich bezüglich der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes mit der aktuellen Fassung des IFRS 3. Auf die Abbildung des Goodwill im Rahmen der Quotenkonsolidierung und der Equity-Methode soll dabei nicht eingegangen werden. Gemäß der Vorgehensweise bei einem Unternehmenszusammenschluss werden zunächst die Entstehungsursachen eines Goodwill im Einzel- und Konzernabschluss erörtert. Dem schließt sich die Zugangsbilanzierung eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes an, in deren Mittelpunkt die Kaufpreisallokation steht. Das vierte Kapitel befasst sich mit der Folgebewertung des Goodwill mit Hilfe des Impairment-Tests, zur Ermittlung eines außerplanmäßigen Wertberichtigungsbedarfs. Bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten, die sich bei der Goodwillbilanzierung nach IFRS 3 ergeben, werden im fünften Kapitel näher beleuchtet. Im Rahmen der zweiten Projektphase wurde IFRS 3 überarbeitet und ein Standardentwurf (ED IFRS 3) am 30.06.2005 veröffentlicht. Das letzte Kapitel dieser Seminararbeit ist den voraussichtlichen Änderungen gewidmet, die Mitte dieses Jahres veröffentlicht werden sollen.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
3 ZUGANGSBILANZIERUNG DES GOODWILL
3.1 ERWERBSMETHODE
3.2 FORMEN VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN
3.3 BESTIMMUNG DES ERWERBERS UND DES ERWERBSZEITPUNKTS
3.4 ERMITTLUNG DER ANSCHAFFUNGSKOSTEN
3.5 ANSATZ UND BEWERTUNG DES VERMÖGENS: KAUFPREISALLOKATION
3.5.1 Kriterien für den Bilanzansatz
3.5.2 Neubewertung der Vermögensgegenstände und Schulden
3.5.3 Der Goodwill als Residualgröße
4 FOLGEBEWERTUNG DES GOODWILL
4.1 GRUNDKONZEPTION
4.2 ZAHLUNGSMITTELGENERIERENDE EINHEITEN UND GOODWILL- ALLOKATION
4.3 FESTSTELLUNG UND VERTEILUNG EINES WERTMINDERUNGSBEDARFS
5 BILANZPOLITISCHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
6 GEPLANTE ÄNDERUNGEN DER GOODWILL-BILANZIERUNG
7 KRITISCHE WÜRDIGUNG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Bilanzierung und Bewertung eines Geschäfts- oder Firmenwertes (Goodwill) nach den aktuellen IFRS-Vorschriften, insbesondere unter Berücksichtigung von IFRS 3, um die methodischen Anforderungen an die Erst- und Folgebewertung sowie bestehende bilanzpolitische Spielräume zu analysieren.
- Erwerbsmethode und Kaufpreisallokation im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen
- Folgebewertung mittels Impairment-Test und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
- Identifikation und Neubewertung von Vermögenswerten und Schulden
- Bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten durch Ermessensspielräume
- Ausblick auf geplante Änderungen der Goodwill-Bilanzierung durch das IASB
Auszug aus dem Buch
3.5.1 Kriterien für den Bilanzansatz
Hinsichtlich des Bilanzansatzes orientiert sich IFRS 3 im Wesentlichen an den im Framework und anderen Standards formulierten Regeln. IFRS 3.36 enthält drei Ansatzkriterien für die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Vermögenswerte und Schulden: Identifizierbarkeit der Vermögenswerte bzw. Schuld. Wahrscheinlicher Nutzenzufluss (Vermögenswert) bzw. wahrscheinlicher Ressourcenabfluss (Schuld). Verlässliche Messbarkeit des fair value.
Spezifische Ansatzregelungen ergeben sich für immaterielle Vermögenswerte und Eventualschulden. Das Wahrscheinlichkeitskriterium stellt bei diesen beiden Posten kein Ansatzkriterium, sondern nur einen Bewertungsparameter dar. Für Eventualschulden wird dadurch der in den Grundregeln aufgegebene Imparitätsgedanke wieder belebt. Beim immateriellen und materiellen Vermögen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an den Ansatz. Während immaterielle Vermögenswerte bereits dann anzusetzen sind, wenn ein Nutzen nicht ausgeschlossen werden kann, folgt der Ansatz von materiellen Vermögenswerten nur, wenn mit einem Nutzen positiv zu rechnen ist (Zwei-Klassen-Objektivierung).
