Der Austausch von Gütern ist gleichzeitig ein Austausch von Rechten. Im internationalen Einkauf geht es um weit mehr als nur die Beschaffung von Waren. Neben der Identifizierung qualifizierter Lieferanten, der Entwicklung strategischer Partner und dem Aufbau eines internationalen Netzwerks hat der Einkauf auch die Aufgabe, im Bezug auf die Lieferantenbeziehungen, für Rechtssicherheit Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang stellt sich dem Einkäufer folgende Frage: Welches Recht bzw. wessen Staates Recht gilt und welchen Einfluss hat diese fremde Rechtsordnung auf meine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag?Dem deutschen Käufer stehen in diesem Zusammenhang drei Optionen zur Auswahl. Die erste Option ist eine entweder / oder Möglichkeit, welche besagt, dass entweder das Recht des Importeurs, also des Käufers, in diesem Fall das BGB bzw. HGB zur Anwendung kommen soll oder das Recht des Exporteurs, also das des Verkäufers Anwendung findet. Die zweite, für den Käufer unfreiwillige Option, ergibt sich aus Art. 28 EGBGB. Hiernach haben die Parteien zwar im Rahmen der ihnen eingeräumten Privatautonomie aus Art. 27 EGBGB die freie Wahl zu entscheiden, welches Recht gelten soll. Jedoch ist es unwahrscheinlich, dass sich eine der beiden Parteien freiwillig auf das Recht eines fremden Staates einlässt und daher mangels einer Rechtwahlvereinbarung grundsätzlich das Recht desjenigen Staates zur Anwendung kommt, zu dem der Vertrag die engste Verbindung aufweist. Nach der Vermutungsregel aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 EGBGB weist der Vertrag die engste Verbindung mit jenem Staat auf, in dem die Partei ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Hauptverwaltung hat, welche die charakteristische Leistung zu erbringen verpflichtet ist. Bei einem Kaufvertrag ist die charakteristische Leistung die Lieferung der Ware, und demnach gilt das Recht des Staates, in welchem der Verkäufer seinen Sitz bzw. seine Hauptverwaltung hat. Eine dritte Alternative für beide Parteien ist die Anwendung des UN-Kaufrechts. Das UN-Kaufrecht ist inzwischen von 70 Staaten ratifiziert worden, darunter auch von sogenannten Low Cost Countries, wie z.B. China.
Inhaltsverzeichnis
I. Zustandekommen nach BGB
1. Angebot
2. Annahme
3. Formerfordernisse
4. Gegenstände des Vertrags
5. Einbeziehung von AGB
6. Rechtsfolgen
II. Zustandekommen nach UN-Kaufrecht
1. Anwendungsvoraussetzungen
2. Angebot
3. Annahme
4. Formerfordernisse
5. Gegenstände des Vertrags
6. Einbeziehung von AGB
7. Rechtsfolgen
I. Pflichten des Verkäufers nach BGB
1. Übergabepflicht
2. Übereignungspflicht
3. Mangelfreiheit
4. Nebenpflichten
II. Pflichten des Verkäufers nach UN-Kaufrecht
1. Lieferpflicht
2. Übergabe von Dokumenten
3. Verschaffung des Eigentums
4. Mangelfreiheit
5. Nebenpflichten
III. Rechte des Käufers nach BGB
1. Anspruch auf Erfüllung des Vertrags
2. Ansprüche wegen Nichterfüllung
3. Rechte bei nicht rechtzeitiger Leistung
4. Rechte bei Lieferung mangelhafter Sachen
5. Rechte bei Verletzung von Nebenpflichten
IV. Rechte des Käufers nach UN-Kaufrecht
1. Anspruch auf Erfüllung des Vertrags
2. Ansprüche wegen Nichterfüllung
3. Rechte bei nicht rechtzeitiger Leistung
4. Rechte bei Lieferung mangelhafter Sachen
5. Rechte bei Verletzung von Nebenpflichten
V. Pflichten des Käufers nach BGB
1. Zahlung des Kaufpreises
2. Abnahmeverpflichtung
