Türkei. Eine defekte Demokratie?


Bachelorarbeit, 2020

42 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problembeschreibung und thematische Abgrenzung
1.2 Zielsetzung
1.3 Forschungsinteresse und Forschungsfragen

2. Methodisches Vorgehen

3. Zur wissenschaftlichen Analyse von Transformation
3.1 Das Konzept der embedded democracy
3.1.1 Das demokratische Wahlregime
3.1.2 Das Regime politischer Partizipationsrechte
3.1.3 Das Teilregime bürgerlicher Freiheitsrechte
3.1.4 Die institutionelle Sicherung der Gewaltenkontrolle
3.1.5 Die Sicherung effektiver Regierungsgewalt
3.2 Defekte Demokratie
3.2.1 Exklusive Demokratie
3.2.2 Enklavendemokratie
3.2.3 Delegative Demokratie
3.2.4 Illiberale Demokratie

4. Der Transformationsprozess in der Türkei
4.1 Auswahl des Untersuchungsgegenstands
4.2 Festlegung der Kategorien
4.3 Auswertung der L änderberichte
4.3.1 Auswertung des Länderberichts von 2002
4.3.2 Auswertung des Länderberichts von 2010
4.3.3 Auswertung des Länderberichts von 2019
4.4 Transformationsprozesse in der T ürkei zwischen 2002 und 2019
4.4.1 Transformationsprozesse im Wahlregime .
4.4.2 Transformationsprozesse im Regime der politischen Partizipationsrechte
4.4.3 Transformationsprozesse im Regime der bürgerlichen Freiheitsrechte
4.4.4 Transformationsprozesse im Regime der Gewaltenteilung und horizontalen Verantwortlichkeit
4.4.5 Transformationsprozesse im Regime der effektiven Regierungsgewalt

5. Fazit & Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

ABBILDUNG 1: TEILREGIME DER EMBEDDED DEMOCRACY. QUELLE: EIGENE DARSTELLUNG NACH MERKEL (2010): 31

ABBILDUNG 2: DIMENSIONEN DER EMBEDDED DEMOCRACY. QUELLE: EIGENE DARSTELLUNG NACH MERKEL ET AL. (2003): 57

TABELLE 1: ZUORDNUNG BESCHÄDIGTER TEILREGIME NACH DEN TYPEN DER DEFEKTEN DEMOKRATIE. QUELLE: (SCHULTZE 2010: 90)

TABELLE 2: SOLL-IST TABELLE 1. DIFFERENZEN ZWISCHEN FUNKTIONIERENDER WAHLREGIME IN LIBERALEN DEMOKRATIEN UND DEFEKTER WAHLREGIME IN EXKLUSIVEN DEMOKRATIEN (QUELLE. SCHULTZE 2010: 92)

TABELLE 3: SOLL-IST TABELLE 2. DIFFERENZEN DES TEILREGIMES POLITISCHE TEILHABERECHTE IN LIBERALEN DEMOKRATIEN UND DEFEKTEN EXKLUSIVEN DEMOKRATIEN (QUELLE: SCHULTZE 2010: 96)

TABELLE 4: SOLL-IST TABELLE 3. DIFFERENZEN ZWISCHEN FUNKTIONIERENDER EFFEKTIVER REGIERUNGSGEWALT IN LIBERALEN DEMOKRATIEN UND DEFEKTER EFFEKTIVER REGIERUNGSGEWALT IN ENKLAVENDEMOKRATIEN (QUELLE. SCHULTZE 2010: 104)

TABELLE 5: SOLL-IST TABELLE 4. DIFFERENZEN ZWISCHEN FUNKTIONIERENDER HORIZONTALEN GEWALTENKONTROLLE IN LIBERALEN DEMOKRATIEN UND DEFEKTER HORIZONTALER GEWALTENKONTROLLE IN DELEGATIVEN DEMOKRATIEN (QUELLE. SCHULTZE 2010: 111)

