Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte des Outsourcings


Seminar Paper, 2005

19 Pages, Grade: 1,3

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Gang der Untersuchung

2 Definition und Realisationsformen des Outsourcings in der Praxis
2.1 Begriffliche Grundlagen
2.2 Erscheinungsformen des Outsourcings in der Praxis

3 Arbeitsrechtliches Rahmenwerk des Outsourcings
3.1 Die Bedeutung des § 613a BGB
3.2 Definitionen des Betriebsübergangs nach BAG und EuGH
3.3 Die Rechtswirkungen auf das IT-Outsourcing
3.4 Kündigungsrechtliche Aspekte des Outsourcings

4 Wirtschaftliche Chancen und Risiken beim IT-Outsourcing
4.1 Chancen
4.1.1 Erschließung von Kostensenkungspotenzialen
4.1.2 Fokussierung auf Kernkompetenzen
4.1.3 Zugang zu spezialisierten Ressourcen
4.1.4 Pesonalbeschaffungsvorteil
4.1.5 Risikotransfer auf externe Dritte
4.2 Risiken
4.2.1 Abhängigkeiten vom Anbieter
4.2.2 Verlust von Know-how
4.2.3 Zunahme von Datenschutzrisiken
4.2.4 Gefahr vor Einheitslösungen
4.2.5 Störung des Betriebsklimas

5 Abschließende Bewertung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

In unsicheren und ertragsschwachen Zeiten richten viele Unternehmen verstärkt ihr Augenmerk auf Konzepte und Strategien, die ihnen die Möglichkeit bieten, Kosten zu senken und die betriebliche Effizienz zu steigern. Oftmals macht in solchen Situationen der vielzitierte Spruch „Do what you can do best - outsource the rest“1 die Runde. Das Konzept des Outsourcing, was den Fremdbezug von unternehmerischen Leistungen durch externe Dritte meint2, wurde in angelsächsischen Unternehmen bereits schon vor Jahrzehnten praktiziert und gewinnt nun mittlerweile auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Gerade im Bereich der Informationstechnologie eröffnen sich für viele Unternehmen erhebliche Einsparpotenziale. Externe Dritte sind aufgrund ihres höheren Spezialisierungsgrads meist in der Lage IT-Aufgaben kostengünstiger anzubieten, als es Unternehmen möglich ist. Daher erscheint Outsourcing für viele Unternehmen als eine Möglichkeit ihre Effektivität zu steigern, Kosten zu senken und so profitabler zu arbeiten. Jedoch ist in diesem Zusammenhang unbedingt zu beachten, dass die Zauberformel Outsourcing mit nicht zu vernachlässigen Risiken verbunden ist. So verfügen viele Unternehmen über sensible Kundendaten. Die Kunden dieser Unternehmen müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten geschützt bleiben und diese sind nicht ohne weiteres dem Staat oder anderen Dritten zugänglich gemacht werden. Hier können Konflikte auftreten, da gerade im IT-Bereich viele solcher sensiblen Daten archiviert werden. Darüber hinaus sind auch die nicht unerheblichen rechtlichen Konsequenzen, welche aus einem Outsourcingprojekt resultieren zu beachten. Diese Rechtsfolgen wie z.B. die Übernahme von Arbeitsverhältnissen oder der Verlust von speziellem Wissen können den geplanten Erfolg in Form von Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen gefährden, wenn nicht gar komplett zunichte machen. Ziel dieser Arbeit wird es daher sein, die Vorteile und Risiken des Outsourcings am Beispiel der IT-Auslagerung darzustellen. Hierzu werden sowohl wirtschaftliche als auch arbeitsrechtliche Aspekte beleuchtet.

