Die Reform der Unternehmensbesteuerung durch die duale Einkommenssteuer - ein Reformmodell für Deutschland?

Notwendigkeiten, Anforderungen und Merkmale der Reform


Seminararbeit, 2006

25 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Fragestellung

2. Reformnotwendigkeit

3. Anforderungen an ein modernes Steuersystem
3.1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
3.2. Das Ziel der Entscheidungsneutralität
3.2.1.Investitions- und Finanzierungsneutralität
3.2.2.Rechtsformneutralität
3.3. Steuervereinfachung

4. Die Reform der Unternehmensbesteuerung – Grundzüge der dualen Einkommenssteuer
4.1. Die Besteuerung von Kapitalgesellschaften
4.2. Die Besteuerung von Personenunternehmen

5. Die Umsetzung der definierten Anforderungen mit Hilfe der Integration der Körperschaftssteuer in die Einkommenssteuer
5.1. Verfassungsrechtliche Beurteilung
5.2. Die Umsetzung der Neutralitätspostulate
5.3. Die steuerliche Vereinfachung

6. Der Vorschlag des Sachverständigenrates zur Reform der Unternehmensbesteuerung – ein Reformmodell für Deutschland?

7. Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1.: Gewinnspaltung auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Abb. 2.: Beispiel für einen Verzinsungsfreibetrag bei Sofortausschüttung

Abb. 3.: Gewinnspaltung auf Ebene der Personenunternehmung

1. Einleitung und Fragestellung

In Zeiten der Globalisierung und des internationalen Steuerwettbewerbs ist der deutsche Staat einem starken Anpassungsdruck ausgesetzt. Themen wie steigender Wettbewerb, Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland und Steuerreformen sind ins öffentliche Bewusstsein Deutschlands gerückt. Auch wenn inzwischen ein Gewöhnungseffekt eingetreten ist, wird der Ruf vor allem nach weiterführenden Reformen des Steuersystems aus Politik und Wissenschaft immer lauter. Nach Ansicht vieler Experten gleicht das deutsche Steuersystem eher einem Chaos als einem modernen, geordneten System und vielfach wird bemängelt, die bereits vorgenommenen Reformschritte seien zu zaghaft gewesen, um Deutschland im Steuerwettbewerb international wettbewerbsfähig zu machen. Neben einer Flut von Gesetzen werden die zunehmende Intransparenz, die Ineffizienz, die dem System inne wohnt und die Dominanz von normativ begründeten Gerechtigkeitsvorstellungen bemängelt.

Auch die Bundesregierung hat den Reformbedarf wahrgenommen. Im Zuge des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 werden eine Reform der Unternehmensbesteuerung und eine Senkung der Unternehmenssteuersätze zugesichert, um Deutschland international wettbewerbsfähig zu machen. Eine weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität soll gewährleistet sein. Ebenso sollen die Planungssicherheit für Unternehmen und Haushalte, die Sicherung der deutschen Steuerbasis und die Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten im Vordergrund der Reform stehen.[1]

In der öffentlichen Diskussion um diese Ziele hat vor allem das Reformmodell von Paul Kirchhof eine große Rolle gespielt. Das Reformmodell einer Dualen Einkommenssteuer des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist hingegen eher in den Hintergrund getreten und so erregte auch die Zusage der Regierung, eine Grundsatzentscheidung zwischen synthetischer und dualer Einkommensbesteuerung zu treffen, wenig Aufmerksamkeit. Trotzdem und gerade deshalb erscheint es notwendig, das vorgelegte Steuermodell des Sachverständigenrates einer kritischen Analyse zu unterziehen. Inwieweit erreicht der Vorschlag die selbst gesteckten Reformziele, und werden mit der Reform die steuerlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland wirklich verbessert? Im Folgenden geht es darum diese Fragen zu klären, wobei zunächst ein theoretischer Zugang zum Problem gewählt wird. Nach einer Analyse der Reformnotwendigkeit, die sich aus Sicht des Sachverständigenrates ergibt, werden die Anforderungen, die an ein modernes Steuersystem gestellt werden, näher beleuchtet. Was versteht man in der einschlägigen Literatur unter „gerechter Besteuerung“? Was besagt das „Postulat der Entscheidungsneutralität“ und was bedeutet Investitions-, Finanzierungs- und Rechtsformneutralität? Anschließend wird dann die Reform der Unternehmensbesteuerung durch die duale Einkommenssteuer erläutert. Im Vordergrund dabei steht die Besteuerung der Kapitalgesellschaften und der Personenunternehmen. Wie sollen Kapitalgesellschaften laut Sachverständigenrat besteuert werden? Wie sieht das Grundkonzept der Gewinnspaltung im Bereich der Personenunternehmen aus? Im Anschluss der Analyse dieser Fragen wird – im Sinne der Anforderungen, die sich an ein modernes Steuersystem ergeben – zunächst die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze betrachtet. Ist die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen gewährleistet? Anschließend wird die Umsetzung der Neutralitätspostulate näher analysiert. Abschließend soll dann untersucht werden, inwieweit das Reformmodell des Sachverständigenrates ein Reformmodell für Deutschland ist. Wie nimmt die deutsche Regierung dieses Reformmodell auf und wie stellt sie sich den Weg aus den Reformbaustellen vor? Gibt es die Notwendigkeit für einen „Wettlauf nach unten[2] ? Diese abschließende Diskussion versteht sich als Einstieg in eine Debatte über den politischen Umgang mit einem zunehmenden Steuerwettbewerb, die wohl in Zukunft nicht oft genug geführt werden kann.

