Die Regelung des deutsch-dänischen Grenzkonflikts 1920. Ein Vorbild für eine friedliche Regelung von internationalen Minderheitenproblemen?


Facharbeit (Schule), 2020

34 Seiten, Note: 1,0

Glenn Depta (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG
1.2 Gegenstand und leitende Fragestellung
1.3 Gegenwartige Lage im 20. und21. Jahrhundert

2 NATIONALSTAAT, NATIONALISMUS UND MINDERHEIT
2.1 Staat
2.2 Nation
2.4 WeitereStaatsformen
2.5 MlNDERHEITEN
2.5.1 MlNDERHEITEN-BEGRIFFSBESTIMMUNG
2.5.2 MINDERHEIT IM DEUTSCH-DANISCHEN GRENZRAUM

3 DEUTSCH-DANISCHESVERHALTNIS
3.1 RUCKBUCK
3.2 VOM NATIONALEN GEDANKEN HIN ZUR GRENZREGELUNG

4 DEUTSCH-DANISCHE GRENZREGELUNG VON
4.1 DEFINITION GRENZE
4.2 SelbstbestimmungsrechteinesVolkes
4.3 DEUTSCH-DANISCHE GRENZE DAMALS UND HEUTE
4.4 ElNSCHWIERIGERNEUANFANG

5 MINDERHEITENPOLITIK
5.1 AGENDA DER LANDESREGIERUNG
5.2 DieSchleswigschePartei
5.3 DerSudschleswigscheWahlerverband
5.3.1 BEFREIUNG VON DER SPERRKLAUSEL- PRIVILEG ODER NACHTEILSAUSGLEICH?

6 OKONOMISCHE BETRACHTUNGEN
6.1 Grenzhandel
6.2 ARBEITSLEBEN IM GRENZGEBIET

7 PROBLEMEBEIDERZUSAMMENARBEIT
7.1 EUROREGION SCHLESWIG
7.2 ERRICHTUNGDESWILDSCHWEINSZAUNS

8 SCHLUSS/ZUSAMMENFASSUNG

LITERATURVERZEICHNIS

1 Einleitung

1.1 Vorbemerkungen

Das 20. Jahrhundert war das Jahrhundert der Fluchtlinge. Infolge Wanderungsbewegungen und Grenzverschiebungen gibt es in Europa zahlreiche Minderheiten, die jeweils einen un-terschiedlichen Schutzstatus geniefien. Je nachdem, in welcher Region sie siedeln, sind sie gleichgestellt, wenn nicht sogar bevorzugt, jedoch gibt es auch Minderheiten, die immer noch als solche behandelt werden. Oftmals kommt es zu Konfrontationen zwischen Mehr-heit und Minderheit. Diese ziehen sich durch die ganze Vergangenheit. Betrachtet man his-torische Ereignisse, lasst sich schnell erkennen, dass gewisse Minderheiten besondere Pri-vilegien geniefien, wie zum Beispiel eine eigene Minderheitenpartei, die von gewissen Pflichten befreit ist. Ihre Aufgabe liegt darin, die Minderheit zu reprasentieren und die Ziele mit Hilfe von Mehrheitsparteien durchzusetzen. Jedoch ist dies von Nation zu Nation, wenn nicht sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Bestimmte Minderheiten werden jedoch nicht anerkannt durch die Regierung in den „Heimatstaaten", zum Beispiel die kur-dische Minderheit in der Turkei oder die religiose Minderheit im Irak: die Christen. In Deutschland gibt es vier anerkannte Minderheiten: die Danen in Sudschleswig; die Friesen; die deutschen Sinti und Roma und die Lausitzer Sorben. Sie erhalten in Deutschland be­sondere Privilegien.1

1.2 Gegenstand und leitende Fragestellung

In dieser Semesterarbeit wird die danische Minderheit in Deutschland behandelt. Sie befin-det sich im Norden Deutschlands. Die danische nationale Minderheit pflegt die Zusammen-gehorigkeit mit der danischen Kultur und bemuht sich urn die Forderung der danischen Sprache in der Schule und auch im Grenzgebiet. Ziel der Arbeit ist es, auf die deutsch-danische Grenzregelung und auf die geschichtlichen, kulturellen und sozialen Aspekte des exzeptionell friedlichen Kompromisses, der in einer Zeit mit kriegerischen Nationalkon-flikten getroffen wurde, einzugehen, urn anschliefiend die heutige Lage zu bewerten. The-matisch wird der Blick auf das deutsch-danische Verhaltnis, die konkrete Grenzregelung, die Minderheitenpolitik der Landesregierung und auf die gegenwartige Lage gerichtet. Die Hauptfragestellung ist, ob das deutsch-danische Minderheitenmodell womoglich auf an-dere Minderheitenregionen ubertragbar ist. Urn dies zu uberpriifen, wird explizit auf die danische Minderheit eingegangen und deren Sonderrechte. Es werden folgende Fragestel-lungen untersucht:

