Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Die Rolle der Führungsperson
2. Grundbegrifflichkeiten der Person und Interpersonalität
2.1. Abgrenzung von Tier und Mensch
2.2. Die Person und interpersonelle Verhältnisse
2.3. Wirkfreiheit einer Person zwischen Moral und Recht
3. Führungsethik in Unternehmen
3.1. Konfliktpotenziale einer Person in der Rolle als Arbeitnehmer
3.2. Die Führungskraft als Person
4. Schlussfolgerungen für den Führungsstil
Literaturverzeichnis
1. Die Rolle der Führungsperson
Die Zufriedenheit von Mitarbeitern wurde bereits in vielen Studien als ein signifikanter Erfolgsfaktor für Unternehmen nachgewiesen. Steigert ein Unternehmen die Mitarbeiterzufriedenheit kann es neben einer höheren Profitabilität und einer gesteigerten Kundenzufriedenheit auch Kosten durch eine gesunkene Fluktuation einsparen.1 Um die Zufriedenheit zu steigern, verfolgen Unternehmen unterschiedliche Strategien. Manche haben zum Beispiel hierfür eine eigene Stelle eingerichtet, deren Aufgabe es ist, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu steigern und sie dadurch an das Unternehmen zu binden. Der sogenannte Feel-Good-Manager soll dafür sorgen, dass die Angestellten gerne zur Arbeit kommen und die Kommunikation zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter sowie zwischen den Teams verbessert wird. Gerade das Verhältnis zwischen Führungskraft und Mitarbeiter ist besonders entscheidend, da eine mangelnde Wertschätzung durch den Vorgesetzten als häufigster Kündigungsgrund des Mitarbeiters angegeben wurde.2 In diesem Zusammenhang veröffentlichte die katholische Kirche durch einen Aufruf, die Arbeitsprozesse in den Unternehmen so zu organisieren, dass dadurch die Menschenwürde geschützt wird. Dafür verfasste der Päpstliche Rat für Gerechtigkeit und Frieden im Jahr 2012 den Artikel „Ermutigung für Führungskräfte in der Wirtschaft“.3 Darin fordern sie auf, die Unternehmensführung stärker an den moralischen Prinzipien der Würde einer Person und an dem Gemeinwohl auszurichten. Das Bild eines cholerischen Vorgesetzten, der durch einen strengen und befehlenden Stil seine Untergebenen führt, scheint veraltet zu sein. Das Wohlbefinden und die Würde der Mitarbeiter rückt immer mehr in das Aufgabenfeld der Führungskraft, die mit Hilfe eines zufriedenen Teams auch größere wirtschaftliche Erfolge erreichen kann.
Gegenstand dieser Arbeit ist es, die Rolle der Führungskraft gegenüber dem Mitarbeiter als Person zu beschreiben. Es soll darin beantwortet werden, welche Erwartungen in der heutigen Zeit an einen Vorgesetzten im Rahmen der Erfüllung seiner Führungsaufgaben zu stellen sind. Dabei ist es wichtig die Würde einer Person zu benennen sowie die Aufgaben der Führungsperson herauszuarbeiten. Zunächst wird dafür ein Personenbegriff entwickelt und die interpersonalen Verhältnisse in einem Unternehmen dargestellt. Anschließend wird in dieser Arbeit die Würde des Mitarbeiters in einem Arbeitsverhältnis thematisiert. Abgeschlossen wird die Arbeit mit einem Fazit, welche die Fragestellung, was von einer Führungspersonen in der heutigen Zeit, auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse, erwartet werden kann.
