Auseinandersetzung mit Texten von und über Ibn Taymiyya und seine Schüler


Akademische Arbeit, 2016

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. WELCHE CHARAKTERISTIKA IBN TAYMIYYAS MACHTEN IHN IN DEN AUGEN SEINES BIOGRAPHEN ZU EINER AUßERGEWÖHNLICHEN FIGUR?

2. WELCHE ROLLE SPIELT DAS KONZEPT DER HIJRA FÜR IBN TAYMIYYA UND WIE VERHÄLT ES SICH ZUM GIHÄD?

3. WELCHEN STELLENWERT HABEN DER KORAN, DIE SUNNA, DIE PROPHETENGEFÄHRTEN UND FRÜHERE RECHTSGELEHRTE FÜR IBN QAYYIM?

4. WELCHE KRITIK ÄUßERT IBN TAYMIYYA IMPLIZIT AM UMGANG MIT STAATSFINANZEN UND WELCHE PERSONENGRUPPEN TRIFFT SIE?

5. WIE LAUTEN NACH IBN TAYMIYYAS AUFFASSUNG DIE WESENTLICHEN VORWÜRFE DES KORANS GEGEN DAS CHRISTENTUM?

6. WELCHE BEFÜRCHTUNGEN HEGT IBN TAYMIYYA GEGENÜBER DEN NUSAIRIERN UND GEGENÜBER DEN SCHIITEN IM ALLGEMEINEN UND WIE WILL ER SIE BEKÄMPFEN?

7. WELCHE KONKRETEN PRAKTIKEN SEINER ZEIT, DIE ER FÜR VERWERFLICH HÄLT, BENENNT IBN TAYMIYYA IN DIESEM TEXT?

8. VON WELCHEN GRUPPEN UND STRÖMUNGEN GRENZT SICH IBN TAYMIYYA IN DIESER AQIDA AB UND WORAN ERKENNT MAN DAS?

9. WELCHE METHODEN FÜHREN NACH IBN TAYMIYYAS ANSICHT ZU ERKENNTNIS?

10. WAS IST NACH IBN TAYMIYYAS ANSICHT DIE BESTE METHODE, DEN KORAN ZU INTERPRETIEREN, UND WELCHE METHODEN SIND ABZULEHNEN?. 19

11. WELCHE ROLLE SPIELEN DIE IN DEM TEXT ANGESPROCHENEN PERSONEN BZW. GRUPPIERUNGEN BEI DER WIEDERENTDECKUNG UND WEITERGABE DER WERKE IBN TAYMIYYAS BIS HIN ZUR HEUTIGEN REZEPTION UND WIE GING DIES VOR SICH?

12. WELCHE GRÜNDE GIBT ES FÜR DIE ANZIEHUNGSKRAFT IBN TAYMIYYAS IM 20./ 21. JAHRHUNDERT UND WELCHE ASPEKTE SEINES DENKENS FINDEN BESONDEREN ANKLANG UND WELCHE ENTZIEHEN SICH GGF. MODERNER ANEIGNUNG?

1. Welche Charakteristika Ibn Taymiyyas machten ihn in den Au­gen seines Biographen zu einer außergewöhnlichen Figur?

Der muslimische Gelehrte Ibn Taymiyya wurde und wird von Wissenschaftlern wie Gläubigen kontrovers diskutiert. Seine kompromisslose Haltung in unterschiedlichen Bereichen und sein Alleingang im Hinblick auf Dogmen brachten ihm schon zu seinen Lebzeiten viele Gegner unter den Gelehrten ein. Doch trotz seiner strengen, konserva­tiven Überzeugungen, seinen vom igmä’ abweichenden Lehren (S.326) und seiner ge­mäß der Beschreibung al-Dhahabis streitlustigen, jähzornigen und taktlosen Art (S.327) und den vielen daraus hervorgehenden Anfeindungen, war Ibn Taymiyya in vielerlei Hinsicht eine außergewöhnlich anziehende und bewundernswerte Figur.

