Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist einerseits die Analyse der Regelung für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen nach §13b Abs. 2 Nr. 4 UStG mit Darstellung der möglichen Konsequenzen für den leistenden Unternehmer. Andererseits geht es um den Leistungsempfänger und die Untersuchung der aktuellen Rechtslage hinsichtlich der Rückabwicklung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgerfällen nach §27 Abs. 19 UStG.
Seit 2004 unterfallen bestimmte Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers der besonderen Umsatzbesteuerung, dem Reverse-Charge-Verfahren. Das zuerst einfach klingende Prinzip bei Reverse-Charge-Verfahren führt dazu, dass der Leistungsempfänger ursprünglich durch die Steuerschuldumkehr die Umsatzsteuer schuldet. Diese Schätzung gehört der Vergangenheit an. Wie kaum eine andere umsatzsteuerliche Regelung hat die diesbezügliche Behandlung von Bauleistungen seit 2014 an Komplexität gewonnen.
Die Ursachen der steuerlichen Probleme liegen in der speziellen Umsatzbesteuerung von Bauleistungen. Als Besonderheit dieser Leistungen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuersteuer nur dann, wenn der Empfänger selbst in gewissem Umfang Bauleistungen erbringt (§13b Abs. 5 S. 2 UStG). Des Weiteren ist die umsatzsteuerliche Abbildung von Bauleistungen mit Schwierigkeiten verbunden. Neben der inhaltlichen Entscheidung darüber, wann eine Bauleistung vorliegt, sollten auch andere formale Fragen geklärt werden, beispielsweise, wie die Bauleistereigenschaft nachgewiesen werden muss, welche Dokumente angefordert und archiviert werden müssen und welche Anforderungen bezüglich der Rechnungen bestehen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen im deutschen Umsatzsteuerrecht
2.1 Das Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen als die Ausnahme von der Grundregel der Steuerschuldnerschaft
2.1.1 Bauleistungen durch inländischen Unternehmer nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 S. 2 UStG
2.1.1.1 Abgrenzung von Werklieferung und Werkleistung
2.1.1.2 Besonderheit bei Bauträger
2.1.2 Bauleistungen durch ausländischen Unternehmer nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 S. 1 UStG
2.2 Zweck des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen
2.3 Zeitliche Entwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen
2.3.1 Überblick
2.3.2 Änderung durch KroatienStAnpG vom 25.7.2014
2.3.3 Änderung durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom 2.11.2015
2.3.4 Zeitliche Phasen bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen
3 Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen
3.1 Voraussetzungen
3.2 Der leistende Bauunternehmer
3.2.1. Allgemeines
3.2.2 Inlandsansässigkeit
3.2.3 Zweifel über die Inlandsansässigkeit: die Bescheinigung USt 1 TS
3.3 Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4
3.3.1. Definition
3.3.2 Der Begriff des Bauwerks
3.3.3 Typische Bauleistungen
3.3.4 Keine Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
3.3.5 Mischleistungen
3.3.6 Zweifel über Qualifizierung als Bauleistung: Nichtbeanstandungsregelung
3.4 Der Leistungsempfänger
3.4.1 Die allgemeinen Voraussetzungen
3.4.2 Alte Regelung bis zum 14.2.2014
3.4.2.1 Nachhaltigkeit als Tatbestandsmerkmal
3.4.2.2 Zweifel über Qualifizierung als Bauleister: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
3.4.2.3 Bauträger als Leistungsempfänger
3.4.3 Zwischenregelung vom 15.02.2014 bis zum 30.09.2014
3.4.3.1 BFH-Urteil V R 37/10 vom 22.08.2013
3.4.3.2 Bauwerkbezogene Betrachtungsweise des BFH als Tatbestandsmerkmal
3.4.3.3 Bauträger als Leistungsempfänger
3.4.4 Neuregelung ab dem 1.10.2014
3.4.4.1 Nachhaltigkeit als Tatbestandsmerkmal
3.4.4.2 Zweifel über Qualifizierung als Bauleister: die Bescheinigung USt 1 TG
4 Umsatzsteuerliche Auswirkungen bei den beteiligten Bauunternehmern
4.1 Allgemeines
4.2 Rechtsfolgen für die Beteiligten
4.2.1 Rechtsfolgen für den leistenden Unternehmer
4.2.2 Rechtsfolgen für den Leistungsempfänger
