Der Aus- und Abbau der Sozialversicherungen in der Weimarer Republik


Seminararbeit, 2008

13 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Kaiserliche Botschaft: Der Grundstein für den deutschen Sozialstaat

3 Ausgangssituation: Weimar nach dem Ersteb Weltkrieg

4 Der Sozialstaat in Weimar

5 Fazit

1! EINLEITUNG

Frank Nullmeiers Definition eines Sozialstaates lautet: „Sozialstaat bezeichnet die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen innerhalb eines demokratischen Systems, mittels derer Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen einer kapitalistisch-marktwirtschaftlichen Ökonomie aktiv innerhalb dieser selbst politisch bearbeitet werden.“[1] Doch wie sah der Sozialstaat im Deutschen Reich zwischen 1918 und 1933 aus?

Der Gegenstand dieser Proseminararbeit ist der Auf- und Abbau der Sozialstaates der Weimarer Republik ab Ende des Ersten Weltkrieges bis zum Beginn der nationalsozialistischen Regierung und den damals herrschenden ökonomischen Problemen, deren Gründe in erster Linie im Krieg zu finden waren. Es soll ein allgemeiner Überblick über die Sozialstaatsentwicklung zwischen 1918 und 1933 dargelegt werden. Zunächst werden die Ursprünge der so zialen Leistungen Weimars erläutert, die im späten 19. Jahrhundert im Wilhelminischen Kaiserreich unter Bismarck in Form der Kaiserlichen Botschaft zu finden waren. Im Anschluss daran wird die unglückliche ökonomische Situation Nachkriegsdeutschlands, welche vor allem aus der Inflation von 1914-1923 und den wirtschaftlichen und politischen Folgen des Vertrages von Versailles, aber auch der immer weiter ansteigenden Arbeitslosenquote, resultierten, zum Gegenstand dieser Proseminararbeit. Der Hauptteil widmet sich dann schließlich der Sozialversicherungspolitik Weimars, unter anderem dem, was sich im Gegensatz zum Wilhelminischen Kaiserreich veränderte.

Die Fragen, die sich nun stellen, sind: Kann man den Sozialstaat der Weimarer Politik, besonders unter Berücksichtigung der damals herrschenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Weimarer Sozialpolitik, speziell in den ersten Jahren ihrer Existenz unterworfen war, als erfolgreich betrachten? Und: War es sinnvoll, den zu dieser Zeit wirtschaftlich stark angegriffenen Staat in solchem Ausmaß finanziell zu belasten?

2! DIE KAISERLICHE BOTSCHAFT: DER GRUNDSTEIN FÜR DEN DEUTSCHEN SOZIALSTAAT

Der Sozialstaat, wie wir ihn heute kennen, hatte seinen Ursprung unter der Regierung Bismarcks im Wilhelminischen Kaiserreich (1871-1918). Bevor der Staat eine größere Rolle in der Sozialpolitik einnahm, waren es meist ständische Sicherheitseinrichtungen der Zünfte oder Gilden, kirchliche Vereinigungen oder die kommunale Armenfürsorge, aber besonders die Familie selbst, die sich im Falle einer „krankheits-, unfall- oder altersbedingten Erwerbsunfähigkeit“ um die bedürftigen Individuen kümmerten. Ab dem Zeitpunkt zu dem die Industrialisierung begann, war der Ruf aus dem Volk nach einer staatlichen Sozialfürsorge immer deutlicher und klarer zu vernehmen. Viele Menschen gingen zum arbeiten in die Stadt oder hörten generell vermehrt auf, nur für sich selbst zu arbeiten.[2] Vor Bismarcks Sozialversicherungsgesetzgebung, war die soziale Fürsorge von Seiten des Staates nur darauf ausgerichtet, die Treue der Arbeiter aufrecht zu erhalten und sie weitestgehend zu besänftigen. Ziel war es, die bestehende Gesellschaftsordnung im engeren Sinne zu erhalten. Durchgesetzt wurde dies durch das 1878 von Bismarck erlassene „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, welches der Exekutiven erlaubte sozialdemokratische oder gar kommunistische Vereinigungen zu verbieten.[3]

