Die Zielsetzung dieser Arbeit ergibt sich aus der Dringlichkeit, eine adäquate medizinische Versorgung für Flüchtlinge zu ermöglichen. Um zu identifizieren, was eben jener im Weg steht, erfolgt eine Analyse der aktuellen Rahmenbedingungen und Modalitäten der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Sie stellt den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit dar.
Dieser Untersuchungsgegenstand lässt sich aus einer Reihe von wissenschaftlichen Disziplinen interdisziplinär betrachten. Die vorliegende Arbeit nähert sich dem Untersuchungsgegenstand dabei aus einer gesundheitswesenswissenschaftlichen Perspektive.
Aus dem formulierten Erkenntnisinteresse ergeben sich folgende Leitfragen für die vorliegende Arbeit:
Welche Bedingungen rahmen die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland? Wie gestaltet sich die Gesundheitserstuntersuchung und medizinische Akutversorgung der Flüchtlinge während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung? Welche Probleme ergeben sich aus diesen Bedingungen?
Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, auf die Akteure im deutschen Gesundheitssystem zurückgreifen können.
Seit Beginn der Flüchtlingskrise hat sich gezeigt, dass die Flüchtlingsversorgung nicht optimal ist: Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen, stehen Länder und Kommunen am Rande ihrer Belastbarkeit. „In den Auffangeinrichtungen herrscht im Moment bei der medizinischen Versorgung ein völliges Durcheinander“, beklagt der Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery.
In der Zeit nach ihrer Ankunft in Deutschland erleben Flüchtlinge entsprechend unterschiedliche Qualitäten von medizinischer Versorgung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit diese adäquat ist und, in welcher Hin-sicht Optimierungsbedarf besteht. Die Antworten auf diese Fragen sind insofern von großer Relevanz, da eine Reihe von Akteuren Einfluss auf die medizinische Versorgung von Flüchtlingen nimmt. Diese Akteure finden sich auf mehreren Ebenen. Auf der Makroebene treffen Politiker grundsätzliche Entscheidungen, die auf die medizinische Versorgung von Flüchtlingen Auswirkungen haben. Auf der Mesoebene beeinflussen Ämter und Verbände die Versorgung. Die Mikroebene ist durch das Handeln von Ärzten geprägt. Zu identifizieren, welche Akteure in welcher Art und Weise tätig werden können, um die medizinische Versorgung von Flüchtlingen zu verbessern, ist das Anliegen der vorliegenden Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
1.1 ZiELSETZUNGDER Arbeit
1.2 AufbauderArbeit
2 METHODISCHES VORGEHEN
3 BEGRIFFSBESTIMMUNG UND AUSGANGSSITUATION
3.1 Definition Flüchtling
3.2 Politische Situation in den Herkunftsländern
3.3 Konsequenzen für die Gesundheitsversorgung
3.4 Das Asylverfahren
4 STATUS QUO DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG VON FLÜCHTLINGEN IN DEUTSCHLAND
4.1 Erkrankungen von Flüchtlingen
4.1.1 Posttraumatische Belastungsstörung
4.1.2 Epidemiologisch relevante Infektionskrankheiten
4.2 Allgemein rechtliche Grundlangen zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen
4.3 Die Gesundheitserstuntersuchung während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung
4.3.1 Definition Gesundheitserstuntersuchung
4.3.2 Realisierung der Gesundheitserstuntersuchung
4.3.3 Umfang der Gesundheitserstuntersuchung
4.4 Die medizinische Versorgung innerhalb der Erstaufnahmeunterkunft NACH DEM §§ 4 UND 6 DES ASYLBLG
4.4.1 Das Gesundheitssystem
4.4.2 Die ambulante und stationäre Versorgung
5 LÖSUNGSANSÄTZE
5.1 „Ratgeber Gesundheitfür Flüchtlinge in Deutschland"
5.2 Ermächtigung Flüchtlinge
5.3 Rahmenverträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung
5.4 Das „Bremer Modell“
5.5 Gesundheitskarte
5.6 REFUDOCS
6 FAZIT
6.1 LÜCKEN IN DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG
6.2 Handlungsempfehlungen
6.3 Zusammenfassung und Ausblick
LITERATUR
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN
1 Einleitung
„Wo man Gefahren nicht besiegen kann, ist Flucht der Sieg“,1 schrieb Johann Gottfried Seume um 1796 auf seiner Fußreise von Leipzig nach Sizilien in seinem Werk „Spaziergang nach Syrakus“. Aktuell flüchten 60 Millionen Menschen auf der gesamten Welt.2 Diese Entwicklung begann 2011 mit dem Ausbruch des Krieges in Syrien, der mittlerweile weltweit die größten Fluchtbewegungen verursacht hat.3
In die Auseinandersetzungen sind Milizen, Widerstandskämpfer4, Separatisten und Dschihadisten - sowohl aus Syrien als auch aus den angrenzenden Ländern - involviert.5 Der Krieg in Syrien hat dabei mehr als 250.000 Menschenleben gefordert und circa 24 Millionen Menschen zur Flucht gezwungen.6 Der UNFlüchtlingskommissar Antonio Guterres fasst die Situation zusammen: „Wir werden aktuell Zeugen eines Paradigmenwechsels. Wir geraten in eine Epoche, in der das Ausmaß der globalen Flucht und Vertreibung sowie die zu deren Bewältigung notwendigen Reaktionen alles davor Gewesene in den Schatten stellen.“7
Infolgedessen suchen auch viele der Flüchtlinge Schutz in Europa. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht davon aus, dass sich im gesamten Jahr bis Ende 2015 etwa 800.000 bis eine Million Menschen in Deutschland als Flüchtlinge registriert haben.8
Einmal in Deutschland angekommen, benötigen diese Menschen oft auch medizinische Versorgung in mehrerlei Hinsicht: Nicht nur sind sie von der Reise geschwächt, auch erfordern die Folgen von Krieg und Flucht eine schnelle medizinische Versorgung sowie professionelle Hilfe.
