Überwachung am Arbeitsplatz

Möglichkeiten und rechtliche Vorschriften der Arbeitnehmerüberwachung


Seminararbeit, 2020

14 Seiten, Note: 2,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretische Grundlagen zum Thema Überwachung am Arbeitsplatz
2.1 Erforderlichkeit von Arbeitsnehmerkontrollen
2.2 Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung
2.2.1 Elektronische Zeiterfassung und Zugangskontrollsystem
2.2.2 Videoüberwachung
2.2.3 Computer- und E-Mailüberwachung

3 Datenschutz in der Arbeitswelt
3.1 Die Würde des Menschen ist unantastbar
3.2 Rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmerüberwachung
3.2.1 Rechtliche Grundlagen von elektronischer Zeiterfassung
3.2.2 Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung am Arbeitsplatz
3.2.3 Rechtliche Grundlagen der Computer- und E-Mailüberwachung

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

ArbZG Arbeitszeitgesetz

Art. Artikel

BDSG Bundesdatenschutzgesetz

BetrVG Betriebsverfassungsgesetz

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

bzw. beziehungsweise

ca. circa

d. h. das heißt

etc. et cetera

Gem. Gemäß

GG Grundgesetz

ggf. Gegebenenfalls

OVG Oberverwaltungsgericht

StGB Strafgesetzbuch

u. a. unter anderem

usw. und so weiter

UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

vgl. vergleiche

z.B. zum Beispiel

1 Einleitung

Die Beobachtung von Arbeitnehmern durch technische Einrichtungen und aufgrund der rasanten Weiterentwicklung im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie aktuell ist wie nie zuvor.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser einen möglichst genauen und übersichtlichen Eindruck von den Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung und den damit verbundenen rechtlichen Vorschriften zu verschaffen. Des Weiteren soll geklärt werden, welche Rechte der Arbeitnehmer besitzt und wie weit der Arbeitgeber mit diversen Kontrollvorgängen und Datenerfassungssystemen in die Intimsphäre eines Arbeitnehmers einbrechen darf.

Zur Datenerfassung gehört bereits zu Beginn des Berufslebens die Bewerbungsdurchleuchtung, hier wird der Bewerber im Bewerbungsgespräch ''unter die Lupe'' genommen um mehr über sein Privatleben, seine Intimsphäre oder bestimmte persönliche Daten zu erfahren. Doch dem Informationsbedürfnis des Arbeitgebers sind rechtliche Grenzen gesetzt.

Das Instrumentarium der Überwachung von Arbeitnehmern reicht über eine manuelle Zeiterfassung bis hin zu Möglichkeiten der modernen Telekommunikations- und Videoüberwachung. Der Grund hierfür ist die zunehmende Globalisierung und der immer stärker werdende internationale Wettbewerbsdruck der Unternehmen. Hierdurch werden sie dazu gezwungen, stetig nach neuen Einsparungs- und Realisierungsmöglichkeiten zu suchen, aber dürfen Arbeitnehmer praktisch „rund um die Uhr“ kontrolliert werden?

Es werden nur Möglichkeiten der Überwachung erfasst und bewertet, welche im Interesse des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers stehen, d. h. solche die nicht illegal sind. Der Arbeitgeber ist wie jede Person an das Gesetzt gebunden.

2 Theoretische Grundlagen zum Thema Überwachung am Arbeitsplatz

2.1 Erforderlichkeit von Arbeitsnehmerkontrollen

Die Überwachung von Arbeitnehmern durch elektronische Instrumentarien ist ein Thema, dass aufgrund des rasanten technischen Fortschritts aktuell ist wie nie zuvor.

Unteranderem Einsatz von Videokameras am Arbeitsplatz, elektronische Tor- und Taschenkontrollen, Zeiterfassungssysteme mittels Chip- oder Magnetkarten sowie moderne Telefonanlagen, welche sämtliche Gesprächs-, Email- und Internetdaten abspeichern und überprüfen.