2. Grundbegrifflichkeiten der Person und Interpersonalität
2.1. Abgrenzung von Tier und Mensch
Eine Unternehmensorganisation besteht aus Menschen. Sobald mehrere Menschen aufeinandertreffen, entstehen untereinander Beziehungen. Die Beziehungen zwischen Menschen werden als interpersonelle Verhältnisse bezeichnet. Bevor diese interpersonellen Verhältnisse innerhalb eines Unternehmens in Form von Mitarbeitern und Vorgesetzen näher untersucht werden, bedarf es der genaueren Betrachtung der Akteure, den Menschen. Da die Rede von einem inter personellen Verhältnis ist, ist vorerst zu definieren, wann ein Mensch zu einer Person wird. Dafür muss der Mensch zunächst von Dingen sowie von Tieren abgegrenzt werden. Dinge, als nicht-lebende Wesen, werden als Objekte bezeichnet. Objekte als Wesen ohne Sinnesempfin- dungen haben kein Bewusstsein und können folglich auch keine Person sein. Wesen mit Bewusstsein, den Subjekten, sind Tiere und Menschen zuzuordnen. Das Bewusstsein drückt sich in Form von Sinnesempfindungen aus. Bestandteile sind die theoretische Erkenntnis (Verstand), der praktische Wille (Begierde) und der Affekt (Gefühle).4 Diese Sinnesempfindungen kann man sich darüber hinaus als sinnlich -zufällig und rational -notwendig vorstellen. Gebe es diese Unterscheidung nicht, so würden die Menschen wie auch die Tiere nur auf sinnliche Reize reagieren und wären ausschließlich lustmotiviert.5 Da der Mensch als Freiheitswesen nicht dem Instinkt unterliegen kann und er somit auch keine Macht über sein instinktives Verhalten hätte, also auch keine Freiheit, muss der Mensch zwischen den sinnlichen und den rationalen Empfindungen entscheiden können. Die Freiheit zu haben bedeutet auch immer die Wahl zu haben, frei zwischen verschiedenen Begehrensbefriedigungen entscheiden zu können. Der Verstand kann sinnlich äußere Anschauungen wahrnehmen, wie beispielsweise eine Suppe mit einem Löffel und einer Gabel. Der Verstand denkt sich rational das beste Mittel zur Erfüllung eines Zweckes und unterscheidet bei der Wahl der Mittel zwischen tauglich und untauglich. So wäre in dem Suppenbeispiel der Löffel ein taugliches und die Gabel ein untaugliches Mittel, um die Suppe zu essen. Das Begehren ist ebenfalls entweder ein sinnliches oder ein rationales. Sinnliches Begehren ist dabei ein Müssen nach Naturgesetzen sowie beispielsweise Essen oder Schlafen. Es handelt sich dabei um ein zufälliges Begehren, weshalb man es sich nicht vornehmen oder durch Freiheit beschließen kann. Bei der Entscheidung, ob ich jetzt Hunger habe und erst die Suppe esse bevor ich schlafen gehe oder umgekehrt, wird sinnlich nach dem stärkeren Begehren präferiert. Das Tier als bloßes Subjekt ist besonders geprägt von der sinnlichen Begierde, da es nur seinem Instinkt folgt und demnach lustmotiviert ist. Dem gegenüber steht das rationale Begehren. Wenn das sinnlich-zufälligem Begehren der Natur a posteriori folgt, so ist das rational-notwendige Begehren a priori einer praktischen, gesetzlichen Vernunft geschuldet, der Kultur. Ausgehend von einem bedingten Müssen (Natur), folgt ebenfalls dem Gegenüber ein Wollen, welches durch ein gedachtes Gesetz zu einem unbedingten Sollen wird. Diese rationale Form des Begehrens wird verfasst als praktisches-vernünftiges Gesetz, dem Sittengesetz.6 Der freie Wille eines Menschen liegt demnach in der Wahl zwischen dem sinnlichen Begehren, der Neigung (Müssen), und einem rationalen Begehren, der Pflicht (Sollen). Letzter Bestandteil des aufgeführten Schemas sind die Gefühle. Die Begierde steht in einem notwendigen Verhältnis zu den Gefühlen. Hierbei kann durch die Befriedigung eines Begehrens Lust empfunden werden und bei Nichtbefriedigung Unlust. Dabei handelt es sich um das sinnliche Gefühl, während das rationale Gefühl auf das sittliche Verhalten abzielt. Ausgehend von der Willensfreiheit eines Menschen empfindet man bei einem sittlichen Verhalten Achtung und bei einem unsittlichen Verhalten Verachtung.
