Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht

Das Persönlichkeitsrecht bei Personen des öffentlichen Lebens. Einwilligungsfreie Bildveröffentlichung am Beispiel Caroline von Hannover

Titel: Das Persönlichkeitsrecht bei Personen des öffentlichen Lebens. Einwilligungsfreie Bildveröffentlichung am Beispiel Caroline von Hannover

Seminararbeit , 2009 , 17 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Dr. Caroline Brunhild Wähner (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Arbeit befasst sich mit der Frage der Grundrechte im Persönlichkeitsrecht des europäischen Verfassungsverbunds bei Personen in der Öffentlichkeit. Dargestellt werden diese am Beispiel der Caroline von Hannover.

Seit Beginn der 1990er Jahre ging die Prinzessin mit Hilfe von Anwälten konsequent gegen Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotografien aus ihrem Privatleben vor.

Es kam zu mehreren Prozessen, die sich durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zogen. Einige dieser Urteile gingen als sogenannte Caroline-Urteile in die Rechtsgeschichte ein.

Das im Folgenden thematisierte gefällte Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2004 brachte für die europäische Boulevardpresse erhebliche Einschränkungen in den Möglichkeiten der Berichterstattung über Details aus dem Privatleben von Prominenten.

Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte leitete sich zudem ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch von Prinzessin Caroline gegen die Bundesrepublik Deutschland ab, da die deutschen Gerichte in den vorhergehenden Prozessen die Persönlichkeitsrechte der Prinzessin und ihrer Familie nicht ausreichend geschützt hatten.

Zur Höhe des Schadensersatzes wurde ein Vergleich geschlossen. Im Jahr 2005 erhielt Caroline von Hannover insgesamt 115.000 Euro Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland, was bis dahin die höchst ausgezahlte Schadensersatzsumme darstellt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

A. Caroline-von-Monaco-Urteil I

I. Anlass

II. Leitsätze des Urteils

B. Caroline-von-Monaco-Urteil II

I. Anlass

II. Leitsätze des Urteils

III. Bedeutung des Urteils

C. Anwendung der Entscheidung des EGMR durch den BGH am Beispiel von einwilligungsfreien Bildveröffentlichungen von Caroline von Hannover

I. Leitsatz - §§ 823 iVm 1004 BGB, §§ 22, 23 dt. KUG

II. Entscheidung

III. Europarechtliche Bewertung Art. 8 und 10 EMRK

IV. Wertende Einordnung anhand von Aufnahmen der Caroline von Monaco

1. Aufnahme auf öffentlicher Strasse im Urlaub mit Familie

2. Winterurlaub

3. „Rosenball“

4. Fazit

5. Ergebnis

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert die juristische Auseinandersetzung um das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Prinzessin Caroline von Hannover gegenüber der Boulevardpresse. Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof über das Bundesverfassungsgericht bis hin zum Einfluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachzuvollziehen und die rechtliche Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen bei "public figures" zu bewerten.

  • Entwicklung des Persönlichkeitsschutzes in der deutschen Rechtsprechung.
  • Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bei der Auslegung der EMRK.
  • Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und dem Schutz der Privatsphäre.
  • Fallstudien zu einwilligungsfreien Bildveröffentlichungen bei prominenten Personen.

Auszug aus dem Buch

C. Anwendung der Entscheidung des EGMR durch den BGH am Beispiel von einwilligungsfreien Bildveröffentlichungen von Caroline von Hannover

Zur Veröffentlichung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Personen aus Art.1 I, 2 I GG und Art. 8 EMRK mit den Rechten der Presse aus Art. 5 I und II GG sowie Art. 10 EMRK auch ohne Einwilligung zulässig sein.

Der Unterlassungsanspruch kann entsprechend §§ 1004 I, S. 2, 823 I BGB begründet sein. Es ist anerkannt, dass alle deliktisch geschützten Rechtsgüter und Rechte negatorisch geschützt sind, so dass bei rechtswidriger Verletzung und bestehender Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch besteht.

