Systemische Beratung in der Sozialen Arbeit. Von der Problemzentrierung zur Lösungssicht


Diplomarbeit, 2007

80 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Begriffserläuterungen
1.1 Soziale Arbeit
1.2 Beratung

2. Beratung in der Sozialen Arbeit
2.1 Entwicklungslinie professionalisierter Beratung
2.2 Trends und Veränderungen
2.3 Beratung und ihr Verhältnis zur Therapie

3. Grundlagen systemischer Theorie
3.1 Systemtheorie
3.2 Zum Begriff des Systems
3.3 Problemdeterminierung aus systemtheoretischer Sicht
3.4 Zirkularität und Kybernetik
3.5 Theorie autopoietischer Systeme und Selbstreferenz
3.6 Wirklichkeitskonstruktionen

4. Zur Entwicklung systemischer Beratung
4.1 Der strukturorientierte familientherapeutische Ansatz
4.2 Der kommunikationstheoretisch orientierte systemische Ansatz
4.3 Der konstruktivistisch orientierte systemische Ansatz
4.4 Systemischen Beratung in der Sozialen Arbeit

5. Beratung unter lösungsorientierter Perspektive
5.1 Zu den ursprünglichen Einflüssen lösungsorientierter Beratung
5.2 Warum lösungsorientiert?
5.3 Prinzipien lösungsorientierter Beratung
5.4 Idealtypik des Lösungsorientierten Beratens
5.5 Beraterische Haltungen

6. Resümee

Literaturverzeichnis

Einleitung

Der Begriff des Systems hat sich omnipräsent in unsere Alltagssprache integriert. Wird er doch in bestimmten Zusammenhängen häufig benutzt, beispielsweise wenn wir vom Bildungssystem, vom Gesundheitssystem oder vom Sozialsystem sprechen. Dementsprechend lässt sich behaupten, dass sich die Systemtheorie zu einer zentralimmanenten Strömung zeit-genössischen Denkens entwickelt hat, die in den unterschiedlichsten Wissenschaftsdisziplinen eingezogen ist. Gemäß der systemtheoretischen Philosophie, als realitätserkennende Theorie möglichst allumfassend zu sein, aber dennoch komplexreduzierende und verständliche Beiträge zu liefern, scheint sich die Nützlichkeit des systemtheoretischen Grund-gedankens auch in vielen neueren Theoriemodellen der Sozialen Arbeit wiederzufinden. Vor dieser Annahme kann die wohl immer größer werdende Beliebtheit systemischer Ansätze eingeordnet werden. Zwar wird in vielen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit bereits systemisch gear-beitet. Doch was lässt sich hierunter verstehen? Gerade im Sprach-gebrauch vieler Experten zeigt sich häufig die „babylonische Bedeutungs-vielfalt“ [1] des Systembegriffes. Das wirft die Frage auf, welche Elemente der Systemtheorie sich sinnvoll für die Soziale Arbeit applizieren lassen.[2]

Deshalb werden verschiedene Teile der Systemtheorie gemäß einer eklek-tischen Verwendung für die Soziale Arbeit herausgearbeitet. Diese werden im Hinblick auf eine der zentralen Aufgabe der Sozialen Arbeit, der Beratung, in einen Zusammenhang gestellt. Es soll darum gehen, inwiefern systemtheoretische Erkenntnisse in Beratungskontexten der Sozialen Arbeit verwendet werden können. Die Praxistauglichkeit wird dazu durch die exemplarische Darstellung des zu den systemischen Ansätzen zählenden Lösungorientierten Beratungsansatzes veranschaulicht. Dabei wird der zentralen Fragestellung nachgegangen, was genau dieser Ansatz für die Soziale Arbeit bereithält.

Ausgangspunkt des ersten Kapitels ist zunächst die Erläuterung grund-legender Begriffe, beispielsweise Soziale Arbeit und Sozialpädagogische Beratung.

Im zweiten Kapitel wird die Funktion der Sozialpädagogischen Beratung genauer betrachtet: relevant erscheint vor allem die Darstellung ihrer Ent-wicklungslinie und ihres Stellenwerts als spezifische Hilfeform der Sozialen Arbeit. Vor diesem Hintergrund soll Sozialpädagogische Beratung als etablierte Handlungs- und Interventionsform der Sozialen Arbeit in Ab-grenzung zu psychotherapeutischen Verfahren erläutert werden. Dies dient zur Erhöhung der Trennschärfe zwischen diesen beiden Professionen, da bestimmte Begriffe teilweise parallel verwendet werden.

Im dritten Kapitel wird der Frage nachgegangen, welche Erkenntnisse der Systemtheorie sich Soziale Arbeit zur Reduktion der postmodernen sozia-len Problemvielfalt zunutze machen kann. Deshalb wird eine Auswahl systemtheoretischer Grundlagen in Betracht gezogen, deren Einbeziehung sich für die Bearbeitung des Gegenstandes Sozialer Arbeit, den sozialen Problemen, als entsprechend nützlich erweisen könnte. Zur Klärung dieser Frage wird die Systemtheorie erörtert, es wird sich mit dem Systembegriff auseinander gesetzt, die Problemsicht aus systemischer Perspektive wird angerissen, sowie die für die systemische Denkweise einflussgebenden Konzepte der Kybernetik, der Theorie autopoetischer Systeme und der Selbstreferenz, sowie des Konstruktivismus werden vorgestellt.

In Kapitel vier wird kurz verdeutlicht, inwieweit die erläuterten system-theoretischen Erkenntnisse verschiedene systemische Ansätze hervor-gebracht haben, die in modifizierter Form auch im Beratungskontext Sozialer Arbeit verwendet wird.

Im vorletzten Kapitel wird sich dem lösungsorientierten Beratungskonzept zugewendet. Zunächst wird Bezug genommen auf die engeren Einfluss-geber dieses Ansatzes. Nach diesem ersten Einordnungsversuch werden Argumente vorgetragen, die die Sichtweise der Lösungsorientierung be-gründen. Daran anknüpfend werden elementare Prinzipien der Lösungs-orientierung zusammengetragen, um letztendlich die Idealtypik einer lö-sungsorientierten Vorgehensweise zu erläutern. Abschließend wird auf die beraterische Grundhaltung eingegangen.

