Digitalisierung im Steuerberatermarkt

Eine Analyse von Trends, Chancen und Herausforderungen


Projektarbeit, 2019

41 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Einstieg in das Thema und Problemstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Der Steuerberater
2.2 Die Digitalisierung
2.2.1 Begriffsabgrenzung und technologische Entwicklung
2.2.2 Bedeutung und Auswirkung für Unternehmen
2.3 Der demografische Wandel
2.3.1 Begriffsklärung und prognostizierte Entwicklung
2.3.2 Auswirkung auf den Berufsstand
2.4 Die DATEV eG und der DATEV Branchenmonitor

3 Digitalisierung im Steuerberatermarkt
3.1 Aktueller Stand – Klassische Geschäftsmodelle
3.2 Strategiepapier „Steuerberatung 2020“ der Bundessteuerberaterkammer
3.3 Chancen durch die Digitalisierung
3.3.1 Erweiterung des Tätigkeitsspektrums
3.3.2 Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
3.4 Herausforderungen durch die Digitalisierung

4 Handlungsansätze zum Umgang mit der digitalen Transformation
4.1 Prozessuale Neuausrichtung der Kanzlei
4.2 Widerständen professionell begegnen
4.3 Neue Schwerpunkte setzen: Beispiel Betriebswirtschaftliche Beratung

5 Kritische Würdigung der Ergebnisse
5.1 Offene Punkte
5.2 Ausblick

6 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung

Abbildung 2: Verbreitungsgeschwindigkeit neuer Technologien

Abbildung 3: Der DATEV-Digitalisierungsindex im Juli 2019

Abbildung 4: Der DATEV-Digitalisierungsindex nach Kanzleigröße

Abbildung 5: Inhalte "Steuerberatung 2020"

Abbildung 6: Phasen in Change-Prozessen

Abkürzungsverzeichnis

BA – Bundesagentur für Arbeit

BOStB – Berufsordnung für Steuerberater

bspw. – beispielsweise

BStBK - Bundessteuerberaterkammer

BWA - Betriebswirtschaftliche Auswertungen

ca. – circa

DStV – Deutscher Steuerberaterverband

eG – eingetragene Genossenschaft

IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

ifo - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.

StB – Steuerberater

StBerG – Steuerberatungsgesetz

StBVV – Steuerberatervergütungsverordnung

u.a. – unter anderem

u.U. – unter Umständen

v.a. – vor allem

VaSt – Vorausgefüllte Steuererklärung

WP – Wirtschaftsprüfer

z.B. – zum Beispiel

z.T. – zum Teil

1 Einleitung

1.1 Einstieg in das Thema und Problemstellung

Die Vorschriften des deutschen Steuerrechts sind ausgesprochen komplex und bringen es mit sich, dass Privatpersonen und Unternehmen zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten auf professionelle Unterstützung angewiesen sind. Wer diese Unterstützung in Steuersachen anbieten darf, ist gesetzlich klar geregelt. Zu unbeschränkten Hilfeleistungen in Steuersachen sind nach heutiger Gesetzeslage befugt: Steuerberater1, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.2

Um in Deutschland als Steuerberater bestellt zu werden, ist eine anspruchsvolle Prüfung zu absolvieren. Eine Durchfallquote von ca. 50 % ist in jedem Jahrgang die Regel. 2016/2017 lag diese bei 58,4 %, im Jahr 2017/2018 hat sich eine Besserung mit einer Durchfallquote von 49,5 % ergeben.3 Trotz dieser hohen Einstiegshürde ist der Titel eines Steuerberaters nach wie vor ein erstrebenswerter Abschluss für zahlreiche Aspiranten. Der Durchschnitt der letzten fünf Jahre liegt mit dem Jahr 2017/2018 bei bundesweit 2.037 Teilnehmern, die jährlich die StB-Prüfung erfolgreich abgelegt haben.4 Der deutsche Steuerberatermarkt ist ein nach wie vor prosperierender Wirtschaftszweig.

