Klassensprecherwahl. Welche Grundsätze sind im Wahlverfahren zu beachten?

Unterrichtslangentwurf im Fach Sozialkunde


Unterrichtsentwurf, 2020

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Vorstellung der Schule

I Unterrichtslangentwurf im Fach Sozialkunde

1. Bedingungsanalyse

2. Sachanalyse

3. Didaktische Analyse
3.1 detaillierter Verlaufsplan (tabellarisch)

4. Ziele in den Kompetenzbereichen (Stundenziele)

5. Methodische Überlegungen

6. Abschlussreflexion

Literaturverzeichnis

Anlagen

Tafelbild: Klassensprecherwahl

Vorstellung der Schule

Die Reg. Schule XX in X befindet sich im Stadtzentrum X und besteht schon seit über 100 Jahren. Aufgrund von Sanierungsarbeiten befindet sich die Schule momentan an einem Ausweichstandort in S. L.. Trotz des Umzugs bleiben die Einzugsgebiete F., W. und P. bestehen. Die Schüler1 können den Ausweichstandort kostenfrei mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Die Schule besuchen momentan ca. XX Schüler. In der Regel wird zwei- bis dreizügig unterrichtet. Eine Besonderheit ist, dass es eine Integrationsklasse gibt. In dieser Klasse werden Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache intensiv gefördert. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Vermittlung der deutschen Sprache. Geleitet werden diese Unterrichtsstunden von Deutschlehrern mit der Zusatzqualifikation Deutsch als Fremdsprache (DaF). Parallel zu den Deutschkursen nehmen die Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache von Beginn an am täglichen Unterrichtsgeschehen teil. Vorrang haben hierbei wenig sprachintensive Fächer wie Sport, Musik und Kunst. Der Umfang der Beteiligung am regulären Unterricht soll sich allerdings in Hinsicht auf die zu erreichende Integration sukzessiv erhöhen. Auf Beschluss der Klassenkonferenz kann die Benotung für die Fächer in denen die deutsche Sprache Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme ist, für bis zu zwei Jahre teilweise oder ganz ausgesetzt werden.2

Insgesamt können an dieser Schule zwei Abschlüsse erreicht werden. Bei erfolgreichem Abschluss der 9. Klasse erhält der Schüler die Berufsreife und nach erfolgreicher Abschlussprüfung in Klasse 10 die Mittlere Reife. In Zusammenarbeit mit dem Gymnasium-F. in S. kann auf Wunsch ab der 5. Kasse das Fach Latein belegt werden. Ab der 7. Klasse ist es möglich zwischen Spanisch, Französisch und Russisch zu wählen.

Unterstützt wird die Schule durch zwei Sozialarbeiterinnen, die durch verschiedene Projekte und Beratungsangebote zur Verbesserung des Schullebens beitragen. Die Regionale Schule XX ist eine offene Ganztagsschule. Das heißt, dass nach dem Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zusätzlich diverse Nachmittagsangebote angeboten werden, die freiwillig besucht werden können. Zu den Angeboten gehören:

- Hausaufgabenzimmer (2x in der Woche)
- Sport wie z.B. Fußball, Volleyball, Basketball und Parkour
- LRS-Förderung und Junge Sanitäter

Die Fachschaft Sozialkunde hat sich zum Ziel gesetzt von der 8. bis zur 10. Klasse eine Gerichtsverhandlung im Amts- und Landgericht S., den Landtag von XX sowie den Deutschen Bundestag zu besuchen.

Universität Rostock

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften

I Unterrichtslangentwurf im Fach Sozialkunde

Thema der Unterrichtseinheit: Gemeinsam leben und lernen in der Schule.

Thema der Unterrichtsstunde: Wir wählen den Klassensprecher- Welche Grundsätze sind im Wahlverfahren zu beachten?

Name: Sebastian Schäfer

Schule: Reg. Schule XX in S.

Klasse: 8

Fach: Sozialkunde

Zeit: 8:45-9:30 Uhr

1. Bedingungsanalyse

Der Sozialkundeunterricht in der Klasse 8 findet mit 20 Schülern statt. Das Fach Sozialkunde wird zweimal wöchentlich zu je 45 Minuten unterrichtet. Die Altersstruktur der Klasse ist weitestgehend homogen. Ausnahmen bilden lediglich die Schüler G. (15 J.), L. (15 J.), J. (15) und C. (15 J.), die älter als die anderen Schüler sind. Einen Migrationshintergrund haben G. und L..