Welche Minderheiten gibt es in Deutschland und welche Rechte haben sie? Welches historische Verhaltnis pflegt Deutschland zu Danemark? Wie haben besondere historische Ereignisse die Beziehung gepragt? Wie lief die Grenzziehung ab und welches Vorbild diente dazu? Was tut die Landesregierung fur die Belange der Minderheit? Wie finanziert sich die Minderheit und welche Abhangigkeiten zeichnen sich ab? Welche Rolle spielen die politischen Parteien der Minderheiten in ihrem Gebiet und wel­che Interessen verfolgen sie?

Wie ist die Entwicklung der Minderheiten in den letzten Jahren zu beurteilen? Wie ist die supranationale Zusammenarbeit bei grenzuberschreitenden Problemen?

1.3 Gegenwartige Lage im 20. und 21. Jahrhundert

Das 20. Jahrhundert war das Jahrhundert der Fluchtlinge. Durch die vielen Kriege und die bipolare Weltordnung anderte sich das Machtverhaltnis und das Staatenverhaltnis gravie-rend. Infolgedessen kam es zu Zwangswanderungen. Auch das deutsch-danische Verhaltnis wurde durch die Erfahrungen der Konflikte, besonders durch den Zweiten Weltkrieg, stark gepragt. Doch auch der Erste Weltkrieg hat das Verhaltnis beeinflusst, aufgrund der staat-lichen Neuordnung. Die Forderung nach Nationalstaaten mit Menschen, die die gleiche Kultur und Sprache besitzen, konnte nur in Teilen realisiert werden. Die Siedlungsstruktur im deutsch-danischen Grenzraum war von verschiedenen Kulturen gepragt, sodass eine klare Trennung ohne Konflikt zuerst schier unmoglich erschien. Urn die damalige Grenz-regelung zu verstehen, muss man zuerst die damalige Situation erlautern. Europa war im 19. und 20. Jahrhundert gepragt vom Nationalismus und dem Streben nach einem Natio-nalstaat. Durch die Zerschlagung verschiedener Imperien wie das Osmanische Reich oder die UdSSR entwickelten sich Konflikte iiber neue Grenzziehungen und es bildeten sich viele Nationalstaaten. Andere Ethnien wurden nicht als gleichwertig angesehen, wodurch diese Epoche besonders durch Unterdriickung von Minderheiten charakterisiert ist. Heute - mehrere Jahrzehnte spater - lasst sich das Gegenteil beobachten. Durch die Schaffung der Europaischen Union wurde der nationale Gedanke Stuck fur Stuck beiseitegelegt und die nationale Souveranitat an die Europaische Union abgegeben. Betrachtet man die Nach-barstaaten rund urn die UdSSR, erkennt man schnell, die damalige deutsch-danische Grenz-regelung war etwas Besonderes. Mehr als 900 Millionen Menschen gehoren in ihrem Land zu Minderheiten.2 Viele leiden unter Ausgrenzung, Verfolgung und Vertreibung. Eine Aus-nahme gegenuber den vertriebenen Minderheiten ist die danische Minderheit in Deutsch-land. Sie genieBt einige Vorzuge im gesellschaftlichen sowie im politischen Kontext.

