Die Tagesschau ist zumindest in Deutschland eine Institution. Kaum einem Bundesbürger dürfte es daher schwer fallen die aus sechs simplen Einzeltönen zusammengesetzte Eingangsmelodie der beliebtesten und dienstältesten deutschen Nachrichtensendung im Kopf ablaufen zu lassen. Weit weniger bekannt ist jedoch die urheberrechtliche Problematik, die unter anderem auch hinter dem Markenzeichen der Tageschau seit Jahrzehnten die Gemüter von Gerichten und Literatur beschäftigt. Diese wird mit dem Begriff der „kleinen Münze“ bedacht. Es ist nicht zu leugnen, dass diesem eine gewisse Unscheinbarkeit anlastet. Die „kleine Münze“ auf Anhieb dem Urheberrecht zuzuordnen, geschweige denn ihre Bedeutung und Tragweite augenblicklich zu erfassen, dürfte nicht nur dem Laien zunächst schwer fallen.
Trotz ihres augenscheinlichen Daseins im Randbereich des Urheberrechts ist die Rechtsfigur der „kleinen Münze“ von außerordentlicher wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung in einem Zeitalter unterschiedlichster technischer Bearbeitungs- und Vervielfältigungsmöglichkeiten. Gerade in den urheberrechtsgeschichtlich vergleichsweise jungen Themengebieten von Film, Fernsehen und Musik und deren zunehmende Position als Massenmedien erscheint die „kleine Münze“ ein unerlässliches Abgrenzungsmittel zwischen urheberrechtlich banalem und gerade noch schützenswerter Materie, nicht zuletzt im Hinblick auf die dort anzutreffenden finanziellen Größenordnungen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begrifflichkeit
I. Gesetzliche Verankerung
II. Historie
C. Die kleine Münze im UrhG
I. Allgemeine Bestimmungsansätze
1. Ansatz der Gestaltungshöhe
a) Allgemein
b) Uneinheitliche Behandlung der Werkbegriffe
2. Kritik
a) Europäische Harmonisierung
b) Systemfremdheit der Gestaltungshöhe
c) Einheitliche Behandlung der Werkbegriffe
aa) Einheitlich geringe Anforderungen
bb) Einheitlich strenge Anforderungen
3. Indizienkatalog
a) Erster Eindruck
b) Detailbetrachtung
c) Beurteilung
4. Wertende Betrachtung
5. Statistische Einmaligkeit
II. Bedeutung und Bestimmung im Musikgeschäft
1. Einleitung
2. Relevante Werksbegriffe
a) Musikwerke
b) Sprachwerke
3. Relevanz der „kleinen Münze“
4. Bestimmungskriterien
a) Eigentümlichkeit
b) Melodie
c) Verarbeitungsweise
d) Instrumentarium
b) Handwerkliche Tätigkeiten
5. Ergebnis
III. Bedeutung und Bestimmung im Filmgeschäft
1. Einleitung
2. Relevante Werksbegriffe
a) Begriff des Filmwerks
b) Ähnliche Werke
3. Gesetzliche Dogmatik der Filmwerke
4. Abgrenzung der „kleinen Münze“ zu Laufbildern § 95 UrhG
a) Relevanz der „kleinen Münze“
b) Dokumentarfilm
aa) BGH – „Filmregisseur – Herzoperation“
bb) BGH – „Filmregisseur – Film S“
cc) BGH – „Das Lied der Wildbahn“
c) Berichterstattungen/Aufzeichnungen
aa) BGH – „Maifeiern“
bb) BGH – „Liebeshändel in Chioggia“
d) Sendeformate
aa) Technische Konzeption
bb) Konkrete Formgestaltung
5. Ergebnis
IV. Leistungsschutzcharakter der „kleinen Münze“
1. Literatur, Wissenschaft und Kunst
a) Gewerblich-Funktionaler Charakter
b) Zunehmende Technisierung
2. Fehlende Relevanz des Urheberpersönlichkeitsrechts
3. Verkürztes zeitliches Schutzbedürfnis
4. Widerspruch zum Schutzzweck des UrhG
5. Aushöhlung des Urheberrechts
V. Urheberrechtsschutz der „kleinen Münze“
1. Systematik von Leistungsschutz und Urheberrechtsschutz
2. Relevanz des Urheberpersönlichkeitsrechts
3. Schutzbedürfnis
a) Schutzfrist
b) Gewicht der „kleinen Münze“
4. Doppeltes Abgrenzungsdilemma
5. Fehlender Schutz auf Internationalem Parkett
D. Kritische Würdigung
I. Abgrenzungsansatz
1. Gestaltungshöhe
a) Allgemein
b) Einheitlichkeit des Werkbegriffs
c) Strenge der Anforderungen
2. Indizienkatalog
3. Statistische Einmaligkeit
4. Fazit
II. Leistungsschutz oder Urheberrechtsschutz
1. Begrifflichkeiten
a) Kunstbegriff
b) Gewerblichkeit
2. Zunehmende Technisierung
3. Doppeltes Abgrenzungsdilemma
4. Verhältnis zum Urheberpersönlichkeitsrecht
5. Schutzbedürfnis
6. Schutzzweckbestimmung
7. Internationale Bedeutung
III. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die urheberrechtliche Rechtsfigur der "kleinen Münze" mit besonderem Fokus auf deren Bedeutung und Abgrenzung im Film- und Musikgeschäft, wobei die systematische Einordnung sowie die Entwicklung der Rechtsprechung analysiert werden.