Im Resümee werden einige kritische Anmerkungen auf die eingangs formu-lierten Fragestellungen gemacht.[3]

1. Begriffserläuterungen

Zunächst werden relevante Grundbegriffe erläutert, die in einem zentralen Bezugsrahmen zum Titelthema stehen. Deshalb scheint es wichtig, dass die Bedeutung diese Begriffe geklärt ist. Zum Einen ist dies das Berufsfeld der Sozialen Arbeit, welches den Blick auf eine beinahe indefinite Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten eröffnet. Da der Blick nicht allumfassend die ganze Palette sozialarbeiterischer Tätigkeiten einfangen kann (denn das wurde den Rahmen der Darstellung sprengen), fokussiert sich dieser zum Anderen exemplarisch auf eine ihrer spezifischen Methoden[4], der Sozial-pädagogischen Beratung.

Daher werden im Folgenden erläutert: der Begriff Soziale Arbeit, dessen Gegenstands- und Aufgabenfeld, sowie die spezifischen Funktionen und Merkmale der Sozialpädagogischen Beratung.[5]

1.1 Soziale Arbeit

Auf einer übergeordneten Ebene lässt sich Soziale Arbeit als formelle Antwort der Gesellschaft auf soziale Probleme, die in ihrem Kontext entstanden sind, einordnen.[6] Soziale Arbeit definiert sich als das profes-sionelle Lösen sozialer Probleme, die sie demzufolge zu ihrem Gegenstand macht. Mit der beruflichen Tätigkeit des Problemlösens verbindet sich das Verständnis, dass jeder Sachverhalt in der Praxis der Sozialen Arbeit unter dem Aspekt der Lösbarkeit mit sozialarbeiterischen Mitteln und Methoden betrachtet wird und das sich die bereitgestellte Lösung der konkreten sozialen Problemlage anpassen muss. In dieser Form muss ein Problem determiniert sein, um überhaupt im Handlungsfeld Sozialer Arbeit zu er-scheinen. Die nicht in dieser Konstellation liegenden Sachverhalte, z.B. sozialstruktureller oder sozialpolitischer Natur, sind außerhalb der Han-dlungsreichweite Sozialer Arbeit und können im Folgenden gar nicht oder nur indirekt bearbeitet werden.[7] Der Sachverhalt eines sozialen Problems liegt dann vor, wenn erkennbare Problemmerkmale wie a) Not, b) subjek-tive Belastung sowie c) Lösungsschwierigkeit vorliegen.[8]

Im Bezug auf STAUB-BERNASCONI (2007) gibt es vier zu unterscheidende soziale Problemlagen, die zum Anlass sozialarbeiterischen Handelns werden können:

1. Ausstattungsprobleme: Menschen verfügen über keine oder nicht aus-reichende Zugänge zu den gesundheitsfördernden materiellen und kom-munikativen Ressourcen der Gesellschaft.
2. Austauschprobleme: Menschen, die vordringlich aus einer von Armut be-troffenen Gruppe kommen, sind existentiell auf andere Menschen und des-halb auf asymmetrische Austauschbeziehungen angewiesen.
3. Machtprobleme: Menschen werden durch ungleiche Machtverhältnisse (Stichwort: Soziale Ungerechtigkeit) daran gehindert, ihre individuellen Bedürfnisse zu befriedigen.
4. Kriterien- und Wertprobleme: Menschen leben unter gesellschaftlichen Bedingungen, in denen Werte und Normen (als Beispiel: Gerechtigkeit) nicht oder nur willkürlich vertreten werden, so dass es zu Konflikten und Machtkämpfen kommt, die wiederum zu Frustrationen, Kränkungen und Ängsten dieser Menschen führen.[9]

Im Großen und Ganzen wendet sich Soziale Arbeit mit ihren professionell Helfenden an Menschen, die unter materiellen, sozialen, psychischen oder körperlichen Problemlagen leiden. Soziale Arbeit trägt dazu bei, diese Pro-blemlagen zu überwinden. Dies vollbringt sie einerseits durch direkte personenzentrierte Methoden wie Beratung, Begleitung, Unterstützung, Betreuung und Pflege für hilfsbedürftige Menschen. Andererseits umfasst sie auch indirekte Aufgaben, wie die Veränderungen sozialer Lebens-bedingungen oder die Einflussnahme auf gesellschaftliche Verhältnisse und die Skandalisierung von sozialen Missständen. Dementsprechend kann von einer Zweiteilung Sozialer Arbeit gesprochen werden, die auch Beziehungsarbeit im weitesten Sinne ist, soweit sie sich einerseits in der Interaktion auf psychosoziale Kontexte bezieht, wie z. B. zwischen-menschliche Verhältnisse, Kommunikationsformen, Beziehungsmuster oder Lebensgestaltung, und sich andererseits an soziale Bedingungen, wie z. B. Arbeitslosigkeit, materielle Bedingungen und Randgruppenbe-ziehungen knüpft. Sie ist größtenteils Verwaltungsarbeit (Antragstellung etc.) und vor allem Vermittlungsarbeit und zwar in der Vermittlung zwischen Personen, Gruppen, Instanzen und Institutionen.[10] Darüber hinaus ist es auch ihre Aufgabe, vorbeugend sinnvolle Beiträge zu leisten, z. B. die Ver-minderung sozialer Desintegration von Gruppen und Individuen, die Wiedereingliederung von Randgruppen in die gesellschaftliche Normalität und die Sicherung randständiger Existenz.[11]

Die zwei wesentlichen Pole der Sozialen Arbeit sind Sozialarbeiter und Klienten. Das Verhältnis zwischen ihnen kann entweder auf freiwilliger- oder auf Pflichtklientschaft beruhen. Mit der freiwilligen Klientschaft ist eine Arbeitsbeziehungen gemeint, in denen sich der Klient durch ein soziales Problem belastet fühlt und sich mit der Problemlösung einem Sozialarbeiter anvertraut. Eine Pflichtklientschaft unterliegt nicht dem freien Willen des Klienten, sondern ist behördlich oder gerichtlich angeordnet. Zwischen dem Klienten und dem Sozialarbeiter besteht ein Rechtsverhältnis. Je nach definiertem Rechtsinstitut kann es sich um sozialarbeiterische Amts-aufgaben in der Vormundschaft, der Beistandschaft, der Pflegschaft, der Beiratschaft, der Bewährungshilfe, der Erziehungsaufsicht und der Pflege-kinderaufsicht handeln.[12] In beiden Fällen wird nach dem sozial-arbeiterischen Pro-Klient-Grundsatz verfahren, der sich auf das Gesamtziel der Problemlösung bezieht und der besagt, dass der Sozialarbeiter stets zum Wohle und niemals zum Schaden des Klienten handelt. Dieser Grundsatz ist ein Gegengewicht zur Macht des Sozialarbeiters gegenüber dem Pflichtklienten und zum Vertrauen des freiwilligen Klienten.[13]

