Im Jahr 2000 schrieb Prof. Dr. Peter Rieß, dass das Privatklageverfahren dem Privatkläger „keinen effektiven Rechtsschutz gewährt, sondern ihn auf einen kaum zumutbaren Leidensweg schickt, bei dem er ein gerichtliches Urteil in der Regel nicht erwarten kann.“ Zu einem ähnlichen Ergebnis kam Dr. Rüdiger Koewius bereits im Jahr 1974. Derartig vernichtende Urteile stellen nun nicht nur die verfahrensmäßige Behandlung und die formalen Voraussetzungen der Privatklage in Frage, sondern auch die Existenzberechtigung der Institution Privatklage an sich. Dieser Frage soll im Rahmen dieser Arbeit nachgegangen werden. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die 1970 von Dr. Rüdiger Koewius durchgeführte Untersuchung zur Rechtswirksamkeit der Privatklage. Im ersten Kapitel sollen die Studie, das Untersuchungsvorgehen und die Ergebnisse kurz vorgestellt werden. Im zweiten Kapitel sollen dann die von Koewius auf Basis seiner Untersuchung erarbeiteten Reformvorschläge, sowie alternative Reformkonzepkte vorgestellt und einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Den Abschluss der Arbeit bildet eine eigene Stellungnahme. Es steht außer Frage, dass eine erschöpfende Beleuchtung dieser Thematik und Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellung den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, weshalb dieser Anspruch nicht gestellt wird. Es handelt sich mehr um einen Versuch ausgewählte Reformideen im Kontext der von Koewius durchgeführten Untersuchung näher zu betrachten.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Vorstellung der von Koewius durchgeführten Untersuchung
1.1 Untersuchungsvorgehen
1.2 Untersuchungsergebnisse
2. Kritische Diskussion der von Koewius und anderen Autoren erarbeiteten Reformvorschläge
2.1 Die Reformvorschläge von Koewius
2.1.1 Neuordnung des Privatklagedeliktskatalogs
2.1.2 Die Abschaffung der Privatklage
2.2 Der Reformvorschlag von Susanne von Schakey
2.3 Der Reformvorschlag von Peter Rieß
2.4 Der Reformvorschlag von Peter Kircher
2.5 Der Reformvorschlag von Claus-Peter Martin
2.6 Der Reformvorschlag von Peter Geerds
2.7 Der Reformvorschlag von Karl Peters
2.8 Der Reformvorschlag von Dietrich Oehler
3. Schlußbemerkung und eigene Stellungnahme
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rechtswirksamkeit des Privatklageverfahrens, basierend auf der 1970 von Dr. Rüdiger Koewius durchgeführten Studie. Ziel ist es, die bestehende Problematik der Rechtsschutzlosigkeit von Privatklägern aufzuzeigen, verschiedene Reformansätze kritisch zu evaluieren und eine eigene Stellungnahme zur Zukunft der Konfliktlösung bei Bagatelldelikten zu formulieren.
- Empirische Analyse der Privatklage-Praxis (Untersuchung von Koewius)
- Kritische Würdigung der verfahrensmäßigen Unzulänglichkeiten
- Diskussion theoretischer und praktischer Reformvorschläge
- Untersuchung des Sühneverfahrens und der Schlichtungsoptionen
- Plädoyer für eine alternative Konfliktlösung jenseits der Kriminalstrafe
Auszug aus dem Buch
1.2 Untersuchungsergebnisse
Die Untersuchung der Privatklagen in Hinblick auf die ihr zugrundeliegenden Lebenssachverhalte kam zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungszeitraum in erster Linie Nachbarn und in einer Hausgemeinschaft (39,2% der untersuchten Privatklagen) lebende Personen, gefolgt von Verwandten, Verschwägerten und Bekannten (25,1%) Anlaß zur Erhebung einer Privatklage hatten. Alle übrigen Lebenssachverhalte, wie zum Beispiel Geschäftsleben, Gaststätten oder geschiedene Ehegatten nahmen nur einen vergleichsweise geringen Anteil ein (jeweils zwischen 1,2% und 7%).
