Die Artusromane Hartmanns von Aue wurden in den letzten Jahrzehnten auf verschiedenste Probleme hin untersucht und interpretiert, doch die Forschung hat sich bis heute keineswegs erschöpfend mit der Rechtsthematik im Iwein auseinandergesetzt. Wenn eine Beschäftigung mit der Rechtsthematik stattfand, dann größtenteils im Zusammenhang mit der als dem zentralen Problemkomplex angesehenen Schuld-Sühne-Thematik, wobei das Vergehen Iweins stets an objektiven Rechtsnormen gemessen wurde (Vgl. SCHNELL 1991, 25). Rüdiger Schnell beschreibt eingehend die Gesinnungsethik des Rechtsgelehrten Peter Abaelard (*1079 - †1142) und die Auswirkungen jener Ethik auf das Werk Hartmanns von Aue und kommt zu dem Schluss, „dass Hartmann wie Abaelard zwischen sittlich relevanter Gesinnung und strafrechtlich relevantem Wirkungsausgang einer Tat unterscheidet.“ (SCHNELL 1991, 15). Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse soll durch intensive Arbeit am Quellentext und unter Zuhilfenahme der verfügbaren Sekundärliteratur die Rechtsthematik im Iwein in einem ersten Schritt herausgearbeitet und knapp dargestellt werden. Anschließend soll der Erbstreit der Grafentöchter vom Schwarzen Dorn unter Berücksichtigung der abaelard´schen Gesinnungsethik und intentio-Problematik (Vgl. SCHNELL 1991, 15-69, bes. 18-24) exemplarisch einer näheren Betrachtung unterzogen werden, wobei besonderes Augenmerk auf den Zweikampf zwischen Iwein und Gawein gelegt wird. Auch die Rolle, die König Artus in dieser Episode spielt, soll näher betrachtet werden. Versagt der König als Richter oder spiegelt er die Rechtsvorstellungen des 12. Jahrhunderts wider? Die vorliegende Arbeit soll durch ständigen Vergleich der Darstellungen Hartmanns mit den Rechtsvorstellungen des ausgehenden 12. Jahrhunderts erörtern, ob Hartmann ein rein fiktionales Recht beschreibt, oder die Rechtsvorstellungen seiner Zeit im Iwein manifestiert hat. Welchen Stellenwert besitzt die Rechtsthematik im Iwein? Welche rechtlichen Fragestellungen und Probleme werden aufgeworfen? Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, soll die Rechtsthematik nun anhand diverser Beispiele erfasst und dargestellt werden: Der Roman beginnt klassisch mit dem Pfingstfest am Artushof, in dessen Verlauf Iweins Vetter Kalogrenant von seinem missglückten Quellenguss (V. 260-802) berichtet, wobei deutlich das mittelalterliche Fehderecht angesprochen wird.
Inhaltsverzeichnis der wissenschaftlichen Arbeit
I. Einleitung
II. Die Rechtsthematik im Iwein Hartmanns von Aue
III. Der Erbstreit der Grafentöchter vom Schwarzen Dorn
III. 1. do begunde der tôt in den tagen einen grâven beclagen Wie kommt es zu dem Erbstreit der Grafentöchter?
III. 2. minne unde haz Der Gerichtskampf zwischen den Freunden Iwein und Gawein
III. 3. minne und recht
Die Rolle des Königs Artus im Rechtsstreit der Grafentöchter
IV. Schlussbetrachtungen
Zielsetzung & thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Verhältnis von Recht und Rechtsverständnis in Hartmanns von Aue „Iwein“. Dabei wird analysiert, inwieweit der Autor historische Rechtsvorstellungen des ausgehenden 12. Jahrhunderts in die fiktionale Erzählwelt integriert oder diese als Ausgangspunkt für weiterführende gesellschaftliche Thesen nutzt.
- Analyse der Rechtsthematik und der Gesinnungsethik (intentio-Problematik) bei Hartmann von Aue.
- Untersuchung des Erbstreits der Grafentöchter vom Schwarzen Dorn als zentralem Rechtskasus.
- Betrachtung der Rolle von König Artus als Schiedsinstanz im Kontext von „minne und recht“.
- Deutung des Gerichtskampfes zwischen Iwein und Gawein unter Berücksichtigung des mittelalterlichen Rechtsverständnisses.
Auszug aus dem Buch
III. 2. minne unde haz Der Gerichtskampf zwischen den Freunden Iwein und Gawein
Zusammen mit der jüngeren Gräfin vom Schwarzen Dorn findet sich Iwein ze rehten zîten (V. 6881) an der kampfstat (V. 6883) ein, wo sie die ältere Schwester schon wartend antreffen. Durch den Gebrauch des mittelhochdeutschen Wortes kampfstat verdeutlicht Hartmann, dass der Zweikampf rechtens ist, „an gesetzlichem Ort“ (VON AMIRA 1967, 173) stattfindet.