Flüchtlinge leben zunächst bis zu sechs Monaten in Erstaufnahmeeinrichtungen9. In dieser Zeit wird das Asylantragsverfahren10 entschieden. Währenddessen erhalten Flüchtlinge keine allgemeinen, sondern reduzierte Leistungen der Sozialhilfe. Flüchtlinge haben deshalb nur einen eingeschränkten Zugriff auf medizinische Leistungen, die in der Regel nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen gewährleistet werden. Die verpflichtende Gesundheitserstuntersu- chung11 - die zügig nach Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung vorgenommen werden soll - stellt daher für viele Flüchtlinge den ersten und einzigen ärztlichen Kontakt dar. Erst wenn der Asylantrag anerkannt wird, erhalten Flüchtlinge eine uneingeschränkte medizinische Versorgung, die dem Regelangebot der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Wird der Antrag abgelehnt, können Flüchtlinge einen Folgeantrag stellen. Andernfalls müssen sie Deutschland verlassen.
Seit Beginn der Flüchtlingskrise hat sich gezeigt, dass die Flüchtlingsversorgung nicht optimal ist: Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen stehen Länder und Kommunen am Rande ihrer Belastbarkeit. Es ist dabei die Rede von einem möglichen Zusammenbruch der Versorgung.12 „In den Auffangeinrichtungen herrscht im Moment bei der medizinischen Versorgung ein völliges Durcheinander“, beklagt der Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery.13
In der Zeit nach ihrer Ankunft in Deutschland erleben Flüchtlinge entsprechend unterschiedliche Qualitäten von medizinischer Versorgung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit diese adäquat ist und in welcher Hinsicht Optimierungsbedarf besteht. Die Antworten auf diese Fragen sind insofern von großer Relevanz, da eine Reihe von Akteuren Einfluss auf die medizinische Versorgung von Flüchtlingen nimmt. Diese Akteure finden sich auf mehreren Ebenen. Auf der Makroebene treffen Politiker grundsätzliche Entscheidungen, die auf die medizinische Versorgung von Flüchtlingen Auswirkungen haben. Auf der Mesoebene beeinflussen Ämter und Verbände die Versorgung. Die Mikroebene ist durch das Handeln von Ärzten geprägt. Zu identifizieren, welche Akteure in welcher Art und Weise tätig werden können, um die medizinische Versorgung von Flüchtlingen zu verbessern, ist das Anliegen der vorliegenden Arbeit.
Aus dem geschilderten Problemhorizont ergibt sich also das übergeordnete Erkenntnisinteresse, inwieweit die medizinische Versorgung von Flüchtlingen unter Beachtung der institutionellen Rahmenbedingungen in Deutschland verbessert werden kann.
1.1 Zielsetzung der Arbeit
Die Zielsetzung dieser Arbeit ergibt sich aus der Dringlichkeit, eine adäquate medizinische Versorgung für Flüchtlinge zu ermöglichen. Um zu identifizieren, was eben jener im Weg steht, erfolgt eine Analyse der aktuellen Rahmenbedingungen und Modalitäten der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Sie stellt den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit dar.
Dieser Untersuchungsgegenstand lässt sich aus einer Reihe von wissenschaftlichen Disziplinen interdisziplinär betrachten. Die vorliegende Arbeit nähert sich dem Untersuchungsgegenstand dabei aus einer gesundheitswesenswissenschaftlichen Perspektive.
Aus dem formulierten Erkenntnisinteresse ergeben sich folgende Leitfragen für die vorliegende Arbeit:
- Welche Bedingungen rahmen die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland?
- Wie gestaltet sich die Gesundheitserstuntersuchung und medizinische Akutversorgung der Flüchtlinge während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung?
- Welche Probleme ergeben sich aus diesen Bedingungen?
Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, auf die Akteure im deutschen Gesundheitssystem zurückgreifen können.
1.2 Aufbau der Arbeit
Auf diese einleitenden Überlegungen (Kap. 1) folgt die Darstellung des methodischen Vorgehens in dieser Arbeit (Kap. 2). Es schließt sich eine Definition des Flüchtlingsbegriffs, eine Beschreibung der politischen Situation in dem Herkunftsland Syrien sowie eine theoretische Annäherung an die Konsequenzen für die Gesundheitsversorgung an (Kap. 3). Diese Grundlagen bilden das Fundament für den Analyseteil (Kap. 4). In diesem Teil werden zunächst Erkrankungen von Flüchtlingen betrachtet, die eine der größten Herausforderungen für das deutsche Gesundheitssystem darstellen. Die medizinische Versorgung wird dabei von rechtlichen Rahmenbedingungen gerahmt, die ebenfalls beleuchtet werden. Anschließend werden die verpflichtende Gesundheitserstuntersuchung sowie die Hürden zur Inanspruchnahme akutmedizinischer Leistungen während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung betrachtet. Daran anschließend können im folgenden Kapitel (Kap. 5) Lösungsansätze beschrieben werden, die mit dem Ziel, die medizinische Versorgung von Flüchtlingen zu verbessern, bereits vorgenommen wurden. Auf Basis dieser beiden Kapitel ist es nun möglich, Probleme bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen aufzuzeigen (Kap. 6). Diese Probleme bilden den Ausgangspunkt für die Formulierung der Handlungsempfehlungen. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse und einem Ausblick auf den weiteren Forschungsbedarf.
2 Methodisches Vorgehen
Die vorliegende Arbeit hat explorativen Charakter und nähert sich dem Untersuchungsgegenstand auf Basis bereits verfasster wissenschaftlicher Literatur unter Zuhilfenahme journalistischer Berichterstattung.