Zusammengefasst sind die zentralen Gegenstandsbereiche der Sozialen Arbeit eine als belastend definierte Situation (Problemlage), ein Betroffener (Klient), ein Hilfeleistender (Professioneller), eine zur Überwindung der Problemlage geschaffene Organisation (Institution) sowie die sozio-kulturellen Rahmenbedingungen, die die genannten Elemente in ihren Ausprägungen bestimmen (gesellschaftliche Einflussfaktoren).[14]

Im Bezug auf die INTERNATIONAL FEDERATION OF SOCIAL WORKERS (2007) kann resümiert werden, dass die Profession Soziale Arbeit den sozialen Wandel fördert, dass sie zu Problemlösungen in zwischen-menschlichen Beziehungen beiträgt, sowie Menschen dazu befähigt, zur Verbesserung ihres Wohlbefindens zu sorgen. Sie stützt sich auf wissen-schaftliche Erkenntnisse über menschliches Verhalten und soziale Systeme und greift dort ein, wo Menschen und ihre Umwelt aufeinander einwirken. Die Grundlagen der Sozialen Arbeit sind die Prinzipien der Menschen-rechte und der sozialen Gerechtigkeit.[15]

1.2 Beratung

Das exemplarisch gewählte Augenmerk liegt, wie erwähnt, auf Sozialpäda-gogischer Beratung, wenngleich diese auch nur einen kleinen Teil des sozialarbeiterischen Gesamtspektrums ausmacht.[16] Sie stellt eine vielfältige Hilfeform dar und ist eine der zentralen Handlungsorientierungen profes-sionell Handelnder der Sozialen Arbeit. Auf der einen Seite versteht sich Beratung als eigenständige Methode, die in Beratungsstellen und Bera-tungssprechstunden oder als aufsuchendes Angebot praktiziert wird. In diesem Kontext wird Beratung als Oberbegriff für die Art der Interaktion zwischen den Helfenden und den Hilfesuchenden verstanden. Andererseits zieht sich Beratung als Querschnittsmethode durch nahezu alle anderen Hilfeformen der Sozialen Arbeit. Dazu zählen beispielsweise Pflege, Einzel-fallhilfe, Gruppen- und Gemeinwesenarbeit, Bildungsmaßnahmen, Er-ziehung, Verhandlung, Vertretung, Beschaffung und Betreuung.[17]

Ziel der Beratung ist in der Regel, Klarheit darüber zu erzeugen, worin das Problem liegt und den Klienten zu unterstützen, sich so zu verhalten, dass das Problem gelöst wird.[18] Da es keinen einheitlichen sozialpädagogischen Beratungsansatz gibt, hat es sich in der Praxis bewährt, unterschiedliche Theorien zu gebrauchen. Das Aufgreifen und Verwenden verschiedener Theorien wird mit dem Ausdruck des „pragmatischen Eklektizismus“ [19] verdeutlicht, denn Sozialpädagogische Beratung bezieht ihr Wissen aus einem großen Spektrum hochspezialisierter Theorien, die größtenteils von Erkenntnissen und Verfahren der Psychologie, Psychotherapie, den Sozial- Verwaltungs- und Rechtswissenschaften stammen. Diese Vorgehensweise hat ihren Grund, denn sich auf eine einzelne Theorie zu reduzieren, ist weder sinnvoll noch möglich, denn nach SCHULZ VON THUN (1990) ist kein „theoretisch geschlossenes System bekannt, das alle wichtigen und typischen Kommunikationsphänomene der Praxis beschreiben und erklären würde“.[20] Daher ist es im Bezug auf eine qualitative und effektive Beratung hilfreich, das Wichtigste aus verschiedenen Konzepten zu kennen und auf die jeweiligen Bedürfnisse der Ratsuchenden hin anzuwenden. Die vielfältigen Möglich-keiten, die eine eklektische Vorgehensweise bietet, wird entsprechend ihrer Eignung für den Ratsuchenden eingesetzt und ermöglichen es dem Bera-ter, sich in das Gefühls-, Denk- und Verhaltenssystem seines Klienten hineinversetzen zu können. Es kann auch schon deshalb kein Idealkonzept für die Sozialpädagogische Beratung geben, weil menschliches Verhalten sehr komplex sein kann: oft sind die betroffenen Klienten nicht leicht zu motivieren, sie haben nicht nur psychische, sondern auch soziale und wirt-schaftliche Probleme und die Beratung findet in unterschiedlichen Einrich-tungen statt, teilweise unter Druck oder Zwang. Diese komplexen Gege-benheiten machen ein vielfältiges Beratungswissen notwendig.[21]

Doch was genau kennzeichnet Sozialpädagogische Beratung nun? Im Bezug auf GALUSKE (2007) kann dies anhand spezifizierter Merkmale näher eingrenzt werden:

a) Zunächst geht es um die Festlegung des Kompetenzbereichs. In ihrem Feldbezug ist Sozialpädagogische Beratung wesentlich unklarer formuliert als z. B. therapeutische Beratung, die ihrerseits ausgewiesene theoretische Schulen hat, wie z.B. die Psychoanalyse oder die Humanistische Psycho-logie. Die Festlegung des Kompetenzbereiches Sozialpädagogischer Bera-tung kann deshalb z. B. hinsichtlich einer problemgruppenbezogenen Bera-tung erfolgen.
b) Das Themen- und Aufgabenspektrum der Sozialpädagogischen Bera-tung ist im Prinzip nicht begrenzt. Das bedeutet, dass alles, was im Alltag zum Problem werden kann, auch ein mögliches Themenfeld Sozialpäda-gogischer Beratung ist. Demzufolge gibt es eine Allzuständigkeit. Einge-schränkt wird das professionelle Beraterhandeln jedoch durch formale Zu-ständigkeiten, die den Berater notfalls zwingen, sich äußerst pragmatisch zu verhalten, beispielsweise in Fällen akuter Kindeswohlgefährdung oder bei vermuteter oder geäußerter Suizidabsicht, die ein rasches Reagieren erforderlich machen.
c) Diese Allzuständigkeit hat zur Folge, dass Sozialpädagogische Beratung nicht nur in einem Beratungssetting stattfindet und sie sich nicht nur an einen Adressaten richtet, sondern sie sich vielmehr durch Offenheit für unterschiedliche Angebotsformen und vielfältige Adressatengruppen aus-zeichnet.
d) Sozialpädagogische Beratung verfolgt eine Handlungsabsicht, da sie eine auf die Lösung komplexer Problemlagen spezifizierte Handlung ist, beispielsweise die Belebung von Alltagstechniken der Konflikt- und Krisen-bewältigung. Dabei wird der gesellschaftliche Kontext nicht ausklammert.[22]

