Die Würde und Achtung gegenüber KlientInnen mit eingeschränkter Selbstbestimmung im Kontext Sozialer Arbeit


Hausarbeit, 2007

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Gliederung

1.0 Einleitung
1.1 Problemaufriss
1.2 Zentrale Fragestellung

2.0 Begriffsdefinitionen
2.1 Definition „Noch – Nicht - Personen“
2.2 Definition „Niemals - Personen“
2.3 Definition „Nicht – Mehr - Personen“
2.4 Definition von Personen nach Peter Singer

3.0 Vorstellung von Peter Singer und seiner Auffassung über die utilitaristische Ethik

4.0 Fallbeispiele aus der Praxis Sozialer Arbeit in Bezug auf KlientInnen mit eingeschränkter Selbstbestimmung
4.1 Fallbeispiel „Niemals – Personen“
4.2 Fallbeispiel „Nicht – Mehr – Personen“
4.3 Gesamteindruck zur Diskussionsrunde
4.4 Fazit geschilderter Fallbeispiele

5.0 Schlussfolgerungen

6.0 Literaturverzeichnis

1.0 Einleitung

In der folgenden Ausarbeitung beziehen wir uns auf unser vorangegangenes Referat im Seminar „Berufsethische Fragen der Sozialen Arbeit“ bei Frau Prof. Dr. xxx. Inhalte der Veranstaltungen waren unter anderem Ethiktheorien, Werte und Normen in der Sozialen Arbeit. Die Vorträge von Studierenden in diesem Seminar sollten einen Beitrag leisten, berufsethische Konflikte in der Sozialen Arbeit darzustellen, zu analysieren und auszuwerten. Aufgrund dessen haben wir lange erörtert, mit welchem Thema wir uns in der Berufsethik auseinandersetzen wollen. Hierbei stellten wir fest, dass viele Bereiche die einen ethischen Konflikt hervorrufen können, zwischenmenschlich sehr belastend sind, jedoch im professionellen Kontext Sozialer Arbeit keine Relevanz haben. Damit sprechen wir Themen an, wie z. B. Organspende, Schwangerschaftsabbrüche, Sterbehilfe, etc. Wir als Sozialarbeiter/ Innen haben in diesen Fällen nur beratende Funktion, nicht aber die ausführende Funktion, die in diesen Bereichen einen Konflikt auslösen kann (z.B. bei einem Schwangerschaftsabbruch haben wir als SozialarbeiterInnen beratende Funktion, der Arzt hingegen die ausführende). Da wir als SozialarbeiterInnen in vielen Bereichen der Praxis mit Menschen zusammenarbeiten, schien uns das Thema „Die Würde und Achtung gegenüber KlientInnen mit eingeschränkter Selbstbestimmung im Kontext Sozialer Arbeit“ ein Feld in der Sozialen Arbeit zu sein, in dem berufsethische Konflikte hervortreten können.

1.1 Problemaufriss

Bereits 1949 wurde als oberstes Grundrecht „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ im Artikel 1 des Grundgesetzes verankert. Der zweite Artikel im Grundgesetz beschreibt, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten.[1] Diese Aspekte sind oberste Gebote im Umgang menschlichen Handelns. Auch in den berufsethischen Prinzipien des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) wird festgehalten, dass das Handeln der Mitglieder des DBSH seine unbedingte und allgemeine Orientierung in der Würde der Person sieht. Auch ist die Achtung gegenüber dem Klientel in Bezug auf seine Privatsphäre und Lebenssituation in den Berufsethischen Prinzipien niedergeschrieben.[2] Doch was bedeutet eigentlich Würde und Achtung?

Für die Begriffe Würde und Achtung gibt es keine allgemeingültige Definition. Nach mehreren Recherchen haben wir uns für die Definitionen von Wikipedia entschieden:

Definition „Würde“

„Würde“ (von althochdeutsch wirdî; mittelhochdeutsch wirde) ist sprachgeschichtlich verwandt mit dem Wort „Wert“ und bezeichnete anfänglich den Rang, die Ehre, den Verdienst oder das Ansehen einer Person. Seit der Aufklärung wurde im Unterschied zur vorherigen konkreten Bedeutung mit „Würde“ verstärkt ein abstrakter sittlicher, moralischer Wert bezeichnet, der letztlich eine Qualität des Handelns oder noch abstrakter, eine den Menschen allgemein grundlegende Eigenheit bezeichnet.[3]

Definition „Achtung“

„Achtung vor jemandem oder etwas“. Ein Synonym für Achtung ist der Respekt:

Respekt bezeichnet eine Form der Achtung gegenüber einer anderen Person (Respektsperson). Die Respekterweisung erfolgt