4.3 Konsequenzen für die Beteiligten
4.3.1 Konsequenzen für den leistenden Bauunternehmer
4.3.1.1 Rechnungsausstellung § 14a Abs. 1 und 5 UStG
4.3.1.2 Aufzeichnungspflicht
4.3.1.3 Aufbewahrungspflicht
4.3.1.4 Anmeldepflichten
4.3.2 Konsequenzen für den Leistungsempfänger
4.3.2.1 Entstehung der Steuer und Ort einer Bauleistung
4.3.2.2 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz
4.3.2.3 Vorsteuerabzug
4.3.2.4 Aufzeichnungspflicht und Aufbewahrungspflicht
4.3.2.5 Anmeldepflichten
5 Rückabwicklung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgerfällen
5.1 Allgemeines
5.2 Zweck der Regelung nach § 27 Abs. 19 UStG
5.3 Voraussetzungen für die Rückabwicklung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern
5.3.1 Voraussetzungen nach § 27 Abs. 19 S. 1 UStG
5.3.2 Voraussetzungen nach § 27 Abs. 19 S. 2 UStG
5.3.3 Voraussetzungen nach § 27 Abs. 19 S. 3 und 4 UStG
5.3.4 Subjektive Voraussetzungen
5.3.4.1 Verjährung
5.3.4.2 Ergänzende Vertragsauslegung
5.4 Umsatzsteuerliche Auswirkungen
5.4.1 Rechtsfolgen
5.4.2 Verzinsung
5.4.2.1 Allgemeines
5.4.2.2 Verzinsung der nachträglichen Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer
5.4.2.3 Verzinsung eines Erstattungsanspruchs beim Bauträger
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die Regelungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) bei Bauleistungen gemäß § 13b UStG, untersucht die Konsequenzen für leistende Bauunternehmer sowie Leistungsempfänger und beleuchtet die aktuelle Rechtslage zur Rückabwicklung bei Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG.
- Grundlagen des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen
- Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendung der Steuerschuldumkehr
- Umsatzsteuerliche Auswirkungen und Pflichten für die beteiligten Unternehmen
- Entwicklung der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis bezüglich Bauträgern
- Rückabwicklung von Bauträgerfällen und verfahrensrechtliche Verzinsungsfragen
Auszug aus dem Buch
2.2 Zweck des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen
Der Zweck der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen liegt darin, Steuerausfälle durch Vorsteuerabzüge, denen keine Steuerzahlung gegenübersteht, zu vermeiden.49 Die typische Fallgestaltung der Steuerhinterziehung bei Bauleistungen ist Kettenbetrug im Baugewerbe.50
Eine eingehende Beschreibung dieser Art von Betrug ist in Abschn. II, Tz. 2 des Berichts des Bundesrechnungshofs vom 3.09.2003 enthalten.51 Die Abbildung 3 zeigt vereinfacht, wie der Kettenbetrug im Baugewerbe ausgeführt wird.
Ein sog. Initiator gründet über Strohmänner im Inland Scheinfirmen.52 Diese Scheinfirmen bieten einem Generalsubunternehmer formal ihre Tätigkeit als Subunternehmer an und schließen mit diesem zum Schein Werkverträge ab.53 Der Generalsubunternehmer wird auch vom Initiator bestimmt.54 Dennoch werden die in den Verträgen vereinbarten Leistungen aufgrund niedrigerer Lohnbedingungen von ausländischen Unternehmern ausgeführt.55 Diese wiederum erbringen die eigentliche Leistung mit illegal beschäftigten Schwarzarbeitern.56
Dabei nimmt der Generalunternehmer die Vorsteuer in Anspruch und macht diese geltend.57 Die Subunternehmer führen die Umsatzsteuer nicht ab, sondern verschwinden vom Markt oder fallen in Insolvenz, was meist von Anfang geplant war.58 Folglich führt dies zu einem Steuerausfall in Höhe der gesamten Umsatzsteuer, welche in der Baubranche aufgrund oftmals umfangreicher Bauprojekte einen verhältnismäßig hohen Wert aufweisen kann.59
Durch die Vereinigung von Umsatzsteuerschuld und Vorsteuerabzugsrecht in der Person des Generalunternehmers (Leistungsempfängers) mittels Umkehr der Steuerschuldnerschaft werden Vorsteuerbetrügereien dieser Art nun verringert.60
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Komplexität der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bauleistungen seit 2014 ein und definiert das Ziel der Arbeit, die Regelung des § 13b UStG sowie die Rückabwicklungsfragen bei Bauträgern zu analysieren.
