„Kennt Brüssel einen Gott?“ (Waschinski, 2007, S. 61)
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 29. Oktober 2004 den „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ (VVE) in Rom unterzeichnet. Dabei hat der Streit um die Frage der Aufnahme religiöser Elemente in den Vertrag, dem Verfassungsprojekt eine mediale Aufmerksamkeit gebracht, die sonst für Europaangelegenheiten eher untypisch ist. (Kopetz, 2005, S. 12) Bis zuletzt war dabei „die Gretchenfrage, wie es der Kontinent mit der Religion hielte“, (Luf, Potz & Schinkele, 2002, S. 353) sowohl im Verfassungskonvent, als auch auf den Regierungskonferenzen umstritten. Es musste eine Einigung gefunden werden, ob ein direkter Gottesbezug, ein Verweis auf die christlichen Wurzeln oder gar keine Erwähnung religiöser Wurzeln, Einzug in die Verfassung halten solle...
In der Arbeitl soll die dynamische Entwicklung der Forderung nach einem Gottesbezug in der EU-Verfassung aufgezeigt werden...
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ins Thema
2. Etappen des Religionsrechts in Europa
3. Vorbereitung der Europäischen Verfassung
4. Grundlagen religiöser Bezüge
5. Exkurs: Bedeutung und Wirkung von Präambeln
6. Die Standpunkte einiger Akteure hinsichtlich eines religiösen Bezuges in der Präambel des Vertrages über eine Verfassung für Europa
7. Ursachen für die Positionierung einzelner Staaten in der Präambeldebatte
8. Schlußbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den kontroversen Prozess um die Aufnahme religiöser Elemente in die Präambel des Europäischen Verfassungsvertrages (VVE) und analysiert dabei die maßgeblichen Akteure, Argumentationsmuster sowie die zugrunde liegenden nationalen Interessen der EU-Mitgliedsstaaten.
- Historische Entwicklung des europäischen Religionsrechts.
- Bedeutung und rechtliche Funktion von Präambeln in Vertragswerken.
- Diskurs um Gottesbezug und christliche Werte im Verfassungskonvent.
- Einfluss nationaler Staat-Kirche-Systeme und Konfessionsmuster auf das Abstimmungsverhalten.
Auszug aus dem Buch
4. Grundlagen religiöser Bezüge
Eigentlicher Grund für die heftigen Diskussionen im Verfassungskonvent und auf den Regierungskonferenzen, war jedoch die Frage nach religiösen Bezügen in der Präambel des VVE. Auch hierbei muss man zwischen zwei Dimensionen „religiöser Bezüge“ unterscheiden, die im öffentlichen Diskurs zumeist als ein und dasselbe begriffen wurden. Zu unterscheiden ist zum einen der Verweis auf das Christentum und zum anderen der Gottesbezug. (Waschinksi, 2007, S63f.)
Ein Verweis auf das Christentum würde die damit verbundenen religiösen Wertvorstellungen einschließen, die prägende Rolle in der europäischen Geschichte aufzeigen sowie die Frage aufwerfen, „ob eine Bezugnahme […] mit der Präsenz des Islam in der Europäischen Union vereinbar ist“. (Huber, 2004, S. 59)
Ein allgemein gehaltener Gottesbezug hingegen, verzichtet auf die Nennung des Christentums und ist somit nicht an eine einzige Religion gebunden. Dabei sind wiederum zwei Möglichkeiten des Gottesbezuges vorhanden. Die Aufrufung Gottes (Invocatio Dei), wie zum Beispiel in der irischen Verfassung, impliziert die Nennung des Gottes, den man anruft, um die Verfassung unter seinen Schutz zu stellen („Im Namen des Gottes des Allmächtigen…“) Dem gegenüber steht ein schlichter Gottesbezug, vor dem sich die Menschen zu verantworten haben, der aber nicht als „waltender“ Gott gesehen wird (Nominatio Dei), wie es zum Beispiel im Deutschen Grundgesetz der Fall ist. („Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott“) (Goerlich, 2004, S. 11f.; Lehmann, 2004, S. 71f.) Hierbei handelt es sich also „um die Benennung eines transindividuellen Verantwortungshorizontes, dem sich die verfassungsgebenden Organe bei dem Vorgang der Verfassungsgebung bewußt gewesen sind“. (Weinholt, 2001, S.170)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung ins Thema: Einordnung des Streits um religiöse Elemente in der Präambel des Verfassungsvertrages in einen größeren europäischen Kontext.
