Schulsozialarbeit. Eine Kooperation von Jugendhilfe und Schule

Grundlagen, Chancen und Risiken


Hausarbeit, 2017

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Schule und Jugendhilfe
2.1 Funktion von Schule
2.2 Funktion von Jugendhilfe
2.3 Begründung für die Kooperation

3. Beispiel der Kooperation: Schulsozialarbeit
3.1 Begriffserklärung
3.2 Leitbild
3.3 Ziele und Zielgruppe
3.4 Arbeitsbereiche und Leistungsangebot

4. Bilanz der Kooperation
4.1 Chancen
4.2 Risiken
4.3 Lösungsvorschläge für Kooperationsprobleme

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Schule als zentrale Bildungs- und Sozialisationsinstanz bildet ein getreues Abbild der gegenwärtigen Gesellschaften ab, in denen sie existiert. Geprägt von Gesellschaft und Politik wächst ihr Aufgabengebiet und die damit einhergehenden Erwartungen stetig. Gesamtgesellschaftliche Problemlagen, die Aushöhlung des Sozialstaates und die daraus resultierende individuelle, kulturelle und soziale Armut charakterisieren die familiäre Privatsphäre und beeinflussen den Unterricht, sodass die auf die kognitive Wissensvermittlung ausgerichtete Schuldidaktik an ihre Grenzen stößt.1

Die Kooperation zwischen Schule und der Jugendhilfe kann Abhilfe schaffen und den Exklusionsprozessen entgegenwirken. Eine Form der Kooperation stellt die Schulsozialarbeit dar, welche in dieser Hausarbeit vertiefend vorgestellt werden soll.

Zunächst werden die Funktionen von Schule und Jugendhilfe generell dargelegt. Darauf aufbauend wird sich der Notwendigkeit dieser Kooperationsform zugewandt und diese begründet. Im weiteren Verlauf soll diskutiert werden, auf welches Leitbild sich die Schulsozialarbeit begründet und welche Zielgruppen demnach angesprochen werden, um daran anknüpfend ein Bild von den Leistungsangeboten und Aufgabenbereichen zu vermitteln. Weiterhin wird die Kooperation von Schule und Jugendhilfe beleuchtet und die damit verbundenen Chancen und Risiken nähergebracht. Bezugnehmend auf Letzteres ist es mir ein Anliegen auch Lösungsvorschläge für die Kooperationsprobleme vorzustellen. In einem abschließenden Fazit werden die Punkte der Ausarbeitung noch einmal zusammenfassend betrachtet.

2. Schule und Jugendhilfe

2.1 Funktion von Schule

Schule als zentrale Bildungs- und Organisationsinstanz, in der junge Menschen ihren Großteil ihrer Zeit verbringen, übt bei einer genaueren Analyse ambivalente oder zumindest konfliktträchtige Funktionen aus. Neben der Qualifikations-, Integrations- und Selektionsfunktion lässt sich auch die Funktion der Kulturüberlieferung finden. Die Qualifikationsfunktion beinhaltet dabei die Vermittlung von Wissen, Kenntnissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, welche für die Teilhabe an gesellschaftlichen Teilhabeprozessen notwendig sind. Dagegen umfasst die Selektionsfunktion die Weitergabe von sozialen Positionen innerhalb einer Gesellschaft und erfolgt durch Verteilung der SuS auf verschiedene Schularten. Die Integrationsfunktion dient zur Sicherung der gegenwärtigen Machtverhältnisse aufgrund der Reproduktion von Normen und Werten. Ziel ist es den SuS normative Orientierungen näher zu bringen, um das gesellschaftliche Wertespektrum wie Wohlstand für alle, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz, Freiheit und Demokratie zu erhalten. Die letzte Funktion beinhaltet die Überlieferung der Kultur verschiedener Generationen, wodurch eine Identität und die Transparenz von Traditionen geschaffen werden soll.2

