Zahlungsverkehr und Zahlungsmethoden der Zukunft. Möglichkeiten und Grenzen für Geschäftsbanken


Studienarbeit, 2019

45 Seiten, Note: 2,2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretische Grundlagen des Zahlungsverkehrs
2.1 Funktionsweise des Zahlungsverkehrs
2.2 Zahlungsmittel und Zahlungsformen
2.3 Anforderungen an Zahlungssysteme

3 Methoden des Zahlungsverkehrs
3.1 Traditionelle Zahlungsmethoden
3.2 Moderne Zahlungsmethoden
3.3 Innovative Zahlungsmethoden

4 Kritische Würdigung der Zahlungssysteme und Handlungsempfehlung
4.1 Möglichkeiten der aktuellen Zahlungssysteme
4.2 Grenzen der aktuellen Zahlungssysteme
4.3 Handlungsempfehlung für die Praxis

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Null-Zinspolitik der Europäischen Zentralbank hat große Auswirkungen auf die Betriebsergebnisse deutscher Geschäftsbanken. Das ist an der rückläufigen Entwicklung des Zinsüberschusses u.a. der Volks- und Raiffeisenbanken zu erkennen. Der Zinsüberschuss stellt die größte Einnahmequelle der Banken dar. Im Geschäftsjahr 2016 konnte die genossenschaftliche Finanzgruppe einen Zinsüberschuss in Höhe von 18.826 Mio. Euro verbuchen. Im Jahr 2015 betrug diese Ertragsposition noch 20.021 Mio. Euro.1 Solange die Zinsen auf dem jetzigen Rekordtief bleiben, wird der Zinsüberschuss Jahr für Jahr geringer ausfallen. Die Banken versuchen seit Jahren diese Ertragsdifferenz mit anderen Geschäftsfeldern zu kompensieren. Der Provisionsüberschuss ist die zweitgrößte Ertragsposition in der Gewinn- und Verlustrechnung einer Bank. Im Jahr 2016 konnte der Volks- und Raiffeisenbank-Verbund die Provisionen von 5.798 Mio. Euro im Vorjahr auf 5.963 Mio. Euro steigern.2 Provisionen werden im Genossenschaftssektor überwiegend durch die Vermittlung von Finanzdienstleistungen, beispielsweise Wertpapiere und Versicherungen, und hauptsächlich durch Zahlungsverkehrserträge generiert. Das Geschäftsfeld Zahlungsverkehr gehört dabei zu den ursprünglichen Aufgaben eines Kreditinstituts. Durch die voranschreitende Digitalisierung und den technischen Fortschritt, kommen immer mehr Finanzdienstleister auf den Markt, die den Banken u.a. im Zahlungsverkehr Konkurrenz machen. In der aktuellen Ertragslage ist es für die Bankenbranche wichtig die Zahlungsverkehrserträge langfristig zu sichern, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Forschungsfrage dieser Studienarbeit lautet daher:

Welche Möglichkeiten und Grenzen hat der Zahlungsverkehr und was können die Geschäftsbanken unternehmen, um im Bereich Zahlungsverkehr erfolgreich zu bleiben?

Diese Arbeit gliedert sich in drei Kernbereiche. Nach den einleitenden Worten wird im zweiten Kapitel die Funktionsweise des Zahlungsverkehrs erläutert. Anschließend wird auf die Zahlungsmittel und Zahlungsformen sowie den Anforderungen an Zahlungssysteme näher eingegangen. Das dritte Kapitel befasst sich mit den verschiedenen Methoden des Zahlungsverkehrs. Dabei wurde eine Untergliederung in traditionelle, moderne und innovative Zahlungsmethoden vorgenommen. Diese Unterteilung ist sinnvoll, da es die Entwicklung der vergangenen Jahre wiederspiegelt. Traditionelle Zahlungsverfahren gab es bereits vor der kommerziellen Nutzung des Internets und des Mobiltelefons. Dementsprechend entstanden moderne Zahlungsverfahren durch diese Kommunikationssysteme. Die innovativen Zahlungsmethoden schließen dieses Kapitel ab. Bei der Vielzahl der Zahlungsmethoden und der Schnelllebigkeit der Branche hat sich der Verfasser dieser Arbeit auf eine Auswahl der bekanntesten und meist genutzten Methoden konzentriert. Das letzte Kapitel beleuchtet die Möglichkeiten und Grenzen der Zahlungssysteme. Dabei werden auch Zahlungsmentalitäten von anderen Staaten beispielhaft aufgezeigt. Das vierte Kapitel endet mit Empfehlungen, wie sich die Geschäftsbanken im Zahlungsverkehrsmarkt zeitgemäß aufstellen können. In der Schlussbetrachtung findet eine abschließende Zusammenfassung der Erkenntnisse dieser Arbeit statt.

2 Theoretische Grundlagen des Zahlungsverkehrs

2.1 Funktionsweise des Zahlungsverkehrs

Am 18. Juni 2016 ist das Zahlungskontengesetz (ZKG) in Kraft getreten. Dieses schreibt unter anderem vor, dass jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der europäischen Union gesetzlichen Anspruch auf ein Zahlungsverkehrskonto hat.3 Dieses Konto wird Basiskonto oder auch Konto für jedermann bezeichnet. Ein Kreditinstitut kann somit nur in Ausnahmefällen eine Kontoeröffnung verweigern. Die Gründe für eine Verweigerung sind ebenfalls im ZKG geregelt. Da ein Zahlungsverkehrskonto die Grundvoraussetzung ist, um am Zahlungsverkehr teilzunehmen, wurde mit diesem Gesetz die Chancen für alle Verbraucher gleichgestellt.4

Neben dem Girokonto als Einstieg in den bargeldlosen Zahlungsverkehr wurden für eine einheitliche Abwicklung von Zahlungsvorgängen gewisse Rahmenbedingungen geschaffen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Grill / Perczynski (2018), S. 136.

Abb. 1: Rahmenbedingungen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Für eine reibungslose und effizientere Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist es wichtig einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke zu verwenden. Zwar können Überweisungsaufträge auch formlos erteilt werden, diese müssen jedoch manuell bearbeitet werden. Daher wurden mit den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2016) für alle Kunden der verschiedenen Banken die gleichen Überweisungs-, Lastschrift- und Scheckvordrucke zur Verfügung gestellt.5

Des Weiteren wurden klare Regeln im Interbankenverkehr aufgestellt. Für den Überweisungs-, Lastschrift-, und Scheckverkehr gibt es jeweils Zahlungsverkehrsabkommen, welche die Rechte und Pflichten der Banken untereinander regeln. Diese Abkommen betreffen somit nicht den Kunden, der am Zahlungsverkehr teilnimmt, sondern sorgen für eine einheitliche, wirtschaftliche und sichere Abwicklung des Zahlungsverkehrs unter den Kreditinstituten.6

Für die Übertragung von Buchgeld zwischen zwei Zahlungsverkehrskonten ist die genaue Bank- und Kontoidentifikation wichtig. Seit der Einführung des einheitlichen EU-Zahlungsverkehrsinstruments SEPA (Sinlge Euro Payments Area) am 01. Februar 2014 werden alle Konten mit der IBAN (International Bank Account Number), anstelle der klassischen Kontonummer und der BIC (Business Identifier Code), als Gegenstück zur Bankleitzahl identifiziert.7 Mit der Einführung von SEPA wurde ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum geschaffen. Das bedeutet, dass alle Zahlungen in Euro, unabhängig von inländischen oder grenzüberschreitenden Transaktionen, die gleiche europäische Rechtsgrundlage haben.8 Der BIC kann je nach Institut aus acht oder elf alphanumerische Zeichen bestehen. In den vergangenen Jahren verlor der BIC im alltäglichen Zahlungsverkehr immer mehr an Bedeutung, da er seit dem 01. Februar 2016 für sämtliche Transaktionen innerhalb der EU nicht angegeben werden muss.9 Demgegenüber mussten sich die Verbraucher in Deutschland an die 22-stellige IBAN gewöhnen. Diese setzt sich zusammen aus dem Ländercode, welcher aus zwei Buchstaben besteht, zwei Prüfziffern sowie der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer.

