Das Urheberrecht - Intension und Begriffe
Diese Arbeit soll einen kleinen Überblick über das Film-Urheberrecht geben, was seinerseits nur als ein Teilgebiet des theoretischen Filmrechts aufgefasst werden kann. Ein Filmrecht als solches existiert nicht. Dies ist problematisch, denn gerade im Urheberrecht nimmt der Film eine Sonderstellung ein, wegen seiner rasch wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung, seinen zahlreichen gestalterischen Möglichkeiten aufgrund der Technikentwicklung und dem großen Kreis der schöpferisch Tätigen . Die Frage der Urheberschaft an Filmwerken ist demnach nicht so eindeutig zu beantworten, wie bei anderen Werken. Das Film-Urheberrecht regelt die Frage einer angemessenen Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern. Diese Frage ist durch neu entstehende Verwertungsarten ständigem Wandel unterlegen .
Das Urheberrecht (allgemein) hat die Intention, die Urheber von Werken verschiedenster Art und deren Erben zu schützen. Diese Werke müssen "persönliche geistige Schöpfungen" sein (§2 Abs.2 UrhG). Es schützt das geistige Eigentum gleichberechtigt neben dem Patentrecht sowie dem Markenrecht. Einerseits beinhaltet es den Schutz des Urhebers vor wirtschaftlicher Ausbeutung und andererseits den Schutz des Urheber-Persönlichkeitsrechts . Der Schutz dauert bis maximal 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers an (§64 UrhG). Das Urheberrecht ist also vererblich, übertragbar sind aber lediglich die Verwertungsrechte, das Urheber-Persönlichkeitsrecht verbleibt stets beim Urheber bzw. im postmortalen Falle bei seinen Erben. Nach Erlischen des Urheberrechts wird das betreffende Werk gemeinfrei. Der Gesetzgeber hat damit das Ideal von der schöpferischen Gesellschaft umgesetzt und nicht zuletzt wurde der Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit des Art.5 III GG Rechnung getragen.
Auf erläuternde Ausführungen zu Urheber und Werk, Urheber-Persönlichkeitsrecht, Verwertungsrechten, Leistungsschutzrechten und Schranken des Urheberrechts wird vom Autor aufgrund der Seitenzahlbegrenzung verzichtet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung: Das Urheberrecht – Intension und Begriffe...
- B. Das Filmwerk im Urheberrecht.............
- I. Die Entstehung des Filmwerkes und das Urheberrecht .
- 1. Miturheberschaft und Entstehung eines Werkes....
- 2. Der Filmwerksbegriff .......
- 3. Urheberschaft am Filmwerk
- II. Das Innenverhältnis der Urheber u. Leistungsschutzberechtigten..
- 1. Das Verhältnis der Urheber selbstständiger Werke
- 2. Das Verhältnis der Urheber benutzter Werke zu den Filmurhebern……..\li>
- 3. Das Innenverhältnis der Filmurheber.
- 4. Der persönlichkeitsrechtliche Teil der Miturheberrechtsgemeinschaft............
- C. Die Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern durch filmrelevante gesetzliche Vergütungsansprüche…………......
- I. Die Vermiet- und Verleihabgabe..
- II. Die Leerkassetten- und Geräteabgabe (§54 I UrhG)..\li>
- D. Zivilrechtliche Verwertung von Filmen.
- I. Herstellungsvertrag.
- II. Filmverwertungsvertrag...
- III. Filmvorführungsvertrag...
- E. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit bietet einen Überblick über das Filmurheberrecht, ein Teilgebiet des theoretischen Filmrechts. Der Text beleuchtet die Besonderheiten des Urheberrechts im Kontext des Films, insbesondere hinsichtlich der Miturheberschaft und der Entstehung eines Werkes. Er betrachtet auch die Frage der angemessenen Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern am Film, ein Thema, das durch neue Verwertungsarten ständig im Wandel ist.
- Das Urheberrecht und seine Intentionen
- Der Film im Kontext des Urheberrechts
- Miturheberschaft und Entstehung eines Filmwerkes
- Vergütungsansprüche für Urheber und ausübende Künstler
- Zivilrechtliche Verwertung von Filmen
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A beleuchtet die grundlegenden Intentionen und Begriffe des Urheberrechts. Kapitel B befasst sich mit dem Film im Urheberrecht und analysiert die Entstehung des Filmwerkes, die Miturheberschaft und die Frage der Urheberschaft am Filmwerk. Kapitel C behandelt die Beteiligung von Urhebern und ausübenden Künstlern am Film durch filmrelevante Vergütungsansprüche wie die Vermiet- und Verleihabgabe sowie die Leerkassetten- und Geräteabgabe. Kapitel D widmet sich der zivilrechtlichen Verwertung von Filmen, einschließlich Herstellungs-, Verwertungs- und Filmvorführungsvertrags.
Schlüsselwörter
Filmurheberrecht, Miturheberschaft, Filmwerk, Vergütungsansprüche, Filmverwertung, Zivilrecht, Urheberpersönlichkeitsrecht, Leistungsschutzrechte, Urheberrecht, geistige Schöpfung.
- Quote paper
- Markus Kudernatsch (Author), 2001, Die Frage nach der Urheberschaft an Filmwerken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8974