In der Arbeit geht es um die völkerrechtliche Einordnung des Status von Ostjerusalem und die Pflichten Israels unter dem "Reactive Monitoring Process" der UNESCO. Die Arbeit möchte bestehende Probleme beleuchten und die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten des Kulturgutschutzes aufzeigen. Dabei wird die These untersucht, dass der Kulturgüterschutz in Jerusalem als friedenssichernder Anker der Region möglich ist, es dafür aber neuer Herangehensweisen bedarf. Durch eine Analyse der Tätigkeiten des Welterbekomitees in der Jerusalemer Altstadt soll zudem ein Beitrag zur Versachlichung der Debatte geleistet werden.
So steht am Anfang eine Betrachtung des anwendbaren Rechts für die vorliegende Situation in Ostjerusalem. Alsdann wird zwischen Ostjerusalem und der Altstadt zu differenzieren sein, die eine Welterbestätte ist. Hier stellt sich insbesondere die bislang kaum beantwortete Frage der Rechtsverbindlichkeit der UNESCO-Beschlüsse zur Jerusalemer Altstadt. Ausgehend davon werden die Entscheidungen des Welterbekomitees unter dem Reactive Monitoring Process einer Bestandsaufnahme unterzogen und die in ihnen formulierten völkerrechtlichen Verpflichtungen identifiziert. Zum Abschluss soll all dies in Zusammenhang gebracht werden mit den drängenden Anliegen des Kulturgutschutzes in Ostjerusalem insgesamt, wobei auf dessen gesellschafts- und sicherheitspolitische Relevanz im Zuge der jüngsten völkerrechtlichen Tendenzen im Kulturgüterschutz abzustellen sein wird.
Die UNESCO hat in der Vergangenheit viele Versuche unternommen, ihrer Verantwortung zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens in Jerusalem gerecht zu werden. Aufgrund umstrittener Resolutionen und vermeintlicher Parteilichkeit wird sie jedoch von einigen Stellen für die seit langem schwierige Lage mitverantwortlich gemacht. Im Spannungsfeld geschichtlicher, religiöser und politischer Ansprüche wirft dies für UNESCO und Weltgemeinschaft neue Fragen bezüglich des Kulturgüterschutzes in besetzten Gebieten auf. Dessen Handhabung berührt im konkreten Fall das Fundament des Friedens in der gesamten Region.
Inhaltsverzeichnis
I) Einleitung
II) Rechtsgrundlagen für den Kulturgutschutz in Ostjerusalem
1) Haager Landkriegsordnung
2) Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
3) 1. Protokoll zur Haager Konvention
4) Zwischenergebnis
III) Die Altstadt von Jerusalem als Welterbestätte
1) Schutzbestimmungen der WEK
2) Der Reactive Monitoring Process in der Altstadt Jerusalems
3) Verbindlichkeit der Entscheidungen des WHC zu Jerusalem
4) Zwischenergebnis
IV) Die Pflichten Israels unter dem RMP
1) Kooperationsgebot
2) Zugang von Arbeitern, Experten und Material
3) Austausch und Weitergabe von Informationen
4) Bewahrung der Authentizität und Integrität
5) Zwischenergebnis
V) Probleme der Umsetzung des RMP in der Altstadt von Jerusalem
1) Politisierung des Kulturgüterschutzes
2) Mangelnde Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen zur Wahrung des status-quo
3) Zwischenergebnis
VI) Kritische Würdigung des RMP: Kulturerbe in Ostjerusalem
VII) Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die völkerrechtliche Einordnung des Status von Ostjerusalem und analysiert die Verpflichtungen Israels im Rahmen des „Reactive Monitoring Process“ (RMP) der UNESCO. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen des Kulturgutschutzes in der Jerusalemer Altstadt aufzuzeigen und zu prüfen, ob dieser als friedenssichernder Anker fungieren kann.
- Völkerrechtliche Grundlagen des Kulturgutschutzes in Ostjerusalem
- Die Altstadt als Welterbestätte und das RMP-Regime
- Analyse der spezifischen Pflichten Israels (Kooperation, Zugang, Information, Erhalt)
- Politisierung und Umsetzungsprobleme des RMP
- Perspektiven für den Kulturerhalt und regionale Friedenssicherung
Auszug aus dem Buch
Die Altstadt von Jerusalem als Welterbestätte
Während die oben beschriebenen Regelungen allgemein auf Ostjerusalem als besetztes Gebiet anzuwenden sind, ergibt sich für den Bereich der in Ostjerusalem gelegenen mittelalterlichen Altstadt ein Sonderregime. Die räumlich durch ihre Mauern klar abgegrenzte Altstadt wurde 1982 in die Welterbeliste aufgenommen und fällt heute somit unter den Schutzbereich der Welterbekonvention von 1972 (WEK). Diese ist in ihrem Schutzanspruch grds. auf Friedenszeiten ausgelegt, doch erscheint eine Anwendung auch im Falle eines bewaffneten Konflikts de lege ferenda für vertretbar. Demnach tritt sie ergänzend zur HK hinzu, sofern der Heimatstaat einer Welterbestätte zugleich Vertragsstaat der HK ist und die Stätte beiden Kulturgutdefinitionen genügt.
