Die neue, ab 1. Juli 2007 geltende Rechtslage im Sachwalterrecht verdient aufgrund der weitreichenden Folgen für die Betroffenen eine eingehende Betrachtung.
Es werden die Neuerungen des SWRÄG 2006 insbesondere durch eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Rechtslage besprochen.
Durch die Begutachtung der Materialien und der Begutachtungsstellungnahmen der Richterschaft und der Notariatskammer sollen auch die Stimmen der Praxis Einzug in die Arbeit finden.
Systematisch wird das Sachwalterrecht vom Kindschaftsrecht abgekoppelt. Alle Fragen des Sachwalterrechtes werden zusammenfassend in einem Hauptstück geregelt, wodurch auch die Bedeutung des Rechtsgebietes ausgedrückt wird.
Insbesondere wird das Sachwalterrecht auf jene Bereiche eingeschränkt, in denen eine autonome Regelung durch die Alternativen des Betroffenen nicht mehr möglich ist.
Hier soll insbesondere die sogenannte „Vorsorgevollmacht“, welche neu geschaffen wurde, mit den Möglichkeiten des Patientenverfügungsgesetztes verglichen werden.
Diese Vorsorgevollmacht ist als Alternative zur Sachwalterschaft gedacht und soll nächsten Angehörigen eine gesetzliche Vertretungsmacht einräumen.
Diese Vertretungsbefungnis nächster Angehöriger, für den Fall, dass kein Sachwalter bestellt ist, wurde auch im Bezug auf ihren Umfang gesetzlich determiniert und bedarf wohl auch einer Bewertung anhand der Stimmen aus der Praxis.
Die Neuerungen durch das SWRÄG 2006 betreffen auch die Erweiterung der Rechte der besachwalterten Personen, insbesondere im Bezug auf die Einwilligung in eine medizinische Heilbehandlung. Durch die Regelung der Entscheidung über die medizinische Behandlung solcher Personen, sowie deren Aufenthalt sollen in der Praxis bestehende Unsicherheiten beseitigen.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Allgemeines
3. Die bisher geltende Rechtslage
4. Exkurs: Die Patientenverfügung
4.1. Allgemeines
4.2. Die verbindliche Patientenverfügung
4.3. Die beachtliche Patientenverfügung
4.4. Widerruf
5. Zukunftsperspektiven vor der Reform
5.1. Die Vorsorgevollmacht
5.2. Gesetzliche Vertretung durch Angehörige
6. Entstehungsgeschichte des Gesetzes
6.1. Dokumentation der parlamentarischen Materialien zum SWRÄG 2006
7. Das neue Sachwalterrecht/Ein Überblick
7.1. Die Änderungen im Überblick
7.2. Die gesetzlichen Änderungen im Einzelnen
7.2.1. Die Änderungen der Notariatsordnung
7.2.2. Das VSPAG
7.2.3. Systematische Darstellung der Bestimmungen des ABGB
8. Die Sachwalterschaft nach dem SWRÄG
8.1. Allgemeines
8.2. Bestellung des Sachwalters
8.3. Die Auswahl des Sachwalters
8.3.1. Der Stufenbau der Bestellung
8.3.2. Höchstzahl der Sachwalterschaften
8.4. Aufgaben des Sachwalters
8.5. Entlohnung des Sachwalters
8.6. Übertragung und Beendigung der Sachwalterschaft
8.7. Personensorge
8.7.1. Persönlicher Kontakt
8.7.2. Medizinische Behandlung
8.7.3. Änderung des Wohnortes
9. Die Vorsorgevollmacht
9.1. Allgemeines
9.2. Inhalt und Form der Vorsorgevollmacht
9.3. Sachwalterbestellung trotz Vorsorgevollmacht
9.4. Das Fehlen von Voraussetzungen
9.5. Der Bevollmächtigte und dessen Verhältnis zum Vollmachtgeber
9.5.1 Allgemeines
9.5.2. Entschädigung und Entgelt
9.6. Bestimmtheitserfordernis der Vorsorgevollmacht
9.7. Das Erlöschen der Vorsorgevollmacht
9.7.1. Der Widerruf und seine Rechtsnatur
9.8. Die Untervollmacht/Substitution
9.9. Sachwalterverfügung
10. Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
10.1. Allgemeines
10.2. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Betroffenen und dem Angehörigen
10.3. Mehrere nächste Angehörige
10.3.1. Widersprechende Willenserklärungen
10.3.2. ÖZVV/Vertrauensschutz
10.4. Schutz vor Missbrauch
10.5. Ende der Vertretungsbefugnis
11. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis
11.1. Aufgaben des ÖZVV
11.2. Vertrauensschutz
12. Die Haftung des Sachwalters und der neuen Vertreter
12.1. Haftung des Sachwalters
12.1.1. Die Haftung nach der alten Rechtslage
12.1.2. Haftung gegenüber dem Betroffenen
12.1.3. Amtshaftung
12.1.4. Haftung gegenüber Dritten
12.1.4.1. Haftung des Sachwalters für deliktische Schäden
12.2. Haftung der neuen Vertreter
12.2.1. Haftung gegenüber dem Behinderten
12.2.2. Haftung gegenüber Dritten
12.2.3. Andere Haftungsfragen
13. Sozialwissenschaftliche Überlegungen
13.1. Verbesserung der rechtlichen Altersvorbereitung
13.2. Clearing im Sachwalterschaftsverfahren
13.3. Lebensweltnahe Inanspruchnahme der nächsten Angehörigen
13.4. Qualitätssicherungsmaßnahmen bei professioneller Sachwalterschaft
13.5. Nutzung informeller Mißbrauchskontrolle
14. Die Aufgabe der Sachwaltervereine
14.1. Entstehungsgeschichte
14.2. Anregerberatung, Clearingbericht und Beratung
15. Das Verfahren
15.1. Das Verfahren der Sachwalterbestellung
15.1.1. Verfahrenseinleitung
15.1.2. Entscheidung
15.1.3. Das Rechtsfürsorgeverfahren
15.2. Clearingfunktion der Sachwaltervereine
15.3. Verfahren bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht
15.4. Verfahren bei gesetzlicher Angehörigenvertretung
15.5. Das ärztliche Zeugnis
15.6. Kontrolle
16. Mustervollmacht der BMJ
16.1. Mustervollmacht
16.2. Kritik
17. Ergebnisse
18. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die Neuerungen des Sachwalterrechts durch das Sachwalterrechtsänderungsgesetz (SWRÄG) 2006. Ziel ist es, die Auswirkungen der Reform auf die Autonomie betroffener Personen, die Effizienz gerichtlicher Verfahren sowie die Haftungsfragen der verschiedenen Vertretermodelle kritisch zu beleuchten.
- Reform des Sachwalterrechts und Einführung des neuen fünften Hauptstücks im ABGB
- Stärkung der Selbstbestimmung durch die Vorsorgevollmacht
- Etablierung der gesetzlichen Vertretungsbefugnis für nächste Angehörige
- Schaffung des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnisses (ÖZVV)
- Haftungsrechtliche Aspekte des Sachwalters und neuer Vertretermodelle
- Sozialwissenschaftliche Perspektiven und Ansätze zur Fallzahlenbegrenzung
Auszug aus dem Buch
8.3. Die Auswahl des Sachwalters
Die Auswahl des Sachwalters ist im neuen § 279 ABGB geregelt. Hier ist vor allem auf die Bedürfnisse der betroffenen Person Rücksicht zu nehmen; vor allem ist auch darauf zu achten, dass der Sachwalter nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer Pflegeeinrichtung steht, in der die betroffene Person betreut wird. Eine solche Person darf vom Gericht nicht zum Sachwalter bestellt werden. Der Sinn dieser Bestimmung ist an sich leicht zu finden, da dadurch der Missbrauch des Institutes der Sachwalterschaft vermieden werden soll.
Nach § 274 ABGB nF muss derjenige, den das Gericht zum Sachwalter bestellen will, sofort mitteilen, wenn Umstände vorliegen, die ihn für die Bestellung ungeeignet erscheinen lassen. Diese Bestimmung ist der Regel über die Bestellungshindernisse der Obsorge in § 189 ABGB nachgebildet. In den Fällen des § 274 ABGB nF hat die Verletzung dieser Mitteilungspflicht, möge sie auch bloß fahrlässig sein, zur Folge, dass für den der behinderten Person daraus entstehenden Schaden gehaftet werden muss. Auf diese Pflicht, die sicherlich dem Schutz der behinderten Person dienen soll, wird wohl seitens des Gerichtes hinzuweisen zu sein. Dies ist allerdings vom Gesetz nicht ausdrücklich normiert. Meines Erachtens hat das Gericht auf diese Mitteilungspflicht sicherlich spätestens im Bestellungsbeschluss ausdrücklich hinzuweisen.
Ergänzend normiert § 274 Abs 2 ABGB nF, dass Rechtsanwälte und Notare grundsätzlich verpflichtet sind, das Amt des Sachwalters zu übernehmen. Diese Bestimmung gilt nicht für Kandidaten dieser beiden Berufsstände.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Vorwort: Dieses Kapitel erläutert die Beweggründe für die Reform und die drastische Zunahme der Sachwalterschaften.
2. Allgemeines: Hier wird die Bedeutung der menschlichen Autonomie und die programmatische Verankerung des Schutzes im ABGB dargelegt.
3. Die bisher geltende Rechtslage: Es wird die Ausgangssituation vor der Reform beschrieben, insbesondere die Rolle des Sachwalters und das Subsidiaritätsprinzip.
4. Exkurs: Die Patientenverfügung: Eine vertiefende Betrachtung der Patientenverfügung als ergänzendes Rechtsinstrument, differenziert nach verbindlicher und beachtlicher Form.
5. Zukunftsperspektiven vor der Reform: Untersuchung der bereits vor 2006 diskutierten Instrumente wie Vorsorgevollmacht und gesetzliche Angehörigenvertretung.
6. Entstehungsgeschichte des Gesetzes: Dokumentation des legislativen Prozesses unter Einbeziehung diverser Expertenrunden und Interessenvertreter.
