Probleme bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

Ein Systemvergleich zwischen Deutschland und Schweden


Diplomarbeit, 2008

148 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

2 Grundlagen des Arbeitsschutzmanagements
2.1 Definition Arbeitsschutzmanagementsystem
2.2 Entstehungsgeschichte des Arbeitsschutzes bis zur Vorkriegszeit
2.3 Traditioneller versus zeitgemäßer Arbeitsschutz
2.4 Prävention als Managementaufgabe
2.5 Sicherheit und Gesundheit als Wettbewerbsfaktor
2.6 § 3 Arbeitsschutzgesetz – die freiwillige Verpflichtung
2.7 Arbeitsschutzmanagementsysteme für kleine, mittlere und große Unternehmen

3 Verschiedene Arbeitsschutzmanagementsysteme zum Arbeitsschutz
3.1 Nationaler Leitfaden
3.2 OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem)
3.3 ASCA-Modell (Arbeitsschutz und sicherheitstechnischer Check in Anlagen
3.4 LASI-Veröffentlichung 21 & LASI-Veröffentlichung 22
3.5 SCC* / SCC** (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren)
3.6 Das geeignete Arbeitsschutzmanagementsystem

4 Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems
4.1 Arbeitsschutzverantwortliche Personen
4.2 Führungselemente im Arbeitsschutzmanagementsystem
4.2.1 Arbeitsschutzpolitik
4.2.2 Arbeitsschutzziele
4.2.3 Dokumentation
4.2.4 Bewertung durch die Unternehmensleitung
4.2.5 Interne und externe Kommunikation
4.3 Systemstützende Elemente im Arbeitsschutzmanagementsystem
4.3.1 Beschaffung von Ressourcen
4.3.2 Personal (Qualifikation, Schulung, Training und Unterweisung)
4.3.3 Lenkung der Aufzeichnungen
4.3.4 Auditsystem
4.3.5 Korrekturmaßnahmen
4.3.6 Vorbeugemaßnahmen
4.4 Prozessbezogene Elemente im Arbeitsschutzmanagementsystem
4.4.1 Arbeitsgestaltung
4.4.2 Genehmigungsverfahren und Überwachung
4.4.3 Beschaffung und Einrichten
4.4.4 Kennzeichnung und Betriebsanweisungen
4.4.5 Probebetrieb, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung
4.4.6 Persönliche Schutzmaßnahmen
4.5 Prozesssichernde Elemente im Arbeitsschutzmanagementsystem
4.5.1 Vorschriften- und Auflagenmanagement
4.5.2 Beauftragtenwesen
4.5.3 Fremdfirmeneinbindung
4.5.4 Notfallsystem

5 Arbeitsschutzmanagementsystem als Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)
5.1 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)
5.1.1 Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter
5.1.2 Human-Ressourcen-Ansatz von McGregor
5.1.3 Ideenmanagement bzw. Betriebliches Vorschlagswesen als Baustein des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
5.1.4 Visualisierungsmethoden zur Informationsvermittlung
5.1.5 Schulungsmaßnahmen
5.2 Motivationstheoretische Grundlagen
5.2.1 Maslows Bedürfnishierarchie
5.2.2 Herzbergs Zwei-Faktoren-Theorie
5.2.3 Valenz-Instrumentalitäts-Erwartungs-Theorie von Vroom
5.2.4 Zieltheorie der Arbeitsmotivation nach Locke

6 Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
6.1 Projektorientiertes Einführungsvorgehen
6.1.1 Projektaktivitätenplan: Phase 1
6.1.2 Projektaktivitätenplan: Phase 2
6.1.3 Projektaktivitätenplan: Phase 3 und Phase 4
6.2 Widerstand der Belegschaft bei Neuerungen
6.3 Führung und Führungsstil
6.3.1 Kooperativer Führungsstil
6.3.2 Zielvereinbarungsgespräche
6.4 Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden
6.5 Einsatz von Methoden des Arbeitsschutzmanagements
6.5.1 Gefährdungsanalyse
6.5.2 Zusätzliche Programme zur Gesundheitsförderung

7 Bewertungsmöglichkeiten des Arbeitsschutzes
7.1 Statistische Auswertungen des Arbeitsschutzmanagements
7.2 Kosten-Nutzen-Analyse (KNA)
7.2.1 Berechnung der durch Unfälle ungestörten Arbeitsstunde
7.2.2 Gesundheitsquote
7.3 Kosten-Wirksamkeits-Analyse (KWA)
7.4 Nutzwertanalyse (NWA)
7.5 Grenzen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

8 Integrierte Managementsysteme – Einbindung in bestehende Managementsysteme
8.1 Qualitätsmanagementsysteme
8.2 Umweltmanagementsysteme
8.3 Organisation in einem Integrierten Managementsystem (IMS)

9 Arbeitsschutz in Deutschland und Schweden im Vergleich
9.1 Genereller Ländervergleich von Deutschland und Schweden
9.2 Deutsches Arbeitsschutzsystem
9.3 Schwedisches Arbeitsschutzsystem
9.4 Gemeinsamkeiten des Deutschen und Schwedischen Rechts
9.5 Unterschiede im Deutschen und Schwedischen Recht
9.6 Umsetzung des Arbeitsschutzes in einem deutschen Unternehmen

10 Resümee

11 Quellenverzeichnis

12 Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Arbeitsschutzentwicklung,

Abbildung 2: Folgen von unfall- oder krankheitsbedingten Fehlzeiten für ein Unternehmen,

Abbildung 3: Meldepflichtige Arbeitsunfälle nach Betriebsgröße,

Abbildung 4: Übersicht der Arbeitsschutzmanagementsysteme,

Abbildung 5: Systemelemente und Subelemente des Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzeptes OHRIS: 2005,

Abbildung 6: Leitbild im ASCA-Modell,

Abbildung 7: Struktur eines Arbeitsschutzmanagementsystems,

Abbildung 8: Aufbau eines Auditsystems,

Abbildung 9: Modell eines Managementsystems zur Förderung des KVP (PDCA-Kreis),

Abbildung 10: Voraussetzung für einen hohen Erfüllungsgrad des ASM,

Abbildung 11: Prämienermittlung,

Abbildung 12: Bewertungsmöglichkeit eines Verbesserungsvorschlags aus dem Arbeitsschutzbereich,

Abbildung 13: Überblick über verschiedene Motivationstheorien,

Abbildung 14: Bedürfnispyramide von Maslow,

Abbildung 15: Vergleich zwischen Herzbergs „Motivations-Hygiene“-Modell und Maslows Bedürfnishierarchie,