Eine dieser konfliktträchtigen Situationen ist die ausgeprägte Leistungsorientierung und die damit einhergehende begrenzte Wahrnehmung der SuS als individuelle Persönlichkeit, aufgrund dessen lebensweltliche Bezüge und Voraussetzungen im schulischen Alltag weitestgehend ausgeblendet werden.3 Dieser Umstand ist im Zusammenhang der individuellen, persönlichen Entwicklung besonders problematisch, da der schulische Erfahrungsraum zu einer Biographie beeinflussenden Institution geworden ist.4 Somit muss sich zwangsläufig auch die Schule mit schulexternen soziokulturell bedingten Benachteiligungen und Sozialisationsdefiziten auseinandersetzen.5

Im Zuge dieser kritischen Auseinandersetzung über Schule und deren Funktionen im Zentrum des gesellschaftlichen Wandels ergibt sich die Frage, ob die bisherigen Unterrichtsthemen und Schulangebote gerechtfertigt sind, oder ob andere Organisationsstrukturen angewendet werden sollten, um den stetig neuen Anforderungen gerecht zu werden. Das Zusammenwirken von informellen, formellen und nichtformellen Bildungsprozessen könnte dabei zu einem Lernkulturwandel führen.6 Eine naheliegende Institution als Partner für den Schulalltag kann die Jugendhilfe darstellen.

2.2 Funktion von Jugendhilfe

Die Jugendhilfe ist ein komplexes System, welches von der Gesellschaft bereitgestellt wird und ein umfassendes Spektrum an Leistungen, Institutionen und Diensten außerhalb von Schule und Elternhaus zur Verfügung stellt, um die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu sublimieren und sie in ihrer sozialen und individuellen Entwicklung zu fördern.7 Dem §1 Absatz 3 des SGB VIII/KHJG folgend soll Jugendhilfe

„1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“8

Demnach realisiert die Jugendhilfe Erziehungsansprüche junger Menschen, wenn sie durch Schule, Ausbildung oder durch das Elternhaus nicht sichergestellt werden können und kann als Sozialisationshilfe verstanden werden. Daher hat die Jugendhilfe die Aufgabe den Kindern und Jugendlichen lebensweltorientierte Angebote zu unterbreiten, die sie dazu befähigen sollen sich in der stetig verändernden Welt zu integrieren.9 Neben diesem Aufgabenbereich lässt sich noch ein Weiterer feststellen, der die Wahrnehmung von Kontrollaufgaben thematisiert und im §8a des SGB VIII verankert ist. Die Intensivierung des Schutzauftrags und das Intervenieren bei drohender Kindeswohlgefährdung werden in diesen konkretisiert.10 Dabei sind die Funktionen der Kinder- und Jugendhilfe immer im Wechselspiel der gesellschaftlichen Entwicklungen zu betrachten. Zum Einen gestaltet die Kinder- und Jugendhilfe diese in Ansätzen mit, zum Anderen schafft sie die benötigten Unterstützungs- und Förderangebote für die Adressaten.11

2.3 Begründung für die Kooperation

Schule und Jugendhilfe sind die bedeutendsten Institutionen öffentlicher Erziehung und Erziehungshilfen, welche die familiären Erziehungsstrukturen ergänzen. Eine verstärkte Kooperation begründet sich auf die veränderten Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen, die von zunehmender Individualisierung, Auflösung bestehender Milieus, Auflösung bestehender Handlungs- und Orientierungsperspektiven und tendenziell abnehmender Bedeutung der Familie für Sozialisation und gesellschaftlicher Integration geprägt sind. Für die Bildungseinrichtungen ergibt sich daraus ein solch umfassender Bildungs- und Erziehungsauftrag, sodass dieser von einer alleinigen Institution nicht mehr geleistet werden kann.12