Sein Biograph al-Dhahabi, der ihm durchaus auch negative Eigenschaften zuschreibt, betont den enthaltsamen und frommen Lebensstil Ibn Taymiyyas, welcher sein Leben lang weder Frau noch Konkubine gehabt und stets schlichte Kleidung getragen haben soll (S.127; S.340; S.347). Großer Beliebtheit habe er sich vor allem unter der breiten Bevölkerung erfreut; einerseits da er Mut und Tapferkeit durch die von ihm geführten Verhandlungen mit den Mongolen bewiesen habe, andererseits da er es verstanden habe seine Ideen eloquent und zugleich ruhig und verständlich an die Öffentlichkeit zu tragen sowie den Menschen mit einem Mindestmaß an Höflichkeit zu begegnen (S.344). Was ihn gemäß al-Dhahabi und vieler anderer Schriftsteller, besonders aus­zeichnete war seine hohe Intelligenz und sein umfangreiches Wissen. So habe er nicht nur die hanibalitische Rechtsschule, Koran und Sunna studiert und früh den Koran auswendig gelernt, sondern sich auch intensiv mit den Lehren derer beschäftigt, die er später kritisierte. Zudem habe er sich der Koranexegese und der Rechtswissenschaft gewidmet und über eine gute Auffassungsgabe und ein großes Erinnerungsvermögen verfügt (S.340). Zu diesem herausragenden Wissen kam, so al-Dhahabi, großer Fleiß hinzu im Hinblick auf Studieren und Publizieren, mit welchem er bereits in jungen Jah­ren begann (S.340).

Dieses Wissen allein machte den Gelehrten jedoch nicht zu der bedeutenden Persön­lichkeit, als welche er heute gilt. Al-Dhahabi führte dies auf Ibn Taymiyyas Art und Wei- se zurück mit seinem Wissen und seiner Lehre umzugehen. Schon früh, so al-Dhahabi, begann er mit Gelehrten zu debattieren und verstrickte seine Gegenüber in detailrei­che Diskussionen, aus welchen er stets als Sieger hervorging. Niemand sei in der Lage gewesen ihm argumentativ das Wasser zu reichen. In ähnlich offensiver Weise soll er auch seine Lehren verbreitet haben. Wenngleich sie gegen den Konsens der Gelehrten verstießen oder andere Gruppen angriffen, so veröffentlichte er sie mit eiserner Über­zeugung und hielt sich selbst dann nicht zurück, wenn ihm Gefängnisstrafen drohten. Al-Dhahabi führt dies darauf zurück, das Ibn Taymiyya der Überzeugung war im Besitz der einzigen Wahrheit zu sein und gemäß dem Leitsatz „[you] cannot conceal know­ledge" (S.347) handelte. Indem er bei Sufis, Asketen, Schäfi'Tten, Philosophen, Schiiten und auch Hanibaliten aneckte, von ihnen missbilligte Lehren verbreitete und sie mit ihren eigenen Argumente in die Enge trieb, gewann er durch sein Aufbegehren gegen die herrschende Elite gleichzeitig Beliebtheit in der Bevölkerung, wofür unter anderem seine gut besuchte Beerdigungszeremonie als Beweis gesehen werden kann (S.348). Bori, Caterina (2004): A New Source for the Biography of Ibn Taymiyya . In: Bulletin of the School of Ori­ental and African Studies 67, 321-348.

2. Welche Rolle spielt das Konzept der hijra für Ibn Taymiyya und wie verhält es sich zum Gihäd?

Ibn Taymiyya legt in seinen Fatwas zum Thema „Muslime unter Nicht-Muslimen" dar, in welchen Fällen seiner Ansicht nach eine hijra durchzuführen ist und in welcher Form diese ausgeführt werden soll.

Zunächst versteht Ibn Taymiyya unter hijra das Reisen von einem Ort zum Anderen. Diese Reise könne im Hinblick auf die damit verfolgte Intention jedoch sehr unter­schiedliche Gestalt annehmen. Im Wesentlichen unterscheidet Ibn Taymiyya hier zwi­schen der Pilgerreise und der Reise vor dem Hintergrund des Gihäd (S.66). Hijra inter­pretiert er als die Flucht vor all dem, was von Gott als schlecht deklariert oder verbo­ten ist. Dabei setzt er den in diesem Sinne Fliehenden (muhäjir) in eine enge Verbin­dung mit dem für Gottes Willen Kämpfenden (mujähid).