Zusammenfassung der Kapitel
I) Einleitung: Diese Einleitung führt in die völkerrechtliche Problematik des Kulturgutschutzes in Jerusalem unter der UNESCO ein und stellt die These auf, dass dieser als friedenssichernder Anker dienen könnte.
II) Rechtsgrundlagen für den Kulturgutschutz in Ostjerusalem: Das Kapitel erläutert die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Haager Landkriegsordnung und der Haager Konvention von 1954, in den besetzten Gebieten Ostjerusalems.
III) Die Altstadt von Jerusalem als Welterbestätte: Hier wird das durch die Welterbekonvention und den „Reactive Monitoring Process“ geschaffene Schutzregime für die Jerusalemer Altstadt sowie die Rechtsverbindlichkeit der zugehörigen UNESCO-Beschlüsse untersucht.
IV) Die Pflichten Israels unter dem RMP: In diesem zentralen Teil werden die vier spezifischen Verpflichtungen Israels – Kooperation, freier Zugang für Experten/Material, Informationsaustausch und Wahrung der Integrität – detailliert analysiert.
V) Probleme der Umsetzung des RMP in der Altstadt von Jerusalem: Das Kapitel identifiziert Hindernisse wie die zunehmende Politisierung und mangelnde Durchsetzungsmechanismen, die eine effektive Anwendung der UNESCO-Entscheidungen vor Ort erschweren.
VI) Kritische Würdigung des RMP: Kulturerbe in Ostjerusalem: Eine kritische Betrachtung der Reichweite des RMP, die das Potenzial für eine Ausweitung des Schutzes auf Ostjerusalem prüft und Herausforderungen für eine konsistente Welterbestätte diskutiert.
VII) Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Einschätzung über die Widerstandsfähigkeit der Kulturgutschutz-Mechanismen in der aktuellen politischen Krise und betont die Bedeutung einer lokalen Verankerung für den Frieden.
Schlüsselwörter
Ostjerusalem, UNESCO, Welterbe, Kulturgutschutz, Reactive Monitoring Process, Völkerrecht, Altstadt von Jerusalem, Besatzungsrecht, Haager Konvention, Welterbekonvention, Status quo, Politisierung, Waqf, Kulturerbe, Friedenssicherung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit befasst sich mit der völkerrechtlichen Situation des Kulturgutschutzes in Ostjerusalem und der speziellen Rolle der UNESCO sowie des Welterbekomitees in diesem Bereich.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts in besetzten Gebieten, die Funktionsweise des „Reactive Monitoring Process“ der UNESCO und die sich daraus ergebenden Pflichten Israels.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage untersucht, ob der Kulturgüterschutz in Jerusalem als friedenssichernder Anker fungieren kann und welche rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten dazu bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine völkerrechtliche Analyse, die primär auf der Untersuchung von Verträgen, UNESCO-Dokumenten, offiziellen Entscheidungen des Welterbekomitees und relevanter Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rechtsgrundlagen, die Analyse der vier zentralen Pflichten Israels unter dem RMP sowie die kritische Untersuchung von Umsetzungsproblemen und Politisierungstendenzen.
Welche Schlagworte charakterisieren das Werk?
Wichtige Begriffe sind Ostjerusalem, Welterbe, Kulturgutschutz, UNESCO, RMP, Völkerrecht und der „status-quo“ der Heiligen Stätten.
Inwiefern beeinflusst der Status von Ostjerusalem den Schutz des Kulturerbes?
Die Arbeit macht deutlich, dass die völkerrechtliche Einstufung als besetztes Gebiet die Anwendbarkeit spezifischer Schutznormen auslöst, was in der Altstadt durch den Welterbestatus ein komplexes Sonderregime erzeugt.
Warum ist das Thema der Politisierung für die Arbeit relevant?
Die Politisierung behindert laut Autor die fachliche Arbeit und die sachbezogene Umsetzung des Kulturgutschutzes, was zu einer Schwächung der Wirksamkeit internationaler Instrumente wie dem RMP führt.
- Quote paper
- Magnus Obermann (Author), 2018, Kulturgutschutz in Ostjerusalem. Der Status von Ostjerusalem und die Pflichten Israels unter dem "Reactive Monitoring Process" der UNESCO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/899566