Hat die NATO noch eine Existenzberechtigung?

Die Transformationen der Allianz


Hausarbeit, 2005

23 Seiten


Leseprobe


Gliederung

1.) Problemstellung

2.) Entwicklung der NATO bis 1989
2.1) Vorlauf bis 1949
2.2) Der Nordatlantikvertrag
2.3) Entwicklung der NATO

3.) Ungewisse Zukunft der NATO nach 1989
3.1) NATO am Ende?
3.2) NATO überlebt!

4.) Transformation der NATO seit 1989
4.1) Erste Schritte
4.2) Neue strategischen Konzepte 1991 und 1999
4.3) Nato-Gipfel Prag 2002 und Istanbul 2004
4.4) Verhältnis NATO/EVSI

5.) Bewertung und Ausblick

6.) Literaturverzeichnis

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.) Problemstellung

In dieser Arbeit möchte ich mich mit der Frage der Existenzberechtigung der Nordatlantik­organisation (NATO) auseinandersetzen und dabei zunächst einmal ergründen, warum sich jene Frage für diese Militärallianz überhaupt stellt.

Doch was heißt der Begriff `Allianz´ nach der klassischen Allianztheorie eigentlich? Der Beg­riff ist nicht eindeutig definiert und gilt als Synonym für Bündnis, Koalition oder Pakt[1]. Nach Adolf Wolfers ist eine Allianz „a promise of mutual military assistance between two or more sovereign states. [And is an] instrument of national security.”[2] D.h. ein völkerrechtlicher, zeitlich befristeter oder unbefristeter, organisierter oder nichtorganisierter und kündbarer Zu­sammenschluss zum Erreichen eines spezifischen Ziels. Zudem ist eine Allianz nach klassi­schem Verständnis gegen einen potenziellen Gegner gerichtet, was sie von einem System der kollektiven Sicherheit unterscheidet.[3]

Nach diesem Verständnis entstehen Defensivbündnisse aus folgenden Gründen, a) die Gesell­schaftsordnungen basieren auf gemeinsamen Wertvorstellungen, das trifft auf die NATO zu einem großen Teil zu, doch nach Reinhard Wolf war dieser Punkt nicht ausschlaggebend,[4] b) zur Erhaltung/Wiederherstellung des Kräftegleichgewichts, c) zum Ausbalancieren von Be­drohungspotentialen.[5] In jedem Fall kommt dem Kosten-Nutzen-Kalkül eine große, bei der NATO sogar entscheidende Bedeutung zu. Sie ermöglicht durch ihre integrierte Militär­struktur ihren Mitgliedern Abschreckung und Verteidigung zu möglichst geringen Kosten. Allerdings ersparten sich dadurch auch einige Länder den Aufbau von spezielleren Kapazi­täten, die in anderen Ländern schon vorhanden waren.[6] Auf dieses Problem komme ich aber später noch zu sprechen. Allgemein lassen sich für Allianzen 8 Charakteristika feststellen: a) sie werden von Staaten gebildet, b) sie sind explizite Abmachungen, c) sie beziehen sich auf das Verhalten in einer bestimmten Eventualität (casus foederis) in der Zukunft, d) das Ein­treten dieser Eventualität ist ungewiss, e) Allianzen sind Versprechen, f) und beinhalten Bei­standsleistungen, g) diese Versprechen sind gegenseitig und h) beziehen sich auf den Bereich der nationalen Sicherheit. Ein Beispiel hierfür wäre die West Europäische Union (WEU).[7]

Die NATO dagegen scheint ein Sonderfall. Sie rückt wegen ihres Organisationsgrads in die Nähe von Internationalen Organisationen.[8] So wurde sie 1949 von 12 Staaten[9] in Washington durch den Nordatlantikvertrag gegründet, um der sowjetischen Expansion in Europa entge­genzuwirken. Konzipiert wurde sie als Regionalpakt auf Basis von Art. 51 der UN-Charta, der ihr das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung zugesteht. Auch gerade deswegen lässt sich die NATO mit der soeben angeschnittenen Allianztheorie nicht hinreichend fassen. So ver­bindet die NATO militärische und politische Zwecke und ist daher besser als `kollektives Verteidigungsbündnis´ einzuordnen, das zur internationalen Sicherheit beitragen möchte und dies auch kann.[10] Rühl bezeichnete die Allianz folglich als „sicherheits-politischen Hybrid“, da eine genaue Unterscheidung zwischen kollektiver Verteidigung und Sicherheit bei der NATO heutzutage nicht möglich scheint.[11]

Laut historischer Erfahrung und klassischer Allianztheorie ist das längere Überleben einer Allianz keineswegs gesichert. Denn `entrapment´ und `abandonment´ stellen neben internen Konflikten und Krisen die größte Gefahr für ein Bündnis dar. D.h. die Mitglieder wollen zum einen nicht in unerwünschte militärische Auseinandersetzungen mit hinein gezogen werden und zum anderen im `casus foederis´ (Bündnisfall) auch nicht allein dastehen.[12] Außerdem, meint auch Wolfers, „[that] alliances are unlikely to survive if the military reason disappears.“[13] Doch ob dem bei der nun drastisch veränderten Weltlage seit 1990 und den Terroranschlägen vom 11.09.2001 auch für die NATO so ist, möchte ich im Folgenden mit dieser Arbeit erörtern. Denn wenn dieses Bündnis schon bei der Entstehung nicht ins klassi­sche Muster passt, warum sollten sich daraus Aussagen für die Zukunft ableiten lassen?

