Das heutige Selig- und Heiligsprechungsverfahren


Studienarbeit, 2007

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Seligsprechung – Heiligsprechung

3. Verfahren
3.1. Prozessstufen
3.1.1. Das bischöfliche Beweiserhebungsverfahren
3.1.2. Erstellen einer Prozessakte
3.1.3. Beurteilung der Beweise
3.2. Die besondere Bedeutung der Wunder
3.3. Folgen
3.4. Sinn der Selig- und Heiligsprechungen

4. Kanonisation am Beispiel des Pater Maximilian Kolbe
4.1. Kurzbiographie
4.2 Selig- und Heiligsprechung

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Heilige werden vor allem in der katholischen Kirche besonders verehrt. Deutlich wird dies durch eine Vielzahl von Namens-, Kirchen- und Länderpatronen und eine bedeutende Anzahl an Heiligenfesten[1]. Die Verehrung der Heiligen ist aber nicht allein auf die katholische Kirche beschränkt. Auch bei Buddhisten, Hindus, Moslems und im Judentum finden sich äquivalente Erscheinungen. In den christlichen Religionen praktiziert vor allem die russisch-orthodoxe Kirche die Verehrung von früheren Kirchenvätern und Märtyrern, wohingegen in der protestantischen Kirche seit der Reformation weitestgehend auf Heiligenverehrung verzichtet wird[2].

„Der beziehungsweise die Heilige ist also eine in allen Weltreligionen vertraute Erscheinung. Einzig die römisch-katholische Kirche jedoch verfügt über ein formelles, durchgängiges und strengen Kriterien unterworfenes Verfahren zur „Schaffung“ neuer Heiliger[3]“.

In dieser Studienarbeit soll die Frage beantwortet werden, wie in der katholischen Kirche die Verfahren zur Selig- und Heiligsprechung ablaufen und welcher Sinn dahinter steckt. Dabei soll zunächst eine Unterscheidung zwischen Selig- und Heiligsprechung vorgenommen werden, anschließend ein Überblick über die abzulaufenden Verfahren gegeben werden, bevor näher auf die einzelnen Prozessschritte und den darin beteiligten Personen eingegangen wird. Daraufhin wird der Sinn und Zweck der Selig- und Heiligsprechung näher erläutert. Abschließend soll in dieser Arbeit auf ein Beispiel einer Selig – und Heiligsprechung eines „neueren“ Heiligen eingegangen werden.

2. Seligsprechung – Heiligsprechung

„Heiligkeit und Seligkeit ist für uns etwas Unerreichbares. Wir verbinden damit meist etwas Schönes, Angenehmes, Erstrebenswertes, Bewundernswertes, Wertvolles“[4].

Zwischen Selig- und Heiligsprechung ist bezüglich zweier Faktoren zu unterscheiden: Verehrung und Unwiderrufbarkeit.

Die Seligsprechung, auch Beatifikation genannt[5], ist die „päpstliche Genehmigung einer begrenzten amtlichen Verehrung[6]“, d.h. dass Selige nur in einem beschränkten Rahmen, z.B. einer Gemeinde, eines Landkreises oder Landes verehrt werden dürfen, wohingegen Heilige in der gesamten Weltkirche verehrt werden.

Die Seligsprechung ist im Gegensatz zur Heiligsprechung, auch genannt Kanonisation[7], ein widerrufliches Urteil.

Zwischen Selig- und Heiligsprechung wird erst seit Papst Alexander III unterschieden, vorher wurden die Begriffe „heilig“ und „selig“ synonym verwandt. Heute findet eine klare Unterscheidung statt. Eine Heiligsprechung kann nicht ohne eine vorher erfolgte Seligsprechung stattfinden, jedoch folgt nicht zwangsläufig auf jede Seligsprechung eine Heiligsprechung.

Sowohl beim Selig- als auch beim Heiligsprechungsverfahren gibt es keinen vorgegeben Zeitraum. Die Dauer ist abhängig von Anzahl und Umfang der Befragungen und der Beweise[8].

Im Folgenden sollen die Verfahren der Selig- und Heiligsprechung näher erläutert werden.

3. Verfahren

Erstmals gab es 1234 eine Heiligsprechung durch den Papst[9]. Die Verfahren zur Selig- und Heiligsprechung existieren in ihrer aktuellen Form seit 1983 und sind in einem besonderen päpstlichen Gesetz, dem Codex Iuris Canonici (CIC), geregelt[10].

Im Verfahren zur Seligsprechung, welches in der Regel frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person[11] beginnen kann[12], müssen „der Bischof und seine Mitarbeiter das Leben, die Tugenden bzw. das Martyrium und den entsprechenden Ruf in der Bevölkerung von Grund auf recherchieren“[13].