2. Reformnotwendigkeit

Nach Meinung der Steuerexperten in Deutschland ergibt sich die Notwendigkeit einer durchgreifenden Steuerreform aus der „Kompliziertheit, der Konzeptlosigkeit und mangelnden Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuersystems[3]. Der Sachverständigenrat, der sich in seiner Expertise des Jahres 2006 ebenfalls mit der Problematik befasst, ergänzt diese Informationen. Ausgangspunkt der Überlegungen ist das sogenannte Halbeinkünfteverfahren, welches seit dem 1. Januar 2001 in Deutschland in Kraft getreten ist. Ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne von Körperschaften werden seitdem einheitlich mit 25 v.H. besteuert. Ausgeschüttete Gewinne sind zur Hälfte bei den Anteilseignern im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuer steuerpflichtig. Einzelunternehmen und Personenunternehmen werden nach Maßgabe der persönlichen Einkommenssteuer der Eigentümer besteuert. Der Sachverständigenrat unterstellt in seiner Expertise diesem Halbeinkünfteverfahren nichtneutrale Finanzierungseffekte:

Bei Kapitalgesellschaften wird die Selbstfinanzierung von Investitionen in der Regel steuerlich günstiger behandelt als die Fremdfinanzierung und die Beteiligungsfinanzierung. Bei Personenunternehmen bestehen leichte Vorteile für die Fremdfinanzierung [...].[4]

Idee dieser Überlegung ist, dass einbehaltene Gewinne mit 25 v.H. belastet sind, ausgeschüttete Gewinne (Ga) aber mit 0,25 + 0,375t‘Y, wobei t‘Y den konstanten Grenzsteuersatz darstellt. Die Belastung des ausgeschütteten Gewinnes (Ta) lässt sich wie folgt herleiten[5]:

Ta= 0,25· · Ga+ 0,5 · t‘Y·Ga(1 – 0,25)

= Ga (0,25 + 0,375t‘Y)

Es verbleibt eine Nettodividende von: Ga – Ta= Ga(0,75 – 0,375t‘Y). Die externe Eigenfinanzierung und die Fremdfinanzierung werden somit benachteiligt. Kritisch ist dagegen vorzubringen, dass durch die Förderung der Gewinnbeinhaltung Finanzmittel vom Kapitalmarkt ferngehalten und nicht mehr der volkswirtschaftlichen ertragsreichsten Verwendung zugeführt werden. Gesellschaften, die auf externes Eigenkapital für Investitionen angewiesen sind, finden erschwerte Finanzierungsbedingungen vor, die ihre Investitionstätigkeit behindern. Weil die Selbstfinanzierung gegenüber der externen Eigenfinanzierung stärkere Bedeutung erhält, erfolgt außerdem eine gewisse Abschottung des Kreises der Anteilseigner einer Körperschaft. Die Maßnahme ist nicht geeignet, ein breites Aktiensparen in der Bevölkerung zu fördern[6]

Darüber hinaus beklagt der Sachverständigenrat mangelnde Steuergerechtigkeit:

Bei zu gleichen Anteilen mit Gewinnrücklagen, Kapitalerhöhungen und Fremdkapitalaufnahme finanzierten Investitionen sind Personengesellschaften steuerlich gegenüber Kapitalgesellschaften begünstigt, wenn der Spitzensatz der Einkommensteuer zur Anwendung kommt, aber erheblich benachteiligt, wenn die Gesellschafter dem Nullsteuersatz unterliegen.[7]

Gesellschafter, die einem hohen individuellen Grenzsteuersatz unterliegen, profitieren also von dem Halbeinkünfteverfahren. Sie müssen weniger Steuern zahlen. Andere Anteilseigner mit einem niedrigen Grenzsteuersatz sind höher belastet. All dies widerspricht einem transparenten und systemgerechten Steuersystem. Wettbewerbsverzerrungen, ein ineffizienter Kapitaleinsatz und umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten sind die Folge. Hinzu kommt, dass aufgrund des internationalen Steuerwettbewerbs viele Staaten – darunter vor allem die neuen osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten – dazu angehalten wurden, die Unternehmenssteuern massiv zu senken. Deutschland gerät somit unter Zugzwang, bei diesem wichtigen Standortfaktor nicht auf den hinteren Plätzen zu landen. Das gilt umso mehr, als eine Vielzahl von Studien die Bundesrepublik schon jetzt bei den Unternehmenssteuern als Schlusslicht ausweist. So merkt auch der Sachverständigenrat kritisch an:

Der Standort Deutschland ist in steuerlicher Hinsicht international nicht wettbewerbsfähig, weil die tariflichen und effektiven Steuerbelastungen von Unternehmensgewinnen zu den höchsten in Europa gehören. Daraus erwachsen Anreize zu Gewinn- und Produktionsverlagerungen ins niedriger besteuernde Ausland.[8]

Damit ergibt sich zusammenfassend die Notwendigkeit einer umfassenden Steuerreform, bei der die Standortattraktivität, eine gerechte Besteuerung und die Gewährleistung von Entscheidungsneutralität im Mittelpunkt stehen sollten. Im Folgenden sollen nun diese Ziele einer Steuerreform näher analysiert werden.

3. Anforderungen an ein modernes Steuersystem

3.1. Verfassungsrechtliche Anforderungen

Im Folgenden werden kurz die zentralen Anforderungen, die aus Sicht der Verfassung an ein modernes Steuersystem gestellt werden, dargestellt. Diese Darstellungen verstehen sich als Einstieg, da eine nähere Analyse aller Anforderungen den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. So werden nur die für eine spätere verfassungsrechtliche Beurteilung der dualen Einkommenssteuer relevanten Aspekte, miteinbezogen.

In Deutschland hat der Gesetzgeber „bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Gestaltungsspielraum [...][9]. Die dominierende Grundlage ist das Leistungsfähigkeitsprinzip und die daraus ableitbaren Gerechtigkeitsvorstellungen. Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass jeder nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen d.h. nach seiner Verfügbarkeit über Ressourcen „folgerichtig“ besteuert werden soll:

Individuen mit hoher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sollen mehr zur Finanzierung beitragen als schlechter gestellte Individuen.[10]

Darüber hinaus muss eine vertikale Gerechtigkeitsnorm – „Personen mit größerer Leistungsfähigkeit“ sollen „einen größeren Teil der Steuerlast tragen[11] und eine horizontale Gerechtigkeitsnorm erfüllt werden.

Die horizontale Gerechtigkeitsnorm ist erfüllt, wenn Einzelpersonen mit gleicher Leistungsfähigkeit auch das gleiche Nutzenopfer tragen.

Alle Individuen mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind zu besteuern. Basis für die Besteuerung sollte das Realeinkommen sein. Das Realeinkommen verkörpert „die Verfügungsmacht über Güter“[12]. Alle Einkommen, über welche die Individuen frei verfügen können, gelten als Einkommen:

Der Einkommensbegriff [...] ist weit zufassen. Die gesamte Kaufkraft einer Person [...] bestimmt die individuellen Konsum- und Sparchancen und sollte als Einkommen gelten. Es macht für die individuellen Dispositionsmöglichkeiten keinen Unterschied, ob die Einkommen aus Löhnen oder Gewinnen oder Zinsen stammen.[13]

Alle Einkommensarten müssen grundsätzlich einer gleichen Belastung unterliegen: „Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang den Grundsatz der Gleichbehandlung der Einkunftsarten geprägt.“[14] Bei der Unterscheidung von bestimmten Einkommensquellen ist der Gesetzgeber sonst auf „sachgerechte(n) Erwägungen[15] angewiesen, die „insbesondere finanzpolitischer, volkswirtschaftlicher, sozialpolitischer oder steuertechnischer Natur“ 15sein sollten.

3.2. Das Ziel der Entscheidungsneutralität

Neben den oben genannten Anforderungen muss ein modernes Steuersystem noch ein hohes Maß an Neutralität gewährleisten: die Entscheidungen über Investitionen, Arbeitsangebot, Sparen und Konsum sollen so wenig wie möglich beeinflusst werden.