TABELLE 6: SOLL-IST TABELLE 5. DIFFERENZEN ZWISCHEN FUNKTIONIERENDEN BÜRGERLICHEN FREIHEITSRECHTEN IN LIBERALEN DEMOKRATIEN UND DEFEKTEN BÜRGERLICHEN FREIHEITSRECHTEN IN ILLIBERALEN DEMOKRATIEN (QUELLE. SCHULTZE 2010: 97)

1. Einleitung

1.1 Problembeschreibung und thematische Abgrenzung

Die Idee der Demokratie ist alt und keine Erfindung der Moderne (vgl. Merkel 2010: 26). Inzwischen hat sie die Menschen auf der ganzen Welt angesteckt und erreichte im 20. Jahrhundert ihren Siegeszug (Merkel et al. 2003: 43; Merkel 1999: 361). Nach den jüngsten Untersuchungen des World Value Survey (2010-2014) zeigen sich große Teile der Bevölkerung in allen Regionen der Erde von der Idee der Demokratie fasziniert (vgl. Mannewitz 2018: 17; Croissant, Thiery 2000/1: 9). Nach ihrer Sympathie für unterschiedliche Regierungsformen gefragt, räumen nach Daten des WVS große Bevölkerungsmehrheiten der Demokratie den Vorrang ein. Dabei existieren zwar Unterschiede, denn die westeuropäische Bevölkerung wünscht sich im Durchschnitt noch häufiger eine Demokratie (91%) als das politische Ordnungssystem, als z.B. der Bevölkerungsdurchschnitt in Ländern Mittel- und Osteuropas (78%). Folgendes bleibt aber bemerkenswert: Auch in dieser Region geben große Bevölkerungsmehrheiten der Demokratie den Vorzug vor anderen Regierungsformen. Auch Kaina (2009) schreibt, dass die Idee der Demokratie inzwischen so starke positive Assoziationen weckt, „dass sich weite Teile der Weltbevölkerung davon fasziniert zeigen“ (ebd.: 153). Nach Wolfgang Merkel (vgl. 2003:43) trübt aber die Erfolgsbilanz der Demokratisierung im 20. Jahrhundert: Die dritte Welle könnte eher die „Erfolgsgeschichte einer `defekten` Variante der Demokratie, nämlich der „illiberalen Demokratie“ (Merkel; Croissant 2000: 4) werden. Schon seit einiger Zeit beansprucht diese Debatte, die sich im Bannkreis des Begriffs von der „defekten Demokratie“ bewegt, Aufmerksamkeit in der Politikwissenschaft (vgl. Croissant; Thiery 2000/2001; Merkel 1999; Merkel etal. 2003; Schultze 2010).

Die Regimewechselforschung gehört spätestens seit den bahnbrechenden Arbeiten von Juan Linz, Alfred Stepan, Guillermo O’Donnell, Philipp Schmitter und Robert Dahl zu den fest etablierten Forschungsgebieten der vergleichenden Politikwissenschaft und hat nach den Regimezusammenbrüchen in Ost- und Mitteleuropa Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre einen neuen Aufschwung erfahren (vgl. Leiße 2013: 11ff.). Belege dafür sind z.B. eine Vielzahl von Fachpublikationen, die Begründung eines inzwischen abgeschlossenen Forschungsschwerpunktes zur Regimetransformation in der ehemaligen DDR (KSPW) und die Etablierung neuer, thematisch einschlägiger internationaler Fachjournale mit Qualitätssicherung (z.B. Journal of Democracy; Democratization).

Während des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts herrschte auch in den Türkeistudien Konsens darüber, dass sich das Land erfolgreich demokratisierte. Trotz wichtiger demokratischer Defizite waren sich viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einig darüber, dass das Land auf dem Weg zu einer konsolidierten pluralistischen Demokratie war und somit den arabischen Ländern eine Orientierung in Demokratisierungs- und Modernisierungsprozessen übermittelte (vgl. Somer 2016: 481; Çopur 2012: 294; Kazim 2017:16). Nach Öztürk (2009) fanden vor allem im Rahmen des EU-Annäherungsprozesses demokratisierende Reformen statt, die u.a. mit dem Ausbau der Bürger- und Individualrechte und dem Abbau der Privilegien der Staatselite einhergingen (vgl. Çarkoğlu, Toprak 2006; Kramer 2004; Aydın 2005; Özdemir 2006 zit. in Öztürk 2009; Somer 2016). Seit dem Referendum vom 16. April 2017 steht in der Türkei allerdings der Umbau des politischen Systems von einer parlamentarischen in eine präsidentielle Demokratie fest. Nach Bagci (2015) ändert sich damit das Bild der Türkei ins Negative. Mit dem Umbau werden Vorwürfe über autoritäre Tendenzen, Einmischung in die individuelle Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern, Reislamisierung der Innen- und Außenpolitik immer lauter (vgl. u.a. Miş & Duran 2018; Leiße 2016: 51).

