Vorwort
Was ist Täter-Opfer-Ausgleich?
Mit dieser Frage beginnend, versucht Klaus Puderbach, im Rundbrief zum Täter-Opfer-Ausgleich, eine Bestandsaufnahme des TOA aus der Sicht der staatsanwaltschaftlichen Praxis zu machen und weist in seiner Ausführungen auf erhebliche Informationsdefizite im Bezug auf TOA hin .
„Von dem juristisch und sozialpädagogisch nicht Bewanderten erfährt man hierzu allenfalls, dass ein Dieb, der etwas gestohlen hat, dies wieder zurückgeben muss. Der einigermaßen politisch Gebildete hat vielleicht schon einmal davon gehört, dass die Politik den TOA immer wieder fordert, ihn zum Teil als eine Lösung für die überlastete Justiz ansieht. Kaum jemand weiß aber, was TOA wirklich ist, welche Aufgabe er im Strafrecht hat. Das gilt selbst für viele Juristen, und zwar sogar dann, wenn sie in Strafsachen tätig sind. Strukturelle Einordnung und rechtliche Grundlagen des TOA sind auch ihnen häufig nicht geläufig.“ (Puderbach, 2005, S. 6)
Die Bestätigung dieser Aussage wird in der schleppenden Entwicklung des TOA in den letzten 20 Jahren widergespiegelt. Außerdem wird der TOA trotz gesetzlicher Verankerung wenig angewandt. Und dies obwohl seine „Geburtsstunde“ in Deutschland auf die 70e und 80e Jahre datiert werden kann. In dieser Zeit wurde das Opfer für das Strafverfahren wieder entdeckt.
1984 wurde die Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren zum Diskussionsthema des 55. Deutschen Juristentages und Hintergrundgedanken für die Entstehung erster TOA- Projekte (wie „Waage“ in Köln oder „Handschlag“ in Reutlingen). Nach diesen erfolgreichen Modellprojekten zunächst nur im Bereich des Jugendstrafrechts wurde der Täter-Opfer-Ausgleich 1990 gesetzlich verankert. Die positiven Erfahrungen führten auch dazu, dass der Täter-Opfer-Ausgleich 1994 als neuer § 46a StGB in das allgemeine Strafrecht eingeführt und als Strafmilderungsgrund ausgestaltet wurde. Das eröffnete den Gerichten die Möglichkeit, die Strafe zu mildern, oder – in bestimmten Fällen – sogar ganz von ihr abzusehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Geschichtlicher Abriss
3. Grundmotive, Leitgedanken und Funktion von TOA
3.1 Was bietet der TOA dem Opfer?
3.2 Was bietet der TOA dem Täter?
3.3 Was bietet der TOA der Gesellschaft?
3.4 Was bedeutet der TOA für die Strafjustiz?
4. TOA in der Praxis (praktische Umsetzung)
4.1 Vergabeablauf
4.2 Entscheidungskriterien für TOA
4.3 Methodischer TOA- Verfahrensablauf bei der Gerichtshilfe
4.3.1 Vorgespräch mit dem Opfer
4.3.2 Vorgespräch mit dem Täter
4.3.3 Ausgleichsgespräch
4.3.4 Rolle des Vermittlers
4.3.5 Zuweisungskriterien
4.3.6 Nicht geeignete Fälle
4.3.7 TOA im Bereich häusliche Gewalt
4.3.7.1 Bestrafung durch Strafbefehl
4.3.7.2 Voraussetzungen für einen TOA in Paarbeziehungen
4.3.7.3 Spezielle Anforderung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) als alternatives Instrument der Konfliktlösung im deutschen Strafrecht, beleuchtet dessen historische Entwicklung, rechtliche Verankerung sowie die praktische Umsetzung bei Konflikten zwischen Täter und Opfer.
- Historische Entwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Deutschland.
- Grundmotive, Leitgedanken und Nutzen für Opfer, Täter und Gesellschaft.
- Strukturelle Rahmenbedingungen und Entscheidungskriterien in der Praxis.
- Methodischer Ablauf von der Fallvergabe bis zum Abschluss.
- Besondere Herausforderungen bei häuslicher Gewalt.
Auszug aus dem Buch
3.1 Was bietet der TOA dem Opfer?
Anders als bei der Gerichtsverhandlung steht bei TOA der Geschädigte im Vordergrund. Er kann gegenüber dem Täter seine Verletztheit und Wut ausdrücken sowie seine Ansprüche für eine Wiedergutmachung anmelden. Auch kann das Opfer die eigene Rolle im Konfliktgeschehen kritisch reflektieren.