Diese zusammengetragenen Merkmale machen deutlich, dass sich Sozialpädagogische Beratung nicht nur auf spezifische Beratungskontexte innerhalb der Familien-, Ehe-, Schwangerschaftskonflikt-, Jugend-, Drogen- und Erziehungsberatung reduzieren lässt. Vielmehr erstreckt sie sich auf alle Einrichtungen, in denen sowohl funktionale wie auch institutionalisierte Beratung stattfindet. Unter funktionaler Beratung versteht man eine allge-meine erzieherische und sozialpädagogische Tätigkeit, die überall statt-findet, wo zwischenmenschliche Kontakte stattfinden, während die institu-tionalisierte Beratung spezialisierte Beratungsangebote, wie z. B. Erzieh-ungsberatung, bereitstellt.[23]

Resümierend kann festgehalten werden, dass Sozialpädagogische Bera-tung vor allem darauf abzielt, einen sinnvollen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und der Lebenschancen von Klienten zu leisten, die in irgendeiner Art und Weise benachteiligt sind. Dies setzt sie einerseits dadurch um, dass sie die Fähigkeiten der Hilfesuchenden zur Selbsthilfe fördert und entwickelt. Andererseits geht es auch darum, die bereit-gestellten Ressourcen der Klienten zu erschließen und zugänglich zu machen, sowie darum, die Umweltbedingungen so zu verändern, dass Benachteiligungen reduziert oder kompensiert werden.

2. Beratung in der Sozialen Arbeit

Nachdem die zentralen Begrifflichkeiten näher erläutert und eingegrenzt wurden, wird nun einer Entwicklungslinie der Sozialpädagogischen Bera-tung nachgegangen. Denn dadurch kann verdeutlicht werden, welchen Stellenwert sie als Hilfeform in der Vergangenheit hatte, welche gesell-schaftlichen Veränderungsprozesse sie dazu veranlasste, ihre Aufgaben-felder zu erweitern und weshalb sie sich als spezifische Handlungs- und Interventionsform der Sozialen Arbeit etablieren konnte und aufgrund dessen auch in gegenwärtigen sozialarbeiterischen Kontexten relevant bleibt. Dieser Zusammenhang wird durch die Einbeziehung ursprünglicher Vorläufer der Sozialpädagogischen Beratungsarbeit skizziert, deren Spuren teilweise bis in die Gegenwart reichen und zahlreiche neue Beratungs-varianten hervorgebracht haben. Abschließend werden wichtige Merkmale der Sozialpädagogischen Beratung herausgearbeitet, um eine deutliche Trennschärfe zu psychotherapeutischen Beratungskonzepten zu ziehen, da es hier immer wieder zu begrifflichen und inhaltlichen Überschneidungen kommt.

2.1 Entwicklungslinie professionalisierter Beratung

Erste Vorläufer der heutigen Beratungseinrichtungen lassen sich bis auf die Wende des vorletzten Jahrhunderts zurückführen.[24] Damals ließ sich Beratung schon früh in Gestalt der Familien- und Jugendfürsorge wiederfinden, die seit Ende des 19. Jahrhunderts institutionalisiert wurde. Obwohl sich die wissen-schaftlichen Disziplinen, die sich mit menschlichen Schwierigkeiten jeglicher Art auseinander setzten, noch in den Anfängen befanden, existierte bereits im deutschen Kaiserreich die Auffassung, dass jedes Kind ein Recht auf Erziehung habe, um es im Sinne einer leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit zu unterstützen. Zur Betreuung unehelicher Kinder und Waisenkinder schuf man so genannte Kinderrettungsvereine, deren Mitarbeiter Hausbesuche bei hilfebedürftigen Klienten machten, um diese zu beraten. Dies wurde von eigens dafür gegründeten Jugendämtern überwacht. Unter der Obhut der Jugendämter entstanden dann die ersten Erziehungsberatungsstellen.[25]

In der Weimarer Republik erlebte die frühe Sozialarbeit und deren Beratungsansätze durch die wissenschaftliche Entfaltung der Psychologie, der Erziehungswissenschaften und der Soziologie, einen Aufschwung. Mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 etablierten sich dann in Deutschland die ersten Erziehungsberatungsstellen. Ab 1931 gab es neben den (Kreis) Jugendämtern auch freie und kirchliche Erziehungs-beratungsstellen, die ihr Klientel weniger als gleichberechtigte und eigen-verantwortliche Interaktionspartner sahen, sondern eher normierende Bera-tungsfunktionen ausübten, z. B. im Hinblick auf eine bessere gesellschaft-liche Anpassung. Dies geschah in einer Form der Sicherung des Lebens unter allgemeingültigen Normen und Werten in den Bereichen Bildung, Erziehung, Leben und Beruf.[26] Die Weiterentwicklung des Beratungsfeldes brach dann ab 1933 zugunsten einer nationalsozialistisch instrumen-talisierten, konservativ und repressiv agierenden Sozialarbeit ab.[27] Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde aufgrund des sozialmarktwirtschaftlich orien-tierten Gesellschaftssystems ein wohlfahrtstaatliches Versorgungsystem aufgebaut. Beratung verstand sich nunmehr als Pflichtaufgabe der Sozialen Dienste, die ihre Legitimation durch den Gesetzgeber fand. Die während der NS-Zeit gleichgeschalteten oder partiell geschlossenen Beratungs-stellen wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges neu gegründet und umstrukturiert.[28]

Auf kommunaler Ebene schuf man in den 50er Jahren Erziehungs-beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Ehe-, Familien- und Lebensberatung waren überwiegend in kirchlicher Trägerschaft orga-nisiert. In den 60er Jahren zeichnete sich ein Paradigmenwechsel ab: man löste das gesellschaftskritische „soziogenetische Modell“ [29] zugunsten eines „psychosozialen Modells“ [30] in der Beraterwelt ab. Beratungsziel war nun,