Die wohl entscheidende Rahmenbedingung im bargeldlosen Zahlungsverkehr sind die umfangreichen Gironetze und Clearingsysteme. Die Kreditinstitute benötigen diese, um Überweisungen, Scheck und Lastschriften untereinander zu übertragen oder einzuziehen.10 Diese Gironetze werden auch Zahlungsverkehrsnetze genannt und bestehen aus einer Vielzahl von Kontoverbindungen zwischen der Deutschen Bundesbank und sämtlichen Zentralstellen der verschiedenen Kreditinstitutsgruppen.11 Gironetze alleine reichen für die Abwicklung von Transaktionen nicht aus. Die Geldforderungen der unterschiedlichen Kreditinstitute müssen abgewickelt und verrechnet werden. Diesen Vorgang nennt man Clearing. Da die einzelnen Bankengruppen (Öffentlich-rechtliche Banken, Genossenschaftsbanken und Großbanken) eigene Gironetze aufgebaut haben, verrechnen diese ihre Forderungen unmittelbar untereinander. Dieser Vorgang wird bilaterales Clearing genannt.12 Daneben werden für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr Clearingsysteme benötigt. Für die europaweite Abwicklung und Verrechnung von Transaktionen werden von der Deutschen Bundesbank u.a. zwei Clearingsysteme bereitgestellt. Der SEPA-Clearer des elektronischen Massenzahlungsverkehrs (EMZ) ist „ein kostengünstiges Clearingsystem zur Abwicklung nicht eilbedürftiger nationaler und grenzüberschreitender Euro-Massenzahlung. [im Original fett gedruckt]“13 Für eine schnelle und kostengünstige Abwicklung internationaler Transaktionen ist der SEPA-Clearer an verschiedenen Systemen anderer Nationen angebunden.14 Das EMZ der Deutschen Bundesbank zeichnet sich u.a. durch kurze Laufzeiten (i.d.R. schneller als 24 Stunden) und geringe Transaktionskosten aus.15 Neben den Systemen zur Abwicklung des internationalen Massenzahlungsverkehrs gibt es bereits seit 2007 mit TARGET2 ein europäisches Clearing- und Zahlungssystem, welches für die Ausführung von eiligen und großen Transaktionen konzipiert ist.16 Zwei wesentliche Merkmale zeichnet TARGET2 aus. Zum einen werden sämtliche Transaktionen in Echtzeit abgewickelt und zum anderen wird jede Überweisung einzeln verarbeitet.17 Die Zahlungsabwicklung über TARGET2 stellt einen um ein Vielfaches höheren Aufwand dar. Daher werden über dieses Clearingsystem auch nur ausgewählte Transaktionen abgewickelt. In 2015 wurden weniger als 180.000 Zahlungen über TARGET2 abgewickelt. Demgegenüber wurden im Massenzahlungsverkehr und im bilateralen Clearing ca. 70 Millionen Transaktionen verarbeitet.18 Das TARGET2-System ist zwar ein europäisches Zahlungssystem, jede Zentralbank der einzelnen Länder tritt jedoch als unabhängig Systembetreiber auf. Dementsprechend heißt das System in Deutschland TARGET2-Bundesbank (TARGET 2-BBk).19

2.2 Zahlungsmittel und Zahlungsformen

Zahlungsmittel

Für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen werden Zahlungsmittel benötigt. Diese Zahlungsvorgänge können durch Übertragung von Bargeld oder bargeldlos erfolgen. Während Verbraucher ihre Einkäufe des täglichen Bedarfs eher mit Bargeld bezahlen, nutzen Unternehmen und öffentliche Haushalte überwiegend bargeldlose Zahlungsmittel wie Überweisungen und Schecks. Durch die vermehrte Nutzung von Bankkarten und Kreditkarten, rückt der bargeldlose Zahlungsverkehr immer mehr in den Fokus.20

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Grill / Perczynski (2018), S. 130.

Abb. 2: Bargeldlose Zahlungen im Überblick

Das Bargeld ist dadurch gekennzeichnet, dass es als Tausch- und Zahlungsmittel verwendet wird. Daneben sorgt das Geld als Wertaufbewahrungsmittel für ausreichend Liquidität und durch die Verwendung des Geldes als „Standardgut“, wird es zur Recheneinheit, um alle Güter und Dienstleistungen miteinander vergleichen zu können.21 Alle umlaufenden Münzen und Banknoten zählen als Bargeld. Da das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel betitelt wurde, muss es zwingend als Tauschmittel akzeptiert werden.22 Münzen müssen zur Zahlung jedoch nicht akzeptiert werden, wenn eine einzelne Forderung mit mehr als 50 Münzen beglichen werden soll.23 Ein weiteres Zahlungsmittel ist das Buchgeld oder Giralgeld. Als Buchgeld werden alle Gelder bezeichnet, welche auf einem für den Zahlungsverkehr geeigneten Konto verwahrt werden (Girokonto, Kontokorrentkonto). Dementsprechend zählen Sparkonten und Termingelder nicht zum Buchgeld. Da lediglich das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, kann es zu einer Ablehnung der Zahlung kommen und das Buchgeld muss in Bargeld umgewandelt werden.24 Das dritte Zahlungsmittel ist eine Abwandlung zum Buchgeld. Das elektronische Geld, auch E-Geld genannt, stellt vorausbezahlte Zahlungsmittel dar.25 Dabei ist zu unterscheiden, ob es Kartengeld oder Netzgeld ist. Beim Kartengeld sind die elektronischen Werteinheiten bereits auf einer Karte (Kreditkarte, Geldkarte) und werden bei einer Bezahlung anonym abgebucht. Netzgeld ist der Kurzbegriff für softwaregestütztes Geld. Dabei handelt es sich um vorausbezahlte elektronische Zahlungseinheiten, welche auf Festplatten von Computern gespeichert werden und so von verschiedenen PC-Nutzern ohne Verwendung eines Girokontos ausgetauscht werden.26

Zahlungsformen

Im Wesentlichen werden die Zahlungsformen Barzahlung und bargeldlose Zahlungen unterschieden. Die Bezahlung mit Bargeld erfolgt einfach durch formlose Einigung und Übergabe von Banknoten und Münzen.27 Der Barzahlungsanteil an dem gesamten Zahlungsverkehr sinkt zwar stetig, dennoch werden immer noch rund 70 Prozent aller Transaktionen und rund 50 Prozent des Umsatzes in bar bezahlt.28 Dies liegt zum einen an den Bezahlgewohnheiten der Deutschen aber auch daran, dass das Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel ist.

Bei bargeldlosen Zahlungen werden ausschließlich Buchgeld oder elektronisches Geld zwischen den Zahlungsparteien übertragen. Neben der klassischen Überweisung und Lastschrift gehört hier auch der Verrechnungsscheck, sowie Zahlungen durch Übertragung von Kartengeld und Netzgeld dazu.29 Nicht nur in den vergangenen Jahren hat der bargeldlose Zahlungsverkehr hohe Wachstumsquoten erreicht, auch die Prognose bis 2027 sind rosig. Demnach prognostizieren Experten von der Boston Consulting Group für Deutschland ein durchschnittliches Wachstum von 3,2 Prozent.30 Im internationalen Vergleich entwickelt sich Deutschland wesentlich langsamer. Ein Vergleich mit China verdeutlicht dies. Im Zeitraum von 2010 bis 2017 stieg der bargeldlose Zahlungsverkehr in Deutschland um durchschnittlich 3,4 Prozent. Währenddessen gab es in China im selben Zeitraum eine Steigerung von 34,6 Prozent.31 Der Ausbau des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist nicht zu vermeiden, denn diese Zahlungsform bringt auch viele Vorteile mit sich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Grill / Perczynski (2018), S. 133.

Tab. 1: Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

2.3 Anforderungen an Zahlungssysteme

In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl an Zahlungssystemen entwickelt. Nur wenige können sich jedoch in den dem schnelllebigen Payment-Markt halten. Das liegt mitunter daran, dass das Zahlungssystem wichtige Anforderungen der Kunden und Händler erfüllen muss, um sich am Markt zu etablieren. Für den Erfolg eines Zahlungssystems sind jedoch überwiegend die Anforderungen der Konsumenten ausschlaggebend. Der Händler muss die Bezahlverfahren anbieten, welche die Kunden auch am meisten nutzen.32

Eine weitere Herausforderung ist, dass die Anforderungen von Händlern und Kunden nicht immer die gleichen sind und dadurch Interessenkonflikte entstehen können. Die nachfolgende Abbildung 3 verdeutlicht die gemeinsamen und konträren Anforderungen der beiden Parteien. Auf der einen Seite möchte der Kunde die Möglichkeit des Widerrufs seiner Zahlung und maximale Anonymität und auf der anderen Seite ist es dem Kaufmann wichtig, dass seine Zahlungen garantiert sind, um geringe Forderungsausfälle zu verzeichnen. Zusätzlich möchte der Händler Informationen über seinen Kunden erhalten. Dadurch kann das Kaufverhalten analysiert und gezielt Werbung geschalten werden. Die meisten Anforderungen an Zahlungssysteme stellen jedoch Kunde und Händler gleichermaßen. Dies sind u.a. die Sicherheit des Bezahlverfahrens, die Schnelligkeit, niedrige Kosten und die unkomplizierte, einfache Anwendung des Systems.33 Für die Entwicklung eines neuen Zahlungssystems ist es elementar die konträren Anforderungen von Händler und Kunden zu erfüllen oder zumindest einen für beide Parteien akzeptablen Kompromiss zu finden.34

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Dombret (2008), S. 23.

Abb. 3: Anforderungen von Kunden und Händlern

Eine detaillierte Ausführung aller Anforderungen würde über den Rahmen dieser Arbeit hinaus gehen. Aus diesem Grund wurden die beiden Aspekte Sicherheit und niedrige Kosten für eine genauere Betrachtung ausgewählt.

Die technische Sicherheit des Zahlungssystems ist für Kunde und Händler die wichtigste Anforderung. Beide Parteien legen großen Wert darauf, dass der Bezahlvorgang vor möglichem Abhören, Veränderungen oder missbräuchlicher Verwendung der Zahlungsdaten geschütz ist.35 Der Schlüssel für eine nachhaltige Verbreitung und zunehmende Akzeptanz eines Zahlungssystems ist, dass die Nutzer ein grundsätzliches Vertrauen in die Zuverlässigkeit und in die Qualität des Zahlungsinstruments haben. Durch die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen entsteht dieses Vertrauen, damit die Beteiligten überhaut an der Nutzung des Bezahlverfahrens interessiert sind.36