Der Untersuchungsgegenstand kann, wie eingangs gezeigt, aus der Perspektive einer Reihe von wissenschaftlichen Disziplinen betrachtet werden. Bei dieser Komplexität des Untersuchungsgegenstands empfiehlt sich eine Analyse entlang mehrerer im Vorhinein formulierter Kriterien. Dieses Vorgehen ermöglicht es, sich dem Untersuchungsgegenstand strukturiert zu nähern und zugleich klar weiteren Forschungsbedarf zu identifizieren - für die Gesundheitswissenschaft als auch für die angrenzenden Wissenschaften der Politik und Kommunikation.
Folgende Kriterien werden zur Beantwortung der Forschungsfragen in den Mittelpunkt gestellt:
- Umfang der medizinischen Versorgung
- zeitlicher Rahmen der medizinischen Versorgung
- rechtlicher Rahmen der medizinischen Versorgung
- bürokratischer Rahmen der medizinischen Versorgung
Anhand dieser Kriterien erfolgt in Kapitel 4 die Analyse.
3 Begriffsbestimmung und Ausgangssituation
Um sich dem Untersuchungsgegenstand strukturiert nähern zu können, muss zunächst das Begriffskonzept des Flüchtlings geklärt werden. Nach dieser defini- torischen Klärung werden in diesem Kapitel die politische Situation in den Herkunftsländern, die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die dortige Gesundheitsversorgung sowie das Asylverfahren in Deutschland beschrieben. Dies ist insofern von hoher Relevanz, da eine Reihe von Erkrankungen von Flüchtlingen (Kap. 4.1) darauf zurückgeht.
3.1 Definition Flüchtling
Für die Bezeichnung „Flüchtling“ liegt bereits eine Reihe von Definitionen vor, auf die in der vorliegenden Arbeit zurückgegriffen werden kann. Ein Flüchtling ist nach dem Verständnis der Genfer Flüchtlingskonvention: „eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren Eine ähnliche Definition von Flüchtlingen erfolgt im Rahmen des Asylverfahrensgesetztes (AsylVfG). Nach § 3 desselben gilt ein Mensch als Flüchtling: „wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und 14 UNHCR (Hrsg.): Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 - Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 - Berlin (o.J.), S. 2, unter: http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/03_profil_begriffe/genfer_fluechtlingskonven tion/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf, vom 2.1.2016. dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will [...]"15 Ob eine solche Verfolgung vorliegt, wird in einem Asylverfahren festgestellt, das in der Arbeit noch beleuchtet wird (Kap. 3.4).
Neben dem Begriff „Flüchtling“ findet auch die Bezeichnung „Asylbewerber“ Anwendung. In Abgrenzung zum Flüchtlingsbegriff bezieht sie sich auf Menschen, die vor einer positiven oder negativen Entscheidung des Asylverfahrens stehen. Im Rahmen der Rechtsnormen und den Statistiken der Bundesregierung werden diese Menschen entsprechend einheitlich als „Asylbewerber“, nicht jedoch als „Flüchtling“ bezeichnet.16
In der verwendeten Literatur wird die Personengruppe, auf die sich der Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit bezieht, als „Flüchtlinge“, „Asylsuchende“, „Asylbewerber“ und „Geflüchtete“ referenziert. Im Rahmen der nachfolgenden Überlegungen ergibt sich kein analytischer Wert daraus, eine definitorische Unterscheidung vorzunehmen. Daher wird einheitlich der Begriff „Flüchtling“ verwendet.
3.2 Politische Situation im Herkunftsland
Einige Erkrankungen von Flüchtlingen gehen auf die Situation ihren Herkunftsländern zurück. Aus diesem Grund ist es von Interesse, diese Situation kurz zu beleuchten. Im Folgenden wird daher auf den Grund der Massenflucht eingegangen, um ein Verständnis für die Fluchtursache der syrischen Bevölkerung zu entwickeln.
Syrien liegt im Nahen Osten und grenzt an Libanon, Israel, Jordanien, den Irak und die Türkei. Aufgrund dieser geografischen Lage befindet sich Syrien am Kreuzweg mehrerer Kulturen. Das Land war deshalb lange Zeit geprägt von Migration, Besetzung und Eroberungen. Dementsprechend entwickelte sich eine komplexe Geschichte, die zur ethnischen und religiösen Aufteilung des Landes beigetragen hat.17 Die Bevölkerung des Landes besteht zu 90,3 % aus Arabern, 9 % Kurden und 0,8 % Armeniern und Andere 9,7 %.18 Die Mehrheit der Syrer sind Muslime. Seit 1971 wird das Land von der alawitischen Familie Assad beherrscht, welche in Syrien einer Minderheit angehört. 2011 begannen Proteste für Demokratie und Freiheit gegen die Assad-Regierung.19
Ein Grund dafür wird in dem gestiegenen politischen Bewusstsein junger Teile des syrischen Volks gesehen. Die Syrer, die jünger als 25 Jahre sind, machen insgesamt 56 % (22,85 Mio.) aus.20 Der Alphabetisierungsgrad beträgt dabei 95 %.21 Trotzdem sind viele der Menschen arbeitslos. Ein Grund dafür ist in der zunehmenden Kluft der wirtschaftlichen Entwicklung im Land zu sehen. Die Zentralmacht in Syrien vernachlässigt bestimmte Regionen.22
In den Jahren nach 2011 breiteten sich die Proteste gegen die Regierung auf das ganze Land aus.23 In der Folge ergab sich eine komplexe Situation, in der das syrische Regime Krieg gegen das eigene Volk führt, der sich grausam entwickelt hat und weiter entwickelt. Er ist geprägt von Folter und gezieltem Aushungern von Menschen.24
Aus dieser Situation heraus begann eine der größten Flüchtlingsbewegungen weltweit. Nach Angaben der UN Refugee Agency (UNHCR) beträgt die Gesamtzahl der Flüchtlinge aus Syrien mehr als 4 Millionen Menschen. Hinzu kommen 7,6 Millionen Vertriebene innerhalb Syriens.25
3.3 Konsequenzen für die Gesundheitsversorgung