Diese Schüler verfügen über gute Deutschkenntnisse und können dem Sozialkundeunterricht problemlos folgen. Mir ist die Lerngruppe durch Hospitationen und eigenverantwortlichen Unterricht gut bekannt. Viele Schüler zeigen sich politischen und gesellschaftlichen Themen gegenüber aufgeschlossen. Besonders bereitet es den Schülern Freude, sich politischen und gesellschaftlichen Themen mit der Methode „Think-Pair-Share“3 anzunähern. Darüber hinaus sind ausgewählte Videosequenzen und handlungsorientiertes Vorgehen im Unterricht beliebt. Der zur Verfügung stehende Raum besitzt ein interaktives Whiteboard. Im Unterricht hat jeder Schüler ein Sozialkundebuch, was am Anfang der Stunde aus einem Regal genommen wird. Der Vorteil ist hierbei, dass das Sozialkundebuch als Arbeitsmittel immer vorhanden ist. Weiterhin befinden sich in diesem Regal ausreichend Grundgesetze. Insgesamt kann von guten Lernvoraussetzungen gesprochen werden.

Im Wesentlichen zeichnet sich die Klasse durch Aufgeschlossenheit, Freundlichkeit und Lernbereitschaft im Sozialkundeunterricht aus. Gelegentlich ist es jedoch nötig die Klasse um Ruhe und Aufmerksamkeit zu bitten, insbesondere dann, wenn Unterrichtsinhalte am interaktiven Whiteboard gemeinsam zusammengetragen werden. In solchen Fällen verweise ich stets auf die Gesprächsregeln, die besagen: 1. melden und 2. ausreden lassen. Dieses Vorgehen zeigt bei den Schülern meistens eine gute Wirkung. Weitere Strategien die ich bei Unterrichtsstörungen anwende sind u.a. nonverbale Signale (mitten im Satz unterbrechen, Blickkontakt, einen Schritt auf den Schüler zugehen), eigene Wahrnehmung beschreiben („ich fühle mich gestört“) und der Störung mit Humor begegnen. In der Klasse kommt es jedoch selten zu gravierenden Unterrichtsstörungen, sodass von einem guten Unterrichtsklima gesprochen werden kann. Folgende Aussagen lassen sich hinsichtlich bekannter Arbeitsweisen treffen: Die Schüler sind in der Lage selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten. Partner- und Gruppenarbeit sind den Schülern geläufig. Auffällig ist, dass es einigen Schülern in der Klasse schwer fällt das Wesentliche in Texten herauszuarbeiten. Nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer finden seit der Orientierungsstufe Klassensprecherwahlen statt. Es ist dementsprechend davon auszugehen, dass den Schülern diese Art von Wahlen bekannt ist.

2. Sachanalyse

2.1 Polity

Bereits 1973 hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, dass eine Klassensprecherwahl in Deutschland rechtlich verpflichtend ist. Dieser Beschluss wurde in den verschiedenen deutschen Schulgesetzen in unterschiedlicher Ausprägung implementiert.4 Im Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern heißt es, dass die Schüler für eine Amtsperiode von zwei Jahren den Klassensprecher und einen Stellvertreter wählen.5

In Artikel 38 Abs. 1 und Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht, dass Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim abgehalten werden müssen.6

Diese Grundsätze erlangen für das gesamte Wahlverfahren von der Kandidatenaufstellung über die Stimmabgabe und -auswertung bis zur Bekanntmachung des Wahlergebnisses an Bedeutung.7

Die Allgemeinheit der Wahl besagt, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen können. Niemand darf aufgrund von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen ausgeschlossen werden.8 Aus Artikel 38 Abs. 2 des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass das Wahlrecht an ein bestimmtes Mindestwahlalter gebunden werden kann.9 Die Unmittelbarkeit der Wahl soll gewährleisten, dass die Volksvertreter direkt durch die Bürger gewählt werden. Der Grundsatz der freien Wahl untersagt es Druck oder Zwang von außen auszuüben. Nur freie Wahlen sichern den Gewählten die entsprechende demokratische Legitimation. Ferner muss der Stimmberechtigte immer unter mehreren Kandidaten auswählen können. Gleichheit der Wahl bedeutet, dass jeder gleich viele Stimmen hat und jede Stimme gleich gewichtet wird. Die geheime Wahl gewährleistet, dass jeder Wähler seine Stimme unbeobachtet abgeben kann.10