In Betracht käme eine rechtswidrige Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) der Caroline v. Monaco. Das APR ist in der Rechtsprechung des BGH seit dem Jahre 1954 als ein durch Art. 1 und 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und zugleich zivilrechtlich nach § 823 I BGB geschütztes „sonstiges Recht“ anerkannt. Es gewährleistet gegenüber ein jedermann den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Eine besondere Erscheinungsform des APR ist das Recht am eigenen Bild gemäß § 22 dt. KUG. Danach dürfen Bildnisse einer Person grds. nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Grundsätzlich steht somit allein dem Abgebildeten die Befugnis zu, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er in der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Diese Einführung erläutert den Hintergrund der langjährigen Rechtsstreitigkeiten von Prinzessin Caroline von Hannover gegen die Boulevardpresse und deren Bedeutung für die Rechtsgeschichte.

A. Caroline-von-Monaco-Urteil I: Dieses Kapitel behandelt den Beschluss des BVerfG von 1998, der sich mit den Anforderungen an die Pressefreiheit und Gegendarstellungsansprüche auseinandersetzt.

B. Caroline-von-Monaco-Urteil II: Hier wird das BVerfG-Urteil von 1999 beleuchtet, welches den Schutz der Privatsphäre Prominenter über den häuslichen Bereich hinaus definiert.

C. Anwendung der Entscheidung des EGMR durch den BGH am Beispiel von einwilligungsfreien Bildveröffentlichungen von Caroline von Hannover: Dieses Hauptkapitel analysiert die rechtliche Abwägung zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsschutz anhand konkreter Bildveröffentlichungen in der Presse.

Schlüsselwörter

Grundrechte, Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit, Caroline von Hannover, EGMR, BGH, BVerfG, Bildveröffentlichung, Privatsphäre, Zeitgeschichte, EMRK, Unterlassungsanspruch, Recht am eigenen Bild, Boulevardpresse, Abwägung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz von Prinzessin Caroline von Hannover.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die Schwerpunkte liegen auf der Auslegung der EMRK, den deutschen Bestimmungen des KUG (Kunsturhebergesetz) sowie der juristischen Definition des Begriffs der Person der Zeitgeschichte.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel besteht in der Untersuchung, wie die Rechtsprechung den Schutz des Privatlebens gegenüber dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit priorisiert und durch welche Urteile dieser Schutz gestärkt wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Analyse unter Verwendung von Gesetzeskommentaren, höchstrichterlichen Urteilen (BGH, BVerfG) und europarechtlicher Judikatur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der wegweisenden Caroline-Urteile I und II sowie die anschließende Anwendung dieser Grundsätze auf konkrete Pressefotos durch den BGH.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit, Zeitgeschichte und die entsprechende Rechtsprechung von EGMR und BGH.

Wie definiert der BGH eine "absolute Person der Zeitgeschichte"?

Eine absolute Person der Zeitgeschichte ist jemand, der aufgrund seines Status und seiner öffentlichen Bedeutung dauerhaft im Fokus steht, wodurch über ihn berichtet werden darf.

Warum war das Urteil des EGMR 2004 für die deutsche Rechtsprechung so bedeutsam?

Das Urteil hat die deutsche Rechtspraxis korrigiert, indem es den Schutz der Privatsphäre höher gewichtete und feststellte, dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK auch bei Prominenten vorliegen kann, wenn das Informationsinteresse gering ist.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Persönlichkeitsrecht bei Personen des öffentlichen Lebens. Einwilligungsfreie Bildveröffentlichung am Beispiel Caroline von Hannover
Veranstaltung
Seminar
Note
2,0
Autor
Dr. Caroline Brunhild Wähner (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
17
Katalognummer
V914893
ISBN (eBook)
9783346222282
ISBN (Buch)
9783346222299
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Public figures Grundrechte Menschenrechte Persönlichkeitsrecht Kunsturhebergesetz
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dr. Caroline Brunhild Wähner (Autor:in), 2009, Das Persönlichkeitsrecht bei Personen des öffentlichen Lebens. Einwilligungsfreie Bildveröffentlichung am Beispiel Caroline von Hannover, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/914893
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  17  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum