Während es 1500-1560 nur sehr wenige Hexenverfolgungen gab, kam es seit den 1560er Jahren zu ihrem überraschenden Wiedereinsetzen. Der durch Heinrich Institoris und Jacob Sprenger veröffentlichte Malleus Maleficarum hatte eine Hexenlehre mit Schädigung und Verschwörungscharakter entwickelt. Der Hexeninquisitor Hinrich von Schultheiß forderte öffentlich in einer Rechtfertigungsschrift zu Hexenprozessen, dass bis zum Geständnis gefoltert werden müsse. Selbst wenn Schadenszauber und Teufelsbuhlschaft nicht bestanden, konnte trotzdem die Todesstrafe für den Abfall von Gott herangezogen werden. Den Befürwortern der Hexenverfolgung erschien es unmöglich, dass Unschuldige verurteilt wurden, da Gott dies in ihren Augen nicht zulassen würde. Das Übel müsse vernichtet werden.
In dieser Arbeit soll betrachtet werden, wie gegen die Hexenverfolger angegangen wurde. Welche Argumente wurden von ihren Gegnern gebracht und wer setzte sich für die angeklagten Hexen ein? In diesem Zusammenhang soll besonders das Wirken des Jesuiten Friedrich Spee betrachtet werden, der in seiner Cautio Criminalis Argumente gegen die Hexenverfolger veröffentlichte. Welche Theorien entwickelte er im Kampf gegen die Hexenverfolger, welche Schlussfolgerungen zog er und wie wurde seine Haltung in der damaligen Zeit aufgenommen? Im folgenden werden verschiedene Aspekte der Beweisführungen der Verfolgungsgegner betrachtet und anhand unterschiedlicher Gegner beispielhaft vorgestellt. Explizit wird Spees Cautio Criminalis betrachtet, die genauestens die juristischen Bedingungen, unter denen die Hexenverfolgung durchgeführt wurden, untersuchte und eine Zuspitzung der zeitgenössischen Argumentation mit radikalen Schlussfolgerungen darstellte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Argumente im Kampf gegen die Hexenverfolgungen
2.1 Medizinische Argumente
2.2 Theologische Argumente
2.3 Juristische Argumente
2.4 Dämonologie
2.5 Einfluss der Konfessionellen Spaltung
3. Gegner der Hexenverfolgung
3.1 Johan Weyer
3.2 Herbert Witekind
3.3 Cornelius Pleier
3.4 Adam Tanner
4. Friedrich Spee und seine Cautio Criminalis
4.1 Friedrich Spee
4.2 Die Umstände der Veröffentlichung der Cautio Criminalis
4.3 Der Aufbau der Cautio Criminalis
4.4 Spees Intention
4.5 Spees Argumentation in der Cautio Criminalis
4.6 Spees Schlussfolgerungen
4.7 Die Haltung des Jesuitenordens gegenüber der Publikation der Cautio Criminalis
4.8 Die Wirkung der Cautio Criminalis
5. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die publizistische Kritik an den Hexenverfolgungen in der Frühen Neuzeit, wobei das Hauptaugenmerk auf dem Wirken des Jesuiten Friedrich Spee und seiner maßgeblichen Schrift Cautio Criminalis liegt, um zu analysieren, welche Argumentationsmuster und juristischen Reformvorschläge dazu beitrugen, die Praxis der Hexenprozesse zu erschüttern und langfristig zu beenden.
- Analyse der zentralen Argumentationsbereiche der Hexenverfolgungsgegner (Medizin, Theologie, Justiz, Dämonologie).
- Darstellung der historischen Positionen einflussreicher Gegner wie Johan Weyer, Herbert Witekind, Cornelius Pleier und Adam Tanner.
- Eingehende Untersuchung der Cautio Criminalis hinsichtlich ihrer Entstehung, Struktur und beabsichtigten Wirkung auf die Obrigkeit.
- Reflexion über die kritische Haltung des Jesuitenordens sowie die tatsächliche historische Rezeption und Langzeitwirkung von Spees Werk.
Auszug aus dem Buch
4.4 Spees Intention
Friedrich Spee schrieb die Cautio Criminalis „aus der Not des Gewissens heraus“. Die Prozesse gegen die als Hexen Angeklagten erschienen ihm unvereinbar mit der christlichen Lehre. Er war durchdrungen „vom Vertrauen auf Gott und dessen Liebe“. Für ihn war Gott kein strafender und Rechenschaft fordernder Richter, sondern ein barmherziger Vater. Er stellt die göttliche Gesetzgebung über die weltliche. Mit der Cautio Criminalis wollte er der Obrigkeit ein Mittel geben, durch das jeder Rechtsbruch im Rahmen der Hexenprozessen vermieden werden könne.
Nicht nur der Titel der Cautio Criminalis, in dem sich Spee „an die Berater der Fürsten“, „die Beichtväter der Fürsten“, „die Untersuchungsrichter“, „die Strafrichter“, „die Verteidiger und die Beichtväter der Angeklagten“ und „die Prediger“ wendete, außerdem sei es „für alle übrigen nützlich zu lesen“, sondern auch die Verfassung in lateinischer Sprache zeigen, dass Spee für die Elite geschrieben hatte. Seine Abhandlung sollte vor allem die Obrigkeit, Juristen und Theologen von der Unrechtmäßigkeit der Prozesse argumentativ überzeugen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel verortet die zeitliche Einordnung der Hexenverfolgungen und skizziert die wissenschaftliche Zielsetzung der Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung Friedrich Spees.
2. Argumente im Kampf gegen die Hexenverfolgungen: Es werden die zentralen Argumentationsfelder der zeitgenössischen Kritiker aufgezeigt, die sich aus medizinischen, theologischen, juristischen und dämonologischen Perspektiven zusammensetzten.
3. Gegner der Hexenverfolgung: Hier werden die wichtigsten Persönlichkeiten der Gegnerschaft vorgestellt, deren Wirken und Argumentationsstrukturen die Basis für die spätere Arbeit Spees bildeten.
4. Friedrich Spee und seine Cautio Criminalis: Dieses Kapitel bildet den Kern der Arbeit und beleuchtet die Biografie Spees, die riskanten Publikationsumstände, den Aufbau und die juristische Radikalität seines Traktats.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass trotz der begrenzten unmittelbaren Wirkung der Cautio Criminalis die darin enthaltenen Argumentationsmuster entscheidend dazu beitrugen, die Grundlagen der Hexenprozesse zu diskreditieren und somit langfristig deren Ende einzuleiten.
Schlüsselwörter
Hexenverfolgung, Cautio Criminalis, Friedrich Spee, Hexenprozesse, Rechtsgeschichte, Folterkritik, Jesuitenorden, Theologie, Juristische Argumentation, Frühe Neuzeit, Unschuldige Angeklagte, Hexenglaube, Vernunft, Dämonologie, Gerechtes Verfahren.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der publizistischen Gegnerschaft zur Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit und der Rolle, die Friedrich Spee mit seinem Werk Cautio Criminalis dabei einnahm.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind die juristische, medizinische und theologische Kritik an der Prozesspraxis, die Rolle des Jesuitenordens und der Wandel der Argumentation hin zur Infragestellung des Hexenwesens.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Spee durch seine juristische Argumentation die Grundlagen der Hexenverfolgung erschütterte und welche Theorien er entwickelte, um die Verantwortlichen von der Unrechtmäßigkeit der Prozesse zu überzeugen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse zeitgenössischer Quellen und der Sekundärliteratur zu den Hexenprozessen, um die Argumentationsstrategien der Gegner strukturiert darzustellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Argumentationsbereiche der Gegner, stellt zentrale Figuren wie Weyer und Tanner vor und widmet sich intensiv der Biografie, Intention und Argumentation von Friedrich Spee.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Friedrich Spee, Cautio Criminalis, Hexenverfolgung, Folterkritik und die juristische sowie moralische Aufarbeitung des Hexenwahns.
Warum war die Cautio Criminalis für die damalige Obrigkeit so brisant?
Das Werk war brisant, da Spee als Insider – aus dem Jesuitenorden und als Beichtvater von Angeklagten – die juristische Praxis und die ökonomischen Motive der Entscheidungsträger direkt und scharf angriff.
Inwiefern beeinflusste die konfessionelle Spaltung die Debatte?
Die konfessionelle Spaltung schränkte katholische Kritiker stärker ein, weshalb sie vor allem juristische Argumente gegen die Prozesspraxis nutzen mussten, während protestantische Kritiker offenere dämonologische Theorien diskutieren konnten.
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- Wiebke Seitz (Author), 2003, Verfolgungsgegner - Unter besonderer Berücksichtigung von Friedrich von Spee und seiner "Cautio Criminalis", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89623