Grund- und Sicherungsinstrumente nach IFRS 9. Änderungen und neue Anforderung an Finanzinstrumente


Hausarbeit, 2020

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitun
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit

2. Hedge Accounting nach IFR
2.1 Zulässige Grundgeschäfte
2.2 Zulässige Sicherungsinstrumente

3. Anforderungen an Sicherungsinstrumente und Grundgeschäfte nach IFR
3.1 Anforderungen an Sicherungsinstrumente
3.1.1 Einführung
3.1.2 Ökonomischer Zusammenhang
3.1.3 Einfluss des Kreditrisikos
3.1.4 Hedge Ratio
3.2 Anforderungen an Grunggeschäfte
3.2.1 Einführung
3.2.2 Aggregierte Risiken
3.2.3 Komponenten eines Grundgeschäfts
3.2.3.1 Risikokomponenten
3.2.3.2 Nominalkomponenten
3.2.4 Nettopositionen

4. Neuerungen von Anforderungen nach IFRS
4.1 Zeitwert von Optionen
4.2 Terminbasis von Termingeschäften

5 Fazit der Arbe

Literaturverzeichn

1. Einleitung

Im Juli 2014 hat das International Accounting Standards Board (IASB) die neuen Standard­Finanzinstrumente nach IFRS 9 herausgegeben. Der Standard enthält auch Neuerungen im Bereich des Hedge Accounting, die die bisherigen Regeln in IAS 39 Finanzinstrumente ersetzen werden: Recognition and Measurement. Seit dem 1. Januar 2018 wurde IFRS 9 kann umgesetzt. Die Hedge-Accounting-Mechanismen in IAS 39 funktionieren im Allgemeinen gut und wurden daher in IFRS 9 beibehalten. Daher werden viele Unternehmen eine Vielzahl von laufenden Hedge-Beziehungen unterhalten. Sie können ohne Änderungen an IFRS 9 fortfahren. Einige der spezifischen Grundsätze in IAS 39 wurden jedoch häufig als willkürlich angesehen nicht für den praktischen Gebrauch kritisiert. Aufgrund dieser Grundsätze kann das Hedge Accounting nicht auf einige wirtschaftliche Sicherheiten angewendet werden. Als Reaktion auf diese Kritik hat sich der IASB das Ziel gesetzt, dass nach dem neuen Standard die Verwendung des optionalen Hedge Accounting mehr wirtschaftliche Hedge-Beziehungen in der Buchhaltung widerspiegeln werden können.

1.1 Problemstellung

Die IFRS 9 Anforderungen für das Hedge Accounting umfassen besonders um wirtschaftliche Synchronisation zu erreichen der Stärkung des Risikomanagements und des Hedge Accounting. Dies spiegelt sich unter anderem in der engeren Integration von Hedge­Designation und operationellem Risikomanagement sowie im Ausbau designierbarer Hedging-Beziehungen wider.

1.2 Zielsetzung der Arbeit

Ziel dieser Arbeit ist es zu zeigen, wie Finanzinstrumente gemäß den ab Januar 2018 geltenden Anforderungen von IFRS 9 bestätigt und bewertet werden können. Aufgeteilt in originäre Finanzinstrumente und derivative Finanzinstrumente. Die Leser sollten auch verstehen, welche Auswirkungen die Einführung des neuen Standards auf deutsche Unternehmen haben wird.

2. Hedge Accounting nach IFRS 9

Die Bilanzierungsmethode des Hedge Accounting ist in den International Financial Reporting Standards festgelegt. Diese Sonderregeln sind notwendig, da die Komponenten des Absicherungskontexts in der Regel auf unterschiedlichen Bewertungskriterien beruhen. Das IFRS 9 enthält im Vergleich zu den Regelungen nach IAS 39 bereinigte Regelungen für das Hedge Accounting1 2 3. Nur das Hauptaugenmerk des IASB liegt darauf, es prinzipieller zu 2 gestalten und die Schwächen und Widersprüche früherer Vorschriften zu beseitigen . Darüber hinaus basieren die neuen Vorschriften enger auf dem internen Risikomanagement des Unternehmens.