Dennoch hat sich der Berufsstand mit vielfältigen Herausforderungen auseinanderzusetzen, die die künftige Zusammenarbeit mit Mandanten sowie die Mitarbeitergewinnung und Personalführung nachhaltig beeinflussen und verändern. StB/WP Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (2007-2015), traf dazu im Jahr 2015 folgende Aussage:

„Denken wir […] heute über die Zukunft unseres Berufes nach, dann müssen wir uns mit zwei zentralen Themen auseinandersetzen. Das ist zum einen der demografische Wandel und zum anderen der Bereich der Digitalisierung“.5

Damit wird deutlich, dass innerhalb der höchsten Organisation des Berufsstandes bereits seit einigen Jahren das Bewusstsein vorhanden ist, dass die Digitalisierung für den Berufsstand von zentraler Bedeutung und unumgänglich ist. Die BStBK trägt damit der Rolle der Digitalisierung als Megatrend6 unserer Zeit Rechnung. Diese Arbeit beschäftigt sich u.a. damit, welche Veränderungen durch die Digitalisierung auf den Berufsstand zukommen und welche Chancen und Herausforderungen damit verbunden sind. Um diese zu erkennen und zu nutzen, müssen zuerst ein Umdenken in den Köpfen der Vertreter des Berufsstandes und ein Imagewechsel erfolgen. Der Berufsstand wird noch viel zu sehr mit deklarierenden Tätigkeiten und überfüllten Aktenschränken in Verbindung gebracht.

Der demografische Wandel wird im Zusammenhang mit der Digitalisierung definiert und thematisiert, jedoch nicht weiter vertiefend behandelt. Im Vordergrund steht, die Zusammenhänge zwischen Digitalisierung und demografischem Wandel aufzuzeigen.

Dabei ist es von großer Wichtigkeit, dass die Berufsträger die Bereitschaft entwickeln, sich dem digitalen Wandel zu stellen und Veränderungen aktiv zu gestalten. Die Umsetzung der digitalen Transformation bereitet vielen Berufsträgern Schwierigkeiten, da sie bisher durch, weltweit einzigartige, Konstrukte wie die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und die Vorbehaltsaufgaben weitgehend von Zwang zum unternehmerischen Handeln hinsichtlich Honorargestaltung und Effektivität verschont wurden. Zu den Vorbehaltsaufgaben zählen bspw. die Einrichtung der Buchführung (Finanz- und Lohnbuchhaltung) und das Erstellen des Jahresabschlusses.7 Sowohl StBVV als auch Vorbehaltsaufgaben haben bisher dafür gesorgt, dass sich der Berufsstand kaum Gedanken um unliebsame Konkurrenz machen musste und in vielen Fällen eine Quasi-Monopolstellung gegenüber den Mandanten vertreten konnte. Daher sehen bis heute viele Berater wenig bis keine Notwendigkeit, sich zu verändern, da die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen den Berufsstand weitgehend von den Strömungen am freien Markt abgeschirmt haben.8

Nicht zu unterschätzen ist, dass mit der Entscheidung zur Digitalisierung in einer Steuerkanzlei zahlreiche prozessuale Veränderungen verbunden sind, die Auswirkungen auf alle internen Abteilungen und auf die Gestaltung der Mandatsverhältnisse haben. Viele Berater scheuen sich u.a. aufgrund von fehlendem Wissen oder des hohen Aufwands davor, diese Veränderungen anzustoßen. Warum diese jedoch notwendig sind, um welche Anpassungen es sich handelt, inwieweit der Berufsstand diese bereits realisiert hat und wie die Arbeit in einer Steuerkanzlei künftig gestaltet werden kann, sind die Schwerpunktthemen dieser Arbeit.

1.2 Zielsetzung der Arbeit

Ziel dieser Arbeit ist es, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt - insbesondere auf die Branche der Steuerberater - aufzuzeigen, für die Branche geeignete Maßnahmen abzuleiten und deren mögliche Umsetzung zur Gestaltung des Wandels zu erläutern.