Die hijra versteht Ibn Taymiyya als Emigration oder Flucht entweder aus einem frem­den Land, in welchem die Ausübung des eigenen Glaubens nicht möglich ist oder aus dem eigenen Land, das von Ungläubigen besetzt ist (S.72). Als Beispiel dafür führt er die hijra des Propheten und seiner Gefährten von Mekka nach Medina an (S.76). Je­doch belässt Ibn Taymiyya es nicht bei der Erläuterung der Auswanderung aus einem von Ungläubigen bewohnten Land, sondern verknüpft diese mit dem Gihäd, welcher in deren Folge ausgeführt werden solle. Höher nämlich als das reine Auswandern von einem Ort des Unglaubens und sich Niederlassen an einem sicheren Ort und das Pil­gern (Hajj), wertet Ibn Taymiyya die Ausführung des Gihäd. Diese sei keine Pflicht, je­doch sehr verdienstvoll. Dabei beschreibt er den Gihäd ganz konkret als das Wachen vor den Grenzen des eigenen Gebiets, das es zu schützen und zu erweitern gelte (S.78). Dieses Wachen sei höher zu werten als die reine Ansiedlung auf einem Gebiet und überträfe sogar andere fromme Taten wie das Fasten. Die hijra, die dem Gihäd, bei dessen Ausführung der Märtyrertod erlangt werden könne, zeitlich vorausgehe, sei Letzterem in ihrer Bedeutung untergeordnet, (S.78). Ausschlaggebend für die richtige Bewertung von hijra und Gihäd sei jedoch immer die Intention, welche die jeweilige Handlung begleite. Eine hijra solle nur dann ausgeführt werden, wenn ihr Nutzen grö­ßer sei als ihr Schaden und dürfe nicht mehr stattfinden wenn ein Land bereits einmal von Muslimen erobert wurde.

Die hijra verwendet Ibn Taymiyya außerdem im Sinne von ,sich von jemandem oder von etwas abwenden'. So werde von einem Muslim oder einer Muslimin erwartet, sich von schlechten Taten und von Personen, welche diese ausführen, abzuwenden (S.86). Diese Form der hijra könne in zwei unterschiedlichen Weisen realisiert werden. Wäh­rend es sich im ersten Fall um bloßes Abkehren von Irrungen (hijra tark) handle, stehe im zweiten Fall das Abwenden von irrgeleiteten Personen verbunden mit einer Bestra­fung derselben (hijra ta'zir) im Vordergrund (S.86). Durch diese hijra werde zum einen eine Strafe vollzogen und die Bestrafung selbst sei wiederum eine Art von hijra, da man durch sie von Schlechtem ablasse (S.93). Die aktive und absichtsvolle Bestrafung einer Person in Form der eben beschriebenen hijra wird von Ibn Taymiyya auch als Gihäd bezeichnet und gehe über das bloße Fliehen vor dem Schlechten aus Ehrfurcht vor Gott, wie es der muhäjir betreibe, hinaus (S.94).

„What is aimed at by quitting (hijrän) may be abandonment of the bad deed of innovation (...). What is aimed at by that may also be to accomplish a good deed [such as is constitut­ed by] jihad (...), so that faith and virtuous deeds may be strengthened among the practi­tioners of these.” (S.97)

Michot, Yahya (2006): Muslims under Non-Muslim Rule. Ibn Taimiyya on fleeing from sin; kinds of emi­gration; the status of Mardin: domain of peace/war; domain composite, the conditions of chal­lenging power. Oxford/London: Interface Publications. S. 63 - 100.