Jedoch veränderte sich die Gesellschaftsstruktur aufgrund der immer weiter voranschreitenden Industrialisierung immer mehr. Die Arbeiter die nunmehr größtenteils in Fabriken unter harten Arbeitsbedingungen und nur für geringen Lohn schufteten, schafften es kaum noch ihre eigenen Familien zu versorgen. Aufgrund dieser (im Gegensatz zur vorindustriellen Zeit) neuartigen Arbeitsbedingungen und dem ständigen Fortschritt des Massenelends taten sich neue Probleme auf, mit denen sehr viele Menschen der Arbeiterschaft zu kämpfen hatten. Der Staat war gefragt, eine politische Lösung von Nöten.[4]

Eine Antwort auf die Forderungen der Bevölkerung des Wilhelminischen Kaiserreiches folgte schließlich im Jahre 1881 mit der Kaiserlichen Botschaft, verkündet durch Kaiser Wilhelm I.:

[…] Schon im Februar diesen Jahres haben Wir Unsere Überzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von Neuem ans Herz zu legen, und würden Wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen. In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen sind Wir der Zustimmung aller verbündeten Regierungen gewiß und vertrauen auf die Unterstützung des Reichstages ohne Unterschied der Parteistellungen. [...][5]

Mit dieser Botschaft, trat der Staat in die Pflicht sich in sozialen Angelegenheiten mehr um um seine Staatsbürger zu kümmern. Das Neuartige an dieser Verkündung war, das nun auch die arbeitende Bevölkerung Anspruch auf Hilfe von Seiten des Staates zugesprochen bekommen hatte. Es gab seit 1871 zwar schon eine Art Sozialversicherung, jedoch hatte diese den großen Nachteil, dass sie nur Staatsbeamte, das Militär und Bergleute berücksichtigte, nicht jedoch alle anderen Deutschen.[6] Das Ziel dieser neu eingeführten Wohlfahrtsregelungen war es (und ist es auch nach wie vor), „die strukturellen Folgen markwirtschaftlicher Prozesse sozial abzufedern“.[7]

Zu dieser Zeit war ein derartiger staatlicher Ausbau der sozialen Leistungen einzigartig in Europa. Bismarck wollte mit diesen Maßnahmen eine Stabilisierung des Deutschen Reiches gewährleisten. Zwei Jahre nach der Verkündung der Kaiserlichen Botschaft folgte mit der Krankenversicherung die erste Sozialversicherung auf breiter Basis. Im Abstand von einem Jahr, also 1882, nach der Einführung der Krankenversicherung, folgte die Unfallversicherung und 1889 kam als weitere soziale Leistung die Alters- und Invalidenrente zum Kanon der Sozialversicherungen hinzu. Zwar wurden nun nicht nur Staatsbeamte, sondern auch die gewöhnlichen Arbeitnehmer erfasst, jedoch konnten Selbstständige nicht von den staatlichen Sozialversicherungen profitieren. Es wurden ebenfalls nur Arbeitnehmer berücksichtig, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der sozialen Leistung auch wirklich angestellt waren. Menschen, die aufgrund ihres Alter oder Krankheit gar nicht erst (oder zumindest nicht mehr) arbeiten konnten, fielen aus dem Raster der Qualifizierten.[8]

3! AUSGANGSSITUATION: WEIMAR NACH DEM ERSTEN WELTKRIEG

In den letzten Jahrzehnten vor der Weimarer Republik, also vor 1919, konnte das deutsche Reich ein noch relativ gleichbleibendes Wachstum vorweisen, jedoch waren die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg von einer eher negativ belegten Wirtschaft und sozialen Situation gekennzeichnet.[9]

Die nach dem Ersten Weltkrieg neu geformte und noch sehr junge Republik sah sich in den ersten Jahren ihrer Existenz einem gewaltigen Berg an politischen, sozialen aber noch viel mehr wirtschaftlichen Problemen gegenüber gestellt. Ein enormer Druck, nicht nur von innen, sondern besonders von außen, lastete auf dem neuen Staat. Speziell Frankreich, seit den Wahlen von 1919 nun unter einer konservativ-nationalistischen Führung, pochte auf die „genaue Erfüllung“ des Versailler Vertrages, der den wirtschaftlichen Zustand der Weimarer Republik nicht gerade zum Positiven beeinflusste.[10] Die ökonomischen Probleme Weimars waren zu allererst direkte Konsequenzen des Ersten Weltkrieges und damit eng mit den Bedingungen des Vertrages von Versailles verknüpft, welcher vor allem Reparationszahlungen, Grenzverschiebungen aber zum Beispiel auch die drohende Steigerung der Arbeitslosen durch Rückkehrer oder Vertriebene zum Inhalt hatte. So verlor das Reich rund ein Zehntel seiner Fläche, darunter die ökonomisch äusserst signifikanten Gebiete Elsaß-Lothringen, Ostoberschlesien oder das Saarland. Der Verlust dieser Gebiete bedeutete einen Verlust von drei Vierteln des deutschen Eisenerzes, 70% der Zinkerze und 25% der Kohleförderung. Er war also ein nicht gerade geringer Rückschlag für die Weimarer Industrie.[11]

Die im Krieg begründeten wirtschaftlichen Probleme der Deutschen kann man hauptsächlich in zwei größere Bereiche unterteilen: Als erstes zu nennen, wären die im Versailler Vertrag festgelegten Reparationszahlungen an die Alliierten, welche sich zuerst auf ungefähr 300 Milliarden Mark belaufen sollten, im späteren Verlauf jedoch auf 132 Milliarden Mark gesenkt wurden und so auch von der deutschen Regierung akzeptiert werden mussten. Selbstredend wurden die meisten Zahlungen (schon aufgrund der geographischen Lage und der damit verbundenen unmittelbaren Nähe zum Schlachtfeld Europa) an Großbritannien und Frankreich geleistet.

[...]


[1] Frank Nullmeier, Sozialstaat, in: Uwe Anderson, Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, URL: http://www.bpb.de/wissen/07999977165127913070062348477902,0,0,Sozialstaat.html [14. Januar 2008].

[2] Frank Pilz, Bernadette Wilke, Der Sozialstaat: Ausbau - Kontroversen - Umbau, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004, S. 21f.

[3] Heins Lampert, Alfred Bossert, Sozialstaat Deuschland: Entwicklung - Gestalt - Probleme, Verlag Franz Vahlen, München 1992, S. 43f.

[4] Pilz, Wilke, Der Sozialstaat: Ausbau - Kontroversen - Umbau, S. 22.

[5] Anonym, Kaiserliche Botschft, in: Wikipedia, URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaiserliche_ Botschaft [10. Januar 2008].

[6] Pilz, Wilke, Der Sozialstaat: Ausbau - Kontroversen - Umbau, S. 24.

[7] Irene Dingeldey, Aktivierender Wohlfahrtsstaat und sozialpolitische Steuerung, in: Aus Politik und 8-9/2006, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2006, S. 4. URL: http://www.bpb.de/files/9JEAEH.pdf [12. Januar 2008].

[8] Pilz, Wilke, Der Sozialstaat: Ausbau - Kontroversen - Umbau, S. 25.

[9] Lampert, Bossert, Sozialstaat Deutschland, S. 45.

[10] Eberhard Kolb, Die Weimarer Republik - Oldenbourg Grundriss der Geschichte, R. Oldenbourg Verlag, München 1998, S. 35f.

[11] Dietmar Petzina, Die deutsche Wirtschaft in der Zwischenkriegszeit, Steiner Verlag, Wiesbaden 1977, S 77.

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Der Aus- und Abbau der Sozialversicherungen in der Weimarer Republik
Hochschule
Universität Mannheim
Veranstaltung
Einführung in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Note
2,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
13
Katalognummer
V92333
ISBN (eBook)
9783638057035
ISBN (Buch)
9783638947916
Dateigröße
570 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aus-, Abbau, Sozialversicherungen, Weimarer, Republik, Einführung, Wirtschafts-, Sozialgeschichte
Arbeit zitieren
Kevin Maier (Autor:in), 2008, Der Aus- und Abbau der Sozialversicherungen in der Weimarer Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92333

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