Das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland besteht im Wesentlichen aus fünf Sektoren, wobei die ersten drei Sektoren die unterschiedlichen in Deutschland verbreiteten Medientypen repräsentieren: elektronische Medien (Fernsehen und Hörfunk), Printmedien (Zeitungen und Zeitschriften), neue Medien und Multimedia (Internet, Online-Dienste, Datendienste), Satellitendienste sowie Nachrichtenagenturen, Produzenten und Vertriebspartner.
Die elektronischen Medien, besser bekannt unter dem Stichwort „Rundfunk“, stellen einen Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Sie lassen sich noch einmal unterteilen in ein öffentlich-rechtliches und ein privates Rundfunkteilsystem. Mit ersterem befasst sich vorliegende Hausarbeit. Sie dient dazu, einen knappen Überblick über die Geschichte, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Struktur und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu vermitteln. In der eben beschriebenen Reihenfolge werden die einzelnen Aspekte behandelt.
Dazu werden zunächst im zweiten Kapitel die Vorgängersysteme des Rundfunks in Deutschland beschrieben. Das darauf folgende Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen und der Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das vierte Kapitel beleuchtet die Struktur der Rundfunkanstalten, und zwar gegliedert nach dem Ordnungskriterium „Grad der Zentralisation“. Kapitel fünf veranschaulicht die Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bevor im letzten Kapitel ein kurzer Ausblick gegeben wird.
An Quellen wurden vorwiegend die Standardwerke zum deutschen Mediensystem verwendet, ergänzt durch informative Online-Quellen wie z. B. den Sender-Homepages. Den Beginn des Rundfunks in Deutschland markiert die Einführung des Hörfunks im Jahre
1923 (vgl. Hickethier 2000: 208, vgl. Altendorfer 2001: 16). Seit dieser Zeit gab es – abgesehen
von den Militärsendern der Besatzungszeit – vier Formen des Rundfunks (vgl. Altendorfer
2001: 16ff., 34ff.):
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Historische Entwicklung des Rundfunks in Deutschland
3 Rechtliche Grundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
3.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen für das deutsche Mediensystem
3.2 Föderale Zuständigkeitsverteilung beim Rundfunk
3.3 Legitimation und Handlungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
4 Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
4.1 Föderalistisch organisierte Sender: Die ARD-Rundfunkanstalten
4.1.1 Sender und Programme
4.1.2 Organe der ARD-Rundfunkanstalten
4.2 Zentralistisch organisierte Sender: Das ZDF und der DLR
4.2.1 Das Zweite Deutsche Fernsehen
4.2.2 Das Deutschlandradio
4.3 Kooperationen und Spartenprogramme
4.4 Die Deutsche Welle als Sonderfall
5 Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
5.1 Teilnehmergebühren
5.2 Einnahmen aus Werbung, Sponsoring und Teleshopping
6 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland besteht im Wesentlichen aus fünf Sektoren (vgl. Altendorfer 2001: 56), wobei die ersten drei Sektoren die unterschiedlichen in Deutschland verbreiteten Medientypen repräsentieren:
- elektronische Medien (Fernsehen und Hörfunk)
- Printmedien (Zeitungen und Zeitschriften)
- neue Medien und Multimedia (Internet, Online-Dienste, Datendienste)
- Satellitendienste
- Nachrichtenagenturen, Produzenten und Vertriebspartner
Die elektronischen Medien, besser bekannt unter dem Stichwort „Rundfunk“, stellen einen „Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Altendorfer 2001: 267)“ dar. Sie lassen sich noch einmal unterteilen in ein öffentlich-rechtliches und ein privates Rundfunkteilsystem (vgl. Schuler-Harms 2000: 139). Mit ersterem befasst sich vorliegende Hausarbeit. Sie dient dazu, einen knappen Überblick über die Geschichte, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Struktur und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu vermitteln. In der eben beschriebenen Reihenfolge werden die einzelnen Aspekte behandelt.
Dazu werden zunächst im zweiten Kapitel die Vorgängersysteme des Rundfunks in Deutschland beschrieben. Das darauf folgende Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen und der Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das vierte Kapitel beleuchtet die Struktur der Rundfunkanstalten, und zwar gegliedert nach dem Ordnungskriterium „Grad der Zentralisation“. Kapitel fünf veranschaulicht die Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bevor im letzten Kapitel ein kurzer Ausblick gegeben wird.
An Quellen wurden vorwiegend die Standardwerke zum deutschen Mediensystem verwendet, ergänzt durch informative Online-Quellen wie z. B. den Sender-Homepages.
2 Historische Entwicklung des Rundfunks in Deutschland
Den Beginn des Rundfunks in Deutschland markiert die Einführung des Hörfunks im Jahre 1923 (vgl. Hickethier 2000: 208, vgl. Altendorfer 2001: 16). Seit dieser Zeit gab es – abgesehen von den Militärsendern der Besatzungszeit – vier Formen des Rundfunks (vgl. Altendorfer 2001: 16ff., 34ff.):
- privater Rundfunk mit staatlicher Beteiligung
- staatlicher Rundfunk
- öffentlich-rechtlicher Rundfunk
- duales System
Vom Beginn des Rundfunks bis zum Ende der Weimarer Republik war Rundfunk vor allem privater Hörfunk, wobei die Deutsche Reichspost als Vertreterin des Staats stets Anteile an den Rundfunkgesellschaften hielt. Außerdem wurde der quasi-staatlichen „Gesellschaft drahtloser Dienst AG“ ein Monopol auf politische Berichterstattung und Nachrichten eingeräumt. Aufgrund technischer Restriktionen erfolgte die Programmverbreitung über ein dezentrales Sendernetz, die Inhalte wurden von regionalen Konzessionären erstellt. Der Erlass der ersten deutschen Rundfunkordnung – vorher wurde ohne gesetzliche Grundlage agiert – erfolgte 1925 (vgl. Altendorfer 2001: 16f.).
Im Verlauf der Weimarer Republik wurde der Rundfunk zunehmend vom Staat kontrolliert und zensiert, bis er schließlich – noch vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten – fast vollständig verstaatlicht und zentralisiert war (vgl. Altendorfer 2001: 17, vgl. Diller 1997: 317ff.). Unter dem nationalsozialistischen Regime entwickelte sich der Rundfunk zum zentralen Propagandainstrument, wodurch eine noch stärkere Verstaatlichung und die Angliederung an das Reichspropagandaministerium ausgelöst wurden. Ab 1940 wurde nur noch ein Einheitsprogramm gesendet. Die erste Fernsehsendung wurde versuchsweise 1935 ausgestrahlt, doch erst bei den Olympischen Sommerspielen in Berlin 1936 hatte eine breitere Masse Zugang zum Fernsehen. Die Einstellung des Fernsehbetriebs erfolgte kriegsbedingt 1944, der Hörfunk wurde 1945 eingestellt (vgl. Altendorfer 2001: 21ff.).
Während der Besatzungszeit wurden von den Siegermächten Militärhörfunksender betrieben und die ersten Gründungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten eingeleitet. Der Fernsehbetrieb konnte trotz einschlägiger Bestrebungen erst zu Zeiten der Bundesrepublik wiederhergestellt werden (vgl. Altendorfer 2001: 25ff.).
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