Bei der Betrachtung der sinnlichen und rationalen Sinnesempfindungen wird der Unterschied zwischen Mensch und Tier deutlich. Beide haben ein Bewusstsein und unterscheiden sich somit von einem Objekt. Das Tier hat jedoch nur sinnliche Bedürfnisse, während der Mensch darüber hinaus auch rationale Bedürfnisse hat und dadurch die Freiheit besitzt zwischen beiden zu wählen.
2.2. Die Person und interpersonelle Verhältnisse
In dem vorherigen Abschnitt konnte aufgezeigt werden, dass der Mensch ein sittliches Vernunft- und Freiheitswesen ist. Fichte hebt dabei hervor, dass die Vernunft auf der Freiheit be- ruht.7 Außerdem sieht Fichte in der Beziehung zwischen Menschen eine Wechselwirkung von Freiheit und Intelligenz. Demnach können sich zwei Menschen erst durch gegenseitige Anerkennung von einem Subjekt zu einer Person entwickeln. Dadurch wird der Mensch von einem bloßem Subjekt zu einem nicht-bloßem Subjekt, einer Person. Durch die Befriedigung von Begehren empfindet eine Person Lust. Die maximale Lusterzeugung kann daher als ein persönlicher Grundsatz, einer Maxime, verstanden werden. Um die Lustbefriedigung (den Zweck) zu erreichen, bedarf es bestimmter Mittel. Diese Mittel werden vom Verstand auf Tauglichkeit zur Erfüllung des Begehrens gedacht. Bei dem Beispiel mit der Suppe, neben der ein Löffel und eine Gabel liegen, kommt es auf das Begehren an, welches Mittel nützlich ist. Der Verstand gibt vor, dass ein Löffel zum Essen der Suppe tauglich ist, wenn das Begehren die Nahrungsaufnahme ist. Darauf folgt die Lustbefriedigung. Liegt jedoch das Begehren darin, jemand anderem zu beweisen, dass man eine Suppe auch mit einer Gabel essen kann, so ist das taugliche Mittel die Gabel, um die Lust zu befriedigen und zu empfinden. Wie vorher bewiesen, kann der Mensch das Begehren frei wählen und somit den Zweck selbst setzen. Daraus kann man also entnehmen, dass ein Mensch Zwecke setzt. Er ist somit zwecksetzend. Der Löffel hat einen Zweck und ist als Mittel zur Nahrungsaufnahme zweckmäßig. Das definiert den Menschen auch als ein autonomes Wesen, da er selbstgesetzt und selbstbestimmt handelt. So sieht auch Kant den Menschen als vernünftiges Wesen, der nur als Zweck an sich selbst existiert und nicht als bloßes Mittel betrachtet werden kann.8 Vernünftige Wesen nennt Kant Personen, da diese Zwecke an sich selbst setzen, während vernunftlose Wesen Sachen sind und nur einen relativen Wert als Mittel haben. Alles was einen Preis hat kann auch durch ein Äquivalent ausgetauscht werden. Personen können hingegen nicht gegen andere Personen ausgetauscht werden und sind deshalb über allen Preis erhaben. Sie haben keinen relativen Wert, sondern einen absoluten, inneren Wert. Personen haben eine Würde.