Es stellt sich die Frage, welchen Grund das Unternehmen veranlasst, die Leistungen und das Verhalten ihrer Mitarbeiter regelrecht auszuspionieren, wo doch früher der gelegentliche Kontrollbesuch des Vorgesetzten als ausreichend galt? Diese verstärkten Kontrollen begründen die Arbeitgeber durch die zunehmende Globalisierung und dem damit einhergehenden immer stärkeren internationalen Wettbewerbsdruck der Unternehmen. Dieser Globalisierungsdruck zwingt die gewinnorientierten Unternehmen regelrecht dazu, verstärkt nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. Einen Großteil der Unternehmenskosten machen die Personalkosten aus. Deshalb stehen diese an erster Stelle, besonders in Bereichen der Dienstleistung. Der Kostendruck führt zu einem Interesse der Arbeitgeber an einer hohen Bereitschaft und Effizienz der Mitarbeiter.1

Die Ziele der immensen Zunahme von technisierten Mitarbeiterkontrollen hängt mit den Gewinnmaximierungsabsichten der Unternehmen zusammen. Neben dem Bestreben Gewinne zu erwirtschaften, kommen weitere Ziele wie Marktmacht, umweltschonende Produktion und Qualitätsführerschaft dazu. Diese Ziele werden durch einen effizienten Ressourceneinsatz erreicht. Und um die Kosten, welche mit einer technischen Überwachung ebenfalls verbunden sind zu rechtfertigen, wird beispielsweise auf die Produktivitätskontrolle oder Aufklärungen von Diebstählen verwiesen. Viele Begründungen sind jedoch im Verhältnis eher selten und es ist häufig schwer zu beurteilen ob spezielle Überwachungsmaßnahmen Sinn machen.2

Neben den Hauptpflichten existieren noch Nebenpflichten. Zweck ist es, dass beide Vertragspartner Rücksicht auf die Rechte und Interessen des jeweiligen anderen nehmen. Die einzelnen Nebenpflichten hängen vom Arbeitsvertrag ab und werden auch als Fürsorge und Treuepflicht bezeichnet. Die Fürsorgepflicht bezieht sich auf den Arbeitgeber, welche diesem vorschreibt, dass er beispielsweise den Arbeitnehmer effektiv und ausreichend zu beschäftigen hat, Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß abführt, für menschliche Arbeitsbedingungen und für eine sichere Aufbewahrung der Wertgegenstände des Arbeitnehmers sorgt. Diesen Nebenpflichten, steht die Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer z. B. Betriebsgeheimnisse wahren muss. Verstößt der Arbeitnehmer gegen diese Pflicht, indem er ein Betriebsgeheimnis an dritte weiterleitet, so ist dies gemäß § 17 Abs. 1 UWG strafbar.3

2.2 Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung

Die Überwachung ohne technische Hilfsmittel und die technische Überwachung unter Zuhilfenahme von elektronischen Mitteln stehen sich gegenüber. Die offenen und sogenannten nicht technischen Überwachungen, setzen sich zusammen aus Beobachtungen, Befragungen und Durchsuchungen, durch den Vorgesetzten oder einem Detektiv. Es erfolgt also eine direkte Überwachung.

Bei der technisierten Kontrolle existieren unterschiedliche Einrichtungen, deren Verwendung entweder unterstützend ist, wie bei der Verwendung von Detektoren bei einer Taschen- bzw. Körperkontrolle, oder sie arbeiten komplett eigenständig.

Mit der zunehmenden Technisierung und neuen Systemen steigt auch die Überwachungsintensität. Die Grenzen zwischen nicht technischer und technischer Überwachung verlaufen oftmals fließend, sodass sie von Arbeitnehmern immer schwieriger zu bemerken sind und es daher auch problematischer wird, solche Maßnahmen abzuwenden. Die Unterscheidung dieser beiden Überwachungsarten ist ein zentraler Punkt, wenn es um die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrates geht. Bei einer nicht technischen Überwachungsmaßnahme hat der Betriebsrat laut § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG kein Mitbestimmungsrecht. Bei der Einführung einer technischen Überwachungsmaßnahme, welche dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, bestehen für den Betriebsrat allerdings die Möglichkeiten der Mitbestimmung, welche im Rahmen der einzelnen Überwachungsarten genauer dargestellt werden.4

2.2.1 Elektronische Zeiterfassung und Zugangskontrollsystem

Die wohl gängigste und sehr beliebte Art der Arbeitnehmerüberwachung ist die Kontrolle der elektronischen Zeiterfassung und Zugangskontrollsysteme. Dies ist dadurch zu begründen, dass die Arbeitszeiterfassung für den Arbeitgeber eine einfache Möglichkeit ist, zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer seine vertraglich geregelten Anwesenheits- und Arbeitszeiten erfüllt. Das System wird bei Arbeitsbeginn, Arbeitspausen und Arbeitsende verwendet. Durch die Hilfe von Chip- oder Magnetkarten erfolgt heutzutage die Zeiterfassung, welches es ermöglicht, die Arbeitszeitkontrolle mit einer Zugangskontrolle zu verbinden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Tür geöffnet werden muss, nachdem die Zugangsberechtigung mit einer gültigen Chip- oder Magnetkarte überprüft und genehmigt wurde.

Die Chipkarten im Scheckkartenformat sind ein kostengünstiges Massenprodukt. Sie sind leicht administrierbar und vielseitig nutzbar. Benötigt werden dafür nur ein entsprechendes Kartenlesegerät und eine Schnittstelle zu dem jeweiligen Anwendungsprogramm.

In der Praxis kommen häufig folgende Systeme zur Anwendung: Zeiterfassung, Zutrittskontrolle und Schließsystem, Login-Kontrolle für den Computer und Abrechnungssysteme für die Kantine.5

Alle genannten Überwachungssysteme können einzeln benutzt oder kombiniert werden.

Wenn sich innerhalb des Betriebes weitere elektronische Zeiterfassung und Zugangskontrollsysteme befinden, nimmt der Grad der Überwachung drastisch zu. In sicherheitsrelevanten Bereichen, wie einem Atomkraftwerk oder militärischen Anlagen, werden sämtliche Bewegungsabläufe der Arbeitnehmer kontrolliert und überwacht. Aber auch in der Firmenkantine können Zugangskontrollen gegeben sein, wenn der Mitarbeiter z. B. seine mitgeführte Chip- bzw. Magnetkarte auch als Zahlungsmittel einsetzt. Durch die Datenverarbeitung kann ein vollständiges Bewegungsprofil erstellt werden, d. h. durch die Datenerfassung und Erhebung der Zugangskontrollen, kann nicht nur Auskunft darüber gegeben werden, wo sich ein Mitarbeiter aktuell aufhält, sondern auch wo und wie lange er sich in der Vergangenheit aufgehalten hat.

Je mehr innerbetriebliche Zugangskontrollen es im Unternehmen gibt, desto deutlicher werden die Bewegungsabläufe sämtlicher Personen. Umso mehr Daten dieser Art erhoben und gespeichert werden, umso eher lassen sich hieraus Rückschlüsse auf das Arbeitsverhalten eines jeden einzelnen ziehen.6

2.2.2 Videoüberwachung

Die Videoüberwachung per Videokameras ist in der Arbeitswelt ein sehr umstrittenes Themengebiet. Immer häufiger werden Arbeitnehmer bei der Arbeit mittels Videoüberwachung kontrolliert. Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten dar. Trotz sich häufender bestätigten Mitarbeiterbespitzelungen, setzten immer mehr Unternehmen auf diese Kontrollart.7

Infolge der rasanten technischen Entwicklung sind Videokameras nicht nur immer kleiner und kostengünstiger geworden, sondern verfügen zudem über zahlreiche Funktionen, wie Standbildaufnahme, Zoom, Zeitlupe, Tonaufnahme, punktgenaue zeitliche Zuordnung und Bewegungsmelder. Moderne Kameras können zusätzlich auch Rundumschwenkungen vollziehen und besitzen somit einen "360 Grad-Blick".

Ein großer Vorteil der Videoüberwachung liegt darin, dass Kameras überall angebracht und installiert werden können. Allerdings gelten hier strenge Regeln, denn wenn kein konkreter Verdacht vorliegt, ist eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz generell nicht gestattet. Voraussetzung ist somit, dass der Arbeitgeber durch klare und eindeutige Beweise, eine Überwachung durch Videokameras rechtfertigen muss. Hierbei ist des Weiteren zu beachten, dass die Arbeitnehmer vor der Überwachung darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen, dass eine Videoüberwachung stattfindet und an welchen Orten die Beschäftigten gefilmt werden. Ebenso müssen Kunden durch z.B. Aushänge an der Eingangstür darauf hingewiesen werden, dass eine Überwachung per Videokamera in diesem Bereich stattfindet.

Die offene Überwachung dient in der Regel als zusätzliche Abschreckungsmaßnahme. Kameras werden in Eingangs-, Verkaufs- und Kassenbereichen eingesetzt, um Straftaten aufzudecken.

Wenn Kameras heimlich und verdeckt im Betrieb installiert werden oder wenn Mitarbeiter überlaufende Videoaufnahmen nicht informiert werden, spricht man von einer verdeckten Videoüberwachung.

Allerdings geht es nicht immer nur um die Leistungskontrolle von Arbeitnehmern, sondern auch um Prozesskontrollen innerhalb der Produktion im Auge zu behalten. Fast immer werden dabei auch die Arbeitnehmer gefilmt, wie beispielsweise im Supermarkt oder an der Tankstelle.

Eine dauerhafte und verdachtsunabhängige Überwachung von Arbeitnehmern Mittels Videokameras, wurde von den Gerichten bisher regelmäßig als unverhältnismäßig und rechtswidrig eingestuft. Wenn eine unberechtigte Kontrolle durchgeführt wird, kann der Beschäftigte Schadensersatzansprüche geltend machen.8

2.2.3 Computer- und E-Mailüberwachung

Die meiste Zeit des Tages verbringt ein Beschäftigter an seinem Arbeitsplatz. In der heutigen Zeit ist es fast unmöglich geworden ohne einen PC effizient und schnell zu arbeiten. Denn der größte Teil der anfallenden Bürotätigkeiten werden unter Verwendung eines Computers, Laptops oder Tablet bearbeitet. Dabei greifen im Regelfall alle lokalen Rechner auf ein zentrales Netzwerk zu. Der Vorteil liegt hierbei in der Datensicherung- und pflege. Es ist leichter Software zentral auf jeden Computer zu installieren und Dateien an Mitarbeiter weiterzuleiten, zusätzlich muss nicht jedes neue Dokument separat gespeichert werden. Dadurch werden Kosten und Arbeitszeit eingespart.

[...]


1 Vgl. http://www.bmwi.de/DE/Themen/Mittelstand/Mittelstandspolitik/dienstleistungen,did=239884.html, Zugriff am 22.04.2020

2 Vgl. Biegel, (2016), S. 58

3 Vgl. http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/RechteundPflichten/rpa3.htm, Zugriff am 20.04.2020

4 Vgl. http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/RechteundPflichten/rpa3.htm, Zugriff am 20.04.2020

5 Vgl. Hammann, (2014), S. 103

6 Vgl. Hammann, (2014), S. 109

7 Vgl. http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/arbeitsrecht/wann-ist-eine-videoueberwachung-von-arbeitnehmernam-arbeitsplatz-erlaubt-und-wann-nicht.html, Zugriff am 20.04.2020

8 Vgl. Kaumanns, (2018), S. 200

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Überwachung am Arbeitsplatz
Untertitel
Möglichkeiten und rechtliche Vorschriften der Arbeitnehmerüberwachung
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
2,1
Autor
Jahr
2020
Seiten
14
Katalognummer
V924362
ISBN (eBook)
9783346259301
Sprache
Deutsch
Schlagworte
überwachung, arbeitsplatz, möglichkeiten, vorschriften, arbeitnehmerüberwachung
Arbeit zitieren
Farouk Saou (Autor:in), 2020, Überwachung am Arbeitsplatz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/924362

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