„[…] auf der Basis einer mehrdimensionalen Problemreflexion persönlicher wie sozial-gesellschaftlicher Bedingungen und deren Widersprüchlichkeit die Förderung der individuellen (Alltags-) Bewältigungskompetenz […]“ [31]

zu fördern. Ende der 60er Jahre wurde die Beratungslandschaft verstärkt ausgebaut, da sich einerseits gesellschaftlich- und andererseits wissen-schaftlich- theoretische Veränderungen in der Auffassung sozialer Schwie-rigkeiten einstellten. Bis in die 70er Jahre hatte die Erziehungsberatung noch eher die Funktion eines autoritär- normierenden Fürsorgesystems.[32] Ausgelöst durch die Studentenbewegungen der 68er und den gesell-schaftlichen Veränderungen gab es zum Teil neue Beratungsbedürfnisse (Stichwörter: Selbstfindung und Identitätskrise), als Reaktion darauf auch zunehmend mehr psychosoziale Beratungsangebote. Die Gesellschafts-kritik an kapitalistischen Produktionsbedingungen und bürgerlich-patriarchalen Familien- und Staatsidealen beeinflusste die Beratungs-landschaft dieser Zeit.[33] Der sich abzeichnende Wandel, weg von der bloßen Vermittlung von Informationen und der Anpassung an gesellschaft-liche Wertvorstellungen, hin zu verstärkt psychologisch ausgerichteten Beratungsangeboten, trug dazu bei, dass sich Beratung nun durch ihre Nähe zu psychotherapeutischen Verfahren an den Bedürfnissen und Pro-blemlagen ihrer Klienten orientierte.[34] Auch der Blick auf Problemlagen veränderte sich mit der neuen systemischen Betrachtung von Familien und anderen Gruppierungen (vgl. Kap. 3).[35]

Bedingt durch die »Psychiatrie-Enquête« Mitte der 70er Jahre folgten sozialpsychiatrische Reformen und entsprechende Beratungs- und Betreu-ungsangebote für psychisch kranke Menschen.[36] Auch stieß Beratung in soziale Bereiche vor, wo mittels einer Beratungspflicht eine gesetzlich geregelte Entscheidungshilfe verordnet werden konnte. Drogen- und Sucht-beratungsstellen etablierten sich ebenfalls mit den aufkommenden Drogen-problemen der 70er Jahre.[37]

Dem gesellschaftlichen Wandel und den daraus resultierenden vielfältigen Lebensentwürfen wurde 1990 mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII) Rechnung getragen.[38] Daraufhin erweiterten sich die beraterischen Handlungsfelder in den 90er Jahren. Ursachen für diese Entwicklung sind in ökonomischen Krisen zu sehen, im verstärkten Abbau sozialstaatlicher Sicherung, sowie in einer steigenden Desorientierung der Bevölkerung aufgrund zu rasch verlaufender Modernisierungsprozesse. Der Options- und Chancenreichtum dieser pluralisierenden Gesellschaft trug auch zum Ausschluss von sozial schwächeren Gruppen bei, den so genannten „Modernisierungsverlierern“.[39] Beratung lieferte hier Beiträge zur Minderung der sozialen Ungleichheit, z. B. durch Sozialhilfe-, Wohngeld-, Wohnungsversorgungs- oder Pflegefinanzierungshilfe für Einzelne oder Familien.[40]

Im Vergleich zu früheren Zeiten wurde die Gesellschaft immer vielfältiger. In der Folge verläuft das Leben der Menschen nicht mehr in der tradi-tionellen Weise wie früher. Deshalb hat sich die Notwenigkeit einer zeit-weiligen Unterstützung von außen für moderne Familien ergeben.[41] Im Laufe der Zeit hat die moderne Gesellschaft deshalb verschiedene Bera-tungsaufgaben zu spezifischen sozialen Problemlagen institutionalisiert und formalisiert.[42] Dies geschah meistens aus der Absicht heraus, zeitge-nössische Probleme abzufedern. Aus dieser Praxis heraus etablierte sich Sozialpädagogische Beratung zu einer der zentralen Hilfe- und Unter-stützungsform innerhalb unterschiedlichster Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit.[43]

2.2 Trends und Veränderungen

Auch in der Gegenwart lassen sich tendenzielle Veränderungen in Sozialpädagogischen Beratungsfeldern feststellen. Neben kontinuierlich bestehenden Beratungsangeboten, wie z. B. der Erziehungsberatung, ent-wickelten sich auch neue Beratungsformen wie Unterschichts- Beratung, Gesundheits- Beratung, feministische Beratung, Umweltberatung, Internet- oder Cyberspace- Beratung und andere. Sie sind jedoch eher kurzfristiger Natur und haben mit ihrem Auftauchen den Begriff der „ zeitphänomen-abhängigen Bindestrich-Beratung“ [44] geprägt, deren Ableger teilweise ebenso schnell wieder verschwanden, wie sie aus einer aktuellen Problemlage aufgetaucht sind.[45]

Trotz aller Themen-, Problem- und Konzeptvielfalt und der damit einher-gehenden Unübersichtlichkeit des Beratungsfeldes lassen sich zwei strukturell- verschiedene Bereiche unterscheiden: auf der einen Seite sind das Kernbereiche der Beratung-, die traditioneller Art-, konzeptionell jedoch wandlungsfähig sind. Deren Kennzeichen sind, dass sie sowohl adminis-trativ- behördlich verwurzelt sind, z. B. in Form der Berufsberatung, Bera-tung im Allgemeinen Sozialen Dienst, Erziehungsberatung, Sozialberatung für Ausländer etc., aber auch aufsuchender Natur sein können, beispiels-weise Drogenberatung, Streetwork etc..[46] Auf der anderen Seite gibt es ein sich ausweitendes und offenes Beratungsfeld, das sich oft institutions-kritisch und selbstorganisiert zeigt und flexibel auf aktuelle Problemlagen reagiert oder neue Beratungsdomänen hervorbringt.[47]