Das IFRS 9 beschreibt jedoch ziemlich allgemeine Anforderungen für das Hedge Accounting. Der IASB kündigte an, dass der Umgang mit offenen Portfolios durch Makroabsicherung ein unabhängiges Standardisierungsprojekt ist, da es sich um ein sehr komplexes Thema handelt. Vor Projektende können Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung des Standards eine Option ausüben, die es ihnen ermöglicht, ihre Beziehung gemäß IAS 39 oder IFRS 9 abzusichern. (IFRS 9.7.2.21) . „Unabhängig von dieser Entscheidung gelten die [...] Vorschriften des IAS 39 über [F]air [V]alue [H]edges zur Absicherung von Zinsrisiken auf Portfoliobasis bis zur Verabschiedung des neuen Standards über [M]acro [H]edges fort4.”

Nach IFRS 9.6.1.2 können Unternehmen frei bestimmen, ob sie die einschlägigen Vorschriften für Hedge Accounting einhalten oder nicht5. Wenn die Unternehmen sich für eine Anwendug entscheiden, so können die Ansatz- und Bewertungsvorschriften, die normalerweise ohne das Hedge Accounting zum Einsatz kommen würden, für das Grund- und Sicherungsgeschäft annulliert werden. Daher ist das Hedge Accounting ein Sonderfall im Rechnungswesen und erfordert bestimmte Anwendungskriterien. Hedge Accounting- Vorschriften können nur angewendet werden, wenn jedes der folgenden Kriterien gemäß IFRS 9.6.4.1 erfüllt ist6:

- Die Sicherungsbeziehung umfasst nur anerkannte Basisgeschäfte und Sicherungsinstrumente.
- Durchführung einer formalen Benennung und Dokumentation zu Beginn der Sicherungsbeziehung
- Erfüllung der Effizienzanforderungen gemäß IFRS 97 8.

Darüber hinaus sind in IFRS 9.6.5.2, wie in IAS 39, drei verschiedene Arten der Absicherung zu unterscheiden. Dies ist eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, ein Cashflow Absicherung und Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe.

2.1 Zulässige Grundgeschäfte

Nach IFRS 9.6.3.1 können vier verschiedene Gruppen als zulässige Basisgeschäfte in Betracht gezogen werden:

- Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz
- Verbindliche Verpflichtung, die noch nicht bilanziert wurden
- Nur mögliche Transaktionen in der Zukunft, die mit großer Wahrscheinlichkeit eintretten werden
- Nettoinvestitionen ausländischer Unternehmen.9

Insbesondere ist eine verlässliche Bewertung ausgewählter zugrunde liegender Transaktionen zu beachten (IFRS 9.6.3.2)10. Darüber hinaus können die zugrunde liegenden Transaktionen des Hedge Accounting (ohne Nettoinvestition) nur berücksichtigt werden, wenn sie mit einer Partei außerhalb des Unternehmens abgeschlossen wurden (IFRS 9.6.3.5)11.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, die als Basistransaktionen nicht zulässig sind:

1. Das Kaufen eines Unternehmens im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses, da die daraus resultierenden Risiken allgemeine Geschäftsrisiken beschreiben. Das mögliche Wechselkursrisiko bzw. Fremdwährungsrisiken im Rahmen der Finanzierung sind nicht enthalten (IFRS 9.B6.3.1)12 13.
2. Aktien, die nach der Equity-Methode basierend auf dem Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens bilanziert wurden. Es ist daher ein allgemeines Geschäftsrisiko, das nicht gesichert werden kann.