Während die Identifizierbarkeit für materielle Vermögenswerte keine Schwierigkeiten bereitet, stellt die Abgrenzung immaterieller Vermögenswerte vom Goodwill erhöhte Anforderungen an den Bilanzierenden. Nach IFRS 3.46 in Verbindung mit IAS 38 liegt ein identifizierbarer immaterieller Vermögenswert vor, wenn er auf vertraglichen bzw. sonstigen Rechten besteht (z.B. Auftragsbestände) oder verkehrsfähig ist (z.B. Kundenlisten, sofern sie nicht berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen). Trotz der definierten Kriterien ergeben sich oftmals Abgrenzungsprobleme zum Goodwill. IFRS 3 beinhaltet deshalb einen Katalog mit fünf verschiedenen Kategorien bilanzierungsfähiger Vermögenswerte, die getrennt vom Goodwill anzusetzen sind: marketingbezogene (Markenrechte, Zeitschriftentitel, Wettbewerbsverbote), kundenbezogene (Kundenlisten, Auftragsbestände, vertragliche Kundenbeziehungen), künstlerische (Theaterstücke, Bücher, Zeitschriften, Filme, Fotografien), vertragsbezogene (Lizenzen, Werbung, Leasingverträge, Senderechte) und technologiebezogene (Software, (un)patentierte Technologien) Werte. Ziel des IASB ist es, möglichst große Teile des Kaufpreises einzelnen Vermögenswerten zuzuordnen und damit den Goodwill so klein wie möglich zu halten.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Die Einleitung gibt einen Überblick über den Wandel der Goodwill-Bilanzierung durch das IASB und skizziert den Aufbau sowie die Zielsetzung der Arbeit.
3 ZUGANGSBILANZIERUNG DES GOODWILL: Dieses Kapitel erläutert die Anwendung der Erwerbsmethode und die detaillierte Vorgehensweise bei der Kaufpreisallokation sowie der Identifikation und Bewertung von Vermögenswerten.
4 FOLGEBEWERTUNG DES GOODWILL: Hier wird das Konzept des Impairment-Tests nach IAS 36 und die Bedeutung zahlungsmittelgenerierender Einheiten zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs beschrieben.
5 BILANZPOLITISCHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN: Das Kapitel beleuchtet die Ermessensspielräume bei der Definition von Einheiten und Methodenwahl sowie das Phänomen des "Big Bath Accounting".
6 GEPLANTE ÄNDERUNGEN DER GOODWILL-BILANZIERUNG: Hier werden die Kernpunkte des Standardentwurfs ED IFRS 3 und die damit verbundenen methodischen Anpassungen thematisiert.
7 KRITISCHE WÜRDIGUNG: Die abschließende Würdigung reflektiert die Harmonisierung der Rechnungslegung und diskutiert die Problematik der verbleibenden Ermessensspielräume für Investoren.
Schlüsselwörter
Goodwill, IFRS 3, IAS 36, Kaufpreisallokation, Impairment-Test, Unternehmenszusammenschluss, Erwerbsmethode, zahlungsmittelgenerierende Einheiten, Bilanzpolitik, Zeitwert, Fair Value, Immaterielle Vermögenswerte, Werthaltigkeitsprüfung, Rechnungslegung, Konzernergebnis
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die komplexen Anforderungen an die Bilanzierung und Bewertung eines Geschäfts- oder Firmenwertes (Goodwill) gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der Erstbewertung bei Unternehmenskäufen, der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test) sowie den bilanzpolitischen Spielräumen, die sich für Unternehmen bei der Anwendung dieser Standards ergeben.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die methodischen Regeln von IFRS 3 und IAS 36 transparent zu machen und zu analysieren, wie Unternehmen diese Vorschriften zur Steuerung ihres wirtschaftlichen Ergebnisses einsetzen können.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine systematische Literaturanalyse der geltenden IFRS-Standards sowie relevanter Fachpublikationen, um die Entstehung, Bewertung und Folgebewertung des Goodwills theoretisch fundiert darzulegen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Zugangsbilanzierung mittels Kaufpreisallokation, die Folgebewertung durch den Impairment-Test und eine detaillierte Auseinandersetzung mit Gestaltungsspielräumen und geplanten Standardänderungen.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Goodwill-Bilanzierung, IFRS 3, Kaufpreisallokation, Impairment-Test und zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZGE) geprägt.
Wie unterscheidet sich die Bewertung des Goodwills von anderen Vermögensgegenständen?
Der Goodwill nimmt eine Sonderstellung ein, da er als Residualgröße weder einzeln identifizierbar noch einzeln bewertbar ist und somit nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen wird.
Was genau bedeutet das "Big Bath Accounting" im Kontext der Goodwill-Bewertung?
Dabei nutzt ein Unternehmen die Ermessensspielräume bei der Goodwill-Folgebewertung aus, um durch gezielte, hohe Wertminderungen in einer Periode die Abschreibungen in Folgeperioden zu reduzieren und so den zukünftigen Gewinnausweis künstlich zu erhöhen.
- Quote paper
- Mareike Schneider (Author), 2006, Bilanzierung und Bewertung eines Geschäfts- oder Firmenwertes nach IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89231