Der Konflikt zwischen universellen Menschenrechten und Kulturrelativismus. Ethnologische Perspektiven


Hausarbeit, 2016

18 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zwei verschiedene Ansätze: Universalismus versus Kulturrelativismus
2.1 Die Merkmale des Universalismus
2.2 Zum Inhalt des Kulturrelativismus
2.3 Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Konzepte

3. Die Erklärung der Menschenrechte aus Sicht der American Anthropological Association
3.1 Die Stellungnahme zu den Menschenrechten im Jahr 1947
3.2 Die Äußerung zu den Menschenrechten im Jahr 1999
3.3 Die wesentlichen Unterschiede und Kritikpunkte der Erklärungen

4. Derzeitige Schwerpunkte in der Ethnologie: Lokale Auffassung von Menschenrechten

5. Fazit

Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Universelle Menschenrechtsprinzipien tauchen in verschiedenen vergangenen und teilweise heute noch bestehenden Bevölkerungsgruppen auf und sind nicht erst seit heute ein aktuelles Diskussionsthema. Um die Menschenrechte, welche gegenwärtig im internationalen und nationalen Gesetz Bestand sind, zu schützen, kämpften viele Individuen über Jahrtausende für Wohlergehen und Gerechtigkeit. Einige handelten aus religiöser Überzeugung, während die Anderen aufgrund von Verantwortung und Mitgefühl agierten. Bevor die Debatte von universellen Menschenrechten und dem gegenüberstehenden Kulturrelativismus erläutert wird, soll ein kurzer Einblick über menschenrechtliche Gedanken in der Geschichte gegeben werden.

Wichtige Hinweise zu menschenrechtlichem Pflichtgefühl machen sich schon in den Weltreligionen erkennbar. Im Hinduismus wird beispielsweise neben der Unumgänglichkeit moralischen Verhaltens ein gutes Benehmen gegenüber anderen notbedürftigen Personen betont. Jedes einzelne Leben ist zudem ehrwürdig und soll respektiert werden. Neben den Religionen haben menschenrechtliche Ideen frühe Wurzeln in der Philosophie und Kultur. In der griechischen Philosophie entwickelte sich die Grundvorstellung eines Naturrechts, das den gleichen Respekt für alle Bürger zum Inhalt hat. Des Weiteren galt die Gleichberechtigung in politischen Angelegenheiten, welche ein einheitliches Wahlrecht und eine Übereinstimmung aller Bürgerrechte zur Voraussetzung inkludierte. Auch im nationalen Recht können die Grundzüge von Menschenrechten nachverfolgt werden. Einer der ältesten Erfassung von Rechtssprüchen ist der babylonische Kodex Hammurabi. Auch wenn manche Gesetze, die dort niedergeschrieben wurden, mit den heutigen Menschenrechten unvereinbar wären (wie die Todesstrafe), gibt es viele Vorschriften, die auf menschenrechtliche Werte aufmerksam machen. Zum Beispiel muss den Gefangenen, die Opfer einer Misshandlung gewesen sind, Hilfe geleistet werden.1 Diese Ereignisse sind nur einige von vielen ausgewählten Fällen, um die bereits vorherrschende Präsenz von Menschenrechten in der Vergangenheit zu verdeutlichen.

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit soll die Entwicklung des Konflikts zwischen universellen Menschenrechten und des Kulturrelativismus aus ethnologischer Sicht beleuchtet werden. Zuerst werden die zwei Ansätze Universalismus und Kulturrelativismus historisch definiert und inhaltliche Merkmale analysiert, um dann auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Ansätze einzugehen. Als nächster Punkt werden die Erklärungen der Menschenrechte im Jahr 1947 und 1999 dargestellt, damit wesentliche Differenzen der beiden Stellungnahmen herausgearbeitet werden können. Zum Schluss wird der Fokus auf die neuen Strömungen in der Ethnologie gelegt, die sich auf die lokale Auffassung von Menschenrechten konzentrieren, was ein abschließendes Fazit zur Debatte ermöglicht.

