Das derzeitige Haushaltsrecht stellt den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommens unzureichend dar. Es mangelt an einer vollständigen Erfassung des Vermögens. Abschreibungen werden nicht flächendeckend berechnet und künftige Finanzlasten (Pensionsverpflichtungen) werden nicht zeitgerecht zugeordnet . Mit Einführung der Doppelten Buchführung in die öffentlichen Verwaltungen soll ein wichtiges Ziel erreicht werden. Die intergenerative Gerechtigkeit, ein demokratisches Grundprinzip, soll mit dem Neuen Rechnungs- und Steuerungssystem verwirklicht werden. Auch der anhaltenden Finanznot der Städte und Gemeinden soll mit dem neuen Rechnungswesen erfolgreich begegnet werden.
Der Deutsche Bundestag hat seinen letzten ausgeglichenen Haushalt 1969 beschlossen. Bis zum Jahre 2004 ist der gesamtstaatliche Schuldenstand auf 1,4 Billionen Euro angestiegen. Der Verteilungsschlüssel der Einnahmen wurde bundesfreundlicher und es erfolgte zunehmend eine Entlastung des Bundeshaushaltes durch Aufgabenübertragungen auf Länder und Kommunen. Alarmierend ist die Verschuldung der Kommunalhaushalte (8,5 Milliarden € Defizit) und dramatisch ist die Entwicklung der Kassenkredite (gestiegen in 2003 um 5,0 Milliarden € auf 16,25 Milliarden € und im 1. Quartal 2004 weitergestiegen auf 17,7 Milliarden €). Die Investitionen gingen zeitgleich um 12 Milliarden € zurück .
Die Kommunen sind strukturell unterfinanziert und die Länder kommen der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gewährleistung einer ausreichenden finanziellen Ausstattung der Kommunen nicht nach.
Seit der Beschlussfassung der Innenministerkonferenz vom 20. und 21.11.2003 zur Einführung der Doppelten Buchführung in Konten (Doppik) stehen die deutschen Kommunen vor einer tiefgreifenden Reform ihres Rechnungswesens. Die zahlungsorientierte Kameralistik wird abgelöst durch das ertrags- und aufwandsorientierte Ressourcenverbrauchskonzept . Das Rechnungskonzept basiert auf dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, welches sicherstellen soll, dass jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen mittels Entgelten und Abgaben ersetzen soll um damit nicht die Nachfolgegenerationen zu belasten. Dieses Prinzip gilt als finanzwirtschaftlicher Leitsatz und Basis für die Definition des doppischen Haushaltsausgleichs.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Wahrung des demokratischen Grundprinzips
2. Grundlagen, Instrumente, Bausteine und Ziele des Neuen Haushalts- und Rechnungswesens
2.1 Die Entwicklung vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept
2.2 Die Instrumente des Neuen Steuerungsmodells
2.3 Bausteine des Ressourcenverbrauchskonzepts
2.3.1 Die Drei-Komponenten-Rechnung
2.3.2 Die erweiterte Kameralistik
2.4 Ziele des Ressourcenverbrauchskonzepts
2.4.1 Der wirtschaftliche Umgang mit den Ressourcen
2.4.2 Das Ziel der Vergleichbarkeit
2.4.3 Der Haushaltsausgleich und die intergenerative Gerechtigkeit
3. Die Vermögensbewertung
3.1 Bewertungsverfahren
3.1.1 Die Bewertung nach Zeitwerten sowie nach Anschaffungs- und Herstellungskosten
3.1.2 Bewertung in der Eröffnungsbilanz und in den Folgebilanzen
3.1.3 Kritik am Bewertungsverfahren
3.2 Kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen
3.2.1 Berücksichtigung des Abzugskapitals bei kalkulatorischer Verzinsung
3.2.2 Berücksichtigung des Abzugskapitals bei kalkulatorischer Abschreibung
3.2.3 Konsequenzen für die Gebührenkalkulation
4. Die Zielerreichung des Haushaltsausgleichs und der intergenerativen Gerechtigkeit
4.1 Der Haushaltsausgleich, das oberste Finanzziel des Ressourcenverbrauchskonzepts
4.2 Die intergenerative Gerechtigkeit als Konsequenz aus dem Haushaltsausgleich
5. Kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen in der kommunalen Praxis, mit besonderem Fokus auf das Ressourcenverbrauchskonzept und die Wahrung des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit.
- Analyse des Ressourcenverbrauchskonzepts und seiner Instrumente.
- Untersuchung der verschiedenen Bewertungsverfahren für kommunales Vermögen.
- Diskussion des Haushaltsausgleichs unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Abzugskapital.
- Kritische Würdigung der Reformbemühungen und deren Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen.
Auszug aus dem Buch
3.1 Bewertungsverfahren
Kaum eine Kommune kann die Frage nach dem Umfang und dem Wert ihres Vermögens beantworten. Die zu führenden Bestandsverzeichnisse (zum Beispiel Inventar der Verwaltung oder die Gerätschaften eines Bauhofes) wurden einmal erstellt und in vielen Fällen nicht fortgeführt. Das Vermögen wird meist nur für die kostenrechnenden Einrichtungen abgeschrieben. Die Kommunen leben von der Substanz. Dies führt logischerweise zu einer intergenerativen Ungerechtigkeit. Mit dieser Erkenntnis wird die seither praktizierte Kameralistik hinterfragt.
Die §§ 240 Abs. 1 und Abs. 2, 242 Abs.1 und 247 Abs. 1 HGB (Vermögen und Schulden werden mittels einer Inventur erfasst, bewertet, in der Buchführung laufend fortgeschrieben und im Abschluss in der Bilanz dargestellt) dienen im NSM als Referenzmodell zur Bewertung des Anlagevermögens. Die IMK hat Einigung darüber erzielt, dass der Ansatz und die Bewertung des Vermögens im Dauerbetrieb für neu zugehende Vermögensgegenstände sich an das Handelsrecht anzulehnen hat.
Die Bewertungskonzeptionen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Thüringen sowie Nordrhein Westfalen plädieren für eine Bewertung nach Wiederbeschaffungszeitwerten während die Länder Baden Württemberg, Rheinland Pfalz, Brandenburg und Sachen-Anhalt ihre Vermögenswerte auf Basis der AHK bewerten. Die Kommentierung zum Hessischen Kommunalen Abgabengesetz (HKAG) empfiehlt für die Praxis ebenfalls die Bewertung nach AHK, lässt aber auch für die Festlegung der Gebührensatzobergrenze den Wiederbeschaffungszeitwert zu. Mit den §§ 43 und 45 GemHVO Doppik werden die Wertansätze für Schulden und Vermögensgegenstände sowie das Berechnungsverfahren der Abschreibungen auf die AHK in Verbindung mit der linearen oder degressiven Abschreibung oder mittels einer Leistungsabschreibung zugelassen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die Wahrung des demokratischen Grundprinzips: Einleitung in die Reform des kommunalen Haushaltsrechts und die Bedeutung der intergenerativen Gerechtigkeit angesichts der finanziellen Lage der Kommunen.
2. Grundlagen, Instrumente, Bausteine und Ziele des Neuen Haushalts- und Rechnungswesens: Detaillierte Erläuterung der Konzepte des Neuen Steuerungsmodells, des Ressourcenverbrauchskonzepts und der Drei-Komponenten-Rechnung als neue Steuerungselemente.
3. Die Vermögensbewertung: Analyse der verschiedenen Bewertungsverfahren, insbesondere der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) gegenüber Zeitwerten, sowie deren Auswirkungen auf kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen.
4. Die Zielerreichung des Haushaltsausgleichs und der intergenerativen Gerechtigkeit: Untersuchung, inwieweit das neue Rechnungssystem das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts und damit die intergenerative Gerechtigkeit tatsächlich erfüllen kann.
5. Kritische Würdigung: Abschließende Betrachtung der Reformschritte, der verbliebenen Hindernisse bei der Umsetzung und der Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung.
Schlüsselwörter
Doppik, Haushaltsausgleich, Ressourcenverbrauchskonzept, intergenerative Gerechtigkeit, Kommunalfinanzen, Vermögensbewertung, Anschaffungs- und Herstellungskosten, Abschreibungen, Gebührenkalkulation, Neues Steuerungsmodell, Eigenkapital, Abzugskapital, Wirtschaftlichkeit, Kameralistik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die tiefgreifende Reform des kommunalen Rechnungswesens, insbesondere den Übergang von der kameralen Buchführung zur doppischen Buchführung in Konten (Doppik).
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Zentrale Themen sind das Ressourcenverbrauchskonzept, die intergenerative Gerechtigkeit, die Bewertung von kommunalem Vermögen sowie die Gestaltung der Gebührenkalkulation.
Was ist die primäre Forschungsfrage der Arbeit?
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, ob das neue Rechnungswesen und der damit verbundene doppische Haushaltsausgleich die intergenerative Gerechtigkeit in der kommunalen Praxis tatsächlich sicherstellen können.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Autorin nutzt eine umfassende Literaturanalyse und wertet die Rechtsvorschriften sowie kontroverse Fachdiskussionen zur Haushaltsrechtsreform aus.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den Grundlagen des neuen Rechnungswesens, den Details der Vermögensbewertung, der Behandlung des Abzugskapitals bei kalkulatorischen Kosten und der kritischen Analyse der Zielerreichung des Haushaltsausgleichs.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Doppik, intergenerative Gerechtigkeit, Ressourcenverbrauch, Anschaffungswertprinzip und kommunale Gebührenkalkulation charakterisiert.
Inwiefern beeinflusst die Wahl des Bewertungsverfahrens die Gebühren?
Die Wahl zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) und Wiederbeschaffungszeitwerten hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der kalkulatorischen Abschreibungen und damit auf die zu erhebenden Gebühren.
Warum wird das "Optionsmodell" in der Arbeit kritisch gesehen?
Das Optionsmodell, das ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Buchführungssystemen lässt, wird kritisch gesehen, da es die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der kommunalen Abschlüsse erschwert und unnötigen Verwaltungsaufwand bindet.
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- Gisela Weber (Author), 2005, Intergenerative Gerechtigkeit mit dem Ressourcenverbrauchskonzept, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90514