In dieser Arbeit wurde ein Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Umweltstrafrechts in Österreich erarbeitet.
Das Umweltverwaltungsstrafrecht wurde anhand des Wasserrechtes, beginnend beim Reichswassergesetz 1869, über das Landeswassergesetz 1870 für das Erzherzogthum Österreich unter der Enns, das Wasserrechtsgesetz 1934 sowie auch dem Wasserrechtsgesetz 1959 mit seinen umweltverwaltungsstrafrechtlichen Novellen veranschaulicht.
Betreffend das gerichtliche Umweltstrafrecht wurde versucht, einen geschichtlichen Überblick, beginnend beim „Brunnenvergifterparagraphen“ des Strafgesetzes 1803, über das Strafgesetz 1852, hin bis zum Strafgesetzbuch 1974 und seinen Novellen, zuletzt mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006, zu bieten.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Geschichtliches
II.A. Umweltverwaltungsstrafrecht
II.A.1. Umwelt(verwaltungs)strafrecht am Beispiel des Wasserrechts
II.A.1.a) Das niederösterreichische Landeswassergesetz 1870
II.A.1.b) Das Wasserrechtsgesetz 1934
II.A.1.c) Die Wasserrechtsnovelle 1959
II.A.1.d) Das Wasserrechtsgesetz 1959
II.A.1.e) Die Wasserrechtsnovelle 1990
II.A.1.f) Wasserrechtsnovelle 1999
II.A.2. Die umweltrelevanten Verwaltungsstraftatbestände des § 137
II.A.2.a) Umweltrelevante Tatbestände des § 137 Abs 1 sind
II.A.2.b) Umweltrelevante Tatbestände des § 137 Abs 2 sind
II.A.2.c) Umweltrelevante Tatbestände des § 137 Abs 3 sind
II.A.3. Strafrahmen
II.B. Umweltstrafrecht
II.B.1. Das alte Strafrecht
II.B.1.a) Constitutio Criminalis Carolina
II.B.1.b) Constitutio Criminalis Theresiana
II.B.1.c) Josefinisches Strafgesetz
II.B.1.d) Strafgesetz 1803
II.B.1.e) Das Strafgesetz von 1852
II.B.2. Das neue Strafrecht
II.B.2.a) Strafgesetzbuch 1974
II.B.2.b) Strafrechtsänderungsgesetz 1987
II.B.2.b) aa) Exkurs Verwaltungsakzessorietät
II.B.2.c) Strafrechtsänderungsgesetz 1996
II.B.2.d) Strafrechtsänderungsgesetz 2006
II.B.3. Umwelttatbestände
II.B.3.a) Unerlaubter Umgang mit Kernmaterial, radioaktiven Stoffen oder Strahleneinrichtungen
II.B.3.b) Beeinträchtigung der Umwelt
II.B.3.c) Schwere Beeinträchtigung durch Lärm
II.B.3.d) Umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen
II.B.3.e) Umweltgefährdendes Betreiben von Anlagen
II.B.3.f) Andere Gefährdungen des Tier- und Pflanzenbestandes
II.B.3.g) Tätige Reue
II.B.4. Exkurs: Praxis des Umweltstrafrechts in Österreich
III. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung des österreichischen Umweltstrafrechts, wobei der Schwerpunkt auf der Entstehung und Wandlung der Umwelttatbestände innerhalb der Gesetzgebung liegt. Ziel ist eine systematische Analyse der Transformation vom rein anthropozentrischen Schutz menschlicher Gesundheit hin zum Schutz der Umwelt als eigenständigem Rechtsgut durch diverse Strafrechtsänderungsgesetze.
- Historische Entwicklung der Umweltgesetzgebung in Österreich
- Entwicklung des Verwaltungsstrafrechts am Beispiel des Wasserrechts
- Evolution des gerichtlichen Umweltstrafrechts seit dem 19. Jahrhundert
- Die Rolle der Verwaltungsakzessorietät bei Umweltdelikten
- Analyse aktueller Umwelttatbestände und deren strafrechtliche Umsetzung
Auszug aus dem Buch
II.B.1. Das neue Strafrecht
Die Wurzeln des heutigen Strafgesetzbuches reichen in das Jahr 1954 zurück, in dem eine Strafrechtsreformkommission des Bundesministeriums für Justiz eingesetzt wurde. Diese Kommission erarbeitete den Entwurf eines neuen StGB, den sie 1962 veröffentlichte. Dieser Entwurf bildete 1964 und 1966 die Grundlage für zwei Ministerialentwürfe, die jedoch über das Stadium der Begutachtung nicht hinauskamen. Eine Regierungsvorlage wurde 1968 im Parlament zwar beraten, aber nicht als Gesetz beschlossen. Einige besonders dringende Neuregelungen wurden als „Kleine Strafrechtsreform“ als Strafrechtsänderungsgesetz 1971 vorweggenommen. Noch 1971 wurde eine Regierungsvorlage eingebracht, die nach einigen Änderungen vom Parlament beschlossen wurde, und am 1. Januar 1975 als Strafgesetzbuch 1974 (StGB) in Kraft trat. Das StGB ist auch formal ein neues Gesetz, nicht nur eine umfangreiche Novelle des alten StG 1852/1945.
