Der Begriff des Gemeinwohls in Heinrich Rommens Idee vom Staat


Hausarbeit, 2007

23 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau

2.Die Destination des Staates

3.Das schwierige Verhältnis des Widerstandsrechtes mit dem Gemeinwohl

4.Die Rolle der Kirche

5. Der Traum von einer Völkerrechtsgemeinschaft

6.Schluß

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Terminus des „Gemeinwohles“ nimmt bei Heinrich Rommens Werk „Der Staat in der katholischen Gedankenwelt“ einen expliziten Platz ein. Er ist neben dem Naturrecht der wohl wichtigste, tragenste Leitgedanke in Rommens gesamten Überlegungen zu Staat, Kirche und Gesellschaft.

Wenn man sich an die Untersuchung dieser Idee m acht, sollte man sich auch immer die temporären Umstände, unter denen das Buch entstand, vor Augen führen. Geschrieben 1935 zu einer Zeit, in der die menschenverachtenden Umtriebe des nationalsozialistischen Gewaltregimes bereits deutlich in ihren Umrissen erkennbar wurden, zeugt es von einer hoffnungsvollen, ja fast idealistischen Sicht auf die Verquickungen der staatstragenden Mächte und ihrer Rollen. Nicht umsonst haben totalitäre Regime immer wieder den Vorwand benutzt, sie handelten im Interesse des Wohles aller. „Volksgemeinschaft“ hieß dies bei Hitler, „klassenlose Gesellschaft“ im kommunistischen Kontext. Diese zunächst wohlklingenden Begriffe verbergen allerdings den diktatorischen Charakter den es bedarf, um diese Ideologie auch in die Tat umzusetzen, denn sie wird sicherlich kaum von tatsächlich allen Teilen eines Volkes getragen werden und um diese besagten Partikularinteressen in die „richtige“ Richtung zu kanalisieren, benötigen nicht-demokratische Systeme zwangsläufig das Mittel der Gewalt.

Doch Heinrich Rommen sieht in seinem Gemeinwohl etwas grundsätzlich anderes. Ihm geht es nicht um eine explizite Staatsform oder Ideologie, jedenfalls äußert er sich an keiner Stelle darüber. Man könnte ihm sogar unterschwellig einen latenten Hang zur Demokratie nahelegen. Rommen prognostiziert einen harmonischen Staatsaufbau, in dem die gewalttragenden Institutionen - Staat und Kirche - als vollkommene Konstrukte angesehen werden und miteinander ihren jeweiligen Aufgaben nachgehen. Dies sei beim Staat, dem diesseitigen Element, die Wahrung und Sicherung aller irdischen Notwendigkeiten wie Frieden, Sicherheit oder Ernährung und beim Klerus das jenseitige Element, nämlich das Seelenheil. Beides führt für Rommen zum Wohl des Einzelnen und damit schließlich zum Wohl aller, ergo dem Gemeinwohl. Doch wirklich interessant und faszinierend werden Rommens Gedanken, wenn er weiter über den nationalen Tellerrand hinausdenkt und dem bonum mundis, dem Wohl der gesamten Welt, durch eine Völkerrechtsgemeinschaft verwirklicht, nachsinnt.

Auf den folgenden Seiten dieser Hausarbeit sollen eben jene Hypothesen über das Gemeinwohl bei Heinrich Rommen genauer untersucht und in ihrer Bedeutung für die damalige und heutige Gesellschaft angemessen gewürdigt werden.

1.1 Problemstellung

Auf den folgenden Seiten dieser Hausarbeit möchte ich mich mit dem Begriff des „Gemeinwohls“ bei Heinrich Rommen näher auseinandersetzen. Dies ist der mit Abstand markanteste Punkt in der umfassenden Theorie über den Staat bei jenem Autor und verdient deshalb besondere Würdigung und eingehende Analyse.