Die Würde einer Person ist immer gleich mit der Würde anderer Personen. Es gibt also keine Einzelperson oder Gruppe von Personen die mehr Würde (Wert) hat als eine andere. Deshalb sind alle Personen als gleichwertig anzusehen. Missverhältnisse über den Wert einer Person kamen in der Geschichte der Menschheit öfters vor, wie die Beispiele der Sklaverei oder die Rassenpolitik in der NS-Zeit zeigen. Manche Personengruppen erachteten ihren Wert höher als den anderer Personen und betrachteten sie als Dinge. Bei dieser Art von Verhältnissen unterscheidet man zwischen gelungenen und misslungenen personellen Verhältnissen. Die Anerkennung geht dabei immer nur von einer Person aus. Eine Person kann eine andere Person als Person erkennen und auch als solche anerkennen. Dabei handelt es sich um ein gelungenes personelles Verhältnis. Wenn jedoch eine Sache als Person erkannt und anerkannt wird oder umgekehrt, liegt ein misslungenes personelles Verhältnis in Form eines Identifikationsfehlers vor. Hierbei irrt sich die Person in der Identifikation und nicht in der Anerkennung und behandelt die fälschlicherweise erkannte Person/Sache richtig. Wenn eine Person als Person erkannt wird, allerdings als Sache anerkannt und als solche behandelt wird, liegt ein Anerkennungsfehler vor. Dabei identifiziert eine Person eine andere Person zwar richtig, behandelt diese aber als Sache oder umgekehrt. Bei der Versklavung von Personen handelt es sich um einen solchen Anerkennungsfehler, da während der Kolonisierung Amerikas Afrikaner zwar als Personen erkannt, aber als Dinge (Mittel) behandelt wurden. In diesem Beispiel hat eine Abwertung der Person stattgefunden.
Eine Person hat also eine Würde, da sie autonom Entscheidungen, im Sinne der Freiheit, treffen kann.9 Darüber hinaus hat eine Person eine Würde, da sie einen Selbstzweck hat und somit einen absoluten Wert, dessen Wert sich nicht mit einem Preis bemessen lässt. Außerdem schafft die Würde eine systematische Verbindung vernünftiger Wesen (Personen), wodurch alle Menschen gleich sind.
2.3. Wirkfreiheit einer Person zwischen Moral und Recht
Eine Person kann selbstbestimmt Entscheidungen treffen. Darin begründet sich auch der innere, freie Wille einer Person, durch die Wahl zwischen sinnlichen und rationalen Begehren. Die reine Willensfreiheit kann jedoch nicht nach außen wirken, um auf Reize zu reagieren. Deshalb braucht es einen Leib, um von dem freien Willen auch Gebrauch machen zu können. Zusätzlich ist eine Person durch den Leib und dessen Sinne erst fähig seine Umwelt wahrzunehmen und mit dieser zu kommunizieren. Das äußere Wirken des freien Willen durch den Leib ermöglicht einer Person eine Handlungsfreiheit.10 Somit kann eine Interpersonalität erst stattfinden, wenn eine äußere Wechselwirkung zwischen Personen realisiert werden kann. Die Existenz mehrerer Personen in einer Gesellschaft bedeuten darüber hinaus auch mehrere Wirkfreiheiten, die sich gegenseitig beeinflussen. Dabei ist immer das äußere Resultat einer Handlung erkennbar, jedoch nicht der dahinterstehende Wille einer Person. Ferner kann dieser auch nicht so einfach bewertet werden. Trotzdem werden öfter die Auswirkungen von Unternehmen auf die Gesellschaft als moralisch gut oder böse beurteilt. Als Beispiel kann der Abgasbetrug des Autobauers Volkswagen (VW) herangezogen werden. Das Verhalten von VW wird als „moralisch zweifelhaft“ bezeichnet.11 Doch was bedeutet das genauer? Moral stellt die unmittelbare Auswirkung der Ethik, als Lehre der Moral, dar. Moral ist dabei nicht nur den äußeren Handlungen zuzuordnen, sondern dem dahinterstehenden Willen, wie bereits oben festgestellt wurde. Die Zurechenbarkeit erfolgt nach der sinnlichen Neigung und rationalen Pflicht. Das rationale Begehren wird nach Kant auch als eine sittliche Pflicht beschrieben und wirkt als Motiv für den Willen.12 Die Moralität prüft die Maximen des Willensbeschlusses, wobei die Neigung über die Pflicht zu stellen moralisch böse ist und die Pflicht über die Neigung zu stellen moralisch gut ist. Unmoralisch an dem Abgasbetrug von VW war demnach die Gewinnmaximierung sowie das Erlangen von Wettbewerbsvorteilen (Neigung) über das Allgemeinwohl der Gesellschaft (Pflicht), durch Umweltschäden und Täuschung zu stellen. Da keiner auf den Willen einer Person einwirken kann, ist die Person selbst die moralische Instanz, die ihre eigenen Maximen wählt und prüft.