2. Zwei verschiedene Ansätze: Universalismus versus Kulturrelativismus

Im folgenden Kapitel sollen die beiden Konzepte Universalismus und Kulturrelativismus sowohl historisch als auch inhaltlich erklärt werden. Es wird sich herausstellen, dass es nicht nur Unterschiede, sondern durchaus auch Gemeinsamkeiten der beiden Extreme geben kann.

2.1 Die Merkmale des Universalismus

Universelle Menschenrechte gewinnen mit Bezug auf das Naturrecht im 17. und 18. Jahrhundert an großer Bedeutung. Die Theorie des Naturrechts ist durch vorgesetzte Normen geprägt, die jenseits von subjektiven Werten vorherrschen und unter anderem von einer autorisierten Gottheit legitimiert sind. Zur Zeit der Aufklärung entwickelte sich mit dem Zweifel an eine Herrschaftslegitimation ein neues Naturrecht, was Freiheit und Gerechtigkeit impliziert.

Universalistische Prinzipien argumentieren, dass das gesamte Wohlergehen von Gesellschaftsmitgliedern im Fokus steht. Die Befürwortung von Gleichheit, Gerechtigkeit und Freiheit sind somit grundlegend für universelle Menschenrechtsdebatten.2 Die erste Erklärung der Menschenrechte kam mit dem historischen Ereignis des Zweiten Weltkrieges auf, da das Individuum vor dem Staat geschützt werden müsse. Nach dem Nationalsozialismus stand dieses Anliegen im Vordergrund. Die Ambition, Menschenrechte zu verteidigen, hängt somit zum einen mit den historischen und politischen Geschehnissen zusammen. Zum anderen wird versucht, die von der Herkunft unabhängige menschliche Würde, welche ein universelles Phänomen darstellt, zu bewahren.

Ein Problem in der Debatte über Menschenrechte ist, dass die Charakteristika von „Menschsein“ nicht ausführlich bestimmt sind. Denn noch immer werden in vielen Gesellschaften alte Menschen, Frauen, kranke Personen oder Kinder als keine gleichgestellten Mitglieder gesehen. Mitchell und Wilson kritisieren zudem, dass sich der Universalismus auf zwei ideelle Wesensarten eines Menschen stütze. Entweder ist ein Mensch mit einheitlichen Fähigkeiten (wie zum Beispiel Selbstreflexion und Vernunft) ausgestattet oder es zählt lediglich das Leben eines Menschen. Jemand kann also immer noch als Mensch gelten, selbst wenn die vorher genannten Fähigkeiten nicht mehr zu erkennen sind.3 Die Gleichheit aller Menschen wird auch vor dem Hintergrund der Aspekte wie Geschlecht, Abstammung oder Klasse in Frage gestellt, da in einigen Gesellschaften diese Faktoren die Wirkung und Dimension von Rechten beeinflussen können. Zudem können sich Menschenrechte nur in ausgewählten Staaten durchsetzen. Bei staatlichen Modellen mit theokratischer Herrschaft oder Diktatur können Menschenrechte nur schwer oder überhaupt nicht verwirklicht werden. Das Verhältnis von Staaten auf internationaler Ebene kann zusätzlich durch Unterschiede charakterisiert werden. Denn sogar in Staaten mit einem demokratischen System, bei dem die Menschenrechte die Basis formieren, gibt es keine Garantie für die Gültigkeit von menschenrechtlichen Prinzipien.