Die Branche hat nach derzeitigem Stand der Gesetze eine monopolähnliche Stellung bei der - meist lukrativen - Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen und Jahresabschlüssen in Deutschland. Problematisch ist dabei, dass sich viele Steuerberater so verhalten, als sei diese Monopolstellung staatlich garantiert und unerschütterlich.9 Dabei ist die Zukunft des Berufsstandes alles andere als sicher. Am 19.7.2018 hat die EU-Kommission mit einem Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung mit Blick auf das Steuerberatungsgesetz ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die im Steuerberatungsgesetz geregelten Vorbehaltsaufgaben einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen.10 Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster, warnte in seiner Ansprache zum 41. Deutschen Steuerberatertag (10/2018) in Bonn davor, dass es „bei dem Angriff der EU-Kommission um nicht mehr oder weniger geht, als die Zukunft unseres Berufsstands“.11 Sollten die Vorbehaltsaufgaben fallen, könnten durch die voranschreitende Digitalisierung und Automatisierung zahlreiche derzeitige Kernaufgaben des Berufsstandes künftig über Online-Anbieter und Portallösungen abgedeckt werden. Der Konkurrenzdruck wächst demnach.

Es wird deutlich, dass der Berufsstand handeln muss, um den sich ändernden Bedingungen in nicht allzu ferner Zukunft gewachsen zu sein, und um neue Geschäftsmodelle aufzubauen. Dazu wird der derzeitige Stand des Berufsstandes im Hinblick auf die Digitalisierung analysiert, werden die zu erwartenden Veränderungen erläutert und erfolgsversprechende Geschäftsmodelle vorgestellt, mit denen Steuerberater der künftig zu erwartenden Konkurrenz durch Online-Anbieter begegnen können.

Ein besonderes Augenmerk gilt dem Umstand, dass sich trotz aller drohenden oder bereits stattfindenden Veränderungen zahlreiche Vertreter des Berufsstandes noch nicht mit dem Ernst der Lage und der Notwendigkeit der Digitalisierung auseinandergesetzt zu haben scheinen. Daher werden die Grundlagen und Hintergründe der Digitalisierung im Steuerberatermarkt ausführlich erläutert. Ziel ist es, einen Überblick über die heute noch weit verbreitete analoge Arbeitsweise in den Kanzleien zu verschaffen und daraus Handlungsempfehlungen für die Modernisierung und zukunftsfähige Gestaltung dieser Geschäftsprozesse abzuleiten.

Neben den Herausforderungen, die sich durch die Digitalisierung für den Berufsstand ergeben, werden auch die sich dadurch eröffnenden Chancen thematisiert und Erfolgsmodelle aus der Praxis vorgestellt, mit denen sich die digitale Arbeitsweise gewinnbringend und zukunftssicher umsetzen lässt. Abgeleitet werden diese Best-Practice-Modelle aus Ratgebern von Berufsträgern und aus den Erfahrungen aus der eigenen beruflichen Tätigkeit als Vertriebsberater bei der DATEV eG. Die vorgestellten Handlungsmöglichkeiten stehen exemplarisch für eine große Vielzahl weiterer Optionen. Diese Arbeit dient nicht als Leitfaden zur Umsetzung der Digitalisierung in der Steuerkanzlei, sondern hat das Ziel, Hintergründe und Zusammenhänge rund um Steuerberatung und Digitalisierung zu erläutern. Die Notwendigkeit, dass der Berufsstand sich der Digitalisierung nicht verschließt, soll besonders herausgestellt werden.

1.3 Aufbau der Arbeit

Die Relevanz des Themas wurde in der Einleitung bereits dargelegt. Das zweite Kapitel bietet umfangreiche Informationen über die theoretischen Grundlagen und definiert die Schlüsselbegriffe. Neben dem Berufsstand des Steuerberaters werden die Digitalisierung, der demografische Wandel und die Rolle der DATEV eG im Gefüge der bisher genannten Inhaltspunkte näher erläutert. Die umfangreiche Ausarbeitung der Grundlagen dient dazu, im dritten Kapitel tiefer auf die Zusammenhänge und Auswirkungen der Digitalisierung im Steuerberatermarkt einzugehen. Dazu wird erörtert, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf die Berufsträger, ihre Mitarbeiter und die Prozesse in der Kanzlei bereits hat und in Zukunft voraussichtlich haben wird. Zur Auswertung dienen das Branchenbarometers der DATEV eG und das Strategiepapiers „Steuerberatung 2020“ der Bundessteuerberaterkammer, die die derzeit vorherrschenden Arbeitsweisen und Geschäftsmodelle des Berufsstandes aufzeigen. Im Anschluss wird diskutiert, inwieweit diese im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung noch Bestand haben können. Ebenso werden die Chancen und Herausforderungen erörtert, die sich aus der digitalen Transformation ergeben können.