2 Nationalstaat, Nationalismus und Minderheit

2.1 Staat

Nach dem Ersten Weltkrieg haben liberale und demokratische Bewegungen innerhalb Eu-ropas dominiert. Die Idee des demokratischen Rechtsstaates mit Verfassung und Gewal-tenteilung geht auf Charles de Montesquieu zuriick, der „die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende Gewalt in Ansehung der Angelegenheiten, die vom Volkerrechte abhangen, und die vollziehende Gewalt hinsichtlich der Angelegenheiten, die vom burgerlichen Recht abhangen" als grundlegende Elemente eines Staates defmiert.3 Durch den Sieg der demo­kratischen Westmachte im Ersten Weltkrieg schien das demokratische Prinzip vollends ge-siegt zu haben. Die monarchischen Regime in Deutschland, Osterreich und Russland wur-den gesturzt und durch demokratische Regierungen ersetzt. Auch die neuen Staaten, die in Ostmitteleuropa entstanden, konstituierten sich als Republiken oder als parlamentarische Monarchien. Mit den neu geschaffenen Demokratien auBerte sich auch die politische Par-tizipation in Form von Wahlen. Die klassische Definition eines Staates, die auch heute noch fur den UNO-Beitritt gilt, wurde 1933 in Montevideo verfasst. „Der Staat als Subjekt des internationalen Rechts sollte folgende Eigenschaften besitzen: (a) eine standige Bevolke-rung; (b) ein definiertes Staatsgebiet; (c) eine Regierung und (d) die Fahigkeit, in Bezie-hung mit anderen Staaten zu treten."4 Dariiber hinaus ist der klassische Staatsbegriff ethisch neutral, die staatliche Konstituierung ist bedeutungslos, Diktaturen oder Hierokratien sind ebenfalls Staaten. Die erste Voraussetzung ist das Staatsvolk. Dies ist volkerrechtlich nicht defmiert, sodass sich die Staatsangehorigkeit nach dem innerstaatlichen Recht orientiert. Das Volkerrecht setzt jedoch einen Rahmen, sodass die Staatsangehorigkeit nur bei einem hinreichenden Anknupfungspunkt verliehen werden darf und nicht kauflich erworben wer-den darf. Die zweite Voraussetzung ist das Staatsgebiet. Es ist das „territoriale Substrat des Staates"5, das Territorium, welches die Gemeinschaft einschlieBt. Dieses Territorium bildet sich aus dem Festland, dem „Kustenmeer"6 und dem Luftraum im Umkreis von 100 Kilo-metern7. Ein Staat muss auch die Staatsgewalt in seinem Territorium haben. Das Staatsge-biet und das Staatsvolk mussen mittels organisierter Herrschaft gefuhrt werden. Der Staat muss iiber die Territorialhoheit und die Personalhoheit in seinem Gebiet verfugen. Eine klassische Auspragung der Staatsgewalt ist die Strafgewalt. § 3 StGB8 besagt, das deutsche Strafrecht gelte fur Taten, die im Inland begangen wurden. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB9 konnen aber auch Auslandstaten bestraft werden, wenn der Tater Deutscher ist. Diese drei Voraussetzungen sind elementar fur die Anerkennung eines Staates, jedoch wur­den diese urn die auBere Souveranitat erganzt, die jedoch nicht als notwendiges Erfordernis angesehen wird. Demnach muss ein Staat von anderen Staaten anerkannt sein. Ein Staat entsteht automatisch, sobald die genannten drei Elemente vorliegen.

2.2 Nation

1st von einer Nation die Rede, handelt es sich urn „eine vorgestellt politische Gemeinschaft - vorgestellt als begrenzt und souveran".10 Eine Nation ist begrenzt, da sie in der Regel auf einer ethnischen Gemeinschaft beruht und durch die gemeinsame Abstammung eng ver-bunden sind. Jedoch kann eine Nation auch aus verschiedenen Ethnizitaten bestehen. Sie ist meistens imaginar, da die Mitglieder sich untereinander nicht kennen, jedoch das Gefuhl besitzen, etwas verbinde sie. Sie ist aber auch souveran, da der Begriff mit dem Gedanken der Aufklarung, der die hierarchisch-dynastischen Reiche zerstorte, konnotiert wird.11 Durch die raumliche Grenzziehung wird dieses Volk von anderen Volkern separiert, wodurch der nationale Gedanke gestarkt wird und versucht wird, die eigenen Grenzen zu verteidigen, insbesondere durch Kriege. Den Nationalstaat kann man als „territoriale Uber-einstimmung von Nation und politischem System"12 definieren. Er kann aus mehreren Na-tionen bestehen. In GroBbritannien leben unter anderem Englander, Iren, Waliser und Schotten. Des Weiteren kann eine Nation auch auf mehrere National staaten aufgeteilt sein wieinNord-undSudkorea.

