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Das islamische Eherecht, die gegenwärtige Realität muslimischer Frauen und die Überlieferung im Koran

Titel: Das islamische Eherecht, die gegenwärtige Realität muslimischer Frauen und die Überlieferung im Koran

Hausarbeit , 2018 , 15 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Julia Kobán (Autor:in)

Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Ziel dieser Arbeit ist es herauszufinden, ob das islamische Eherecht der Realität entspricht und, ob dieses mit dem Koran übereinstimmt. Da das islamische Recht auf dem Koran basiert und dieser in der Vergangenheit sehr unterschiedlich gedeutet worden ist, möchte ich mich in dieser Arbeit insbesondere darauf fokussieren, das islamisch Eherecht und dessen Gültigkeit am Koran zu überprüfen. Dabei möchte ich mich ausschließlich auf das Eherecht beziehen, da eine zusätzliche Auseinandersetzung mit dem Scheidungsrecht den Umfang dieser Arbeit weit übersteigen würde. Als Quelle nutze ich hierfür die Ausgabe des Korans von 1990 (Reclam), aus dem arabischen übersetzt von Max Henning.

Lange Zeit galt der Status muslimischer Frauen als Zeichen für die Unterdrückung der Frauen im Islam. In der Vergangenheit sind zahlreiche Gesetze in unterschiedlichen Ländern in Kraft getreten, die zunächst eine Verbesserung der rechtlichen Situation von Frauen aufzeigen: die Abschaffung der Frau als Eigentum des Mannes, das Verbot von Mord an kleinen Mädchen, die Geschäftsfähigkeit der Frau sowie aus der Ehe anstelle eines „Eigentumsverhältnisses“ ein Vertag wurde. Auch der finanzielle Unterhalt der Frauen durch die Ehemänner wird garantiert und die Möglichkeiten der Männer, Frauen zu verstoßen und sich von ihnen scheiden zu lassen, eingeschränkt.

Obwohl es in den letzten Jahrzehnten zahlreiche dieser gesetzliche Veränderungen in der islamischen Gesellschaft gab, gilt die muslimische Frau noch heute als Bürgerin zweiter Klasse. Im Mittelpunkt des sozialen Gefüges der islamischen Welt steht die Familie, aus ihr schöpft ein Muslim Kraft und erfährt Rückhalt. Junge Mädchen im Alter von sechs bis neun Jahren beginnen schon früh das Leben als Frau, werden zu Zurückhaltung aufgefordert, verrichten häusliche Arbeit und entwickeln sich ganz im Sinne des klassischen Familienbildes. Eine berufstätige Frau dagegen genießt weniger Ansehen als eine verheiratete Frau, was erhebliche Auswirkungen auf die Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten einer Frau hat. Die Trennung der Geschlechter führt in manchen Ländern dazu, dass der gemeinsame Unterricht von Mädchen und Jungen abgeschafft wurde. Doch auch das Eherecht ist kritisch zu betrachten. Nach koranischem Recht darf ein Mann gleichzeitig mit vier Frauen verheiratet sein, wenn er alle Frauen in gleicherweise versorgen kann. Tunesien ist bisher das einzige islamische Land, was die Polygamie gesetzlich verboten hat.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die islamische Rechtsordnung

3. Die Ehe – der Vertrag

3.1 Die Eheleute

4. Resümee

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das islamische Eherecht und dessen Übereinstimmung mit den Überlieferungen des Korans sowie die Frage, inwieweit diese Regelungen der aktuellen Lebensrealität muslimischer Frauen entsprechen. Dabei wird insbesondere auf die Diskrepanz zwischen koranischen Texten und praktizierten Normen fokussiert.

  • Stellung der Frau im islamischen Eherecht
  • Koranische Grundlagen und deren Interpretation
  • Polygamie und Eheverträge im Kontext der Gegenwart
  • Rechte und Pflichten innerhalb der Ehe, insbesondere der Gehorsamsanspruch

Auszug aus dem Buch

3.1.2 Volljährigkeit

Die Ehefähigkeit setzt die Volljährigkeit in persönlichen Angelegenheiten wie der Ehemündigkeit, welches sich an der tatsächlichen biologischen Geschlechtsreife orientiert, nicht voraus. Dennoch ist der Vollzug der Ehe erst mit Erlangung dieser Reife erlaubt. Einige islamische Länder weichen von diesen Bestimmungen ab, indem über die biologische Geschlechtsreife hinaus eine konkrete Altersgrenze für Eheschließungen festgelegt wird. Insgesamt zeichnet sich eine leichte Erhöhung des Mindestalters für die Ehe ab. Der Vormund des meist minderjährigen Kindes darf eine Ehe weder zwanghaft herbeiführen noch eine Eheschließung ohne nachvollziehbaren Grund verweigern. Im Konfliktfall muss ein Richter entscheiden.