1.2 Zielsetzung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem defizitären Charakter der türkischen Demokratie. Weltweit ist ein Trend zu autoritärem Regime und ebenso ein Trend zu illiberalen Demokratien zu beobachten (vgl. Krämer 2013: 7). Vor diesem Hintergrund soll der übergeordneten Frage nachgegangen werden, wie die neuen vergleichenden Demokratie- und Transformationsforschungen Demokratie messen, welche Indikatoren sie dafür verwenden und welche Schlussfolgerungen sie ziehen. Dadurch soll der Zustand der Demokratie in der Türkei dargestellt werden, wobei der zeitliche Schwerpunkt auf der Amtsperiode der AKP (Adalet ve Kalkınma Partisi, „Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung“) (2002-2019) liegt. Die vorliegende Ausarbeitung setzt sich also zum Ziel, eine kritische Beobachtung der Entwicklung der Demokratie während der Regierungszeit der Adalet ve Kalkınma Partisi in der Türkei im Verlauf der Zeit zu führen. Somit soll der Frage nachgegangen werden, welchem Typ der defekten Demokratie die Türkei zuzuordnen ist.

Im ersten Teil dieser Arbeit wird das Forschungsinteresse begründet und die Forschungsfragen werden vorgestellt. Darauf aufbauend widmet sich der zweite Teil dem methodischen Vorgehen. Um entscheiden zu können, ob ein politisches System ein defektes demokratisches politisches System ist, oder nicht, verlangt eine Bestimmung darüber, was mit „Defekter Demokratie“ gemeint ist. Dabei werden relevante Begriffe definiert und eingegrenzt, um Unklarheiten zu vermeiden. Somit werden im dritten Teil die wichtigsten theoretischen Erklärungsmodelle der defekten Demokratie auf Fachliteratur behandelt. Hierzu bildet das Buch „Defekte Demokratie. Band 1: Theorie“ von Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle, Aurel Croissant, Claudia Eicher und Peter Thiery die Basis des Kapitels. Gemeinsam mit den Länderberichten der Europäischen Kommission über die Türkei bilden die Theorien über die defekte Demokratie die Basis und die Forschungsgrundlage der vorliegenden Arbeit. Im dritten Kapitel erfolgt also die Präsentation des konzeptionellen Ansatzes. Der vierten Kapitel widmet sich dem analytischen Teil, indem die Länderberichte mittels einer Dokumentenanalyse ausgewertet und die Ergebnisse präsentiert werden. Im fünften und letzten Kapitel werden die Ergebnisse rekapituliert.

Ziel ist es, im Rahmen einer systematischen Literatur- und Dokumentenanalyse relevante empirische Forschungsbeiträge zu identifizieren, aus denen die Erkenntnis hervorgeht, dass die Türkische Demokratie einen Transformationsprozess - von der parlamentarischen Demokratie hin zu einem hybriden Regime aus demokratischen und autoritären Elementen - vollzogen hat. Nach Stamm und Schwarb (1995: 7 zit. in Becker etal. 2017: 76) beinhaltet die systematische Literaturanalyse eine systematische, explizite und reproduzierbare „Durchsicht und Analyse aller thematisch relevanten Quellen und stellt somit eine für sich isoliert zu betrachtende Methodik der Sekundärforschung dar“.