1.2 Gang der Untersuchung

Um die eingangs erwähnte Zielsetzung umzusetzen wird in Kapitel zwei eine kurze Einleitung in die Thematik des Outsourcings gegeben. An dieser Stelle ist es sinnvoll grundlegende Begriffe zu definieren. Des Weiteren wird in diesem Abschnitt auf die unterschiedlichen Realisationsformen des Outsourcings in der Praxis eingegangen. Diese unterschiedlichen Arten bringen jeweils verschiedene arbeitsrechtliche Bestimmungen mit sich. Auf diese Differenzen wird im dritten Kapitel näher eingegangen. Hier kommt §613a BGB eine entscheidende Rolle zu. Darüber hinaus hängt der Erfolg eines Outsourcing-Prozesses entscheidend davon ab, in welcher Form ein Betriebsübergang vorliegt und ob dieser vermeidbar ist. Es wird erörtert, wie sich Rechtsnormen auf Auslagerungen in der IT auswirken. Bereits an dieser Stelle lässt sich erkennen, dass es sich beim Outsourcing um ein sehr komplexes, nicht zu unterschätzendes Projekt handelt, bei welchem vorher Vor- und Nachteile, Aufwand, Nutzen und mögliche Risiken gegeneinander abgewogen werden müssen. Einen Überblick hierüber verschafft Kapitel vier, bevor unter Punkt fünf die gewonnenen Erkenntnisse abschließend zusammengefasst werden und ein Ausblick über die zu erwartenden Entwicklungen des IT-Outsourcing geliefert wird.

2 Definitionen und Realisationsformen des Outsourcings

2.1 Begriffliche Grundlagen

Der Begriff Outsourcing ist ein Kunstwort, welches aus den drei englischen Begriffen „outside“ (außerhalb), „resource“ (Quelle) und „using“ (nutzen) zusammengesetzt ist.3 Wörtlich übersetzt könnte man demnach unter Outsourcing die außerbetriebliche Ressourcennutzung verstehen. Leistungen, die ehemals selbst erbracht wurden, werden nun auf Dritte übertragen und von diesen erbracht. Diese Auslagerung einzelner Aufgabenbereiche kann sowohl an externe Anbieter (externes Outsourcing) vergeben als auch innerhalb einer Konzern- oder Unternehmensstruktur (internes Outsourcing) durchgeführt werden. Generell formuliert lässt sich Outsourcing als Möglichkeit zur wirtschaftlichen Optimierung von Unternehmensstrukturen, Funktionen und Prozessen definieren.4 Daher ist es nicht verwunderlich, dass Outsourcing-Entscheidungen häufig als make-or-buy-Entscheidungen, d.h. als die Auswahl zwischen dem Kaufen oder der Selbsterzeugung einer Leistung angesehen werden. Die Zielsetzung des Outsourcings ist es bestimmte Aufgaben sowohl wirtschaftlicher als auch effizienter zu gestalten. Neben Kosteneinsparungen kommt es so zu einer verstärkten Konzentration auf die Kernkompetenzen des Unternehmens, welches den höheren Spezialisierungsgrad des externen Anbieters nutzt.

2.2 Erscheinungsformen des Outsourcing in der Praxis

In der Praxis werden unterschiedliche Realisationsformen des Outsourcings umgesetzt. Generell lassen sich die meisten Outsourcing-Projekte entweder dem externen oder dem internen Outsourcing zuordnen. Das externe Outsourcing ist die typische Variante des Outsourcings. Es kommt hierbei zur Auslagerung von kompletten Unternehmensteilen an externe Dritte. Handelt es sich um eine reine Auftragsvergabe an unternehmensfremde Dritte und werden die bis dato vorhandenen Ressourcen im Unternehmen nicht weiter fortgeführt wird dieses als klassisches Outsourcing bezeichnet. Allerdings ist an dieser Stelle zu beachten, dass oftmals Arbeitsverhältnisse auf den neuen Arbeitgeber übergehen und dass auch die betriebseigene Infrastruktur weiterbetrieben wird. Für die Erscheinungsform des Outsourcings eignen sich besonders Geschäftsbereiche, welche funktionell und organisatorisch selbstständig sind. Diese sind leicht auslager- und fremdvergebbar.5

Im Gegensatz hierzu wirkt sich ein internes Outsourcing auf die Unternehmensstruktur aus. Zwar wird auch hier der Auftrag an ein rechtlich selbständiges Unternehmen vergeben, dieses befindet sich jedoch üblicherweise in dem Konzernverbund. Eine Variante des internen Outsourcings sind sog. Kooperationspartnerschaften. Hierbei wird eine Beteiligungsgesellschaft gegründet, die bestimmte Aufgabengebiete übernimmt. Der Kunde kann an dieser neuen Gesellschaft beteiligt werden. Durch diese strategische Allianz entstehen gemeinsame Geschäftsinteressen und die Partnerschaft wird gestärkt.6 Eine weitere Möglichkeit des Outsourcings ist das Management - Buy - Out. Hierzu wird ein bestimmter Tätigkeitsbereich ausgegliedert und durch bisherige Mitarbeiter des Unternehmens weitergeführt. Je nachdem, ob es wieder zu einer Eingliederung in die bisherige Konzernstruktur kommt, handelt es sich um internes bzw. externes Outsourcing.7 Das Ausmaß der Outsourcing-Maßnahme kann ebenfalls variieren. An dieser Stelle unterscheidet man zwischen Komplett- und Moduloutsourcing. Im Unterschied zum Moduloutsourcing (partiell), bei dem nur Teile des Tätigkeitsgebiets ausgelagert werden, kommt es beim Komplettoutsourcing (total) zur völligen Übertragung eines Betriebsteils.8 Des Weiteren ist das InhouseOutsourcing erwähnenswert, bei welchem gewisse Betriebsteile zwar immer noch lokal im Unternehmen verrichtet werden, dies allerdings durch Dritte geschieht. Es kann sich sowohl um internes als auch um externes Outsourcing handeln.

3 Arbeitsrechtliches Rahmenwerk des Outsourcings

Bei der Auslagerung von Aufgaben im Wege des Outsourcings spielt nicht nur das wirtschaftliche Für und Wider bei der Entscheidungsfindung eine Rolle. Es sind ebenfalls die arbeitsrechtlichen Grenzen des Umwandlungsgesetzes und insbesondere die Regelungen über den Betriebsübergang zu beachten. Welche Auswirkungen hiermit auf Outsourcing-Projekte in der IT verbunden sind und welche Gestaltungs- möglichkeiten zur erfolgreichen Implementierung bestehen, werden im Folgenden erörtert.

3.1 Die Bedeutung des § 613a BGB

Eine herausragende Rolle nimmt in diesem Zusammenhang § 613a BGB ein. An dieser Stelle sind Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang definiert. Es handelt sich um eine sehr weit reichende Rechtsnorm, welche unter anderem im Falle eines Betriebsübergangs den Übergang der betroffenen Arbeitsverhältnisse auf den Übernehmner anordnet. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die europäische Betriebsübergangs-Richtlinie 77/187/EWG vom 5.3.1977 Vorgaben für die Auslegung und Anwendung von § 613a BGB macht. Es ist daher festzustellen, dass die Rechtssprechung auf diesem Gebiet entscheidend durch den EuGH mitgeprägt wurde. Zusammengefasst sind dies die wichtigsten Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs:

- § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB besagt, dass die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Übernehmer übergehen. Er übernimmt die bestehenden Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers.
- § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB regelt, dass bestehende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auch Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen Übernehmer und Arbeitnehmer werden.

- § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB betrifft die Haftung nach einem Betriebsübergang. Demnach haften ehemaliger Eigentümer und neuer Arbeitgeber grundsätzlich als Gesamtschuldner. Bedingung hierfür ist, dass die Verpflichtungen vor dem
Übergang entstanden sind und dass sie vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden.
- § 613a Abs. 4 BGB sichert dem Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz. Dieser kann „wegen des Betriebsübergangs“ weder vom alten noch vom neuen Arbeitnehmer entlassen werden.
- § 613a Abs. 5 BGB gewährleistet den Arbeitnehmern eine umfangreiche Informationspflicht bereits vor dem Betriebsübergang.
- § 613a Abs.6 BGB räumt dem Arbeitnehmer binnen eines Monats nach Zugang der vorgeschriebenen Unterrichtung ein schriftliches Widerspruchsrecht gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses ein.

Es ist aufgrund dieser Rechtsfolgen vor einem Outsourcing-Projekt zu prüfen, ob ein Betriebsübergang vorliegt. Wenn dies der Fall sein sollte, ist ferner sicherzustellen, dass die gewünschten Outsourcing-Vorteile immer noch realisierbar sind oder ob sie durch die zwingend eintretenden Rechtsfolgen des § 613a BGB zunichte gemacht werden.

3.2 Definitionen des Betriebsübergangs nach BAG und EuGH

Ein Betriebsübergang liegt nach Sichtweise des BAG und des EuGH vor, „[...] wenn eine wirtschaftliche Einheit nach einer Übertragung ihre Identität bewahrt hat [...]“9 Unter einer wirtschaftlichen Einheit versteht man an dieser Stelle die organisierte Ganzheit, die längerfristig einen Betriebszweck unter Zuhilfenahme von materiellen10 und immateriellen11 Betriebsmitteln und Personal verfolgt.12 1994 traf der EuGH in Abweichung zum BAG in seinem „Christel-Schmidt-Urteil“13 die Entscheidung, dass ein Betriebsübergang auch ohne das Übergehen von sächlichen oder immateriellen Betriebsmitteln vorliegen kann. Laut EuGH ist bereits die bloße Übernahme von Arbeitsverhältnissen oder lediglich das Angebot hierfür ein Indiz für einen Betriebsübergang. Es wird hier am Begriff der „wirtschaftlichen Einheit“ angeknüpft.

[...]


[1] Wißkirchen (1999), S.8.

[2] Balze / Rebel / Schuck (1997), S.3.

[3] Balze / Rebel / Schuck (1997), S.3.

[4] Horchler (1996), S.1.

[5] Balze / Rebel / Schuck (1997), S.4.

[6] Horchler (1996), S.19f.

[7] Balze / Rebel / Schuck (1997), S.4.

[8] Balze / Rebel / Schuck (1997), S.5.

[9] Balze / Rebel / Schuck (2002), S. 269.

[10] Materielle Betriebsmittel sind i. d. R. Betriebs- und Geschäftsausstattungen wie Rohstoffe, Maschinen oder sonstige Einrichtungen und Hilfsmittel.

[11] Immaterielle Betriebsmittel sind i. d. R. nicht quantifizierbar und damit nach bestehendem deutschem Recht nicht bilanzierbar. Beispiele sind Vertrags- oder allgemeine Geschäftsbeziehungen, aber auch Patente oder spezielles Wissen.

[12] Weitere Betrachtungen der wirtschaftlichen Einheit siehe Gaul (2002), S.1525.

[13] EuGH 14.4.1994 („Christel Schmidt“) AP Nr. 106 zu § 613a BGB.

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte des Outsourcings
College
European Business School - International University Schloß Reichartshausen Oestrich-Winkel
Grade
1,3
Year
2005
Pages
19
Catalog Number
V90173
ISBN (eBook)
9783638044523
ISBN (Book)
9783640204526
File size
472 KB
Language
German
Notes
Stichworte: Definitionen und Realisationsformen des Outsourcings, Arbeitsrechtliches Rahmenwerk des Outsourcings, Betriebsübergang nach 613a BGB, Wirtschaftliche Chancen und Risiken beim IT-Outsourcing,
Keywords
Rechtliche Aspekte des Outsourcings, Wirtschaftsliche Aspekte des Outsourcings, Outsourcing, IT-Outsourcing, §613a BGB, Betriebsübergang, Christel Schmidt, Ayse Süzen, Arbeitsrecht
Quote paper
Anonymous, 2005, Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte des Outsourcings, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90173

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