3.2.1. Investitions- und Finanzierungsneutralität

Investitionsneutralität heißt,

dass bei der Auswahl eines Investitionsprojektes die Rangfolge der Realisierung nicht durch steuerliche Eingriffe verändert wird.[16]

Investitionsprojekte sollten also nicht zur ersten Wahl werden, nur weil sie steuerlich gefördert werden. Ist Investitionsneutralität gewährleistet, so werden alle Investitionsprojekte gleich behandelt. Es werden stets die Investitionen mit den höchsten Erträgen ausgewählt – wie in einer Welt ohne Steuern. Das Einkommen, welches dann realisiert wird, kommt einem Maximum entgegen. Finanzierungsneutralität meint hingegen, dass „unternehmerische Entscheidungen über die Finanzierungsstruktur [...] steuerlich unverzerrt[17] bleiben. Die Gesamtsteuerbelastung des in einem Unternehmen eingesetzten Kapitals sollte unabhängig davon sein, ob es sich bei dem eingesetzten Kapital um Eigenkapital oder Fremdkapital handelt. Für ein Unternehmen sollte es aus steuerlicher Sicht egal sein, ob Gewinne einbehalten, Aktien ausgegeben oder neue Kredite aufgenommen werden um ein Investitionsprojekt finanzieren zu können. Auch sollte ein Kapitalgeber, wenn er Erträge erzielt (Ausschüttungen oder Veräußerungserlöse) nicht auf verzerrende oder behindernde Steuerregeln treffen:

Der Einsatz von Kapital und dessen Erträge sollen vielmehr unabhängig von der Wahl der Finanzierungsform einheitlichen steuerlichen Regeln unterworfen werden.[18]

[...]


[1] Vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: Gemeinsam für Deutschland – Mit Mut und Menschlichkeit, http://www.bundesregierung.de/Anlage920135/Koalitionsvertrag.pdf, Berlin, 2005.

[2] Bofinger, Peter: „Der Staat gibt zu wenig aus“, In: Der Spiegel, Nr. 26, 26. Juni 2006.

[3] Brügelmann, Ralph / Fuest, Winfried: Aktuelle Steuerreformmodelle auf dem Prüfstand – Die Politik ist gefordert, Köln, 2004, S. 6.

[4] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Duale Einkommensteuer – Expertise im Auftrag der Bundesminister der Finanzen und für Wirtschaft und Arbeit vom 23. Februar 2005, Wiesbaden, 2006, Ziffer 2.

[5] Die folgende Darstellung geht zurück auf: Cansier, Dieter: Finanzwissenschaftliche Steuerlehre, Stuttgart, 2004, S. 168.

[6] ebd., S. 171.

[7] Sachverständigenrat: Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Duale Einkommensteuer, Wiesbaden, 2006, Ziffer 2f.

[8] ebd., Ziffer 2.

[9] ebd., Ziffer 42.

[10] Cansier, Dieter: Finanzwissenschaftliche Steuerlehre, Stuttgart, 2004, S. 29.

[11] Spengel, Christoph: Internationale Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union – Steuerwirkungsanalyse, Empirische Befunde, Reformüberlegungen, Düsseldorf, 2003, S. 301.

[12] Cansier, Dieter: Finanzwissenschaftliche Steuerlehre, Stuttgart, 2004, S. 31.

[13] ebd., S. 31f.

[14] Englisch, Joachim: Die duale Einkommenssteuer – Reformmodell für Deutschland?, Köln, 2005, S. 96.

[15] Sachverständigenrat: Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Duale Einkommensteuer, Wiesbaden, 2006, Ziffer 42.

[16] Brügelmann, Ralph / Fuest, Winfried: Aktuelle Steuerreformmodelle auf dem Prüfstand – Die Politik ist gefordert, Köln, 2004, S. 9.

[17] Wiegard, Wolfgang: Folien zur Veranstaltung „Theorie und Praxis der Besteuerung“,

http://www-cgi.uni-regensburg.de/Fakultäten/Wiwi/Wiegard/start/de/lehre/2003-2004/unterlagen/finanzierungsneutralitaet.pdf, S. 2.

[18] Sachverständigenrat: Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Duale Einkommensteuer, Wiesbaden, 2006, Ziffer 123.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Reform der Unternehmensbesteuerung durch die duale Einkommenssteuer - ein Reformmodell für Deutschland?
Untertitel
Notwendigkeiten, Anforderungen und Merkmale der Reform
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Veranstaltung
Steuerpolitische Reformkonzepte
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
25
Katalognummer
V92239
ISBN (eBook)
9783638060813
ISBN (Buch)
9783638950541
Dateigröße
532 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reform, Unternehmensbesteuerung, Einkommenssteuer, Reformmodell, Deutschland, Steuerpolitische, Reformkonzepte
Arbeit zitieren
Nadine Buschhaus (Autor:in), 2006, Die Reform der Unternehmensbesteuerung durch die duale Einkommenssteuer - ein Reformmodell für Deutschland?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92239

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