3. Welchen Stellenwert haben der Koran, die Sunna, die Prophe­tengefährten und frühere Rechtsgelehrte für Ibn Qayyim?

Ibn Qayyim verteidigt seine Überzeugung der Notwendigkeit des igtihäd gegenüber den Anhängern des TaqlTd, also der Imitation früherer Gelehrter. Dabei macht er deut­lich, dass die von ihm favorisierte, beziehungsweise seiner Meinung nach einzig legiti­me Vorgehensweise zur Beantwortung von Rechtsfragen das Stützen auf Beweise ist. Zu den von ihm als gültig anerkannten Beweisen zählt alles, was direkt aus Koran, Sunna oder Berichten über die Prophetengefährten hervorgeht (S.91). Die Begründer der Rechtsschulen haben gemäß Ibn Qayyim selbst igtihäd betrieben und sich auf die von ihm als „proofs" bezeichneten Quellen gestützt. Des Weiteren sei von eben diesen Rechtsschulbegründern betont worden, dass Rechtsfindung nicht auf Imitation beru­hen dürfe und sich durch eine neue Beweislage auch die Urteile ändern könnten (S.92). Demnach dienen die Begründer der Rechtsschulen für Ibn Qayyim nur insofern als Vorbild, als sie sich für die selbstständige Rechtsfindung durch das Stützen auf Beweise ausgesprochen haben. Nachahmern sei es nicht möglich Wahres von Falschem zu un­terscheiden und sie gäben vor, sich auf Koran, Sunna und die Prophetengefährten zu beziehen, kopierten aber in Wahrheit ihren Standpunkt ohne eigenes Zutun von frühe­ren Rechtsgelehrten. Ibn Qayyim führt zudem an, dass es selbst in der frühesten isla­mischen Geschichte, also während der Zeit der Prophetengefährten und deren Nach­folgern, niemals einen Gelehrten gab, dessen Ausführungen alle Menschen folgten. Ein blindes Befolgen der Aussagen eines früheren Rechtsgelehrten bedeute damit zwei­felsfrei, dass der Imitator oder die Imitatorin in einigen Fällen Irrtümern unterliegen werde, da keiner der Rechtsgelehrten selbst vor diesen gefeit war (S.92). Zudem sei es den Imitatoren nicht möglich einen der früheren Rechtsgelehrten als denjenigen aus­zumachen, dessen Rechtsprechung die Beste sei, da dazu ein gewisses Maß an Wissen nötig wäre, welches sie nicht besäßen; andernfalls könnten sie selbst igtihäd betrei­ben. Den früheren Rechtsgelehrten darf also nach Ansicht Ibn Qayyims nicht einfach gefolgt werden, da niemals bewiesen werden könne warum genau derjenige, auf den man sich beruft, besser sei als vor, nach oder gleichzeitig mit ihm auftretende Rechts­gelehrte. Hingegen sei es essentiell und alternativlos, sich auf die von ihm als wahre „proofs" bezeichneten Quellen zu beziehen (S.95). Denn nur durch die selbstständige Auseinandersetzung und Berufung auf Koran, Sunna und Hadithe sei eine angemesse- ne Rechtsfindung möglich. Ibn Qayyim verurteilt die Rechtsschulen als die Religion spaltend und bezeichnet den TaqlTd als eine Methode, welche den Menschen vergött­liche. Seine Position folgt klar der Argumentationsweise Ibn Taymiyyas und verfolgt einen fundamentalistischen Ansatz. Mustafa, Abdul-Rahman (2013): On TaqlTd. Ibn al Qayyim's critique of authority in Islamic Law. New York: Oxford University Press. S. 83-101.

