Die Hausarbeit verfolgt das Ziel, die Stellung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland herauszuarbeiten und wechselseitige Verflechtungen aufzuzeigen. Dazu werden zunächst in groben Zügen die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Ausgestaltung des Regierungssystems behandelt. Die folgenden zwei Abschnitte sind inhaltlich analog aufgebaut: In jedem Abschnitt wird ein Element der Gewaltenteilung ausgeführt. Abschnitt 3 befasst sich mit Bundestag und Bundesrat als Legislative, Abschnitt 4 mit der Bundesregierung als Exekutive. Alle drei Organe werden jeweils anhand der Kategorien Zusammensetzung, Organisation und Funktionen charakterisiert. Auf die Judikative als drittes Element der Gewaltenteilung wird nicht eingegangen.
Während die Abschnitte 3 und 4 die jeweiligen Institutionen größtenteils isoliert betrachten, zeigt Abschnitt 5 organübergreifend den Gesetzgebungsprozess als zentrale Funktion auf, an der sowohl Bundestag, Bundesrat als auch Bundesregierung beteiligt sind.
Abschließend erfolgt eine kurze Schlussbetrachtung.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Verfassungskern und Strukturprinzipien
2.2 Ausgestaltung des Regierungssystems
3 Die Legislative
3.1 Der Bundestag
3.1.1 Zusammensetzung
3.1.2 Organisation
3.1.3 Funktionen
3.1.3.1 Wahlfunktion
3.1.3.2 Legislative Funktion
3.1.3.3 Kontrollfunktion
3.1.3.4 Artikulationsfunktion
3.2 Der Bundesrat
3.2.1 Zusammensetzung
3.2.2 Organisation
3.2.3 Funktionen
4 Die Exekutive: Die Bundesregierung
4.1 Zusammensetzung
4.1.1 Der Bundeskanzler
4.1.2 Die Bundesminister
4.2 Organisationsprinzipien
4.3 Funktionen
5 Der Gesetzgebungsprozess als Querschnittsfunktion
6 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Die Stimmenverteilung im Bundesrat
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Sitzverteilung im Bundestag
Abbildung 2: Das arbeitsteilige Fraktionenparlament
1 Einleitung
Im Rahmen des Seminars „Freiheitlich-demokratische und autoritäre Systeme im Vergleich am Beispiel Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik“ wurde unter anderem das Kernthema „Konstituierung und Entwicklung der politischen Systeme der BRD und der DDR“ behandelt, um die Regierungssysteme beider Staaten gegenüberzustellen. Als eines der Unterthemen war „Parlament und Regierung im politischen System der BRD“ vorgesehen. Diesem Thema widmet sich die vorliegende Hausarbeit.
Die Hausarbeit verfolgt das Ziel, die Stellung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland herauszuarbeiten und wechselseitige Verflechtungen aufzuzeigen. Dazu werden zunächst in groben Zügen die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Ausgestaltung des Regierungssystems behandelt. Die folgenden zwei Abschnitte sind inhaltlich analog aufgebaut: In jedem Abschnitt wird ein Element der Gewaltenteilung ausgeführt. Abschnitt 3 befasst sich mit Bundestag und Bundesrat als Legislative, Abschnitt 4 mit der Bundesregierung als Exekutive. Alle drei Organe werden jeweils anhand der Kategorien Zusammensetzung, Organisation und Funktionen charakterisiert. Auf die Judikative als drittes Element der Gewaltenteilung wird nicht eingegangen.
Während die Abschnitte 3 und 4 die jeweiligen Institutionen größtenteils isoliert betrachten, zeigt Abschnitt 5 organübergreifend den Gesetzgebungsprozess als zentrale Funktion auf, an der sowohl Bundestag, Bundesrat als auch Bundesregierung beteiligt sind.
Abschließend erfolgt eine kurze Schlussbetrachtung.