Daneben erzeugt Schule selbst mit ihren Leistungsforderungen ein Milieu von Konkurrenz und Stress, bietet aber nur unzureichend Kompensationsmöglichkeiten zur Entlastung, Unterstützung und Bewältigungshilfe an. An dieser Stelle können Kooperationspartner, wie die Jugendhilfe, mitunter Chancen zur Erholung und Selbstaufwertung schaffen. Durch deren Angebote können sich die SuS körperlich inszenieren, ihre Vitalität ausleben und ihrem Streben nach erlebnisintensiver Gegenwart nachgehen.13 Im Sinne dieses theoretischen Ansatzes ist es das Ziel der Kooperation eine neue pädagogische Qualität von Bildung am Ort Schule zu verwirklichen. Durch Prozesse der Schulöffnung mit dem Fokus der Hinwendung zu den Lebenswelten der SuS kann Schule vom Lern- zum Lebensort formatieren und neue Erfahrungsräume schaffen.14 Daraus folgend kann durch die gezielte Zusammenarbeit integrativ und präventiv den Exklusionsprozessen entgegengewirkt werden. So kann das Kooperieren mit Partnern die Bildungsprozesse der SuS nicht nur unterstützen, sondern ihn auch ganzheitlich ermöglichen.15

Neben der theoretischen Argumentation lässt sich auch das Gesetzesbuch zur Argumentation hinzuziehen. Bereits im §13 Absatz 1 des SGB VIII/KJHG wird die Aufgabe der Jugendhilfe im schulischen Kontext deutlich, indem sie die schulische und berufliche Ausbildung benachteiligter SuS vorsieht.16

Klassische Kooperationsfelder sind die Jugendsozialarbeit, die Kooperation mit Horten und die Schulsozialarbeit,17 welche im weiteren Verlauf thematisch vertieft wird.

3. Beispiel der Kooperation: Schulsozialarbeit

An der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe agiert die Schulsozialarbeit als eine Form der Kooperation.

3.1 Begriffserklärung

Bis zum gegenwärtigen Tag besteht keine Einigkeit über eine bestimmte Definition von Schulsozialarbeit. Einerseits wird der Begriff mit unterschiedlichen Inhalten aufgearbeitet, andererseits werden mit Jugendhilfe in der Schule, Schulsozialpädagogik oder schulbezogene Jugendsozialarbeit konkurrierende Begriffe geschaffen.18 Rademacker fasst allerdings zusammen, dass in dem Begriff Schulsozialarbeit alle Formen kontinuierlicher Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe vereint werden. Diese Zusammenarbeit wird durch sozialpädagogische Fachkräfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe für SuS am Ort Schule gewährleistet.19 Damit ist Schulsozialarbeit ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, welches dauerhaft und eigenständig im Schulalltag verankert ist und sich auf Grundlage der verbindlich vereinbarten Kooperation von Schule und Jugendhilfe vollzieht. Sie thematisiert jugendhilfsspezifische Tätigkeitsformen, Methoden und Ziele im Schulalltag, die durch die Lehrkräfte alleine nicht realisiert werden könnten.20

3.2 Leitbild

Die der Schulsozialarbeit zugrunde liegenden Grundsätze und Philosophie werden in dem Leitbild beschrieben und definieren die schulsozialpädagogischen Rahmenbedingungen, Leistungsanforderungen, sowie die Ergebnissicherung.21

Wenn familiäre, schulische oder soziokulturelle Belastungssituationen nicht mehr individuell gelöst werden können, wird die professionelle sozialpädagogische Unterstützung, Beratung und Begleitung notwendig. Demnach soll sie das System Schule unterstützen, LehrerInnen entlasten, Jugendhilfe rechtzeitig kontaktieren, sodass präventive Maßnahmen noch greifen, kostenintensive Verfahren in der Jugendhilfeplanung und im Staatshaushalt vermeiden und die öffentliche Jugendhilfe entlasten, indem konstruktive präventive Lösungsansätze zum Wohle der SuS gefunden werden.22