1.3 Forschungsinteresse und Forschungsfragen

Neben Ländern wie Syrien, Saudi-Arabien, Nordkorea taucht die Türkei in den Länderberichten der Nichtregierungsorganisation „Freedom House“ zum ersten Mal nach langer Zeit in der Liste der nicht freien Länder auf (Freedom House Jahresbericht 2019). 2017 galt die Türkei noch als „partly free“, seit 2018 als „not free“.

Damit ist die Türkei ein besonders interessanter Fall, um die Konsolidierungsprobleme neu entstandener Demokratien sowie die Mängel in der demokratischen Qualität eines Landes zu untersuchen. Die AKP ist seit ihrem Regierungsantritt 2002 die ununterbrochene allein regierende Partei Recep Tayyip Erdoğans. Die Sperrklausel mit der Zehn-Prozent-Hürde, die kleinere Parteien aus dem Parlament ausschloss, ermöglichte der AKP ihre jahrelange Einparteienregierung (vgl. Selcuk 2016: 575). Die Türkei galt für viele Menschen als der Staat, der West und Ost, Islam und Demokratie zusammenbrachte und somit eine Vorbildfunktion für die gesamte Region hatte, auch für den Journalisten Hasnain Kazim. Abgeleitet aus dem Forschungsinteresse ergeben sich in diesem Zusammenhang folgende Forschungsfragen, die im Rahmen dieser Arbeit beantwortet werden sollen:

1. Welche gravierenden Rückschritte sind in den Berichten nachweisbar?
2. Welche Fortschritte hat das Land dennoch machen können?
3. Welchem Typ der defekten Demokratie ist die Türkei zuzuordnen?

2. Methodisches Vorgehen

Gegenstand dieser Arbeit sind die Ursachen der divergierenden Transformationsverläufe in der Türkei in einem Zeitraum von ca. 17 Jahren - von dem Amtsantritt der AKP bis zu den politischen Entwicklungen im Jahre 2019.

Methodisch basiert diese Arbeit vor allem auf Literaturstudien, welche im Kapitel der theoretischen Rahmensetzung einschlägige Fachliteratur über Demokratiekonzeptionen umfasst. An dieser Stelle sind die Vorstellung des theoretischen Konzepts der Defekten Demokratie (Merkel et al. 2003), gleichwohl Beiträge in Sammelbänden sowie in wissenschaftlichen Zeitschriften besonders wichtig. Darüber hinaus werden die jährlich dokumentierten Länderberichte der Europäischen Kommission als Basis dienen, um die Türkei einem Subtyp der defekten Demokratie zuordnen zu können. Diese Berichte referieren am ausführlichsten über die Länderentwicklung, unter anderem auch über Bereiche, die auch in das Konzept der embedded democracy fallen. Die Berichte erlauben uns tiefere Einsichten in die Genese jeweiliger Stärken und Schwächen, Fortschritte und Rückschritte der Teilbereiche der Demokratie.

Zur Bearbeitung der zentralen Fragestellung und um einen Einstieg ins Feld zu erhalten, ist zunächst eine Dokumentenanalyse durchgeführt worden, da die „dokumentarische Wirklichkeit“ (Wolff 2003: 502 zit. in Eisenach, Müller 2012) in politisch-administrativen Systemen wie der Europäischen Kommission einen wichtigen Stellenwert einnimmt (vgl. ebd.). Die sozialwissenschaftliche Dokumentenanalyse geht auf die geschichtswissenschaftliche Quellenanalyse zurück. Wie Werner Reh (vgl. 1995, S. 203) betont, ist sie auch für die Politikwissenschaft von zentraler Bedeutung. Dabei setzt sich der Autor intensiv mit dem Dokument auseinander, um es zu durchleuchten und zu interpretieren (vgl. Atteslander 1971, S. 67).

Nach Smith (1974, zit. in Wolff 2000: 502) wird ein Großteil der für die Gesellschaft relevanten Wirklichkeit ihnen in Form von Dokumenten zugänglich. Doch was sind eigentlich Dokumente? Dokumente werden nach Wolff (ebd.) als schriftliche Texte verstanden, „die als Aufzeichnung oder Beleg für einen Vorgang oder Sachverhalt dienen“ (ebd: 502) . Demnach weist die Dokumentenanalyse auf die Analyse von Dokumenten hin. Durch die Schriftlichkeit wird die Reichweite der Kommunikation erhöht, indem die Schriftlichkeit das Dokument von Zeit und Ort der Mitteilung unabhängig macht (vgl. Ong 1987 zit. in Wolff 2000). Dabei können Dokumente verschiedenste Formen und Funktionen haben: „Sie werden als Daten oder als Trägersubstanzen von Inhalten verstanden; sie sind als Quellen kritisch zu lesen; wir begegnen ihnen als Spuren mit indirektem Verweischarakter, als Medien mit Vermittlungsfunktion, als mehrdeutige Zeichen oder als Widersachern mit eigener Logik“, so Hoffmann.

Dokumente sind „standardisierte Artefakte“ (Wolff 2000: 2) und können in bestimmten Formaten auftreten; z.B. als Aktennotize, Fallberichte, Verträge, Entwürfe, Tagebücher, Statistiken, Jahresberichte, Urteile, Briefe oder Gutachten (vgl. ebd.).

Bei der Dokumentenanalyse geht es nach Atteslander um eine „ intensive, persönliche Auseinandersetzung mit dem Dokument, welches in seiner Einmaligkeit möglichst umfassend durchleuchtet und interpretiert wird“ (Atteslander 1971: 67 zit. in Mayring 1993: 33 zit. in Mühlich 2008: 55). Die Analyse von Dokumenten kann dennoch mit den verschiedensten wissenschaftlichen oder praxisnahen Zielsetzungen verbunden werden, so Nicole Hoffmann (2018). Nichtsdestotrotz wird die Dokumentenanalyse in den Politikwissenschaften vernachlässigt (vgl. ebd.). Einige Folgen davon: Eine unheitliche Terminologie und unterschiedliche, vage Angaben zur Vorgehensweise (ebd.). Die Vorgehensweise gliedert sich in Anlehnung an Glaser (2013) und Wolff (2008) bei der Dokumentenanalyse in folgende vier Schritte: 1. Die Klare Formulierung der Fragestellung: Was genau soll untersucht werden? Die Fragestellung legt die Zielrichtung der Arbeit fest und beschreibt gleichzeitig, was durch die Dokumentenanalyse herausgefunden werden soll. 2. Die Quellenauswahl und die Definition: Dabei soll im ersten Schritt das Material, welches zur Auswahl dienen soll, bestimmt werden, z.B. bestimmte Stellen aus Protokollen, Beobachtungsbögen oder Interviewtexten (Mayring 2010: 53). Anschließend werden im zweiten Schritt wichtige Aspekte der Fragestellung definiert, damit diese transparent beantwortet werden können, um auch hier Unklarheiten zu vermeiden. Danach erfolgt im dritten Schritt die Quellenkritik: Hier ist die Aussagekraft der herangezogenen Dokumente zu bewerten. Dabei sind u.a. folgende Fragen zu beantworten:

- Welcher Autor/ Welche Autorin steht hinter dem Dokument?
- Wer hat dieses Dokument verfasst?
- Warum äußert sich die Person dazu?
- Wie ist die Authentizität des Dokuments einzuschätzen?
- In welcher Zeit ist das Dokument entstanden?
- Wo wurde das Dokument erstellt?

Hier werden also formale Kennzeichen wie Textart, Textentstehung und Textverfasser eingeordnet. Abschließend erfolgt im vierten und letzten Schritt die Abschlussbewertung. Die geprüften Dokumente sollen nun kategorisiert werden. Hierbei soll herausgearbeitet werden, welche Erkenntnisse sich aus dem Dokument für die eigene Frage gewinnen. (Radtke 2016: 230)

Bei der Durchführung einer Dokumentenanalyse können verschiedene Auswertungsverfahren genutzt werden. In der vorliegenden Arbeit wurde die Methode der qualitativen Inhaltsanalyse, die bereits oben dargestellt wurde, angewendet. Hierbei handelt es sich um einen systematischen Ansatz der Textanalyse, bei dem die Analyse auf Grundlage eines Kategoriensystems erfolgt. Die qualitative Inhaltsanalyse ist eine strukturierte und regelgeleitete Methode zur Analyse von Texten. Es gibt drei Formen von Inhaltsanalysen, die unterschiedliche Ziele verfolgen: Die zusammenfassende Inhaltsanalyse hat das Ziel, das Material zu reduzieren, wobei die zentralen Inhalte erhalten bleiben. Die explizierende Inhaltsanalyse zielt darauf ab, unklare Textstellen durch Hinzuziehen von zusätzlichem Material zu erklären. Die strukturierende Inhaltsanalyse filtert hingegen bestimmte Kriterien aus dem Material heraus. Das Material wird dann unter diesen Kriterien eingeordnet. Die Analyse ist theoriegeleitet. Das bedeutet, dass Argumente, die aus der Theorie hervorgehen, in die Analyse einbezogen werden müssen (vgl. Mayring 2010: 50ff.). Grundlage hierfür ist ein Kategoriensystem, dem die unterschiedlichen Aussagen zugeordnet werden. Die Definition der Kategorien erfolgt unter Berücksichtigung von Theorie und empirischem Material. Während der Analyse werden die Kategorien dann getestet und gegebenenfalls überarbeitet oder ergänzt (vgl. Mayring 2010, S. 60-61). Wie Mayring betont, ist es wichtig, dass Kategorien eindeutig zugeordnet werden können. Im Fall von Abgrenzungsproblemen müssen daher Kodierregeln eine eindeutige Zuordnung gewährleisten (vgl. ebd., S. 106). Daher ist es wichtig, die Kategorien möglichst genau zu definieren und mit Ankerbeispielen zu verdeutlichen, worauf es bei der Zuordnung ankommt (vgl. Kap. 4.2).

Die Kategorien wurden in der vorliegenden Arbeit in Anlehnung an die Theorie von Merkel deduktiv gebildet. Anschließend wurden die Textpassagen den Kategorien zugeordnet. Hierbei wurde auch festgehalten, ob eine bestimmte Kategorie positiv, neutral oder negativ bewertet wird. Durch diese Methode können anschließend die problematischen Kategorien herausgefiltert werden, um zu analysieren, welche der Teilregime einen Defekt aufweisen. Die Zuordnung zu den Kategorien ermöglicht in der anschließenden Analyse, dass die problematischen Teilregime deutlich herausgearbeitet werden können. Dies ist elementar für die Beantwortung der Forschungsfrage, um welche Art von defekter Demokratie es sich in der Türkei handelt.

3. Zur wissenschaftlichen Analyse von Transformation

Um die Türkei einem Typus der defekten Demokratie zuordnen zu können, braucht es zunächst eine theoretische Grundlage. Das Konzept der embedded democracy und der Defekten Demokratie nach Merkel und Kollegen (2002) bilden in dieser Arbeit die Basis hierzu.

3.1 Das Konzept der embedded democracy

Das Konzept der embedded democracy, welches dafür steht, dass stabile rechtsstaatliche Demokratien doppelt eingebettet sind, folgt der Idee, dass Demokratien intern und extern eingebettet sind. Intern, indem die einzelnen Teilregime der Demokratie “durch die jeweils spezifische Interdependent und Independenz ihren normativen und funktionalen Bestand sichern” (Merkel 2010: 30; Merkel 2003: 47) und extern, indem die Teilregime der Demokratie sogenannte in „Ringe ermöglichender Bedingungen der Demokratie“ (ebd.) eingebettet sind und somit gegen äußere und innere Schocks und Destabilisierungstendenzen gesichert werden. Ein demokratisches Herrschaftssystem stellt hier also eine politische Ordnung dar, die mehrdimensional ist und aus Teilregimen besteht, die voneinander unterscheidbar sind. Das Konzept fasst einige der entscheidenden Funktionsvoraussetzungen zusammen, die in den gegenwärtigen Gesellschaften erfüllt sein müssen, damit der demokratische Anspruch auf politische Gleichheit und politische Freiheit für alle Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden kann (vgl. Meyer 2009: 226f.). Durch die Einbettung in andere Teilregime kann die Funktionslogik eines Teilregimes in bestimmte Bahnen gelenkt werden (vgl. Corissant & Thiery 2000/1: 22). Somit ist die Demokratie intern durch das ausgewogene Verhältnis von „Unabhängigkeit und Interdependenz“ (Weßels 2017: 158) eingebettet, welches den funktionalen, aber auch den normativen Bestand der Teilregime und somit des Gesamtsystems sichert (vgl. Merkel 2004 zit. in Weßels 2017). Die Forschergruppe um Merkel et al., die das Konzept der defekten Demokratie entwickelt haben, entwickeln einen eigenen - angelehnt an Dahls’ (1976: 9ff.) - Demokratiebegriff. Zunächst erfolgt eine Abgrenzung der Demokratien von Autokratien. Darüber hinaus geht Merkel bei seiner Konzeptualisierung von einem dreidimensionalen Demokratiebegriff aus: Freiheit, Gleichheit und Kontrolle gelten hier als Grundlage von demokratischen Regimen. Im Vergleich zu Dahls Demokratiekonzept – auf die in dieser Arbeit nicht näher eingegangen wird - werden hier weitere Merkmale, vor allem zu dem Rechtsstaate, berücksichtigt (vgl. Merkel 1999:364). Die oben erwähnte Sicherung des funktionalen Bestands der Demokratie gelingt, indem Teilregime der Demokratie ineinander eingreifen (vgl. Schultze 2010: 86; Meyer 2009:227) und somit gegen externe wie interne “Schocks und Destabilisierungstendenzen” (Merkel 2010: 30) geschützt werden. Denn erst durch die Einbettung einzelner symbolischer Ordnungen (wie bspw. Institutionen) der Demokratie in ein Gesamtgeflecht institutioneller Teilregime wäre eine neuzeitliche Demokratie nach Croissant & Thiery erst funktionsfähig. Es erfolgt eine Definition in folgende Teilregime: A. ein demokratisches Wahlregime; B. das Regime politischer Partizipationsrechte; C. das Teilregime bürgerlicher Freiheitsrechte; D. die institutionelle Sicherung der Gewaltenkontrolle, also die horizontale Verantwortlichkeit und E. Sicherung effektiver Regierungsgewalt (vgl. Merkel 2010: 31; Abbildung 1). Merkel (2003) merkt an, dass demokratische Wahlen wichtiger Funktion beraubt werden, die für die Selbstregulierung einer politischen Gemeinschaft unverzichtbar sind, wenn Teile der Freiheitsrechte, Partizipationsrechte, Machtkontrolle oder die effektiver Regierungsmacht fehlen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Teilregime der embedded democracy. Quelle: Eigene Darstellung nach Merkel (2010): 31

Das Teilregime A stellt sicher, dass die Prozedur demokratischer Wahlen gewährleistet ist, während die anderen vier Teilregime B bis E sicherstellen, dass auch die Ziele demokratischer Wahlen gewährleistet werden (vgl. Merkel 2010: 31). Nach Merkel genügt der faire, demokratische Ablauf nicht. Es muss auch kontrolliert werden und gesichert sein, dass die demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter zwischen den Wahlen nach demokratischen und rechtsstaatlichen Grundprinzipien regieren. Die Teilregime, die ineinandergreifen, sind nach Merkel et al. (2003: 57) folgenden drei Dimensionen zugeordnet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Dimensionen der embedded democracy. Quelle: Eigene Darstellung nach Merkel et al. (2003): 57

Die in Abbildung 2 dargestellten Dimensionen sollen Merkel und Croissant (2000) zwei begriffliche und analytische Differenzierungen erlauben. Erstens: Sobald eines der aufgeführten Kriterien beschädigt werden, kann nicht mehr von einer intakten rechtsstaatlichen Demokratie sprechen, sondern von einer defekten (vgl. ebd.). Ferner als zweiter Punkt: Je nachdem, welche Dimension verletzt ist, wird die defekte Demokratie einem bestimmten Typus zugeordnet (Kap. 3.2; Merkel & Croissant 2000: 8). Bestand der ersten Dimension (vgl. Abb. 2) ist eine vertikale Machtkontrolle. Erfüllt wird diese durch ein universelles, aktives und passives Wahl- und den damit verbundenen politischen Partizipationsrechten. Die zweite Dimension ist die Dimension des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates. Hierbei geht es um die gegenseitige Kontrolle der gewaltenteiligen Organisation der Staatsmacht und der rechtsstaatlichen Herrschaftsausübung (vgl. Meyer 2009: 227). Die dritte Dimension, die der Agendakontrolle, zielt auf die effektive Sicherung der Regierungsgewalt zu den demokratisch legitimierten Herrschaftsträgern.