Es reicht also nicht aus, Menschenrechte international zu betrachten, sondern sie müssen auch im lokalen Kontext berücksichtigt werden. Um universelle Menschenrechte also festzusetzen, dürfen lokale Perspektiven und Bezüge in Entscheidungsprozessen nicht übersehen werden.4 Inwieweit und wo eine Grenze bei lokalen Ansichten gezogen werden kann, kennzeichnet das Spannungsfeld zwischen kulturrelativistischen und universalistischen Positionen.5

2.2 Zum Inhalt des Kulturrelativismus

In der Ethnologie entfaltete sich der Kulturrelativismus in den ersten fünfzig Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts. Ein wesentlicher Grund für die Entstehung von kulturrelativistischen Positionen lag in den Nachteilen des damals gegenwärtigen Evolutionismus6, welcher für jeden Menschen verbindliche Kulturideale voraussetzte. Die Definition des Kulturrelativismus wurde von Franz Boas und seinen Nachfolgern Mead, Benedict und Herskovits entworfen.7

Boas betrachtete Kultur nicht als Einheit, wie es beim Evolutionismus der Fall war, sondern er interessierte sich mehr für die Menge separater Kulturen und fokussierte sich auf die entsprechenden von Lokalität geprägten Lebenseinstellungen.8 Sein Schüler Herskovits argumentiert, dass ein kultureller Vorgang nur im Zusammenhang mit den diesbezüglichen historischen und kulturellen Werten beurteilt werden kann. Herskovits’ Forderung beinhaltet Würde und Toleranz gegenüber anderen Traditionen, selbst wenn diese im Kontrast zu den persönlichen Normen stehen. Grundsätzlich kämpft der Kulturrelativismus gegen die Ansicht und Dominanz des Eurozentrismus, welcher nicht-westlich basierte Gruppen bewertet, worauf häufig rassistische Handlungen folgen.

Ab 1970 verschärfte sich der Kulturrelativismus zu einem epistemologischen Relativismus, der weder universelle noch objektive Ansätze anerkennt. Nach diesem neuen Relativismus dürfen Kulturen nur im Bereich der ihr eigenen Relevanz und Ausdrücke beurteilt werden und ein kultureller Vergleich ist ausgeschlossen. Das hat zur Folge, dass die Wissenschaft als eine Geisteshaltung des Westens gesehen wird, die sich den nicht-westlichen Weltanschauungen gegenüberstellt.9 Diese Sichtweise wird von vielen Seiten zunehmend kritisiert. Der Kulturrelativismus beschreibt somit eine Theorie, welche den Dualismus zwischen globalem Süden und Norden erlaubt und weiterführt. Zusätzlich wurden in politischen Verfahren von postkolonialen Gruppen kulturrelativistische Rechtfertigungen verwendet, um ihre diskriminierenden Praktiken zu legalisieren. Spiro argumentiert ferner, dass das menschliche Benehmen viel komplexer sei, als ein Begriff kultureller Werte. Anlässlich der Kritik wurde zunehmend versucht, das Konzept des Kulturrelativismus zu überarbeiten.10 Daraus entwickelten sich mehrere kulturrelativistische Ansätze, welche die Toleranz, was das Hauptcharakteristikum des frühen Kulturrelativismus darstellte, als ethnozentrischen Gedanken werten. Beispielsweise können beim pragmatischen Kulturrelativismus universelle Übereinstimmungen bei Menschen vorkommen und andere Kulturen können anhand interner, außenstehender oder gemeinsamer Kulturnormen detailliert untersucht werden.

Damit ist die Möglichkeit für universelle Menschenrechte gegeben. Mit den neu entwickelten kulturrelativistischen Konzepten ist das Selbstreflektieren persönlicher Denkweisen vorhanden, woraufhin diese wissenschaftlich legitimiert werden können.11 Obwohl es viele Kritiken gegenüber dem Kulturrelativismus gibt, ist er ein wichtiges Element, das in der Diskussion über universelle Menschenrechte nicht fehlen darf.12

2.3 Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Konzepte

Wie zwischen Universalismus und Kulturrelativismus auch Gemeinsamkeiten möglich sind, kann bei der Denkweise von Franz Boas beobachtet werden. Seiner Ansicht nach können Bevölkerungsgruppen durchaus eine geistige Zusammengehörigkeit besitzen, welche folglich universelle Eigenschaften hervorbringt, die er gegen rassistische Handlungen heranzieht. Ferner erklärt er, dass es durchaus Gemeinsamkeiten bei Verhaltensweisen und Gedanken in unterschiedlichen Gesellschaften geben kann:

,,Observation has shown … that not only emotions, intellect, and will-power of man are alike everywhere, but that much more detailed similarities in thought and action occur among the most diverse peoples.“13

Boas war kein radikaler Kulturrelativist, sondern er nahm durch die Beschäftigung mit der Sprachwissenschaft universalistische Sichtweisen wahr. Jedoch wurde die Bedeutung von Universalien nur dann fokussiert, wenn es um die Gleichberechtigung zwischen allen Menschen ging.14 Kulturrelativistische Konzepte argumentieren, dass Gedanken, Prinzipien und Wertvorstellungen nur in Zusammenhang mit der diesbezüglichen Kultur beurteilt werden können. Die Vorgehensweise dafür basiert auf der Notwendigkeit von Toleranz. Durch das Postulat der Toleranz wird ein universeller Standpunkt gebildet. Der Unterschied zum Universalismus besteht darin, den Blickwinkel auf kontextbezogene Geschichte und Lokalität zu richten.

Im Gegensatz zu kulturrelativistischen Positionen fordert der Universalismus für jeden Menschen einheitliche Menschenrechte, welche jenseits von spezifischen Differenzen, wie zum Beispiel Geschlecht oder gesellschaftlicher Status, auftreten. Trotz allem sind die universellen Menschenrechte im Rahmen des historischen Hintergrunds entstanden, was eine Gemeinsamkeit mit dem Kulturrelativismus darstellt. Es ist erkennbar, dass bei kulturrelativistischen Positionen einheitliche Übereinstimmungen sowie Universalität erlaubt sind und das historisch geprägte universelle Konzept Differenzen nicht unberücksichtigt lässt. Folglich gibt es, abgesehen von den dogmatischen Gegensätzen, auch gleiche Merkmale.15

Problematisch bei beiden Ansätzen wird es, wenn durch die Idee des Universalismus Wertvorstellungen aufgezwungen wie auch durchgeführt werden und das Konzept des Kulturrelativismus unterdrückende Handlungen für legitim erklärt. Um diesen Fall zu vermeiden, bedarf es einer Selbstreflexion der persönlich eingenommenen Sichtweise. Ein Lösungsansatz wäre, den Universalismus insoweit zuzulassen, sodass das Leid von Individuen nicht mehr toleriert wird. Dies muss gesellschaftlich institutionalisiert werden. Die stets zu reflektierende Vorgehensweise stützt sich auf den historischen und kontextbedingten Hintergrund.16 Anstatt also den Kulturrelativismus dichotomisch gegenüber dem Universalismus zu stellen, sollte ein vergleichendes Verfahren eingeführt werden. Denn sowohl kulturelle Gemeinsamkeiten als auch Differenzen beeinflussen die Anthropologie. Eine Leitlinie könnte sich auch daraus ergeben, dass bedeutende Werte einer Kultur ebenso in einer anderen aufzufinden sind.17 Als Beispiel kann die Musik herangezogen werden, welche in allen Gesellschaften weltweit universalen Charakter besitzt und gleichzeitig die Vielfalt von Kulturen bestätigt.18 Die Herausforderung von Anthropologen besteht darin, eine Umgangsweise für die kulturelle Gleichheit von Eigenschaften, die dennoch von Natur aus unterschiedlich sind, herauszufinden.19 Es ist die Aufgabe der Ethnologie, verschiedene Kulturen in Untersuchungen zu vergleichen und universelle Prinzipien zu analysieren.20

3. Die Erklärung der Menschenrechte aus Sicht der American Anthropological Association

Um auf die Debatte zwischen universellen Menschenrechten und kulturrelativistischen Positionen weiter eingehen zu können, bedarf es einer inhaltlichen Analyse der zwei menschenrechtlichen Auffassungen der American Anthropological Association.21 Diese wird aufzeigen, dass es eine Veränderung der Sichtweise gegenüber Menschenrechten gibt.