2.3 Nationalismus

Menschen, die in einer Nation leben, verknupfen dies mit Nationalismus. Er dient dazu, „Sicherheit, Geborgenheit, Identitat durch Abgrenzung, Ausgrenzung und Zielidentitaten" zu schaffen."13 Der Nationalismus sieht die eigene nationale Gemeinschaft als vorrangig an. Wahrend der Nationalismus nach auBen hin durch Ausgrenzung und Feindbilder defi-niert wird, wird das innerstaatliche Zusammenleben durch das kollektive Bewusstsein ge-starkt.14

2.4 Weitere Staatsformen

Neben dem Nationalstaat gibt es auch weitere Staatenmodelle. Wahrend im Nationalstaat idealtypisch nur eine Kultur eines Volkes dominiert, hat der Vielvolkerstaat innerhalb sei­nes Staatsgebietes Angehorige von mehr als einer Nation. Wenn unterschiedliche Volker in einem Staat zusammenleben wollen, spricht man von einer Willensnation. Dies ist einer der drei Nationstypen. Des Weiteren gibt es noch die Kulturnation, die durch eine gemein-same Kultur definiert wird. Die Kulturnation ist meistens uberstaatlich und unabhangig von Grenzen. Besonders Danemark und Deutschland hatten im 18. und 19. Jahrhundert die Probleme mit der staatlichen Souveranitat. Die Siedlungsgebiete der verschiedenen Volker uberlappten sich im deutsch-danischen Grenzgebiet. In solchen Fallen kann die National-staatsgriindung in einen Krieg ausarten, da die verschiedenen Volker das jeweilige Territo-rium fur sich beanspruchen wollen. Neben dem deutsch-danischen Konflikt, der aufgrund der Nationalstaatsgriindung entstand, lassen sich auch moderne Konflikte diesem Phano-men zuordnen, zum Beispiel der Nahostkonflikt. Konflikte konnen auch entstehen, wenn einzelne Volker mit ihrem Siedlungsgebiet aus einem Vielvolkerstaat austreten wollen. Ein aktuelles Beispiel hierfur ware der innerstaatliche Konflikt in Spanien zwischen dem spa-nischen Nationalstaat und Katalonien. Solches Streben nach Souveranitat des eigenen Sied-lungsbereichs und nach Emanzipation des eigenen Volkes findet sich regelmaBig doit, wo ein Volk Mitglied eines von einem groBeren Volk dominierten Vielvolkerstaats ist, seine Interessen oder seine Kultur als unterdriickt, unterreprasentiert oder bedroht sieht. Da eine Trennung beziehungsweise Verkleinerung des Staates meist nicht im Interesse des Vielvol-kerstaates ist, kann der Interessenkonflikt zwischen den Volkern zu Spannungen fuhren.

2.5 Minderheiten

2.5.1 Minderheiten - Begriffsbestimmung

In fast jedem Staat befinden sich Bevolkerungsgruppen, die aufgrund bestimmter Merk-male wie Sprache, Kultur, Rasse oder Religion einer Mehrheit unterlegen sind. Nationale Minderheiten haben in der Regel einen Bezug zu zwei Staaten, und zwar zu dem Staat, in dem sie leben, und zu dem, mit dem sie sich verwandt fuhlen. Fur diese Minderheit gibt es spezielle Minderheitenrechte, die jedoch nicht immer durchgesetzt werden. Teilweise ist es schwierig, auf nationaler Ebene bestimmte Gesetze zum Schutz von Minderheiten zu verabschieden, weshalb es auf supranational er Ebene noch komplexer wird. Es kommt demnach kaum zu einem Konsens. Eine allgemeine Definition von Minderheiten gibt es dementsprechend kaum und wenn, dann ist sie sehr allgemein und schwammig formu-liert.15 Es wird von nationalen, ethnischen, autochthonen Minderheiten oder Volksgrup-pen gesprochen. Im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Regelungen zum Minderheitenschutz in zwischenstaatlichen Vertragen festgelegt. In diesen Vertragen gab es allerdings im Regelfall keine Minderheitendefinition, da es sich bei den in den jewei-ligen Abkommen behandelten Menschen urn spezifische Gruppen handelte.16