- aufgrund der Autorität der anderen Person (Ich habe Respekt vor dieser Person.),
- aus Achtung oder Höflichkeit der anderen Person gegenüber (Ich behandle diese Person mit Respekt.),
- aus Toleranz gegenüber der anderen Person oder ihrer Handlungen (Ich respektiere diese Person bzw. ihre Handlungen.).[4]

Da wir als SozialarbeiterInnen in der Sozialen Arbeit überwiegend mit Menschen unterschiedlicher Herkunft, Rasse, Wertevorstellungen, Intellekt, physischer und psychischer Voraussetzungen zu tun haben, können Konflikte in unserer Arbeit allgegenwärtig sein. Gerade bei Menschen, die Defizite aufweisen, könnte die Würde und Achtung dieser Gegenüber schnell missachtet werden. Dieses kann z.B. auch im professionellen Umgang mit Klienten unbewusst geschehen (z.B. Gestik; Mimik – Begriffsstutzigkeit des Klienten mit Augenrollen; Grinsen etc.). Bewusst könnte es eine Missachtung der Würde und Achtung unter anderem bei Klienten mit geistiger Behinderung oder Altersdemenz geben (z.B. wenn ich als SozialarbeiterIn keine Geduld habe, einer geistig behinderten Bewohnerin, die schlecht sprechen kann, länger zuzuhören und deren Bedürfnisse wahrzunehmen und ihr deshalb ein leeres Blatt mit Stiften hinlege, obwohl ich nicht weiß, ob sie dazu Lust hat.). Im weiteren Verlauf unserer Ausarbeitung möchten wir genauer untersuchen, welche Probleme in der Sozialen Arbeit bei „Noch – Nicht – Personen“, „Niemals – Personen“ und „Nicht – Mehr – Personen“ auftreten können.

1.2 Zentrale Fragestellung

Lässt sich im Kontext professioneller Sozialer Arbeit die „Würde“ und „Achtung“ gegenüber „Noch – Nicht - Personen“, „Niemals - Personen“ und „Nicht - Mehr-Personen“ stets verwirklichen?

2.0 Begriffsdefinitionen

Um sich mit der zentralen Fragestellung auseinandersetzen zu können, ist es sinnreich die Begriffe: „Noch – Nicht - Person“, „Niemals - Person“ und „Nicht – Mehr - Personen“ zu definieren.

Jeder Mensch ist mit der Vollendung der Geburt gesetzesmäßig eine Person und somit rechtsfähig. Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In der Geschäftsfähigkeit legt der Gesetzgeber jedoch eine Einschränkung fest, welche besagt, dass Kinder unter 7 Jahren und Personen, die in ihren geistigen Fähigkeiten dauerhaft eingeschränkt oder auf unvorhersehbare Zeit bewusstlos sind, als geschäftsunfähig gelten. Mit dieser Geschäftsunfähigkeit legt der Gesetzgeber fest, dass die o. g. Personen in unserer Gesellschaft nicht als vollwertige Personen zu betrachten sind. Diese Gesetzmäßigkeiten sind im § 1 und § 104 ff BGB geregelt.[5]

[...]


[1] Vgl. Kleine Beck-Texte im dtv: Grundgesetz (GG ), 2. Auflage, München 1999

[2] Vgl. http://www.dbsh.de/do am 19.04. 2007

[3] Vgl. http://de.wikipedia.de/mo am 25.06.2007

[4] Vgl. http://de.wikipedia.de/mo am 25.06.2007

[5] Vgl. Beck-Texte im dtv: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 53. Auflage, München 2003

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Würde und Achtung gegenüber KlientInnen mit eingeschränkter Selbstbestimmung im Kontext Sozialer Arbeit
Hochschule
Fachhochschule Erfurt
Veranstaltung
Berufsethische Fragen der Sozialen Arbeit
Note
1,0
Autoren
Jahr
2007
Seiten
16
Katalognummer
V90352
ISBN (eBook)
9783638041744
Dateigröße
480 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Wurde als Referat in der Vorlesung vorgetragen und anschließend in einer Hausarbeit verschriftlicht.
Schlagworte
Würde, Achtung, KlientInnen, Selbstbestimmung, Kontext, Sozialer, Arbeit, Berufsethische, Fragen, Sozialen, Arbeit
Arbeit zitieren
Veronika Wehner (Autor:in)Veronika Wehner (Autor:in)Cindy Gundermann (Autor:in), 2007, Die Würde und Achtung gegenüber KlientInnen mit eingeschränkter Selbstbestimmung im Kontext Sozialer Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90352

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