Bei der Untersuchung der den Privatklagen zugundeliegenden Deliktsarten, kam Koewius in allen Lebenssachverhalten zu einem ähnlichen Ergebnis. Den mit Abstand größten Anteil nahmen die Äußerungsdelikte, wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, ein. An zweiter Stelle standen die Körperverletzungsdelikte, bei denen es sich allerdings überwiegend um leichte vorsätzliche Körperverletzung und nur relativ selten um gefährliche Körperverletzung handelte. Alle weiteren Delikte schienen nur eine untergeordnete Roll zu spielen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des Privatklageverfahrens ein und stellt die Relevanz der Untersuchung von Dr. Rüdiger Koewius für die aktuelle Rechtsdiskussion dar.
1. Vorstellung der von Koewius durchgeführten Untersuchung: Dieses Kapitel erläutert das methodische Vorgehen der empirischen Studie am Amtsgericht Bielefeld sowie die zentralen Ergebnisse zur sozialen Struktur der Beteiligten und zur Gerichtspraxis.
2. Kritische Diskussion der von Koewius und anderen Autoren erarbeiteten Reformvorschläge: Das Kapitel bietet eine detaillierte Analyse der Reformvorschläge von Koewius sowie weiterer Experten und bewertet deren Tauglichkeit zur Lösung der identifizierten Problemlagen.
3. Schlußbemerkung und eigene Stellungnahme: Der Autor fasst die Ergebnisse zusammen und spricht sich für die Etablierung einer unabhängigen Schlichtungsstelle aus, die den Fokus auf soziale Konfliktlösung statt auf strafrechtliche Sanktionen legt.
Schlüsselwörter
Privatklage, Sühneverfahren, Strafrecht, Konfliktlösung, Koewius, Bagatelldelikte, Rechtswirksamkeit, Schlichtung, Rechtsschutz, Kriminalstrafe, Strafantrag, Strafprozessrecht, Entkriminalisierung, Versöhnung, Schiedsmann.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Wirksamkeit des Privatklageverfahrens im deutschen Strafrecht, insbesondere mit den Defiziten bei der Durchsetzung der Rechte von Privatklägern bei Bagatelldelikten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Empirie der Privatklage (basierend auf der Untersuchung von Koewius), die Kritik an der gerichtlichen Praxis und die Diskussion verschiedener Reformmodelle zur Entkriminalisierung und Schlichtung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, auf Basis der empirischen Erkenntnisse die Notwendigkeit einer Reform des Privatklagerechts aufzuzeigen und ein Modell zur außergerichtlichen oder alternativen Konfliktlösung zu befürworten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die eine existierende empirische Studie (Koewius) als Grundlage verwendet, um diese mit verschiedenen rechtswissenschaftlichen Reformvorschlägen kritisch zu diskutieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Koewius-Studie sowie eine kritische Auseinandersetzung mit den Reformvorschlägen verschiedener Autoren wie Schacky, Rieß, Kircher, Martin, Geerds, Peters und Oehler.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Privatklage, Sühneverfahren, Konfliktlösung und Entkriminalisierung definiert.
Warum hält Koewius das Privatklageverfahren für reformbedürftig?
Koewius stellte eine erhebliche Rechtsschutzlosigkeit des Privatklägers fest, da die Verfahren häufig an formalen Hürden scheitern oder Richter aufgrund der Geringfügigkeit kein wirkliches Interesse an einer fundierten Entscheidung haben.
Welchen Ansatz zur Konfliktlösung favorisiert der Autor am Ende?
Der Autor schließt sich dem Ansatz von Anna Bettina Muttelsee an, der die Einführung einer unabhängigen Schlichtungsstelle fordert, die soziale Konflikte ohne die Verhängung klassischer Kriminalstrafen löst.
- Quote paper
- Jenni Egenolf (Author), 2007, Beurteilung der Privatklage nach Koewius, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91208