Dadurch entsteht jedoch auch ein Konfliktpotenzial, da nicht einfach jede Person gemäß ihrem Willen frei Wirken kann. Alleine durch die physisch-räumliche Ausdehnung des Leibes beschränken sich Personen gegenseitig und die Willkür einer Person kann die Wirkfreiheit einer anderen Person massiv einschränken, wie an dem zuvor erläuterten Beispiel der Sklaverei aufgezeigt wurde. Die äußere Wirkfreiheit bedarf also auch einer Instanz, durch deren Eingriff wiederum die Handlungsfreiheit aller gewahrt werden kann.13 Diese Aufgabe wird dem Recht zuteil, welches wiederum in ein absolutes-positives Recht und ein rationales-Vernunftrecht untergliedert wird. Das positive Recht begründet sich dabei auf das Vernunftrecht, welches der Legalität des positiven Rechts eine Legitimität zusprechen kann, solange sie vernünftig mit Gründen erläutert werden kann. Das Recht wirkt auf die Person als ein Maß der Beschränkung der Wirkfreiheit. Hierbei wird das äußere Wirken, im Falle des Verstoßes gegen das geltende Recht, sanktioniert, indem beispielsweise Bußgelder bezahlt werden müssen oder eine Gefängnisstrafe (massive Einschränkung der Handlungsfreiheit einer Person) verhängt wird. Das Recht wird dabei von dem Rechtsstaat durchgesetzt. Rechtszustände können sich ändern und anpassen, Legitimität darf das, als Vernunftrecht, nicht. Hierbei dient die Sklaverei wieder als passendes Beispiel. Während in der Vergangenheit in manchen Ländern die Sklaverei als legal angesehen wurde, ist mittlerweile die Haltung von Sklaven weltweit verboten. Dennoch gibt es heutzutage noch ähnliche Verhältnisse, wie Zwangsarbeit, die jedoch nicht als legitim angesehen werden können, da hierbei die Würde des Menschen verletzt wird.
Die Wirkfreiheit einer Person ist also bedingt durch einen Leib, der das äußere Wirken möglich macht. Das Wirken ist dabei ausgelöst durch den inneren Willen, welcher als innere Instanz einer Person von Moralität geleitet wird. Im äußeren Wirken beschränkt das Recht die Handlungsfreiheit zum Schutze der Wirkfreiheit aller Personen.
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1 Vgl. Krekel, C., Ward, G. und de Neve, Jan-Emmanuel (2019), S.23
2 Vgl. Impulse.de (30.04.2019)
3 Vgl. Päpstlicher Rat für Frieden und Gerechtigkeit, (2012)
4 Dieses Schema wird aus Mitschriften aus dem Seminar „Person und Interpersonalität im Management“ von Dr. Michael Gerten entnommen
5 Vgl. Gerten, M., (2016), S.95
6 Vgl. Gerten (2016), S.95
7 Vgl. Fichte (1979), S.44
8 Vgl. Kant, I., (1870), S.53
9 Vgl. Göbel, E., (2017)
10 Vgl. Gerten, M., (2016), S.94
11 Slavik, A., (2020)
12 Vgl. Gerten, M., (2016), S.95
13 Vgl. Kant, I., (1784), S.1334