Dafür skizziere ich im nächsten Kapitel kurz die Geschichte und Entwicklung der NATO bis 1989 und gehe anschließend auf die Zukunftsprognosen, die damals geäußert wurden ein. Im nächsten Punkt zeige ich exemplarisch einige Maßnahmen auf, die von der NATO seit 1990 getätigt wurden, um ihr Überleben zu sichern. Am Ende folgt dann eine Bewertung des Ganzen, sowie der Versuch, die Aussichten für das Bündnis zu skizzieren.

2.) Entwicklung der NATO bis 1989

2.1) Vorlauf bis 1949

Der Unterzeichung des Nordatlantikvertrages gingen Verhandlungen und andere Vertragsab­schlüsse voraus. So ging die Initiative für ein Verteidigungsbündnis zu Friedenszeiten von Großbritannien und Frankreich aus, sie unterzeichneten bereits im März 1947 den Vertrag von Dünkirchen (richtete sich gegen einen erneuten Angriff Deutschlands). Darauf folgte im März 1948 mit den Benelux-Ländern der `Pact of Brussels´, der später zur Grundlage der WEU wurde. Nach Verabschiedung der `Vandenberg-Resolution´ durch den US-Senat am 11. Juni 1948, war der Weg zu Verhandlungen mit den USA über ein militärisches Verteidigungs­bündnis frei:[14]

„Association of the United States (…) with such regional and other collective arrangements as are based on continuous and effective self-help and mutual aid, and as affect its national security”[15]

Streitpunkt war unter anderem die Ausformulierung des Art. 5 des NATO-Vertrages, denn die USA wünschten keine automatische militärische Beistandpflicht, wie sie im `Pact of Brussels´ in Art. 5 (früher 4) festgelegt ist[16] und die eine Beschränkung der amerikanischen Handlungs­freiheit bedeutet hätte. Die Lösung wurde durch den US-Diplomaten George Kennan erreicht, der den letztendlichen Wortlaut entwarf:

“…if such an armed attack occurs, each of them, (…) assist the Party or Parties so attacked by taking forthwith, individually and in concert with the other Parties, such action as it deems necessary, including the use of armed force…”.[17]

Doch selbst dieser Kompromiss war für die USA eine Art Revolution, da sie bisher in Frie­denszeiten niemals in `entangling alliances´ engagiert waren.[18] So gab schon US-Präsident George Washington 1796 in seiner Farewell Address bekannt, dass “…our true policy [is] to steer clear of permanent Alliances, with any portion of the foreign World”.[19]

2.2) Der Nordatlantikvertrag

Der Nordatlantikvertrag ist kurz und knapp gehalten (14 Artikel) und enthält dennoch de facto eine amerikanische Sicherheitsgarantie für Europa. Das Hauptziel war die Abschreckung eines (atomaren) Krieges mit der Sowjetunion (SU). Daran orientierten sich auch die mili­tärischen Maßnahmen, wie die US-Atomgarantie für Westeuropa.[20] Doch zurück zum Ver­trag. In der Präambel beruft die NATO sich auf das Selbstverteidigungsrecht bei einem An­griff nach Art. 51 der UN-Charta („…the inherent right of individual or collective self-defence if an armed attack occurs against a Member of the United Nations…”)[21] und ver­spricht die Verteidigung ihrer `Lebensform´ („…founded on the principles of democracy, individual liberty and the rule of law…“[22] ). Außerdem wird in Art. 1 auf die Vereinbarkeit der NATO mit den UN hingewiesen. Art. 2 und 3 regeln die nicht-militärische und militärische Zusammenarbeit, Art. 4 und 5 beziehen sich auf Bedrohungen und Angriffe auf das Bündnis, inklusive der Bündnisverpflichtung. Art. 6 umschreibt das Bündnisgebiet, die restlichen Arti­kel beziehen sich auf rechtliche Fragen. Der Vertrag sieht neben der militärischen, auch politi­sche, soziale, ökonomische und kulturelle Zusammenarbeit vor, um die bürgerlich-liberale Gesellschaftsform zu konsolidieren.[23] Dem Ganzen liegt das Prinzip der `westlichen Demo­kratie´ und der `Primat der Politik´ zu Grunde. Das institutionelle Design der NATO war und ist dagegen nicht festgelegt, sondern ergibt sich jeweils aus den Funktionen des Bündnisses. Wobei das Bündnis auf dem Konsensverfahren beruht und somit kleineren Mitgliedsländern ein großes Mitspracherecht ermöglicht.[24] Jedoch,