Der mehrjährige Konflikt hat das Gesundheitssystem in Syrien zum fast vollständigen Zusammenbruch gebracht. Ein Zugang zu medizinischer Versorgung ist vielen Syrern verwehrt. Da im Rahmen der Auseinandersetzung auch Kliniken gezielt attackiert werden, fehlt es zunehmend an Materialien und professionellen Personal.26 75 % der Krankenhäuser und 37 % der Gesundheitszentren wurden bereits zerstört. Im Zuge des Konflikts wurde die lokale Produktion von Materialien für den medizinischen Bedarf von 90 % auf 10 % gesenkt, woraus sich ein Mangel an essenziellen Medikament ergibt.27 Durch den zusätzlichen Bedarf an medizinischen Mitteln kam es auch in den Nachbarländern zu einer angespannten Situation für das Gesundheitssystem. Aktuell kann weder die Versorgung von chronischen Erkrankungen noch die Unterbindung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten gewährleistet werden.28
Neben der problematischen Situation im Land selbst sehen sich auch humanitäre Organisationen neuen Herausforderungen gegenübergestellt. Durch die Unterfinanzierung des UNHCR und anderer humanitären Organisationen wurden medizinische Subventionen für Flüchtlinge reduziert, was wiederum dazu führte, das notwendige Behandlungen durch diese Organisationen zum Teil ausbleiben müssen.29
Diese Bedingungen rahmen die medizinische Versorgung von Flüchtlingen. Entsprechend verschärft ist die Situation innerhalb Syriens und in den Nachbarländern. Sie wird als die schlimmste humanitäre Krise des 21. Jahrhunderts beschrieben.30
3.4 Das Asylverfahren
In diesem Kapitel wird das Asylverfahren in Deutschland in seinen grundsätzlichen Zügen näher beschrieben. In Zentrum steht dabei nicht die detaillierte Betrachtung aller Schritte. Es soll verdeutlicht werden, dass die komplizierten Verwaltungsstrukturen zur Prüfung von Asylanträgen eine schnelle Klärung des Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen unmöglich machen und damit auch den regulären Zugang (Kap. 3.2) zum deutschen Gesundheitssystem versperren.31
Die Prüfung von Asylanträgen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Seine Mitarbeiter müssen bewerten, ob sich ein Flüchtling in seinem Herkunftsland Verfolgung ausgesetzt sieht, die wiederum sein Leben oder seine Freiheit bedrohen. Ein Flüchtling, der sich auf das Asylrecht beruft, muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im AsylVfG festgelegt ist.32
Die erstmalige Äußerung eines Asylgesuchs innerhalb des Bundesgebiets eines Flüchtlings bei beispielsweise Grenz- oder Ausländerbehörden ist der erste Schritt zum Asylverfahren.33 Anschließend durchlaufen alle Flüchtlinge, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine Registrierung die durch die Datenbank EASY34 erfasst wird.35 Flüchtlinge werden nach bestimmten Kriterien einer Erstaufnahmeeinrichtung zugeteilt, die für sie zuständig ist. Für jedes Bundesland existieren dabei bestimmte Aufnahmequoten. Diese Quoten geben vor, welchen Anteil der Flüchtlinge jedes Bundesland aufnehmen muss. Die Verteilung der Flüchtlinge erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel36 durch die Datenbank EASY auf das ganze Land.37 Ein offizieller Antrag auf Asyl kann erst nach der Registrierung beim BAMF beantragt werden.38 Mit jedem Asylantrag wird auf Grundlage des AsylVfG die Prüfung der Schutzarten39 und in der Regel eine persönliche Anhörung des Flüchtlings in der BAMF-Außenstelle mit Hilfe eines Dolmetschers durchgeführt. Der Flüchtling muss hier Gründe für das Verlassen seines Heimatlandes darlegen und erläutern, warum er in Deutschland Schutz sucht.40
Während des Asylverfahrens, sind Flüchtlinge41 verpflichtet, sich bis sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufzuhalten.42 Mit diesem Verfahren soll unter anderem sichergestellt werden, dass Flüchtlinge für die Gewährleistung eines zügigen Verfahrens zur Verfügung stehen. Die Dauer der Bearbeitung eines Asylantrags ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt von der Anzahl und der Herkunft43 der Flüchtlinge ab.44 Die Durchschnittsbearbeitungsdauer eines Asylverfahrens betrug 2012 noch etwas mehr als 12 Monate. Dabei wurden 46,2 % der Anträge innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung bearbeitet.45 Ende 2015 reduzierte sich die Dauer der Verfahren auf durchschnittlich etwas mehr als 5 Monate.46
Zeitliche Verzögerungen im Asylverfahren sind auf Personalengpässe in den Verwaltungen im gesamten Land und die steigende Anzahl von Flüchtlingen zu- rückzuführen.47 Während des Halbjahres 2015 wurden in Deutschland 159.900 Asylanträge gestellt48 - die höchste Anzahl weltweit. Im Zeitraum von Januar bis November 2015 gab es insgesamt 425.035 Asylanträge, von denen 392.028 Erstanträge sind.49 Davon wiederum stammen 132.564 Anträge von Flüchtlingen syrischer Herkunft. Im Vorjahr, 2014, waren es noch 34.144 - ein Plus von 288,2 %. Syrien belegt unter den Herkunftsländern mit einem Anteil von 33,8 % an allen Flüchtlingen, die nach Deutschland gelangen, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2015 den ersten Platz.50 Bei syrischen Flüchtlingen werden aktuell am Ende des Verfahrens fast alle Asylanträge positiv beschieden.51
4 Status quo der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland
Die vorangegangene Begriffsklärung sowie Beschreibung der Ausgangssituation für Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, stellen den Hintergrund für dieses Kapitel dar. Im Folgenden wird analysiert, welche Erkrankungen bei Flüchtlingen häufig auftreten, um anschließend analysieren zu können, wie sich die medizinische Versorgung dieser Erkrankungen innerhalb des deutschen Gesundheitssystems gestaltet. Diese Analyse ermöglicht es, später problematische Aspekte des Untersuchungsgegenstands aufzuzeigen und daraus Handlungsempfehlungen zu formulieren.