2. Etappen des Religionsrechts in Europa: Übersicht über die Entwicklung der Religionsfreiheit und die rechtliche Stellung von Kirchen in europäischen Vertragswerken.
3. Vorbereitung der Europäischen Verfassung: Analyse der Entstehung des Konventsmodells und der Zielsetzung der Verfassungsrevision ab 2001.
4. Grundlagen religiöser Bezüge: Differenzierung zwischen den Begrifflichkeiten "Christentum" und "Gottesbezug" in verfassungsrechtlichen Debatten.
5. Exkurs: Bedeutung und Wirkung von Präambeln: Untersuchung der Identitätsstiftung und des normativen Gehalts von Präambeln in modernen Verfassungen.
6. Die Standpunkte einiger Akteure hinsichtlich eines religiösen Bezuges in der Präambel des Vertrages über eine Verfassung für Europa: Darstellung der verschiedenen Interessengruppen und des Debattenverlaufs im Konvent.
7. Ursachen für die Positionierung einzelner Staaten in der Präambeldebatte: Analyse von Abhängigkeitsmustern zwischen Staat-Kirche-Verhältnis, Konfession und Religiosität bei den Mitgliedsstaaten.
8. Schlußbetrachtung: Fazit zur Bedeutung der Präambel für die europäische Identität und Ausblick auf die zukünftige Rolle des Dialogs zwischen Kirche und Union.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Verfassung, Präambel, Gottesbezug, Christentum, Religionsfreiheit, Religionsrecht, Konvent, Verfassungspatriotismus, Integrationsprozess, Staat-Kirche-Verhältnis, Säkularisierung, Identität, Vertrag von Lissabon, Europäischer Verfassungsvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der Auseinandersetzung um die Aufnahme religiöser Bezüge in die Präambel des Europäischen Verfassungsvertrags und analysiert, warum dies zu einer europaweiten Debatte führte.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Vordergrund?
Die Themenfelder umfassen die Geschichte des europäischen Religionsrechts, die Bedeutung von Präambeln, die verschiedenen Positionen politischer Akteure sowie die religionspolitischen Hintergründe der Mitgliedsstaaten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die dynamische Entwicklung der Forderung nach einem Gottesbezug aufzuzeigen und zu erklären, welche Faktoren das Abstimmungsverhalten der einzelnen EU-Staaten im Präambelstreit beeinflusst haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewendet?
Der Autor führt eine qualitative Analyse der Debatten im Konvent sowie eine Untersuchung der nationalen religionspolitischen Verhältnisse und Konfessionsmuster durch, um Abhängigkeitsmuster zum Abstimmungsverhalten zu identifizieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des historischen Kontexts, die rechtliche Analyse von Präambeln, die chronologische Aufarbeitung des Verfassungsentstehungsprozesses und eine empirische Einordnung der Länderpositionen.
Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Europäische Verfassung, Religionsfreiheit, Gottesbezug, laizistische Tradition, Konventsdebatte und europäische Identität.
Welchen Einfluss hatte der Regierungswechsel in Spanien auf die Debatte?
Der Regierungswechsel von einer konservativen zu einer sozialistischen Regierung im Jahr 2004 führte dazu, dass Spanien seine Forderung nach religiösen Bezügen fallen ließ, wodurch Polen in der Endphase der Verhandlungen mit seiner Position isoliert blieb.
Wie bewertet der Autor die Rolle des "religiösen Erbes" als Kompromiss?
Der Autor deutet die schließlich gewählte Formulierung des "religiösen Erbes" als einen goldenen Mittelweg, der es ermöglicht, die europäische Geschichte zu würdigen, ohne bestimmte religiöse Identitäten auszuschließen.
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- Mathias Dittrich (Author), 2008, Abriss der Debatte um die Aufnahme religiöser Bezüge in die Präambel des Europäischen Verfassungsvertrages, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91551