4. Welche Kritik äußert Ibn Taymiyya implizit am Umgang mit Staatsfinanzen und welche Personengruppen trifft sie?

In seinem Text „Ibn Taimiyya on Public and Private Law in Islam or Public Policy in Is­lamic Jurisprudence” (S.11-72) beschäftigt sich Ibn Taymiyya in Form eines Fürsten­spiegels unter anderem damit, welches der richtige Umgang mit Staatsfinanzen sei. Durch den gesamten Textausschnitt zieht sich seine ausdrückliche Kritik einer Vet­ternwirtschaft. So betont er in Bezug auf öffentliche Ämter, dass diese nicht im Hin­blick auf freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen vergeben werden dürften, sondern allein dem besten Muslim der Gemeinschaft zustünden (S.14). Mit der Verwaltung von Finanzen betraute Personen dürften keinesfalls eingetriebene Al­mosen gemäß ihrer eigenen Vorlieben verteilen und Könige müssten unbedingt davon absehen, denjenigen viel zu geben, die in ihrer Gunst stehen und diejenigen zu ver­nachlässigen, denen ihr Hass gilt (S.39). Ebenso dürfe der Anteil einer Person bei der Beuteverteilung nicht größer ausfallen, wenn diese Bevorzugung allein auf persönli­chen Präferenzen fuße (S.43). Einen Gouverneur, der Geld illegal eintreibe, um es dann mit Freunden oder Verwandten zu teilen, bezeichnet Ibn Taymiyya als „transgressor" (S.57) und wiederholt betont er, dass Autoritäten weder an Freunde oder Verwandte, noch an Personen, die ihnen persönliche Dienste leisteten aufgrund dieser Präferenz Geld aus der Staatskasse zukommen lassen dürften (S.62). Diese explizite Warnung vor der Vetternwirtschaft betrifft alle Personen, die in irgendeiner Weise mit dem Umgang mit Staatsfinanzen betraut sind, d.h. insbesondere die religiöse und politische Füh­rungselite. Jeglicher Akt der Habgier oder Veruntreuung von staatlichen Geldern werde später von Gott gerichtet. Ibn Taymiyya betont, dass alle mit staatlichen Geldern be­trauten Personen lediglich Treuhänder seien und mit dem ihnen anvertrauten Geld nicht wie mit persönlichem Eigentum umgehen dürften. Die alleinige und letzte Ent­scheidungsmacht liege bei Gott, dessen Diener alle Menschen seien (S.39; S.44). Nie­mand habe mehr Recht auf das Einkommen des Staates als Andere. Die Prinzipien der Verteilung unterlägen festgelegten Maßstäben, welche sich am Nutzen für die Ge­meinschaft, am Einsatz im heiligen Krieg, persönlichen Bedürfnissen oder dem Einsatz für die Konvertierung zum Islam orientieren (S.62). Neben dieser Kritik an Herrschern, die unberechtigte Summen verlangen, Vetternwirtschaft betreiben oder aus purem Geiz nicht in Notwendiges investieren, übt Ibn Taymiyya jedoch auch Kritik an den Beherrschten, die sich weigern von ihnen verlangte Summen zu bezahlen (S.51). Im Besonderen gilt diese Kritik der wohlhabenden Bevölkerung, sollte diese sich weigern von ihr verlangte Summen zu bezahlen, obwohl sie aufgrund ihrer finanziellen Lage dazu im Stande wäre. Einer Missachtung der Pflicht zur Zahlung, auch wenn diese un­rechtmäßig ist oder erscheint, folge in jedem Fall eine Bestrafung (S.53). Trotz dieser Anweisung für die Untertanen und der eindeutigen Vorrangstellung des Kollektivs und der Herrscher vor den Individuen, richtet sich Ibn Taymiyyas Text an die herrschende Klasse. Er kritisiert damit die Mamlukken, mit dem Ziel Reformen anzustoßen und sie zu einem gerechten Handeln aus Interesse am eigenen Wohlergehen im Jenseits zu motivieren. Farrukh, Omar A. (1966): Ibn Taymiyya on Public and Private Law in Islam or Public Policy in Islamic Ju­risprudence. Beirut: Khayats. S. 10-72.

5. Wie lauten nach Ibn Taymiyyas Auffassung die wesentlichen Vorwürfe des Korans gegen das Christentum?

In seinem Text „A Muslim Theologian's Response to Christianity” (S.231-254), der eine Antwort Ibn Taymiyyas auf den Brief eines anonymen christlichen Autors darstellt, ver­gleicht er das Christentum und dessen heiliges Buch mit Muslimen und Koran, um es im Hinblick darauf zu kritisieren. Durch den gesamten Text zieht sich besonders der Vorwurf gegenüber Christen, die von Thora, Bibel und dem Propheten Jesus auferleg­ten Vorschriften bewusst zu missachten und nach Belieben zu ändern (S.233; S.234). Beispielsweise hätten die Christen nach Jesu Tod den Verzehr von Schweinefleisch er­laubt, das Kreuz angebetet, das Mönchtum etabliert, Kirchen mit Bildern geschmückt, Zeitspanne und Zeitpunkt der Fastenzeit geändert, mit der Verehrung von Statuen und dem Erbitten von Fürsprache bei Ahnen, Engeln oder Propheten begonnen und die Steinigung und Beschneidung verboten (S.233, S.245).