„...in the end the capacity to act depends on everybody’s ability to agree on a proposal and nation’s ability to hold the position in view of the motions and interests of the public”.[25]

2.3) Entwicklung der NATO

Die NATO ist eine internationale Organisation auf dem Prinzip intergouvernementaler Zu­sammenarbeit, d.h. es kommt zu keiner Abgabe von direkten Souveränitätsrechten.[26] Die internationale Außen- und Sicherheitspolitik durch die NATO beruht auf vier Prinzipien: a) Demokratie, b) Kooperation zwischen souveränen Staaten, c) Verbreitung gemeinsamer Werte/Interessen und d) Sicherheit für alle.[27]

[...]


[1] Vgl. Bergsmann, Stefan: Warum entstehen Bündnisse?; Sinzheim 1996; S. 13.

[2] Wolfers, Arnold: Alliances; S. 268-271; in: Sills, David L. (Hrsg.): International Encyclopaedia of the Social Sciences; New York 1968; S. 268f.

[3] Vgl. Woyke, Wichard: Militärbündnisse; S. 278-285; in: Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik; Opladen 20008; S. 278.

[4] Vgl. Wolf, Reinhard: Opfer des eigenen Erfolges? Perspektiven der NATO nach dem Kalten Krieg; S. 3-16; in: APuZ B13/92; S. 4.

[5] Ebd. S. 4.

[6] Vgl. ebd. S. 5/6.

[7] Bergsmann, S.: Warum entstehen Bündnisse?; S. 16f.

[8] Vgl. ebd. S. 18.

[9] Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal und USA.

[10] Vgl. Varwick, Johannes/Woyke, Wichard: Die Zukunft der NATO, Transatlantische Sicherheit im Wandel; Opladen 2000; S. 52.

[11] Rühl, Lothar: Kollektive Sicherheit und Allianzen; S. 426-436; in: Kaiser, Karl/Schwarz, Hans-Peter (Hrsg.): Die neue Weltpolitik; Baden-Baden 1995; S.428.

[12] Vgl. Dembinski, Matthias: NATO – Auf dem Weg von der kollektiven Verteidigungsorganisation zur offenen Sicherheitsgemeinschaft?; S. 277-292; in: Ferdowsi, Mir A. (Hrsg.): Internationale Politik im 21. Jahrhundert; München 2002; S. 278.

[13] Vgl. Wolfers, A.: Alliances; in: Sills, D.: Encyclopaedia; S. 269.

[14] Vgl. Schneider, Peter: The Evolution of NATO, The alliance’s strategic concept and its predecessors, 1945-2000; München 2000; S. 20.

[15] The Vandenberg Resolution; Senate Resolution 239, 80th Congress, 2nd Session, 11 June 1948; {http://www.nato.int/docu/basictxt/b480611a.htm}.

[16] “If any of the High Contracting Parties should be the object of an armed attack in Europe, the other High Contracting Parties will, in accordance with the provisions of Art. 51 of the Charta of the UN, afford the Party so attacked all the military and other aid and assistance in their power” (Brussels Treaty Art. 5)

[17] Vgl. Kaplan, Lawrence S.: NATO divided, NATO united, The evolution of an alliance; Westport 2004; S. 4/5. und {http://www.nato.int/docu/basictxt/treaty.html}.

[18] Vgl. Yost, David L.: NATO transformed, The alliance’s new roles in international security; Washington D.C. 1998; S. 29.

[19] {http://gwpapers.virginia.edu/documents/farewell/transcript.html}.

[20] Vgl. Schneider, P.: Evolution of NATO; S. 21/22.

[21] {http://www.un.org/aboutun/charter/index.html}.

[22] {http://www.nato.int/docu/basictxt/treaty.htm}.

[23] Vgl. Varwick, J./Woyke, W.: Zukunft der NATO; S. 24-31.

[24] Vgl. Woyke, W.: NATO; in: Woyke, W.: Handwörterbuch; S. 318.

[25] Schneider, P.: Evolution of NATO; S. 10.

[26] Vgl. Varwick, J./Woyke, W.: Zukunft der NATO; S. 65 und 69.

[27] Vgl. Schneider, P.: Evolution of NATO; S. 8.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Hat die NATO noch eine Existenzberechtigung?
Untertitel
Die Transformationen der Allianz
Hochschule
Universität Regensburg
Autor
Jahr
2005
Seiten
23
Katalognummer
V90509
ISBN (eBook)
9783638046718
ISBN (Buch)
9783638942164
Dateigröße
478 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
58 Einträge im Literaturverzeichnis, davon 15 Internetquellen.
Schlagworte
NATO, Existenzberechtigung
Arbeit zitieren
Petra Dutt (Autor:in), 2005, Hat die NATO noch eine Existenzberechtigung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90509

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