Abbildung 16: Projektaktivitätenplan der AMS-Einführung,

Abbildung 17: Sichtweise der Mitarbeiter auf Veränderungen,

Abbildung 18: Entlohnung nach Zielvereinbarung,

Abbildung 19: Einteilung von Gefährdungsanalysen,

Abbildung 20: Zusätzliche Veranstaltungen von Unternehmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter,

Abbildung 21: Analysemethoden auf betriebswirtschaftlicher Ebene,

Abbildung 22: Darstellung von statistischen Einzelmerkmalen,

Abbildung 23: Zusammenwirken von Managementsystemen,

Abbildung 24: Qualitätselemente gemäß DIN EN ISO 9001,

Abbildung 25: Ablaufschema des PDCA-Modells bei Integrierten Managementsystemen,

Abbildung 26: Vergleich der Gesamtausgaben für Gesundheit pro Person gemessen am prozentualen Anteil des Bruttoinlandproduktes (BIP),

Abbildung 27: Duales Arbeitsschutzsystem in der Bundesrepublik Deutschland,

Abbildung 28: Aufbau der schwedischen Behörde für Arbeitsumgebung (Arbetsmiljöstyrelsen),

Abbildung 29: Harmonisierungsrichtlinien der EU und ihre Umsetzung,

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Ausprägung der Merkmale des traditionellen und des modernen Arbeitsschutzes,

Tabelle 2: Vergleich ausgewählter Arbeitsschutzmanagementsysteme,

Tabelle 3: Umsetzung der europäischen Richtlinien nach Artikel 137 EG-Vertrag in das schwedische Arbeitsumgebungsgesetz,

1 Einleitung, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

Die Gesundheit ist wesentlich für die Qualität unseres Lebens verantwortlich, da sie die Voraussetzung für persönliches Wohlbefinden und Zufriedenheit ist. Einen sonderlich großen Teil unserer Lebenszeit verbringen wir in der Arbeitswelt. Daher sollte ihr ein besonderes Augenmerk beigemessen und die Erhaltung und Verbesserung gesunder Lebensbedingungen am Arbeitsplatz gefördert werden. Verfügt ein Arbeitgeber über gesunde Arbeitsplätze, kann dies zur Steigerung des persönlichen Wohlbefindens der Belegschaft führen. Darüber hinaus tragen gesunde Arbeitsplätze in nicht geringem Ausmaß zur Erhaltung der Motivation, Kreativität, Leistungsstärke sowie zu einem positiven Arbeitsklima und einer damit verbundenen Loyalität der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber bei.

Arbeitsschutzmanagementsysteme, die Gegenstand dieser Diplomarbeit sein sollen, sind ein nachhaltig wirkendes Instrument zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Jeder Betrieb, der über ein solches System verfügt, verbessert unter der aktiven Beteiligung seiner Arbeitnehmer systematisch und gezielt die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Außerdem werden dadurch Störungen im Betriebsablauf vermieden, die durch arbeitsbedingte Erkrankungen, Unfälle, Beinaheunfälle oder sonstige Schadensfälle entstehen könnten. Die Durchführung ungestörter Prozesse führt automatisch zu einer Sicherung der Qualität der Produktion und den daraus folgenden Produkten. Sind Produkte qualitativ hochwertig und bieten darüber hinaus konkurrierende Hersteller gleich gute Produkte nicht zu günstigeren Bedingungen an, kann von einer zunehmenden oder zumindest konstant bleibenden Kundenzufriedenheit ausgegangen werden. Diese Kausalkette verdeutlicht, dass Arbeitsschutzmanagementsysteme in erheblichem Umfang zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen können und folglich ihre Akzeptanz und Verbreitung gefördert werden sollte. Aus diesen vorgenannten Gründen sind Arbeitsschutzmanagementsysteme nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit zu einem zentralen Thema im Arbeitsschutz geworden.[1]

Ziel dieser Diplomarbeit soll es sein, die wesentlichen Gründe für ein Arbeitsschutzmanagementsystem zusammenzufassen. Da in den vergangenen Jahren verschiedene Modelle für ein Arbeitsschutzmanagementsystem ausgearbeitet wurden, sollen zunächst die wichtigsten dargestellt werden. Anschließend soll der Aufbau und die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems mit all seiner Vielfalt und möglichen auftretenden Problemen erläutert werden. Dabei soll auch auf das partizipative Element der Einbeziehung der Beschäftigten in die ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen eingegangen werden. Da die Kostenfrage für den Arbeitsschutz in vielen Unternehmen diskutiert wird, sollen mögliche Bewertungsmodelle vorgestellt und soweit möglich hinterfragt werden. Daneben gibt es aufgrund der Nutzung von Synergieeffekten nicht wenige Befürworter für ein Integriertes Managementsystem, welches neben dem Arbeitsschutz auch den Umweltschutz und die Qualitätssicherung einschließt. Im abschließenden Kapitel soll ein Systemvergleich mögliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede im gegenwärtigen Regelwerk zwischen Deutschland und Schweden hervorheben, die nicht zuletzt für die Einführung und Umsetzung von Arbeitsschutzmanagementsystemen von Bedeutung sind.

2 Grundlagen des Arbeitsschutzmanagements

In diesem Kapitel sollen zunächst einige grundlegend relevante Informationen zum Thema Arbeitsschutz gegeben werden. Anfangs werden fundamentale Begriffe wie Arbeitsschutz oder Management definiert. Um die Wichtigkeit des Arbeitsschutzes zu verdeutlichen, soll ein kurzer historischer Rückblick dienen. Es wird sich herausstellen, dass in allen drei historischen Großepochen (Antike, Mittelalter und Neuzeit) der Schutz bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten Berücksichtigung fand und weiterhin finden wird. Anschließend soll in einem weiteren Unterkapitel veranschaulicht werden, wie sich das Arbeitsschutzverständnis in den letzten Jahren entwickelt und verändert hat. In diesem Zusammenhang soll gezeigt werden, dass der Arbeitsschutz und die damit einhergehende Prävention mehr und mehr zur Managementaufgabe wird.

Im Anschluss daran soll prinzipiell untersucht werden, ob Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz als Wettbewerbsfaktoren angesehen werden können. Im weiteren Verlauf dieses Kapitels soll verstärkt auf Arbeitsschutzmanagementsysteme eingegangen werden. Es wird gezeigt und auch anhand des Arbeitsschutzgesetzes belegt, dass Arbeitsschutzmanagementsysteme keineswegs gesetzlich gefordert sind. Ihre Einführung ist demnach freiwillig und dennoch wünschenswert. Abschließend soll die Frage diskutiert werden, ob die Betriebsgröße für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems eine relevante Rolle spielt.