Die Grundlage für jegliches Handeln, Überprüfen und Entscheiden bilden die Werte der Wertschätzung, Empathie, Menschlichkeit, Freiwilligkeit, Neutralität und Professionalität. Mit diesen in Einklang wird der neuste Stand der Wissenschaften, Entwicklungen und Vorstellungen der Schulsozialpädagogik neben den gesetzlich geltenden Bestimmungen beachtet und berücksichtigt. Die Ergebnissicherung vollzieht sich an der Orientierung der Bedürfnisse der Adressaten und wird transparent dokumentiert, reflektiert und evaluiert. In einem konstruktiven Austausch gehend können somit die Ergebnisse fachlich und wissenschaftlich fundiert diskutiert werden, wodurch eine Optimierung der Arbeitsabläufe angestrebt wird.23

3.3 Ziele und Zielgruppe

Die Zielgruppen in der Schulsozialarbeit sind begrenzt und nicht kategorisch und stigmatisierend als „hilfebedürftig“ einzuordnen, da die Zielgruppe alle schulische Beteiligte umfasst. Somit werden nicht nur die SuS angesprochen, sondern auch die LehrerInnen und die Erziehungsberechtigten, die Belastungs- und Problemsituationen ausgesetzt sind.24 Dennoch stellt die primäre Zielgruppe die SuS dar, wohingegen das weitere schulische Personal fokussierend als Kooperationspartner angesehen wird, da es durch sein Wirken Effekte auf die primären Adressaten erzielen kann.25 Für die einzelnen Zielgruppen lassen sich verschiedene Ziele aufschlüsseln:

1. SchülerInnen: Schulsozialarbeit soll mittels präventiver und intervenierender Angebote die gelingende Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen, deren außerschulische und schulische Lebensbewältigung und Entwicklungsaufgaben sowie deren soziale Kompetenzen fördern.26
2. LehrerInnen: Schulsozialarbeit soll die Lehrkräfte für die Lebenswelt und Sichtweisen der SuS sensibilisieren und konkrete Unterstützungsangebote bei sozialen Einrichtungen und Diensten vorschlagen. Zudem soll die Schulsozialarbeit in Bezug auf sozialpädagogische Themen die Lehrkräfte beraten und fortbilden und ihnen gleichermaßen fachliche Anregungen für die Bewältigung von Problemsituation näherbringen. Ergänzend tritt die Schulsozialarbeit als Berater, Schlichter und Vermittler bei Konflikten zwischen Lehrkräften und SuS zutage.27
3. Erziehungsberechtigte: Der Erfolg in der Förderung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen ist oftmals nur gegeben, wenn die Bezugspersonen von den Adressaten in sozialpädagogische Arbeit mit eingebunden sind und diese nachvollziehen können. Demnach sollen die Erziehungsberechtigten in Fragen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes und in Erziehungsproblemen beraten und unterstützt werden. Darauf aufbauend sollen ihnen Hilfsangebote mit konkreten Ansprechpartnern näher gebracht werden. Zusätzlich dient die Schulsozialarbeit auch an dieser Stelle wieder als Vermittler und Berater bei Konflikten mit LehrerInnen und den SuS und agiert dabei unterstützend.28

3.4 Arbeitsbereiche und Leistungsangebot

Integrativ arbeitend verbindet die Schulsozialarbeit Elemente der Jugendarbeit (§11 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§14 SGB VIII) und vernetzt diese mit Angeboten anderer Träger aus diesen Bereichen (§81 SGB VIII).29

[...]


1 Vgl. Just, Annette: Handbuch Schulsozialarbeit, Münster: Waxmann Verlag GmbH 2013, S. 11.

2 Vgl. Speck, Karsten: Schulsozialarbeit. Eine Einführung, 2München: Ernst Reinhardt Verlag München Basel 2009, S. 37. ; Pauli, Bettina: Kooperation von Jugendarbeit und Schule: Chancen und Risiken, Schwalbach / Ts.: Wochenschau Verlag 2006, S. 60ff.

