Das Schulwesen der DDR am Beispiel des Sportunterrichts


Hausarbeit, 2005

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entwicklung des Schulwesens in der SBZ ab
2.1 Gesellschaftspolitische Bedingungen
2.2 Gesetzliche Meilensteine des neuen Schulwesens

3 Körpererziehung in der DDR
3.1 Allgemeine Bedeutung der Körperkultur
3.2 Sportunterricht in der DDR
3.2.1 Bildungsaufgaben
3.2.2 Erziehungsaufgaben
3.2.3 Verwirklichung einiger Erziehungsaufgaben

4 Schlusswort

5 Literatur

1 Einleitung

Die deutsche Schule hat im Laufe der Jahrzehnte ihr Gesicht oft verändert. Ihre Macht und ihr Einfluss auf die junge Generation sind unbestritten. Neben dem Elternhaus werden unsere Kinder heute noch durch die Schule entscheidend in ihren Ansichten und Meinungen mehr oder weniger stark beeinflusst. Diese Gewalt über die heranwachsende Gesellschaft wurde in der Geschichte oft missbraucht. Die Möglichkeit den Schüler gezielt zu manipulieren und nach ganz bestimmten Werten zu kreieren wurde schon von so mancher staatlicher Führung ausgenutzt. Der Schüler selbst ist in solchen Fällen meist hoffnungslos dem erzieherischen Leitbild ausgesetzt und kann seine Entwicklung noch nicht willentlich selbst gestalten. In jenen Zeiten müssen viel mehr die Eltern ihre Verantwortung wahrnehmen und dem eigenen Kind die individuelle Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen. Gegen den Strom zu schwimmen erschwert in jedem Falle die Erziehung des Sprösslings, da er täglich mit unterschiedlichen Vorstellungen konfrontiert wird. In den meisten Fällen haben allerdings die Eltern den größten Einfluss auf den Heranwachsenden und sind somit in der Lage seine Persönlichkeit entscheidend zu prägen.

Aus weiter Ferne betrachtet sind die deutschen Schulwesen im einzelnen allerdings sehr interessant und geben über die allgemeine Situation sehr viel Aufschluss. Jedes Schulsystem passte sich beziehungsweise wurde den jeweiligen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umständen angepasst. So besitzt jeder zeitgeschichtliche Abschnitt ein völlig eigenes Bildungswesen, welches sich von denen der anderen deutlich unterscheidet.

Das Schulsystem der DDR ist eine wichtige Etappe auf dem Entwicklungsweg in Richtung, der Vermittlung eigenständigen Denkens und weg von der Manipulation des Schülers. Die Bildung während des NS-Regimes kennzeichnete mit Abstand den Höhepunkt, der zielgerichteten Beeinflussung des Schülerapparates. Dieser Maßstab flacht nach dem Krieg, in Ostdeutschland rapide ab, allerdings regulierte er nicht auf Null. Das Ziel der Regierung, die Kreation eines in Wissen, Weltanschauung und körperlicher Leistungsfähigkeit einheitlichen Schülervolkes setzte natürlich ein bindendes Schulwesen voraus, welches dem Schüler auf seinem Bildungsweg die geplante Richtung eindeutig vorgab.

2 Entwicklung des Schulwesens in der SBZ ab 1945

2.1 Gesellschaftspolitische Bedingungen

Die Nachkriegszeit war neben wirtschaftlichem Neuaufbau geprägt von politischer Umstrukturierung. In kurzer Zeit sollte der ideologische Faschismus aus den Köpfen verbannt und der Sozialismus neue Größe im Denken und Handeln der deutschen Ostbürger werden. Schon zu Beginn der fünfziger Jahre hatte die Staatsmacht der Bauern und Arbeiter die Funktionen einer Diktatur erreicht. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte übernahmen jene Kräfte die Macht, die für eine Demokratisierung des Bildungswesens eintraten. Somit waren die Grundvorrausetzungen für eine völlig neue Schulreform geschaffen.