2.1 Definition Arbeitsschutzmanagementsystem

„Um eine umfassende Prävention zu erreichen und den Sicherheitsstandard mit einem akzeptablen Aufwand weiter zu verbessern, ist es in allen Unternehmen […] erforderlich, Sicherheit und Gesundheitsschutz gezielt zu planen, zu organisieren sowie systematisch und konsequent als Führungsaufgabe zu managen.“[2] Allgemein kann unter dem Begriff „managen“ das Ausrichten, Planen, Steuern, Initiieren, Kontrollieren und kontinuierliche Verbessern von Strukturen, Prozessen und Tätigkeiten in sozialen Systemen verstanden werden. Das Arbeitsschutzmanagement umfasst ganz generell das Managen des Arbeitsschutzes.

Unter Arbeitsschutz wird der umfassende Schutz der Belegschaft vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen bei ihrer Arbeit verstanden. Dabei umfasst er sowohl die Sachverhalte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, als auch nach zeitgemäßem Verständnis den Sachverhalt der Gesundheitsförderung.[3] Folglich fallen unter Arbeitsschutz alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Leben und Gesundheit der Beschäftigten im Rahmen ihrer Berufstätigkeit vor schädigenden Einflüssen zu schützen, sie vor Beeinträchtigung zu bewahren und ihr Wohlbefinden im Betrieb zu erhalten und zu erhöhen. Somit ist das Arbeitsschutzmanagement verantwortlich für das professionelle Managen erforderlicher und betrieblicher Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft und Dritter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Außerdem muss es Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens festlegen und organisieren. Ziel ist es, sich durch ein Arbeitsschutzmanagement ein systematisches Vorgehen im Arbeitsschutz und ein systematisches Arbeitsschutzhandeln anzueignen.[4]

Spricht man heutzutage von Management, so denkt man in erster Linie an die Unternehmensleitung und ihre Aufgaben. Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Managen des Arbeitsschutzes ein Führungsprozess ist. Das Arbeitsschutzmanagement bezeichnet den Teil der Führung eines Unternehmens, der die konsequente, effektive und effiziente Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und sonstiger Vorgaben hinsichtlich des Arbeitsschutzes organisiert. Dafür definiert es geeignete Ziele für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung. Ferner legt es die Organisation, die Zuständigkeiten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen, die Methoden und Verfahren, die Ressourcen, die Vorgehensweisen und die Prüfinstrumente zur Entwicklung, Erfüllung, Bewertung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Arbeitsschutzpolitik fest. Deren Umsetzung erfolgt durch ein unternehmerspezifisch zu gestaltendes Arbeitsschutzmanagementsystem.[5]

2.2 Entstehungsgeschichte des Arbeitsschutzes bis zur Vorkriegszeit

Seit jeher gehören Gefahren und deren Abwehr in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, so auch während der Arbeit, zum menschlichen Dasein. Bereits in den ersten überlieferten Berichten über berufliche Tätigkeiten finden sich Hinweise zur Reduzierung des Risikos während der Arbeit.[6] „Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf Deinem Dache, damit Du nicht Blutschuld auf Dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt.“[7] 400 Jahre vor Christus macht Hippokrates auf mögliche gesundheitliche Schäden aufmerksam, die beim Ausüben mancher Handwerke und Künste eintreten können.

Im Laufe der folgenden Jahrhunderte gab es immer wieder Ereignisse, die man mit dem Arbeitsschutz in Verbindung bringen kann; so erfand ein Goldschmied beispielsweise Mitte des 18. Jahrhunderts den Fingerhut, der bei Näharbeiten vor Nadelstichen schützen sollte. In Deutschland traten im 19. Jahrhundert als Folge der Industrialisierung und der damit einhergehenden Kinder- und Frauenarbeit gesundheitliche Probleme bei Jugendlichen auf. Dies führte nicht nur zu mangelnden Schulbesuchen sondern auch in industrialisierten Gegenden zu einer verminderten Masse des Rekrutenkontingents für die Armee. Somit folgte 1839 der Beschluss, Kinderarbeit unter neun Jahren zu verbieten. Wenige Jahre später wurde der erste Dampfkesselüberwachungsverein gegründet, um Fabrikinspektoren zu unterstützen. Heute ist er bekannt unter dem Namen „Technischer Überwachungsverein (TÜV)“. Sieben Jahre nach Gründung des Deutschen Reiches wurde die staatliche Gewerbeaufsicht eingeführt.

Kurz darauf, wir befinden uns im Jahr 1884, wurde die Unternehmerhaftpflicht durch das Unfallversicherungsgesetz geregelt. Der Berufsgenossenschaft wurde nun die Aufgabe übertragen, eine Unfallversicherung aufzubauen, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen und diese durch technische Aufsichtsbeamte zu kontrollieren. Bis heute finanzieren sich Berufsgenossenschaften selbst durch die Zwangsmitgliedschaft aller Unternehmen. Durch das 1920 in Kraft getretene Betriebsrätegesetz wurde der Betriebsrat angewiesen, auf die Bekämpfung der Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten und die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften im Betrieb zu überwachen. Fünf Jahre später wurden erstmals Berufskrankheiten und Wegeunfälle als Arbeitsunfälle im Sinne der Reichsversicherungsordnung (RVO) behandelt, die zu diesem Zeitpunkt bereits die Unfallversicherungsgesetzgebung als besonderes Drittes Buch aufgenommen hatte.[8]

2.3 Traditioneller versus zeitgemäßer Arbeitsschutz

Der traditionelle Arbeitsschutz, wie er noch von den meisten Unternehmen vollzogen wird, ist durch den Gedanken geprägt, dass es sich um eine Spezialaufgabe handelt, welche ausgewählten Experten übertragen wird und von der Geschäftsführung als solche eingestuft wird. Sowohl die Reaktionen auf Sicherheitsprobleme und Unfälle als auch die Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften stehen dabei im Vordergrund und sind folglich zentraler Bestandteil der traditionellen Arbeitsschutzaktivitäten.

