Die Hausarbeit befasst sich eingehend mit der Rechtsnatur, dem Erwerb und der Wirkungsweise der Vormerkung (§§ 883 ff. BGB). Insbesondere im Rahmen des Vormerkungserwerbes wird in Bezug auf die erforderliche Grundbucheintragung von den herrschenden Ansichten abgewichen und eine Anpassung des Eintragungsumfangs gefordert.
Dass Sicherheit für uns Menschen sowohl tatsächlich als auch rechtlich von herausragender Bedeutung ist, steht außer Frage. Nun gibt es natürlich Bereiche, in denen der Sicherheit besonders viel Bedeutung beigemessen wird, obgleich die Thematik grundsätzlich eine allgegenwärtige ist. Wann dies der Fall ist, mag freilich eine recht banale Frage mit einer noch viel banaleren Antwort sein: natürlich immer dann, wenn es um viel Geld geht. In Anbetracht dessen finden wir uns in der Welt der Immobilien in eben einem solchen Bereich wieder, in dem Sicherheit ungleich bedeutsamer ist als anderswo.
Inhaltsverzeichnis
- A. Rechtliche Notwendigkeit der Vormerkung
- B. Rechtsnatur der Vormerkung
- I. Abgrenzung zu einer ausschließlich dinglichen Natur
- II. Akzessorietät als notwendiger Annex
- C. Erwerb der Vormerkung
- I. Voraussetzungen des Ersterwerbs
- 1. Der zu sichernde Anspruch
- a. Grundsätze des vormerkungsfähigen Anspruchs
- b. Vormerkungsfähigkeit künftiger und bedingter Ansprüche
- 2. Einstweilige Verfügung / Bewilligung
- 3. Eintragungserfordernis
- a. Umfang der Eintragung
- b. Konsequenzen für die Wiederverwendbarkeit
- c. Kritik an den kollidierenden Ansichten
- 4. Notwendige Berechtigung und Möglichkeit des Gutglaubenserwerbs
- D. Sicherungswirkung der Vormerkung
- I. Die doppelte relative Unwirksamkeit
- II. Notwendigkeit des § 888 als Hilfsanspruch
- III. Anwendung der EBV-Vorschriften
- E. Conclusio
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Vormerkung im deutschen Recht und analysiert deren rechtliche Natur, Erwerb und Wirkung. Sie untersucht die Voraussetzungen für die Entstehung einer Vormerkung und deren Einfluss auf das zugrundeliegende Rechtsverhältnis.
- Die rechtliche Notwendigkeit der Vormerkung
- Die Rechtsnatur der Vormerkung: Dingliche oder obligatorische Natur?
- Der Erwerb der Vormerkung: Voraussetzungen und Verfahren
- Die Sicherungswirkung der Vormerkung: Schutz des Rechtsinhabers und relative Unwirksamkeit
- Die Bedeutung der Vormerkung im Zusammenhang mit der Wiederverwendbarkeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel A: Dieses Kapitel beleuchtet die rechtliche Notwendigkeit der Vormerkung und ihre Funktion im deutschen Rechtssystem.
- Kapitel B: In diesem Kapitel wird die Rechtsnatur der Vormerkung näher untersucht. Dabei werden die Abgrenzung von einer ausschließlich dinglichen Natur und die Akzessorietät als notwendiger Annex betrachtet.
- Kapitel C: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Erwerb der Vormerkung. Es werden die Voraussetzungen des Ersterwerbs sowie die notwendigen Schritte zur Eintragung erläutert.
- Kapitel D: Dieses Kapitel analysiert die Sicherungswirkung der Vormerkung. Die doppelte relative Unwirksamkeit, die Notwendigkeit des § 888 als Hilfsanspruch und die Anwendung der EBV-Vorschriften werden behandelt.
Schlüsselwörter
Vormerkung, Rechtsnatur, Akzessorietät, Erwerb, Eintragung, Sicherungswirkung, relative Unwirksamkeit, § 888 BGB, EBV-Vorschriften, Wiederverwendbarkeit, dingliche Rechte, obligatorische Rechte.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Rechtsnatur einer Vormerkung?
Die Vormerkung ist ein Sicherungsmittel eigener Art, das akzessorisch zum gesicherten Anspruch ist und sowohl dingliche als auch obligatorische Elemente vereint.
Welche Voraussetzungen müssen für den Erwerb einer Vormerkung erfüllt sein?
Erforderlich sind ein vormerkungsfähiger Anspruch, eine Bewilligung oder einstweilige Verfügung, die Eintragung im Grundbuch und die Berechtigung des Bewilligenden.
Was bewirkt die Sicherungsfunktion der Vormerkung?
Sie führt zur relativen Unwirksamkeit späterer Verfügungen, die den vormerkungsgesicherten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würden (§ 883 Abs. 2 BGB).
Können auch künftige Ansprüche durch eine Vormerkung gesichert werden?
Ja, sofern für den künftigen oder bedingten Anspruch bereits ein sicherer Rechtsboden vorhanden ist.
Wozu dient der Hilfsanspruch aus § 888 BGB?
Er ermöglicht es dem Vormerkungsinhaber, von demjenigen, zu dessen Gunsten eine entgegenstehende Verfügung getroffen wurde, die Zustimmung zur Eintragung zu verlangen.
Was wird am Umfang der Grundbucheintragung kritisiert?
Die Arbeit fordert eine Anpassung des Eintragungsumfangs, um die Wiederverwendbarkeit von Vormerkungen rechtlich klarer zu gestalten.
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- Alexander Pollithy (Autor), 2019, Die Vormerkung. Rechtsnatur, Erwerb und Wirkung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/899927