Im Folgenden sollen die Teilregime kurz näher ausgeführt werden.

3.1.1 Das demokratische Wahlregime

Das Wahlregime nimmt in dem Konzept der embedded democracy eine zentrale Rolle ein. Das ist damit begründet, dass Wahlen die Demokratie von der Autokratie abgrenzen (vgl. Weßels 2017). Nach Schultze (2010) sind Wahlen das offenkundigste Zeichen von Volkssouveränität und somit das definierende Abgrenzungskriterium sowohl zu totalitären als auch zu autoritären Systemen. Das Wahlregime regelt und sichert den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu staatlichen Herrschaftspositionen und dekretiert einen offenen, politischen und regelmäßig stattfindenden Wettbewerb, sodass die Vergabe von politischen Mandaten abhängig von dem in freien und fairen Wahlen erzielten Ergebnis ist (vgl. Weßels.2017: 159; Croissant & Thiery 2000: 93; Schultze 2010: 87). Ist hier eine Bürgerin oder ein Bürger auf Grund von der Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Besitz, Bildung oder politischem Bewusstsein ausgeschlossen, so ist eine defekte Demokratie nachzuweisen (vgl. Merkel & Croissant 2000: 9). Mitsamt der Elemente „universelles aktives und passives Wahlrecht“ (Merkel 2003: 49) sind sie die vier tragenden Elemente des demokratischen Wahlregimes. Das Wahlregime muss aber in andere Teilregime eingebettet werden, die garantieren, dass demokratische Wahlen auch demokratisch bedeutsam sein können.

3.1.2 Das Regime politischer Partizipationsrechte

Die politischen Partizipationsrechte vervollständigen nach Merkel (2003) die vertikale Demokratiedimension. Gleichzeitig gehen die politischen Partizipationsrechte den Wahlen sowohl voraus als auch über sie hinaus (ebd.:49). Zu den politischen Partizipationsrechten gehören die Meinungs- und Redefreiheit, die Existenz und Bedeutung freier Medien, die Informationsfreiheit und die freie Bildung von Interessengruppen (vgl. Schultze 2010: 87f.). Nach Merkel et al. (2003) sind die politischen Freiheitsrechte das Anreizsystem für die Öffentlichkeit. Dies ist damit zu begründen, dass durch diese politischen Freiheitsrechte, zu denen die Meinungs- und Redefreiheit, die Existenz und Bedeutung privater Medien, die Informationsfreiheit und die freie Bildung von Interessengruppen gehören, welche demokratische Wahlregime durch Konkurrenz um die Besetzung von Herrschaftspositionen belebt (vgl. Schultze 2010: 87). Nach Merkel et al. (2003) hat dieses Teilregime eine immense Rolle auf Grund seiner Bedeutung zur Willensbildung und zur Beeinflussung politischer Prozesse. Somit bildet das Regime politischer Freiheitsrechte gemeinsam mit dem Wahlregime die Dimension der vertikalen Herrschaftskontrolle- und legitimation.

[...]

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten

Details

Titel
Türkei. Eine defekte Demokratie?
Hochschule
Universität Siegen
Note
1,7
Jahr
2020
Seiten
42
Katalognummer
V913061
ISBN (eBook)
9783346211989
ISBN (Buch)
9783346211996
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Defekte Demokratie, Wolfgang Merkel, Türkei, illiberale Demokratie, Dokumentenanalyse
Arbeit zitieren
Anonym, 2020, Türkei. Eine defekte Demokratie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/913061

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