Das vierte Kapitel setzt die im dritten Kapitel gewonnenen Erkenntnisse in konkrete Handlungsempfehlungen um, wie der Berufsstand der digitalen Transformation begegnen kann und welche Geschäftsmodelle und Tätigkeiten künftig verstärkt in den Fokus treten sollten. Die vorgestellten Lösungen dienen als Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Im fünften Kapitel wird thematisiert, wie die gewonnenen Erkenntnisse zu bewerten sind, welche Punkte offenblieben und welche weiteren Entwicklungen absehbar sind. Die erarbeiteten Inhalte und Erkenntnisse werden im sechsten Kapitel abschließend zusammengefasst.

2 Theoretische Grundlagen

2.1 Der Steuerberater

Der Beruf des Steuerberaters gehört nach § 32 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zu den sogenannten „Freien Berufen“.12 Der Steuerberater stellt ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege dar.13 Sein Beruf ist unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen auszuüben. Dementsprechend muss der Steuerberater in seinen beruflichen Entscheidungen unbeeinflusst von wirtschaftlichen oder privaten Verbindungen sein.14

Die Einstiegshürden in den Berufsstand sind hoch. Als Steuerberater kann nur tätig werden, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung (oder einer erfolgreichen Eignungsprüfung) von den Steuerberaterkammern zum Steuerberater bestellt worden ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung15

Die Steuerberaterprüfung ist eine Staatsprüfung und von allen Bewerbern in gleicher Weise abzulegen. Während die Steuerberaterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen von staatlichen Prüfungsausschüssen bewertet.16 Wie bereits in der Einleitung beschrieben, ist die Durchfallquote mit regelmäßig ca. 50% pro Jahrgang sehr hoch. Auch die Zulassungsvoraussetzungen, wie z.B. ein betriebswirtschaftliches Studium oder eine kaufmännische Ausbildung und langjährige Berufspraxis, sind anspruchsvoll.

Alle Berufsangehörigen sind kraft Gesetzes Mitglied einer Steuerberaterkammer. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts nehmen diese ihnen durch Gesetz übertragene Aufgaben wahr und vertreten die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.17 Alle Steuerberaterkammern zusammen bilden die Bundessteuerberaterkammer. Die Bundessteuerberaterkammer vertritt damit die Gesamtheit der bundesweit fast 98.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften.18

Für die folgenden Ausführungen zur Digitalisierung ist von Bedeutung, dass der Steuerberater nach § 4 BOStB verpflichtet ist, im Rahmen einer gewissenhaften Berufsausübung über die notwendigen personellen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu verfügen. Demnach muss der gesamte Berufsstand im Rahmen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens die notwendigen Maßnahmen zur Digitalisierung der Kanzleiprozesse umsetzen.19 Dies bedeutet in vielen Fällen eine Abkehr von den bisherigen Vorgehensweisen und stellt die Kanzleien vor komplexe und umfassende Change-Projekte. Auch wird dadurch deutlich, dass aufgrund dieser hohen Ansprüche an den Berufsstand die Digitalisierung kein optionales Thema ist, sondern dass sich zwingend jeder Kanzleiinhaber/Berufsträger mit der Erstellung einer Digitalstrategie für die eigene Kanzlei beschäftigen muss, um seiner Verpflichtung zur konsequenten Weiterbildungsbereitschaft und beruflichen Sorgfalt nachzukommen. Dass diese Einsicht noch nicht bei jedem Vertreter des Berufsstandes erzielt werden konnte, machen die bisherigen und folgenden Ausführungen deutlich. Sie werden zeigen, dass sich im Rahmen der Digitalisierung die Schwerpunkte innerhalb des klassischen Tätigkeitsspektrums eines Steuerberaters verschieben werden.

Entwicklungstrends zeigen, dass die Rechnungslegung und die laufende Buchhaltung zunehmend durch automatisierte Prozesse geprägt sein werden und dass das Fachwissen des Steuerberaters v.a. im Bereich der betriebswissenschaftlichen Beratung und/oder Unternehmensberatung zunehmend von Bedeutung sein wird. Dies bietet den Kanzleien die Möglichkeit, ihr Profil zu schärfen und neue Beratungsfelder zu erschließen.

Bevor diese Ausführungen weiter vertieft werden, erfolgt zunächst eine Erläuterung des Begriffs „Digitalisierung“ und der Veränderungen, die die digitale Transformation für den Berufsstand mit sich bringt.

2.2 Die Digitalisierung

2.2.1 Begriffsabgrenzung und technologische Entwicklung

Der Begriff „Digitalisierung“ lässt sich grundsätzlich unterschiedlich definieren. Das Spektrum der Definitionen beginnt mit rein technischen Betrachtungen und berücksichtigt zunehmend auch ökonomische Aspekte. Bislang konnte sich in der betriebswirtschaftlichen Literatur jedoch kein einheitliches Begriffsverständnis nachhaltig etablieren.20

Aus technischer Sicht bedeutet Digitalisierung im engeren Sinne die Erstellung digitaler Repräsentationen von physischen Objekten, von Ereignissen oder analogen Medien.21 Für diese Umwandlung werden neue und leistungsfähige digitale Technologien verwendet22, die durch darauf aufbauende Anwendungssysteme Veränderungen hervorrufen.23 Diese digitalen Technologien werden in der Digitalisierung umfassend und konsequent zur Arbeitserleichterung, zur Automatisierung oder zur Schaffung neuer Produkte und Geschäftsmodelle genutzt.24 Der Digitalisierung wird das Potenzial zugesprochen, eine ähnliche Veränderung der Weltwirtschaft herbeizuführen wie die industrielle Revolution in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.25 Dabei ist zu beachten, dass die Zeitspanne der aktuellen Entwicklungen dabei um ein Vielfaches kürzer sein wird. Die Verbreitungsgeschwindigkeit neuer Technologien hat rasant zugenommen und die zu durchlaufenden Anpassungszyklen werden immer kürzer. Durch die weite Verbreitung moderner Technologien wird sich das Arbeitsbild vieler Menschen nachhaltig dahingehend wandeln, dass der Mensch künftig verstärkt die automatisch erstellten Ergebnisse von Maschinen kontrollieren wird, anstatt Daten manuell zu erfassen.

Die rasante Entwicklung bei der Verbreitung neuer Technologien macht deutlich, warum die Digitalisierung mit ihren vielfältigen Änderungen und der geringen Halbwertszeit von Wissen viele Menschen verunsichert. Die Notwendigkeit, sich permanent über neue Techniken und Arbeitsweisen auf dem Laufenden halten zu müssen und in der Folge die eigenen Arbeitsprozesse kontinuierlich auf den Prüfstand stellen zu müssen, wird von vielen Berufstätigen und Unternehmern als Belastung empfunden.

Jedoch lassen sich die technischen Entwicklungen nicht aufhalten und neue Produkte kommen in immer kürzeren Abständen auf den Markt.

Einen guten Überblick über die Zeitspanne, die bis zur Marktdurchdringung nach der Einführung neuer Technologien verstreicht, bietet die nachfolgende Grafik.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Verbreitungsgeschwindigkeit neuer Technologien26

2.2.2 Bedeutung und Auswirkung für Unternehmen

Wer die Digitalisierung „nicht aktiv angeht, wird in fünf oder zehn Jahren nicht mehr in der Wirtschafts-oder Arbeitswelt sein“, “27 prophezeite der EU-Kommissar für Digitalisierung, Günther Oettinger, zur Eröffnung der Internationalen Handwerksmesse 2016 in München. Diese Aussage ist zum Erscheinungsdatum dieser Arbeit drei Jahre her und tatsächlich hat sich der Alltag von Millionen von Menschen durch die Digitalisierung bereits in dieser vergleichsweise kurzen Zeit drastisch verändert; z.B. durch das Einkaufen im Internet oder durch das veränderte gesellschaftliche Kommunikationsverhalten über Smartphones und soziale Netzwerke.28

Das veränderte Konsumentenverhalten bringt weitreichende Veränderungen für Unternehmen sämtlicher Branchen mit sich. Laut einer Bitkom-Studie von 2016 sehen sich 64% der deutschen Unternehmen durch die Digitalisierung mit einer Veränderung ihrer Geschäftsmodelle konfrontiert und mehr als 50% beobachten, dass Mitbewerber aus der IT-Branche in ihre Märkte drängen.29 Diese Veränderungen machen auch vor der Branche der Steuerberater nicht Halt. Diese ist in hohem Maße von der Digitalisierung und der sich daraus entwickelnden Automatisierung vieler Arbeitsprozesse betroffen. Darauf wird in Kapitel 3 detailliert eingegangen.

2.3 Der demografische Wandel

2.3.1 Begriffsklärung und prognostizierte Entwicklung

Der demografische Wandel beschreibt die Veränderungen der Bevölkerungszusammensetzung hinsichtlich ihrer Anzahl und Struktur, wozu u.a. das Geschlecht, das Alter, der Familienstand, die Kinderzahl und die regionale Verteilung gehören.30

In Deutschland geben u.a. regelmäßige Berechnungen des statistischen Bundesamts Auskunft über den Bevölkerungsstand sowie über die prognostizierte Entwicklung. Nach den Berechnungen der 13. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird die deutsche Bevölkerung bis zum Jahr 2060 deutlich schrumpfen.31 Auch werden sich die Anteile der Altersgruppen innerhalb der Bevölkerung verschieben. Voraussichtlich schrumpft der Anteil der Gruppe der 0-19-Jährigen bis 2060 von 18% auf 16% und der Anteil der 20-64-Jährigen von 61% auf ca. 51%, während der Anteil der über 65-Jährigen von 21% (2013) auf 32% steigen wird.32 Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu, während der Anteil Jüngerer rückläufig ist, folglich überaltert die Bevölkerung.33 Durch die sinkende Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter wird der demografische Wandel oftmals auch mit einem drohenden Fachkräftemangel in Verbindung gebracht.

2.3.2 Auswirkung auf den Berufsstand

Der oft beschworene Fachkräftemangel macht sich in der Steuerberatungsbranche deutlich bemerkbar. 84,5 Prozent der Steuerberater messen der Rekrutierung geeigneter Mitarbeiter größte Bedeutung für die künftige Entwicklung ihres Geschäfts bei.34 Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Anteil der Personen im Erwerbsalter35 an der Bevölkerung sinkt. Somit steht einer bleibenden/steigenden Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern eine sinkende Verfügbarkeit gegenüber. Die Unternehmen müssen sich demnach künftig in verstärktem Maße als attraktive Arbeitgeber positionieren, um im Wettbewerb um die gefragten Arbeitskräfte („War for Talents“) zu bestehen. Insbesondere junge Mitarbeiter achten immer mehr auf Entwicklungsmöglichkeiten in der Kanzlei. Gleichzeitig wird eine Flexibilisierung der Arbeitszeit erwartet.36 Insbesondere kleinere und mittlere Kanzleien müssen sich hier strategisch als attraktiver Arbeitgeber platzieren, um beim Wettbewerb um die begehrten Fachkräfte mithalten zu können. Dazu gehören auch moderne PC-Arbeitsplätze und eine digitale Arbeitsweise.

2.4 Die DATEV eG und der DATEV Branchenmonitor

Auf die Rolle der DATEV eG wird in dieser Arbeit eingegangen, da sie mit über 40 000 Mitgliedern eine bedeutende Rolle im Berufsstand spielt und als Genossenschaft der steuerberatenden Berufe in Deutschland in besonderem Maße zur Unterstützung Ihrer Mitglieder und zur Sicherung der Lebensgrundlage des Berufsstandes verpflichtet ist. Dieses Ziel wird in folgenden Worten auf der Homepage der DATEV eG beschrieben: Seit ihrer Gründung im Jahr 1966 beschreibt das heutige DATEV-Motto "Zukunft gestalten. Gemeinsam" das Ziel der Genossenschaft: DATEV unterstützt Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte bei ihrer Berufsausübung und fördert ihren wirtschaftlichen Erfolg.

Als Kooperationspartner der steuer- und rechtsberatenden Berufe unterstützt die DATEV eG ihre Mitglieder mit IT-Dienstleistungen und Beratungen zu vielfältigen Themen.37

Die Umsetzung der Digitalisierung in der Kanzlei ist ein strategisches Thema, hat jedoch auch weitreichenden Einfluss auf die operativen Abläufe. Um den Berufsstand für die notwendigen digitalen Veränderungen zu sensibilisieren und in der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen, wurden durch DATEV neben einem breit gefächerten Schulungsangebot auch Auswertungen zum Digitalisierungsgrad im Berufsstand aufgesetzt. Die DATEV eG arbeitet dabei eng mit der BStBK zusammen und unterstützt somit das Ziel, die Zukunftsfähigkeit des Berufsstandes sicherzustellen.

Als ein Instrument zur Messung des Digitalisierungsgrades dient der Branchenmonitor für die Steuerberatungsbranche. Dieser setzt sich zusammen aus dem DATEV Branchenbarometer, das sich am ifo-Geschäftsklimaindex orientiert, und dem DATEV Digitalisierungsindex. Der DATEV-Digitalisierungsindex besteht aus fünf Teilindizes. Im ersten Teilindex geht es um eine Selbsteinschätzung der Steuerberater in Bezug auf die Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie in der eigenen Kanzlei, also ihre „digitale Affinität". Im Gegensatz dazu geht es bei den vier anderen Teilindizes um den ganz konkreten und aktuellen Digitalisierungsstand in vier maßgeblichen Prozesskreisen: im Belegeingang, in den Prozessen, in der Eigenorganisation der Kanzlei und in der Verbreitung digital unterstützter Dienstleistungen. Die fünf Teilindizes fließen jeweils mit einem Gewicht von 0,2 in den Gesamtindex ein. Das Ergebnis rangiert in einem Werteberich zwischen 0-200, wobei der Wert 0 für einen minimalen Digitalisierungsgrad steht. Je höher der Wert, desto weiter fortgeschritten ist die Digitalisierung. Der Wert von 200 bedeutet eine nach heutigem Technologiestand sehr weitreichende Digitalisierung der relevanten Prozesskreisläufe.38

3 Digitalisierung im Steuerberatermarkt

3.1 Aktueller Stand – Klassische Geschäftsmodelle

Der im vorherigen Abschnitt angesprochene Digitalisierungsindex liegt mit einem Indexwert von 101,1 knapp über dem mittleren Wert von 100 Punkten. Daraus ist abzuleiten, dass die Digitalisierung in den Kanzleien zwar voranschreitet, dass jedoch analoge Prozesse immer noch die weit verbreitete Realität sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Der DATEV-Digitalisierungsindex im Juli 201939

In einem Großteil der Kanzleien sind nach wie vor die Erstellung der laufenden Finanzbuchführung und die deklaratorischen Tätigkeiten rund um die Steuererklärung die Schwerpunktthemen. Diese sind aufgrund der wenig digitalen Arbeitsweise oftmals mit einem hohen und zeitintensiven manuellen Erfassungsaufwand verbunden.

Die BStBK geht davon aus, dass die Tätigkeit des Steuerberaters auch über das Jahr 2020 hinaus von den Vorbehaltsaufgaben bestimmt werden wird. Innerhalb dieser Kernkompetenz wird die Steuerdeklaration an Bedeutung verlieren und es werden umfassende Steuergestaltungs-, Steuerplanungs- und Steuerabwehrberatungen an Bedeutung gewinnen.40 Wie jedoch bereits im Einleitungsteil angesprochen, stehen die Vorbehaltsaufgaben EU-seitig auf dem Prüfstand und es ist gut möglich, dass diese Tätigkeiten durch erhöhten Konkurrenzdruck in Zukunft nicht mehr die zuverlässige „Cash Cow“41 in der Kanzlei sein werden, die sie momentan sind.

[...]


1 In dieser Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

2 § 3 Abs. 1 StBerG.

3 Vgl. https://www.nwb.de/de-de/articles/fachbeitraege/ergebnisse_stbexamen_2017.

4 Vgl. ebenda.

5 Vgl. https://www.der-betrieb.de/andere_meinung/steuerberatung-2020/.

6 Megatrends sind Tiefenströmungen des Wandels. Als Entwicklungskonstanten der globalen Gesellschaft umfassen sie mehrere Jahrzehnte. Ein Megatrend wirkt in jedem einzelnen Menschen und umfasst alle Ebenen der Gesellschaft: Wirtschaft und Politik, sowie Wissenschaft, Technik und Kultur. Quelle: https://www.zukunftsinstitut.de/dossier/megatrends/.

7 Vgl. Mann, 2018, S. 16.

8 Vgl. Luzius, 2018, Vorwort.

9 Vgl. Luzius, 2018, Vorwort.

10 https://www.dstv.de/presse/pressemitteilungen/pm-eu-kommission-greift-nach-der-vorbehaltsaufgabe-der-steuerberater.

11 Vgl. ebenda.

12 Vgl. § 32 Abs. 2 StBerG.

13 Vgl. § 1 Berufsordnung für Steuerberater (BOStB).

14 Vgl. § 2 BOStB.

15 Quelle: https://www.bstbk.de/de/steuerberater/steuerberaterIn/index.html.

16 https://www.bstbk.de/de/steuerberater/steuerberaterIn/index.html.

17 https://www.bstbk.de/de/bstbk/leitbild/index.html.

18 https://www.bstbk.de/de/bstbk/.

19 Vgl. Egner, 2018, S. 6.

20 Vgl. Becker et al., 2019, S. 7.

21 Vgl. https://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/digitalisierung.

22 Vgl. Schawel/Billing, 2018, S.105.

23 Vgl. Bengler/Schmauder, 2016, S.75.

24 Vgl. Wolf/Göbel, 2018, S.228.

25 Vgl. Egner, 2018, S. 1.

26 Nach: http://www.mapagroup.net/2016/08/adoption-of-technology-in-the-u-s-1900-to-present-blackrock-blog/.

27 Vgl. https://www.bayernkurier.de/wirtschaft/11031-handwerk-4-0/.

28 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2016a), S. 49.

29 Vgl. https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Digitalisierung-der-Wirtschaft-nimmt-Fahrt-auf.html.

30 Kirschten, 2017, S. 62.

31 Vgl. ebenda.

32 Vgl. ebenda.

33 Vgl. Kirschten, 2017, S. 65.

34 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/bedarf-nach-neuen-fachkraeften-der-steuerberatung-geht-der-nachwuchs-aus/21044556.html?ticket=ST-3365625-yOJ5E6eNZg7VKKFNwp59-ap1

35 Das Statistische Bundesamt versteht darunter alle Personen zwischen 20 und 64 Jahren. Vgl. Statistisches Bundesamt, 2009.

36 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/bedarf-nach-neuen-fachkraeften-der-steuerberatung-geht-der-nachwuchs-aus/21044556.html?ticket=ST-3365625-yOJ5E6eNZg7VKKFNwp59-ap1

37 Vgl. https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/das-unternehmen/die-genossenschaft/.

38 Vgl. https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/datev-branchenmonitor/datev-digitalisierungsindex/.

39 https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/datev-branchenmonitor/datev-digitalisierungsindex/.

40 Vinken et al., 2014, S.21.

41 Die Cash Cow ist eine Portfoliokategorie der Marktwachstums-Marktanteils-Matrix der Boston Consulting Group. Bei Produkten dieser Kategorie sorgen ein hoher Marktanteil und ein niedriges Marktwachstum dafür, dass das Unternehmen erarbeitete Kostenvorteile ausschöpfen kann. Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/cash-cow-51682.

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Details

Titel
Digitalisierung im Steuerberatermarkt
Untertitel
Eine Analyse von Trends, Chancen und Herausforderungen
Hochschule
AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart
Veranstaltung
Personalmanagement Vertiefung
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
41
Katalognummer
V922937
ISBN (eBook)
9783346243287
ISBN (Buch)
9783346243294
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Kommentar der Dozentin: Die Autorin wählt ein interessantes Thema, welches mit dem Fokus des Steuerberatermarktes bisher kaum Forschungsgegenstand ist. Daher ist die Themenwahl hoch aktuell und außerdem praxisnah. Aufgrund der Relevanz und der Aktualität ist dieses Thema ist es von besonderem wissenschaftlichen Interesse. Das Thema wurde inhaltlich sehr gut, formal ordentlich und engagiert bearbeitet. Die Arbeit wird aufgrund der theoretischen Fundierung, der vielfältigen konzeptionellen Ideen und der sehr soliden Erarbeitung insgesamt wie folgt bewertet: Sehr gut [1,3]
Schlagworte
Digitalisierung, Megatrends, Steuerberater, Digitaler Wandel
Arbeit zitieren
Karin Sterz (Autor:in), 2019, Digitalisierung im Steuerberatermarkt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/922937

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