„Opfer von Straftaten wollen über den Verfahrensgang auf dem laufenden gehalten werden (…) auf der anderen Seite auch reden, fragen, ihren Ärger kundtun sowie ihren Interessen an Wiedergutmachung und Schadensersatz Ausdruck geben.“
Im klassischen Verfahren, das auf den Angeklagten konzentriert ist, um ihn als Täter rechtskräftig zu überführen, kann es passieren, das das Opfer nur als Zeuge wahrgenommen wird und sich als Person gar nicht erlebt. Diese Rolle kann es selbst im Falle seiner Beteiligung als Nebenkläger erfahren. Das Opfer kann im ungünstigsten Fall sogar das Gefühl bekommen, nichts tun zu können oder den Ereignissen gegenüber ohnmächtig dazu stehen. Diese Situation kann Angstgefühle, Ärger, Zorn und Wut auslösen. Noch schwieriger wird es, wenn Schuldzuweisungen an ihn in den Raum gestellt werden.
„Durch das alternative Angebot einer außergerichtlichen kommunikativen Rechtsfindung erhält das Opfer die Möglichkeit, Angst und andere Gefühle sich selbst gegenüber zuzulassen, diese sodann im direkten Kontakt mit dem Täter unter Moderation des Vermittlers beziehungsweise Konfliktberaters buchstäblich herauszulassen und damit im günstigsten Fall allmählich psychisch hinter sich zu lassen, sowie seine ganz persönlichen Interessen an Ausgleich und Wiedergutmachung zur Geltung zu bringen.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Vorwort: Dieses Kapitel gibt eine Einführung in den Täter-Opfer-Ausgleich, thematisiert Informationsdefizite in der juristischen Praxis und skizziert die gesetzliche Entwicklung sowie die Schwierigkeiten bei der Etablierung des TOA in Deutschland.
2. Geschichtlicher Abriss: Hier wird die Historie des TOA beschrieben, beginnend bei frühen theoretischen Überlegungen bis zur gesetzlichen Verankerung im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht sowie der prozessualen Ergänzung durch StPO und StGB.
3. Grundmotive, Leitgedanken und Funktion von TOA: Dieses Kapitel erläutert den Grundgedanken des TOA, der darin besteht, den staatlichen Strafanspruch zugunsten einer persönlichen Konfliktverarbeitung zwischen Täter und Opfer zurückzustellen.
4. TOA in der Praxis (praktische Umsetzung): Das Kapitel behandelt die konkrete operative Durchführung eines TOA, inklusive der Fallvergabe, der Kriterien für eine erfolgreiche Teilnahme sowie die methodische Ausgestaltung der Vorgespräche und des Ausgleichsgesprächs.
Schlüsselwörter
Täter-Opfer-Ausgleich, TOA, Wiedergutmachung, Strafrecht, Konfliktvermittlung, Opferperspektive, Diversion, Schlichtung, Kriminalität, Sozialarbeit, StPO, StGB, Konfliktlösung, Mediation, Täterverantwortung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) als einem alternativen Verfahren zur informellen Konfliktregelung innerhalb des deutschen Strafrechtssystems.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die historische Entwicklung des TOA, seine theoretische Begründung, die Akzeptanz bei Justizbehörden sowie die methodische Umsetzung in der praktischen sozialen Arbeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch den TOA eine konstruktive Konfliktverarbeitung ermöglicht wird, die über das klassische, straforientierte Verfahren hinausgeht und die Interessen der Opfer stärker einbezieht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Auseinandersetzung mit Fachliteratur, rechtlichen Rahmenbedingungen und der Auswertung von Praxisberichten sowie Statistiken zum TOA.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung des TOA, die Analyse seines Nutzens für die verschiedenen Beteiligten (Opfer, Täter, Gesellschaft, Strafjustiz) und die detaillierte Darstellung der praktischen Abläufe.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Täter-Opfer-Ausgleich, Diversion, Entkriminalisierung, Wiedergutmachung, Schlichtung und Opferperspektive.
Warum ist die Umsetzung bei häuslicher Gewalt besonders schwierig?
Häusliche Gewalt wird häufig als „Privatproblem“ missverstanden und unterliegt einer Gewaltspirale, in der das Opfer oft ohnmächtig ist, weshalb hier besondere Anforderungen an den TOA gestellt werden.
Welche Rolle spielt der Vermittler?
Der Vermittler muss neutral bleiben, die Moderation übernehmen, die Gesprächsregeln wahren und das Opfer bei Bedarf schützen, wobei er kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt.
- Arbeit zitieren
- Diplom-Sozialarbeiterin (FH) Anna Breunig (Autor:in), 2005, Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90698