Der Aufbau eines modernen Arbeitsschutzes und ein damit verbundener Neuorientierungsprozess bewirken eine grundlegende Veränderung des Arbeitsschutzverständnisses. Der rasante und stetige Wandel unserer heutigen Arbeitsgesellschaft und die gestiegene Dynamik der technischen Entwicklung, die im Übrigen auch für die Aspekte Kompetenzerwerb und Kompetenztransfer eine entscheidende Rolle spielen, erfordern eine dauerhafte Anpassung des Arbeitsschutzes. Die Vermeidung langer Reaktionszeiten, wie sie etwa bei neuen Gesetzesentwürfen im Bereich des Arbeitsschutzes entstehen könnten, sollte höchste Priorität genießen. Demzufolge sollten Unternehmen sehr schnell auf Veränderungen mit eigenverantwortlichen Anpassungsmaßnahmen reagieren. Um dies zu ermöglichen, muss der reaktive Arbeitsschutz durch ein präventives Vorgehen ersetzt werden. Die Auslöser für Arbeitsschutzaktivitäten sollten in erster Linie also keine Unfälle oder Erkrankungen sein, sondern die Einleitung systematischer Arbeitsschutzprogramme, die jedoch verstärkte organisatorische Aktivitäten des gesamten Unternehmens erfordern und demnach ein Arbeitsschutzmanagementsystem bedingen. Außerdem verlagert sich seit einigen Jahren das Augenmerk der arbeitsbezogenen, gesundheitlichen Vorsorge zunehmend auch auf nervliche, psychische und soziale Arbeitsbelastungen, die sich vorzugsweise in Stress äußern und teilweise zu neuen, bislang unzureichend erforschten Befindlichkeitsstörungen und Krankheitsbildern führen.[9] Die nachfolgende Tabelle soll den Unterschied zwischen traditionellen und modernen Arbeitsschutz durch exemplarische Vergleiche verdeutlichen.

Tab.1: Ausprägung der Merkmale des traditionellen und des modernen Arbeitsschutzes[10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zuletzt soll die Abbildung 1 die Entwicklung im Arbeitsschutz anhand eines Zeitstrahls zusammenfassen. Es wird ersichtlich, dass der moderne Arbeitsschutz über eine grundsätzliche Unfallverhütung hinausgeht. Ziel sollte es sein, eine vollständige Systemsicherheit im Unternehmen zu gewährleisten, wodurch die Anforderungen an die Akteure des Arbeitsschutzes zweifelsohne steigen und die Komplexität der Aufgaben ebenfalls zunehmen. Dabei versteht man unter Systemsicherheit den Zustand eines Arbeitssystems, in dem technische, organisatorische und personelle Faktoren im Zusammenwirken den Eintritt eines Schadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen.[11]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Arbeitsschutzentwicklung[12]

2.4 Prävention als Managementaufgabe

Wenn sich im Betrieb ein Arbeitsunfall ereignet, beginnt nach der Erstversorgung des Verletzten das „übliche“ Nachspiel. Während sich der Betroffene auf dem Wege der Besserung befindet, arbeiten Sicherheitsfachkräfte daran, den Unfallhergang und seine Ursachen zu klären. Dabei kommt man meistens zu der Erkenntnis, dass viele Umstände zu der Entstehung des Unfalls führten. So wäre zum Beispiel ein im Regal befindliches Lagergut dem Betroffenen nie auf den Fuß gefallen, wenn es nicht unzureichend gesichert worden wäre. Ein zurücksetzender Gabelstapler hat durch den Stoß gegen das Regal jedoch erst eine Erschütterung ausgelöst und das Herunterfallen des Lagergutes bewirkt. Da der Betroffene aber auch keine persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Sicherheitsschuhe, getragen hat, entstand bei ihm eine erhebliche Fußverletzung.

Dieses Beispiel zeigt nicht nur, dass der Unfall und die damit verbundene Verletzung durch hinreichende Vorsorge vermeidbar gewesen wäre, sondern auch ein grundlegendes Führungsproblem im Betrieb. Das Management ist verantwortlich, durch entsprechende Durchsetzungskraft die Arbeitnehmer zum Tragen der persönlichen Schutzausrichtung zu motivieren. Darüber hinaus sind für die verschiedenen Abteilungen in regelmäßigen Abständen Sicherheitsunterweisungen durchzuführen. So wäre vermutlich in dem oben genannten Beispiel das heruntergefallene Lagergut sicherer deponiert worden. Außerdem hätte durch die Organisation frühzeitiger Betriebsbegehungen festgestellt werden müssen, dass an der Regalecke, mit welcher der Gabelstapler kollidierte, kein Anfahrschutz angebracht worden war. Die Fehler der Mitarbeiter resultieren folglich aus einem mangelhaften Management, das für einen präventiven Arbeitsschutz verantwortlich ist. Dabei geht es besonders um ein professionelles Führungsverhalten, das vom Management an den Tag gelegt werden muss.[13] Diese Problematik soll zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Arbeit noch mal thematisiert werden.

2.5 Sicherheit und Gesundheit als Wettbewerbsfaktor

Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes haben häufig den Charakter von Potenzialinvestitionen, die – ähnlich wie Forschung und Entwicklung im Unternehmen – zunächst auf eine immaterielle Verbesserung des Leistungsvermögens ausgerichtet sind, bevor sie mittelfristig bis langfristig zu einer Verbesserung der Wettbewerbsposition führen. Die Bandbreite möglicher Arbeitsschutzaktivitäten, die durch ein professionelles Arbeitsschutzmanagement geplant und umgesetzt werden, gehen von technischen Maßnahmen – wie zum Beispiel Lärmschutz und ergonomische Arbeitsplatzverbesserungen – über arbeitsorganisatorische und qualifizierende Maßnahmen bis hin zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die Ernährungsberatungen, Rückenschulengymnastik, Rehabilitationsprogramme oder verschiedene Betriebssportangebote umfassen kann. Allerdings scheinen die von den Unternehmen geplanten oder durchgeführten Aktivitäten oftmals bei den Beschäftigten weniger Beachtung zu finden. Gemäß einer von der Europäischen Union Mitte der 90er Jahre erhobenen repräsentativen Umfrage bezeichnen mehr als ein Drittel der Beschäftigten ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz als gefährdet. Außerdem sieht sich ein Viertel aller Befragten schweren körperlichen Belastungen ausgesetzt.[14]

Diese Werte sollten jede Unternehmensleitung veranlassen, ihr eigenes Arbeitsschutzsystem zu überdenken. Mitarbeiter bringen nur dann vollen Einsatz und identifizieren sich mit ihrem Arbeitgeber, wenn sie sich an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen. Durch ein geringes Wohlbefinden an der Arbeit leidet nicht zuletzt die Qualität der geleisteten Arbeit. Somit lässt sich der Grundgedanke „gesunde Mitarbeiter sorgen für zufriedene Kunden“ durchaus nachvollziehen.

Weitere Wettbewerbsvorteile ergeben sich bei der Kreditvergabe, sofern ein Unternehmen ein AMS vorweisen kann. Der Leitsatz „niedrige Zinsen gibt es nur gegen Sicherheit“ kann folglich wortwörtlich genommen werden. Seit Anfang letzten Jahres gelten im Bankgewerbe die Spielregeln der Eigenkapitalvorschrift Basel II. Verfügt ein Unternehmen über ein Arbeitsschutzmanagementsystem, können bestimmte Konditionen positiv beeinflusst werden.[15]

Daneben gibt es noch viele weitere Gründe, die die Wichtigkeit eines guten Arbeitsschutzmanagements verdeutlichen. Neben den humanen Aspekten gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die vorzugsweise die unmittelbar Betroffenen und ihre Familien schwer belasten, existieren wirtschaftliche Folgen, die gesamtgesellschaftlich und betriebswirtschaftlich gesehen zu erheblichen Problemen führen können.