4.1 Erkrankungen von Flüchtlingen
Flüchtlinge leiden unter den Folgen der monatelangen Flucht und infolge der Erlebnisse im Herkunftsland nicht nur an körperliche Beschwerden. Hinzu kommen auch psychische Belastungen wie die „Posttraumatische Belastungsstörungen“ (PTBS) und „Epidemiologisch relevante Infektionskrankheiten“, die in diesem Kapitel gesondert betrachtet werden. Sie stellen, wie gezeigt wird, eine der größten Herausforderungen für das deutsche Gesundheitssystem dar.
4.1.1 Posttraumatische Belastungsstörung
Zu den Erfahrungen, die viele syrische Flüchtlinge erleiden mussten zählen Verfolgung, Folter, Flucht und Vertreibung. Flüchtlinge sind daher als Risikogruppe für psychische Belastungen zu betrachten.52 Die häufigsten Krankheitsbilder dieser Risikogruppe sind Trauma-Folgestörungen wie die PTBS oder Depressionen.53 Laut den Angaben der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychoso- zialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer kämpft etwa die Hälfte der Flüchtlinge mit diesen psychischen Folgen.54
Eine PTBS ist eine „Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde.“55 Dabei ist nicht nur die psychische und körperliche Befindlichkeit der betreffenden Person beeinträchtigt, sondern auch die soziale Beziehungsfähigkeit, die generelle Anpassungs- und Belastungsfähigkeit sowie die allgemeine Leistungsfähigkeit. Die Störung ist durch eine feindliche oder misstrauische Haltung gegenüber der Welt, durch typisches Vermeidungsverhalten, durch sozialen Rückzug, Gefühle der Leere und Hoffnungslosigkeit sowie durch ein Entfremdungsgefühl und durch ein chronisches Gefühl der Anspannung - wie unter ständiger Bedrohung - gekennzeichnet. Zu den Kardinalsymptomen zählen Anzeichen des Wiedererlebens, des Vermeidens und anhaltender Überregung.56 Eine verschleppte PTBS, die sich zu einem chronischen Verlauf entwickelt, ist in der Behandlung komplizierter als eine PTBS im Frühstadium. Bei unzureichender oder fehlender Behandlung kann es zu komplizierten Verläufen bis hin zum Suizid führen.57
Studien zufolge ist die Zeit nach dem Erleiden traumatischer Gewalt entscheidend für den individuellen Prozess, für die Entstehung und Ausprägung von Symptomen.58 Werden diese Symptome ignoriert, ist es möglich, dass sich bei der Integration von Flüchtlinge in die deutsche Gesellschaft erhebliche Probleme ergeben.59
Im Jahr 2015 war in Deutschland von 60.000 bis 80.000 behandlungsbedürftigen Flüchtlingen auszugehen, die eine Psychotherapie benötigen.60 Bei einer Querschnittsuntersuchung von Medizinern der Technischen Universität München wur- de bei einem Drittel der syrischen Flüchtlinge eine PTBS diagnostiziert. Bei weiteren 16 % konnte man eine Anpassungsstörung feststellen, die auf die Vorstufe von PTBS hindeutet. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass noch weitere Flüchtlinge eine PTBS entwickeln werden.61
4.1.2 Epidemiologisch relevante Infektionskrankheiten
Neben psychischen Erkrankungen weisen Flüchtlinge auch Infektionskrankheiten auf. Ihre Behandlung ist vor dem Hintergrund der hohen Zahl ankommender Flüchtlinge auch hinsichtlich der Prävention und Kontrolle dieser Krankheiten von gesteigerter Bedeutung. Besonders der verpflichtende Aufenthalt in den beengenden Erstaufnahmeeinrichtungen (Kap. 2.4) begünstigt die Situation einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Ausbrüche von Infektionskrankheiten.62
„Der Bürgerkrieg ist der perfekte Nährboden für Epidemien“, stellen Forscher der University of Carolina und American University Beirut in Rahmen einer Studie fest.63 Häufig besteht bei Flüchtlingen kein ausreichender Schutz gegen impfprä- ventable Erkrankungen. Die unzureichende medizinische Versorgung in Syrien führte unter anderem dazu, dass Kinder nicht mehr gegen Poliomyelitis64, Masern65, Keuchhusten, Mumps, Influenza, Hepatitis A und andere Krankheiten geimpft wurden.66
Des Weiteren ist - unabhängig von den impfpräventablen Erkrankungen - die Tuberkulose (TBC) mit aufzuzählen, da sie in den Herkunftsländern häufiger als in Deutschland vorkommt. Flüchtlinge haben hinsichtlich der TBC sowohl ein höheres Risiko der Exposition als auch der Erkrankung. Das größere Expositionsrisiko ist bedingt durch das häufigere Vorkommen von TBC in den meisten Herkunftsländern sowie durch die Expositionsmöglichkeiten während der Flucht. Die körperlichen und psychosozialen Belastungen während der Migration erhöhen das Erkrankungsrisiko in dieser Personengruppe, da sie die Krankheitsprogression und Reaktivierung einer latenten tuberkulösen Infektion begünstigen können.67 Nach Schätzungen des Robert Koch Instituts (RKI) überträgt jeder unerkannte TBC-Träger pro Jahr an circa zehn bis dahin noch nicht infizierte Personen.68
Bei Flüchtlingen treten darüber hinaus auch Gastrointestinale Erkrankungen und Skabies auf69. Dies ist auf die hygienischen Bedingungen während der Flucht und in den Erstaufnahmeeinrichtungen zurückzuführen. Mängel dahingehend begünstigen eine Verbreitung der genannten Erkrankungen.70
[...]