3 Vgl. Speck, S. 38.

4 Vgl. Drilling, Matthias: Schulsozialarbeit. Antworten auf veränderte Lebenswelten, Bern / Stuttgart / Wien: Verlag Paul Haupt 2001, S. 24.

5 Vgl. Thimm, Karlheinz: Schule, in: Schröer, Wolfgang / Struck, Norbert / Wolff, Mechthild (Hrsg.): Handbuch der Kinder- und Jugendhilfe, 2Weinheim und Basel: Beltz Juventa 2016, S. 208.

6 Vgl. Pauli, S. 69.

7 Vgl. Speck, S. 36.

8 Sozialgesetzbuch (SGB); Achtes Buch (VIII); Kinder- und Jugendhilfe; Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163; § 1Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, in: URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__1.html [Zugriff am 16.08.2017].

9 Vgl. Krüger, Rolf / Zimmermann, Gerhard: Strukturen, Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe, in: Stange, Waldemar (Hrsg.) u.a.: Jugendhilfe und Schule, 2Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2009, S. 125.

10 Vgl. Ebd., S. 128.

11 Vgl. Jordan, Erwin / Maykus, Stephan / Stuckstätte, Eva C.: Kinder- und Jugendhilfe, 3Weinheim und Basel: Beltz Juventa 2012, S. 10.

12 Vgl. Pauli, S. 84ff.

13 Vgl. Thimm, S. 208.

14 Vgl. Jordan, S. 174.

15 Vgl. Krüger, Rolf / Stange, Waldemar: Kooperation von Schule und Jugendhilfe: die Gesamtstruktur, in: Stange, Waldemar (Hrsg.) u.a.: Jugendhilfe und Schule, 2Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2009, S. 13.

16 Vgl. Sozialgesetzbuch (SGB); Achtes Buch (VIII); Kinder- und Jugendhilfe; Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163; § 13 Jugendsozialarbeit, in: URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__13.html [Zugriff am 16.08.2017].

17 Vgl. Pauli, S. 93.

18 Vgl. Drilling, S. 38.

19 Vgl. Rademacker, Hermann: Schulsozialarbeit – Begriff und Entwicklung, in: Pötter, Nicole / Segel, Gerhard (Hrsg.): Profession Schulsozialarbeit. Beiträge zu Qualifikation und Praxis der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen, 1Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2009, S. 13.

20 Vgl. Kooperationsverbund Schulsozialarbeit: Berufsbild und Anforderungsprofil der Schulsozialarbeit, in: Pötter, Nicole / Segel, Gerhard (Hrsg.): Profession Schulsozialarbeit. Beiträge zu Qualifikation und Praxis der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen, 1Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2009, S. 34.

21 Vgl. Just: Handbuch Schulsozialarbeit, S. 35.

22 Vgl. Ebd., S. 36.

23 Vgl. Ebd., S. 36f.

24 Vgl. Just, Annette: Systematische Schulsozialarbeit, 1Heidelberg: Carl-Auer Verlag 2017, S. 19f.

25 Vgl. Thimm, S. 222.

26 Vgl. Speck, S. 53.

27 Vgl. Ebd., S. 53f.

28 Vgl. Ebd., S. 54.

29 Vgl. Kooperationsverbund Schulsozialarbeit, S. 36.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Schulsozialarbeit. Eine Kooperation von Jugendhilfe und Schule
Untertitel
Grundlagen, Chancen und Risiken
Hochschule
Universität Rostock  (Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik)
Veranstaltung
Sozialpädagogik und Medienpädagogik
Note
1,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
17
Katalognummer
V923746
ISBN (eBook)
9783346248817
ISBN (Buch)
9783346248824
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jugendhilfe, Schule, Schulsozialarbeit, Sozialarbeit
Arbeit zitieren
Lisa Bär (Autor:in), 2017, Schulsozialarbeit. Eine Kooperation von Jugendhilfe und Schule, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/923746

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