In dieser Arbeit wurde ein Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Umweltstrafrechts in Österreich erarbeitet.
Das Umweltverwaltungsstrafrecht wurde anhand des Wasserrechtes, beginnend beim Reichswassergesetz 1869, über das Landeswassergesetz 1870 für das Erzherzogthum Österreich unter der Enns, das Wasserrechtsgesetz 1934 sowie auch dem Wasserrechtsgesetz 1959 mit seinen umweltverwaltungsstrafrechtlichen Novellen veranschaulicht.
Betreffend das gerichtliche Umweltstrafrecht wurde versucht, einen geschichtlichen Überblick, beginnend beim „Brunnenvergifterparagraphen“ des Strafgesetzes 1803, über das Strafgesetz 1852, hin bis zum Strafgesetzbuch 1974 und seinen Novellen, zuletzt mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006, zu bieten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Geschichtliches
- II.A. Umweltverwaltungsstrafrecht
- II.A.1. Umwelt(verwaltungs)strafrecht am Beispiel des Wasserrechts
- II.A.1.a) Das niederösterreichische Landeswassergesetz 1870
- II.A.1.b) Das Wasserrechtsgesetz 1934
- II.A.1.c) Die Wasserrechtsnovelle 1959
- II.A.1.d) Das Wasserrechtsgesetz 1959
- II.A.1.e) Die Wasserrechtsnovelle 1990
- II.A.1.f) Wasserrechtsnovelle 1999
- II.A.2. Die umweltrelevanten Verwaltungsstraftatbestände des § 137
- II.A.2.a) Umweltrelevante Tatbestände des § 137 Abs 1 sind
- II.A.2.b) Umweltrelevante Tatbestände des § 137 Abs 2 sind
- II.A.2.c) Umweltrelevante Tatbestände des § 137 Abs 3 sind
- II.A.3. Strafrahmen
- II.B. Umweltstrafrecht
- II.B.1. Das alte Strafrecht
- II.B.1.a) Constitutio Criminalis Carolina
- II.B.1.b) Constitutio Criminalis Theresiana
- II.B.1.c) Josefinisches Strafgesetz
- II.B.1.d) Strafgesetz 1803
- II.B.1.e) Das Strafgesetz von 1852
- II.B.2. Das neue Strafrecht
- II.B.2.a) Strafgesetzbuch 1974
- II.B.2.b) Strafrechtsänderungsgesetz 1987
- II.B.2.b) aa) Exkurs Verwaltungsakzessorietät
- II.B.2.c) Strafrechtsänderungsgesetz 1996
- II.B.2.d) Strafrechtsänderungsgesetz 2006
- II.B.3. Umwelttatbestände
- II.B.3.a) Unerlaubter Umgang mit Kernmaterial, radioaktiven Stoffen oder Strahleneinrichtungen
- II.B.3.b) Beeinträchtigung der Umwelt
- II.B.3.c) Schwere Beeinträchtigung durch Lärm
- II.B.3.d) Umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen
- II.B.3.e) Umweltgefährdendes Betreiben von Anlagen
- II.B.3.f) Andere Gefährdungen des Tier- und Pflanzenbestandes
- II.B.3.g) Tätige Reue
- II.B.4. Exkurs: Praxis des Umweltstrafrechts in Österreich
- III. Zusammenfassung
- Entwicklung des Umweltstrafrechts in Österreich
- Einfluß der Umweltverwaltungsstrafrechts auf die Entwicklung des Umweltstrafrechts
- Umweltrelevante Verwaltungsstraftatbestände
- Umwelttatbestände im Strafgesetzbuch
- Praxis des Umweltstrafrechts in Österreich
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit beleuchtet die Entstehungsgeschichte des Umweltstrafrechts in Österreich. Sie verfolgt das Ziel, die Entwicklung des Rechtsgebiets von seinen Anfängen bis zur Gegenwart zu dokumentieren und die wichtigsten Meilensteine und Entwicklungen aufzuzeigen. Dabei wird insbesondere auf die Einbindung des Umweltstrafrechts in das allgemeine österreichische Strafrecht sowie auf die spezifischen Besonderheiten und Herausforderungen des Umweltschutzes eingegangen.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Leser in das Thema einführt und den Fokus der Arbeit aufzeigt. Im zweiten Kapitel wird die geschichtliche Entwicklung des Umweltstrafrechts in Österreich beleuchtet. Dabei werden sowohl das Umweltverwaltungsstrafrecht als auch das Umweltstrafrecht im engeren Sinne betrachtet. Es werden die wichtigsten Gesetzesänderungen und Entwicklungen im Laufe der Zeit beschrieben. Im dritten Kapitel wird eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit gegeben.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Umweltstrafrecht in Österreich. Dabei stehen die Entwicklung des Rechtsgebiets, die wichtigsten Gesetzesänderungen und die Einbindung in das österreichische Strafrecht im Mittelpunkt. Die Schlüsselbegriffe sind Umweltstrafrecht, Umweltverwaltungsstrafrecht, Strafgesetzbuch, Umweltschutz, Rechtsentwicklung und Österreich.
Häufig gestellte Fragen
Wie hat sich das Umweltstrafrecht in Österreich entwickelt?
Die Entwicklung verlief von frühen Bestimmungen wie dem "Brunnenvergifterparagraphen" (1803) über das Wasserrecht (1869) bis hin zu modernen Umwelttatbeständen im Strafgesetzbuch (StGB 1974) und dessen Novellen.
Was ist der Unterschied zwischen Umweltstrafrecht und Umweltverwaltungsstrafrecht?
Das Umweltstrafrecht (gerichtlich) ahndet schwere Delikte mit gerichtlichen Strafen, während das Umweltverwaltungsstrafrecht Verstöße gegen Verwaltungsgesetze (z. B. Wasserrechtsgesetz) durch Behörden sanktioniert.
Welche Rolle spielt das Wasserrecht in der Geschichte?
Das Wasserrecht (z. B. Reichswassergesetz 1869) war einer der ersten Bereiche, in denen Umweltschutz durch Strafbestimmungen zum Schutz der Wasserressourcen gesetzlich verankert wurde.
Was bedeutet "Verwaltungsakzessorietät" im Umweltstrafrecht?
Dies bedeutet, dass die Strafbarkeit einer Handlung oft davon abhängt, ob gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften oder Genehmigungen verstoßen wurde.
Welche modernen Umwelttatbestände gibt es im österreichischen StGB?
Dazu gehören unter anderem die vorsätzliche oder fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt, der unerlaubte Umgang mit Kernmaterial sowie das umweltgefährdende Behandeln von Abfällen.
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- Helmut Paul Wallner (Author), 2007, Entstehungsgeschichte des Umweltstrafrechts in Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90802