1 Wagner, A.: J.G. Seume's Sämtliche Werke, 1. Auflage, Leipzig 1837, S. 659.
2 Vgl. UNHCR (Hrsg.): Weltweit fast 60 Millionen Menschen auf der Flucht - Berlin 2015, unter: http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/07_presse/pressemitteilungen/20150618_P M_globaltrends2014.pdf, vom 02.01.2016.
3 Vgl. UNHCR (Hrsg.): Weltweit fast 60 Millionen Menschen auf der Flucht - Berlin 2015, unter: http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/07_presse/pressemitteilungen/20150618_P M_globaltrends2014.pdf, vom 02.01.2016.
4 Zur in dieser Arbeit verwendeten Sprache sei angemerkt, dass in der vorliegenden Arbeit ausschließlich die vermeintlich männliche Pluralform von Artikeln, Pronomina und Substantiven verwendet wird. Sie hat im Folgenden eine geschlechtsneutrale Bedeutung. Auf vermeintlich weibliche Pluralformen wird daher verzichtet.
5 Vgl. Jaeger, K.; Tophoven, R.: Syrien - Internationale Akteure, Interessen, Konfliktlinien - Bonn 2015, unter: http://www.bpb.de/apuz/155114/internationale-akteure-interessen-konfliktlinien, vom 03.02.2016.
6 Vgl. Wieland, C.: Syrien - Innerstaatliche Konflikte - Bonn 2015, unter: http://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/54705/syrien, vom 03.01.2016.
7 Vgl. UNHCR (Hrsg.): Weltweit knapp 60 Millionen Menschen auf der Flucht - Berlin 2015, unter: http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/07_presse/pressemitteilungen/20150618_P M_globaltrends2014.pdf, vom 02.01.2016.
8 Vgl. Bd.-Reg. (Hrsg.): Informationen zu Flüchtlingen und Asyl - Berlin 2015, unter: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/1- FAQ/_node.html?id=GlossarEntry1640718, 15.12.2016.
9 Als Erstaufnahmeunterkunft oder Aufnahmeeinrichtung nach §22 Asylgesetz (AsylG) werden die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Flüchtlinge bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen um dort ihren Asylantrag zu stellen.
10 Flüchtlinge die Schutz in Deutschland suchen, müssen vorerst einen Antrag auf Asyl stellen. In einem Verfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß dem AsylVfG in wie fern Anspruch beziehungsweise Anerkennung auf Asyl besteht.
11 Nach § 62 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind: „Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt.“ Die Ergebnisse die folgend zitiert werden, benutzen unterschiedliche Umschreibung wie Erstaufnahmeuntersuchung, Basisuntersuchung oder Gesundheitscheck. Zur sprachlichen Vereinfachung wird in dieser Arbeit einheitlich der Begriff Gesundheitserstuntersuchung verwendet.
12 Vgl. Tagesschau (Hrsg.): 800.000, eine Million oder 1,5 Millionen - Hamburg 2015, unter: https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-deutschland-123.html, vom 20.01.2016.
13 Emmrich, J.: Jeder Flüchtling sollte innerhalb von drei Tagen einen Arzt sehen - Hamburg 2015, unter: http://www.abendblatt.de/politik/article205607061/Jeder-Fluechtling-sollte-innerhalb-von-drei- Tagen-einen-Arzt-sehen.html, vom 20.01.2016.
15 BMJV (Hrsg.): Asylgesetz - §3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Berlin 2015, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/ 3.html, vom 03.01.2016.
16 Vgl. Bd.-Reg. (Hrsg.): Gesundheitliche Versorgung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen in Deutschland - Berlin 2013, S. 2, unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713461.pdf , vom 10.01.2016.
17 Vgl. Seibring, A.: Editorial - Bonn 2015, unter: http://www.bpb.de/apuz/155106/editorial, vom 03.01.2016.
18 Vgl. Lexas Information Network (Hrsg.): Ethnien - Gütersloh 2015, unter: http://www.laenderdaten.de/bevoelkerung/ethnien.aspx, vom 10.12.2015
19 Vgl. BPB (Hrsg.): Syrien: Die Ursprünge der Krise - Bonn 2012, unter: http://www.bpb.de/mediathek/178828/syrien-die-urspruenge-der-krise, vom 11.12.2015.
20 Vgl. BPB (Hrsg.): Syrien: Die Ursprünge der Krise - Bonn 2012, unter: http://www.bpb.de/mediathek/178828/syrien-die-urspruenge-der-krise, vom 11.12.2015.
21 Vgl. BPB (Hrsg.): Syrien: Die Ursprünge der Krise - Bonn 2012, unter: http://www.bpb.de/mediathek/178828/syrien-die-urspruenge-der-krise, vom 11.12.2015.
22 Vgl. Wieland, C.: Syrien - Innerstaatliche Konflikte - Bonn 2015, unter: http://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/54705/syrien, vom 03.01.2016.
23 Vgl. Gerlach, D.; Metzger, N.; Asseburg, M.; Jaeger, K; Tophoven, R.; Bickel, M.; Lange, K.; Schumann, C.; Jud, A.: Syrien - Aus Politik und Zeitgeschichte - Bonn 2013, S. 37 ff., unter: http://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2013-08_online.pdf, vom 12.12.2015.
24 Vgl. Dönhoff, M.; Schmidt, H. (Hrsg.): Zehntausende hungern in Madaja - Hamburg 2016, unter: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/syrien-hungersnot-madaja-buergerkrieg- hunger, vom 12.12.2016.