Aus dem Koran geht zur Ehefähigkeit folgendes hervor (Sure vier, Vers fünf):

„Und prüfet die Waisen, bis sie die Ehereife erreicht haben; und so ihr in ihnen Vernünftigkeit wahrnehmet, so händigt ihnen ihr Gut ein. […]“

Folglich soll der Mann prüfen, ob die Frau die Ehereife erlangt hat. Der einzige Anhaltspunkt dafür scheint Vernünftigkeit zu sein, welcher in Anbetracht einer hohen Brautgabe nicht unbegründet ist. In welchem Alter genau die Ehereife erlangt wird, wird nicht konkret gesagt. An dieser Stelle gibt es großen Interpretationsspielraum, wann eine Frau „vernünftig“ genug ist, um eine Ehe schließen zu können.

Des Weiteren gibt der Koran aber noch weitere Informationen zur Volljährigkeit im Falle einer Scheidung (Sure 65, Vers vier):

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Unterdrückung muslimischer Frauen ein und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Gültigkeit des Eherechts im Vergleich zum Koran.

2. Die islamische Rechtsordnung: Das Kapitel erläutert die verschiedenen Quellen des islamischen Rechts, darunter den Koran und die Sunna, und verdeutlicht die Probleme bei der praktischen Anwendung aufgrund fehlender schriftlicher Fixierung.

3. Die Ehe – der Vertrag: Es wird dargelegt, dass die Ehe als Vertrag und nicht als Sakrament verstanden wird, wobei verschiedene Bedingungen wie Brautgeld, Ehefähigkeit und Gehorsam beleuchtet werden.

3.1 Die Eheleute: Dieser Unterpunkt thematisiert die Beschränkungen bei der Wahl des Ehepartners, insbesondere das Verbot der Ehe mit Nicht-Muslimen.

4. Resümee: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Zusammenfassung, die Diskrepanzen zwischen Koranüberlieferungen und der heutigen Realität sowie das Potenzial für Menschenrechtsverletzungen hervorhebt.

Schlüsselwörter

Islamisches Eherecht, Koran, Scharia, muslimische Frau, Ehevertrag, Brautgeld, Polygamie, Gehorsamspflicht, Menschenrechte, Rechtsordnung, Interpretationsspielraum, Sunniten, Schiiten, Ehemündigkeit, Geschlechtertrennung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das islamische Eherecht auf Basis der koranischen Überlieferungen und untersucht dessen Auswirkungen auf die Lebensrealität muslimischer Frauen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind der Ehevertrag, die Voraussetzungen für die Eheschließung (wie Brautgeld und Volljährigkeit), Polygamie sowie die Gehorsamspflicht der Frau gegenüber dem Ehemann.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, herauszufinden, ob das praktizierte islamische Eherecht der gegenwärtigen Realität von Frauen entspricht und wie die Regelungen mit den im Koran überlieferten Texten harmonieren.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es handelt sich um eine religionswissenschaftliche Analyse, die den Koran als primäre Quelle (in der Übersetzung von Max Henning, 1990) nutzt und mit sozialwissenschaftlicher Fachliteratur kontrastiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die theoretischen Grundlagen der islamischen Rechtsordnung, die rechtliche Natur des Ehevertrags sowie spezifische Aspekte wie Ehefähigkeit, Brautgabe und das Gewaltpotenzial bei Gehorsamsverstößen diskutiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Scharia, Koran, Eherecht, Frauenrechte und Rechtsauslegung charakterisiert.

Welche Rolle spielt die Interpretation des Korans für das Brautgeld?

Der Koran gibt keine konkrete Höhe oder Zahlungsweise vor, was in der Praxis zu großen Unterschieden führt und soziale Ungerechtigkeiten erzeugen kann, da das Brautgeld teils als „Kaufpreis“ missverstanden wird.

Wie bewertet die Autorin den Züchtigungsvers im Koran?

Die Autorin sieht in der Auslegung des Züchtigungsverses eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Aufruf zu Liebe und Barmherzigkeit einerseits und der Billigung von Gewalt gegen Frauen andererseits, was sie als Menschenrechtsverletzung einstuft.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das islamische Eherecht, die gegenwärtige Realität muslimischer Frauen und die Überlieferung im Koran
Hochschule
Universität Potsdam  (Institut für LER)
Veranstaltung
Einführung in die politischen und gesellschaftlichen Strömungen sowie theologischen Schulen des Islams
Note
2,0
Autor
Julia Kobán (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2018
Seiten
15
Katalognummer
V914833
ISBN (eBook)
9783346234865
ISBN (Buch)
9783346234872
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Eherecht Islam
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Julia Kobán (Autor:in), 2018, Das islamische Eherecht, die gegenwärtige Realität muslimischer Frauen und die Überlieferung im Koran, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/914833
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  15  Seiten
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