Ein Zahlungssystem wird aus technischer Sicht als sicher empfunden sobald die drei Sicherheitsaspekte Authentizität, Abhörsicherheit und Integrität erfüllt sind. Die Authentizität bei elektronischen Zahlungsmethoden bezieht sich auf die Möglichkeit, die bei der Abwicklung der Transaktion Beteiligten eindeutig identifizieren zu können. Dieser Vorgang wird auch Authentifizierung genannt. Diese Authentifizierung soll verhindern, dass sich ein Transaktionsbeteiligter als jemand Fremder ausgeben kann.37 Ein weiterer Aspekt ist die Abhörsicherheit. Diese schreibt vor, dass die sensiblen Zahlungsdaten, welche bei einer Transaktion zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden, nicht von unberechtigten Dritten eingesehen werden können. Für die sichere Übertragung der Zahlungsdaten gibt es zwei Möglichkeiten. Eine Lösung ist die Abschirmung der Übertragunsinfrastruktur. Hierbei werden vollkommen isolierte Netzwerke für die Zahlungsabwicklung aufgebaut. Die zweite Variante ist eine Verschlüsselung der Transaktionsdaten, wenn zur Übertragung der Datensätze das Internet verwendet wird.38 Der dritte technische Sicherheitsaspekt ist die Integrität. Das bedeutet, dass die Daten des Bezahlvorgangs unverändert vom Empfänger zum Sender übermittelt werden. Die Zahlungsinformationen müssen vor beabsichtigten manipulativen Eingriffen geschützt werden. Gerade der Zahlbetrag und die Angaben des Zahlungsempfängers dürfen nicht veränderbar sein.39

Der Kostengesichtspunkt ist eine weitere Anforderung, die Kunden und Händler gleichermaßen an ein Zahlungssystem stellen. Dabei haben beide das Ziel möglichst geringe Kosten bei den Bezahlvorgängen zu tragen. Bei der Abwicklung einer Transaktion können drei Arten von Kosten entstehen: Variable Kosten, Fixkosten und Anschaffungskosten.40 Transatkionskosten gehören beispielsweise zu den variablen Kosten. Diese können bei jedem Zahlungsvorgang über das System anfallen. Je nach System kann dabei ein gewisser Prozentsatz vom zu zahlenden Betrag oder eine Mindestgebühr berechnet werden.41 Neben den variablen Kosten können auch Fixkosten entstehen. Meistens werden diese in Form einer Grundgebühr monatlich oder jährlich erhoben.42 Des Weiteren können Ausgaben für die Anschaffung und Installation eines Zahlungssystems anfallen. Diese treffen überwiegend den Händler, da er die Hard- und Software für den Bezahlvorgang in seinem Geschäft bereitstellen muss.43

In den vergangenen Jahren wurden viele kostenlose Zahlungssysteme entwickelt. Durch diesen Wandel hat sich in Deutschland eine Kostenlos-Kultur durchgesetzt. Diese hat sich durch zahlreiche kostenlose Girokonten von Direktbanken bereits in das klassiche Bankgeschäft ausgeweitet. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass für den Verbraucher gebührenpflichtige Zahlungssysteme ihren Betrieb, aufgrund mangelnder Nutzung, rasant einstellen mussten.44

3 Methoden des Zahlungsverkehrs

3.1 Traditionelle Zahlungsmethoden

Traditionelle Zahlungsmethoden sind beispielsweise die Barzahlung, die Überweisung, die Lastschrift, der Scheck, die Girocard, die Kreditkarte und die Geldkarte.45 Darüber hinaus gibt es noch die Bezahlung per Rechnung, die Vorauskasse sowie per Nachnahme. Die Lastschrift sowie die Kreditkartenzahlung werden für diese Ausarbeitung näher betrachtet.

Lastschrift

Die Lastschrift zählt zu den bargeldlosen Zahlungsmethoden und ist bei den Deutschen nach der Barzahlung das beliebteste Bezahlverfahren. Im Jahr 2017 wurden rund 7,5 Mrd. Transaktionen mittels Lastschrift gebucht. Dies entspricht einem Wert von knapp 2,5 Bill. Euro.46 Das Lastschriftverfahren hatte seinen Ursprung bereits in den Zwanzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts. Das damalige Ziel war es eine Zahlungsmethode als Gegenstück zur Überweisung zu schaffen. Denn bei einer Lastschrift ergreift der Zahlungsempfänger die Initiative und bucht den geforderten Betrag zu Lasten des Girokontos des Zahlungspflichtigen.47 Seit der SEPA-Einführung am 01. Februar 2014 werden die Lastschriftverfahren als SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift durchgeführt. Während bei einer SEPA-Basis-Lastschrift der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger zur Einziehung einzelner oder wiederkehrender Forderungen autorisiert, erteilt hingegen der Zahlungspflichtige bei der SEPA-Firmen-Lastschrift seiner Bank den schriftlichen Auftrag Lastschriften zu Gunsten des Zahlungsempfängers auszuführen. Die SEPA-Firmen-Lastschrift kommt in der Praxis eher seltener vor, da dieses Verfahren nur im Business-to-Business Bereich genutzt wird.48 Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit nur auf die SEPA-Basis-Lastschrift näher eingegangen.

