Gründet man ein Unternehmen, stellt sich unter anderem die Frage, in welcher Rechtsform man dieses führt. Eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Möglich wurden Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstmals durch das Inkrafttreten des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Attraktiv an der GmbH ist vor allem die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung. Die GmbH haftet für die Verbindlichkeiten der Gesell-schaft nur mit dem Gesellschaftsvermögen, das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.
Grundsätzlich gilt, dass die Haftung bei der GmbH gegenüber Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Was jedoch gilt für einen GmbH Geschäftsführer, der einen Fehler gemacht hat?
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die GmbH in der Krise
2.1 Allgemein
2.2 Krisenbegriff
2.3 Das Insolvenzverfahren
2.3.1 Insolvenzgründe
2.3.2 Insolvenzantragspflicht des GmbH Geschäftsführers
2.3.3 Insolvenzantrag der Gläubiger
3 Die Insolvenzverschleppung
3.1 Begriff der Insolvenzverschleppung
3.2 Folgen der Insolvenzverschleppung
4 Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft
4.1 Allgemein
4.2 Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
4.2.1 Anspruch und Verschulden
4.2.2 Haftungsumfang
4.3 Insolvenzverursachende Zahlungen
4.4 Verjährung
5 Haftung gegenüber Dritten
5.1 Schadenersatz, Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG
5.1.1 Allgemein
5.1.2 Voraussetzungen der Ersatzpflicht
5.1.2.1 Anspruch und Verschulden
5.1.2.2 Haftungsumfang
5.1.3 Verjährung
5.2 Vorvertragliche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers, Haftung aus §§ 311 Abs. 2, 3, 241 Abs. 2, 280 BGB (Culpa in contrahendo)
5.2.1 Allgemein
5.2.2 Verschulden
5.2.3 Haftungsumfang
5.2.4 Verjährung
5.3 Betrug, Haftung gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 und § 265b StGB
5.4 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, Haftung gem. § 826 BGB
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Das primäre Ziel dieser Seminararbeit ist die Untersuchung der zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen für einen GmbH-Geschäftsführer im Falle einer Insolvenzverschleppung. Die Arbeit analysiert dabei, unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsführer im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft sowie im Außenverhältnis gegenüber Dritten für Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden kann.
- Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers
- Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
- Haftung gegenüber der Gesellschaft nach § 64 GmbHG
- Gläubigerschutz und Schadensersatzansprüche Dritter
- Strafrechtliche Aspekte der Insolvenzverschleppung
Auszug aus dem Buch
3.2 Folgen der Insolvenzverschleppung
Die Insolvenzverschleppung stellt eine Straftat dar (§ 15a Abs. 4 und Abs. 5 InsO). Stellt ein GmbH Geschäftsführer den Eröffnungsantrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig, kann er sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen. Mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe muss rechnen, wer fahrlässig handelt. Vorsätzliche Insolvenzverschleppung wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft.13 Selbst ein ausgeschiedener Geschäftsführer, der seine Insolvenzantragspflicht verletzt hat, kann haftbar gemacht werden.14
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung der GmbH als Rechtsform und die Relevanz der Haftungsbeschränkung sowie die grundlegende Fragestellung bezüglich der Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzreife.
2 Die GmbH in der Krise: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Krise, beschreibt das Insolvenzverfahren als Instrument zur Gläubigerbefriedigung und präzisiert die Insolvenzgründe sowie die Antragspflichten.
3 Die Insolvenzverschleppung: Es wird der Begriff der Insolvenzverschleppung abgegrenzt und die damit verbundenen schwerwiegenden zivil- und strafrechtlichen Folgen für den Geschäftsführer dargelegt.
4 Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft: Der Fokus liegt hier auf der Ersatzpflicht für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, dem Haftungsumfang sowie der Verjährungsproblematik im Innenverhältnis.
5 Haftung gegenüber Dritten: Dieses Kapitel behandelt die Schutzgesetzverletzung nach § 823 Abs. 2 BGB, die Haftung bei vorvertraglichen Pflichtverletzungen (Culpa in contrahendo) sowie Betrug und sittenwidrige Schädigung.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Haftungsrisiken für Geschäftsführer zusammen und betont die Notwendigkeit einer fortlaufenden Information über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft.
Schlüsselwörter
GmbH, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzverschleppung, Insolvenzantragspflicht, § 64 GmbHG, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Gläubigerschutz, Quotenschaden, Gesamtschuldner, Ersatzpflicht, Insolvenzverfahren, Verschulden, Verjährung, § 823 BGB
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für den Fall, dass er seiner Pflicht zur rechtzeitigen Stellung eines Insolvenzantrags nicht nachkommt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Felder sind die Insolvenzantragspflicht, die Haftung für verbotene Zahlungen nach Insolvenzreife sowie die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Gläubigern.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen darzustellen, die einen GmbH-Geschäftsführer bei einer Insolvenzverschleppung erwarten.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse, indem sie geltende Gesetze, wie das GmbHG, BGB und die InsO, sowie die aktuelle BGH-Rechtsprechung auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Krise und Insolvenzgründe, die Folgen der Verschleppung sowie die detaillierte Haftungsproblematik im Innen- und Außenverhältnis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Begriffe sind Insolvenzverschleppung, Geschäftsführerhaftung, § 64 GmbHG, Insolvenzantragspflicht und Schadensersatz.
Wie unterscheidet sich die Haftung bei Alt- und Neugläubigern?
Altgläubiger können in der Regel lediglich den sogenannten Quotenschaden geltend machen, während Neugläubiger zusätzlich einen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens haben können.
Kann ein ausgeschiedener Geschäftsführer ebenfalls für Insolvenzverschleppung haften?
Ja, laut Arbeit kann auch ein ausgeschiedener Geschäftsführer haftbar gemacht werden, sofern er während seiner Amtszeit die Insolvenzantragspflicht verletzt hat.
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- Anonym (Autor:in), 2019, Haftung des GmbH Geschäftsführers bei der Insolvenzverschleppung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/903291