Da sich das Gemeinwohl bei Rommen aus mehreren Teilaspekten zu eben solchem erst zusammensetzt, daß heißt, daß es zahlreicher kleinerer Dinge bedarf, um dieses Ideal zu erreichen, soll auch auf die tatsächliche Möglichkeit, dieses zu realisieren, Wert gelegt werden. Auch soll dabei der Frage nachgegangen werden, was genau das Gemeinwohl für Rommen eigentlich bedeutet und wie er dabei mit dem Problem sich widersprechender Interessen umgeht. Auch darf bei einer Abhandlung darüber der Aspekt der Religion nicht außer Acht gelassen werden. Die Rolle der Kirche ist für Rommen sehr wichtig und muß deshalb mit Eingang in jede Überlegung finden.

Inwieweit sich Rommens Vorstellungen über eine Völkerrechtsgemeinschaft, die schlußendlich zum erhofften Weltfrieden führen könnte, in diese Theorie einbauen lassen und was man heute noch davon lernen kann, soll als abschließender Punkt abgearbeitet werden.

1.2 Aufbau

Ich möchte mich bei meinen Überlegungen zum Gemeinwohl bei Heinrich Rommen zum größten Teil an den Ablauf in seinem Buch „Der Staat in der katholischen Gedankenwelt“ festhalten. Da sich das Konstrukt des Gemeinwohles wie ein roter Faden durch Rommens gesamtes Werk zieht finde ich dies von Vorteil auch in Hinsicht auf eine klare Untersuchung eben jener Schrift. Zum ersten sei hier die Rolle des Staates als die erste vollkommene Gesellschaft zu nennen. Wie definiert Rommen die Pflichten der weltlichen Macht in Hinsicht auf die Erlangung des Gemeinwohls? Was gesteht er ihm zu, was verweigert er ihm?

Danach sei das ambivalente Verhältnis zwischen Kirche und Staat zu beleuchten. Die unterschiedlichen Obliegenheiten drücken sich bereits in der mittelalterlichen Zwei-Schwerter- Lehre aus und diese sei hier hintergründig mit bedacht.

Zuletzt möchte ich die transnationale Idee einer Völkerrechtsgemeinschaft aufnehmen und Rommens Idee vom Weltfrieden in den Kontext des Gemeinwohls stellen, welcher hier nicht das Wohl es einzelnen Menschen, sonder das der singulären Nationen bedient.

2.Die Destination des Staates

Im ersten Kapitel dieser Arbeit soll es um die Bestimmung des Staates in Heinrich Rommens Idee der Polis gehen. Wie definiert er dessen Pflichten in Bezug auf das Erreichen des hohen Zieles, des Gemeinwohls? Was darf der Staat überhaupt, was verbietet sich ihm?

Wenn man damit beginnt, über den Staat bei Rommen zu philosophieren, muß man auch stets zweierlei Dinge im Hinterkopf behalten: Erstens ist Rommen ein überzeugter Katholik gewesen und die Einflüsse dieser Konfession im Besonderen und des Christentums im Allgemeinen bedürfen eingehender Berücksichtigung. Punkt zwei folgt unmittelbar daraus: Wie wird der Staat deshalb gesehen? Ist er, weil er dem menschlichen Naturell entstammt, mit Sünde befleckt oder ist er frei von der Erbsünde, die einem jeden anhaftet? Der Zusammenhang zwischen Staatsgründung und dem Wirken und Wollen Gottes darf nicht außer Acht gelassen werden.

Grundsätzlich läßt sich feststellen, daß Rommen den Staat als ein Werk des Menschen und nicht Gottes ansieht. Es liegt im Wesen des homo sapiens sich zu vergesellschaften, was bereits Aristoteles bemerkt hatte. So ist nach Rommen seit Augustinus klar, „[...] daß der Ursprung des Staates in der sozialen Natur des Menschen liege.“1 Das diese Natur dann widerum vom Naturrecht bestimmt wird, das vom Herrn gegeben ist, macht den Staat dann aber doch indirekt gottgewollt. Wie dieser Staat dann vom Sündenfall her betrachtet werden darf, ist konfessionell strittig: „Luther lehrte, daß die Erbsünde die menschliche Natur völlig verdorben habe (Natura deleta im Gegensatz zur katholischen Natura vulnerata).“2

Man muß die ursprüngliche Idee vom Menschen im Naturzustand berücksichtigen. Folgt man zum Beispiel Thomas Hobbes, so wie Rommen ihn ebenfalls kurz erwähnt, so kann der Staat nichts Gutes sein, da er einerseits nur dazu dient, die Menschen davon abzuhalten, sich wie die Wölfe aufeinander zu stürzen und andererseits muß er demgemäß von schlechten Menschen gegründet worden sein, da diese im Naturzustand ja ebenfalls böse gewesen sein müssen. Dies würde zu einer schlechten Regierung führen, die kaum dem Gemeinwohl dient.