25 Vgl. UNHCR (Hrsg.): Family torn apart by war is too much - (o.O.) 2015, S. 1, unter: https://s3.amazonaws.com/unhcrsharedmedia/2015/2015-4+million+syrian+refugees/2015-07-09- uNHCR-4-million-press-release.pdf, vom 13.12.2015.
26 Vgl. ÄoG (Hrsg.): Vier Jahre Syrien Konflikt - Medizinische Hilfe Blockiert - Berlin 2015, unter: http://www.msf.ch/de/news/medienmitteilungen/detail/vier-jahre-syrien-konflikt-medizinische-hilfe- ist-blockiert/, vom 10.01.2016.
27 Vgl. Sharara, S. L.; Kanj, S. S.; Heitman, J.: War and infecious Diseases - Challenges of the syrian civil war - Durham 2014, unter: http://journals.plos.org/plospathogens/article/asset?id=10.1371%2Fjournal.ppat.1004438.XML, vom 10.01.2016.
28 Vgl. Horton, R. (Hrsg.): Syrian refugees in Lebanon: facts and solutions, Oxford 2013, S. 763 http://www.thelancet.com/pdfs/journals/lancet/PIIS0140-6736%2813%2961461-0.pdf, vom 15.01.2016.
29 Vgl. Sharara, S. L.; Kanj, S. S.; Heitman, J.:War and infectious diseases - Challenges oft the syrian civil war - Duram 2014, unter: http://journals.plos.org/plospathogens/article/asset?id=10.1371%2Fjournal.ppat.1004438.XML, vom 10.01.2016.
30 Vgl. Horton, R. (Hrsg.): The war on Syrian civilians - Oxford 2014, unter: http://www.thelancet.com/pdfs/journals/lancet/PIIS0140-6736%2814%2960134-3.pdf - Oxford 2014, vom 25.01.2016.
31 Vgl. Schmitt, S.: Die Flüchtlingskrise ist der Stresstest für das Gesundheitssystem - Berlin 2016, S. 15, unter: https://www.fvdz.de/files/DATEIANHAENGE/DFZ/DFZ1_16_Fluechtlingskrise.pdf, vom 15.01.2016.
32 Vgl. BAMF (Hrsg.): Ablauf des deutschen Asylverfahren - Nürnberg 2014, S. 3-8, unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/ablauf- asylverfah- ren.pdf;jsessionid=517D0D54E2C7694AC7253FB88DAFB047.1_cid286?__blob=publicationFile, vom 05.01.2016.
33 Vgl. BAMF (Hrsg.): Ablauf eines Asylverfahrens - Nürnberg 2015, unter: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Verfahrensablauf/verfahrensablau f-node.html, 05.01.2016.
34 Ist eine vom BAMF betriebene IT-Anwendung mit deren Hilfe in Deutschland die Erstverteilung von Flüchtlingen auf die einzelnen Bundesländer erfolgt. Minderjährige, die allein ohne einen Vormund einreisen, werden nicht mit EASY verteilt. Das System dient auch zur Zählung der Flüchtlin- 3g5e. 5 Vgl. BAMF (Hrsg.): Verteilung der Asylbewerber - Nürnberg 2016, unter: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Verteilung/verteilung-node.html, vom 02.01.2016.
36 Nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" wird festgelegt wie viele Flüchtlinge ein Bundesland aufnehmen muss. Dies richtet sich nach Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl. Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Im Jahr 2015 hat Nordrhein-Westfalen die höchste Quote und Bremen die niedrigste Quote Flüchtlinge aufzunehmen.
37 Vgl. BAMF (Hrsg.): Verteilung der Asylbewerber - Nürnberg 2016, http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Verteilung/verteilung-node.html, 02.01.2016.
38 Vgl. BAMF (Hrsg.): Ablauf eines Asylverfahrens - Nürnberg 2015, unter: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Verfahrensablauf/verfahrensablau f-node.html, 05.01.2016.
39 Zuerkennung von Flüchtlingseigenschaften wie der Flüchtlingsschutz (§ 3 Abs. 1 AsylVfG) und Subsidiärer Schutz nach (§ 4 Abs. 1 AsylVfG).
40 Vgl. BAMF (Hrsg.): Anhörung und Entscheidung - Nürnberg 2014, unter: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/AnhoerungEntscheidung/anhoeru ngentscheidung-node.html, 05.01.2016.
41 Ausgenommen besonders Schutzbedürftiger Flüchtlinge.
42 Vgl. BAMF (Hrsg.): Schneller und effektiver zur Entscheidung - Nürnberg 2014, unter: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/EntwicklungAsylrecht/Neuregelun g/neuregelung-node.html,vom 06.01.2016. 3 Seit Oktober 2014 wurde durch das Bundesministerium entschieden das die Bearbeitung von Asylanträgen aus extrem unsicheren Herkunftsländern wie Syrien, die in aller Regel ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, anderen vorgezogen werden. Des Weiteren können seit Oktober 2015 durch das Asylbeschleunigungsgesetz Asylanträge verkürzt werden, um Anträge schneller anerkennen oder ablehnen zu können.
44 Vgl. BAMF (Hrsg.): Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt - Nürnberg 2015, S. 13ff. unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/das-deutsche- asylverfahren.pdf? blob=publicationFile, vom 02.01.2016.
45 Vgl. BAMF (Hrsg.): Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt - Berlin 2015, S. 42, unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/das-deutsche- asylverfahren.pdf? blob=publicationFile, vom 09.01.2016.
46 Vgl. Tagesschau (Hrsg.): Am schnellsten in Mecklenburg-Vorpommern - Hamburg 2015, unter: https://www.tagesschau.de/inland/asylverfahren-109.html, vom 09.01.2016.