Allgemein sind für jeden Betrieb Arbeitsunfähigkeitszeiten mit hohen Kosten verbunden. Sie entstehen unmittelbar für Versicherungsbeiträge, Ersatzbeschaffung von Mitarbeitern, Überstundenzuschläge und Kapitalkosten für ungenutzte Betriebsmittel. Zudem ergeben sich für die Kollegen des Fehlenden Mehrarbeit und Störungen des gewohnten Arbeitsablaufs. Die Vorgesetzten können durch zusätzlichen Planungsaufwand weniger ihren eigentlichen Aufgaben nachkommen. Abbildung 2 verdeutlicht dies.[16]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Folgen von unfall- oder krankheitsbedingten Fehlzeiten für ein Unternehmen[17]

Deutschlandweit liegen die direkten Kosten allein für die Lohnfortzahlung im zweistelligen Milliardenbereich.[18] Zugegeben, der Großteil dieser Lohnfortzahlung steht nicht mit Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen in Verbindung. Nach Heß sollen dies sogar nur etwa 0,3 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit sein, die in deutschen Unternehmen durch Arbeitsunfälle verloren gehen.[19] Nichtsdestotrotz ist auch dies eine Kennzahl, die weiterhin reduziert werden sollte.

Es lässt sich also festhalten, dass sich Fehlzeiten sowohl primär als auch sekundär auf ein Unternehmen auswirken kann. So ist es möglich, Fehlzeiten anhand der Lohnfortzahlung, Ersatzkosten, Personalgemeinkosten und den Beiträgen der jeweiligen Versicherungen monetär zu messen. Wie die beiden mittleren Kästen von Abbildung 2 erkennen lassen, entstehen aber auch Probleme im Unternehmen, deren monetäre Messbarkeit sich ziemlich schwierig gestaltet.[20]

Für die Unternehmen sind ferner die mit Unfällen unmittelbar in Verbindung stehenden Sachschäden relevant. Sie verändern ebenso den Unternehmenserfolg negativ, da beschädigte oder zerstörte Sachgüter repariert oder neu beschaffen werden müssen. Im Durchschnitt werden die Sachschadenkosten pro Unfall auf etwa 850 Euro geschätzt.[21]

Von großer Bedeutung, in dieser Arbeit allerdings nur am Rande erwähnt, sind die volkswirtschaftlichen Gründe, die für einen professionellen Arbeitsschutz in den Unternehmen sprechen. So können berufsbedingte Personenschäden, die aufgrund von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen entstanden sind, im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Erfolgsrechnung als eine Verschleuderung von Werten bezeichnet werden. Jede Verhütung von Personenschäden und Sachschäden hat eine Verbesserung der Wertschöpfung und damit des Bruttonationaleinkommens zur Folge. Dies erklärt das berechtigte Interesse des Staates, dass Arbeitsschutz in den Betrieben weiterhin gefördert wird.[22]

2.6 § 3 Arbeitsschutzgesetz – die freiwillige Verpflichtung

Der Arbeitsschutz wurde in der Bundesrepublik Deutschland mit der Verabschiedung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 1996 auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Durch ein modernes Arbeitsschutzverständnis und einheitliche Grundvorschriften für den betrieblichen Arbeitsschutz fordert das Arbeitsschutzgesetz neben der Unfallverhütung und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung einen umfassenden Schutz und Förderung der Gesundheit. Ferner geht das Arbeitsschutzgesetz von einem stetigen Wandel der Technik und der Arbeitsbedingungen aus, wodurch ständige Anpassungen der Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich werden. Deshalb wird den Verantwortlichen ein breiter Spielraum eingeräumt, um praxisgerechte Lösungen in ihrer spezifischen Situation zu realisieren und die jeweiligen Arbeitsschutzziele erreichen zu können.[23]

Nachdem nun im Arbeitsschutzgesetz der Präventionsgedanke im Mittelpunkt betrieblicher Arbeitsschutzaktivitäten steht, bedeutet dies gleichzeitig eine Verstärkung systematischer, planerischer und vorbeugender Maßnahmen. Um dieser Forderung nachzukommen, wäre die Initiierung eines Managementsystems förderlich. Nach § 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Unternehmer für eine geeignete Organisation zu sorgen. Auch wenn nicht exakt im Gesetzestext beschrieben ist, wie eine solche Organisation auszusehen hat, kann dies als leiser Hinweis für die Schaffung eines Arbeitsschutzmanagementsystems angesehen werden. Ebenfalls ist die grundsätzlich vorgeschriebene Verantwortung für Arbeitsschutz bei der Unternehmensführung und allen Führungskräften und die damit verbundene Einbeziehung des Arbeitsschutzes in betriebliche Führungsstrukturen ein Indiz für ein Arbeitsschutzmanagementsystem. Des Weiteren wird gefordert, dass die Beschäftigten die Möglichkeit bekommen sollen, ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen. Zur Verdeutlichung ist § 3 des Arbeitsschutzgesetzes im Folgenden aufgeführt.

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.[24]

Da der Gesetzgeber aber nicht ausdrücklich vorschreibt, wie § 3 Absatz 2 ArbSchG umgesetzt werden soll, bleibt es den Unternehmen selbst überlassen, wie die Organisation ihres Arbeitsschutzes und die Einbindung in die Unternehmensstrukturen aussehen sollen.

Letztlich würde ein Arbeitsschutzmanagementsystem die Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Forderungen nach Sicherheit und Gesundheitsschutz zweifelsohne unterstützen. Zudem kann der Unternehmer mit dessen Hilfe nachweisen, dass er seiner Verpflichtung zur sicherheits- und gesundheitsgerechten Organisation des Betriebes und der Betriebsabläufe nachkommt.[25]

2.7 Arbeitsschutzmanagementsysteme für kleine, mittlere und große Unternehmen

Mit der Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen kann ein neuer Weg im Arbeitsschutz beschritten werden. Es gilt nicht nur, das staatliche Ordnungsrecht einzuhalten, sondern obendrein den Unternehmen, die ein solches System anwenden, vermehrt Eigenverantwortung zu geben. Dabei ist egal, um welche Betriebsgröße es sich handelt. Deutschland zählt circa drei Millionen gewerbliche Unternehmen, von denen nur etwa 0,5 Prozent mehr als 200 Arbeitnehmer beschäftigen. Somit sind besonders kleine und mittlere Unternehmen, in denen 60 Prozent aller Erwerbstätigen arbeitet, ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor.[26] Dies liegt nicht nur an der großen Anzahl der Beschäftigten, sondern auch hinsichtlich des Unfallgeschehens. Aus statistischen Erhebungen geht hervor, dass sich in kleinen und mittleren Betrieben durchschnittlich mehr Arbeitsunfälle ereignen als in Großbetrieben.