Eine gultige Definition zu dem Begriff Minderheit gibt es nicht. Eine sehr allgemeine Definition des Begriffes findet sich in einem Entwurf der Uni Hamburg. Doit heifit es: „Bei Minderheiten handelt es sich meistens urn zahlenmaBig kleine Bevolkerungsgrup­pen, die sich durch bestimmte Merkmale, zum Beispiel ethnische, religiose und/oder sonstige kulturelle Gemeinsamkeiten, von der Bevolkerungsmehrheit und/oder vom do-minierenden Teil einer Gesellschaft unterscheiden, etwa Immigranten (Immigration), Auslander und Aussiedler. Zu den Minderheiten zahlen aber auch Randgruppen unabhan-gig von ihrer Grofie, zum Beispiel obdachlose oder behinderte Menschen."17 Doch auch auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein wird versucht, eine De­finition der Minderheiten zu formulieren. Doit heifit es: „Eine Minderheit oder Volks-gruppe ist eine gegenuber der Mehrheitsbevolkerung eines Staats zahlenmafiig unterlegene Gruppe von Menschen, die ebenfalls Burger und Burgerin dieses Staates sind, je-doch keine dominante Stellung einnehmen. Sie weisen in ethnischer, religioser und kul-tureller Hinsicht Merkmale auf, die sie von der ubrigen Bevolkerung unterscheiden. Min-derheiten bewahren innerhalb der Mehrheit die eigene Kultur, Tradition, Religion oder Sprache und damit ihre Identitat."18 Noch differenzierter beschreibt Jan Diederichsen die Minderheiten.19 ErunterscheidetfunfEbenen, auf deneneine Minderheit basieren konnte. Eine Minderheit sei eine Gruppe,

1. die im Gebiet eines Staates geschlossen oder in Streulage siedelt;
2. die zahlenmaBiger kleiner ist als die ubrige Bevolkerung des Staates;
3. deren Angehorige Burger dieses Staates sind;
4. deren Angehorige iiber Generationen und bestandig in dem betreffenden Ge­biet ansassig sind;
5. die durch ethnische, sprachliche oder kulturelle Merkmale von den ubrigen Staatsburgern unterschieden werden konnen und gewillt sind, diese Eigenar-ten zu bewahren.

In Deutschland spricht man von nationalen Minderheiten. Dies sind Volksgruppen, die un-ter dem Schutz des Rahmenubereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Min­derheiten vom 1. Februar 199520 stehen. Dies bezieht sich sowohl auf die danische Minder­heit, die in einer Region siedelt, als auch auf die Sinti und Roma, die in ganz Deutschland fleckenhaft siedeln.

2.5.2 Minderheit im deutsch-danischen Grenzraum

Die deutsche Volksgruppe auf danischer Seite betragt laut Schatzungen zwischen 12.000 bis 20.000 Personen.21 Diese sehen sich als deutsche Nordschleswiger, d. h. als danische Staatsburger mit deutscher Identitat und einer starken Verankerung in der Region Sudjut-land. Sie machen 6-8 % der Bevolkerung in diesem Land aus.

Die danische Minderheit in Sudschleswig zahlt ca. 50.000 bis 60.000 Personen.22 Diese leben im Land Schleswig-Holstein. Sie sind danisch gesinnt, aber meistens deutsche Staatsburger.

Die dritte Minderheit, die Friesen, leben im auBersten Nordwesten Schleswig-Holsteins auf Inseln und Halligen. Die Schatzungen gehen hier sehr weit auseinander. Die Bundes-regierung geht von 50.000 im Jahr 1997 aus, sodass heute ungefahr 60.000 Friesen in Deutschland leben.23

3 Deutsch-danisches Verhaltnis

„Nur drei Menschen haben die schleswig-holsteinische Geschichte begriffen - Prinzge-mahl Albert, der ist tot; ein deutscher Professor, der ist wahnsinnig geworden; und ich, nur habe ich alles dariiber vergessen."24

Dieses Zitat stammt von Henry John Temple, dem britische Premierminister, der wahrend der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und Danemark gelebt hat. Das deutsch-danische Verhaltnis war in den letzten Jahrhunderten gepragt von kriegeri­schen Auseinandersetzungen. Auch die beiden Weltkriege belasteten die Grenzregion, so­dass verschiedene Konflikte entstanden. „Der deutsch-danische Raum gilt als ein Gebiet, wo der Nationalitatenkampf einem friedlichen Neben- und Miteinander, j a sogar Fureinan-der an der Grenze gewichen ist. Es herrscht inzwischen ein tolerantes und gutnachbariiches Verhaltnis zwischen Danen und Deutschen."25 Doch die deutsch-danische Beziehung lief nicht immer so gut.