2 Das Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen im deutschen Umsatzsteuerrecht: Dieses Kapitel erläutert das Prinzip der Steuerschuldumkehr als Ausnahme von der Grundregel, stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen dar und beschreibt die zeitliche Entwicklung der Regelungen unter Berücksichtigung von Gesetzesänderungen und BFH-Urteilen.
3 Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen: Hier werden die spezifischen Kriterien für das Vorliegen einer Bauleistung, die Anforderungen an den leistenden Bauunternehmer sowie den Leistungsempfänger detailliert und anhand aktueller Verwaltungsanweisungen dargelegt.
4 Umsatzsteuerliche Auswirkungen bei den beteiligten Bauunternehmern: Dieses Kapitel behandelt die verfahrensrechtlichen Konsequenzen wie Rechnungsausstellung, Aufzeichnungspflichten und Anmeldepflichten für beide Vertragsparteien sowie die Regelungen zum Vorsteuerabzug.
5 Rückabwicklung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgerfällen: Diese Ausführungen widmen sich den komplexen Fragestellungen der Korrektur von Steuerfestsetzungen bei Bauträgern infolge geänderter Rechtsprechung, den Voraussetzungen für die Rückabwicklung und der Verzinsung solcher Erstattungsansprüche.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, betont die Wirksamkeit des Verfahrens zur Betrugsbekämpfung, weist jedoch auf den hohen bürokratischen Aufwand und die vielfältigen Steuerrisiken für die beteiligten Unternehmen hin.
Schlüsselwörter
Umsatzsteuer, Reverse-Charge-Verfahren, Bauleistungen, § 13b UStG, Steuerschuldnerschaft, Vorsteuerabzug, Bauträger, Kettenbetrug, Rückabwicklung, § 27 Abs. 19 UStG, Umsatzsteuerfestsetzung, Rechtssicherheit, Verwaltungsanweisung, Steuerausfall, Bauunternehmer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Abschlussarbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Sonderregelung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und deren spezifischen Herausforderungen im deutschen Steuerrecht.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zu den Schwerpunkten gehören die Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerschuldumkehr, die Abgrenzung von Bauleistungen, die Pflichten von Bauunternehmern und Leistungsempfängern sowie die Problematik der Rückabwicklung bei Bauträgerfällen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die Analyse der gesetzlichen Regelung nach § 13b UStG sowie die Untersuchung der aktuellen Rechtslage hinsichtlich der Rückabwicklung der Steuerschuldumkehr bei Bauträgerfällen unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Literatur- und Rechtsanalyse, wobei sie aktuelle Gesetzestexte, BMF-Schreiben sowie einschlägige BFH-Urteile systematisch auswertet und einordnet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen und deren zeitliche Entwicklung, eine detaillierte Erläuterung der Tatbestandsvoraussetzungen, eine Analyse der verfahrensrechtlichen Auswirkungen für die Beteiligten sowie eine Untersuchung der Rückabwicklungsszenarien bei Bauträgern.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Reverse-Charge-Verfahren, Bauleistungen, Steuerschuldumkehr, Bauträger, Vorsteuerabzug, Kettenbetrug, § 13b UStG und Erstattungszinsen.
Wie unterscheidet sich die Behandlung von Bauleistungen durch inländische und ausländische Unternehmer?
Die Arbeit differenziert zwischen den Anwendungsbereichen der verschiedenen Absätze des § 13b UStG, wobei sie insbesondere die spezifischen Tatbestandsmerkmale für inländische Bauleistungen hervorhebt und ausländische Fälle aufgrund der gewählten Schwerpunkte ausklammert.
Warum ist die Rückabwicklung bei Bauträgerfällen rechtlich so komplex?
Die Komplexität ergibt sich aus dem Konflikt zwischen der geänderten Rechtsprechung des BFH, der Vertrauensschutzregelung für leistende Unternehmer und dem Erstattungsanspruch des Bauträgers, was den Gesetzgeber zur Einführung von § 27 Abs. 19 UStG zwang.
- Arbeit zitieren
- Dina Kawi (Autor:in), 2020, Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) bei Bauleistungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/923973