Als besonders großes Vergehen gilt für Ibn Taymiyya das kanonische Glaubensbe­kenntnis, welches willkürlich von religiösen Führern erfunden worden sei und im Wi­derspruch zu einigen von ihm als göttlich angesehenen Vorschriften stehe (S.238). Be­sonders der darin verankerte Trinitätsglaube stößt ihm auf, da er die monotheistische Lehre in Frage stelle und eine Erfindung der Konzile sei. Er verfälsche zudem die Natur Gottes, welcher nicht in der Lage sei Kinder zu zeugen. Das Festlegen von Glaubens­doktrinen und Lehren durch spätere Herrscher, Gelehrte und Traditionen widerspricht Ibn Taymiyyas Vorstellung von ursprünglichen, göttlichen Quellen als einzig legitime. Die Verehrung von Jesus als Sohn Gottes und die Heiligenverehrung betrachtet Ibn Taymiyya als Beigesellen (S.245). In diesem Zusammenhang konstatiert Ibn Taymiyya auch, dass Christen nicht konform ihrer Religion lebten, den Glauben auf die leichte Schulter nähmen und nur von ihnen ausgewählten Verse Beachtung schenken würden, sich nicht für die Verbreitung und Einhaltung ihres Glaubens engagieren und sogar Gott selbst negative Attribute zuschreiben würden (S.241; S.242; S.248).

Des Weiteren kritisiert er, dass die Bibel im Gegensatz zum Koran problemlos gefälscht werden könne und bereits in einigen Versionen gefälscht worden sei. Grund dafür sei, dass im Gegensatz zum Koran niemand die Bibel auswendig wiedergeben könne, diese Heilige Schrift also verloren wäre, würden alle Bücher vernichtet und die Verlässlich­keit der einzelnen Texte nicht durch einen Isnäd bewiesen werden könne (S.232). Au­ßerdem seien die vier Evangelien der Christen nicht das Wort Gottes, sondern von vier Personen, die Jesus teilweise nicht einmal persönlich kennengelernt hatten, geschrie­ben worden. Somit liege es auf der Hand, dass die verfassten Texte Fehler enthielten (S.235 f). In Zusammenhang damit steht, dass gemäß Ibn Taymiyya aus den Evangelien die Erwähnung Muhammads eliminiert worden sei. Er wirft den Christen vor, die Reli­gion des Propheten Jesu verändert zu haben und absichtlich Muhammad zurückzuwei­sen (S.249). Christen seien demnach zu verurteilen aufgrund der Ausübung von sirk, ihres eines blinden Folgens des eigenen Gemüts sowie der Launen ihrer Herrscher und - damit einhergehend - der Erfindung von Geboten und Verboten, die unberechtigter­weise mit einem religiösen Anspruch belegt seien (S.253f). Während also das Christen­tum, wie auch das Judentum fehlgeleitete, extreme Religionen seien, stelle der Islam die Mitte und damit die Religion der Mäßigung dar. Michel, Thomas F. (Übers.) (1984), Ibn Taymiyya:yya: A Muslim theologian's response to Christianity. Ibn Taymiyyas Al-Jawab Al-Sahih. Delmar; New York: Caravan Books.

[...]

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Auseinandersetzung mit Texten von und über Ibn Taymiyya und seine Schüler
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
27
Katalognummer
V913358
ISBN (eBook)
9783346250100
Sprache
Deutsch
Schlagworte
auseinandersetzung, texten, taymiyya, schüler
Arbeit zitieren
Silvana Vialova (Autor:in), 2016, Auseinandersetzung mit Texten von und über Ibn Taymiyya und seine Schüler, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/913358

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Auseinandersetzung mit Texten von und über Ibn Taymiyya und seine Schüler



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden