Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die gleichzeitige Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und Anordnung der Sicherungsverwahrung zulässig ist. In dem Bestreben, eine möglichst detailreiche Antwort auf diese Frage zu liefern, werden im Gang der Untersuchung zunächst beide Maßnahmen kurz vorgestellt, ehe der Blick auf das konkrete Problem der gleichzeitigen Zulässigkeit und dessen Wandel gerichtet wird.
Das Problem wird sowohl für den Bereich des Jugend- als auch des Erwachsenenstrafrechts erörtert. Bewegt man sich im Bereich des Erwachsenenstrafrechts, so wurde die Frage der Zulässigkeit der gleichzeitigen Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit der Gesetzesänderung von 2002 eindeutig geklärt. Ungeachtet der Kritiken lässt sie sich seither bejahen. Im Jugendstrafrecht stellt sich das Problem hingegen nicht, ist die Anordnung der Sicherungsverwahrung schon zum Verurteilungszeitpunkt doch weder in § 7 noch in § 106 JGG vorgesehen.
Inhaltsverzeichnis
- B. Ist gleichzeitige Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und Anordnung zu Sicherungsverwahrung zulässig?
- I. Einleitung
- II. Die lebenslange Freiheitsstrafe
- III. Die Sicherungsverwahrung
- IV. Die Zulässigkeit nebeneinander
- 1. Lage vor 2002
- 2. Gesetzliche Neuregelung
- 3. Lage seit 2002
- a) Wirkung der Gesetzesänderung
- b) Kritik
- aa) Erforderlichkeit
- bb) Führungsaufsicht
- cc) Sicherheitsempfinden
- dd) Zwischenfazit
- V. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit der gleichzeitigen Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und Anordnung zur Sicherungsverwahrung. Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, ob diese beiden Straf- und Sicherungsmaßnahmen nebeneinander angewendet werden können. Hierfür werden die beiden Maßnahmen zunächst näher betrachtet, bevor die Entwicklung und die aktuelle Situation der gleichzeitigen Anordnung analysiert werden.
- Lebenslange Freiheitsstrafe als schwerste Strafe im deutschen Sanktionensystem
- Sicherungsverwahrung als spezialpräventive Maßregel des deutschen Strafrechts
- Gesetzliche Rahmenbedingungen und historische Entwicklung der beiden Maßnahmen
- Diskussion der Zulässigkeit und der Kritikpunkte an der gleichzeitigen Anordnung
- Bewertung der Auswirkungen der Rechtsprechung auf die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung liefert einen Überblick über das Thema der Arbeit und stellt die zentrale Fragestellung vor. Im zweiten Kapitel wird die lebenslange Freiheitsstrafe als schwerste Strafe im deutschen Strafrecht erläutert. Die Sicherungsverwahrung, eine spezialpräventive Maßregel des deutschen Strafrechts, wird im dritten Kapitel detailliert dargestellt. Kapitel IV befasst sich mit der Zulässigkeit der gleichzeitigen Anordnung der beiden Maßnahmen. Dabei werden die Entwicklung der Rechtslage, die aktuelle Situation und die wichtigsten Kritikpunkte beleuchtet.
Schlüsselwörter
Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung, Strafrecht, Strafvollstreckung, spezialpräventiv, generalpräventiv, Rechtsprechung, Gesetzesänderungen, Kritik, Erforderlichkeit, Führungsaufsicht, Sicherheitsempfinden.
- Arbeit zitieren
- Dr. Leonie Mayk (Autor:in), 2016, Ist gleichzeitige Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und Anordnung zu Sicherungsverwahrung zulässig?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/920680