Letztendlich bleibt festzuhalten, dass Beratung eine Reaktion auf die Pluralisierung von menschlichen Lebensformen und Lebensentwürfen und den daraus resultierenden Unsicherheiten und Problemen ist. Sie stellt somit eine zeitgemäße Form der sozialen Be- und Verarbeitung von Modernisierungsprozessen dar.[48] In Folge dessen lässt sich prognos-tizieren, dass sich zunehmend neue Beratungsangebote und Methoden im Zuge der gesellschaftlichen Veränderung herauskristallisieren. Es ist davon auszugegehen, dass sich künftige Beratungsthemen vielfach in der Breite ausdehnen und damit tendenziell allumfassender werden.[49]

2.3 Beratung und ihr Verhältnis zur Therapie

Nach der Sichtung einschlägiger Beratungsliteratur ließ sich feststellen, dass die meisten Autoren eine deutliche Unterscheidung zwischen Bera-tung und Psychotherapie vornehmen. Einerseits begründet sich dies mit der großen Nähe bzw. Gemeinsamkeiten beider Arbeitsbereiche, anderer-seits beruht dies wohl auch auf beruflichen und rechtlichen Grundlagen. Um hier die Grenzen nicht allzu diffus werden zu lassen und dement-sprechend den Bereich der Sozialpädagogischen Beratung deutlicher abzustecken, erscheint es sinnvoll, sich dieser vorgegebenen Diktion anzu-schließen.

Betrachtet man zunächst das gemeinsame Ziel von Beratung und Psychotherapie, so lässt sich feststellen, dass beide Professionen dadurch gekennzeichnet sind, dass ihre intervenierenden Hilfen dazu geeignet sind, dem Klientel zu helfen, mit sich, seinen Problemen und dem Alltag besser zurechtkommen. Das Gemeinsame ist, dass in beiden Berufsfeldern Hilfen zur Lebensbewältigung angeboten werden.[50] Im Zuge dieser Gemeinsam-keit können die Übergänge zwischen Beratung und Psychotherapie teilweise fließend sein, eindeutige Grenzen sind teilweise nur schwer auszumachen.[51] Phasenweise verlaufen Beratung und Therapie sogar kongruent.[52] Das problematische daran ist, dass aus dieser Nähe heraus schnell Situationen entstehen können, wo aus einem ursprünglich unver-bindlichen Gespräch auch eine Beratungssituation entstehen kann, die dann in eine therapeutische Situation umschlägt.[53] Schon aus diesem Grund heraus erscheint eine Unterschiedsbildung beider Professionen sinnvoll. Denn Psychotherapie ist eine auf Störungen mit Krankheitswert orientierte Heilbehandlung. Durch das seit 1998 institutionell verankerte Psychotherapeutengesetz (PsychThG) wurde ein gesetzlich- legitimierter Handlungsrahmen für Psychotherapeuten geschaffen, der die für die Aus-übung wichtigen Kernbereiche regelt, z. B. Diagnostik, Indikationsstellung und Heilkunde. Für die psychotherapeutische Ausübung wird eine Approbation vorausgesetzt. Finanziert wird die Therapie im Allgemeinen über die Krankenkassen.[54]

In Abgrenzung hierzu ist Sozialpädagogische Beratung eine „[…] in Lebens-weltkontexte eingebundene offene eklektische Orientierung, Planung-, Entschei-dungs- und Bewältigungshilfe“,[55] die nicht im therapeutischen Sinne eine Heilung zum Ziel hat, sondern dem Betroffenen als Hilfestellung dienen soll.[56] Sie findet häufiger im eigentlichen Lebensumfeld des Klienten statt und weniger im therapeutischen Beratungssetting.[57] Heilen einerseits und Helfen andererseits sind trotz des Eingangs formulierten Gemeinschafts-ziels keine identischen Merkmale. Sie können in bestimmten Situationen und Konstellationen aber gleich ausfallen. Eine Festlegung, ob es sich nun um Beratung oder um Therapie handelt, ergibt sich im Einzelfall aus der jeweiligen professionellen oder institutionellen Verortung und Hilfeinterak-tion.[58]

In diesem Zusammenhang trägt auch das Doppelmandat der Sozialen Arbeit zu einer markanten Unterscheidung von Beratung und Therapie bei, da auf der einen Seite zwar geholfen wird, auf der anderen Seite jedoch auch der gesetzliche Auftrag, hoheitliche Aufgaben oder andere Kontroll-aufgaben wahrgenommen werden müssen. Die helfende Funktion der Beratungsarbeit kann oft auch unterbrochen werden oder völlig abreißen, da nicht selten unter Zwang gegen den Willen der Betroffenen notwendige Maßnahmen durch die zuständigen Sozialarbeiter eingeleitet werden müssen. Hilfe und Kontrolle schlagen sich damit gegenseitig aus. Eine neutrale Beraterhaltung des Professionellen kann nur in helfenden Beziehungen zum Tragen kommen, in Fällen, wo es um (soziale) Kontrolle geht, ist dieses Neutralitätsprinzip hinfällig.[59]

[...]


[1] von Schlippe, Arist & Schweitzer, Jochen (1996): Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung, 2., durchges. Aufl. Vandenhoeck & Ruprecht: Göttingen; Zürich, S. 49

[2] Es kann m. E. nicht darum gehen, die Tauglichkeit dieser Theorie genau zu reflektieren, sondern Systemtheoretisches kommt nur entsprechend einer eklektischen Verwendung als stützen-der Rahmen oder als Bezugsgröße in Frage. Darüber kann sich das eklektische Verständnis natürlich nicht nur auf Systemtheorie oder systemische Ansätze beziehen. Des-halb erfolgt der Hinweis, dass für das Wissen und Können von professionell Tätigen der So-zialen Arbeit natürlich entsprechend viele Theorien und Ansätze aus unterschiedlichen Disziplinen benötigt werden. Hier wird sich jedoch ausschnittsweise ausschließlich mit der Systemtheorien und der systemischen Denkweise beschäftigt, alles andere würde den Rahmen einer eingegrenzten Darstellung sprengen. Daher werde ich mich auf andere An-sätze und Theorien nur wenig oder gar nicht beziehen.

[3] Aus sprachlich-stilistischen Gründen wird im Folgenden auf eine doppelte Ausweisung männlicher und weiblicher Formulierungen verzichtet und nur die Männliche benutzt.