Im Heiligsprechungsverfahren, welches in der Regel frühestens 50 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingeläutet wird[14], werden diese Kenntnisse als erwiesen vorausgesetzt und sind durch ein nach der Seligsprechung erfolgtes Wunder, welches sich „auf die Fürsprache des Dieners Gottes nach der Seligsprechung ereignet haben muss“[15], zu ergänzen. Bei beiden Verfahren gelten nur getaufte Christen als generell verehrungswürdig.

Unterschieden wird zwischen drei Arten von Prozessen:

- dem Prozess über die Tugenden, wenn sich die zu verehrende Person durch ein besonders tugendhaftes christliches Leben ausgezeichnet hat
- dem Prozess über das Martyrium, der dann stattfindet wenn die betreffende Person den Märtyrertod[16] gestorben ist und dadurch auf extremste Weise die Nachfolge Christi angetreten ist
- und dem Prozess über die Wunder[17]. Der Nachweis eines Wunders in diesem Prozess ist Voraussetzung für die Selig- und die Heiligsprechung. Bei der Seligsprechung eines Märtyrers kann auf die Erfordernis eines Wunders verzichtet werden. Für die Heiligsprechung muss sich das zu erbringende Wunder nach der Seligsprechung auf Fürbitte Gläubiger hin ereignet haben[18].

[...]


[1] Eugen Biser, Ferdinand Hahn, Michael Langer (Hrsg.): Lexikon des christlichen Glaubens, Pattloch-Verlag, München, 2003, S.129

[2] Woodward, Kenneth L., Die Helfer Gottes, Wie die katholische Kirche ihre Heiligen macht, Bertelsmann Verlag, München, 1991, S. 13 f.

[3] Woodward, 1991, S.14

[4] Marckhoff, Ulrike: Das Selig- und Heiligsprechungsverfahren nach katholischem Kirchenrecht, Lit-Verlag, Münster, 2002, S.1

[5] Vgl. Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche, Vierter Band, Herder-Verlag, Freiburg. Basel. Rom. Wien., 1995, S.1330

[6] Marckhoff, S.14

[7] Vgl. Kasper, 1995, S.1330

[8] Vgl. Marckhoff, 2002, S.14ff.

[9] Vgl. Fakten Focus (Hrsg.): Glaube in Deutschland, Das Lexikon zu Religionen und Glaubensgemeinschaften, Meyers Lexikonverlag, o.O, 1999, S.23

[10] Vgl. Marckhoff, 2002, S.58

[11] Durch die fünf Jahres-Frist soll gewährleistet werden, dass objektive Aussagen über den Verstorbenen getroffen werden, da davon ausgegangen wird, dass erst mit zeitlicher Distanz die Wahrheit über das Leben eines Menschen erkennbar wird. Eine Ausnahme wurde erstmals beim Seligsprechungsverfahren von Mutter Theresa eingeräumt (vgl. Marckhoff, 2002, S. 85f.).

[12] Vgl. Uwe Herrmann: Taschenbuch theologischer Fremdwörter, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh, 2005, S.42

[13] Marckhoff, 2002, S.16

[14] Vgl. Herrmann, 2005, S.42

[15] Schulz, 1988, S.24

[16] Als Märtyrer werden Menschen bezeichnet, die wegen ihres Glaubens oder ihrer Überzeugung Leiden ertragen mussten, bzw. getötet wurden. Sie werden auch Blutzeugen des christlichen Glaubens genannt (vgl. Duden, Das Fremdwörterbuch, Brockhaus, Mannheim, 1990, S.483)

[17] Ein Wunder bezeichnet im Christentum ein positives Phänomen, für das es keine begründbare Ursache gibt. Darunter fallen in erster Linie die „biblisch berichteten Machttaten Gottes und Jesu, aber auch die tradierten Wunder in der Heiligenverehrung“ (Biser, Hahn, Langer, 2003, S. 524), sowie unerwartete Vorgänge und Ereignisse (vgl. Biser, Hahn, Langer, 2003, S.524).

[18] Vgl. Marckhoff, 2002, S.18 ff.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Das heutige Selig- und Heiligsprechungsverfahren
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Veranstaltung
Die Heiligen der Nächstenliebe – ihre Geschichte, ihre Ideen,
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
16
Katalognummer
V92372
ISBN (eBook)
9783638058032
ISBN (Buch)
9783640264070
Dateigröße
412 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Selig-, Heiligsprechungsverfahren, Heiligen, Nächstenliebe, Geschichte, Ideen
Arbeit zitieren
Kerstin Fischer (Autor:in), 2007, Das heutige Selig- und Heiligsprechungsverfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/92372

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