- Die begriffliche Erfassung der "kleinen Münze" im Urheberrecht.
- Analyse der Abgrenzungskriterien zwischen schützenswerten Werken und banalen Leistungen.
- Die Rolle der "kleinen Münze" bei Musikwerken, Filmwerken und Sendeformaten.
- Debatte um die Zuordnung zum Leistungsschutz versus Urheberrechtsschutz.
- Die Bedeutung der Rechtsprechung des BGH für die Gestaltungshöhe und Schutzwürdigkeit.
Auszug aus dem Buch
B. Begrifflichkeit
Das hinter diesem abstrakten Begriff stehende Problem ist ein zentrales des gesamten Urheberrechts, zum einen inwieweit Werke geringer Schöpfungstiefe vom Schutzbereich des § 2 UrhG erfasst werden und zum anderen anhand welcher Kriterien die Abgrenzung zwischen Schützenswertem und nicht Schützenswertem mit Hinblick auf die einzelnen Werkarten des § 2 Abs.1 UrhG zu erfolgen hat.
I. Gesetzliche Verankerung der „kleinen Münze“
Rechtlich und dogmatisch verankert ist die „kleine Münze“ insbesondere in § 2 Abs.1 i.V.m. Abs.2 UrhG, welche nach einhelliger Auffassung in Wechselwirkung zueinander den urheberrechtlichen Werkbegriff bilden und Urheberrechtsschutz nur dann auslösen, wenn sie kumulativ vorliegen. In den Grenzbereichen von § 2 Abs.2 UrhG, der für die in Abs.1 nicht abschließend genannten Werkarten eine „geistige, persönliche Schöpfung voraussetzt“, erlangt die „kleine Münze“ ihre Relevanz.
II. Historie
Das Schlagwort „kleine Münze“ geht auf Alexander Elster zurück der zu Beginn des vorigen Jahrhunderts die These begründete, dass es für den Gegenstand des Urheberrechts gänzlich unerheblich sei, „ob es große oder „kleine Münze“ ist, was da geschaffen ist“. Seither ist die „kleine Münze“ ein stehender, wenn auch nicht umstrittener Begriff des Urheberrechts.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Problematik der "kleinen Münze" und deren Relevanz für moderne Massenmedien wie Film und Musik.
B. Begrifflichkeit: Erörterung der gesetzlichen Verankerung und der historischen Entstehung des Begriffs der "kleinen Münze" im Urheberrecht.
C. Die kleine Münze im UrhG: Detaillierte Untersuchung der Bestimmungsansätze (Gestaltungshöhe, Indizien, Statistik) sowie deren Anwendung und Bedeutung im Musik- und Filmgeschäft.
D. Kritische Würdigung: Kritische Reflexion der dogmatischen Abgrenzungsansätze und der Debatte über eine Einordnung der "kleinen Münze" in den Leistungsschutz anstelle des Urheberrechts.
Schlüsselwörter
Kleine Münze, Urheberrecht, Gestaltungshöhe, Werkbegriff, Musikgeschäft, Filmgeschäft, Leistungsschutz, Individualität, Schutzwürdigkeit, Rechtsfigur, Dokumentarfilm, Sendeformate, Rechtsprechung, Schöpfungstiefe, Urheberpersönlichkeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Rechtsfigur der „kleinen Münze“ und deren schwierige Abgrenzung im Urheberrecht, insbesondere im Hinblick auf Werke mit geringer Schöpfungstiefe.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Gestaltungshöhe, die Systematik des Urheberrechts gegenüber dem Leistungsschutz sowie die spezifische Anwendung auf Musikwerke, Filmwerke und moderne Sendeformate.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Begrifflichkeit der „kleinen Münze“ zu klären und zu erörtern, ob diese systematisch dem Urheberrechtsschutz zuzuordnen ist oder eher in den Bereich des Leistungsschutzes fallen sollte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse anhand der einschlägigen Gesetzestexte (UrhG), aktueller Rechtsprechung (insb. BGH) und der herrschenden Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Anwendung des Begriffs auf den Musikmarkt und die Filmbranche sowie mit einer kritischen Würdigung der verschiedenen Abgrenzungstheorien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie kleine Münze, Gestaltungshöhe, Werkbegriff, Leistungsschutz und Schöpfungskreativität.
Warum wird der Dokumentarfilm als Fallbeispiel angeführt?
Der Dokumentarfilm dient als Beispiel für eine Form der „kleinen Münze“, bei der das Gericht trotz vorgegebener Abläufe durch die Art der Auswahl und Anordnung des Materials individuelle schöpferische Leistungen bejahen kann.
Was ist das „doppelte Abgrenzungsdilemma“?
Es beschreibt das Problem, dass bei einer Verlagerung der „kleinen Münze“ in den Leistungsschutz die Trennungsschwierigkeiten zwischen Urheberrecht und Leistungsschutz lediglich auf eine neue Ebene verschoben würden, statt gelöst zu werden.
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- Michael Alber (Author), 2007, Die kleine Münze im Film- und Musikgeschäft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90791