Eignung eines IFRS - Einzelabschlusses als Basis der Ausschüttungsbegrenzung


Seminararbeit, 2007

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis:

1. Problemstellung

2. Die Ausschüttungsbemessungsfunktion des Einzelabschlusses

3. Mangelnde Eignung der IFRS für die Ausschüttungsbegrenzung –Darstellung anhand ausgewählter Standards
3.1 Teilgewinnrealisierung bei langfristiger Fertigung
3.2 Fair Value-Bewertung
3.3 Aktivierung von Entwicklungskosten/selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten
3.4 Einschränkung der Passivierung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

4. Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung durch IFRS-Bilanzierung

5. Die Zukunft von Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung

6. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis:
Selbstständige Werke:
Beiträge in Sammelwerken:
Beiträge in Zeitschriften:

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Problemstellung

Mit der sog. „IAS-Verordnung“ hat die EG den Weg für eine grundsätzliche IFRS-Bilanzierung auch deutscher Unternehmen geebnet. Von der darin eröffneten Möglichkeit, den Unternehmen auch in jeder Hinsicht befreiende Einzelabschlüsse auf Basis der IFRS zu gestatten oder gar vorzuschreiben, hat der deutsche Gesetzgeber indes keinen Gebrauch gemacht. Neben verpflichtenden IFRS-Konzernabschlüssen für kapitalmarktorientierte Muttergesellschaften besteht für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss ebenfalls nach IFRS aufzustellen. Für Einzelabschlüsse gibt es zwar auch ein grundsätzliches IFRS-Wahlrecht, jedoch betrifft dieses lediglich die Offenlegung.[1] Es muss daher weiterhin ein HGB-Einzelabschluss insb. für Zwecke der Ausschüttung und – wegen des in § 5 Abs. 1 EStG normierten Maßgeblichkeitsprinzips – der Besteuerung aufgestellt werden.[2]

Eben die Tatsache, dass mit dem Einzelabschluss verschiedene Rechtsfolgen verknüpft sind, weckt Vorbehalte, ob ein nach IFRS erstellter Jahresabschluss, der in erster Linie dazu dienen soll, entscheidungsrelevante Informationen insb. für Investoren bereit zu stellen[3], bspw. geeignet ist, als Basis für die Ausschüttung zu dienen.[4] So wurde die Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, keine durchweg befreienden IFRS-Einzelabschlüsse zuzulassen, auch damit begründet, dass sich ein IFRS-Einzelabschluss gerade nicht als Grundlage für die Ausschüttungsbemessung eigne.[5] Aus welchen Gründen sich ein nach den IFRS aufgestellter Einzelabschluss dafür tatsächlich nicht eignet und welche Reformvorschläge diesbezüglich existieren, gilt es auf den nächsten Seiten aufzuzeigen.

2. Die Ausschüttungsbemessungsfunktion des Einzelabschlusses

Bei haftungsbeschränkten Unternehmen ist eine grundsätzliche Ausschüttungsbegrenzung nötig, da den Gläubigern von (haftungsbeschränkten) Kapitalgesellschaften lediglich das Unternehmensvermögen als Haftungsmasse zur Verfügung steht und jede Ausschüttung das im Unternehmen vorhandene Vermögen mindert.[6] Da eine Ausschüttungsbegrenzung lediglich für haftungsbeschränkte Unternehmen von Bedeutung ist, finden sich die relevanten Vorschriften entsprechend in den gesellschaftsrechtlichen Normen. So normiert bspw. § 58 AktG, dass lediglich der Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet werden darf. Der Bilanzgewinn ergibt sich dabei gem. § 158 Abs. 1 AktG als Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag) plus Gewinnvortrag (minus Verlustvortrag) zzgl. Entnahmen aus der Kapitalrücklage und Entnahmen aus den Gewinnrücklagen, abzgl. Einstellungen in die Gewinnrücklagen.

Mit Hilfe der Rechnungslegung wird also derjenige Betrag festgelegt, der im Interesse des Gläubigerschutzes maximal an die Anteilseigner ausgeschüttet werden kann.[7] Aus obiger Darstellung wird deutlich, dass der ausschüttbare Betrag umso geringer ist, je niedriger der ermittelte Jahresüberschuss ist und je höher die in die Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge sind. Bilanzielle Kapitalerhaltung kann folglich grundsätzlich sowohl an der Gewinnermittlung als auch an der Gewinnverwendung, sprich der Festlegung von Ausschüttungssperren etwa in Form von Rücklagen, anknüpfen.[8] Besonderes Augenmerk soll im Folgenden auf die Gewinnermittlung gelegt werden, nicht zuletzt, weil eine Ergebnisverwendungsrechnung, etwa i.S.d. § 158 AktG in den IAS/IFRS-Standards nicht existiert. Stattdessen sieht IAS 1.8c eine Eigenkapitalveränderungsrechnung vor, in welcher u.a die Entwicklung der einzelnen Eigenkapitalkomponenten darzustellen ist.[9]

Da die im HGB vorgesehne vorsichtige Gewinnermittlung[10] nach herrschender Meinung einem am Gläubigerschutz orientierten Bilanzierungsverständnis folgt[11], wird auf den nachfolgenden Seiten anhand ausgewählter Beispiele aufgezeigt, dass die Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach IFRS in wesentlichen Bereichen dem Vorsichtsprinzip zuwiderlaufen und der so ermittelte Gewinn nur eine äußerst fragwürdige Grundlage für Ausschüttungsmessungen bietet.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Frage der Vorteilhaftigkeit von kapitalerhaltenden Maßnahmen für Gläubiger in Fachkreisen kontrovers diskutiert und eine Eignung von Ausschüttungssperren für Zwecke des Gläubigerschutzes bisweilen sogar negiert wird.[12] Dieser mit Sicherheit nicht uninteressanten Diskussion sei an dieser Stelle jedoch – bedingt durch den überschaubaren Umfang dieser Arbeit – keine weitere Beachtung geschenkt. Ebenso wenig wird auf eine (etwaige) agency-theoretische Legitimation von Ausschüttungssperren im Interesse des Gläubigerschutzes eingegangen.

[...]


[1] Vgl. Fülbier, R. U./Gassen, J./Pellens, B. (2006), S.49-51

[2] Vgl. Böcking, H.-J. (2004), S.180

[3] Vgl. F.12

[4] Vgl. etwa Schön, W. (2001), S.76

[5] Vgl. Böcking, H.-J/Dutzi, A. (2006), S.2

[6] Vgl. Ewert, R./Wagenhofer, A. (2007), S.184

[7] Vgl. Ewert, R. (1986), S.5

[8] Vgl. Böcking, H.-J./Dutzi, A. (2007), S.438

[9] Vgl. Dusemond, M./Kessler, H. (2001), S.104

[10] Vgl. auch § 252 Abs.1 Nr.4 HGB

[11] Vgl. Leuz, C. (1996), S.3

[12] Vgl. Lutter, M. (2006), S.3

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Eignung eines IFRS - Einzelabschlusses als Basis der Ausschüttungsbegrenzung
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Veranstaltung
Externe Rechnungslegung
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
16
Katalognummer
V90916
ISBN (eBook)
9783638054942
ISBN (Buch)
9783638946643
Dateigröße
418 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Eignung, IFRS, Einzelabschlusses, Basis, Ausschüttungsbegrenzung, Externe, Rechnungslegung
Arbeit zitieren
Stefan Vedder (Autor:in), 2007, Eignung eines IFRS - Einzelabschlusses als Basis der Ausschüttungsbegrenzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90916

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