7. Das neue Sachwalterrecht/Ein Überblick: Eine systematische Einführung in das neue fünfte Hauptstück des ABGB und die darin enthaltenen Strukturänderungen.
8. Die Sachwalterschaft nach dem SWRÄG: Detaillierte Analyse der Anforderungen, Bestellung, Aufgaben und Haftung des Sachwalters nach Inkrafttreten der Reform.
9. Die Vorsorgevollmacht: Zentrale Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen, dem Wirksamwerden und der Rechtsnatur der Vorsorgevollmacht.
10. Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger: Kritische Analyse des neuen Instituts der Angehörigenvertretung, dessen Potenzial und praktischer Problematiken.
11. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis: Beschreibung der Funktion und Aufgaben des ÖZVV im Hinblick auf Rechtssicherheit und Publizität.
12. Die Haftung des Sachwalters und der neuen Vertreter: Umfassende Untersuchung der haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Sachwalter und neue Vertreter, inklusive Gehilfenhaftung.
13. Sozialwissenschaftliche Überlegungen: Diskussion der Zielsetzung der Reform zur Drosselung der Sachwalterzahlen durch präventive Ansätze.
14. Die Aufgabe der Sachwaltervereine: Analyse der Rolle und Filterfunktion der Vereine innerhalb der neuen rechtlichen Struktur.
15. Das Verfahren: Überblick über die prozessualen Aspekte bei der Bestellung von Sachwaltern und die Einbindung von Clearingstellen.
16. Mustervollmacht der BMJ: Vorstellung und kritische Würdigung der vom Bundesministerium zur Verfügung gestellten Mustervollmacht.
17. Ergebnisse: Abschließende Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und Einschätzung der Effektivität des SWRÄG 2006.
Schlüsselwörter
Sachwalterrecht, SWRÄG 2006, Vorsorgevollmacht, gesetzliche Angehörigenvertretung, Patientenverfügung, ÖZVV, Subsidiaritätsprinzip, Haftung, Sachwalter, Rechtsschutz, Personen- und Vermögenssorge, Vertrauensschutz, Familienautonomie, Sachwaltervereine, Clearing.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das primäre Ziel der Sachwalterrechts-Reform?
Das primäre Ziel ist die Eindämmung der stetig wachsenden Anzahl von Sachwalterschaften, indem verstärkt auf Alternativen wie die Vorsorgevollmacht oder die gesetzliche Angehörigenvertretung gesetzt wird, um die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.
Welche neuen Rechtsinstitute wurden durch das SWRÄG 2006 geschaffen?
Die wesentlichen Neuerungen umfassen die rechtliche Institutionalisierung der Vorsorgevollmacht, die gesetzliche Vertretungsbefugnis für nächste Angehörige sowie die Einrichtung des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnisses (ÖZVV).
Welche Rolle spielt das ÖZVV bei der Registrierung?
Das ÖZVV dient der Stärkung der Rechtssicherheit und Publizität. Während die Eintragung für manche Akte fakultativ ist, fungiert sie bei der gesetzlichen Vertretung durch Angehörige als wichtiges Dokumentationsmittel für den Rechtsverkehr.
Welche Kriterien gelten für die Auswahl eines Sachwalters?
Das Gesetz sieht einen Stufenbau vor: Vorrangig sind nahestehende Personen, gefolgt von Vereinssachwaltern, und erst subsidiär Rechtsanwälte, Notare oder sonstige geeignete Personen, wobei stets die Bedürfnisse des Betroffenen im Vordergrund stehen.
Wie unterscheidet sich die Haftung der neuen Vertreter von der des Sachwalters?
Durch die Neuregelungen unterliegen auch die neuen Vertreter den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen, einschließlich der strengeren Gehilfenhaftung nach § 1313a ABGB, was den Wegfall früherer Haftungsprivilegien bedeutet.
Wird die richterliche Kontrolle durch die neuen Vertretungsmodelle geschwächt?
Dies ist ein zentraler Kritikpunkt der Arbeit. Da die neue gesetzliche Angehörigenvertretung keiner laufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegt, sieht der Autor ein gewisses Risiko für Missbrauch, sofern keine weiteren Schutzmechanismen greifen.
Ist die Mustervollmacht des BMJ für jeden Fall geeignet?
Die Mustervollmacht wird als sehr gelungen bewertet, um eine erste Orientierung zu bieten; der Autor betont jedoch, dass individuelle Bedürfnisse und spezifische Vermögensverhältnisse stets eine fachliche Beratung durch Notare oder Rechtsanwälte erfordern.
Welche Bedeutung hat das "Wohl des Behinderten" in der neuen Rechtslage?
Das "Wohl des Behinderten" dient als höchste Handlungsmaxime für Sachwalter und Vertreter. Es bietet die Grundlage für die Interessenabwägung, bleibt jedoch inhaltlich ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auf die Erfahrung und das Fingerspitzengefühl des Vertreters angewiesen ist.
- Quote paper
- Mag. Dr. iur. Harald Gunther Beber (Author), 2008, Neuerungen im Sachwalterrecht durch das Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92029