3.1 Die Stellungnahme zu den Menschenrechten im Jahr 1947

Die Kommission für Menschenrechte der Vereinten Nationen begegnet bei der Begründung von universellen Rechten zwei Problemen. Zum einen ist es wichtig, die Personalität eines Individuums zu respektieren. Auch die Berechtigung des Subjekts, sich als Mitglied seiner Gesellschaft zu entwickeln, ist von Bedeutung. Zum anderen müssen aber die Kulturen an sich, die verschiedene Gruppen von Menschen prägen, wertgeschätzt werden. Die Schwierigkeit ist es, dass sich Menschengruppen aus einzelnen Individuen zusammenfügen und folglich Menschenrechte nicht nur das Subjekt an sich, sondern auch das Individuum als Mitglied einer sozialen Gesellschaft, in der es integriert ist, schützen müssen. Da unzählige Gruppen mit vielfältigen Lebenswelten existieren, stellt sich die Frage, wie die Erklärung von menschenrechtlichen Prinzipien auf alle menschlichen Lebewesen angewendet werden kann, sodass es nicht nur eine Erklärung zugunsten amerikanischer und westeuropäischer Werte ist.

Das Individuum verfügt von Geburt an über spezifische Eigenschaften, die ausschlaggebend für seine Handlungen sind. Diese entstehen durch die Tradition der Gesellschaft, in der es aufwächst. Das bedeutet, dass sich der Charakter eines Subjekts nur im Rahmen der Kultur seiner Gruppe entfalten kann. Grundsätzlich sind Menschen fähig, andere leben zu lassen und Toleranz gegenüber der Verhaltensweise anderer Menschengruppen zu zeigen. Dennoch stellte sich in der Vergangenheit heraus, dass das Regelsystem Amerikas und Westeuropas Nichteuropäer unterdrückt und kontrolliert hatte. Dieser historische Vorgang wurde mit dem Konzept legitimiert, ,,primitive“ Geisteshaltungen zu erweitern. Kulturelle Gemeinsamkeiten und menschenrechtliche Regelungen wurden konsequent ignoriert, was unter anderem anhand europäischer Vorwürfe des Aberglaubens gegen nicht-westlich religiöse Glaubenshaltungen deutlich wird.

Daher müssen entscheidende Grundsätze wahrgenommen werden. Als erstes sollen nicht nur individuelle, sondern auch kulturelle Differenzen respektiert werden, da sich die Persönlichkeit des Individuums durch seine Kultur entwickelt.22 Selbst wenn sich Individuen von anderen unterscheiden, ist das Subjekt (vorausgesetzt ihm wird die Möglichkeit gegeben) fähig, sämtliche kulturelle Faktoren zu erlernen. Zum zweiten unterliegt der Respekt für verschiedene Kulturen keinem Zweifel, weil es auf der wissenschaftlichen Ebene keine Technik gibt, welche Kulturen qualitativ bewerten kann. Dadurch wird die Universalität des menschlichen Verhaltens anstelle der universell geltenden Prinzipien der westeuropäischen und amerikanischen Kultur betont. Vorgegebene Wahrheiten werden als richtig anerkannt, wenn sie als wahr vermittelt werden. Drittens müssen Werte im Zusammenhang der dazugehörigen Kultur betrachtet werden. In allen Gesellschaften existieren grundverschiedene Normvorstellungen für Richtigkeit und Falschheit, die sich auch in den Handlungen der unterschiedlichen Menschen gegeneinander abgrenzen. Zum Beispiel kann ein legitim gültiges Menschenrecht, was in einer Gesellschaft verbindlich ist, in einer anderen Gruppe als inhuman aufgefasst werden. Auch die Wahrnehmung von Geräuschen, Farben und Umwelt hängt von der jeweiligen Kultur ab, in die ein Individuum hineingeboren wird, weshalb alle vielfältigen Lebenswelten anerkannt werden müssen. Um dies zu erreichen, müssen globale Richtlinien für Gerechtigkeit und Freiheit vereinbart werden, während die Definition von Freiheit, die in vielen Gesellschaften im Kontrast stehen kann, berücksichtigt werden muss. Damit Menschenrechte genau bestimmt werden können, bedarf es einem Recht, nach dem jedes Individuum im Rahmen seiner eigenen kulturellen Vorstellungen leben darf.23