Damit der Zahlungsempfänger überhaupt Lastschriften einziehen darf, muss er zunächst mit seiner Bank eine Inkassovereinbarung abschließen. Diese Inkassovereinbarung ist notwendig, damit der Zahlungsempfänger die technischen Möglichkeiten von seiner Bank erhält, um Forderungen mittels Lastschrift einzuziehen. Daraufhin holt sich der Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat von dem Zahlungspflichtigen ein. Dies kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Dadurch ist das SEPA-Lastschriftverfahren sowohl am Point of Sale, als auch für Bezahlungen im Internet geeignet. Anschließend kann der Zahlungsempfänger die Transaktionsdaten für den Einzug an seine Bank weiterleiten. Diese zieht das Geld über die Bank des Zahlungspflichtigen ein. Das Konto des Zahlungspflichtigen wird belastet und der Zahlungsempfänger erhält die Gutschrift.49

Die SEPA-Lastschrift ist sowohl für die Zahlungsempfänger als auch für die Zahlungspflichtigen in Deutschland eine beliebte Zahlungsmethode. Da der Unternehmer den Zahlungsvorgang selbst anstößt, hat er eine bessere Übersicht in seiner Debitorenbuchhaltung und kann gegebenenfalls bei Rücklastschriften schneller das Mahnverfahren einleiten.50 Der Kunde muss dementsprechend für die Zahlung nicht aktiv werden und versäumt dadurch keine Zahlungstermine.

Die SEPA-Lastschrift ist eine sehr sichere Zahlungsmethode. Dies liegt beispielsweise daran, dass für den Einzug von Lastschriften dem Zahlungsempfänger ein schriftliches oder elektronisches SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen vorliegen muss. Dieses Mandat kann auch jederzeit seitens des Kunden widerrufen werden. Darüber hinaus wird jede Zahlung mit einer Mandatsreferenz eingezogen. Diese legt zwar der Händler fest aber es ermöglicht dem Kunden die Zahlungen auf Richtigkeit zu überprüfen. Der wohl wichtigste Sicherheitsaspekt ist jedoch die mögliche Lastschriftrückgabe binnen acht Wochen durch den Kunden. Dabei müssen keinerlei Gründe angegeben werden. Für Lastschriften ohne Vorlage eines Mandats oder wenn das Mandat bereits gekündigt ist, gilt sogar eine 13-monatige Rückgabefrist.51

Auf den Kunden kommen bei einem Lastschrifteinzug i.d.R. keine Kosten zu. Diese Art von Kontobelastung ist in den meisten Girokontomodellen enthalten. Falls jedoch keine ausreichende Kontodeckung vorhanden ist, darf die kontoführende Bank seit dem 09. Juli 2012 ein Entgelt für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichtausführung einer Lastschrift verlangen.52 Der Händler muss hingegen bei einem Lastschrifteinzug mit Kosten rechnen. Dabei können Transaktionskosten in Höhe von 10 bis 60 Cent je nach Volumen pro Lastschrift anfallen. Darüber hinaus können monatliche Gebühren für die Nutzung des Lastschriftverfahrens fällig werden.53

Kreditkarte

Im Jahr 1950 kam die erste Kreditkarte, die Diners Club-Karte, in den USA auf den Markt. Die Idee dahinter war, dass Vielreisende mit dieser Kreditkarte ihre Hotel- und Restaurantrechnungen bargeldlos bezahlen konnten. Aus diesem Grund wurde die Kreditkarte auch Travel & Entertainment Card genannt. Bereits acht Jahre danach folgte die American Express-Karte.54

Mit der Kreditkarte kann der Karteninhaber innerhalb einer bestimmten Kreditlinie Waren und Dienstleistungen bargeldlos am POS oder auch über das Internet erwerben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit mit der Kreditkarte am Geldautomaten oder am Bankschalter Bargeld abzuheben.55

Bei näherer Betrachtung der Abrechnungssysteme der jeweiligen Kreditkarten, lassen sich verschiedene Kreditkartenarten abgrenzen. Kreditkarten können u.a. als Charge-Card, Credit-Card oder Debit-Card ausgegeben werden. Die am häufigsten verwendete Kreditkartenfunktion in Deutschland ist die Charge-Card. Bei dieser Karte werden alle Umsätze eines Monats auf einem separaten Kreditkartenkonto gesammelt und meist am Monatsende in einer Summe von dem Girokonto mittels Lastschrift eingezogen. Für den Kreditrahmen werden dabei keine Zinsen in Rechnung gestellt. Bei der Credit-Card werden ebenfalls die Umsätze eines Monats auf einem Kreditkartenkonto mit Kreditlimit gesammelt. Am Ende des Monats hat der Karteninhaber jedoch die Wahlmöglichkeit den Abrechnungssaldo in einer Summe wie bei der Charge-Card oder in monatlichen Raten zu bezahlen. Durch die Entscheidung einer monatlichen Rückzahlung wird aus dem Kreditlimit ein Ratenkredit mit Zinskosten. Die letzte Kreditkartenart kommt in Deutschland eher selten vor, da sie Parallelen zur weit verbreiteten Bankkarte aufweist. Die Umsätze werden bei der Debit-Card taggenau dem Konto belastet. Somit wird das Kreditkartenkonto wie ein Girokonto geführt.56