Deutlich wird dies auch, wenn Iwein sagt, dass der Gerichtskampf am Hof des Königs Artus, in sînem hove (V. 6824), stattfinden soll. Hartmann erklärt außerdem, dass der Rechtsstreit gemäß dem hoverehte (V. 7341) des Königs abgehalten wird. Um den rechtlichen Rahmen des Kampfes noch klarer festzuhalten, soll an dieser Stelle kurz auf die Entwicklung des gerichtlichen Zweikampfes eingegangen werden. Der altgermanische Prozess kannte nur zwei Beweismittel: Den Eid und die Zeugenaussage (wobei Zeugen hier nicht als Tatzeugen, sondern als Leumundszeugen fungierten) (Vgl. VON AMIRA 1967, 167).
Führten diese stark formalistischen Beweismittel nicht zur Beilegung des Streites, konnte der Rechtsstreit durch einen Zweikampf beigelegt werden. Mit der Verbreitung des Christentums hielt dann das Gottesurteil, das Ordal, als Mittel zur Rechtsfindung Einzug in das germanische Recht (Vgl. VON AMIRA 1967, 174f). Ordale bestanden meist aus der Probe mit kochendem Wasser oder im Tragen von glühendem Eisen (Vgl. VON AMIRA 1967, 175). Erst später wurde der Zweikampf „unter die Gottesurteile aufgenommen“ (VON AMIRA 1967, 176). Der Zweikampf stellt also nur eine von vielen möglichen Ausprägungen des Gottesurteils zur Zeit Hartmanns dar.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Forschungsdiskussion zur Rechtsthematik im „Iwein“ ein und formuliert das Ziel der Arbeit, Hartmanns Darstellungen mit den Rechtsvorstellungen des 12. Jahrhunderts abzugleichen.
II. Die Rechtsthematik im Iwein Hartmanns von Aue: Das Kapitel illustriert anhand des Quellenguss-Konflikts die Diskrepanz zwischen objektivem Recht und der Gesinnung (intentio) des Handelnden.
III. Der Erbstreit der Grafentöchter vom Schwarzen Dorn: Das Kapitel analysiert den Erbstreit als Höhepunkt der Rechtsthematik, wobei die rechtlichen Hintergründe der Erbfolge und das Verhalten der Beteiligten untersucht werden.
III. 1. do begunde der tôt in den tagen einen grâven beclagen Wie kommt es zu dem Erbstreit der Grafentöchter?: Hier werden die Ursachen des Erbstreits sowie die zeitgenössische Relevanz der Erbteilungsproblematik in der Stauferzeit erläutert.
III. 2. minne unde haz Der Gerichtskampf zwischen den Freunden Iwein und Gawein: Das Kapitel thematisiert den Gerichtskampf als Gottesurteil und dessen Bedeutung als Spiegelbild ritterlicher Freundschaft und Anonymität.
III. 3. minne und recht: Der Fokus liegt hier auf der Rolle von König Artus als Schiedsmann, der versucht, den Konflikt durch Minne zu lösen, bevor das starre formale Recht greift.
IV. Schlussbetrachtungen: Das Fazit stellt fest, dass Hartmann den „Iwein“ als wirklichkeitsbezogene Thesenerzählung konzipiert hat, die die Rechtsvorstellungen seiner Zeit reflektiert.
Schlüsselwörter
Iwein, Hartmann von Aue, Rechtsthematik, Mittelalter, Gerichtskampf, Minne, Erbstreit, Gesinnungsethik, Intentio, Artushof, Gottesurteil, Stauferzeit, Rechtsgeschichte, Recht, Rittertum
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Darstellung von Recht, Rechtsverständnis und Rechtsverfahren im Artusroman „Iwein“ von Hartmann von Aue.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die Gesinnungsethik (intentio), die rechtliche Einordnung von Fehden und Gerichtskämpfen sowie die Rolle des Königs als Schlichter.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist zu ergründen, ob Hartmann ein rein fiktionales Recht beschreibt oder ob er reale Rechtsvorstellungen des 12. Jahrhunderts in seinem Werk manifestiert hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die intensive Textanalyse des „Iwein“ in Verbindung mit der Auswertung zeitgenössischer Sekundärliteratur zu rechtshistorischen Fragen des Mittelalters.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Episode des Erbstreits der Grafentöchter vom Schwarzen Dorn, dem Zweikampf zwischen Iwein und Gawein sowie der Rolle von König Artus.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie „Rechtsthematik“, „Gesinnungsethik“, „Gerichtskampf“, „Minne“ und „Stauferzeit“ charakterisiert.
Warum spielt der Zweikampf zwischen Iwein und Gawein eine so große Rolle?
Er dient als Material, an dem sich der Held beweisen kann, während er gleichzeitig die Tragik der Anonymität und die Ideale des mittelalterlichen Rechtsverfahrens verdeutlicht.
Wie bewertet der Autor die Rolle von König Artus?
Artus wird als korrekt agierender, zeitgemäßer Herrscher dargestellt, dessen Handeln im Einklang mit den damals üblichen Schiedsverfahren steht, auch wenn er durch starre Rechtsnormen eingeschränkt ist.
Ist der „Iwein“ laut der Arbeit nur ein Märchen?
Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Roman eine wirklichkeitsbezogene Thesenerzählung ist, die soziale und rechtliche Probleme der Entstehungszeit thematisiert.
- Quote paper
- Robert Bliedung (Author), 2008, "minne und recht" - Recht und Rechtsverständnis im 'Iwein' Hartmanns von Aue, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90217