2 Grundlagen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Verfassungskern und Strukturprinzipien
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland fußt maßgeblich auf dem Verfassungskern in Art. 1 und Art. 20 GG. Die darin niedergelegten Grundsätze lauten (vgl. Sutor 1994: 108):
- Schutz und Achtung der Menschenwürde (Art. 1,1 GG)
- Anerkennung von unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (Art. 1,2 GG)
- Bindung der Gewalten an die Grundrechte (Art. 1,3 GG)
- Demokratie (Art. 20,1 GG)
- Bundesstaatlichkeit (Art. 20,1 GG)
- Sozialstaatlichkeit (Art. 20,1 GG)
- Rechtsstaatlichkeit (Art. 20,3 GG).
Als Rahmenbedingungen des politischen Systems sind insbesondere die vier sogenannten Strukturprinzipien in Art. 20 relevant. Deshalb werden sie näher erläutert.
Unter Demokratie ist zu verstehen, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Dabei sieht das Grundgesetz kaum Elemente direkter Demokratie vor, die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger beschränken sich vor allem auf Wahlen und Abstimmungen (Repräsentativdemokratie) (vgl. Sutor 1994: 109). Die Ausübung der Staatsgewalt erfolgt nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung durch Organe der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Judikative) (Art. 20,2 GG) (vgl. Hesse 1995: 207).
Als Bundesstaatlichkeit (Föderalismus) wird eine politische Ordnung verstanden, in der sich ein Gesamtstaat aus nicht souveränen Gliedstaaten zusammensetzt. Die Gliedstaaten unterstehen dem Gesamtstaat, üben jedoch in einzelnen Bereichen eigenständige staatliche Hoheitsrechte aus und sind am gesamtstaatlichen Willensbildungsprozess beteiligt (vgl. Sutor 1994: 109). Föderalismus ist ebenfalls ein Element der Gewaltenteilung (vgl. Zintl 1997: 109).
Sozialstaatlichkeit impliziert die Verpflichtung der staatlichen Organe zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit und der Förderung des sozialen Ausgleichs. Es ist im Gegensatz zu den anderen Prinzipien im GG nur sehr wenig spezifiziert (vgl. Sutor 1994: 109).
Ziel eines Rechtsstaates ist die Rechtsstaatlichkeit, das heißt, die Sicherung von Freiheit und Eigentum der Bürger und die Begrenzung der staatlichen Macht. Durch die Bindung an Gesetze soll erreicht werden, dass „das staatliche Handeln maximal vorhersehbar, berechenbar und durch unabhängige Gerichte kontrollierbar ist.“ Gleichzeitig soll durch Abkehr vom Rechtspositivismus und der damit verbundenen Wahrung der formellen und vor allem der materiellen Rechtsmäßigkeit der Gesetze die Gewährleistung von Menschenrechten sichergestellt werden (vgl. Katz 1996: 81f.).
2.2 Ausgestaltung des Regierungssystems
Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland besteht aus folgenden Organen (vgl. Laufer/Münch 1998: 148):
- Bundestag
- Bundesrat
- Bundesregierung
- Bundesverfassungsgericht
- Bundespräsident.
Gemäß der horizontalen Gewaltenteilung fungieren Bundestag und Bundesrat als Legislative, die Bundesregierung als Exekutive und das Bundesverfassungsgericht als Judikative (vgl. Hesse 1995: 217, 226, 239). Der Bundespräsident hat fast ausschließlich repräsentative Funktionen (vgl. Sontheimer/Bleek: 332). Auf ihn und auf das Bundesverfassungsgericht wird im Hinblick auf die Themenstellung in dieser Arbeit nicht weiter eingegangen.
Eine föderative Ordnung mit 16 Bundesländern und den entsprechenden Landesorganen existiert aus zwei Gründen: Erstens dient sie der vertikalen Gewaltenteilung und soll eine starke Zentralmacht verhindern (vgl. Kilper/Lhotta 1996: 60). Zweitens ist Deutschland historisch gesehen schon seit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation in verschiedenen Weisen föderal gegliedert gewesen (vgl. Sturm 2001: 17).
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- Arbeit zitieren
- Mathias Purr (Autor:in), 2004, Parlament und Regierung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91007
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