[4] Allgemein lässt sich unter Methode eine bewusst gewählte Herangehensweise an Aufga-ben oder Problemen zum Erreichen von Zielen bestimmen. Methoden der Sozialen Arbeit thematisieren das Erreichen einer planvollen, nachvollziehbaren und damit kontrollierbaren Gestaltung von Hilfeprozessen, vgl. Galuske, Michael (2007): Methoden der Sozialen Arbeit. Eine Einführung, 7., ergänzte Aufl., Juventa Verlag: Weinheim und München, S. 31

[5] Um Missverständnissen vorzubeugen: die Begriffe Sozialpädagogik und Sozialarbeit wer-den parallel verwendet, gelegentlich wird auch der Oberbegriff Soziale Arbeit verwendet. Die differenzierte Unterscheidung dieser beiden Berufsbereiche stellt ein anderes Thema dar und kann hier entsprechend nicht berücksichtigt werden. Daher erfolgt lediglich der Verweis auf einen Autor, der sich hiermit genauer auseinandersetzt, z.B.: Schilling, Johannes (1987): Soziale Arbeit. Entwicklungen der Sozialpädagogik/Sozialarbeit. Luchterhandverlag, Neu-wied; Kriftel; Berlin

[6] vgl. Ritscher, Wolf (2002): Systemische Modelle für die Soziale Arbeit. Ein integratives Lehrbuch für Theorie und Praxis. Carl-Auer-Systeme Verlag, Heidelberg, S. 160

[7] Beispielsweise soziale Sachverhalte wie der Mangel an mietzinsgünstigen Wohnungen, eine wirtschaftliche Depressionsphase, das Missverhältnis zwischen Arm und Reich etc., die zwar weitestgehend als soziales Probleme einzustufen sind, für den professionell Tätigen der Sozialen Arbeit jedoch Rahmenbedingungen darstellen und nicht Gegenstände des sozialarbeiterischen Handelns sind, da sie außerhalb des sozialarbeiterischen Aufgaben-bereichs sozialer Probleme liegen, vgl. Lüssi, Peter (1992): Systemische Sozialarbeit. Praktisches Lehrbuch der Sozialberatung, 2., verb. u. erg. Aufl., Verlag Paul Haupt: Bern, Stuttgart, Wien, S. 79f

[8] a) Not ist ein objektives Problemmerkmal und meint, dass durch den sozialen Sachverhalt einer Person eines der sozialen Bedürfnisobjekte (Unterkunft, Nahrung, Geld, Erwerbs-arbeit, Erziehung, Betreuung, funktionelles Verhältnis zu notwendigen Bezugspersonen etc.) in einem Ausmaß fehlen, dass ihr das nach allgemeiner Anschauung nicht zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist abhängig von den gesellschaftlichen Verhältnissen und wird geleitet von der in der Bevölkerung herrschenden Durchschnittsmeinung; b) das subjektive Problem-merkmal der Belastung ist dann erfüllt, wenn sich mindestens eine Person von dem betref-fenden Sachverhalt belastet fühlt; c) Lösungsschwierigkeit impliziert, dass der Gegenstand der Sozialen Arbeit, das soziale Problem, ein besonderes Schwierigkeitsniveau hat, der vom Problembetroffenen nicht selbstständig gelöst werden kann. Das liegt an den unterschied-lichen Eigenschaften des betreffenden sozialen Sachverhaltes, z.B. seine Komplexität, seine Unklarheit, in der speziellen Eigenart von beteiligten Personen etc., vgl. Lüssi, 1992, S. 84ff

[9] vgl. Staub-Bernasconi, Silvia (2007): Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft. System-theoretische Grundlagen und professionelle Praxis- Ein Lehrbuch, Haupt Verlag: Bern, Stutt-gart, Wien, S. 183ff

[10] vgl. Haselmann, Sigrid (2007): Systemische Beratung und der systemische Ansatz in der Sozialen Arbeit. S. 183. In: Michel- Schwartze, Brigitta (Hrsg.): Methodenbuch Soziale Arbeit. Basiswissen für die Praxis, Verlag für Sozialwissenschaften: Wiesbaden

[11] Soziale Arbeit wird hier als organisierte Hilfe zur Inklusionsvermittlung, Exklusions-vermeidung und Exklusionsverwaltung betrachtet. Die beschriebene Funktion Sozialer Arbeit bezieht sich auf die soziologische Systemtheorie von Luhmann, vgl. Ritscher, Wolf (2007): Soziale Arbeit: systemisch. Ein Konzept und seine Anwendung, Vandenhoeck & Ruprecht: Göttingen, S. 19

[12] vgl. Lüssi, 1992, S. 101ff

[13] vgl. Lüssi, 1992, S. 98ff

[14] vgl. Klüsche, W. (Hrsg.), 1999: Ein Stück weitergedacht…Beiträge zur Theorie und Wissensentwicklung der Sozialen Arbeit. Freiburg im Breisgau, S. 35

[15] vgl. IFSW: Definition von Sozialarbeit,

online unter: http://www.ifsw.org/en/p38000409.html [22.10.2007]

[16] vgl. Haselmann, 2007, S. 187

[17] vgl. Sickendiek, Ursel, Engel, Frank & Nestmann, Frank (1999): Beratung. Eine Einfüh-rung in sozialpädagogische und psychosoziale Beratungsansätze. Juventa Verlag, Weinheim und München, S. 13

[18] vgl. Lüssi, 1992, S. 393f

[19] Belardi, Nando u.a. (1999): Beratung. Eine sozialpädagogische Einführung, 2., korrigierte und neu ausgestattete Auflage, Beltz Verlag: Weinheim und Basel, S. 45

[20] ebd. zitiert hier: Schulz von Thun, F. (1990): Miteinander reden, 2. Band., Reinbek: Hamburg, S. 60

[21] vgl. Belardi, 1999, S. 63

[22] vgl. Galuske, 2007, S.169f in Bezug auf Thiersch, H. (1977): Kritik und Handeln. Inter-aktionistische Aspekte der Sozialpädagogik, Neuwied/Darmstadt, S. 103f

[23] vgl. Galuske, 2007, S.169f

[24] Dies waren Auswandererberatung, Rechtsberatung u.a., vgl. Sickendiek, Engel & Nest-mann, 1999, S. 25 in Bezug auf: Presting, G. (1991): Erziehungs- und Familienberatung. Weinheim

[25] vgl. Nußbeck, Susanne (2006): Einführung in die Beratungspsychologie, Ernst Reinhardt Verlag, München, Basel, S.13 in Bezug auf: Sommer, K. (1995): Fürsorge oder Auslese? Erziehungsberatung von der Weimarer Republik bis 1945. In: Kurz-Adam, M., Post (Hrsg.): Erziehungsberatung und Wandel der Familie .Opladen: Leske + Budrich, S.15-31