Darüber hinaus kann das Unternehmen alle Basistransaktionen oder nur einige Transaktionen in die Sicherungsbeziehung einbeziehen. Voraussetzung ist eine zuverlässige Auswertbarkeit und unabhängige Identifizierung der Komponenten (IFRS 9.6.3.7). Neben der teilweisen Einbeziehung grundlegender Transaktionen in das Sicherungsverhältnis kann auch die Bildung einer grundlegenden Transaktionsgruppe auf der Grundlage von IFRS 9.6.6.1 in Betracht gezogen werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass jede Tatsache eine zulässige Basistransaktion darstellt und im Rahmen des internen Risikomanagements gemeinsam auf Gruppenbasis überwacht wird . „Als Nachweis für die letztere Anforderung dient dabei gemäß IFRS 9.B6.6.1 vor allem eine Entsprechenserklärung des zuständigen „Managements in Schlüsselpositionen“ im Sinne des IAS 24.“14. Zu diesen Mitarbeitern gehören diejenigen, die für die Überwachung, Planung und Verwaltung des Unternehmens verantwortlich sind15.

2.2 Zulässige Sicherungsinstrumente

Zum einen sind nach IFRS 9.6.2.1 Derivate, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und deren Änderungen im laufenden Gewinn oder Verlust enthalten sind, als Sicherungsinstrumente zulässig. Andererseits können nach IFRS 9.6.2.2 nicht derivative finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auch als Sicherungsinstrumente designiert werden. Unter der Voraussetzung, dass diese zur Kategorie FVTPL gehören und dass Wertänderungen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden müssen.16 Da Hedge Accounting verwendet wird um die Volatilität der Wertentwicklung von Sicherungsinstrumenten außerhalb der IFRS-Bilanz aufrechtzuerhalten , werden finanzielle Verbindlichkeiten als Sicherungsinstrument ausgeschlossen, da Wertänderungen aufgrund von IFRS 9.5.7.7 aufgrund von Auftreten eine Änderung des Kreditrisikos der Verbindlichkeit sollte daher über das OCI ohne Auswirkung auf das Einkommen erfasst werden . Darüber hinaus sind schriftliche Optionen (Positionen des Zeichners) auch nicht zur Absicherung als Sicherungsinstrument geeignet, da sie ein unbegrenztes Verlustrisiko aufweisen (IFRS 9.B6.2.4)17 18 19 20 21 22 23. Unabhängig davon, welches Unternehmen die oben genannten Finanzinstrumente als Absicherungsinstrumente auswählt, ist zu beachten, dass nur Verträge mit Parteien außerhalb des Unternehmens zulässig sind . Die eigenen Aktien des 21 Unternehmens wurden nicht als Absicherungsinstrument verwendet (IFRS 9.B6.2.2) .

Als Sicherungsinstrumente zugelassene Finanzinstrumente müssen immer vollständig gemäß IFRS 9.6.2.4 spezifiziert sein. Es gibt jedoch folgende Ausnahmen:

- Bei Optionen werden der innere Wert und der Zeitwert getrennt. Als Absicherungsinstrument wird nur der innere Wert ausgewiesen.
- Bei Termingeschäften sind Cash Rate und Zinskomponente getrennt. Hier erfolgt die Bezeichnung der Kassakomponenten.
- Ein bestimmter Prozentsatz der Sicherungsinstrumente kann angegeben werden .

3. Anforderungen an Sicherungsinstrumente und Grundgeschäfte nach I

3.1 Anforderungen an Sicherungsinstrumente

Im Vergleich zu Grundgeschäften bringt IFRS 9 wesentlich weniger Änderungen bei den Sicherungsinstrumenten mit sich . Neben Derivaten erlaubt IFRS 9 nun auch nicht derivative finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und deren Änderungen im laufenden Gewinn und Verlust enthalten sind . Dies gilt jedoch nicht für finanzielle Verbindlichkeiten, die Wertschwankungen aufgrund von Änderungen des eigenen Kreditrisikos in OCI erfassen . Diese Innovation wird sehrwahrscheinlich in der Praxis nur in sehr wenigen spezifischen Situationen eingesetzt, da in der Regel der Einsatz von Derivaten ein günstigerer Preis mit sich tragen.