Erst ab 1. Januar 1975 kann man von einem eigentlichen Umweltstrafrecht sprechen, da zu diesem Zeitpunkt die §§ 180 und 181 in der ursprünglichen Fassung in Kraft traten, die sich freilich nur auf den Schutz der Gewässer und Luft beschränkten.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung gibt einen Überblick über den Stand des Umweltschutzes vor 1975 und beleuchtet die frühen, unbeabsichtigten Ansätze zum Umweltschutz im alten Strafgesetz von 1803.
II. Geschichtliches: Das Kapitel bietet eine detaillierte Analyse der historischen Entwicklung, unterteilt in die Bereiche Umweltverwaltungsstrafrecht und das allgemeine Umweltstrafrecht im StGB.
III. Zusammenfassung: Dieses Kapitel resümiert die erarbeiteten Erkenntnisse über den Wandel des österreichischen Umweltstrafrechts von den historischen Anfängen bis zur modernen Strafrechtsänderung 2006.
Schlüsselwörter
Umweltstrafrecht, Österreich, Wasserrechtsgesetz, Umweltkriminalität, Verwaltungsakzessorietät, Strafgesetzbuch, Umweltdelikte, Rechtsgeschichte, Verwaltungsstrafrecht, Umweltschutz, Strafrechtsänderungsgesetz, Tatbestände, Strafvollzug, Gewässerschutz, Gesetzgebung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der historischen Genese und der inhaltlichen Entwicklung des österreichischen Umweltstrafrechts sowie des Umweltverwaltungsstrafrechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der Umweltbestimmungen, die Funktion der Verwaltungsakzessorietät und die strafrechtliche Behandlung von Umweltdelikten in Österreich.
Welches Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist die Darstellung der Entstehungsgeschichte der Umweltstraftatbestände, von den ersten anthropozentrisch ausgerichteten Kodifikationen bis hin zum modernen, umweltfokussierten Strafrecht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und historische Analyse, die Gesetzestexte, Novellierungen und die Entwicklung des österreichischen Strafgesetzbuches auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Untersuchung des Wasserrechts als Paradebeispiel für das Verwaltungsstrafrecht sowie eine detaillierte Aufarbeitung des gerichtlichen Umweltstrafrechts im Strafgesetzbuch.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Umweltstrafrecht, Wasserrechtsgesetz, Verwaltungsakzessorietät, Umweltdelikte und die historische Strafgesetz-Entwicklung in Österreich geprägt.
Welche Rolle spielt das Wasserrecht in der Arbeit?
Das Wasserrecht dient als zentrales Anschauungsbeispiel für die Entwicklung des Umweltverwaltungsstrafrechts von 1870 bis zu den Novellen im späten 20. Jahrhundert.
Was besagt das Konzept der Verwaltungsakzessorietät?
Es beschreibt den Grundsatz, dass die strafrechtliche Verfolgung von Umweltdelikten von Verstößen gegen das Verwaltungsrecht (Rechtsvorschriften oder behördliche Aufträge) abhängig gemacht wird, was sowohl Rechtssicherheit schafft als auch potenzielle Anwendungslücken birgt.
Wie effektiv ist das aktuelle Umweltstrafrecht laut der zitierten Praxis-Studie?
Die Arbeit weist darauf hin, dass trotz zahlreicher Anzeigen nur ein sehr geringer Teil der Fälle tatsächlich zu Verurteilungen führt, was die praktische Herausforderung bei der Ahndung von Umweltdelikten verdeutlicht.
Was bedeutet die Einführung der "tätigen Reue"?
Die tätige Reue ermöglicht es Tätern von Umweltdelikten, durch die freiwillige Beseitigung der Gefahr oder Schadenswiedergutmachung straffrei zu werden, sofern noch keine behördlichen Schritte eingeleitet wurden.
- Quote paper
- Helmut Paul Wallner (Author), 2007, Entstehungsgeschichte des Umweltstrafrechts in Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90802