3. Nebenpflichten
VI. Pflichten des Käufers nach UN-Kaufrecht
1. Zahlung des Kaufpreises
2. Abnahmeverpflichtung
3. Nebenpflichten
VII. Rechte des Verkäufers nach BGB
1. Rechte bei Ausbleiben der Zahlung
2. Rechte bei Zahlungsverzögerung
3. Rechte bei Nichtannahme der Leistung
4. Rechte bei Verletzung von Nebenpflichten
VIII. Rechte des Verkäufers nach UN-Kaufrecht
1. Rechte bei Ausbleiben der Zahlung
2. Rechte bei Zahlungsverzögerung
3. Rechte bei Nichtannahme der Leistung
4. Rechte bei Verletzung von Nebenpflichten
I. Vorteile
1. Übersichtlichkeit und Transparenz
2. Einheitliche Vertragsstandards im internationalen Einkauf
3. Ausgeprägte Gestaltungsfreiheit
4. Ausgewogene Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer
II. Nachteile
1. Kompromiss auf kleinstem Nenner
2. Lückenfüllung durch Rückgriff auf nationales Recht
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, den Kauf beweglicher, körperlicher Sachen unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) systematisch gegenüberzustellen. Dabei wird analysiert, welche rechtlichen Folgen sich für den internationalen Einkauf aus deutscher Sicht ergeben und wo die Vor- und Nachteile bei einer Einbeziehung des UN-Kaufrechts liegen.
- Gegenüberstellung von Kaufvertragsregelungen nach BGB und UN-Kaufrecht.
- Analyse der Anwendbarkeit und der Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen.
- Untersuchung der Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im internationalen Warenverkehr.
- Bewertung der Vor- und Nachteile der Anwendung des UN-Kaufrechts für Unternehmen.
Auszug aus dem Buch
1. Angebot
Das Angebot, auch Antrag genannt, muss inhaltlich so bestimmt sein, dass es den wesentlichen Teil des beabsichtigten Kaufvertrags enthält. Die wesentlichen Inhalte, die sogenannten essentialia negotii, eines Kaufvertrags sind die Kaufsache, der Kaufpreis und die Parteien des Kaufvertrags. Ob ein Antrag die wesentlichen Bestandteile beinhaltet, kann mit der positiven Beantwortung der Frage, ob ein schlichtes „Ja“ ausreicht, um den Antrag anzunehmen, geklärt werden. Das Angebot bzw. der Antrag sind empfangsbedürftige Willenserklärungen, die ihre Wirkung bei Zugang gegenüber demjenigen entfalten, dem sie erklärt werden müssen.
Nach § 130 Abs. 1 BGB i.V.m. § 147 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB entfaltet das Angebot unter Anwesenden seine Wirkung sofort mit der Abgabe. Unter Abwesenden entfaltet das Angebot seine Wirkung gemäß § 130 Abs. 1 BGB i.V.m. § 147 Abs. 2 BGB mit Zugang der Willenserklärung.
Der Antragende ist grundsätzlich an sein Angebot nach § 145 BGB gebunden, falls er seine Bindung nicht durch entsprechende Freizeichnungsklauseln ausgeschlossen oder den Antrag zeitlich eingeschränkt hat. Eine gängige Freizeichnungsklausel ist z.B. „freibleibend“. Eine zeitliche Einschränkung, die länger andauert als die in § 147 Abs. 1 und 2 BGB, kann der Antragende nach § 148 BGB in sein Angebot einsetzen. So könnte auch eine Befristung bezüglich der Verfügbarkeit der angebotenen Güter als auflösende Bedingungen nach § 158 Abs. 2 BGB gewertet werden, bei deren Erreichung der Antragende grundsätzlich nicht weiter an sein Angebot gebunden wäre.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Zustandekommen nach BGB: Darstellung der Voraussetzungen für einen wirksamen Kaufvertrag nach deutschem Recht, inklusive Angebot, Annahme und Formvorschriften.