Aber auch das genaue Gegenteil von Hobbes', Roussau, kann Rommen nicht akzeptieren, entsteht doch bei ihm aufgrund der Identifikation zwischen Regierenden und Regierten ein permanenter Revolutionismus.3

Meiner Meinung nach haben beide genannten Theoretiker einen Fehler: Sie lassen die Religion außen vor. Wenn es um das Gemeinwohl geht, kommt man schon aufgrund der Offenbarung in der Heiligen Schrift nicht darum, den Menschen in den Kontext eines größeren Planes zu stellen. Für Heinrich Rommen besteht kein Zweifel, daß dieser Heilsplan existiert, doch es wäre genauso töricht, auf Erden zu warten, bis das Königreich der Himmel gekommen ist und nicht aktiv und schöpferisch die irdische Welt nach dem Vorbild der Verkündung in den Evangelien mitzugestalten. Kurz gesagt, der Mensch muß sich seines Platzes im Hier und Jetzt ebenso bewußt sein wie seines Platzes als Geschöpf Gottes. Nur immer dessen eingedenk kann eine Welt errichtet werden, die das Gemeinwohl sichert, denn für Rommen besteht kein Zweifel, daß das Leben, nach der Bibel geführt, ein positives sein muß.

Doch der Mensch ist (leider) nicht frei von negativem Gedankengut. Er benötigt die ordnende Hand einer Macht, die ihn, zumindest in weltlichen Belangen, auf dem rechten Wege hält. Und diese Macht ist nun einmal der Staat, dem es obliegt, die Einhaltung der positiven Gesetze zu überwachen und eventuelle Übertretungen zu ahnden. Doch kausal bedingt, sind viele irdische Gesetze auch mit religiösen verknüpft. Das Verbot von Diebstahl, Aussagen wider der Wahrheit oder gar Mord sind sowohl im Strafgesetzbuch eines jeden Landes wie eben auch in den Geboten von Richtig und Falsch im Alten und Neuen Testament fest verankert. Wer dabei wen inspiriert hat, sei hier außen vorgelassen. So kann man durchaus konstatieren, daß der Staat, wenn er auf die Beachtung dieser Paragraphen Wert legt, auch das Seelenheil gewissermaßen mit schützt, denn mit Einhaltung dieser Verordnungen und Verbote macht sich der Mensch nicht vor Gott strafbar. Widerum leistet aber auch der Klerus dem Staat Schützenhilfe, wenn er in seiner Gemeinde darauf achtet, daß die Gebote des Herrn befolgt werden, denn damit wird der immerwährend wankelmütige Mensch auf dem rechten Wege gehalten und ein Übertreten der gesetzlichen Bestimmungen unterbunden. Denn die Verletzung eines weltlichen Gesetzes stellt quasi auch eine Außerachtlassung Christi dar, da wie erwähnt, der Staat durch das Naturrecht indirekt von Gott gewollt scheint. Doch auf die mannigfaltigen Beziehungen zwischen Kirche und Staat soll an anderer Stelle noch tiefgründiger eingegangen werden.