Gemäß der statistischen Auswertungen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Geschäftsbericht des Jahres 2006 lag bei den angehörigen Betrieben mit 10 bis 49 Personen die durchschnittliche Zahl meldepflichtiger Unfälle bei 31,5. Bei Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten ist die Unfallquote um 0,3 und bei Unternehmen mit 250 bis 499 Beschäftigten um 1,6 geringer. Betrachtet man Unternehmen mit einer Mindestanzahl von 500 Beschäftigten, ist auffällig, dass der Wert von 21,7 stark von den Werten kleinerer Betriebsgrößen abweicht. Die Unfallquote gibt die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle an, hochgerechnet auf eine Beschäftigung von 1000 Vollarbeitern. Zur Verdeutlichung der genannten Werte dient Abbildung 3.

Aus aktuellem Anlass sei an dieser Stelle angemerkt, dass der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) unter diesem Namen heute nicht mehr existiert, da seit dem 01.06.2007 die 25 gewerblichen Berufsgenossenschaften und die 32 Unfallkassen sowie Gemeindeunfallversicherungsverbände aus verschiedenen Gründen (z.B. Kosteneinsparungen, Nutzung von Synergieeffekten) den gemeinsamen Spitzenverband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)" gegründet haben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Meldepflichtige Arbeitsunfälle nach Betriebsgröße[27]

Aus moralischen und ethischen Aspekten, nicht zuletzt aber auch aus betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gründen, sollten diese Zahlen weiter reduziert werden. Wie bereits erwähnt, sind Arbeitsschutzmanagementsysteme dafür geeignete Instrumente. Manche Experten sind allerdings der Ansicht, dass Arbeitsschutzmanagementsysteme in kleinen und mittleren Unternehmen aus betriebsstrukturellen und betriebsorganisatorischen Gründen nur schwer erfolgreich angewendet werden können. Deshalb sei an dieser Stelle daran erinnert, dass jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe über ein funktionierendes Führungssystem verfügt und auch verfügen muss, wenn es sich auf dem Markt konkurrenzfähig behaupten möchte.

Wirtschaftliche Erfolge werden vorrangig von innovativen Unternehmen erreicht, die eine moderne Unternehmensführung in Form eines Managementsystems aufweisen. Dies gilt sowohl für große als auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich ebenso unter verschärften Wettbewerbsbedingungen im Markt festsetzen wollen. Demnach müssen alle Unternehmen erkennen, dass systematischer Arbeitsschutz einen wesentlichen Beitrag für den wirtschaftlichen Erfolg leistet und darüber hinaus die Innovationsfähigkeit und die Motivation der Mitarbeiter verbessert.[28]

3 Verschiedene Arbeitsschutzmanagementsysteme zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutzmanagementsysteme sind mittlerweile in den meisten Ländern weltweit zu einem zentralen Thema geworden. Trotzdem existiert noch keine internationale Normung für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Ein Workshop, der im Jahr 1996 von der internationalen Normungsorganisation ISO (International Organization for Standardization) gemacht wurde, führte zu dem Ergebnis, dass es vorläufig keine Normung von Arbeitsschutzmanagementsystemen geben würde. Daher lehnte die ISO im Januar 1997 den Antrag ab. Gleichzeitig wurde aber die ILO (International Labour Organization) mit der Entwicklung eines Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme beauftragt. Die ILO wurde wegen ihrer dreigeteilten Struktur – Vertreter aus Regierung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ausgewählt, da so gewährleistet sein sollte, dass sich alle Interessensgruppen einbringen können, ohne eine Senkung der Arbeitsschutzanforderungen oder Zertifizierungszwänge durch eine Norm hinnehmen zu müssen.

Neben dieser Entwicklung wurde im Februar 1997 durch das spanische Normungsinstitut AENOR beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) ein Antrag zur Normung von Arbeitsschutzmanagementsystemen gestellt. Aber auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Ein Jahr später begann die ILO mit der Entwicklung eines Leitfadens „Code of Practice“ für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Hierfür wurden zunächst alle in den einzelnen Ländern vorliegenden Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzepte gesammelt. Ein erster Entwurf zum Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme mit dem Titel „Draft Guidelines on Occupational Safety and Health Management Systems (OSH-MS)“ wurde im September 1999 veröffentlicht. Aufgrund des großen wirtschaftlichen Interesses der Zertifizierungsgesellschaften an einer normähnlichen Grundlage für die Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen veröffentlichte das britische Normungsinstitut British Standards Institution (BSI) im April 1999 die Spezifikationen „Occupational health and safety management systems – Specification OHSAS 18001“ und „OHSAS 18002: Guidelines for the implementation of OHSAS 18001“. Diese Spezifikationen geben Strukturen und Inhalte eines Arbeitsschutzmanagementsystems vor. Auch ohne eine entsprechende ISO-Norm ist dadurch eine weltweite Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen möglich.[29]

In der Bundesrepublik Deutschland wurde ebenfalls das Thema „Normierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen“ seit längerem verfolgt und vorangetrieben. Hierunter finden sich zum Beispiel das initiierte Arbeitsschutzmanagementsystem ASCA, das vom Hessischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung entwickelt wurde und der bayrische Modellentwurf zur Entwicklung, Gestaltung, Einführung/Integration eines Managementsystems für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit (Occupational Health- and Risk-Managementsystem, kurz OHRIS).[30] Auf beide Systeme wird im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung noch genauer eingegangen.

Durch den oben erwähnten spanischen Antrag zur Normung von Arbeitsschutzmanagementsystemen kam es erstmalig zu einer Entwicklung einer gemeinsamen Stellungnahme aller in der Bundesrepublik Deutschland am Arbeitsschutz beteiligten interessierten Kreise zum Thema Arbeitsschutzmanagementsysteme. Diese Entwicklung entstand aufgrund der Tatsache, dass für Normungsbestrebungen eine abgestimmte nationale Meinung erforderlich war. Da die Bundesländer Hessen und Bayern schon auf diesem Gebiet aktiv waren, hatten sie an der folgenden Entwicklung des „Gemeinsamen Standpunkts des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA), der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner zu Managementsystemen im Arbeitsschutz“ unmittelbare Mitwirkung. In diesem gemeinsamen Standpunkt werden die nationalen Vorstellungen in Bezug auf Erfordernis, Aufbau und Inhalt von Arbeitsschutzmanagementsystemen festgehalten.

Geplant war auch ein einheitliches Konzept für Arbeitsschutzmanagementsysteme, allerdings konnte dieses durch unterschiedliche und unvereinbare Vorstellungen nicht realisiert werden. Es wurde sich lediglich auf Kriterien geeinigt, wie Arbeitsschutzmanagementsysteme zu qualifizieren und zu bewerten seien. Veröffentlicht wurden diese Vereinbarungen als „Eckpunkte des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ im Jahr 1999.

Durch die verschiedenen Aktivitäten der anderen Länder angehalten, wurde im gleichen Jahr durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) damit begonnen, ein eigenes Arbeitsschutzmanagementsystem zu entwickeln. Dieses Konzept sollte den Unternehmen innerhalb Deutschlands zur Verfügung stehen und außerdem ein abgestimmter Beitrag für Reaktionen auf die internationale Entwicklung sein. Die Ausarbeitungen übernahm eine LASI-Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Länder Bayern, Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Inhaltlich sollte der Leitfaden die Forderungen des „Gemeinsamen Standpunkts“ sowie die „Eckpunkte“ mit einbeziehen. Der fertige LASI-Leitfaden „Arbeitsschutzmanagementsysteme – Spezifikationen zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)“, der mit allen Bundesländern abgestimmt worden war, wurde im Februar 2000 durch einen LASI-Beschluss verabschiedet und im März 2000 veröffentlicht. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung beschloss der LASI die Entwicklung einer Handlungshilfe für die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Grundlage bildete der im März 2000 veröffentlichte LASI-Leitfaden. Auch die Arbeitsgruppe setzte sich aus denselben Mitgliedern (Vertreter der Länder Bayern, Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen) zusammen. Im September 2001 verabschiedete und veröffentlichte der LASI den Leitfaden „Handlungshilfe zur freiwilligen Einführung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen für kleine und mittlere Unternehmen“.

Die Bundesrepublik Deutschland engagierte sich besonders stark bei der Entwicklung des ILO-Leitfadens „Guidelines on occupational safety and health management systems ILO-OSH 2001“, der bei der Expertentagung im April 2001 in Genf verabschiedet wurde. Dieses Konzept sieht die Entwicklung eines nationalen Leitfadens vor. Dafür wurde in der Beraterkreissitzung „Nationale Umsetzung des ILO-Leitfadens zu Arbeitsschutzmanagementsystemen“ im September 2001 die Entwicklung eines nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme beschlossen und darauf aufbauend eine Redaktionsgruppe aus der Ländervertretung von Bayern und Hessen eingesetzt. Die Inhalte der „Eckpunkte“ und des vorher entwickelten LASI-Leitfadens wurden in dem nationalen Leitfaden berücksichtigt und eingearbeitet. Der nationale Leitfaden „Arbeitsschutzmanagementsysteme“ wurde im September 2002 mit allen interessierten Kreisen abgestimmt und im Januar 2003 schließlich veröffentlicht.[31]

Das folgende Schaubild zeigt eine Übersicht über die oben genannten Arbeitsschutzmanagementsysteme. Die Wichtigsten werden in den anschließenden Unterkapiteln thematisiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Übersicht der Arbeitsschutzmanagementsysteme[32]

3.1 Nationaler Leitfaden

Der nationale (deutsche) Leitfaden für AMS existiert seit 2002 und wird für den Aufbau und die Gestaltung eines unternehmensspezifischen Arbeitsschutzmanagementsystems genutzt. Dieses Konzept wurde von allen im Arbeitsschutz relevanten Gruppen (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, oberste Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Sozialpartner) in Zusammenarbeit entworfen. Die Grundlagen bildeten die ILO-Leitlinien für AMS (ILO-OSH 2001 „Guidelines on Occupational Safety and Health Management Systems“), wesentliche Forderungskataloge für AMS (unter anderem die „Gemeinsamen Standpunkte“) und bereits vorhandene AMS-Konzepte (Gemeinsame Eckpunkte für AMS-Konzepte und eigenständig entwickelte AMS-Konzepte der Bundesländer).

An dieser Stelle soll im Übrigen erwähnt sein, dass Deutschland als Mitglied der ILO das erste Land war, das mit dem nationalen Leitfaden die Forderungen der ILO-Leitlinien für AMS umsetzte. Ziele des nationalen Leitfadens sind die Förderung der freiwilligen Anwendung von AMS in möglichst vielen Unternehmen, den Anwendern von AMS-Konzepten eine Orientierungshilfe zu geben und Betriebe unabhängig von der jeweiligen Branche und Größe zu motivieren, ein eigenes unternehmensspezifisches Arbeitsschutzmanagementsystem aufzubauen. Unternehmen, die national agieren, bekommen so ein ausreichendes Arbeitsschutzmanagementkonzept zur Seite gestellt.

Der nationale Leitfaden beinhaltet fünf Hauptelemente (Politik, Organisation, Planung und Umsetzung, Messung und Bewertung, Verbesserungsmaßnahmen), die denen der ILO-Leitlinien für AMS entsprechen. Den fünf Hauptelementen werden zusätzlich 20 Prozesselemente zugeordnet. Diese Zuordnung ist allerdings nicht zwingend erforderlich; sie kann selbstverständlich auch anders erfolgen. Für jedes der 20 Aufbauelemente definiert der nationale Leitfaden konkrete Anforderungen. Eine Ausnahme bildet das Führungselement „Arbeitsschutz soll eine erkennbare Führungs-/ Managementaufgabe sein“; hier gibt es keine expliziten Anforderungen.[33]

3.2 OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem)

Die Grundlage des Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) wurde im August 1995 durch das Bayrische Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (StMAS) entwickelt. Im folgenden Jahr wurde das StMAS durch den Bayrischen Ministerrat mit der Entwicklung eines integrierbaren Managementsystems zur Verbesserung der Anlagensicherheit und des Gesundheitsschutzes beauftragt. Im Vordergrund sollte hier vor allem die Stärkung der Eigenverantwortung der Betriebe stehen. Außerdem sollte das Arbeitsschutzmanagement in Abstimmung mit der Industrie und Wirtschaft erarbeitet werden.[34]

Daher wurde in den folgenden Jahren in Zusammenarbeit mit dem Verband der Chemischen Industrie e.V., Landesverband Bayern, sechs Mitgliedsbetrieben dieses Verbandes und der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie ein von Betriebsgröße und Branche unabhängiges Konzept für ein Arbeitsschutzmanagementsystem entwickelt. Im September 1998 wurde es unter dem Namen OHRIS (Band 1) veröffentlicht.[35]