3.1.1 Einführung

In Übereinstimmung mit IAS 39 Zu Beginn jeder Sicherungsbeziehung erfordert IFRS 9 eine formelle Bezeichnung als Teil des Dokuments. Absicherungsrisikotätigkeiten sind in Sicherungsdokumenten klar definiert (sog. Risiko Managementziele) und wie diese in Risikomanagementstrategien eingebettet werden können. Ähnlich wie in IAS 39 ist es natürlich möglich, nur zulässige Sicherungsinstrumente und damit verbundene Transaktionen nach IFRS 9 anzugeben. Die wichtigste Änderung der Anforderungen in IFRS 9 besteht darin, die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung nachzuweisen. Nach IAS 39 muss nachgewiesen werden, dass die Sicherungsbeziehung rückwirkend oder vorausschauend "hochwirksam" ist, wodurch ein beliebiger quantitativer Bereich von 80 bis 125% definiert wird24. IFRS 9 erfordert jedoch nur eine vorausschauende Analyse der Wirksamkeit und berücksichtigt relevante Faktoren . Viele Situationen können rein qualitativ sein . Elemente der neuen Validitätsanalyse werden in den folgenden Abschnitten aufgeführt.

[...]


1 Vgl. A. G. Coenenberg; A. Haller; W. Schultze (2016, S. 315)

2 Vgl. K. Petersen; F. Bansbach; E. Dornbach (Hrsg.) (2016, S. 439)

3 Vgl. K. Petersen; F. Bansbach; E. Dornbach (Hrsg.) (2016, S. 439)

4 K. Petersen; F. Bansbach; E. Dornbach (Hrsg.) (2016, S. 439)

5 Vgl. International Financial Reporting Standards 2017 (2017, S. 984)

6 Vgl. G. Hochreiter (2017, S. 68)

7 Vgl. International Financial Reporting Standards 2017 (2017, S. 984)

8 Vgl. A. G. Coenenberg; A. Haller; W. Schultze (2016, S. 324)

9 Vgl. International Financial Reporting Standards 2017 (2017, S. 986)

10 Vgl. B. Pellens u.a. (2017, S. 717)

11 Vgl. G. Hochreiter (2017, S. 69)

12 Vgl. B. Pellens u.a. (2017, S. 717)

13 Vgl. K. Petersen; F. Bansbach; E. Dornbach (Hrsg.) (2016, S. 441)

14 B. Pellens u.a. (2017, S. 719)

15 Vgl. International Financial Reporting Standards 2017 (2017, S. 346)

16 Vgl. International Financial Reporting Standards 2017 (2017, S. 984)

17 Vgl. D. Grünberger (2017, S. 254)

18 Vgl. B. Pellens u.a. (2017, S. 715)

19 Vgl. D. Grünberger (2017, S. 255)

20 Vgl. N. Lüdenbach, W.-D. Hoffmann, J. Freiberg (2018, § 28a Rz. 156)

21 Vgl. B. Pellens u.a. (2017, S. 715)

22 Vgl. International Financial Reporting Standards 2017 (2017, S. 984)

23 Vgl. K. Petersen; F. Bansbach; E. Dornbach (Hrsg.) (2016, S. 440)

24 Vgl. B. Pellens u.a. (2017, S. 721 f.)

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Grund- und Sicherungsinstrumente nach IFRS 9. Änderungen und neue Anforderung an Finanzinstrumente
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2020
Seiten
20
Katalognummer
V922419
ISBN (eBook)
9783346247346
ISBN (Buch)
9783346247353
Sprache
Deutsch
Schlagworte
grund-, sicherungsinstrumente, ifrs, änderungen, anforderung, finanzinstrumente
Arbeit zitieren
Octavian Popescu (Autor:in), 2020, Grund- und Sicherungsinstrumente nach IFRS 9. Änderungen und neue Anforderung an Finanzinstrumente, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/922419

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