Vergleicht man die Destination des Staates bei Rommen mit der anderer Autoren, beispielsweise Aristoteles, so fallen zahlreiche Analogien auf. So soll der Staat die vollkommene Erfüllung des Lebens sein. Wohlgemerkt der diesseitigen Vita. Es muß also ein bestimmter Rahmen geschaffen werden, in dem alle selbstständig wirken und auf das Gemeinwohl hinarbeiten. Der Staat hat dabei den Umfang sämtlicher sozialen Tätigkeiten zugeteilt bekommen, wie etwa Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Frieden nach innen und außen oder auch so profaner Dinge wie Kleidung, Arbeit, Ernährung und Unterkunft für jeden Bürger adäquat bereitzustellen beziehungsweise zu sichern. Da es sich hierbei um Bedürfnisse handelt, die jeder Mensch in jeder Epoche der Zivilisation immer neu braucht, werden sie sich wohl auch kaum großartig verändern. Was nicht bedeutet, daß sie nur von marginalem Interesse wären. Keineswegs, betrachtet man die noch immer vorhandene Mangelerscheinung an ihnen in vielen Teilen der Erde.

Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß sich Rommen immer wieder auf Papst Leo XIII. bezieht, welcher als der Vater der katholischen Soziallehre gilt. „Sozialpolitisch bedeutsam wurde Leos Enzyklika „Rerum novarum“ (1891) über die soziale Lage der Arbeiter. Als erste päpstliche Sozialenzyklika bildet sie ein grundlegendes Dokument der katholischen Soziallehre und hat auf katholischer Seite die christlich-soziale Bewegung stark beeinflusst.“4

Bedenkt man all diese Notwendigkeiten, so läßt sich aber auch feststellen, daß sie in dem ureigenen Interesse des Staates selbst liegen müssen. Nur wenn diese Bedürfnisse befriedigt sind, kann ein Wohl für den Einzelnen entstehen und daraus das ersehnte Gemeinwohl. Ein Staat, dessen Bürger zufrieden leben, kann ohne Gefahr, von innen in Frage gestellt zu werden, existieren. Darüber hinaus entsteht somit auch eine enge Beziehung der Bürger zu den Regierenden, welche ihr Wohl so gelungen verwirklichen, was widerum auch eine Stärkung in der Hinsicht bedeutet, daß die Gesellschaft gegen umstürzlerische Agitationen gefeit ist und auch nach außen hin bereit sein wird, ihre Lebensform zu verteidigen. Deshalb handelt eine Regierung nicht nur aus dem Solidaritätsprinzip heraus, wenn sie das Gemeinwohl anstrebt, sondern sie sollte es auch um ihrer selbst Willen unternehmen.

Das Rommen von der Notwendigkeit zum sozialen Handeln überzeugt war, kann man auch erkennen, wenn man sein Engagement im Volksverein einbezieht. Politisch vom Zentrum getragen, propagierte der Verein die Notwendigkeit christlicher Sozialpolitik und Sozialreform und bemühte sich um eine stärkere Einbindung der Katholiken in Staat und Gesellschaft. Damit war Rommen keiner, der nur davon sprach, daß etwas geschehen mußte, sondern er leistete aktive Hilfe. Für ihn ist Sozialpolitik sogar Pflicht, da die Arbeiter ihren Teil zum Gemeinwohl mit beisteuern, daß heißt, die Produkte herstellen, die zur Befriedigung der irdischen Notwendigkeiten dienlich sind. Gleichfalls müssen aber auch all diejenigen gestützt werden, denen ein Auskommen aus Arbeit nicht möglich ist, was dem Einzelwohl und damit auf größerer Ebene eben dem Gemeinwohl zu Gute kommt. Somit steht Rommen in traditioneller Auffassung des Christentums vom Leitgedanken, daß Geben seliger ist als Nehmen sowie dem Gebot der Nächstenliebe.

Dennoch steht auch für Rommen fest, daß es sich hierbei nicht um einen Wohlfahrtsstaat handeln kann, der den Einzelnen von der Verantwortung ausnimmt, für die Belange der Gesellschaft einzutreten. Im Gegenteil, mündige Bürger, die Familie oder Wirtschaftsverbände stehen noch bereit, den Staat mit ihren Forderungen zum richtigen Handeln anzuleiten. Jedoch immer eingedenk dessen, daß der Staat etwas Besonders ist, etwas Erhabenes und Würdevolles, das man zwar durchaus zu kritisieren berechtigt ist, aber nicht, es grundsätzlich in Frage zu stellen. In einige wenige Begriffe des modernen Sprachgebrauchs gefaßt, kann man sagen, daß also der Rechts-, Wohlfahrts- und Kulturstaat gesichert werden sollte. Daraus erwächst dann die nötige Sicherheit, welche zum Erreichen des Gemeinwohls vonnöten ist und steht damit in enger Verwandtschaft zu Aristoteles' Begriff der Glücksseligkeit.