II. Zustandekommen nach UN-Kaufrecht: Analyse der Anwendungsvoraussetzungen sowie der Regelungen zu Angebot und Annahme im internationalen Warenkauf.
I. Pflichten des Verkäufers nach BGB: Erläuterung der Hauptpflichten, insbesondere Übergabe, Übereignung und Gewährleistung der Mangelfreiheit.
II. Pflichten des Verkäufers nach UN-Kaufrecht: Untersuchung der kaufrechtlichen Pflichten des Verkäufers nach Art. 30 CISG ff., inklusive Lieferpflichten.
III. Rechte des Käufers nach BGB: Übersicht der Rechtsbehelfe bei Leistungsstörungen und Pflichtverletzungen des Verkäufers nach deutschem Kaufrecht.
IV. Rechte des Käufers nach UN-Kaufrecht: Detaillierte Darstellung der Käuferrechte bei Vertragsverletzungen im internationalen Kontext.
V. Pflichten des Käufers nach BGB: Fokus auf Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen des Käufers gemäß BGB.
VI. Pflichten des Käufers nach UN-Kaufrecht: Analyse der Käuferpflichten, wie Kaufpreiszahlung und Abnahme, gemäß UN-Kaufrecht.
VII. Rechte des Verkäufers nach BGB: Zusammenfassung der Rechtsbehelfe des Verkäufers bei Zahlungsverzug oder Nichtannahme durch den Käufer.
VIII. Rechte des Verkäufers nach UN-Kaufrecht: Erörterung der Rechte des Verkäufers bei Vertragsverletzungen durch den Käufer im internationalen Kaufrecht.
Schlüsselwörter
UN-Kaufrecht, CISG, BGB, Kaufvertrag, Internationaler Einkauf, Gewährleistung, Leistungsstörung, Vertragsverletzung, Warenkauf, Rechtsmangel, Sachmangel, Rechtsfolgen, Parteiautonomie, Pflichtverletzung, Schadensersatz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem rechtlichen Vergleich zwischen dem UN-Kaufrecht (CISG) und dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Kontext internationaler Kaufverträge.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind das Zustandekommen von Kaufverträgen, die Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie die Rechtsbehelfe bei Pflichtverletzungen und Leistungsstörungen in beiden Rechtssystemen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet: „Welche Bedeutung hat das UN-Kaufrecht für den internationalen Einkauf aus deutscher Sicht?“ Ziel ist es, die Vor- und Nachteile der Einbeziehung des UN-Kaufrechts aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die rechtswissenschaftliche Methode der komparativen Analyse (Rechtsvergleichung), um die Regelungsunterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem nationalen deutschen Kaufrecht und dem internationalen UN-Kaufrecht herauszuarbeiten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Zustandekommen von Verträgen, Verpflichtungen der Vertragsparteien sowie die Rechte bei Leistungsstörungen, wobei jeweils BGB und UN-Kaufrecht gegenübergestellt werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind das UN-Kaufrecht, CISG, BGB, Vertragsfreiheit, internationale Handelsbräuche, Mängelhaftung und Schadensersatz.
Warum wird im UN-Kaufrecht bei Mängeln zwischen Sach- und Rechtsmängeln unterschieden?
Die Unterscheidung ist für den Käufer relevant, da bei Sachmängeln eine umfassende Untersuchungs- und Rügepflicht besteht, während bei Rechtsmängeln lediglich eine Rügepflicht gilt.
Welche Bedeutung haben Incoterms in diesem Zusammenhang?
Incoterms werden als Handelsbräuche gemäß Art. 9 UN-Kaufrecht genutzt, um Lieferbedingungen und Gefahrenübergang präzise zu definieren und so Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
- Quote paper
- Tarkan Kaplan (Author), 2008, Ein Vergleich zwischen UN-Kaufrecht und BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91685