2.2 Gesetzliche Meilensteine des neuen Schulwesens

Bereits wenige Monate nach der Wiederaufnahme des Unterrichts, am 18. Oktober 1945, wurde das erste schulpolitische Gesetz in der DDR wirksam. Das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule war der erste Schritt in Richtung einer sozialistischen Schulreform. Bezeichnend dafür war die Einführung der achtklassigen Grundschule. Von da an hatte jedes Kind die Möglichkeit, unabhängig von sozialem Stand oder Begabung, eine angemessene Ausbildung zu erhalten.

Die immer stärker werdende Arbeiterklasse setzte ihre gesellschaftliche Macht im politischen Rahmen um. Ihre Partei, die SED, beeinflusste den gesetzlichen Werdegang der DDR maßgebend. Deren Parteitage waren aus diesem Grund entscheidende Diskussionsdebatten für spätere gesetzliche Beschlüsse. Beispielsweise wurden 1952 auf dem 2. Parteitag der SED ebenfalls wichtige Entscheidungen bezüglich des neuen Schulsystems getroffen. Die SED-Politiker entschieden, den Sozialismus in den Schulen stärker zu fördern. Die marxistische Pädagogik sollte dabei das Grundkonzept der schulischen Erziehung verkörpern. Der neue Grundgedanke war neben der geistigen und körperlichen Bildung, der polytechnische Unterricht, welcher ansatzweise mit dem heutigen Werkunterricht zu vergleichen ist. Die vorwiegend praktisch orientierte Fachrichtung sollte den Schülern die wissenschaftlichen Grundsätze der Produktionsprozesse vermitteln sowie den Gebrauch und Umgang mit elementaren Werkzeugen schulen. Ziel des polytechnischen Unterrichtes war es, den Schüler auf den späteren handwerklichen Beruf einzustellen aber vorwiegend den sozialistischen Gedanken der Arbeiterklasse weiter zu vermehren. 1959, zum 5. Parteitag der SED, kam es letztendlich zur öffentlichen Einführung des polytechnischen Unterrichts.

Noch im selben Jahr verabschiedete die Volkskammer das Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR. Es beinhaltete in erster Linie die Einführung der zehnklassigen, allgemein bildenden polytechnischen Oberschule. Diese zehnjährige Schulpflicht sollte die Kinder und Jugendlichen vor allem einheitlich und ohne intellektuelle Abstufung ausbilden. Diese neue Schulform sah eine enge Verbindung der Bildung und Erziehung mit der praktisch produktiven Arbeit vor. Der Ministerpräsident der Volkskammer beschreibt den Nutzen dieses neuen Gesetzes so:

„Das Ziel, das dieses Gesetz unserer Schule stellt, besteht darin, einen neuen Menschen, einen allseitig entwickelten, kultivierten und gebildeten Menschen zu schaffen, der im Geist des Friedens, der sozialistischen Gesellschaft und Völkerfreundschaft erzogen ist.“ (Günther, 1974, S. 164)

Das Zitat verdeutlicht, dass auch dieses Gesetz eindeutig auf die Verbreitung des sozialistischen Gedanken in der Schule abzielt. Allgemein gesehen wird der erzieherische Weg mehr und mehr von der Regierung vorgegeben und lässt somit wenig Freiraum für eigene Ideale und Wertvorstellungen.

Das staatliche Korsett wurde mittels neuer Gesetze zusehens enger um die bürgerliche Taille gezogen. Zwischen 1963 und `65 wurde ein weiteres schulpolitisches Gesetz entworfen. Das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem strebte nach einer zielgerichteten Veränderung, hin zur sozialistischen Weltanschauung. Neben den praktisch organisatorischen Neuheiten der vorangegangenen Beschlüsse, beinhaltet dieser erstmals den Gedanken der gezielten Beeinflussung der politischen als auch gesellschaftlichen Meinung. Die Vorgaben bezüglich des Inhaltes, der Methodik sowie der Form des Unterrichts sind in diesem Gesetz präzise und bindend formuliert.

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Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Das Schulwesen der DDR am Beispiel des Sportunterrichts
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
14
Katalognummer
V91822
ISBN (eBook)
9783638058070
Dateigröße
362 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schulwesen, Beispiel, Sportunterrichts
Arbeit zitieren
Philipp Seifert (Autor:in), 2005, Das Schulwesen der DDR am Beispiel des Sportunterrichts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/91822

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