Durch die geringe Verbreitung der Credit- und Debit-Card in Deutschland, beziehen sich die weiteren Ausführungen ausschließlich auf die Charge-Card-Funktion.

Für die bargeldlose Bezahlung am POS werden die Kreditkartendaten in einem Terminal des Händlers eingelesen. Der Karteninhaber stimmt der Transaktion entweder mit seiner Unterschrift auf dem Beleg oder seiner PIN zu. Ursprünglich wurde eine Zahlung immer nur mit der Unterschrift autorisiert. Immer häufiger werden jedoch Kreditkarten mit PIN-Legitimation ausgegeben. Durch das Einlesen der Kartendaten wird umgehend die Kreditkarte auf ausreichend Verfügungslimit und eventuelle Kartensperren überprüft. Nach einer erfolgreichen Transaktionsprüfung und Autorisierung hat der Händler eine Zahlungsgarantie und der Kunde kann die Zahlung nicht mehr widerrufen.57 Wesentlich schneller ist die kontaktlose Bezahlung. Hierfür müssen jedoch die Kreditkarte und das Händlerterminal bereits mit der sogenannten Near Field Communication-Technik (NFC-Technik) ausgestattet sein. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Kreditkarteninhaber Beträge bis 25 Euro ganz bequem ohne Unterschrift und ohne PIN-Eingabe bezahlen. Dabei muss die Kreditkarte lediglich an das Terminal hingehalten werden und die Transaktion ist binnen zwei Sekunden erfolgt.58 Bei der Bezahlung im E-Commerce muss neben der Kreditkartennummer zusätzlich die dreistellige Prüfziffer auf der Rückseite der Kreditkarte eingegeben werden. Da diese Daten relativ schnell von Hackern abgegriffen werden können, wird zur Autorisierung des Bezahlvorgangs noch ein persönlicher Sicherheitscode verlangt. Diese Sicherheitsverfahren sind mit der neuen EU-Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) offiziell geregelt.59 Nach genehmigter Zahlung, werden die Kartenumsätze von dem Kreditkartenprozessor abgewickelt. Der Kreditkarteninhaber kann die Kreditkartenbelastung in den Umsätzen des Kreditkartenkontos einsehen. Der Händler erhält den Kaufpreis abzüglich eines Disagios für die Kartenzahlung auf sein Konto überwiesen. Eine offizielle Abrechnung aller Kreditkartenumsätze erhält der Karteninhaber monatlich von seiner kartenausgebenden Stelle.60 Die Abbildung 4 zeigt einen detaillierten Ablauf einer Kreditkartenzahlung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Grill / Perczynski (2018), S. 186.

Abb. 4: Kreditkarteneinsatz und Verrechnung der Kartenumsätze

Trotz den erhöhten Sicherheitsvorkehrungen mit Eingabe der PIN im stationären Handel und persönlichen Sicherheitscode im E-Commerce, kann es zu nicht autorisierten Zahlungen kommen. Der Kreditkarteninhaber haftet für solche Transaktionen bis zur offiziellen Kartensperre, jedoch nur mit maximal 50 Euro.61

Im Vergleich zur Lastschrift ist die Kreditkarte für Händler und Verbraucher ein wesentlich teureres Zahlungsinstrument. So muss beispielsweise ein Kunde der Allgäuer Volksbank eG für eine Charge-Card in der einfachsten Form eine jährliche Gebühr in Höhe von 24 Euro bezahlen. Für die Bargeldabhebung an einem Automaten innerhalb Deutschlands wird eine Gebühr in Höhe von zwei Prozent vom Umsatz, mindestens jedoch fünf Euro fällig. Im Ausland wird es etwas günstiger. Hier kostet eine Abhebung am Automaten pauschal einen Euro. Eine Gebühr in Höhe von einem Prozent für den Auslandseinsatz kommt hinzu, sobald die Transaktion nicht in Euro ausgeführt wird.62 Bei dem Händler setzen sich die Kosten aus Einrichtungsgebühr für das Terminal, Transaktionskosten und Disagio zusammen. Gerade das Disagio, auch Interbankenentgelt genannt, hat die Kreditkartenzahlungen für den Händler sehr teuer werden lassen. Durch eine Regulierung dieser Interbankenentgelte im Dezember 2015 wurden die direkten Kosten erheblich gesenkt. Eine Studie des Regensburger Forschungs- und Beratungsinstituts ibi research an der Universität Regensburg verdeutlicht den Unterschied. Vor der Regulierung waren die Gesamtkosten für Kreditkartenzahlungen bei 4,42 Prozent vom Umsatz. Diese Kosten gingen auf 2,94 Prozent zurück. Dadurch wurde die Kreditkartenzahlung für viele Händler wieder attraktiver.63

[...]