Übertragen auf die Klassensprecherwahl heißt das, dass niemand aus der Klasse ausgeschlossen werden darf bzw. dass jeder und jede aus der Klasse wählen und gewählt werden kann (allgemein). Weiterhin werden die Kandidaten direkt und nicht über Zwischeninstanzen gewählt (unmittelbar). Eine Beeinflussung durch Mitschüler oder Lehrer auf die Wahlentscheidung ist untersagt. Darüber hinaus verbietet die freie Wahl Zwang oder Druck bei der Wahl auszuüben (frei) und es darf nicht erkennbar sein, wem der Schüler seine Stimme gibt (geheim). Zudem haben alle Stimmen das gleiche Gewicht - unabhängig von Besitz, Herkunft oder Geschlecht (gleich).11

2.2 Policy

In einer funktionierenden bzw. intakten Demokratie dienen Wahlen dazu politische Herrschaft auf bestimmte Zeit zu legitimieren. Die Gesellschaft kann in Wahlen ihren demokratisch-politischen Willen zur Geltung bringen. Damit sind Wahlen für die Selbststeuerung der Gesellschaft wesentlich. Wahlen stellen dementsprechend unentbehrliche Instrumente im Willensbildung- und Herrschaftsbestellungsprozess dar.12 Vertretung ist ein Wesenselement demokratischer Gesellschaften. Dieses Grundprinzip erfahren Schüler bereits durch die Klassensprecherwahl in der Schule. Um das gesellschaftliche Leben aktiv mitzugestalten und staatsbürgerliche Verantwortung zu übernehmen ist es wichtig von klein an Teilhabe und demokratische Vertretung erfahren zu können.13 In diesem Kontext ist Sybille Rheinhardt zu erwähnen. „Der klare Zusammenhang zwischen der Bereitschaft zur Mitwirkung in der Schule und der Bereitschaft zur allgemeinen politischen Mitwirkung spricht der Schule als Institution die Möglichkeit und damit die Aufgabe zu, über die Förderung der Partizipation in der Schule die Qualifikation der Lernenden zur politischen Mitwirkung zu fördern.“14 Auch aus der Tatsache heraus, dass die Schülerschaft ihre Lehrer nicht wählen darf, sie der Schulpflicht unterliegen und der Zensurengebung durch Lehrkräfte unterworfen sind, soll die Durchführung der Klassensprecherwahl als exemplarisches Beispiel von Mitbestimmung unter Berücksichtigung der Wahlgrundsätze in der Schule thematisiert.

2.3 Politics

Die Gewählten vertreten die Interessen und Anliegen der jeweiligen Klasse in allen Fragen bezüglich des Unterrichts und des schulischen Lebens. Darüber hinaus sind sie berechtigt an Klassenkonferenzen teilzunehmen und können auf Antrag von mindesten einem Drittel der Schüler einer Klasse eine Schülerversammlung einberufen.15 Bevor allerdings gewählt wird, müssen Vorüberlegungen getroffen werden. Eine Konfliktline könnte sein, ob es eine paritätisch besetze Doppelspitze geben soll, also Junge und Mädchen oder ob nur eine Person Klassensprecher wird. Andere Fragen sind, ob Stellvertreter in einer separaten Wahl bestimmt werden oder bekommt derjenige mit den zweitmeisten Stimmen dieses Amt automatisch zugewiesen. Darüber hinaus sollte ein Konsens dahingehend bestehen, ob der Name auf einen Zettel geschrieben wird oder ob es einen Zettel zum Ankreuzen gibt. Eine weitere Frage könnte sein, wie um Zustimmung geworben wird und ob in diesem Zusammenhang ein klasseninterner Wahlkampf mit Wahlplakaten angestrebt wird. All diese Anliegen können direkt mit der Klasse besprochen werden.16