3.1 Riickblick

Im Grenzgebiet existierten zwei naturiiche Grenzen: die Flusse Eider und Levensau. Aus diesen beiden Flussen hat sich im 13. Jahrhundert das Herzogtum Schleswig herausgebil-det. Obwohl es in den darauffolgenden Jahren zu politischen Veranderungen kam, bildeten die Flusse immer die Grenze zwischen Schleswig und Holstein, also Danemark und dem Deutschen Reich. Deutschland und Danemark einigten sich darauf, dass das danische Furstentum Schleswig mit der deutschen Grafschaft Holstein unter einem Landesherrn zu-sammengefasst wurde. Die deutschen Grafen von Schauenburg regierten beide Landesteile. 1460 wurde Konig Christian I nach dem Aussterben der Schauenburger Grafen auf dem Tag zu Ripen zum neuen Herzog gewahlt. Auf dieser Konferenz wurde ein Freiheitsbrief verfasst, in der die beruhmte Passage „dat se bliven ewich tosamende ungedelt"26 stand. Trotz der Satzung gehorte das Herzogtum Schleswig zu Danemark und das Herzogtum Holstein zum Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation. Nach zahlreichen deutschen Herzogen regierte ab 1773 wieder der danische Konig beide Landesteile. Durch zuneh-mende Konflikte hat Danemark Schleswig-Holstein zum danischen Gebiet erklart, was 1848 zur Schleswig-Holsteinischen Erhebung fuhrte. Im Laufe der Jahre wurden Volks-feste und Paraden in Schleswig und Holstein abgehalten, urn die Bevolkerung fur den na-tionalen Kampf zu mobilisieren. Ein bekanntes Lied war „Wanke nicht, mein Vaterland". Es wurde im Mi 1844 beim Sangerfest in Schleswig gesungen. Bevor es 1848 zum Kampf mit Waffen kam, wurde mit Liedertafeln und Sangerfesten versucht, die Bevolkerung zu mobilisieren. Der Rationale Gedanke" gewann immer mehr an Bedeutung. Es kam die Streitfrage: Will ich Angehoriger sein eines danischen oder deutschen Nationalstaats. Es bildeten sich zwei Parteien: auf der einen Seite die Schleswig-Holsteiner, welche die Auf-nahme Schleswigs in den Deutschen Bund forderten, und auf der anderen Seite die Ei-derdanen, die fur eine direkte Anbindung Schleswigs an Danemark pladierten.

[...]


1 BMI: Die nationalen Minderheiten in Deutschland. o. J.

2 Uno Fliichtlingshilfe o. J.

3 Vgl.Forsthoffl951.

4 Vgl. Art. 1 Konvention von Montevideo iiber Rechte und Pflichten der Staaten (1933).

5 Vgl. Herdegen, Volkerrecht, § 8 Rn. 5.

6 Vgl. Art. 5 ff. UN-Seerechtskonvention.

7 Rechtslexikon: Staatsgebiet. o. J

8 Vgl. StGb.

9 Ebd.

10 Vgl. Andersonl998.

11 Ebd.

12 Vgl.Riescher2001.

13 Vgl. Bruckmtiller/LinhartMahrdel 1994, S. 10.

14 Ebd., S. 13.

15 Vgl. Campenhausen2001.

16 Minderheitensekretariat. o. J.

17 Universitat Hamburg. o.J.

18 Landtag Schleswig-Holstein. o. J.

19 Diedrichsen, Shz, 12.08.2015

20 BMI: Downloads Gesetzestexte. o. J.

21 Vgl. Kiihl 2005a, S. 34.

22 Ebd.

23 Ebd.

24 Ebd.

25 Ebd.

26 Landtag Schleswig-Holstein: Landeskunde, Vertrag von Ripen, o. J.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Die Regelung des deutsch-dänischen Grenzkonflikts 1920. Ein Vorbild für eine friedliche Regelung von internationalen Minderheitenproblemen?
Note
1,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
34
Katalognummer
V900814
ISBN (eBook)
9783346190727
Sprache
Deutsch
Schlagworte
grenzkonflikts, minderheitenproblemen, regelung, vorbild
Arbeit zitieren
Glenn Depta (Autor:in), 2020, Die Regelung des deutsch-dänischen Grenzkonflikts 1920. Ein Vorbild für eine friedliche Regelung von internationalen Minderheitenproblemen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/900814

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