1 Vgl. o.V. (online, 2017), Konsolidierter Jahresabschluss der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, S. 7.

2 Vgl. ebenda.

3 Vgl. Terlau (2016), S. 34 f.

4 Vgl. Tolkmitt (2007), S. 107.

5 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 136 f.

6 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 137.

7 Vgl. Dittrich (2012), S. 19 ff.

8 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 144.

9 Vgl. ebenda, S. 137.

10 Vgl. Tolkmitt (2007), S. 107.

11 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 138 f.

12 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 139.

13 Ebenda, S. 141.

14 Vgl. Metzger (2012), S. 49.

15 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 141.

16 Vgl. Metzger (2012), S. 50 f.

17 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 141.

18 Vgl. Winter (2016), S. 86 f.

19 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 142.

20 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 130.

21 Vgl. Issing (2011), S. 1 f.

22 Vgl. Tolkmitt (2007), S. 106.

23 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 131.

24 Vgl. ebenda.

25 Vgl. Tolkmitt (2007), S. 106.

26 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 131 f.

27 Vgl. ebenda, S. 132.

28 Vgl. Flier (2019).

29 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 132.

30 Vgl. Leichsenring (2019).

31 Vgl. ebenda.

32 Vgl. Dannenberg / Ulrich (2004), S. 49.

33 Vgl. Dombret (2008), S. 23 f.

34 Vgl. Theil (2008), S. 30.

35 Vgl. Dombret (2008), S. 24.

36 Vgl. Theil (2008), S. 31.

37 Vgl. Dannenberg / Ulrich (2004), S. 50.

38 Vgl. ebenda, S. 52 f.

39 Vgl. Theil (2008), S. 31 f.

40 Vgl. Leschik (2012), S. 68 f.

41 Vgl. Breitschaft / Krabichler / Stahl / Wittmann (2006), S. 331.

42 Vgl. Dannenberg / Ulrich (2004), S. 58.

43 Vgl. ebenda.

44 Vgl. Dombret (2008), S. 25 f.

45 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 130.

46 Vgl. Mai / Kaya (online, 2018).

47 Vgl. Judt (2006), S. 23.

48 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 156 f.

49 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 155.

50 Vgl. Bleiber (2014), S. 227.

51 Vgl. o.V. (online, 2019), 1822direkt.

52 Vgl. o.V. (online, 2014), Verbraucherzentrale: Gebührendschungel: Unzulässige und zulässige Bankentgelte.

53 Vgl. o.V. (online, 2019), GoCardless: 5 Gründe, warum du Lastschrift anbieten solltest.

54 Vgl. Judt (2006), S. 24.

55 Vgl. Eilenberger (2012), S. 238.

56 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 184.

57 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 186 f.

58 Vgl. Moravac (2013).

59 Vgl. Hüllemann (2017).

60 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 187.

61 Vgl. Grill / Perczynski (2018), S. 188.

62 Vgl. o.V. (online, 2019), Allgäuer Volksbank eG: Preisaushang.

63 Vgl. Leichsenring (2016).

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten

Details

Titel
Zahlungsverkehr und Zahlungsmethoden der Zukunft. Möglichkeiten und Grenzen für Geschäftsbanken
Hochschule
Steinbeis-Hochschule Berlin  (ADG Business School)
Note
2,2
Autor
Jahr
2019
Seiten
45
Katalognummer
V919427
ISBN (eBook)
9783346239181
ISBN (Buch)
9783346239198
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Autor der Studienarbeit beschäftigt sich in seiner Arbeit mit Möglichkeiten und Grenzen des Zahlungsverkehrs.
Schlagworte
Zahlungsverkehr, Blockchain, Bitcoin, Blockchain-Technologie, Zahlungsmethoden, Bezahlverfahren, Zahlungssysteme, Zahlungsformen, Zahlungsmittel, Innovative Zahlungsmethoden, Moderne Zahlungsmethoden, Traditionelle Zahlungsmethoden
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Markus Hörmann (Autor:in), 2019, Zahlungsverkehr und Zahlungsmethoden der Zukunft. Möglichkeiten und Grenzen für Geschäftsbanken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/919427

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Titel: Zahlungsverkehr und Zahlungsmethoden der Zukunft. Möglichkeiten und Grenzen für Geschäftsbanken



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