47 Vgl. BAMF (Hrsg.): Bundesamt stellt neues Personal ein - Nürnberg 2015, unter: http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150803-personal-einstellungen.html, vom 05.01.2016.
48 Vgl. BAMF (Hrsg.): Aktuelle Zahlen zu Asyl - Nürnberg 2015, S. 5, unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage- teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?________________________________ blob=publicationFile, vom 02.01.2016.
49 Ein erneuter Asylantrag nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags.
50 Vgl. BAMF (Hrsg.): Aktuelle Zahlen zu Asyl - Nürnberg 2015, S. 5, unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage- teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?________________________________ blob=publicationFile, vom 04.01.2016.
51 Vgl. Bd.-Reg. (Hrsg.): Informationen zu Flüchtlingen und Asyl - Berlin 2015, unter: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/1- FAQ/_node.html?id=GlossarEntry1640734, 04.01.2015.
52 Vgl. Mall, V.; Henningsen, P.: Mehrzahl der syrischen - München 2015, unter: https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/kurz/article/32590/, vom 15.01.2015.
53 Vgl. Gassen, A. (Hrsg.): Medizinische Versorgung von Flüchtlingen - Die KVen nehmen die Herausforderung an - Berlin 2015, S. 5, unter: http://www.kbv.de/media/sp/kt_2015_4_web.pdf, vom 27.12.2015.
54 Vgl. BAfF (Hrsg.): Aufforderung zur Sicherstellung der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung Geflüchteter in Deutschland - Berlin 2015, S. 1 unter: http://www.baff-zentren.org/wp- content/uploads/2015/06/Aufforderung-zur-Sicherstellung-der-gesundheitlichen-und- psychosozialen-Versorgung-Gefl%C3%BCchteter.pdf, vom 15.01.2016.
55 Löffler-Stastka, H.; Schuster, P.: Psychische Funktionen in Gesundheit und Krankheit, 7. Auflage, Wien 2010, S. 153.
56 Vgl. Koch, DF.: Stand des Wissens über Traumatisierungen bei Flüchtlingen, 1. Auflage , Kiel 2011, S. 11-15.
57 Vgl. Petermann, F.; Maercker, A.; Lutz, W.; Stangier, U.: Klinische Psychologie - Grundlagen, 1. Auflage, Göttingen 2011, S. 235
58 Friedmann, A.; Hofmann, P.; Lueger-Schuster, B.; Steinbauer, M.; Vyssoki, D.(Hrsg.): Psychotrauma - Die Posttraumatische Belastungsstörung, 1. Auflage, Wien 2004, S. 160
59 Vgl. Der Tagesspiegel (Hrsg.): Keine Integration ohne Therapie - Berlin 2015, unter: http://www.tagesspiegel.de/politik/das-leid-traumatisierter-fluechtlinge-keine-integration-ohne- therapie/12280170.html#, vom 26.12.2015.
60 Vgl. Beneker,C.: Psychotherapie für Flüchtlinge: Ärzte- und Psychotherapeuten wollen mit Drei- Punkte-Plan die Versorgung bessern - Hamburg 2015, S.1, unter: http://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4904185, vom 26.01.2015.
61 Vgl. Mall, V.; Henningsen, P.: Mehrzahl der syrischen - München 2015, unter: https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/kurz/article/32590/, vom 15.01.2015.
62 Vgl. RKI (Hrsg.): Epidemiologisches Bulletin - Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland - Berlin 2015, S. 1, unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2015/Ausgaben/41_15.pdf?_____ blob=publication File, vom 14.01.2016.
63 Sharara, S. L.; Kanj, S. S.; Heitman, J.: War and infecious Diseases - Challenges of the syrian civil war - Durham 2014, unter: http://journals.plos.org/plospathogens/article/asset?id=10.1371%2Fjournal.ppat.1004438.XML, vom 10.01.2016.
64 Kinderlähmiing. Masern ist eine hochansteckende, akute Virusinfektion. Masern bei Erwachsenen sind ebenso häufig wie bei Kindern - allerdings mit schwerwiegenden Komplikationen verbunden.
66 Vgl. Alwan, A.; Salama, P.: UNICEF and WHO appeal fort he lifting of siege on communities in Syria - (o.O.) 2016, unter: http://www.unicef.org/media/media_89815.html , vom 20.01.2016.
67 Vgl. Beermann, B.; Rexroth, U.; Kirchner, M.; Kühne, A.; Vygen, S.; Gilsdorf, A.: Überblick über epidemiologisch relevante Infektionskrankheiten - Köln 2015, S. 1717-1720, unter: http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=172565, vom 13.01.2016.
68 Vgl. RKI (Hrsg.): Thorax-Röntgenuntersuchungen bei Asylsuchenden gemäß § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Stellungnahme des Robert Koch Instituts - Berlin 2015, unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZZT/Tuberkulose/Tuberkulose_Roentgen- Untersuchungen_Asylsuchende.html, vom 12.01.2016.
69 Auch Krätze genannt, wird bei direktem Körperkontakt durch Übertragung von Krätzmilben verbreitet. Typisch sind stark juckende Effloreszenzen in den Interdigitalräumen. Durch den engen Kontakt auf der Flucht oder in den Gemeinschaftsunterkünften sowie die eingeschränkten hygienischen Verhältnisse ist ein Umfeld gegeben, welches die Ausbreitung von Skabies begünstigt und die Therapie schwierig gestaltet.
70 Vgl. Beermann, B.; Rexroth, U.; Kirchner, M.; Kühne, A.; Vygen, S.; Gilsdorf, A.: Überblick über epidemiologisch relevante Infektionskrankheiten - Köln 2015, S. 1717-1720, unter: http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=172565, vom 13.01.2016.
- Arbeit zitieren
- Madlen Friedrichs (Autor:in), 2015, Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland. Ein Beispiel der aktuellen Flüchtlingssituation 2015, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/921714
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