OHRIS ist als Leitfaden gedacht, damit interessierten Unternehmen eine Anleitung für die Entwicklung, Gestaltung und Einführung eines zeitgemäßen Managementsystems für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit vorliegt. Bei der Konzeption sollte darauf Rücksicht genommen werden, ob das AMS als ein eigenständiges oder integriertes System angewandt werden soll. Der Aufbau von OHRIS ist in zehn Systemelemente untergliedert und zeigt damit vergleichsweise ein Idealkonzept eines AMS.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Systemelemente und Subelemente des Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzeptes OHRIS: 2005[36]

Die Struktur von OHRIS wurde 2005 einer Revision unterzogen, damit weiterhin eine einfache Integrierbarkeit in Qualitätsmanagementsysteme gewährleistet werden konnte. Hierbei wurden die nationalen und internationalen Entwicklungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes berücksichtigt, wie zum Beispiel die im Februar 2005 erschienene Revision der Umweltmanagementsystemnorm ISO 14001:2004. Durch die Revision wurden die bereits vorhandenen Handlungsfelder noch stärker betont. Dafür wurden der ILO-Leitfaden „Arbeitsschutzmanagementsysteme“ und der nationale Leitfaden „Arbeitsschutzmanagementsysteme“ berücksichtigt. Das Resultat der Revision war „Das OHRIS-Gesamtkonzept“, das nun das Arbeitsschutzmanagementkonzept, die Handlungsanleitung für kleine und mittlere Unternehmen, Dokumentation und Handbuch-Beispiel für ein Integriertes Managementsystem und eine Anleitung für ein internes Audit enthält.[37]

Des Weiteren soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass OHRIS besonderen Einfluss auf die Entwicklung von nationalen und internationalen Entwicklungen des Arbeitsschutzmanagement hatte. In dem 1997 veröffentlichten „Gemeinsamen Standpunkt“ finden sich die inhaltlichen Forderungen von OHRIS wieder. Genauso findet man in den „Eckpunkten des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ die Systemelemente von OHRIS wieder, die sich maßgeblich auf die Eckpunkte ausgewirkt haben. Für den LASI-Leitfaden „Arbeitsschutzmanagementsysteme - Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von AMS“ einigte man sich darauf, OHRIS als Grundlage zu verwenden. Der LV 22 (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik – Veröffentlichung), der 2001 durch die LASI veröffentlicht wurde, bedient sich ebenfalls OHRIS als Arbeitsgrundlage. Daher ist die darin enthaltene Handlungsanleitung fast identisch mit der OHRIS-Handlungsanleitung. OHRIS wird also immer wieder mit seinen Grundlagen in weiterentwickelte Konzepte und Leitfäden eingebaut und verwendet.[38]

Das eigentliche Ziel von OHRIS soll es sein, Unternehmen die Möglichkeiten zu geben, ihren Betrieb so zu führen, dass die Beschäftigten bestmöglichen Schutz vor Schäden und Beeinträchtigungen bei der Arbeit erhalten und obendrein die Anwohner von Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial geschützt werden. Der Arbeitsschutz muss als grundlegendes Ziel angesehen werden, das gleichwertig neben und im Einklang mit der auf qualitäts- und ertragsorientierte Marktleistung ausgerichtete Zielsetzung steht. Mit Hilfe eines Arbeitsschutzmanagementsystems wie OHRIS kann dieses Ziel erreicht werden. OHRIS fördert dabei gleichzeitig die Eigenverantwortung der Unternehmen.

[...]


[1] Vgl. Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2005), S. 19.

[2] Dresenkamp & Ritter (2005), S. 18.

[3] Vgl. Kern & Schmauder (2005), S. 15.

[4] Vgl. Luczak (1998), S. 413f.; Dresenkamp & Ritter (2005), S. 18.

[5] Vgl. Dresenkamp & Ritter (2005), S. 18.

[6] Vgl. Schwerdtle (1999), S. 35.

[7] 5. Buch Moses, Kapitel 22, Vers 8.

[8] Vgl. Schwerdtle (1999), S. 35f.; Skiba (2000), S. 15ff.; Luczak (1998), S. 414ff.

[9] Vgl. Schmager (1999), S. 18f.; Wittke (2007); Nolting & Zangemeister (1999), S. 2.

[10] In Anlehnung an Schmager (1999), S. 19f.

[11] Vgl. Bullinger (1997), S. 40.

[12] Vgl. Bullinger (1997), S. 40.

[13] Vgl. Schmager (1999), S. 14ff.

[14] Vgl. Nolting & Zangemeister (1999), S. 2f.

[15] Vgl. Philipp (2007).

[16] Vgl. Nolting & Zangemeister (1999), S. 2f.

[17] Vgl. Freigang-Bauer (1995), S. 43.

[18] Vgl. Landau (2004), S. 14.

[19] Vgl. Heß et al. (2000), S. 9.

[20] Vgl. Freigang-Bauer (1995), S. 43.

[21] Vgl. Skiba (2000), S. 526.

[22] Vgl. Skiba (2000), S. 22.

[23] Vgl. Kern & Schmauder (2005), S. 225.

[24] Vgl. Kittner (2002), S. 203.

[25] Vgl. Brückner et al. (2006), S. 9.

[26] Vgl. Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2005), S. 20.

[27] Vgl. HVBG (2006).

[28] Vgl. Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2005), S. 20.

[29] Vgl. Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2005), S. 23.

[30] Vgl. Langhoff & Ritter (1998), S. 27, S. 33.

[31] Vgl. Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2005), S. 23ff.

[32] In Anlehnung an Dresenkamp & Ritter (2005), S. 24.

[33] Vgl. Dresenkamp & Ritter (2005), S. 25f.

[34] Vgl. Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2005), S. 22.

[35] Vgl. Langhoff & Ritter (1998), S. 29.

[36] In Anlehnung an Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2005), S. 27.

[37] Vgl. Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2005), S. 22.

[38] Vgl. Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2005), S. 25.

Ende der Leseprobe aus 148 Seiten

Details

Titel
Probleme bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
Untertitel
Ein Systemvergleich zwischen Deutschland und Schweden
Hochschule
Universität Kassel  (Institut für Arbeitswissenschaft)
Note
1,0
Autoren
Jahr
2008
Seiten
148
Katalognummer
V89785
ISBN (eBook)
9783638038676
Dateigröße
1120 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Probleme, Einführung, Arbeitsschutzmanagementsystemen
Arbeit zitieren
Sven Bartelmei (Autor:in)Caroline Günther (Autor:in), 2008, Probleme bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89785

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