[...]


1 Vgl. Shelton 2007: 1ff.

2 Vgl. Mende 2011: 27f.

3 Vgl. Mende 2011: 28ff.

4 Vgl. Mende 2011: 32ff.

5 Vgl. Mende 2011: 35.

6 Der Evolutionismus in der Ethnologie, welcher von Herbert Spencer und Edward Tylor im 19. Jahrhundert etabliert wurde, beschreibt eine theoretische Denkweise, bei der Kulturen in verschiedenen Entwicklungsstufen unterteilt werden. Die Zugehörigkeit zu einem Stadium ist durch spezifische Charakteristika vorgegeben, die bestimmte Fortschritte in Technik, Politik und sozialen Verhaltensweisen aufzeigen. Am Ende und als Ziel der Entwicklung steht die europäische Kultur. Abweichende Gesellschaften, welche unterhalb dieser Etappe stehen, werden als ,,unterentwickelt“ angesehen. Das Konzept des Evolutionismus entspricht der Vorstellung eines Stufenmodells. [Vgl. Hahn 2013: 21f.]

7 Vgl. Mende 2011: 17f.

8 Vgl. Antweiler 2007: 81.

9 Vgl. Mende 2011: 18ff.

10 Vgl. Mende 2011: 21ff.

11 Vgl. Mende 2011: 24ff.

12 Vgl. Mende 2011: 23.

13 Boas 1911: 178, zitiert nach Antweiler 2007: 81.

14 Vgl. Antweiler 2007: 82.

15 Vgl. Mende 2011: 53f.

16 Vgl. Mende 2011: 9ff.

17 Vgl. Antweiler 2007: 109f.

18 Vgl. Nettl 1980: 3, zitiert nach Antweiler 2007: 111.

19 Vgl. Greenwood & Stini 1977: 317, zitiert nach Antweiler 2007: 110.

20 Vgl. Antweiler 2007: 110.

21 Die American Anthropological Association, welche 1902 in Washington gegründet wurde, ist mit über 10.000 Mitgliedern der größte Verband weltweilt für berufliche Anthropologen. Das Tätigkeitsfeld dieser Organisation reicht von akademischen Berufen über Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu Beschäftigungen auf der NGO-Ebene. Im Rahmen der American Anthropological Association werden unterschiedliche Projekte, wie beispielsweise Praktikumsseminare, Pressearbeiten oder Konferenzen organisiert. [Vgl. American Anthropological Association]

22 Vgl. The Executive Board, American Anthropological Association 1947: 539ff.

23 Vgl. The Executive Board, American Anthropological Association 1947: 541ff.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Der Konflikt zwischen universellen Menschenrechten und Kulturrelativismus. Ethnologische Perspektiven
Hochschule
Universität Bayreuth
Note
2,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
18
Katalognummer
V922580
ISBN (eBook)
9783346239167
ISBN (Buch)
9783346239174
Sprache
Deutsch
Schlagworte
konflikt, menschenrechten, kulturrelativismus, ethnologische, perspektiven
Arbeit zitieren
Lena Scharnagl (Autor:in), 2016, Der Konflikt zwischen universellen Menschenrechten und Kulturrelativismus. Ethnologische Perspektiven, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/922580

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