[26] vgl. Nußbeck, 2006, S.14 in Bezug auf: Großmaß, R. (2004): Psychotherapie und Bera-tung. In: Nestmann, F., Engel, F. Sickendiek, U. (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Band 1: Disziplinen und Zugänge. Tübingen: DGVT, S. 9-102

[27] vgl. Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 25

[28] Im Bundessozialhilferecht, im Jugendwohlfahrtsrecht und insbesondere im Kinder- und Jugendhilferecht, vgl. Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 25

[29] Beratungsschwerpunkte wurden in erster Linie mit Funktionen von Aufklärung und Eman-zipation verbunden. Ziel war die Umwandlung von Klienten in politisch aufgeklärte Subjekte. Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 26 in Bezug auf: Mollenhauer, K. (1968, Neuaufl. 1974,1991): Einführung in die Sozialpädagogik. Weinheim

[30] Man ging von der Vorstellung aus, dass die Grundlage (psycho)sozialer Probleme in direkten strukturellen Belastungen im Erwerbs- und Reproduktionsleben zu suchen waren. Zur Problemerklärung wurden neben gesellschaftlichen Verursachungszusammenhängen auch persönliche Dispositionen, Biographie und Sozialisation sowie die Wechselwirkung von sozialer Umwelt und Persönlichkeit von Betroffenen herangezogen. Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 26 in Bezug auf: Zygowski, H. (1989): Grundlagen psychosozialer Bera-tung, Opladen

[31] Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 26

[32] vgl. Nußbeck, 2006, S.14 im Bezug auf: Großmaß, R. (2004), S.9-102

[33] vgl. Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 27 im Bezug auf: Seibert, U. (1978): Soziale Arbeit als Beratung. Ansätze und Methoden für eine nichtstigmatisierende Praxis. Weinheim/Basel

[34] Die humanistische Psychologie hat viele Anregungen für Psychologen und Sozialpädago-gen geliefert. Bis heute gelten die Techniken der klientenzentrierten, nicht-direktiven Ge-sprächsführung zu den Basisqualifikationen dieser Berufsgruppen, vgl. Nußbeck, 2006, S.15 in Bezug auf Schröder, 2004

[35] vgl. ebd. in Bezug auf: Burnham, J.B. (1995): Systemische Familienberatung. Eine Lern- und Praxisanleitung für soziale Berufe. Weinheim: Beltz

[36] Nußbeck, 2006, S. 16 in Bezug auf: Dörner, K. & Plog, U. (1996): Irren ist menschlich. Lehrbuch der Psychiatrie und Psychotherapie (1. Auflage der Neuausgabe. Bonn: Psychia-trieverlag

[37] Beispielsweise: Beratungspflicht (seit 1976) mittels der Schwangerschaftskonfliktberatung bei gewünschten Abbrüchen oder vor der Gewährung von Sozialhilfeleistungen durch die Agentur für Arbeit etc., vgl. Nußbeck, 2006, S.16 in Bezug auf: Koschorke, M. (2004): Schwangerschaftskonflikt- Beratung. In: Das Handbuch der Beratung. Band 2: Ansätze, Methoden und Felder. Tübingen: DGVT, S. 1111 - 1125

[38] vgl. Nußbeck, 2006, S.14

[39] Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 30 in Bezug auf: Nestmann, F. (1996): Die ge-sellschaftliche Funktion psychosozialer Beratung in Zeiten von Verarmung und sozialem Abstieg, in: Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis, 28, S. 5-16

[40] vgl. Belardi, 1999, S. 15

[41] vgl. Belardi, 1999, S. 15

[42] Unterschieden lassen sich drei Formalisierungsgrade: die informelle Beratung (Alltagsbe-ratung), die halbformalisierte Beratung (z.B. bei Lehrern, Ärzten, Krankenschwestern etc.) und die formalisierte Beratung (Beratung in einem definierten Beratungssetting. Im weiteren Verlauf wird sich ausschließlich auf den letztgenannten Beratungsgrad bezogen, vgl. Nestmann, F., Engel, F. & Sickendiek, U. (Hrsg.) 2004: Das Handbuch der Beratung. Band 1, Disziplinen und Zugänge, dgvt-Verlag, Tübingen, S. 548

[43] Beispielsweise in psychosozialen, sozialen und gesundheitsberuflichen, psychologischen und pädagogischen Arbeitsfeldern, vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann,1999, S. 34

[44] Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 32

[45] vgl. Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 31f

[46] vgl. Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 33

[47] Beispielsweise: Scheidungsberatung, Schuldnerberatung, Gesundheitsberatung, aber auch Beratung in Form von wissenschaftlicher Begleitforschung, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement, vgl. Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 33

[48] vgl. Sickendiek, Engel & Nestmann, 1999, S. 34

[49] vgl. Reichel, Rene‘ (Hrsg.)(2005): Beratung, Psychotherapie, Supervision. Einführung in die psychosoziale Beratungslandschaft, Facultas, Wien, S. 25

[50] vgl. Galuske, 2007, S. 134

[51] vgl. Belardi, 1999, S. 40

[52] vgl. Engel, Nestmann & Sickendiek, 2004, S. 36

[53] vgl. Belardi, 1999, S. 40

[54] vgl. Engel, Nestmann & Sickendiek, 2004, S. 37

[55] ebd.

[56] vgl. Nußbeck, 2006, S. 22

[57] vgl. Haselmann, 2007, S. 184

[58] vgl. Engel, Nestmann & Sickendiek, 2004, S. 37

[59] Die Wahrnehmung sozialer Kontrolle durch professionell Handelnde kann notwendig wer-den, wenn entsprechende Interventionen einzuleiten sind, um beispielsweise im Falle ge-waltsamer Umgangsformen in einer Familie eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden, vgl. Haselmann, 2007, S. 185

Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Systemische Beratung in der Sozialen Arbeit. Von der Problemzentrierung zur Lösungssicht
Hochschule
Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Braunschweig
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
80
Katalognummer
V89905
ISBN (eBook)
9783638042093
ISBN (Buch)
9783638940030
Dateigröße
736 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Problemzentrierung, Lösungssicht, Systemische, Beratung, Sozialen, Arbeit, Perspektive
Arbeit zitieren
Jens Moldenhauer (Autor:in), 2007, Systemische Beratung in der Sozialen Arbeit. Von der Problemzentrierung zur Lösungssicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89905

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