3. Didaktische Analyse

Der Rahmenplan Sozialkunde von Mecklenburg-Vorpommern stellt für die Jahrgangsstufe 8 Schule als Ort von Demokratie als verpflichtenden Lehrplanbestandteil in den Mittelpunkt.17 In der Stunde: Wir wählen den Klassensprecher - Welche Grundsätze sind im Wahlverfahren zu beachten? handelt es sich um eine Einzelstunde innerhalb der Unterrichtseinheit: Gemeinsam leben und lernen in der Schule. Durch die zwei vorangegangenen Unterrichtsstunden, in denen die Schüler wichtige Eigenschaften eines Klassensprechers und die Wahlgrundsätze kennengelernt haben, können die Schüler der Klasse 8 in dieser Stunde die Klassensprecherwahl unter Beachtung der Wahlgrundsätze handlungsorientiert durchführen. Die folgende Unterrichtstunde wird durch einen fiktiven Brief der Schulleitung zur Änderung der Klassensprecherwahl eingestimmt. In diesem Brief wird vorsätzlich gegen die Wahlgrundsätze verstoßen. Die Schüler sollen die „Neuerungen“ mit den Wahlgrundsätzen vergleichen und in der Phase der Wertung nochmals argumentativ mit den Wahlgrundsätzen umgehen. Zum Abschluss der Einheit werden verschiedene Wahlen in der Schule thematisiert.

[...]


1 Im Folgenden schließt der Begriff des Schülers das weibliche und männliche Geschlecht gleichermaßen ein.

2 vgl.: Verwaltungsvorschrift über die Beschulung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache in Mecklenburg-Vorpommern. Online unter: https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/Verwaltungsvorschrift-zur-Beschulung-von-Kindernund-Jugendlicher-nichtdeutscher-Herkunftssprache-31.-08.-2016.pdf [Zugriff:11.2.20].

3 Allein nachdenken - zu zweit austauschen - und in der Klasse sammeln.

4 vgl.: Redlich, Birgit (2019): Verantwortungsübernahme in der Schule. Klassensprecherwahlen reflektieren und vorbereiten. In: Ethik und Unterricht (2) S. 14.

5 vgl.: Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (2009). S. 87.

6 vgl.: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

7 vgl.: Guckelberger, Annette (2012): Wahlsystem und Wahlgrundsätze Teil I – Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit und Geheimheit der Wahl. In: Zeitschrift für Studenten und Referendare 44 (8) S. 563.

8 vgl.: Kreuchauf, Marion (1994): Klassensprecherwahl. Unterrichtseinheit aus der Sozialkunde. In: Pädagogische Welt 48 (12) S. 568.; Guckelberger, Annette (2012): Wahlsystem und Wahlgrundsätze Teil I. S. 563.

9 vgl.: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

10 vgl.: Kreuchauf, Marion (1994): Klassensprecherwahl S. 568.; Guckelberger, Annette (2012): Wahlsystem und Wahlgrundsätze Teil I. S. 564-565.

11 vgl.: Redlich, Birgit (2019): Verantwortungsübernahme in der Schule. S.16.

12 vgl.: Kreuchauf, Marion (1994): Klassensprecherwahl S. 568.

13 vgl.: Redlich, Birgit (2019): Verantwortungsübernahme in der Schule. S.14.

14 Krüger, Heinz-Hermann (2002): Jugend und Demokratie – politische Bildung auf dem Prüfstand: eine quantitative und qualitative Studie aus Sachsen-Anhalt. Opladen: Leske und Budrich. S. 286.

15 vgl.: Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (2009). S. 87.

16 vgl.: Wolf, Elisabeth (1999): Mitbestimmung lernen. In: Grundschule 31 (7-8) S. 54-55.; Redlich, Birgit (2019): Verantwortungsübernahme in der Schule. S.16.

17 vgl.: Bois, Klaus et al. (2002): Rahmenplan Sozialkunde Mecklenburg-Vorpommern. Jahrgangsstufen 7-10. S. 28.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Klassensprecherwahl. Welche Grundsätze sind im Wahlverfahren zu beachten?
Untertitel
Unterrichtslangentwurf im Fach Sozialkunde
Hochschule
Universität Rostock
Note
1,7
Autor
Jahr
2020
Seiten
21
Katalognummer
V918226
ISBN (Buch)
9783346560643
Sprache
Deutsch
Schlagworte
klassensprecherwahl, welche, grundsätze, wahlverfahren, unterrichtslangentwurf, fach, sozialkunde
Arbeit zitieren
Dipl. Sebastian Schäfer (Autor:in), 2020, Klassensprecherwahl. Welche Grundsätze sind im Wahlverfahren zu beachten?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/918226

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