Die Beurteilung des Staates gestaltet sich hier auch mit Hinblick auf denselbigen durch Paulus recht kompliziert, der ihm doch eine sehr starke Überordnung über den Einzelnen zubilligt. So steht in Römer XIII, 1-3: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt hat über ihn. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet. Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widersteht der Anordnung Gottes; die ihr aber widerstehen, ziehen sich selbst das Urteil zu. Denn vor denen, die Gewalt haben, muß man sich nicht fürchten wegen guter, sondern wegen böser Werke.“ Genaueres dazu soll im anschließenden Kapitel dieser Hausarbeit untersucht werden, wenn es um das Widerstandsrecht geht.

Doch trotz dieser Lobreden auf den Staat, die bei Rommen sehr oft vorkommen, setzt er der weltlichen Macht auch Grenzen. So darf diese sich beispielsweise nicht in die inneren Angelegenheiten der Familie wie die Kindererziehung einmischen. Begründet wird dies daher, daß die Familie schon vor der Staatsbildung existierte und daher ältere Rechte geltend machen kann. Dies kann man als vernünftig annehmen. Wenn jede Institution ihre eigene, festumrissene Domäne hat, wird es keine Konkurrenz zwischen ihnen auf diesem Felde geben, was widerum zu weiterem Frieden führt und schlußendlich einen Teil zum Gemeinwohl beisteuert.

Ganz selbstverständlich wird die Distanz natürlich auch, wenn Rommen dem Staate auferlegt, sich aus den Angelegenheiten des Klerus herauszuhalten, denn dieser ist für das andere, das jenseitige Heil zuständig. Wie schon oben angedeutet, hat jede Macht ihre eigene Domäne, die ein Tabu für die jeweils andere darstellt.

Auch wird der Staat bei alledem dazu angehalten, die Menschenrechte zu achten und zu wahren. Diese sind für Rommen keineswegs Produkt des Liberalismus des 19. Jahrhunderts, sondern entwickelten sich schon im Mittelalter mit den verbrieften Freiheitsrechten, zum Beispiel für verschiedene Berufsstände, die englische Magna Charta oder die Bill of Rights. Doch eigentlich sieht Rommen die Menschenrechte als ein Gut des Christentums an und man kann ihm auch beipflichten. Nur das christliche Abendland ist dazu in der Lage gewesen, solche Ideen zu entwickeln und in Gesetzesform zu bringen. Der Gedanke, daß alle Menschen von Gott erschaffen und vor ihm gleich seien, sind nun einmal zutiefst christliche Wertvorstellungen.

All die genannten Ideale, welche die Staatsmacht zu verwirklichen angehalten ist, sind naturgemäß recht hoch angesetzt. Es wird daher kaum ausbleiben können, daß bei der Einlösung der einen oder anderen Verpflichtung Probleme entstehen, dies ist nur allzu menschlich und pragmatisch.

[...]


1 Heinrich Rommen: Der Staat in der katholischen Gedankenwelt, Paderborn 1935, S. 37.

2 Ebd., S. 31.

3 Vgl. ebd., S. 29.

4 Brockhaus digital 2002.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Der Begriff des Gemeinwohls in Heinrich Rommens Idee vom Staat
Hochschule
Technische Universität Chemnitz
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
23
Katalognummer
V91548
ISBN (eBook)
9783638052702
Dateigröße
507 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Begriff, Gemeinwohls, Heinrich, Rommens, Idee, Staat, Politische Theorie, Ideengeschichte
Arbeit zitieren
Daniel Müller (Autor:in), 2007, Der Begriff des Gemeinwohls in Heinrich Rommens Idee vom Staat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91548

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