Die Unternehmensteuerreform ist ein Bestandteil des Koalitionsvertrags vom 11.November 2005 zwischen CDU/CSU und SPD. Laut diesem sollte im Rahmen der Reform eine weitgehend rechtsform- und finanzierungs-
neutrale Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften eingeführt
werden. Am 01.02.2007 wurde der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform fertig gestellt, welches in allen zentralen Punkten dem am 14.11.2006 vorgestellten Eckpunktepapier der Koalitionsparteien entspricht. Die Bundesregierung stimmte am 14.03.2007 dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zu. Daraufhin bezog das Plenum des Bundesrats am 11.05.2007 Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Am
23.05.2007 wurden Verbesserungsvorschläge des Bundestagsfinanzausschusses zum Gesetzentwurf aufgenommen und wenige Tage später (25.05.2007) wurde das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte am 06.07.2007 zu und die Gesetzesänderung wurde am 17.08.2007 im BGBl I S.1912 ff. verkündet. Gem. Artikel 14 Abs. 1 ist das Gesetz am 18.08.2007 in Kraft getreten.
Den Gesetzesbeschluss der Bundesregierung mit den vollständigen
Änderungn im Einkommensteurrecht finden Sie im Anhang!
1.2 Problemstellung
Das Bundesfinanzministerium sieht das Unternehmensteuerreforgesetz 2008 als Lösung folgender Probleme :
• Die Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften und
ertragsstarken Personenunternehmen ist im Vergleich mit den
übrigen Staaten der EU hoch.
• Wettbewerbsnachteil des Standorts Deutschlands aufgrund hoher Steuern bei der Standortwahl von nationalen und internationalen Investoren.
• In Deutschland ansässige Unternehmen versuchen ihre in
Deutschland erwirtschafteten Erträge in Länder mit niedrigerer
Steuerbelastung zu verlagern, z.B. durch Vergabe von
grenzüberschreitenden Krediten. Dadurch entgehen dem Staat
Steuereinnahmen in Milliarden Höhe.
• Private Haushalte versuchen ähnlich wie Unternehmen Kapital ins Ausland zu transferieren, um der Besteuerung in Deutschland auszuweichen.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 1.1 Entstehung der Reform
- 1.2 Problemstellung
- 1.3 Aufbau der Arbeit
- 2 Einführung des § 4h EStG
- Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)
- 2.1 Anlass und Ziel der „Zinsschranke“
- 2.2 Überblick
- 2.2.1 Ausnahmen vom § 4h Abs. 1 EStG:
- 2.2.2 Die 30 % Grenze
- 2.3 Anwendungsregelung § 52 Abs. 12d EStG
- 2.4 Problembereiche der Zinsschranke
- 3 Neue Fassung des § 7g EStG
- 3.1 Anlass und Ziel der Neuregelung
- 3.2 § 7 Abs. 1 - 4 EStG Investitionsabzugsbetrag
- 3.2.1 Inanspruchnahme § 7g Abs. 1
- 3.2.2 Voraussetzungen
- 3.2.3 Anschaffung/Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts
- § 7g Abs. 2 EStG
- 3.2.4 Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags
- § 7g Abs. 3 EStG
- 3.2.5 § 7g Abs. 4 EStG
- 3.3 Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 und 6 EStG
- 3.3.1 Anwendungsvorschrift § 52 Abs. 23 EStG
- 4 Einführung des § 34a EStG
- Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (Thesaurierungsbegünstigung)
- 4.1 Anlass und Ziel der Regelung
- 4.2 § 34a Abs. 1 EStG
- 4.3 § 34a Abs. 2 EStG
- 4.4 § 34a Abs. 3 EStG: Der Nachversteuerungspflichtige Gewinn
- 4.5 § 34a Abs. 6 EStG
- Weitere Fälle einer Nachversteuerung:
- 4.6 Anwendungsregelung § 52 Abs. 48 EStG
- 4.7 Problembereiche des § 34a EStG
- 5 Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit analysiert die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf das Einkommensteuerrecht. Das Ziel ist es, die wichtigsten Änderungen im EStG zu beleuchten und deren Bedeutung für Unternehmen zu erklären.
- Einführung des § 4h EStG zur Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen
- Neuregelung des § 7g EStG hinsichtlich des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung
- Einführung des § 34a EStG zur Begünstigung nicht entnommener Gewinne (Thesaurierungsbegünstigung)
- Analyse der Anwendungsregelungen in § 52 EStG für die neuen Vorschriften
- Bewertung der Auswirkungen der Reformen auf Unternehmen und die Steuergesetzgebung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung der Arbeit stellt die Entstehung der Unternehmensteuerreform 2008 dar und erläutert die Problemstellung sowie den Aufbau der Arbeit.
Kapitel 2 befasst sich mit der Einführung des § 4h EStG, der einen Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen begrenzt (Zinsschranke). Der Anlass und das Ziel der Zinsschranke werden beschrieben, sowie Ausnahmen vom § 4h Abs. 1 EStG und die 30 % Grenze. Die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 12d EStG wird ebenfalls erläutert, und es werden Problembereiche der Zinsschranke aufgezeigt.
Kapitel 3 behandelt die neue Fassung des § 7g EStG. Der Anlass und das Ziel der Neuregelung werden vorgestellt, sowie die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG. Es werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erläutert, sowie die Anschaffung/Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts. Der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 3 EStG und die Anwendung des § 7g Abs. 4 EStG werden ebenfalls besprochen. Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG sowie die Anwendungsvorschrift in § 52 Abs. 23 EStG werden vorgestellt.
Kapitel 4 behandelt die Einführung des § 34a EStG zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (Thesaurierungsbegünstigung). Es werden der Anlass und das Ziel der Regelung, die Anwendung des § 34a Abs. 1 und 2 EStG sowie der nachversteuerungspflichtige Gewinn nach § 34a Abs. 3 EStG erläutert. Die Anwendung des § 34a Abs. 6 EStG und die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 48 EStG werden ebenfalls behandelt. Es werden abschließend Problembereiche des § 34a EStG aufgezeigt.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter und Themen der Arbeit sind Unternehmensteuerreform, Einkommensteuerrecht, § 4h EStG, Zinsschranke, § 7g EStG, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung, § 34a EStG, Thesaurierungsbegünstigung, Anwendungsregelungen, Steuergesetzgebung.
- Quote paper
- Deniz Lara Yilmazoglu (Author), 2007, Aktuelle Änderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 im Bereich des EStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89638